Das Projekt "Erhalt und Entwicklung naturnaher Bachläufe im Wald im Rahmen der Waldbewirtschaftung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Untersuchungen der FVA in den Jahren 2002 und 2003 an kleinen Fließgewässern im Wald in verschiedenen Naturräumen Baden-Württembergs haben gezeigt, dass die verbreitete Auffassung nicht zutrifft, Fließgewässer im Wald seien überwiegend in einem ökologisch intaktem Zustand. Defizite zeigten sich vor allem bei der Durchgängigkeit und Durchwanderbarkeit. Sie sind in der Art der Ausführung von Gewässerquerungen für Waldwege begründet. Da die Anzahl der Gewässerquerungen durch den hohen Erschließungsgrad im Wald ca. dreimal höher ist als im Offenland, wirken sich Unterbrechungen der Durchgängigkeit bzw. Durchwanderbarkeit sehr viel stärker aus. Weiterhin wurden Beeinträchtigungen der Uferbereiche mit direkten Auswirkungen auf das Gewässer selbst festgestellt. Der Grund sind hohe Nadelholzanteile in ufernahen Waldbeständen. Ausgehend von diesen Vorarbeiten hat das beantragte Vorhaben zum Ziel, den ökologischen Zustand kleiner Fließgewässer im Wald zu verbessern und hierfür in Frage kommende Maßnahmen auf ihre Eignung zu überprüfen. An zwei Fallbeispielen wird untersucht, wie Beeinträchtigungen beseitigt werden können. Es werden unterschiedliche Maßnahmen erprobt, um Aussagen über die Kosten-Nutzen-Relation zu gewinnen. Untersuchungsgebiete sind der Stadtwald Nürtingen (Landkreis Esslingen) und das Gebiet des Naturschutzgroßprojektes Feldberg - Belchen - Oberes Wiesental im Südschwarzwald (Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach). Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit und Durchwanderbarkeit und waldbauliche Maßnahmen durchgeführt. Gewässerquerungen, die Wanderhindernisse sind, werden unter ökologischen Gesichtspunkten umgestaltet. Waldbauliche Maßnahmen haben zum Ziel, standortsfremde Nadelholzbestände in standorttypische Au- und Feuchtwälder umzuwandeln und den Totholzanteil zu erhöhen.Die Erfolgskontrolle wird mit einem Monitoring der Gewässerfauna und der bachbegleitenden Vegetation geleistet. Aus den Ergebnissen werden Empfehlungen zur Beseitigung der Defizite an Fließgewässer im Wald abgeleitet. Maßstab ist der im Sinn der EU-WRRL an Fließgewässern bis 2015 herzustellende 'gute Zustand' .In wie weit die vorgeschlagenen Maßnahmen ökokontofähig sein können wird dargestellt, damit Anreize für Unterhaltspflichtige geschaffen werden, Entwicklungsmaßnahmen an kleinen Fließgewässern zukünftig auch verstärkt im Wald durchzuführen.
