Verbraucher-Tipps zum klimafreundlichen Heizen Wer mit Holz heizt, schont das Klima, denn bei der Verbrennung von Holz entsteht nur soviel Kohlendioxid, wie die Bäume vorher beim Wachstum gebunden haben. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen Holzheizungen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel gesundheitsschädlichen Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Mit qualitativ hochwertigem Holz, einer technisch einwandfreien Heizung und einer sparsamen Nutzung lassen sich die Emissionen der Holzöfen und -kessel entscheidend senken. Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der kostenlose Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1. BImSchV ) fest. Erlaubt sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts/-pellets sowie Braun- und Steinkohle. Vielfach bietet der Brennstoffhandel daneben sogenannte Paraffin-Brennscheite an. Diese quaderförmigen Blöcke bestehen in der Regel aus einer Mischung aus Sägespänen und einer erheblichen Menge Paraffin. In Kamin- und Kachelöfen und ähnlichen Anlagen die unter die 1. BImSchV fallen, sind diese nicht erlaubt. 'Wer dennoch Brennscheite mit hohen Paraffinanteilen in seinem Ofen verbrennt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann sich weitere Probleme einhandeln - zum Beispiel mit den Nachbarn: Der Staubausstoß eines Kaminofens, der mit Paraffinbrennscheiten betrieben wird, kann bis zu acht Mal so hoch sein, wie bei der Verbrennung trockenen Scheitholzes. Auch Sicherheitsprobleme sind nicht auszuschließen. Wer das Klima schonen möchte, sollte – neben der Wahl des richtigen Brennstoffs – die folgenden Tipps beachten: Der Ratgeber „Heizen mit Holz” steht zum kostenlosen Download bereit. Eine gedruckte Fassung ist kostenlos erhältlich per Telefon zum Ortstarif: 01888/305-3355, Fax: 01888/305-3356 oder per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen einfach an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn. Dessau-Roßlau, 14.11.2008
Die Verbrennung von Holz, gerade bei Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen auch klimaschädliches Methan, Lachgasund Ruß. Sollte Holz dennoch in Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden, sollte dies möglichst emissionsarm, mit einem möglichst hohen Wirkungsgrad erfolgen. Voraussetzung ist, dass man gut aufbereitetes und getrocknetes Holz aus nachhaltiger regionaler Forstwirtschaft in einer modernen, effizienten und emissionsarmen Feuerstätte verbrennt. Diese Broschüre stellt umfangreiche Hintergrundinformationen zur energetischen Holznutzung bereit und gibt Ihnen Tipps, was Sie beim Umgang mit einer Holzheizung – im Fachausdruck: Kleinfeuerungsanlage – beachten müssen. Veröffentlicht in Ratgeber.
Hemmnisse für stoffliche Biomassenutzung abbauen Bioenergie, insbesondere Biokraftstoffe, werden kontrovers diskutiert – Bietet die stoffliche Nutzung von Biomasse in Form von Baumaterialien, Biokunststoffen oder Schmierstoffen also eine bessere Alternative? Diese Frage wurde jetzt erstmalig umfassend in einem Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) untersucht. Die Ergebnisse zeigen: Werden nachwachsende Rohstoffe vor einer energetischen Nutzung stofflich genutzt, lassen sich fossile Rohstoffe einsparen, Treibhausgasemissionen vermindern und die Wertschöpfung steigern. So soll Holz in einer längeren Verwertungskette zuerst als Baumaterial oder für die Holzwerkstoffindustrie im Anschluss zum Beispiel für Möbel genutzt werden und erst danach als Holzpellet für die Energiegewinnung. Diese Kaskadennutzung sollte in den Mittelpunkt einer langfristigen Strategie für eine ressourceneffiziente und nachhaltige Biomassenutzung gestellt werden. Holz, Stärke aus Mais und Weizen, Pflanzenöle und Zucker zählen zu den wichtigsten stofflich genutzten biogenen Rohstoffen. Eine verstärkte stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Deutschland