- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Pfizer Pharma GmbH in Bezug auf das deutsche Klimaschutzgesetz, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Pfizer Pharma GmbH in Bezug auf das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf das deutsche Klimaschutzgesetz, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Bayer AG in Bezug auf das deutsche Klimaschutzgesetz, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Bayer AG in Bezug auf das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Lanxess AG in Bezug auf das deutsche Klimaschutzgesetz, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Lanxess AG in Bezug auf das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Evonik Industries AG in Bezug auf das deutsche Klimaschutzgesetz, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Evonik Industries AG in Bezug auf das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zum Ausgleich indirekter Belastungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Unter „Carbon-Leakage“ wird das Verlagern von CO2-Emissionen in andere Länder verstanden, wenn Unternehmen energieintensive Produktionstätigkeiten aufgrund steigender Energiepreise im Inland an Standorte mit günstigeren Energiepreisen bzw. weniger strengen Emissionsauflagen verschieben. § 11 Absatz 3 BEHG ermächtigt die Bundesregierung, im Wege einer Rechtsverordnung die erfor- derlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen zu regeln. Diese Regelungen dür- fen frühestens ab dem 1. Januar 2022 zur Anwendung kommen. Vorrangig sollen finanzielle Unterstützungen für klimafreundliche Investitionen vorgesehen wer- den. Ausnahmsweise können nach der Gesetzesbegründung auch Ausgleichszahlungen erfolgen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit nicht allein durch diese Investitionsförderung sichergestellt wer- den kann (Bundestagsdrucksache 19/14746, S. 38). Dies ist etwa denkbar, wenn weitere klima- schützende Effizienzsteigerungen technisch nicht zur Verfügung stehen. Diese Verordnungsermächtigung überträgt die Zielsetzung der sogenannten Carbon-Leakage-Re- gelungen im EU-Emissionshandel (Art. 10b der Emissionshandelsrichtlinie in Verbindung mit dem delegierten Beschluss 2019/708 der Kommission) auf den Bereich des Brennstoffemissions- handels. Zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte sind zudem unter bestimmten Voraussetzungen nach § 11 Absatz 1 BEHG finanzielle Kompensationen zu gewähren. Diese knüpfen nicht an eine inter- nationale Wettbewerbssituation bzw. die Gefahr des Carbon-Leakage an, sondern an den Anteil der Brennstoffkosten für ein Unternehmen und die Höhe der Zusatzkosten durch den Brennstof- femissionshandel. *** WD 8 - 3000 - 011/20 (19. Februar 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) ist die zentrale Verordnung zum Vollzug des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Die BEHV vom 17. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3026), die durch Artikel eins der Verordnung vom 21. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 163) geändert worden ist, wird durch diese Verordnung erneut geändert. Zentrale Regelungsgegenstände dieser zweiten Änderungsnovelle zur BEHV sind ausgestaltende Regelungen zur nationalen CO 2 -Bepreisung ab dem Jahr 2026. In der derzeit geltenden BEHV ist bislang nur der Verkauf von BEHG-Zertifikaten in der sogenannten "Festpreisphase" für die Jahre 2021 bis 2025 geregelt. Mit der Änderungsnovelle werden nunmehr Regelungen ergänzt zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im sogenannten "BEHG-Preiskorridor 2026", in dem Zertifikate in einem gesetzlich vorgegebenen Preisbereich zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO 2 versteigert werden, zum Verkauf von Emissionszertifikaten zu einem marktbasierten Preis ab dem Jahr 2027 für die dann – parallel zum Start des europäischen Brennstoffemissionshandels ("ETS 2") – noch im BEHG verbleibenden Brennstoffemissionen. Daneben werden mit der Änderungsnovelle noch Anpassungen der Regelungen zum nationalen Emissionshandelsregister vorgenommen, die den Vollzug erleichtern beziehungsweise den Aufwand auf Unternehmensseite reduzieren.
In dieser Studie werden die Verteilungswirkungen der CO₂-Bepreisung des nationalen Emissionshandels (nEHS) für Wärme und Verkehr bei den privaten Haushalten im Jahr 2024 untersucht. Dabei werden die Belastungen durch die CO₂-Bepreisung von Kraft- und Heizstoffen sowie das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz berücksichtigt, nach dem Vermieter*innen einen Teil der CO₂-Kosten der Beheizung abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes zu tragen haben. Auf der Entlastungsseite werden die Heizkostenübernahme bei der Grundsicherung und die CO₂- und Klimakomponente beim Wohngeld berücksichtigt. Veröffentlicht in Climate Change | 72/2025.
Der Gebäude- und der Verkehrssektor in Deutschland sind aktuell auf dem Weg die Klimaziele für 2030 teils deutlich zu verfehlen und damit auch die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 zu gefährden. Seit 2021 gilt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das eine CO₂-Bepreisung für Brennstoffe in diesen Sektoren implementiert. Die nationale CO₂-Bepreisung leistet einen Beitrag, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die nationalen sowie EU-weiten Klimaziele zu erreichen. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zusammen, in dem in verschiedenen Analysen die Rolle der CO₂-Bepreisung für die Transformation des Gebäude- und des Verkehrssektors untersucht wurde. Zudem wurden Ansätze zur Ermittlung gefährdeter Sektoren für Carbon Leakage im Brennstoffemissionshandel betrachtet. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden bereits in vier umfassenden Einzelberichten veröffentlicht. Veröffentlicht in Climate Change | 44/2025.
Gemäß § 26 Abs. 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) führt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde seit 2022 jährlich eine Konsultation als Baustein zur Evaluierung der BECV durch. Ziel ist es, die Auswirkungen der CO₂-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel und der Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Die Konsultation richtet sich an für betroffene (Teil-)Sektoren tätige Interessensverbände, Sozialpartner, Carbon-Leakage-Expert*innen sowie in diesem Jahr erstmalig auch an prüfungsbefugte Stellen und Wirtschaftsprüfer*innen. Es wurde in diesem Rahmen eine Online-Befragung durchgeführt und ihre Ergebnisse auf einem digitalen Fachforum diskutiert. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse der Konsultation für das Jahr 2025 zusammen. Er ist Teil des Berichts zur BECV, den die Bundesregierung dem Bundestag jedes Jahr zum 30. September vorlegt und wurde bereits in diesem Rahmen veröffentlicht. Veröffentlicht in Climate Change | 67/2025.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 60 |
| Weitere | 1 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 4 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 33 |
| unbekannt | 19 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 41 |
| Offen | 20 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 59 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 24 |
| Keine | 32 |
| Webseite | 20 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 25 |
| Lebewesen und Lebensräume | 46 |
| Luft | 21 |
| Mensch und Umwelt | 60 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 61 |