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Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) BEHG für die Jahre 2021 und 2022

Der vorliegende Bericht dokumentiert die am Umweltbundesamt angewandte Methode zur Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für die Jahre 2021 und 2022. Dafür wurden für die Jahre 2016 bis 2018 sowohl im deutschen Emissionsinventar für Treibhausgase (THG) als auch im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) diejenigen ⁠ CO2 ⁠-Emissionsmengen aus Deutschland identifiziert, die nach den Bestimmungen des BEHG als Brennstoffemission gemäß Anlage 2 des BEHG einzustufen sind. Als gemeinsame Basis für die Zuordnung zu Brennstoffemissionen nach BEHG werden die ZSE-Materialien und die CRF-Kategorien verwendet. Veröffentlicht in Climate Change | 72/2021.

Treibhausgasemissionen stiegen 2021 um 4,5 Prozent

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bundesklimaschutzministerium kündigt umfangreiches Sofortprogramm an Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr steigen die Treibhausgasemissionen in Deutschland wieder an. So wurden im Jahr 2021 rund 762 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind gut 33 Millionen Tonnen oder 4,5 Prozent mehr als 2020. Insgesamt sind die Emissionen seit 1990 in Deutschland damit um 38,7 Prozent gesunken. Der Anstieg im letzten Jahr ist insbesondere im Energiesektor zu verzeichnen: Dieser weist ein Plus von 27 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente auf, da wegen gestiegener Stromnachfrage, geringerer Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und des gestiegenen Gaspreises verstärkt Kohle zur Stromerzeugung genutzt wurde. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sank vor allem aufgrund schlechter Windverhältnisse um sieben Prozent. Die Sektoren Verkehr und Gebäude liegen über den im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen. Das geht aus den aktuellen Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die nach den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes und der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) vorgelegt wurden. ⁠ Klima ⁠-Staatssekretär Patrick Graichen: „Der Anstieg der Treibhausgasemissionen hat sich leider abgezeichnet. Dem wird die Bundesregierung jetzt mit einem ⁠ Klimaschutz ⁠-Sofortprogramm zügig entgegenwirken. A & O ist ein wesentlich höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir müssen es schaffen, dreimal so viele Kapazitäten wie bisher zu installieren, um den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Eine Hängepartie wie in den letzten Jahren darf es dabei nicht mehr geben. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns zudem auf dramatische Weise deutlich gemacht, wie sehr Sicherheit und Energieversorgung zusammenhängen. Wir können es uns nicht mehr leisten, das zu ignorieren. deshalb gilt es jetzt, jeden Stolperstein auf dem Weg zu mehr Wind- und Sonnenkraft zügig aus dem Weg zu räumen. Die schnellere Abkehr von fossilen Energien muss alle Bereiche umfassen – von der Industrieproduktion über den Gebäudebereich bis hin zur Mobilität und der Landwirtschaft. Entscheidend ist dabei, die soziale Balance zu wahren." ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Die Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 2020 ist fast zur Hälfte schon wieder verloren. Unsere Zahlen zeigen deutlich, dass die Ziele der Bundesregierung schnellstens angegangen werden müssen. Wir müssen schnell mehr Sonnen- und Windenergieanlagen bauen. Unsere Gebäude müssen wir auf Wärmepumpen umstellen und so schnell wie möglich aufhören Öl- und Gasheizungen einzubauen. Bei unseren Häusern können wir auch mit Energiesparen noch einiges erreichen, vor allem indem wir sie besser energetisch sanieren. Das hilft auch gegen unsere Energieabhängigkeit von Russland. Hier kann jede und jeder einzelne etwas tun, was auch dem Klima hilft: Etwas weniger heizen, das Auto öfter mal stehen lassen oder, wenn es doch notwendig ist, langsamer fahren.