Die DGE Wind GmbH, Goethestr. 4, 79100 Freiburg, hat für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Die geplanten Standorte der Windenergielagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde und Gemarkung Sulzburg und Müllheim und haben eine Gesamthöhe von 261 m, eine Nabenhöhe von 175 m und eine Rotorblattlänge von 172 m. Sie sind in der Lage, jeweils 7.200 Kilowatt zu erzeugen. Durch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes. Unter anderem eine erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung wird von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG erfasst. Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen von Mittwoch, 27.09.2023 bis einschließlich Freitag, 27.10.2023 während der Dienststunden beim Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Information, Stadtstr. 2, 79104 Freiburg i.Br., beim Bürgermeisteramt der Stadt Müllheim im Markgräflerland, Baudezernat, Zimmer 313, Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i.M. und im Rathaus der Stadt Sulzburg, Zimmer 14, Hauptstr. 60, 79295 SUlzburg für jedermann zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich Dienstag, 28.11.2023, schriftlich oder elektronisch bei beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Naturschutzvereine oder sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Antrags und der Unterlagen benachrichtigt. Gleichzeitig wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist gegeben. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald maßgeblich. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Einwen-dungsfrist Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen sind, die nicht auf be-sonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen. Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf das bekanntgemachte Genehmigungsverfahren. Einwendungen müssen die konkrete Betroffenheit des geltend gemachten Belangs erkennen lassen. In Schriftform sind sie in einem mit handschriftlicher Unterschrift versehenen Schreiben zu er-heben. Für die Erhebung von Einwendungen durch Übersendung einer Email ist die Angabe des Namens und der vollständigen Adresse des Einwenders erforderlich. Auf Verlangen des Einwenders können dessen Name und Anschrift vor der Bekannt-gabe seiner Einwendungen an den Antragsteller und den beteiligenden Behörden unkenntlich ge-macht. Für Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt derje-nige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit Namen, Beruf und An-schrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Einwendungen, die vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen oder auf denen Unterzeichner ihren Name Nach § 10 Absatz 6 BImSchG wird die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einer mündlichen Verhandlung erörtern (Erörte-rungstermin). Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Be-hörden, der Träger des Vorhabens, die Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen, • dass die Benachrichtigung der Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereini-gungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden können, wenn außer den Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, und • dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt wer-den kann. Der Genehmigungsbescheid wird öffentlich bekanntgemacht und dem Antragsteller und den Per-sonen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung in ent-sprechender öffentlich bekannt gemacht werden; eine Ausfertigung des gesamten Bescheides wird vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen sowie über die Stellungnahmen der Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Für das Vorhaben wird gemäß § 7 Absatz 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchgeführt. Gemäß § 31 UVPG i.V.m. § 20 Umweltverfahrensgesetz (UVwG) ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständig. Durch die Auslegung der Unterlagen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswir-kungen des Vorhabens nach §§ 18 ff. UVPG mit umfasst. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat der Antragssteller u.a.: • Antrag mit Vorhabenbeschreibung und Unterlagen zum Vorhaben, • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, • Grundwasseruntersuchungen, vorgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch Einsichtnahme in ausgelegten Unterlagen, die Erhebung von Einwendungen und ggf. durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, nicht erstattet werden. Freiburg im Breisgau, den 14.09.2023 Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Untere Immissionsschutzbehörde -
Radioaktivität messen mit Hubschraubern: Spezialkräfte trainieren bei Freiburg Gemeinsame Presseinformation des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Bundespolizei Radioaktivitätsmessung mit einem Hubschrauber der Bundespolizei Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) und die Bundespolizei trainieren vom 4. bis 6. Juli 2023 in der Umgebung von Freiburg, die Radioaktivität am Boden von Hubschraubern aus zu messen. Dafür verlegen Spezialist*innen des BfS ihre Messtechnik in Hubschrauber der Bundespolizei. Damit die Zusammenarbeit mit den Pilot*innen bei einem realen Einsatz reibungslos ablaufen kann, finden regelmäßig gemeinsame Messübungen statt. Gelangen radioaktive Stoffe in die Umwelt, etwa durch einen Unfall in einem Kernkraftwerk , können sie sich über weite Gebiete verteilen – auch über Grenzen hinweg. Um die Bevölkerung effizient zu schützen, benötigen die Behörden in solchen Fällen schnell zuverlässige Informationen über die Kontamination der Bodenoberfläche. Messungen von Hubschraubern aus können diese Informationen liefern. Mit ihrer Hilfe lässt sich innerhalb kurzer Zeit ermitteln, ob und wie stark ein Gebiet betroffen ist, welche radioaktiven Stoffe und welche Mengen an radioaktiven Stoffen sich auf dem Boden abgelagert haben. Übungsflüge ermitteln natürlich vorhandene Radioaktivität Übersichtskarte der Messgebiete Während der Übung wird die natürlich am Boden vorhandene Radioaktivität erfasst und kartiert. Dafür werden insgesamt vier Messgebiete systematisch überflogen. Eines der Gebiete – mit Breisach im Zentrum – verläuft direkt entlang des Rheins. Drei weitere Gebiete liegen nordöstlich und südöstlich von Freiburg im Schwarzwald. Ausgangspunkt der Messflüge ist der Flugplatz Freiburg. Die Messungen finden an allen drei Tagen jeweils zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Dabei überfliegen zwei Hubschrauber der Bundespolizei die Messgebiete in einer Höhe von etwa 90 Metern. Während der Übung werden verschiedene Einsatzverfahren trainiert: Die Teams aus Beschäftigen des BfS und der Bundespolizei können die Messgebiete beispielsweise mit parallelen oder mit spiralförmigen Flugbahnen untersuchen. Zusammenarbeit von BfS und Bundespolizei Zur hubschraubergestützten Bestimmung radioaktiver Stoffe am Boden arbeiten das BfS und die Bundespolizei seit vielen Jahren eng zusammen: Die Bundespolizei stellt die Hubschrauber und deren Besatzung zur Verfügung. Expert*innen des BfS führen die Messungen durch und stellen den Strahlenschutz aller Beteiligten sicher. In einem radiologischen Notfall kann eine Fläche von rund 100 Quadratkilometern innerhalb von etwa drei Stunden überflogen und kartiert werden. Die