Die DGE Wind GmbH, Goethestr. 4, 79100 Freiburg, hat für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Die geplanten Standorte der Windenergielagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde und Gemarkung Sulzburg und Müllheim und haben eine Gesamthöhe von 261 m, eine Nabenhöhe von 175 m und eine Rotorblattlänge von 172 m. Sie sind in der Lage, jeweils 7.200 Kilowatt zu erzeugen. Durch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes. Unter anderem eine erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung wird von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG erfasst. Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen von Mittwoch, 27.09.2023 bis einschließlich Freitag, 27.10.2023 während der Dienststunden beim Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Information, Stadtstr. 2, 79104 Freiburg i.Br., beim Bürgermeisteramt der Stadt Müllheim im Markgräflerland, Baudezernat, Zimmer 313, Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i.M. und im Rathaus der Stadt Sulzburg, Zimmer 14, Hauptstr. 60, 79295 SUlzburg für jedermann zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich Dienstag, 28.11.2023, schriftlich oder elektronisch bei beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Naturschutzvereine oder sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Antrags und der Unterlagen benachrichtigt. Gleichzeitig wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist gegeben. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald maßgeblich. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Einwen-dungsfrist Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen sind, die nicht auf be-sonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen. Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf das bekanntgemachte Genehmigungsverfahren. Einwendungen müssen die konkrete Betroffenheit des geltend gemachten Belangs erkennen lassen. In Schriftform sind sie in einem mit handschriftlicher Unterschrift versehenen Schreiben zu er-heben. Für die Erhebung von Einwendungen durch Übersendung einer Email ist die Angabe des Namens und der vollständigen Adresse des Einwenders erforderlich. Auf Verlangen des Einwenders können dessen Name und Anschrift vor der Bekannt-gabe seiner Einwendungen an den Antragsteller und den beteiligenden Behörden unkenntlich ge-macht. Für Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt derje-nige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit Namen, Beruf und An-schrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Einwendungen, die vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen oder auf denen Unterzeichner ihren Name Nach § 10 Absatz 6 BImSchG wird die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einer mündlichen Verhandlung erörtern (Erörte-rungstermin). Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Be-hörden, der Träger des Vorhabens, die Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen, • dass die Benachrichtigung der Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereini-gungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden können, wenn außer den Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, und • dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt wer-den kann. Der Genehmigungsbescheid wird öffentlich bekanntgemacht und dem Antragsteller und den Per-sonen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung in ent-sprechender öffentlich bekannt gemacht werden; eine Ausfertigung des gesamten Bescheides wird vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen sowie über die Stellungnahmen der Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Für das Vorhaben wird gemäß § 7 Absatz 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchgeführt. Gemäß § 31 UVPG i.V.m. § 20 Umweltverfahrensgesetz (UVwG) ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständig. Durch die Auslegung der Unterlagen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswir-kungen des Vorhabens nach §§ 18 ff. UVPG mit umfasst. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat der Antragssteller u.a.: • Antrag mit Vorhabenbeschreibung und Unterlagen zum Vorhaben, • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, • Grundwasseruntersuchungen, vorgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch Einsichtnahme in ausgelegten Unterlagen, die Erhebung von Einwendungen und ggf. durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, nicht erstattet werden. Freiburg im Breisgau, den 14.09.2023 Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Untere Immissionsschutzbehörde -
Im Landkreis Breisgau Hochschwarzwald, plant die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) im Ortsteil Oberbränd die Erweiterung des Gewerbegebiets „Rütte“ um das Gewerbegebiet „Rütte II“. Das geplante Gewerbegebiet grenzt unmittelbar östlich an das bestehende Gewerbegebiet „Rütte“ an und liegt auf dem Flurstück 143/4 der Gemarkung Oberbränd. Es ist eine weitere Waldinanspruchnahme von ca. 5,5 ha vorgesehen. Als kumulierendes Vorhaben mit der Waldinanspruchnahme von 6,8 ha für das bestehende Gewerbegebiet Rütte wird nach § 11 Abs. 3 UVPG die Grenze von 10 ha Waldinanspruchnahme überschritten. Die Gemeinde Eisenbach hat im Rahmen der der Bauleitplanung (12. Flächen-nutzungsplanänderung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Titisee-Neustadt/Eisenbach und Aufstellung des Bebauungsplans „Rütte II“) mit Schreiben vom 06.12.2017 bei der höheren Forstbehörde den Antrag nach § 5 Absatz 1 UVPG auf Prüfung der UVP-Pflicht gestellt. Die Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeits-Prüfung wurde am 14.12.2017 von der Körperschaftsforstdirektion festgestellt.
