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Heizen mit Holz

Holz wird häufig als Brennstoff eingesetzt. Neben dem rein praktischen Nutzen des Erwärmens von Räumen tragen holzbetriebene Feuerstätten zu einer gemütlichen und entspannten Atmosphäre bei und strahlen Behaglichkeit aus. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in Wohngebieten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 3000 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtet wurden, gelten gemäß Typprüfung für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm  Feinstaub pro Kubikmeter Abgas, die der Hersteller vor dem Inverkehrbringen entsprechend deklarieren muss. Darüber hinaus können viele ältere Modelle nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen der geltenden Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, sodass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen außer Betrieb genommen werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 22.03.2010 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung ab dem 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden. Zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wichtig ist, dass auch der Kamin vor der Inbetriebnahme fachkundig überprüft wird. Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Schornsteinbränden hin. Schornsteinbrände sind sehr gefährlich, denn durch Funkenflug und Wärmestrahlung besteht die Gefahr der Brandausbreitung. So können z. B. Funken durch Undichtigkeiten der Dachhaut den Dachstuhl in Brand setzen. Durch die Wärmeentwicklung kann der Schornstein einstürzen und das Rauchrohr durch Ausglühen zerstört werden. Die Wärmestrahlung kann Möbel in der Nähe des Schornsteines entzünden. Eine weitere Gefahr liegt in der Quellfähigkeit: Da Ruß sehr stark aufquellen kann, besteht die Gefahr, dass der Schornstein die heißen Gase und Dämpfe nicht mehr ungehindert abführen kann. Dann können die Abgase durch Reinigungsklappen oder durch die Feuerstätte austreten. Schlimmstenfalls wird der gesamte Schornstein zerstört, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Ein Rußbrand im Schornstein kann in der Regel nicht gelöscht werden. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Fachkraft des Schornsteinfegerhandwerks den Kamin vor der Inbetriebnahme prüft und freigibt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Die Verknappung und Verteuerung von Holz mag dazu verleiten, auf andere brennbare Stoffe zurückzugreifen. Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung dar, die nur die Verbrennung der in der Verordnung genannten Brennstoffe in jeweils dafür geeigneten Feuerungsanlagen zulässt. So dürfen z.B. keinesfalls feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten sowie fossile Brennstoffe in Holzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt. „Private Müllverbrennung“ ist nicht erlaubt und darüber hinaus gesundheitsschädlich. Sie verursacht eine enorme Geruchsbelästigung, die häufig zu berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden führt. Außerdem können Schäden an den Schamotte- und Metallteilen des Kaminofens sowie am Schornstein entstehen. Bei der Verbrennung unzulässiger Stoffe handelt es sich um einen Verstoß, der auch als solcher geahndet und mit hohen Bußgeldern mit bis zu 1.500 Euro je Fall bestraft wird. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen – so genannten Inversionswetterlagen – befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen aus Gründen der Luftreinhaltung wenn möglich auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Zum Thema „Heizen mit Holz“ informiert das LANUV mit einer Broschüre über die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die Broschüre enthält weiterführende Informationen und hilfreiche Tipps für den möglichst schadstoffarmen Betrieb von Holzfeuerstätten. Zur Online-Ausgabe der Broschüre: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/LANUV_Info29_Heizen-mit-Holz.pdf zurück

Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Parathion

Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Parathion Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären. Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als ⁠ Stoff ⁠, der bei andauernder ⁠ Exposition ⁠ möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend. Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von ⁠ E 605 ⁠ ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als ⁠ Umweltqualitätsnorm ⁠ für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen. Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt? Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m 3 etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden. Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE. Und wenn es brennt? Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen. Die Gefahrstoffschnellauskunft Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.