“ Seit 1990 sanken die Emissionen in Deutschland um 38,7 Prozent. Das Ziel für 2030 ist ein Minus von 65 Prozent. Emissionssteigerungen gegenüber dem Vorjahr gab es 2021 in nahezu allen Bereichen. Die verfügbaren Daten zeigen, dass seit 2010 vor allem die Energiewende zur Reduktion der Emissionen beigetragen hat. Alle anderen bedeutenden Sektoren stagnieren seit 2010 mehr oder weniger. Im Sektor Energiewirtschaft sind mit rund 27 Mio. Tonnen die größten Emissionssteigerungen in absoluten Zahlen zu verzeichnen – das entspricht 12,4 Prozent mehr als 2020. Mit rund 247 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente lagen die Emissionen aber noch gut 11 Mio. Tonnen unter denen des Jahres 2019. Eine Jahresemissionsmenge für 2021 gibt es im Bundes-Klimaschutzgesetz für den Sektor Energiewirtschaft nicht. Besonders deutlich stiegen die Emissionen aus der Stein- und Braunkohlenverstromung aufgrund des erhöhten Kohleeinsatzes. Der Einsatz von emissionsärmerem Erdgas nahm dagegen in der zweiten Jahreshälfte aufgrund der deutlich gestiegenen Gaspreise ab. Die wesentlichen Gründe für den erhöhten Einsatz fossiler Energieträger zur Stromerzeugung ist die im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 TWh deutlich verringerte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere die geringere Windstromerzeugung, und ein um 13,5 TWh gestiegener ⁠ Bruttostromverbrauch ⁠. Im Verkehr wurden im Jahr 2021 rund 148 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die Treibhausgasemissionen dieses Sektors sowohl 1,2 Prozent über dem Wert von 2020, als auch rund 3 Mio. Tonnen über der im Bundesklimaschutzgesetz für 2021 zulässigen Jahresemissionsmenge von 145 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente. Ein Grund dafür ist der Straßengüterverkehr, der auf den Autobahnen wieder auf ein Niveau leicht oberhalb des Jahres 2019 angestiegen ist. Der PKW-Verkehr dagegen ist weiter niedriger als vor der Corona-Pandemie (2019), was in Absatzzahlen für Kraftstoffe und Daten von Zählstellen an Autobahnen und Bundesstraßen deutlich wird. Im Sektor Industrie stiegen die Emissionen gegenüber dem Vorjahr um gut 9 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente an (plus 5,5 Prozent). Mit rund 181 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten lagen sie damit wieder fast auf dem Niveau von 2019, aber knapp unter der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Jahresemissionsmenge von 182 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten. Hier spielen aufholende Konjunktureffekte in Folge der Corona-Krise und ein vermehrter Einsatz fossiler Brennstoffe eine wichtige Rolle. Die deutlichste prozentuale Steigerung gab es in der Stahlindustrie, wo die Rohstahlerzeugung um rund 12 Prozent anstieg. Im produzierenden Gewerbe (energiebezogener Anteil) stiegen die Emissionen um rund sieben Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente bzw. 6,4 Prozent. Im Gebäudebereich kam es 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie bereits im Vorjahr, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten liegt. Die Emissionsreduzierung ist im Wesentlichen als Sondereffekt auf deutlich verringerte Heizölkäufe zurückzuführen. Die Heizöllager wurden aufgrund der günstigen Preise und in Erwartung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bereits 2019 und 2020 umfangreich aufgestockt. Der Erdgasverbrauch stieg dagegen witterungsbedingt an. Im Sektor Landwirtschaft gingen die Treibhausgasemissionen um gut 1,2 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente (minus 2,0 Prozent) auf 61 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente zurück. Der Sektor bleibt damit deutlich unter der für 2021 im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von 68 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten. Der Rückgang der Tierzahlen setzt sich fort. Die Rinderzahlen sanken um 2,3 Prozent, die Schweinezahlen um 9,2 Prozent. Dadurch gab es weniger Gülle, die Emissionen sanken ebenfalls (-4,0 Prozent gegenüber 2020). Die deutliche Unterschreitung der festgesetzten Jahresemissionsmenge ist jedoch vor allem durch methodische Verbesserungen in der Berechnung der Emissionen bedingt. Die Emissionen des Abfallsektors sanken gegenüber dem Vorjahr um rund 4,3 Prozent auf gut acht Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente. Damit bleibt der Abfallsektor erneut unter der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von