Das Projekt "Genetisches Monitoring für Buche und Fichte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Einrichtung eines genetischen Monitorings für Buche und Fichte in Deutschland zur Bewertung der genetischen Anpassungsfähigkeit der Baumarten gegenüber Umweltveränderungen. Die genetische Variation/Anpassungsfähigkeit ist die wesentliche Grundlage für die Adaption von Waldbaumpopulationen an sich ändernde Umweltbedingungen, die insbes. der Klimawandel mit sich bringt. Verluste an genetischer Vielfalt und Störungen im genet. System sind hierbei wichtige Indikatoren zur Bewertung der Anpassungsfähigkeit von Waldbeständen an den Klimawandel. Buche und Fichte sind als klimasensitive Baumarten mit hoher ökonomischer Bedeutung prädestiniert, durch Beobachtung/Monitoring ihrer Bestände mögliche Veränderungen genetischer Indikatoren sichtbar zu machen. Die Anlage der Monitoringflächen erfolgt deutschlandweit, um die genannten Baumarten auf repräsentativer Standortamplitude beobachten zu können. In Baden-Württemberg sollen ein Buchenbestand (Bannwald Zimmeracker, Hagenschieß), ein Fichtenbestand (Erntebestand) UFB Biberach und ein Fichtenbestand, Hochlagenfichte Seewald/Feldberg, UFB Breisgau-Hochschwarzwald, als Monitoringbestände eingerichtet werden. Alle 3 Bestände/Populationen haben an ihren reg Standorten eine hohe ökologische du ökonomische Bedeutung.
Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziele sind die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.4 hat eine Länge von rund 11,9 km und beginnt im Norden auf der Gemarkung Schlatt der Stadt Bad Krozingen und endet im Süden kurz hinter der Gemarkungsgrenze Hügelheim der Stadt Müllheim. Im Norden schließt der Abschnitt 8.4 an den PfA 8.3 und im Süden auf der Höhe von Hügelheim an den PfA 9.0 an. Hauptmerkmal der neuen Planung ist eine Trassenführung in Tieflage auf einer Strecke von rund 8,9 km zwischen Mengen und Hügelheim, die einen Einschnitt bis zu 10 m erfordert. Außerdem umfasst die Planung die weiter südlichere Verknüpfung der Neubaustrecke mit der bestehenden Rheintalbahn einschließlich der Verlängerung des Mengener Tunnels. Der Knotenpunkt im Bereich Buggingen/Hügelheim wird dazu auf Geländeniveau mit zwei Kreuzungsbauwerken in Tieflage gestaltet. Der PfA 8.4 sieht zudem den Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Buggingen und Müllheim vor, der auch die Erneuerung des Haltepunktes Buggingen umfasst. Betroffene Gewässer und Straßen werden mithilfe von Überführungen über die Trasse geleitet. Dies hat Auswirkungen auch über den eigentlichen Trassenbereich zur Folge. Hervorzuheben ist die vorgesehene Errichtung von zwei Landschaftsbrücken in den Bereichen Burggraben/ Bruckgraben /K 4983 und Sulzbach/Eschbach/K 4941 sowie von insgesamt vier Eisenbahnüberführungen (EÜ Gleisanschluss Gewerbepark Breisgau: Gemeinde Eschbach, EÜ K 4944: Gemeinde Buggingen zwischen den Gemarkungen Buggingen und Seefelden, EÜ Kreuzungsbauwerk Nord: Gemeinde Buggingen sowie EÜ Kreuzungsbauwerk Süd: Stadt Müllheim). Darüber hinaus sind im PfA 8.4 zehn kreuzende Straßenüberführungen geplant. Bestandteil der Planung ist neben den Eisenbahnbaumaßnahmen u.a. auch die Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke. Ersatzmaßnahmen sind auch in trassenfernen Bereichen vorgesehen. Dies führt dazu, dass auch Flurstücke, welche nicht unmittelbar an die Trasse angrenzen sowie Grundstücke weiterer Gemeinden und Gemarkungen von der Planung betroffen sind. Die Planung beinhaltet aktive Schallschutzmaßnahmen. Auf der Strecke sind in den Bereichen Buggingen (westlich der Strecke) und Hügelheim (östlich der Strecke) Schallschutzwände auf einer Länge von insgesamt 2.751 m geplant. Die Wände sollen mit unterschiedlichen Höhen zwischen 2 m und 6,5 m errichtet werden. Zudem wird im Bereich Buggingen eine Schallschutzgalerie mit einer Länge von rund 99 m mit einer Überdeckelung von mind. 6 m errichtet. Außerdem kommen Schienenstegdämpfer zum Einsatz. Hinweis: Die vollständigen zur Information der Betroffenen und Interessierten ausgelegten Unterlagen, die Verfahrensschritte und der Stand des Verfahrens, die erfolgten Bekanntmachungen sowie ggf. weitere Informationen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter folgendem Pfad eingesehen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt2/Ref24/Rheintalbahn/Seiten/PfA84-Krozingen-Muellheim.aspx oder unter: Regierungspräsidium Freiburg / Abteilung 2 / Referat 24 / aktuelle Planfeststellungsverfahren im RP Freiburg / Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe - Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.4 Bad Krozingen - Müllheim