hätte erhebliche ökologische und ökonomische Potentiale hinsichtlich Treibhausgasminderung, Wertschöpfung und Beschäftigung, so die Projektergebnisse aus den Szenarien. In diesen wurde angenommen, dass die in Deutschland bisher energetisch genutzte Biomasse in Gänze stofflich genutzt wird. Ökobilanzen zeigen, dass die stoffliche Nutzung von Biomasse viele Parallelen zur energetischen Biomassenutzung hat, allerdings ist die Kaskadennutzung des Rohstoffs, bei der sich die energetische an die stoffliche Nutzung anschließt, einer rein energetischen Nutzung weit überlegen. Auch ökonomisch hat die stoffliche Nutzung Vorteile. Sie schafft, bezogen auf die gleiche Menge an Biomasse, die fünf- bis zehnfache Bruttowertschöpfung und ebensolche Beschäftigungseffekte. Hauptgrund sind die meist langen und komplexen Wertschöpfungsketten. Die stoffliche Biomassenutzung wird derzeit nicht finanziell gefördert. Gegenüber der energetischen Biomassenutzung ist sie deshalb kaum wettbewerbsfähig. Verschiedenste Programme und gesetzliche Regelungen begünstigen den Anbau von Energiepflanzen, deren Verarbeitung und direkten Einsatz zur Energiegewinnung – unter anderem durch Steuervorteile. Das steigert die Nachfrage nach Biomasse und folglich deren Preis, was wiederum höhere Pacht- und Bodenpreise nach sich zieht. Eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Kaskadennutzung wird so verhindert. Bei dieser würde Holz in einer längeren Recyclingkette idealerweise zuerst als Baumaterial, dann für Spanplatten, im Anschluss für Möbel und danach für kleine Möbel wie Regale genutzt werden. Erst dann, wenn es sich nicht mehr für Holzprodukte eignet, kann es auch für die Energiegewinnung eingesetzt werden. UBA -Vizepräsident Thomas Holzmann: „Die beste Form Biomasse einzusetzen, ist die Kaskadennutzung. Holz oder andere pflanzliche Stoffe sollen so lange wie möglich stofflich genutzt werden, für Bauholz oder Möbel und anschließend für neue Produkte recycelt werden. Erst die Rest- und Abfallstoffe dürfen für die Energiegewinnung eingesetzt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher, vergleichbare Rahmenbedingungen für stoffliche und energetische Biomassenutzung zu schaffen und den Ausbau der Kaskadennutzung voranzutreiben. Das ist die optimale, ressourceneffizienteste Verwertung der Biomasse.“ Die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der stofflichen Nutzung von Biomasse lassen sich durch unterschiedliche Maßnahmen verringern. Beispielsweise sollte in der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie der EU (RED) und im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) die Kaskadennutzung deutlich besser gestellt werden als die direkte energetische Nutzung frischer Biomasse. Ein weiteres Beispiel ist das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien, das die Wärmeerzeugung durch Biomasseanlagen fördert. Würde diese Förderung schrittweise gekürzt werden und würde dadurch die Nachfrage nach Scheitholz-, Hackschnitzel- und Pelletheizungen sinken, ließe sich die Konkurrenz um Holz zwischen dem stofflichen und energetischen Sektor deutlich entschärfen. Um das zu erreichen, sollte auch die Umsatzsteuer für Brennholz erhöht werden. Sie liegt derzeit bei einem reduzierten Satz von sieben Prozent. In Deutschland werden derzeit etwa 90 Millionen Tonnen an nachwachsenden Rohstoffen genutzt. Knapp die Hälfte davon (52 %) wird stofflich genutzt, die andere Hälfte (48 %) energetisch. Mengenmäßig ist Holz der wichtigste nachwachsende Rohstoff. Es wird in der Säge- und Holzwerkstoffindustrie eingesetzt, als Bauholz für Gebäude oder die Möbelproduktion sowie in der Papier- und Zellstoffindustrie. Die Oleochemie und die chemische Industrie verarbeiten Pflanzenöle, z.B. zu Farben, Lacken und zu Schmierstoffen sowie stärke- und zuckerhaltige Pflanzen zu Tensiden