Autoklimaanlage

Klimaanlage im Auto richtig bedienen und Energie sparen Was Sie für eine nachhaltige Klimatisierung im Auto tun können Achten Sie schon beim Kauf des Pkw auf den Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage. Beachten Sie Tipps zum sparsamen und gesunden Klimatisieren. Denken Sie an eine regelmäßige Wartung in einer Werkstatt. Gewusst wie Die Autoklimaanlage ist neben dem Motor der größte Verbraucher im Auto. Ein durchschnittlicher Mehrverbrauch von zehn bis 15 Prozent gegenüber der Fahrt ohne Klimaanlage ist zu erwarten. Worauf Sie beim Kauf achten sollten: Achten Sie auf einen geringen Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage. Bisher beinhalten die Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht die Verbräuche der sogenannten Nebenaggregate, wie die der Klimaanlage (siehe Grafik: Kraftstoff-Mehrverbrauch durch Nebenaggregate). Auch beim Elektroauto kann der Energieverbrauch für die Klimatisierung im Sommer sehr hoch sein. Dazu kommt der zusätzliche Verbrauch für die Heizung im Winter, da Elektroautos nicht ausreichend Abwärme für die Kabinenheizung bereitstellen. Ein System mit Wärmepumpe kann hier helfen, den Heizenergiebedarf etwas zu verringern. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Der Kraftstoffverbrauch von Klimaanlagen kann sehr unterschiedlich sein. Manuell geregelte Klimaanlagen mit ungeregeltem Kompressor verbrauchen in der Regel mehr Kraftstoff als Systeme mit Klimaautomatik und modernem elektronisch geregeltem Kompressor (siehe Grafik: Mehrverbrauch von Klimaanlagen mit unterschiedlichen Regelungssystemen bei 25°C Außentemperatur). Sonnenschutzverglasung kann die Wärme, die in das Auto gelangt, vermindern. Mittlerweile gibt es sogar durchsichtige Scheiben, die das Sonnenlicht gut reflektieren. Auch eine nicht allzu schräg geneigte Frontscheibe vermindert den Wärmeeinfall. Autos mit hellen oder speziellen wärmereflektierenden Außen- und Innenoberflächen erhitzen sich etwas weniger. Als Kurzstrecken- oder Wenigfahrer können Sie möglicherweise auch ganz auf eine Klimaanlage im Auto verzichten, sofern der Hersteller dies als Option anbietet. Denn mittlerweile haben die meisten Neuwagen standardmäßig eine Klimaanlage. Tipps zum Energiesparen und Gesundbleiben: Parken Sie Ihr Auto im Sommer möglichst im Schatten. Lassen Sie insbesondere bei hohen Temperaturen niemals Kinder oder Tiere im Auto zurück. Lüften Sie das Auto im Sommer vor dem Start einige Minuten, um heiße, angestaute Luft herauszulassen. Halten Sie die Fenster bei der Fahrt möglichst geschlossen, offene Seitenfenster erhöhen den Spritverbrauch. Kühlen Sie die Fahrerkabine gegenüber der Außentemperatur nur wenig ab, höchstens sechs Grad Celsius Unterschied. Nutzen Sie, wenn möglich, den Umluftbetrieb. Schalten Sie die Anlage nur ein, wenn sie den Innenraum abkühlen wollen, denn generell gilt: Die Nutzung der Klimaanlage erhöht den Kraftstoffverbrauch. Klimaanlage auf Kurzstrecken gar nicht erst einschalten: Bis die Klimaanlage wirksam kühlt, sind Sie längst da. Im Stadtverkehr verbraucht die Klimaanlage zudem mehr Treibstoff verglichen mit dem Überlandverkehr. Schalten Sie die Klimaanlage schon vor Fahrtende aus und lassen sie nur den Lüfter an, das verhindert einen Pilzbefall der Anlage durch Restfeuchte. Auch im Winter sollten Sie die Klimaanlage ab und zu einschalten. Überschüssige Feuchtigkeit im Innenraum, zum Beispiel sichtbar an beschlagenen Scheiben, wird reduziert und die Anlage bleibt gut geschmiert und damit dicht und funktionstüchtig. Klimaanlage nicht zu kühl einstellen. Die übliche Wohlfühltemperatur liegt zwischen 21 und 23 Grad Celsius. Den kalten Luftstrom nicht auf den Körper richten, und vor allem nicht direkt auf unbekleidete Körperpartien. Am besten den Luftstrom mit den Lufteintrittsdüsen über die Schultern der vorne sitzenden Personen leiten. Lassen Sie die Luftfilter mindestens alle zwei Jahre wechseln, für Allergiker, empfindliche Personen, Vielfahrer oder bei hoher Pollenbelastung öfter, zum Beispiel jedes Jahr. In der Werkstatt: Die Empfehlung vom Klimaanlagenexperten ist: regelmäßige Wartung etwa alle zwei Jahre. Das erhöht auch die Lebensdauer der Anlage. Wenn die Kälteanlage nicht mehr richtig kühlt, zeitweise einen unangenehmen Geruch freisetzt oder bei anderen Auffälligkeiten sollten Sie die Anlage umgehend in einer geeigneten Werkstatt prüfen lassen. Versuchen Sie sich nicht selbst an der Reparatur. Eingriffe in den Kältekreislauf der Klimaanlage dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden. Die Werkstatt besitzt die Ausrüstung und Sachkunde für den Klimaservice und kennt die speziellen Vorgaben des Pkw-Herstellers zu Wartung und Reparatur. Der Mechaniker prüft die Klimaanlage, wechselt den Luftfilter und desinfiziert die Anlage. Bevor der Mechaniker Kältemittel in eine Anlage einfüllt, die eine über das Maß hinausgehende Kältemittelmenge verloren hat, sucht er das Leck und repariert es. Nach einem Eingriff in die Anlage prüft er vor der Wiederbefüllung mit Kältemittel die Anlage auf Dichtheit. Achten Sie auch darauf, dass bei Eingriff in die Anlage (Austausch von Bauteilen) der Filtertrockner und die entsprechenden Dichtungsringe auch erneuert werden. Autoklimaanlage und andere Nebenaggregate: Verbrauch an Treibstoff Quelle: TÜV Nord/ Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (2011) Mehrverbrauch von Auto-Klimaanlagen im Vergleich (bei 25 °C) Messergebnisse des Mehrverbrauchs in Liter bei einem Testfahrzeug (Skoda Octavia) Quelle: ADAC e.V. 07/2012 Messergebnisse des Mehrverbrauchs in Liter bei einem Testfahrzeug (Skoda Octavia) Hintergrund Umweltsituation: Neben dem Energieverbrauch ist das in der Klimaanlage enthaltene Kältemittel umweltrelevant. Viele ältere Pkw-Klimaanlagen enthalten das Kältemittel R134a (Tetrafluorethan), das ein hohes Treibhauspotenzial hat. Seit 2017 dürfen in Europa neue Pkw und kleine Nutzfahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn die Klimaanlagen mit einem Kältemittel mit einem kleinen Treibhauspotential befüllt sind. Die europäische Pkw-Industrie verwendet heute hauptsächlich das brennbare Kältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) als Ersatz für R134a. R134a wird jedoch auch heute in bestehenden Pkw-Klimaanlagen und auch weltweit verwendet. Kältemittel werden aus Pkw-Klimaanlagen technisch bedingt bei der Erstbefüllung, beim Betrieb und bei der Wartung freigesetzt. Auch durch Leckagen im Kältekreis durch Alterung oder Steinschlag und bei Unfällen gelangen Kältemittel aus der Klimaanlage in die ⁠Atmosphäre⁠. In der ⁠ Atmosphäre ⁠ wirkt 1 kg des fluorierten Treibhausgases R134a so stark auf die Erderwärmung wie 1.430 kg CO 2 . Fluorierte Gase (wie R134a oder R1234yf) werden in der Atmosphäre zu Fluorverbindungen abgebaut. Bedenkliches Abbauprodukt ist zum Beispiel die persistente, d.h. sehr schwer abbaubare Trifluoressigsäure (TFA). Das brennbare Ersatzkältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) ist zwar weniger klimaschädlich als R134a, bildet in der Atmosphäre aber noch 4 bis 5 Mal mehr Trifluoressigsäure als R134a. Fluorfreie Kältemittel wie Kohlendioxid (CO 2 ) oder einfache Kohlenwasserstoffe wie Propan würden im Gegensatz zu R1234yf keine solchen Abbauprodukte bilden. Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautos eine CO 2 -Anlage mit Wärmepumpenfunktion als Sonderausstattung an. Auch Systeme mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie Propan werden in Betracht gezogen. Gesetzeslage: Zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen erließ die Europäische Union bereits im Jahr 2006 die Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Diese Richtlinie fordert, dass in Europa Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge seit 2017 nur noch Kältemittel mit einem relativ geringen Treibhauspotenzial (kleiner 150) enthalten dürfen. Das bedeutet, dass das bisherige Kältemittel R134a mit einem Treibhauspotenzial von 1.430 in Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge in Europa nicht mehr eingesetzt werden darf. Das Treibhauspotenzial (GWP) beschreibt, wie stark ein ⁠ Stoff ⁠ zur Erderwärmung beiträgt im Vergleich zur gleichen Menge Kohlendioxid (GWP=1). Hinweis: Eine Klimaanlage ist jeweils nur für ein bestimmtes Kältemittel zugelassen. Ein Wechsel des Kältemittels einer bestehenden Klimaanlage ist zu unterlassen. Dies kann zu technischen und Sicherheits-Problemen führen, ebenso sprechen rechtliche Gründe dagegen, es sei denn, die Umstellung wird vom Pkw-Hersteller ausdrücklich unterstützt und sachkundig begleitet. Marktbeobachtung: Bereits seit dem Verbot der für die Ozonschicht schädlichen ⁠ FCKW ⁠ in den 1990er Jahren (bei Pkw war es das FCKW R12) begann die Suche nach geeigneten Ersatzstoffen. Als umweltfreundliche Lösung waren Klimaanlagen mit dem natürlichen Kältemittel CO 2 (Kohlendioxid, Kältemittelbezeichnung R744) im Jahr 2003 CO 2 als Lösung für die Pkw-Klimatisierung identifiziert worden. An der Umsetzung wurde bis 2009 in Europa aktiv gearbeitet. Parallel dazu bot seit 2007 die chemische Industrie das brennbare, fluorierte Kältemittel R1234yf – Tetrafluorpropen an. Durch seine chemische Ähnlichkeit mit dem herkömmlichen R134a versprach R1234yf weniger Aufwand bei der Umstellung und setzte sich daher durch, und die Entwicklung von CO 2 Klimaanlagen wurde zunächst eingestellt. Die Brennbarkeit von R1234yf wurde schon länger, auch vom Umweltbundesamt, als kritisch für die Sicherheit im Pkw eingeschätzt. Im Herbst 2012 zeigten Versuche von Autoherstellern, dass sich R1234yf im Pkw bei Unfällen entzünden kann und dabei vor allem giftige Flusssäure freigesetzt wird. Die Daimler AG und die AUDI AG boten daraufhin ab den Jahr 2016 einzelne Modelle mit CO 2 -Klimaanlagen an, stellten dies Produktion aber wieder ein, da der übrige Markt der Entwicklung nicht folgte. Damit wurde der brennbare Stoff R1234yf zum neuen Standardkältemittel. Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautomodelle CO 2 -Anlagen mit Wärmepumpenfunktion als Sonderausstattung an. Das Kältemittel CO 2 ist für Pkw-Klimaanlagen eine nachhaltige Lösung. Es ist weder brennbar noch toxisch, hat keine umweltbedenklichen Abbauprodukte und ist weltweit zu günstigen Preisen verfügbar. CO 2 -Klimaanlagen kühlen das Fahrzeug schnell ab und sind energieeffizient zu betreiben. Im Sommer ist der Mehrverbrauch in Europa geringer. Im Winter kann die Klimaanlage als Wärmepumpe geschaltet werden und so effizient bis zu tieferen Temperaturen heizen. Dies bietet sich insbesondere für die Anwendung in Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben an. Eine interessante Entwicklung ist, dass für Elektro-Pkw jetzt auch ein Klimatisierungskonzept mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie Propan zum Kühlen und Heizen vorgestellt wurde. Die Protoptyp-Klimaanlage im UBA-Dienstwagen wurde 2015 ertüchtigt. Seit dem Frühsommer 2015 kühlt der UBA-Dienstwagen mit einem neuen CO₂-Kompressor.