neun Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalenten. Der Trend wird im Wesentlichen durch die sinkenden Emissionen aus der Abfalldeponierung infolge des Verbots der Deponierung organischer Abfälle bestimmt. Die Emissionsdaten des Jahres 2021 werden nun, wie im Gesetz vorgesehen, vom Expertenrat für Klimafragen geprüft. Der Expertenrat legt innerhalb eines Monats eine Bewertung der Daten vor. Danach haben die jeweils zuständigen Ministerien laut Gesetz drei Monate Zeit, ein Sofortprogramm vorzulegen, das Vorschläge für Maßnahmen enthält, die den Gebäudesektor und Verkehrssektor in den kommenden Jahren auf den vorgesehenen Zielpfad bringen. Die Bundesregierung arbeitet allerdings bereits an einem Klimaschutz-Sofortprogramm, das diese Anforderungen so weit wie möglich erfüllen soll. Dirk Messner: „Um die Ziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen, müssen nun pro Jahr sechs Prozent Emissionen gemindert werden. Seit 2010 waren es im Schnitt nicht einmal zwei Prozent. Um das zu schaffen braucht Deutschland jetzt eine gemeinsame Energieanstrengung. Wir müssen zusammen alle Kraft darauf verwenden uns unabhängig zu machen von russischer Energie und um unser Klima zu schützen.“ Bereits im Jahr 2020 wurde das im Rahmen der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) verbindlich gesteckte deutsche Ziel von 18 Prozent am ⁠ Bruttoendenergieverbrauch ⁠ mit 19,3 Prozent übertroffen. 2021 stieg der Bruttoendenergieverbrauch aus erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor nach den Rechenvorgaben der RED weiter leicht auf 483 Mrd. kWh an. Dies entsprach einem Anteil von 19,7 Prozent am gesamten Bruttoendenergieverbrauch. Maßgeblich war insbesondere, dass aufgrund des kalten Winters mehr erneuerbare Energien für Wärme und Kälte genutzt wurden. Deshalb – und weil zusätzlich der für die Berechnung des Anteils maßgebliche Heizölabsatz infolge hoher Lagerbestände und steigender Ölpreise rückläufig war – erhöhte sich der Anteil erneuerbarer Wärme deutlich von 15,3 auf 16,5 Prozent im Jahr 2021. Der Wärme- und Kältebereich steht für mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Bruttoendenergieverbrauchs. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ging aufgrund eines vergleichsweise schlechten Windjahres 2021 um sieben Prozent zurück. Zugleich stagnierte der Ausbau von Windenergieanlagen an Land in den letzten Jahren. Der erneuerbare Anteil am Bruttostromverbrauch sank entsprechend von 45,2 Prozent im Jahr 2020 auf 41,1 Prozent. Der Stromverbrauch steht für etwa ein Viertel des gesamten deutschen Bruttoendenergieverbrauchs. Für das europäische ⁠ Monitoring ⁠ nach RED wird der reale Rückgang der erneuerbaren Stromerzeugung allerdings abgemildert durch eine Normalisierungsregel für den Ausgleich von Witterungseffekten über mehrere Jahre. Im Verkehrssektor sank der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ von 7,6 Prozent im Vorjahr auf 6,8 Prozent im Jahr 2021. Dieser Rückgang ist mit besonderen Übertragungsregelungen aus früheren Jahren im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote und einer höheren Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen zu erklären. Der Verkehr ist für gut ein Viertel des gesamten Energieverbrauchs verantwortlich. Diese und viele weitere aktuelle und qualitätsgesicherte Daten sind im heute erschienenen Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2021“ der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erschienen. Ergänzt werden die ersten verfügbaren Daten zum Einsatz der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr um Berechnungen zu den damit verbundenen vermiedenen Emissionen und wirtschaftlichen Effekten. Weitere Informationen: Die Genauigkeit der Daten Die vorliegenden Emissionsdaten für das Jahr 2021 stellen die gegenwärtig bestmögliche Berechnung dar. Sie sind insbesondere auf Grund der zu diesem Zeitpunkt nur begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2022 veröffentlichten detaillierten Inventare der Treibhausgasemissionen des Jahres 2020 ab. Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2021 veröffentlicht das UBA im Januar 2023 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission.