Das Projekt "Gelaende- und Stadt(meso)klimatologische Untersuchungen im Breisgau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Umweltsozialwissenschaften und Geographie, Professur für Physische Geographie durchgeführt. Obengenanntes Thema des Vorhabens ist die Zusammenfassung einer Reihe von Einzeluntersuchungen, die z.T. im Rahmen von Diplom- und Doktorarbeiten gemacht werden. Es handelt sich um: 1. die thermischen Bedingungen an Bodenstationen in verschiedenen topographischen Lagen am Schwarzwaldrand und in den Vorbergen im Vergleich zur freien Atmosphaere dicht am Schwarzwaldrand und im Oberrheingraben. 2. Hoehenlage und Struktur von Temperaturinversionen am Schwarzwaldrand im Tages- und Jahresgang samt Konsequenzen fuer die strahlungsklimatische Differenzierung. 3. Topoklimatische Gelaendeaufnahmen im Bereich der Vorberge, ausgewertet mit Hilfe von Infrarotaufnahmen oder thermischen Profilmessungen.
Das Projekt "EG2050: Innovatives Strom- und Wärmekonzept im 'Zweitälerland'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt. Im Vorhaben ISWK (Innovatives Strom- und Wärmekonzept im 'Zweitälerland') wird ein Strom- und Wärmeversorgungskonzept für ein Bestandsquartier in Gutach im Breisgau entwickelt und umgesetzt. Herzstück des Quartiers ist die Grund- und Hauptschule Gutach, deren Wärmebedarf in Zukunft über eine Wärmepumpe gedeckt werden soll. Als Wärmequelle dient Abwärme einer nahe gelegenen Destillerie, die als kalte Nahwärme eingebunden wird. Zusätzlich zur Schule sollen 5 Mehrfamiliengebäude, die ebenfalls an der geplanten kalten Nahwärmetrasse liegen, eingebunden werden. Das Energiekonzept beinhaltet darüber hinaus ein PV-Feld zur Stromerzeugung, einen großen thermischen Niedertemperatur-Pufferspeicher auf der Quellenseite der Wärmepumpe und ein Wasserstoffsystem zur lokalen Speicherung von Überschussstrom im Sommer. Gegenstand der wissenschaftlichen Arbeiten im Projekt sind: die Weiterentwicklung der Systemeinbindung von LowEx-Komponenten in Bestandsgebäuden; Entwurf und Anwendung eines prognosebasierten Energiemanagementsystems, das insbesondere dezentrale Lösungen zur erhöhten Datensicherheit implementiert; Erarbeitung und Anwendung eines digitalen Planungsprozesses mit BIM-Konformität für kleinere Bestandssanierungen. Das Leuchtturmprojekt soll zeigen, wie auch ältere Bestandsgebäude durch eine geschickte Verknüpfung von neuen Technologien bereits heute die von der Bundesregierung gesetzten Klimaschutzziele für 2050 erreichen.
Das Projekt "Kommunales Entwicklungskonzept mit Touristischem Fachkonzept für St. Peter (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Lehrstuhl Regionalentwicklung und Raumordnung durchgeführt. Analyse der aktuellen Struktur und Entwicklungen in den Bereichen Bevölkerung, Gewerbe, Dienstleistung und Einzelhandel, Landwirtschaft und Tourismus. Analyse der Bedeutung der Suburbanisierung aus dem Oberzentrum Freiburg und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Baulandsituation. Diskussion der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde St. Peter angesichts grundlegender veränderter Rahmenbedingungen. Erarbeitung von Entwicklungsszenarien über die zukünftige Bevölkerungs-, Haushalts-, Siedlungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung in der Gemeinde St. Peter. Diskussion und Abstimmung von Handlungskonzepten zur Steuerung der Entwicklung der Gemeinde unter besonderer Berücksichtigung möglicher interkommunaler Kooperationen mit Gemeinden des Landkreises. Erarbeitung, Diskussion und Abstimmung von konkreten Maßnahmenpaketen zur zukunftsfähigen Entwicklung der Gemeinde St. Peter.