Tanklager Raunheim GmbH, Errichtung und Betrieb von drei Tanks für die Lagerung von Ottokraftstoff zur "EBV- Einlagerung"

Die Fa. TLR Tanklager Raunheim GmbH hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung ihrer Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von flüssigen brennbaren Stoffen in 65479 Raunheim, Kreis Groß-Gerau Gemarkung: Raunheim, Flur: 013 Flurstück: 36/12. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von 3 Tanks mit einer maximalen Lagerkapazität von je 40.000 m³ für die Lagerung von Ottokraftstoff zur „EBV-Einlagerung“. Für den Bauabschnitt „Fundamente“ wurde zusätzlich ein Antrag nach § 8a BImSchG auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Betriebsbereich gemäß dem zweiten Ab-schnitt der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung – 12. BImSchV). Das Vorhaben unterliegt den erweiterten Pflichten der 12. BImSchV. Die Anlage soll am Ende des Jahres 2021 in Betrieb genommen wer-den. Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 9.2.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Aufgrund der Überschreitung der Mengenschwelle der Nr. 9.2.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben auch nach § 9 Abs. 2 UVPG die Pflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Aktenzeichen: IV/Da 43.1 – 53e621 – 3/4 – DEA 7 -

solvadis distribution GmbH, Frankfurt; Erweiterung der Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von festen und flüssigen brennbaren Stoffen in 64579 Gernsheim; Verschiebung der Termine für die Online- Konsultation