Energiebörse EEX erhält Zuschlag für Verkauf im nationalen Emissionshandel

CO2-Preis für Emissionen aus Wärme und Verkehr – Verkauf der Zertifikate soll im Oktober 2021 starten Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat am 15. März 2021 den Zuschlag für die Veräußerung von Emissionszertifikaten im nationalen Emissionshandel (nEHS) für Brennstoffe erhalten. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte diesen Auftrag als zuständige Stelle für den Vollzug des nEHS europaweit ausgeschrieben. Das Mandat der EEX umfasst den Verkauf der Emissionszertifikate während der gesamten Festpreisphase bis einschließlich 2025. Die Energiebörse wird jetzt unmittelbar mit den Vorbereitungen zur Durchführung des Verkaufs beginnen. Der erste Verkaufstermin ist für Oktober 2021 geplant. Die Zulassung zum Kauf an der EEX ist voraussichtlich ab September möglich. Das nEHS soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Wärme und Verkehr zu senken. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas Teil des nEHS. In das System einbezogen werden nach und nach aber weitere Brennstoffe. ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Die neue CO 2 -Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr ist eine der zentralen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Der Zuschlag an die EEX ist ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung dieses Instruments. Jetzt bekommen auch dort die CO 2 -Emissionen einen Preis.“ Teilnehmer des nEHS sind die sogenannten Inverkehrbringer von Brennstoffen, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft. Die Teilnehmer müssen erstmals bis zum 31.07.2022 über ihre Emissionen des Jahres 2021 berichten sowie zum 30.09.2022 im Emissionshandelsregister der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Zertifikate für das Berichtsjahr 2021 abgeben und diese vorher an der EEX erwerben. Der Festpreis für ein Zertifikat und damit für eine Tonne CO 2 startet in diesem Jahr mit 25 Euro und wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Die Rahmenbedingungen für den Verkauf hatte die Bundesregierung im Dezember 2020 in der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) festgelegt. Das Konzept für den Verkauf setzt dabei weitgehend auf bereits vorhandene Marktinfrastrukturen. „Damit gehen wir einen effizienten, sicheren und kostengünstigen Weg und setzen Maßstäbe für das 2026 anschließende Versteigerungsverfahren“, sagt Jürgen Landgrebe, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt. An mindestens zwei Terminen pro Woche werden zwischen Oktober und Dezember 2021 Emissionszertifikate des Jahres 2021 zum Erwerb angeboten. Ein Kalender, der sämtliche Verkaufstermine für das laufende Jahr enthält, wird mindestens sechs Wochen vor Start des Verkaufs durch die EEX veröffentlicht. Während der einzelnen Verkaufstermine steht den Teilnehmern ein Zeitfenster von mindestens sechs Stunden zur Übermittlung der Kaufaufträge zur Verfügung. Eine Begrenzung der Kaufmengen pro Teilnehmer zum geltenden Festpreis für Emissionszertifikate des Jahres 2021 (25 Euro) ist in den Verkaufsterminen nicht vorgesehen. Im Folgejahr ist der Kauf von 2021er Zertifikaten jedoch auf zehn Prozent der im Jahr 2021 erworbenen Menge begrenzt. Termine des Verkaufskalenders von Emissionszertifikaten des Jahres 2022, sowie Termine zum begrenzten Nachkauf von Emissionszertifikaten des Jahres 2021, werden rechtzeitig zum Jahresende durch die EEX bekanntgegeben. Pro erworbenem Emissionszertifikat fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe eines halben Cents (0,0049 EUR bzw. 0,0058 EUR einschließlich MWSt) an. Es wird keine fixen Entgelte oder Gebühren geben. Inverkehrbringer und andere nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zulassungsberechtigte Personen können voraussichtlich ab September 2021 einen Zulassungsantrag bei der EEX stellen. Die Zulassungsbedingungen wird die EEX rechtzeitig und transparent auf ihrer Website veröffentlichen. Neben der direkten Teilnahme am Verkauf besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Emissionszertifikate über einen anderen zugelassenen Teilnehmer (Vermittler oder „Intermediär“) zu erwerben. Eine Zulassung an der Verkaufsplattform ist damit nicht verpflichtend. Kosten für die Zulassung an der EEX zum Erwerb der Emissionszertifikate des nEHS fallen nicht an. Weitere Einzelheiten zum Verkauf und zur Zulassung werden den Teilnehmern im Laufe der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung gestellt.