Das Projekt "Recycling von vermischt anfallenden Kunststoffabfaellen zu Hohlprofilen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Recycling im Breisgau durchgeführt. Die stoffliche Verwertung verschmutzter und vermischter Kunststoffabfaelle erfolgt im Gegensatz zur stofflichen Verwertung sauberer und sortenreiner Kunststoffabfaelle bisher nur in geringem Umfang. Durch Einsatz neuer Techniken ist die Herstellung hoeherwertiger Formteile wie Hohlprofile aus vermischten und im Verbund vorliegenden thermoplastischen Kunststoffabfaellen auch bei einem Einsatz von 30 v.H. artfremder Materialien (Papier, Holz, Metall) moeglich. Dieses erfolgt in nachstehenden Schritten - Sortierung in die Fraktionen Hart- und Weichkunststoffe. - Zerkleinern in einem Schredder und Mahlen in einer Schneidmuehle zu Splittergranulat. - Vermischung bei der Fraktionen und Befoerderung zur Extrusionslinie. - Extrusion ohne Zugabe von Vertraeglichkeitsvermittlern in einer neuartigen Extrusionsanlage. - Verarbeitung mittels neuartiger Vibrationsschweissanlage ohne Hinzufuehrung weiterer Hilfsmittel wie Schrauben, Naegel, Klebstoff zu Erzeugnissen wie z.B. Mehrwegpaletten.
Das Projekt "Wechselbeziehung zwischen Rheinwasser und Grundwasser (quantitativ)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt. Zweck und Ziel: Die instationaeren Austauschvorgaenge zwischen Oberflaechengewaesser und Grundwasser spielen fuer kuerzere Bilanzzeitraeume eine wesentliche Rolle. Die Einspeisungsmengen von Flusswasser in das Grundwasser (Uferfiltrat bzw positive Uferspeicherung) bei Hochwasser im Fluss bewirken einen Anstieg der Grundwasseroberflaeche. Aus Grundwasserstandsbeobachtungen laesst sich die Grundwasservorratsaenderung fuer einen den Messstellen zugehoerigen Bereich berechnen. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Ermittlung der Groesse der Austauschmengen fuer einzelne Hochwasserwellen und fuer laengere Hochwasserzeiten sowie der Dauer der Speicherung dieser Grundwasservorraete. Das Forschungsvorhaben steht im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur 'Prognose ueber die Niedrigwasserentwicklung im Rhein' (Forschungsvorhaben Nr. 99 -U). Ausfuehrung: Seit 1981 werden an je 5 Grundwassermessstellen in den Messprofilen Hartheim und Neuenburg im suedlichen Breisgau und an 6 Grundwassermessstellen im Messprofil Urmitz im Neuwieder Becken kontinuierlich Grundwasserstandsaufzeichnungen vorgenommen. Aus diesen Daten wurden repraesentative Hochwasserereignisse zur Berechnung der Grundwasservorratsaenderung ausgewaehlt. Die Berechnungen erfolgten mit einem eigens fuer diesen Zweck erstellten Modellsystem. Im Jahre 1988 konnten taegliche Grundwasserstandsaufzeichnungen an 12 Messstellen noerdlich von Bonn ueber den Zeitraum 1955 bi 1988 vom Landesamt fuer Wasser und Abfall, NRW, uebernommen werden. Diese Daten wurden entsprechend den bisherigen Bearbeitungen im Neuwieder Becken ausgewertet. Ergebnisse: Die Austauschmengen koennen kurzzeitig sehr grosse Werte annehm
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