Messergebnisse liegen bereits kurz nach der Landung vor. Die Messgebiete im Detail Messgebiet 1 (Denzlingen – Waldkirch – Elzach) befindet sich nordöstlich von Freiburg und misst etwa 20 mal 20 Kilometer. Im Nordwesten des Gebiets liegt die Gemeinde Freiamt, im Nordosten Elzach, im Südosten Simonswald. Denzlingen und Teile von Gundelfingen schließen das Gebiet im Südwesten ab. Weitere Städte und Gemeinden im Untersuchungsbereich sind Waldkirch, Gutach im Breisgau und Winden im Elztal. Messgebiet 2 (Schauinsland) ist etwa 10 mal 10 Kilometer groß. Südöstlich des Stadtgebietes Freiburg gelegen, umfasst es das Kloster St. Lioba im nordwestlichen Bereich, Kirchzarten im Nordosten, St. Wilhelm (Oberried) im Südosten sowie den Freiburger Hausberg Schauinsland. Oberried und Horben sind ebenfalls enthalten. Messgebiet 3 (Breisach am Rhein) verläuft mit etwa 10 mal 20 Kilometern westlich von Freiburg entlang des Rheins. Im Norden endet das Gebiet knapp über Vogtsburg im Kaiserstuhl. Im Osten wird es von Bötzingen, Waltershofen und Mengen begrenzt. In seiner südöstlichen Ecke liegt Bad Krozingen. Breisach am Rhein, Ihringen, Merdingen und Hartheim am Rhein sind Teil des Untersuchungsbereichs. Messgebiet 4 (Bernau im Schwarzwald) befindet sich südöstlich von Freiburg zwischen Todtnau im Nordwesten, dem Schluchsee im Nordosten und St. Blasien im Südosten, die jeweils knapp außerhalb des Gebiets liegen. Innerhalb des etwa 10 mal 8 Kilometer großen Bereichs sind Bernau im Schwarzwald, Präg und Menzenschwand gelegen. Stand: 30.06.2023
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Heitersheimer Straße 2 79427 Eschbach Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: EEW Energy from Waste Saarbrücken GmbH Haupttätigkeit: Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle > 3 t/h
Aktenzeichen: BASE21102/01-A#1272 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Vogtsburg im Kaiserstuhl, Gemarkung Bickensohl Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat mit Schreiben vom 02.02.2023 (Aktenzeichen: 430.3.11-692.226) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Vogtsburg im Kaiserstuhl, Gemarkung Bickensohl (Flurstück 762/1) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 127 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (GD LGRB) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald beigefügten Stellungnahme vom 24.01.2023 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes 032_02IG_T_f_jmOPT befindet. Weiterhin kann das Vorhaben zugelassen werden, da den Bohrungen keine erhebliche Schädigung von Gesteinsschichten mit potentiell langfristiger Schutzwirkung oder Barrierewirksamkeit zu unterstellen ist. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LGRB und des Landratsamts Breisgau- Hochschwarzwald im Breisgau sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 07.02.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziele sind die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.4 hat eine Länge von rund 11,9 km und beginnt im Norden auf der Gemarkung Schlatt der Stadt Bad Krozingen und endet im Süden kurz hinter der Gemarkungsgrenze Hügelheim der Stadt Müllheim. Im Norden schließt der Abschnitt 8.4 an den PfA 8.3 und im Süden auf der Höhe von Hügelheim an den PfA 9.0 an. Hauptmerkmal der neuen Planung ist eine Trassenführung in Tieflage auf einer Strecke von rund 8,9 km zwischen Mengen und Hügelheim, die einen Einschnitt bis zu 10 m erfordert. Außerdem umfasst die Planung die weiter südlichere Verknüpfung der Neubaustrecke mit der bestehenden Rheintalbahn einschließlich der Verlängerung des Mengener Tunnels. Der Knotenpunkt im Bereich