Klimaschutzbeitrag verschiedener CO₂-Preispfade in den BEHG-Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie

Wie wirken unterschiedliche CO 2 -Preispfade in den vom Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) betroffenen Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie? Die Analyse zeigt, dass selbst hohe CO 2 -Preispfade im BEHG alleine nicht ausreichen, damit diejenigen Investitionsentscheidungen getroffen werden, welche die 2030er Klimaziele in den Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes erreichen. Erfolgt die Minderung der Treibhausgasemissionen ausschließlich über den Preismechanismus im BEHG, so ist von sprunghaft ansteigenden Zertifikatspreisen nach Ablauf der Festpreisphase und entsprechend späten Investitionen auszugehen. Stattdessen wird deutlich, dass ein breiter Instrumenten-Mix benötigt wird, um Klimaschutzhemmnisse zu überwinden. Beispielsweise sind Investitionen in Infrastruktur wesentliche Voraussetzungen für die Verlagerungswirkung und die Akzeptanz des CO 2 -Preises. Ein Instrumenten-Mix kann also dazu beitragen, dass der CO 2 -Preis weniger stark ansteigen muss. Erwartungen über zukünftige Preisentwicklungen spielen eine wichtige Rolle bei Investitionsentscheidungen. Dass Millionen von Akteuren (sowohl Unternehmen als auch Autofahrende und Hauseigentümer*Innen) in ihren Entscheidungen zukünftige Preissteigerungen von fossilen Energien berücksichtigen, ist ein wichtiger Teil von Klimaschutzpolitik und gesellschaftlichen Diskursen. In diesem Bericht werden darüber hinaus weitere Forschungsbedarfe deutlich, insbesondere zu empirischen Erkenntnissen über Investitionsentscheidungen, wenn fossile Energiepreise langfristig ansteigen oder diese erwartet werden. Veröffentlicht in Climate Change | 19/2022.

THG-Projektionen: Weiterentwicklung der Methoden und Umsetzung der EU-Effort Sharing Decision im Projektionsbericht 2019 ("Politikszenarien IX")

Das Vorhaben zeigt, wo Deutschland mit der Klimaschutzpolitik steht und was noch erreicht werden muss, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Dafür wurde in drei Szenarien die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland für den Zeitraum 2020 bis 2035 erarbeitet. Zwei dieser Szenarien haben Eingang in den Projektionsbericht 2019, also die Berichterstattung der Bundesregierung gefunden. Das dritte ⁠Szenario⁠ diente zur Analyse der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030. Darüber hinaus wurden der Einfluss verschiedener ⁠ CO2 ⁠-Preise des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf die Minderungswirkung untersucht. Veröffentlicht in Climate Change | 54/2022.

Europäischer Emissionshandel: Treibhausgasemissionen in Deutschland insgesamt konstant

