Mit dem 2019 verabschiedeten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde in Deutschland ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt, welches seit 2021 Emissionen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) aus der Verbrennung von Heiz- und Kraftstoffen erfasst, mit einem Preis belegt und begrenzt. In den Jahren 2021 und 2022 (Startphase) betrifft dies die Brennstoffe Benzin, Flugbenzin, Gasöl (Diesel und Heizöl EL), Heizöl Schwer, Flüssiggas und Erdgas. Ab dem Jahr 2023 werden weitere Brennstoffe wie z.B. Kohle hinzukommen. Der vorliegende Bericht konzentriert sich in diesem Zusammenhang auf Fragen der Definition von im nEHS erfassten Emissionen, erläutert dazu das im BEHG niedergelegte Konzept der 'Brennstoffemissionen' sowie die Abgrenzung des nEHS vom Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) und liefert eine quantitative Abschätzung und Einordnung der vom nEHS erfassten Emissionen. Quelle: Forschungsbericht
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die Bepreisung von Brennstoffemissionen, die nicht im EU-Emissionshandel erfasst sind. Es ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030, das von der Bundesregierung im September 2019 beschlossen wurde. Das Gesetz sieht in § 11 Abs. 3 vor, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage und zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen ergriffen werden können. Diese sollen laut Gesetz vorrangig finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Investitionen darstellen. In einem ersten Schritt sind diejenigen Sektoren zu identifizieren, die durch den Brennstoffemissionshandel einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) ausgesetzt sein könnten. Um dieser Frage nachzugehen wird in diesem Papier zunächst ein Überblick über Entlastungen und Begünstigungen in bestehenden Regelungen, wie dem EU-Emissionshandel, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Energie- bzw. Stromsteuer, gegeben. Darauf aufbauend werden Ansätze zur Identifikation von Sektoren des produzierenden Gewerbes und Bergbau (NACE-4-Ebene), die von Carbon Leakage und der Beeinträchtigung der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit nach BEHG § 11 Abs. 3 betroffen sind, erarbeitet. Die fünf untersuchten Ansätze weisen unterschiedliche Stärken und Schwächen auf. Sie werden in Bezug auf die Transparenz der Datenquellen, der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im In- und Ausland, der Abbildung des Anwendungsbereichs des BEHGs und die durch das BEHG verursachten Zusatzkosten und -entlastungen und die Nähe zu bereits auf EU Ebene akzeptierten Regelungen analysiert. Das vorliegende Papier entstand im Rahmen der Vorarbeiten zur Erstellung der Verordnung zur Umsetzung von § 11 Abs. 3 BEHG. Da die Arbeiten im September 2020 bereits sehr weit Fortgeschritten waren, konnten die in den Eckpunkten der Bundesregierung zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach §11 Abs. 3 BEHG festgelegten Beschlüsse vom 23. September 2020 in diesem Papier nicht berücksichtigt werden. Quelle: Forschungsbericht