Buggingen/Hügelheim wird dazu auf Geländeniveau mit zwei Kreuzungsbauwerken in Tieflage gestaltet. Der PfA 8.4 sieht zudem den Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Buggingen und Müllheim vor, der auch die Erneuerung des Haltepunktes Buggingen umfasst. Betroffene Gewässer und Straßen werden mithilfe von Überführungen über die Trasse geleitet. Dies hat Auswirkungen auch über den eigentlichen Trassenbereich zur Folge. Hervorzuheben ist die vorgesehene Errichtung von zwei Landschaftsbrücken in den Bereichen Burggraben/ Bruckgraben /K 4983 und Sulzbach/Eschbach/K 4941 sowie von insgesamt vier Eisenbahnüberführungen (EÜ Gleisanschluss Gewerbepark Breisgau: Gemeinde Eschbach, EÜ K 4944: Gemeinde Buggingen zwischen den Gemarkungen Buggingen und Seefelden, EÜ Kreuzungsbauwerk Nord: Gemeinde Buggingen sowie EÜ Kreuzungsbauwerk Süd: Stadt Müllheim). Darüber hinaus sind im PfA 8.4 zehn kreuzende Straßenüberführungen geplant. Bestandteil der Planung ist neben den Eisenbahnbaumaßnahmen u.a. auch die Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke. Ersatzmaßnahmen sind auch in trassenfernen Bereichen vorgesehen. Dies führt dazu, dass auch Flurstücke, welche nicht unmittelbar an die Trasse angrenzen sowie Grundstücke weiterer Gemeinden und Gemarkungen von der Planung betroffen sind. Die Planung beinhaltet aktive Schallschutzmaßnahmen. Auf der Strecke sind in den Bereichen Buggingen (westlich der Strecke) und Hügelheim (östlich der Strecke) Schallschutzwände auf einer Länge von insgesamt 2.751 m geplant. Die Wände sollen mit unterschiedlichen Höhen zwischen 2 m und 6,5 m errichtet werden. Zudem wird im Bereich Buggingen eine Schallschutzgalerie mit einer Länge von rund 99 m mit einer Überdeckelung von mind. 6 m errichtet. Außerdem kommen Schienenstegdämpfer zum Einsatz. Hinweis: Die vollständigen zur Information der Betroffenen und Interessierten ausgelegten Unterlagen, die Verfahrensschritte und der Stand des Verfahrens, die erfolgten Bekanntmachungen sowie ggf. weitere Informationen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter folgendem Pfad eingesehen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt2/Ref24/Rheintalbahn/Seiten/PfA84-Krozingen-Muellheim.aspx oder unter: Regierungspräsidium Freiburg / Abteilung 2 / Referat 24 / aktuelle Planfeststellungsverfahren im RP Freiburg / Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe - Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.4 Bad Krozingen - Müllheim
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Typ Name Datum Größe Plan Albert-Hugard-Strasse (1,3 MiB) 23.11.2017 1,3 MiB Textteil Albert-Hugard-Straße (816 KiB) 23.11.2017 816 KiB Areal Gärtnerei Wiesler Typ Name Datum Größe Plan Wiesler (913 KiB) 23.11.2017 913 KiB Textteil Wiesler (1,9 MiB) 23.11.2017 1,9 MiB Bötzen Typ Name Datum Größe Plan Bötzen (4,9 MiB) 23.11.2017 4,9 MiB Textteil Bötzen (3,2 MiB) 23.11.2017 3,2 MiB Bühne Typ Name Datum Größe Plan Buehne (4 MiB) 23.11.2017 4 MiB Textteil Buehne (1 MiB) 23.11.2017 1 MiB Burghalden-Rondell Typ Name Datum Größe Plan Burghalden-Rondell (4,1 MiB) 23.11.2017 4,1 MiB Textteil Burghalden-Rondell (1,8 MiB) 23.11.2017 1,8 MiB Busper-Steiner Typ Name Datum Größe Plan Busper-Steiner Schul-Sportgelaende (4,6 MiB) 23.11.2017 4,6 MiB Textteil Busper-Steiner Schul-Sportgelaende (681 KiB) 23.11.2017 681 KiB Falkenstein Typ Name Datum Größe Plan Falkenstein (10,3 MiB) 11.06.2024 10,3 MiB Textteil Falkenstein I (4,1 MiB) 16.02.2021 4,1 MiB Falkenstein II Typ Name Datum Größe 5. Änderung Falkenstein II (1,4 MiB) 19.09.2022 1,4 MiB Plan Falkenstein II (7,9 MiB) 24.09.2021 7,9 MiB Textteil Falkenstein II (2,6 MiB) 24.09.2021 