DEHSt-Jahresbericht weist mehr Emissionen durch Kohleverbrennung aus 2022 emittierten die rund 1.730 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 354 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Die Gesamtemissionen veränderten sich 2022 damit im Vergleich zum Vorjahr (355 Millionen Tonnen) nicht wesentlich. In den maßgeblichen Sektoren Energie und Industrie war die Entwicklung gegenläufig: Die Emissionen der Energieanlagen stiegen um drei Prozent, die der Industrie gingen um sechs Prozent zurück. Grund war der Krieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Verwerfungen auf den Energiemärkten, wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) mitteilt. Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠, sagt: „Vor der COVID-19-Pandemie gab es deutliche Emissionsrückgänge bei den deutschen EU-ETS-Anlagen. Dieser Trend ist vorerst gestoppt. Als Folge der Russland-Aggression stagnieren die Emissionen auf dem Vor-Pandemie-Niveau und bei der Kohleverfeuerung beobachten wir sogar einen erneuten Anstieg. Hier müssen wir nun entschieden gegensteuern und weg von den fossilen Energien. Der Ausbau der erneuerbaren Energien braucht noch mehr Tempo und wir müssen bis 2030 aus der Kohle aussteigen. Der nun reformierte Emissionshandel, mit deutlich abgesenkten Emissionsobergrenzen ab 2024 kann hierfür spürbare Impulse setzen.“ Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im UBA, ergänzt: „Die jüngsten Beschlüsse zur Neuausrichtung der europäischen Klimapolitik setzen auf eine ambitionierte Reform des Emissionshandels. Dies stärkt seine Rolle als zentraler Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik. Neben abgesenkten Emissionsobergrenzen wird künftig auch der Anteil kostenloser Emissionsberechtigungen weiter zurückgehen. Gleichzeitig schaffen die aus den Auktionen eingenommen Gelder erhebliche finanzielle Spielräume, um die sozialen Folgen der Dekarbonisierung gerecht abzufedern.“ Energie: Die Emissionen aus der Energieversorgung stiegen um drei Prozent auf 242 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und damit das zweite Jahr in Folge. Im Energiebereich sank der Erdgaseinsatz in der Stromproduktion wegen der infolge des russischen Krieges in der Ukraine stark gestiegenen Gaspreise: Trotz der seit Einführung des EU-ETS höchsten Preise von durchschnittlich über 80 Euro pro Emissionsberechtigung waren viele Kohlekraftwerke im Betrieb wirtschaftlicher als Gaskraftwerke. Darum stieg der Einsatz von Braun- und Steinkohle für die Stromproduktion gegenüber 2021 deutlich. Industrie : Die Emissionen der Industrie sanken im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent auf 112 Millionen Tonnen CO 2 -Äq, weil weniger produziert wurde; das ist das niedrigste Niveau seit 2013. In fast alle Branchen gingen die Emissionen deutlich zurück: Am meisten in der chemischen Industrie (18 Prozent), gefolgt von den Nichteisenmetallen (15 Prozent). Lediglich die Emissionen der Raffinerien stiegen um 4 Prozent. Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber lagen 2022 bei etwa 7,2 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. Dies ist ein Anstieg um rund 55 Prozent. Die Emissionen lagen aber weiterhin unter dem Niveau vor der Covid-19-Pandemie – sie erreichten etwa drei Viertel der Emissionen von 2019. Deutschland und Europa : Auch die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) veränderten sich 2022 nur geringfügig: Nach Angaben der Europäischen Kommission sanken die Emissionen im Jahr 2022 um 1 Prozent und lagen bei rund 1,32 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Maßgeblich für diese Entwicklung waren – analog zur Situation in Deutschland – ein Anstieg der Kohleverstromung und Rückgänge in der Industrieproduktion. Die Emissionen der Stromerzeugung stiegen um rund 2 Prozent, während die Emissionen der Industrieanlagen um rund 5 Prozent sanken. Gegenüber 2005 – dem Startjahr des EU-ETS – sind die EU-ETS-Emissionen europaweit um rund 38 Prozent und damit stärker zurückgegangen als in Deutschland (etwa 31 Prozent). Das aktuelle Emissionsniveau liegt damit 24 Prozentpunkte unterhalb der neu beschlossenen Zielvorgabe für 2030 (minus 62 Prozent). In den verbleibenden acht Jahren muss sich die Minderungsgeschwindigkeit damit deutlich erhöhen. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Die UBA-⁠ Prognose ⁠ vom März weist für die gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den deutschen EU-ETS-Anlagen einen Rückgang von gut 15 Millionen Tonnen CO 2 -Äq bzw. 1,9 Prozent aus. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen und nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem verantwortlich für die Umsetzung des 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).

Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)

Seit Beginn des Gesetzgebungsvorgangs zum BEHG wird die Verfassungsmäßigkeit des BEHG in Literatur und Praxis diskutiert. Wesentlicher Kritikpunkt ist dabei, dass es während der Einführungs- und Korridorphase (Kalenderjahre 2021 - 2026) an einer „Knappheit der Emissionszertifikate“ fehle und sich somit kein freier Marktpreis bilden könne. Vor diesem Hintergrund hat die DEHSt die Kanzlei lindenpartners in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Jörn Ipsen (Universität Osnabrück) beauftragt, im Rahmen eines Rechtsgutachtens die Verfassungsmäßigkeit des BEHG während der Einführungs- und Versteigerungsphase zu prüfen. Die Verfasser*innen kommen in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass es sich bei der CO 2 -Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandel um eine nicht-steuerliche Abgabe handelt und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an diese erfüllt sind. Auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage beleuchtet, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund in Form eines Vorteilsausgleichs vorliegt. Die Verfasser*innen gelangen unter besonderer Berücksichtigung des Klimabeschlusses des BVerfG vom 24.03.2021 zu der Überzeugung, dass auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen die Voraussetzungen einer Vorteilsabschöpfungsabgabe i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG vorliegen und das BEHG in der Einführungs- und Versteigerungsphase auch unter sonstigen Gesichtspunkten verfassungsgemäß ist. Veröffentlicht in Texte | 04/2022.

Wirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels – Auswertungen und Analysen

Der Forschungsbericht dient als Grundlage für den ersten Erfahrungsbericht der Bundesregierung nach §23 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) über die Wirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS). Gemäß § 23 Absatz 2 BEHG unterstützte das Umweltbundesamt dabei das Bundesministerium für Wirtschaft und ⁠ Klimaschutz ⁠ bei der Erstellung des Berichts. Untersucht wurden die Wirkung des nEHS auf die Entwicklung der Brennstoffpreise für die Verbrauchenden, die Wirkung des nEHS auf die ⁠ CO2 ⁠-Emissionen in den betroffenen Sektoren sowie die Verteilungswirkung der CO2-Preise auf die privaten Haushalte. Veröffentlicht in Climate Change | 45/2022.

Das Konzept von Brennstoffemissionen im nationalen Emissionshandel

Mit dem 2019 verabschiedeten Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde in Deutschland ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt, welches seit 2021 Emissionen des Treibhausgases Kohlendioxid aus der Verbrennung von Heiz- und Kraftstoffen erfasst, mit einem Preis belegt und begrenzt. Der Bericht konzentriert sich in diesem Zusammenhang auf Fragen der Definition von im nEHS erfassten Emissionen, erläutert dazu das im BEHG niedergelegte Konzept der ‚Brennstoffemissionen‘ sowie die Abgrenzung des nEHS vom Europäischen Emissionshandelssystem und liefert eine quantitative Abschätzung und Einordnung der vom nEHS erfassten Emissionen. Veröffentlicht in Climate Change | 42/2022.