und biobasierten Kunststoffen. Die Anbaufläche für nachwachsende Rohstoffen, die stofflich genutzt werden, beläuft sich weltweit auf 2,15 Milliarden Hektar. Am meisten wird Holz angebaut, die Stärkepflanzen Mais und Weizen, die Ölpflanzen Ölpalme und Kokosnuss, das Zuckerrohr sowie Baumwolle und Naturkautschuk. Weitere Informationen: Das Forschungsprojekt „Ökologische Innovationspolitik – Mehr Ressourceneffizienz und Klimaschutz durch nachhaltige stoffliche Nutzungen von Biomasse“ wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums ( BMUB ) gefördert. Das Projekt wurde unter Federführung der nova-Institut GmbH, Hürth, in Kooperation mit weiteren Partnern von 2010 bis 2013 bearbeitet. F+E Ökologische Innovationspolitik – Mehr Ressourceneffizienz und Klimaschutz durch nachhaltige stoffliche Nutzungen von Biomasse (FKZ 37 1093 109). Der Forschungsbericht kann unter der Kennnummer 001865 aus der Bibliothek des Umweltbundesamtes ausgeliehen werden.
Beratungshilfeprojekt unterstützt den Schutz der Biologischen Vielfalt Im Vorlauf zur 9. Vertragsstaatenkonferenz zum „Übereinkommen über die Biologische Vielfalt” vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn trägt das Umweltbundesamt (UBA) mit einem Projekt im zentralasiatischen Turkmenistan zum Erhalt der Biodiversität bei. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreut das UBA den Aufbau eines Nationalparksystems. In Zusammenarbeit mit dem turkmenischen Umweltministerium baut die Michael Succow Stiftung aus den zwei Naturschutzgebieten „Sünt-Chasardag” und „Kopetdag” modellhaft Nationalparke auf. Das Projekt wird aus dem Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens finanziert, mit dem das Bundesumweltministerium (BMU) die Verankerung höherer Umweltstandards fördert. Während der 9. Vertragsstaaten-Konferenz in Bonn bilden die Verhandlungen über ein weltweites Schutzgebietsnetz einen Schwerpunkt. Turkmenistan hat sich zum Ziel gesetzt, sein Schutzgebietssystem bis 2009 von vier auf sechs Prozent der Landesfläche auszudehnen. Das dünn besiedelte Land ist mit einer unvergleichlich vielfältigen Natur und biologischen Vielfalt mit über 20.000 Arten der Flora und Fauna ausgestattet. Eine besondere Bedrohung der biologischen Vielfalt Turkmenistans geht von der Übernutzung durch Jagd und Wilderei und dem Rückgang von Lebensräumen für viele Arten aus. Deshalb ist der Nationalpark-Ansatz von großer Bedeutung. Einerseits können so Zonen zum Schutz von Ökosystemen eingerichtet werden, die von Wirtschaft, Besiedlung und Erschließung vollkommen unberührt bleiben und nur von den indigenen Völkern vor Ort genutzt werden dürften. Andererseits können Gebiete für den Tourismus erschlossen werden, die von überzogener wirtschaftlicher Nutzung verschont blieben. Turkmenistan hat eine kontrastreiche Geographie: Mit dem Kopetdag-Gebirge an der iranischen Grenze gibt es noch Reste von Lichtwäldern, am Fluss Amudarja Reste von Wüstenauenwäldern, an der iranisch-afghanischen Grenze Vorgebirgssavannen und an der Südwestküste des Kaspischen Meers einsame vielgestaltige Küstenökosysteme. Mehrere Gebirgszüge erheben sich auf bis zu 3000 Meter Höhe, und die turkmenische Küste erstreckt sich auf 1800 Kilometern entlang des Kaspischen Meeres. Das Beratungshilfeprojekt unterstützt auch Öffentlichkeitsarbeit vor Ort, um die Bevölkerung für die schützenswerte Vielfalt der turkmenischen Naturlandschaft zu sensibilisieren. Aufgrund der klimatischen Besonderheiten der Region erwachsen Probleme wie die Desertifikation (Wüstenbildung) infolge landwirtschaftlicher Übernutzung der Steppen und des Klimawandels. In den Bergregionen verstärkt die Rodung der offenen Waldlandschaften für Feuerholz und Weideflächen die Erosion . Der Ökosystemschutz in staatlichen Schutzgebieten kann einen Beitrag zur Minderung der Folgen und zur Anpassung an den Klimawandel leisten.