Die Firma solvadis distribution GmbH, Königsberger Straße 1, 60487 Frankfurt hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung ihrer Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von festen und flüssigen brennbaren Stoffen in 64579 Gernsheim Gemarkung Gernsheim, Flur: 14 Flurstück: 123/41. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb des neuen Tankfeldes Nr. 8 für die Lagerung und den Umschlag von brennbaren Flüssigkeiten mit einer maximalen Lagerkapazität von 12.500 m³ sowie die Errichtung der Kesselwagen-Füllbühne 2 zur Ein- und Auslagerung. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Betriebsbereich gemäß des zweiten Abschnitts der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung – 12. BImSchV). Das Vorhaben unter-liegt den erweiterten Pflichten der 12. BImSchV. Die Anlage soll nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen errichtet und in Betrieb genommen werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 9.2.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Das Genehmigungsverfahren ist gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Firma hat einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt (§ 9 Abs. 4 UVPG). Dies wurde von meiner Behörde als zweckmäßig erachtet. Somit besteht für das Vorhaben die UVP-Pflicht. Aktenzeichen: IV/Da 43.1 – 53e 621 – Solvadis-3

Explosionsschutz

Beim Umgang mit Stoffen, die mit Sauerstoff reagieren können, ist immer dann mit einer Explosion zu rechnen, wenn in einem Raumvolumen der brennbare Stoff mit einem bestimmten Partialdruck oder als feinkörniger Staub in der Luft vorliegt und eine mögliche Zündquelle vorhanden ist. Ein explosives Gas-Luft-Gemisch liegt dann vor, wenn der Anteil des brennbaren Gases oder einer verdampften Flüssigkeit zwischen der unteren (UEG) und oberen (OEG) Explosionsgrenze liegt. Bei Stäuben muss für das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre eine ausreichend geringe Größe der Staubkörner und eine Mindestdichte vorliegen. Zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefährdungen hat der Arbeitgeber Maßnahmen nach folgender Rangfolge zu ergreifen: 1. gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, sind zu vermeiden, 2. Zündquellen oder Bedingungen, die Brände oder Explosionen auslösen können, sind zu vermeiden, 3. schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und anderer Personen sind so weit wie möglich zu verringern. Der Arbeitgeber hat ein sogenanntes Explosionsschutzdokument zu erstellen (§6 Abs. 9 GefStoffV). Daraus muss u.a. hervorgehen, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet worden sind, dass angemessene Vorkehrungen getroffen sind, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen und inwieweit Bereiche in Zonen eingeteilt wurden.