Treibhausgas-Emissionsinventar Nordrhein-Westfalen

Höhere Emissionen klimarelevanter Gase 2021 gegenüber dem Vorjahr 25.10.2022 Im aktuellen Treibhausgas-Emissionsinventar veröffentlicht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vorläufige Daten für das Jahr 2021 sowie das abschließende Inventar für das Jahr 2020. Insgesamt hatten sich die Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2020 um ca. 45 Prozent vermindert. Die vorläufige Auswertung weist für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 eine Zunahme von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Das entspricht etwa 13,4 Millionen Tonnen CO2 mehr als 2020. Die Abnahme im Vergleich zu 1990 ist damit auf 41 Prozent geschrumpft. Der bereits für den Bund festgestellte Trend ist somit auch in Nordrhein-Westfalen erkennbar. Die verschiedenen klimarelevanten Gase haben eine jeweils individuelle Wirkung auf den Treibhauseffekt. Als Vergleich gilt die Klimawirkung von CO 2 . Die Emissionen werden deshalb als CO 2 -Äquivalente (CO 2eq ) angegeben. Aus den bisher vorliegenden Daten, insbesondere den Emissionsberichten des Emissionshandels, ergibt sich folgendes Bild für die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2021: In der Energiewirtschaft zeigt die Emissionsentwicklung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 einen gegenläufigen Trend zu den Vorjahren. In diesem Sektor sind die Emissionen um etwa 10,4 Millionen Tonnen CO 2eq gestiegen. Das entspricht einer Erhöhung von 13,0 Prozent gegenüber 2020. Das Umweltbundesamt (UBA) begründet die bundesweit deutlich gestiegenen Emissionen mit einem erhöhten Kohleeinsatz in der Stein- und Braunkohlenverstromung. In Nordrhein-Westfalen stiegen die Emissionen aus der Kohleverstromung von 58,0 Millionen Tonnen CO 2eq im Jahr 2020 auf 70,1 Millionen Tonnen CO 2eq im Jahr 2021. Die im Zuge des Kohleausstiegsgesetzes vorgenommenen ersten Abschaltungen von Braunkohlekraftwerken zum Jahresende 2020 machen sich in der Klimabilanz 2021 noch nicht bemerkbar. Eine weitere Ursache sieht das UBA in der im Vergleich zum Vorjahr deutlich verringerten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere aus der Windstromerzeugung im Jahr 2021. Einen Anstieg um 7,6 Prozent ergeben die Emissionsdaten im Sektor Industrie im Jahr 2021. Die Menge freigesetzter Treibhausgase stieg von 54,3 Millionen auf voraussichtlich 58,4 Millionen Tonnen CO 2eq . Ähnlich wie auf Bundesebene sind die deutlichsten Emissionssteigerungen auch in Nordrhein-Westfalen in der Stahlindustrie zu beobachten, gefolgt von der Mineralverarbeitung und der Chemischen Industrie. Laut UBA spielen hier die Abschwächung der Folgen der Corona-Krise und die sich erholende Konjunktur sowie ein vermehrter Einsatz fossiler Brennstoffe wichtige Rollen. Auch im zweiten Pandemiejahr verkehrten deutlich weniger Pkw als noch im Jahr 2019, was die Absatzzahlen für Kraftstoffe sowie Daten von Zählstellen an Autobahnen und Bundesstraßen verdeutlichen. Der Straßengüterverkehr stieg bundesweit jedoch auf den Autobahnen wieder auf ein Niveau leicht oberhalb des Jahres 2019 an (UBA 2022). Für den Straßenverkehr hat das UBA daher deutschlandweit eine Erhöhung der Emissionen um 1,4 Prozent aufgezeigt. Das gilt nicht für Nordrhein-Westfalen. Das landesweite Emissionskataster ermittelt für den Straßenverkehr in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 Emissionen in Höhe von 27,0 Millionen Tonnen CO 2eq . Dies entspricht dem Emissionsniveau des Vorjahres 2020 (26,9 Millionen Tonnen CO 2eq ). Die Emissionen klimarelevanter Gase aus dem Flugverkehr bleiben insgesamt bei ca. 0,2 Millionen Tonnen CO 2eq . Für den Sektor Haushalte und Kleinverbraucher wurde eine Reduktion von rund 0,9 Millionen Tonnen CO 2eq , gegenüber dem Jahr 2020 ermittelt, obwohl das Jahr 2021 eine deutlich kühlere Witterung aufwies als das Vorjahr und der Erdgasverbrauch somit anstieg. Das UBA vermutet, dass bereits 2020 Heizöllager aufgrund der günstigen Preise und in Erwartung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes aufgefüllt wurden. Diese Umsätze sind demzufolge verstärkt in der Bilanzierung für 2020 und geringer in 2021 enthalten. Bundesweit wurde für den Sektor Landwirtschaft eine Emissionsreduktion von durchschnittlich zwei Prozent ermittelt. Auf Nordrhein-Westfalen übertragen sinken die Emissionen von 6,9 Millionen auf 6,7 Millionen Tonnen CO 2eq . Ursächlich sind laut UBA die weiterhin rückläufigen Tierzahlen in der Rinder- und Schweinehaltung. Im Abfallbereich sind keine Änderungen zu verzeichnen. Insgesamt ergeben sich für Nordrhein-Westfalen vorläufige Emissionen für das Jahr 2021 von 217,2 Millionen Tonnen CO 2eq . Welche Gase sind klimarelevant und was sind CO 2 -Äquivalene (CO 2eq )? Das Treibhausgas-Emissionsinventar Nordrhein-Westfalen orientiert sich an den Vorgaben des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC 2006, 2019). Die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Distickstoffoxid (Lachgas), Schwefelhexafluorid (SF 6 ,), Stickstofftrifluorid (NF 3 ) und die Gruppen der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFC) und perfluorierten Kohlenwasserstoffe (PFC) werden darin für die IPCC-Sektoren Energie, Industrieprozesse, Landwirtschaft, Abfall und Sonstige dokumentiert. Die einzelnen Gase haben eine unterschiedliche Klimawirkung. Methan hat beispielweise eine 24mal höhere Klimaschädlichkeit als CO 2 . Die Treibhausgasemissionen werden in Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente (CO 2eq ) angegeben. Die Freisetzung einer Tonne Methan entspricht somit 24 Tonnen CO 2eq . Treibhausgas-Emissionsinventar NRW: https://www.lanuv.nrw.de/klima/klimaschutz/treibhausgas-emissionsinventar Informationen des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland#emissionsentwicklung Download: Pressemitteilung

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