Seit dem 13. Jahrhundert gehen in Europa (Italien, Frankreich, England und Irland) große Waldgebiete durch den erhöhten Bedarf an Bauholz (z.B. Schiffsbau) und Brennholz ( z.B. Hüttenbetriebe) verloren. Später entsteht in Deutschland die Lüneburger Heide als Folge des großen Holzbedarfs der Köhler.
schont Umwelt, Gesundheit und Ressourcen Holz wird als Brennstoff immer beliebter. Als nachwachsender Rohstoff spart sein Einsatz fossile Brennstoffe und hilft, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu mindern. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in unseren Städten. Das betrifft besonders den Feinstaub. Allein im dicht besiedelten Ruhrgebiet gelangen etwa 332 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. In Köln sind es etwa 40 Tonnen. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen vermehrt unerwünschte Stoffe, wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtete wurden, gelten für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 0,125 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas. Auch viele ältere Modelle können nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen wieder einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, so dass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen zu bestimmten Stichtagen stillgelegt werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 01.01.1985 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung nicht mehr betrieben werden. Jetzt, zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Auch das Wetter spielt eine Rolle. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen – so genannten Inversionswetterlagen – befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Wenn der Schornsteinfeger ins Haus kommt, bringt er immer wieder Rat und Informationen mit. Es geht um die Sicherheit der Feuerstätten, aber auch um den umweltschonenden Betrieb. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks haben deshalb gemeinsam eine Broschüre herausgegeben, in der alle wichtigen Informationen rund um das Thema Holzfeuerung leicht verständlich dargestellt werden. Verschiedene Ofentypen, ihre unterschiedlichen Funktionsweisen sowie geeignete und nicht zulässige Brennstoffe werden beschrieben, und natürlich geht es um die richtige Handhabung, die letztlich über den sicheren und sauberen Betrieb entscheidet. Hier wird auch erklärt, was Sie tun können, wenn Ihr Kamin oder Ofen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Downloads: LANUV-Info 29 : Richtig Heizen mit Holz Pressemitteilung
schont Umwelt, Gesundheit und Ressourcen Holz wird als Brennstoff immer beliebter. Als nachwachsender Rohstoff spart sein Einsatz fossile Brennstoffe und hilft, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu mindern. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in unseren Städten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 2000 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtet wurden, gelten gemäß Typprüfung für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas, die der Hersteller vor dem Inverkehrbringen entsprechend deklarieren muss. Darüber hinaus können viele ältere Modelle nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen der geltenden Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung wieder einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, sodass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen zu bestimmten Stichtagen stillgelegt werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 01.01.1995 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung bereits seit dem 01.01.2021 nicht mehr betrieben werden. Jetzt, zu Beginn der Heizperiode sollte neben der Betriebserlaubnis auch unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Auch das Wetter spielt eine Rolle. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen so genannten Inversionswetterlagen befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Wenn der Schornsteinfeger ins Haus kommt, bringt er immer wieder Rat und Informationen mit. Es geht um die Sicherheit der Feuerstätten, aber auch um den umweltschonenden Betrieb. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks haben deshalb gemeinsam eine Broschüre herausgegeben, in der alle wichtigen Informationen rund um das Thema Holzfeuerung leicht verständlich dargestellt werden. Verschiedene Ofentypen, ihre unterschiedlichen Funktionsweisen sowie geeignete und nicht zulässige Brennstoffe werden beschrieben, und natürlich geht es um die richtige Handhabung, die letztlich über den sicheren und sauberen Betrieb entscheidet. Hier wird auch erklärt, was Sie tun können, wenn Ihr Kamin oder Ofen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Download Richtig heizen mit Holz, LANUV-Info 29 Pressemitteilung