lfdnr071_226_00_v01_g226.pdf

Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Verfahrensunterlage Titel:Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes Autor:DBE Erscheinungsjahr:2006 Unterlagen-Nr.:G 226 Revision:01 Unterlagenteil: Projekt NAANPSP-Element NNNNNNNNNN 9M26360011 Obj. Kenn. NNNNNN Funktion NNAAANN Komponente Baugruppe Aufgabe AANNNA AANN XAAXX DA UA AA Lfd. Nr. NNNN Rev. NN LA 0005 01 Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes Blatt: 3 Inhaltsverzeichnis D-DOKH04-W00 Blatt 1Ausgangssituation8 2Übertägige Anlagen Schachtanlage Bartensleben9 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 2.19 2.20 2.21 2.22 2.23 2.24 2.25 2.26 2.27 2.28 2.29 2.30Betriebsgebäude Alter Bürogebäudekomplex (Verwaltungs-, Kauen- und Kantinengebäude) Bürogebäude I (Alte Verwaltung) Notfahrtgebäude Alte Kaue Radiologische Messungen Kantine Bürogebäude (Büro- und Polizeicontainer) Laborgebäude (Laborcontainer) Bürogebäude II Mehrzweckgebäude einschl. Förderturm mit Schachtförderanlage Mechanische Werkstatt / Elektro-Werkstatt Bauwerkstatt Klempnerwerkstatt Werkfeuerwehr und Kfz-Pflegekomplex Trafo- /Schaltstation (Umformergebäude) Materiallager, Archiv, Materialwirtschaft Lager für wassergefährdende und brennbare Stoffe Anschwemmfiltergebäude Stapelbecken für Grubenwassersammlung Container zur Abwasserüberwachung Wasserwerk- Pumpstation (Notwasserversorgung) Feuerlöschteich Ehemaliges Wachhilfsgebäude Zuluftbauwerk für Grubenwetter Wetterstation Uhrengebäude Einfriedung, Tore, Schlupftüren Wärmeversorgungsanlage Elektroenergieversorgung (Trafostation) Wachgebäude und Wachcontainer Containerfreifläche und Containerhalle Innere Zaunumschließung Betankungsanlage Rohrleitungstrasse9 11 11 13 15 17 19 22 24 26 28 31 35 37 39 46 48 52 53 55 56 57 59 60 61 63 66 66 70 72 73 76 78 79 79 3Übertägige Anlagen Schachtanlage Marie81 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7Umladehalle Schachthalle mit Fördergerüst Fördermaschinengebäude Trafo- /Schaltstation Zisterne (Bauwerk zur Grubenentwässerung) Werkstatt Wachhaus81 83 86 89 91 92 94 Projekt NAANPSP-Element NNNNNNNNNN 9M26360011 Obj. Kenn. NNNNNN Funktion NNAAANN Komponente Baugruppe Aufgabe AANNNA AANN XAAXX DA UA AA Lfd. Nr. NNNN Rev. NN LA 0005 01 Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes Blatt: 4 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12Einfriedung Sozialgebäude Heizcontainer Garagen Abwetterbauwerk96 98 100 103 104 4Grubengebäude107 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3Vertikale Grubenbaue Schächte Gesenke und sonstige bedeutsame vertikale Grubenbaue Horizontale Grubenbaue Allgemeines Grubenfeld Marie Grubenfeld Bartensleben107 107 110 114 114 114 116 Verzeichnis der Anhänge: Anhang 1: Schachtanlage Bartensleben, übertägige Anlagen120 Anhang 2: Schachtanlage Marie, übertägige Anlagen121 Blattzahl dieser Unterlage121 Verzeichnis der Anlagen:Blattzahl der Anlage Anlage 1:Prüfbescheid Nr. 2 / 74 vom 07.02.1974 (9M1/ZXA/DC/FU/0001/00)1 Anlage 2.1:Prüfbescheid Nr. 161 / 75 vom 21.05.1975 (9M1/01ZXC/DC/FU/0001/00) Prüfbescheid Nr. 399/75/06 vom 24.11.1976 (9M1/01ZXC/DC/FU/0002/00) Prüfbescheid Nr. 160 / 84 vom 11.07.1984 (9M1/Z/DC/FU/0001/00)1 Anlage 3:Prüfbescheid Nr. 340/78/06 vom 20.10.1978 (9M1/01ADD20/DC/FU/0001/00)2 Anlage 4:Baugenehmigung 06501-96-11 vom 18.09.1996 (9M/05ZXP/DC/EV/0002/00)6 Anlage 5:Baugenehmigung 05154-97-11 vom 27.01.1997 (9M/Z/DC/EV/0001/00)7 Anlage 6.1:Prüfbescheid 202/77/06 vom 31.05.1977 (9M1/01ADD/CD/FU/0004/00) Prüfbescheid 208/6/75 vom 10.06.1975 (9M1/ZAA/DC/FU/0005/00) Prüfbescheid 207/6/75 vom 05.06.1975 (9M1/01ADD/HQ/DC/EV/0001/00)2 Anlage 2.2: D-DOKH04-W00 Anlage 2.3: Anlage 6.2: Anlage 6.3: 1 1 2 2

BfS-Unterlage zu: "Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes" (PDF, nicht barrierefrei)

Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Verfahrensunterlage Titel:Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes Autor:DBE Erscheinungsjahr:2006 Unterlagen-Nr.:G 226 Revision:01 Unterlagenteil: Projekt NAANPSP-Element NNNNNNNNNN 9M26360011 Obj. Kenn. NNNNNN Funktion NNAAANN Komponente Baugruppe Aufgabe AANNNA AANN XAAXX DA UA AA Lfd. Nr. NNNN Rev. NN LA 0005 01 Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes Blatt: 3 Inhaltsverzeichnis D-DOKH04-W00 Blatt 1Ausgangssituation8 2Übertägige Anlagen Schachtanlage Bartensleben9 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 2.19 2.20 2.21 2.22 2.23 2.24 2.25 2.26 2.27 2.28 2.29 2.30Betriebsgebäude Alter Bürogebäudekomplex (Verwaltungs-, Kauen- und Kantinengebäude) Bürogebäude I (Alte Verwaltung) Notfahrtgebäude Alte Kaue Radiologische Messungen Kantine Bürogebäude (Büro- und Polizeicontainer) Laborgebäude (Laborcontainer) Bürogebäude II Mehrzweckgebäude einschl. Förderturm mit Schachtförderanlage Mechanische Werkstatt / Elektro-Werkstatt Bauwerkstatt Klempnerwerkstatt Werkfeuerwehr und Kfz-Pflegekomplex Trafo- /Schaltstation (Umformergebäude) Materiallager, Archiv, Materialwirtschaft Lager für wassergefährdende und brennbare Stoffe Anschwemmfiltergebäude Stapelbecken für Grubenwassersammlung Container zur Abwasserüberwachung Wasserwerk- Pumpstation (Notwasserversorgung) Feuerlöschteich Ehemaliges Wachhilfsgebäude Zuluftbauwerk für Grubenwetter Wetterstation Uhrengebäude Einfriedung, Tore, Schlupftüren Wärmeversorgungsanlage Elektroenergieversorgung (Trafostation) Wachgebäude und Wachcontainer Containerfreifläche und Containerhalle Innere Zaunumschließung Betankungsanlage Rohrleitungstrasse9 11 11 13 15 17 19 22 24 26 28 31 35 37 39 46 48 52 53 55 56 57 59 60 61 63 66 66 70 72 73 76 78 79 79 3Übertägige Anlagen Schachtanlage Marie81 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7Umladehalle Schachthalle mit Fördergerüst Fördermaschinengebäude Trafo- /Schaltstation Zisterne (Bauwerk zur Grubenentwässerung) Werkstatt Wachhaus81 83 86 89 91 92 94 Projekt NAANPSP-Element NNNNNNNNNN 9M26360011 Obj. Kenn. NNNNNN Funktion NNAAANN Komponente Baugruppe Aufgabe AANNNA AANN XAAXX DA UA AA Lfd. Nr. NNNN Rev. NN LA 0005 01 Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes Blatt: 4 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12Einfriedung Sozialgebäude Heizcontainer Garagen Abwetterbauwerk96 98 100 103 104 4Grubengebäude107 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3Vertikale Grubenbaue Schächte Gesenke und sonstige bedeutsame vertikale Grubenbaue Horizontale Grubenbaue Allgemeines Grubenfeld Marie Grubenfeld Bartensleben107 107 110 114 114 114 116 Verzeichnis der Anhänge: Anhang 1: Schachtanlage Bartensleben, übertägige Anlagen120 Anhang 2: Schachtanlage Marie, übertägige Anlagen121 Blattzahl dieser Unterlage121 Verzeichnis der Anlagen:Blattzahl der Anlage Anlage 1:Prüfbescheid Nr. 2 / 74 vom 07.02.1974 (9M1/ZXA/DC/FU/0001/00)1 Anlage 2.1:Prüfbescheid Nr. 161 / 75 vom 21.05.1975 (9M1/01ZXC/DC/FU/0001/00) Prüfbescheid Nr. 399/75/06 vom 24.11.1976 (9M1/01ZXC/DC/FU/0002/00) Prüfbescheid Nr. 160 / 84 vom 11.07.1984 (9M1/Z/DC/FU/0001/00)1 Anlage 3:Prüfbescheid Nr. 340/78/06 vom 20.10.1978 (9M1/01ADD20/DC/FU/0001/00)2 Anlage 4:Baugenehmigung 06501-96-11 vom 18.09.1996 (9M/05ZXP/DC/EV/0002/00)6 Anlage 5:Baugenehmigung 05154-97-11 vom 27.01.1997 (9M/Z/DC/EV/0001/00)7 Anlage 6.1:Prüfbescheid 202/77/06 vom 31.05.1977 (9M1/01ADD/CD/FU/0004/00) Prüfbescheid 208/6/75 vom 10.06.1975 (9M1/ZAA/DC/FU/0005/00) Prüfbescheid 207/6/75 vom 05.06.1975 (9M1/01ADD/HQ/DC/EV/0001/00)2 Anlage 2.2: D-DOKH04-W00 Anlage 2.3: Anlage 6.2: Anlage 6.3: 1 1 2 2