2,6 MiB Frickstraße Typ Name Datum Größe Plan Frickstraße (1,9 MiB) 11.01.2022 1,9 MiB Textteil Frickstraße (28,2 MiB) 18.10.2024 28,2 MiB Gaisgraben Typ Name Datum Größe 3 Änderung Gaisgraben (2,3 MiB) 23.11.2017 2,3 MiB Plan Gaisgraben (4,2 MiB) 23.11.2017 4,2 MiB Textteil Gaisgraben (56,6 MiB) 19.02.2021 56,6 MiB Textteil Gaisgraben 2te Änderung (770 KiB) 23.11.2017 770 KiB Gaisgraben II Typ Name Datum Größe Plan 2. Änderung Gaisgraben II (335 KiB) 05.08.2024 335 KiB Plan Gaisgraben II (2,2 MiB) 15.08.2024 2,2 MiB Textteil 2. Änderung Gaisgraben II (4,7 MiB) 05.08.2024 4,7 MiB Textteil Gaisgraben II mit Gruenordnungsplan (4,3 MiB) 24.09.2021 4,3 MiB Gaisgraben III Typ Name Datum Größe Plan Bebauungsplan Gaisrgaben III (2,3 MiB) 24.09.2021 2,3 MiB Textteil Bebauungsplan Gaisgraben III (87,7 MiB) 18.10.2024 87,7 MiB Gaisgraben Süd Typ Name Datum Größe Plan Gaisgraben Süd (18-03-14) (1,2 MiB) 15.11.2018 1,2 MiB Textteil Bebauungsplan Gaisgraben Süd (27 MiB) 13.11.2018 27 MiB Gottesackergärten Typ Name Datum Größe Plan Gottesackergaerten (4,4 MiB) 23.11.2017 4,4 MiB Textteil Gottesackergaerten (441 KiB) 23.11.2017 441 KiB Hermann-Burstert-Weg Typ Name Datum Größe Plan Hermann-Burstert-Weg (980 KiB) 23.11.2017 980 KiB Textteil Hermann-Burstert-Weg (437 KiB) 23.11.2017 437 KiB Hofacker-Halsmäntele Typ Name Datum Größe Plan Hofacker-Halsmäntele (6,2 MiB) 23.11.2017 6,2 MiB Textteil Hofacker-Halsmäntele (1,1 MiB) 23.11.2017 1,1 MiB Lebensmittelmarkt und Gewerbe Typ Name Datum Größe Plan Lebensmittelmarkt und Gewerbe (6,8 MiB) 27.04.2021 6,8 MiB Textteil Lebensmittelmarkt und Gewerbe (1,2 MiB) 23.11.2017 1,2 MiB Musikakademie und Hotel Typ Name Datum Größe Plan Musikakademie und Hotel (1,1 MiB) 17.06.2020 1,1 MiB Textteil Musikakademie und Hotel (27,7 MiB) 18.10.2024 27,7 MiB Richard-Müller Straße Typ Name Datum Größe Plan Richard-Müller Straße (1,1 MiB) 14.05.2019 1,1 MiB Textteil BPL Richard-Müller Straße (1 MiB) 14.05.2019 1 MiB Rundacker Typ Name Datum Größe Plan Rundacker-Neufassung (1 MiB) 28.08.2018 1 MiB Rundacker-Neufassung (10,1 MiB) 17.01.2018 10,1 MiB Rundacker II Typ Name Datum Größe Plan Rundacker II (2,2 MiB) 11.06.2024 2,2 MiB Plan Rundacker II 1. Änderung (154 KiB) 23.04.2024 154 KiB Textteil Rundacker II (1,3 MiB) 10.12.2021 1,3 MiB Textteil Rundacker II 1. Änderung (4,6 MiB) 23.04.2024 4,6 MiB Schiessrainmatten Typ Name Datum Größe Plan Schiessrainmatten (18,9 MiB) 27.04.2021 18,9 MiB Textteil Schiessrainmatten (1,7 MiB) 23.11.2017 1,7 MiB Schladerer-Areal Süd Typ Name Datum Größe Plan Schladerer-Areal Süd (1,3 MiB) 15.01.2019 1,3 MiB Textteil Schladerer-Areal Süd (18,8 MiB) 15.01.2019 18,8 MiB Schwarzwaldstraße Typ Name Datum Größe Plan Schwarzwaldstraße (897 KiB) 31.10.2019 897 KiB Textteil Schwarzwaldstraße (2,1 MiB) 31.10.2019 2,1 MiB Spitzäcker-Kleingärten Neufassung und Erweiterung Typ Name Datum Größe BPL Spitzäcker Kleingärten Planzeichnung (1,1 MiB) 09.08.2018 1,1 MiB BPl Spitzäcker-Kleingärten Textteil (7,3 MiB) 17.04.2020 7,3 MiB Villa Dornröschen Typ Name Datum Größe Plan Villa Dornröschen (731 KiB) 23.11.2017 731 KiB Textteil Villa Dornröschen (3,7 MiB) 23.11.2017 3,7 MiB Waldkletterpark Typ Name Datum Größe Plan Waldkletterpark (1,4 MiB) 23.11.2017 1,4 MiB Textteil Waldkletterpark (18,1 MiB) 17.04.2020 18,1 MiB Weiher und Kamin Typ Name Datum Größe Plan Weiher und Kamin (5,8 MiB) 23.11.2017 5,8 MiB Textteil Weiher und Kamin (1,4 MiB) 23.11.2017 1,4 MiB Weingarten I Typ Name Datum Größe Plan Weingarten I (5,9 MiB) 23.11.2017 5,9 MiB Textteil Weingarten I (353 KiB) 23.11.2017 353 KiB Weingarten II Typ Name Datum Größe Plan Weingarten II (7,3 MiB) 10.12.2021 7,3 