Holz wird als Brennstoff immer beliebter. Als nachwachsender Rohstoff spart sein Einsatz fossile Brennstoffe und hilft, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu mindern. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in unseren Städten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen mehr als 2500 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe, wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtete wurden, gelten für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 0,125 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas. Viele ältere Modelle können nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen wieder einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, so dass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen zu bestimmten Stichtagen stillgelegt werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 01.01.1985 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung nicht mehr betrieben werden. Jetzt, zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Auch das Wetter spielt eine Rolle. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen – so genannten Inversionswetterlagen – befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Wenn der Schornsteinfeger ins Haus kommt, bringt er immer wieder Rat und Informationen mit. Es geht um die Sicherheit der Feuerstätten, aber auch um den umweltschonenden Betrieb. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks haben deshalb gemeinsam eine Broschüre herausgegeben, in der alle wichtigen Informationen rund um das Thema Holzfeuerung leicht verständlich dargestellt werden. Verschiedene Ofentypen, ihre unterschiedlichen Funktionsweisen sowie geeignete und nicht zulässige Brennstoffe werden beschrieben, und natürlich geht es um die richtige Handhabung, die letztlich über den sicheren und sauberen Betrieb entscheidet. Hier wird auch erklärt, was Sie tun können, wenn Ihr Kamin oder Ofen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Downloads: LANUV-Info 29 : Richtig Heizen mit Holz Pressemitteilung
Holz wird als Brennstoff immer beliebter. Viele entscheiden sich in der aktuellen Knappheit fossiler Brennstoffe bewusst für die Alternative Holz. Mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz können fossile Brennstoffe eingespart und der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen gemindert werden. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in unseren Städten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 2.300 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtet wurden, gelten gemäß Typprüfung für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas, die der Hersteller vor dem Inverkehrbringen entsprechend deklarieren muss. Darüber hinaus können viele ältere Modelle nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen der geltenden Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung wieder einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, sodass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen zu bestimmten Stichtagen stillgelegt werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 01.01.1995 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung seit dem 01.01.2021 nicht mehr betrieben werden. Zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Die Verknappung und Verteuerung von Holz mag dazu verleiten, auf andere brennbare Stoffe zurückzugreifen. Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung dar, die nur die Verbrennung der in der Verordnung genannten Brennstoffe in jeweils dafür geeigneten Feuerungsanlagen zulässt. So dürfen z.B. keinesfalls feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten sowie fossile Brennstoffe in Holzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt. Die Verbrennung von Abfall, wie zum Beispiel Hausmüll, setzt gesundheitsgefährdende Gase frei und ist darüber hinaus verboten. Außerdem können Schäden an den Schamotte- und Metallteilen des Kaminofens sowie am Schornstein entstehen. „Private Müllverbrennung“ ist nicht erlaubt und darüber hinaus gesundheitsschädlich. Sie verursacht eine enorme Geruchsbelästigung, die häufig zu berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden führt. Bei der Verbrennung unzulässiger Stoffe handelt es sich um einen Verstoß, der auch als solcher geahndet und mit hohen Bußgeldern mit bis zu 1.500 Euro je Fall bestraft wird. Auch das Wetter spielt eine Rolle. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen – so genannten Inversionswetterlagen – befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen aus Gründen der Luftreinhaltung wenn möglich auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Es ist aufgrund der Energiekrise davon auszugehen, dass im bevorstehenden Winter mehr Einzelraumfeuerungsanlagen betrieben werden als in den vorhergehenden Jahren. Wichtig ist, dass der Kamin, vor der Inbetriebnahme fachkundig überprüft wird. Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Schornsteinbränden hin. Schornsteinbrände sind sehr gefährlich, denn durch Funkenflug und Wärmestrahlung besteht die Gefahr der Brandausbreitung. So können z. B. Funken durch Undichtigkeiten der Dachhaut den Dachstuhl in Brand setzen. Durch die Wärmeentwicklung kann der Schornstein einstürzen und das Rauchrohr durch Ausglühen zerstört werden. Die Wärmestrahlung kann Möbel in der Nähe des Schornsteines entzünden. Eine weitere Gefahr liegt in der Quellfähigkeit: Da Ruß sehr stark aufquellen kann, besteht die Gefahr, dass der Schornstein die heißen Gase und Dämpfe nicht mehr ungehindert abführen kann. Dann können die Abgase durch Reinigungsklappen oder durch die Feuerstätte austreten. Schlimmstenfalls wird der gesamte Schornstein zerstört, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Ein Rußbrand im Schornstein kann in der Regel nicht gelöscht werden. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Fachkraft des Schornsteinfegerhandwerks den Kamin vor der Inbetriebnahmen prüft und freigibt. Wenn der Schornsteinfeger ins Haus kommt, bringt er immer wieder Rat und Informationen mit. Es geht um die Sicherheit der Feuerstätten, aber auch um den umweltschonenden Betrieb. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks haben deshalb gemeinsam eine Broschüre herausgegeben, in der alle wichtigen Informationen rund um das Thema Holzfeuerung leicht verständlich dargestellt werden. Verschiedene Ofentypen, ihre unterschiedlichen Funktionsweisen sowie geeignete und nicht zulässige Brennstoffe werden beschrieben und natürlich geht es um die richtige Handhabung, die letztlich über den sicheren und sauberen Betrieb entscheidet. Hier wird auch erklärt, was Sie tun können, wenn Ihr Kamin oder Ofen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Zur Online-Broschüre Download: Pressemitteilung
Der Nationalpark ist ein gemeinsames Projekt der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Rheinland–Pfalz und das Saarland haben durch einen Staatsvertrag einen gemeinsamen, Ländergrenzen überschreitenden Nationalpark in einer Gesamtgröße von ca. 10.000 ha eingerichtet. Rund 986 Hektar davon liegen im Saarland, innerhalb des Gebietes der Gemeinden Nohfelden und Nonnweiler. Dieses Gebiet ist innerlich untergliedert in die Naturzone, die sich in eine Zone 1 a und 1 b unterteilt. In der Zone 1 a ist der Wald bereits vollständig ohne direkten menschlichen Einfluss sich selbst überlassen. In der Zone 1 b soll der Wald noch so umgebaut werden, dass sich die von Natur aus standorttypischen Waldgesellschaften dort manifestieren können. Insgesamt ist ein maximaler Zeitrahmen von 30 Jahren gegeben, damit die Zone 1 b so umgebaut werden bzw. sich entwickeln kann, dass zusammen mit der Zone 1 a insgesamt eine Naturzone erreicht wird, die 75% der Gesamtfläche des Nationalparks ausmacht. Auf dieser Fläche darf Natur dann Natur sein. Die restliche Fläche mit ihrem Anteil von rund 25 % ist die Pflegezone 2. Diese soll die Naturzone gegen Einflüsse aus den benachbarten Gebieten abschirmen. In der Pflegezone 2 ist die Durchführung zielführender Maßnahmen z. B. auch zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Brennholz möglich. Folgende Attribute stehen zur Verfügung: Naturzone 1a (Wildnis Bereich); Naturzone 1b (Entwicklungsbereich); Pflegezone 2;
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