Endlager Morsleben: Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes

Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Verfahrensunterlage Titel:Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes Autor:DBE Erscheinungsjahr:2006 Unterlagen-Nr.:G 226 Revision:01 Unterlagenteil: Projekt NAANPSP-Element NNNNNNNNNN 9M26360011 Obj. Kenn. NNNNNN Funktion NNAAANN Komponente Baugruppe Aufgabe AANNNA AANN XAAXX DA UA AA Lfd. Nr. NNNN Rev. NN LA 0005 01 Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes Blatt: 3 Inhaltsverzeichnis D-DOKH04-W00 Blatt 1Ausgangssituation8 2Übertägige Anlagen Schachtanlage Bartensleben9 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 2.19 2.20 2.21 2.22 2.23 2.24 2.25 2.26 2.27 2.28 2.29 2.30Betriebsgebäude Alter Bürogebäudekomplex (Verwaltungs-, Kauen- und Kantinengebäude) Bürogebäude I (Alte Verwaltung) Notfahrtgebäude Alte Kaue Radiologische Messungen Kantine Bürogebäude (Büro- und Polizeicontainer) Laborgebäude (Laborcontainer) Bürogebäude II Mehrzweckgebäude einschl. Förderturm mit Schachtförderanlage Mechanische Werkstatt / Elektro-Werkstatt Bauwerkstatt Klempnerwerkstatt Werkfeuerwehr und Kfz-Pflegekomplex Trafo- /Schaltstation (Umformergebäude) Materiallager, Archiv, Materialwirtschaft Lager für wassergefährdende und brennbare Stoffe Anschwemmfiltergebäude Stapelbecken für Grubenwassersammlung Container zur Abwasserüberwachung Wasserwerk- Pumpstation (Notwasserversorgung) Feuerlöschteich Ehemaliges Wachhilfsgebäude Zuluftbauwerk für Grubenwetter Wetterstation Uhrengebäude Einfriedung, Tore, Schlupftüren Wärmeversorgungsanlage Elektroenergieversorgung (Trafostation) Wachgebäude und Wachcontainer Containerfreifläche und Containerhalle Innere Zaunumschließung Betankungsanlage Rohrleitungstrasse9 11 11 13 15 17 19 22 24 26 28 31 35 37 39 46 48 52 53 55 56 57 59 60 61 63 66 66 70 72 73 76 78 79 79 3Übertägige Anlagen Schachtanlage Marie81 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7Umladehalle Schachthalle mit Fördergerüst Fördermaschinengebäude Trafo- /Schaltstation Zisterne (Bauwerk zur Grubenentwässerung) Werkstatt Wachhaus81 83 86 89 91 92 94 Projekt NAANPSP-Element NNNNNNNNNN 9M26360011 Obj. Kenn. NNNNNN Funktion NNAAANN Komponente Baugruppe Aufgabe AANNNA AANN XAAXX DA UA AA Lfd. Nr. NNNN Rev. NN LA 0005 01 Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes Blatt: 4 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12Einfriedung Sozialgebäude Heizcontainer Garagen Abwetterbauwerk96 98 100 103 104 4Grubengebäude107 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3Vertikale Grubenbaue Schächte Gesenke und sonstige bedeutsame vertikale Grubenbaue Horizontale Grubenbaue Allgemeines Grubenfeld Marie Grubenfeld Bartensleben107 107 110 114 114 114 116 Verzeichnis der Anhänge: Anhang 1: Schachtanlage Bartensleben, übertägige Anlagen120 Anhang 2: Schachtanlage Marie, übertägige Anlagen121 Blattzahl dieser Unterlage121 Verzeichnis der Anlagen:Blattzahl der Anlage Anlage 1:Prüfbescheid Nr. 2 / 74 vom 07.02.1974 (9M1/ZXA/DC/FU/0001/00)1 Anlage 2.1:Prüfbescheid Nr. 161 / 75 vom 21.05.1975 (9M1/01ZXC/DC/FU/0001/00) Prüfbescheid Nr. 399/75/06 vom 24.11.1976 (9M1/01ZXC/DC/FU/0002/00) Prüfbescheid Nr. 160 / 84 vom 11.07.1984 (9M1/Z/DC/FU/0001/00)1 Anlage 3:Prüfbescheid Nr. 340/78/06 vom 20.10.1978 (9M1/01ADD20/DC/FU/0001/00)2 Anlage 4:Baugenehmigung 06501-96-11 vom 18.09.1996 (9M/05ZXP/DC/EV/0002/00)6 Anlage 5:Baugenehmigung 05154-97-11 vom 27.01.1997 (9M/Z/DC/EV/0001/00)7 Anlage 6.1:Prüfbescheid 202/77/06 vom 31.05.1977 (9M1/01ADD/CD/FU/0004/00) Prüfbescheid 208/6/75 vom 10.06.1975 (9M1/ZAA/DC/FU/0005/00) Prüfbescheid 207/6/75 vom 05.06.1975 (9M1/01ADD/HQ/DC/EV/0001/00)2 Anlage 2.2: D-DOKH04-W00 Anlage 2.3: Anlage 6.2: Anlage 6.3: 1 1 2 2

Informationen zur chemischen Verbindung: Ammoniumnitrathaltige Düngemittel: Einheitliche nicht trennbare Mischung von Ammoniumnitrat/ Ammoniumsulfat, mit mehr als 45% aber nicht mehr als 70% Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4% brennbaren Stoffen

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Ammoniumnitrathaltige Düngemittel: Einheitliche nicht trennbare Mischung von Ammoniumnitrat/ Ammoniumsulfat, mit mehr als 45% aber nicht mehr als 70% Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4% brennbaren Stoffen. Stoffart: Stoffklasse. Aggregatzustand: fest. Farbe: braun - grau.

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