MiB Textteil Weingarten II (252 KiB) 10.12.2021 252 KiB Weingarten III Typ Name Datum Größe Plan Weingarten III (3,9 MiB) 10.12.2021 3,9 MiB Textteil Weingarten III (1,9 MiB) 10.12.2021 1,9 MiB Weingarten IV Typ Name Datum Größe Plan Weingarten IV (1,3 MiB) 10.12.2021 1,3 MiB Textteil Weingarten IV (13,1 MiB) 10.12.2021 13,1 MiB Wettelbrunner Straße Typ Name Datum Größe Plan Wettelbrunner Strasse (4,5 MiB) 05.06.2024 4,5 MiB Textteil Wettelbrunner Strasse (30 MiB) 05.06.2024 30 MiB Wolfacker I Typ Name Datum Größe Plan Wolfacker (8,1 MiB) 23.11.2017 8,1 MiB Textteil Wolfacker (21,1 MiB) 22.10.2024 21,1 MiB Wolfacker II Typ Name Datum Größe Plan Wolfacker II (1023 KiB) 10.12.2021 1023 KiB Textteil Wolfacker II (2,2 MiB) 10.12.2021 2,2 MiB Bebauungspläne Grunern Am Sägewerk Typ Name Datum Größe Plan Am Saegewerk (2,6 MiB) 23.11.2017 2,6 MiB Textteil Am Saegewerk (1,5 MiB) 23.11.2017 1,5 MiB Brühl I Typ Name Datum Größe Plan Bruehl I (3,1 MiB) 23.11.2017 3,1 MiB Textteil Bruehl I (542 KiB) 23.11.2017 542 KiB Brühl II Typ Name Datum Größe Plan Bruehl II (2,8 MiB) 10.12.2021 2,8 MiB Textteil Bruehl II (1,8 MiB) 10.12.2021 1,8 MiB Hofmatten Typ Name Datum Größe Plan Hofmatten (2,3 MiB) 23.11.2017 2,3 MiB Textteil Hofmatten (1,2 MiB) 23.11.2017 1,2 MiB Schliermatten-Etzmatten I Typ Name Datum Größe 4. BPL-Änderung Schliermatten-Etzmatten (2,1 MiB) 17.01.2018 2,1 MiB Plan Schliermatten-Etzmatten (2,3 MiB) 15.08.2024 2,3 MiB Plan Schliermatten-Etzmatten 5 Änderung (165 KiB) 15.08.2024 165 KiB Plan Schliermatten-Etzmatten I 3te Aenderung (576 KiB) 23.11.2017 576 KiB Textteil Schliermatten-Etzmatten 5. Änderung (7,1 MiB) 18.10.2024 7,1 MiB Textteil Schliermatten-Etzmatten I inkl. Änderungen 1-3 (2 MiB) 10.12.2021 2 MiB Schliermatten-Etzmatten II Typ Name Datum Größe Plan Schliermatten-Etzmatten II (5,3 MiB) 10.12.2021 5,3 MiB Textteil Schliermatten-Etzmatten II (2,4 MiB) 10.12.2021 2,4 MiB Schliermatten-Etzmatten III Typ Name Datum Größe Plan Schliermatten-Etzmatten III (994 KiB) 10.12.2021 994 KiB Textteil Schliermatten-Etzmatten III (1,4 MiB) 10.12.2021 1,4 MiB Schliermatten-Etzmatten Friedhof Typ Name Datum Größe Plan Schliermatten-Etzmatten Friedhof (959 KiB) 10.12.2021 959 KiB Textteil Schliermatten-Etzmatten Friedhof (436 KiB) 10.12.2021 436 KiB Sportanlage Grunern Typ Name Datum Größe Plan Sportanlagen Grunern (1,4 MiB) 23.11.2017 1,4 MiB Textteil Sportanlagen Grunern (5,8 MiB) 17.04.2020 5,8 MiB Bebauungspläne Wettelbrunn Auf der Insel Typ Name Datum Größe Plan Auf-der-Insel (114 KiB) 23.11.2017 114 KiB Textteil Auf-der-Insel (4,7 MiB) 23.11.2017 4,7 MiB Höllmatten Oberfeld Typ Name Datum Größe Plan Hoellmatten-Oberfeld (2,2 MiB) 23.11.2017 2,2 MiB Textteil Hoellmatten-Oberfeld (3,4 MiB) 23.11.2017 3,4 MiB Innerer Runzgraben I Typ Name Datum Größe Plan Innerer Runzgraben (4,9 MiB) 23.11.2017 4,9 MiB Plan Innerer Runzgraben, 5. Änderung (786 KiB) 23.11.2017 786 KiB Textteil Innerer Runzgraben 5te Änderung (525 KiB) 23.11.2017 525 KiB Textteil Innerer Runzgraben inkl. Änderungen 1-4 (2,2 MiB) 10.12.2021 2,2 MiB Innerer Runzgraben II Typ Name Datum Größe Plan Innerer Runzgraben II (2,1 MiB) 10.12.2021 2,1 MiB Textteil Innerer Runzgraben II (2 MiB) 10.12.2021 2 MiB Weinstr. Typ Name Datum Größe Plan Weinstrasse (2,4 MiB) 23.11.2017 2,4 MiB Textteil Weinstraße (1,2 MiB) 23.11.2017 1,2 MiB Zum Seitenanfang Kontakt Michael Kübler Leitung Stadtbauamt E-Mail kuebler@staufen.de Telefon 07633 80540 Anschrift Stadtbauamt Hauptstr. 55 79219 Staufen i. Br. 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Text | 2 |
Umweltprüfung | 12 |
unbekannt | 5 |
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