Das Projekt "EXIST-Forschungstransfer: Entwicklung eines faseroptischen Sensorsystems" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Abteilung 8 Zerstörungsfreie Prüfung durchgeführt. Ein neuartiges Verfahren zur ortsverteilten Dehnungsmessung in optischen Glasfasern, das während der letzten Jahre im Rahmen eines BMBF-Forschungsprojektes an der BAM entwickelt wurde, soll in ein marktreifes Messgerät überführt und auf dem Markt der Bauwerksüberwachung etabliert werden. Das Verfahren wurde bereits für die Anwendung im Hochwasserschutz optimiert, wo es dazu dient, die strukturelle Integrität von Flussdeichen über eine Länge von mehreren Kilometern zu überwachen und kritische Deformationen des Erdkörpers, die zu einem Bruch des Deiches führen können, frühzeitig zu erkennen. Weitere Anwendungsfelder des Verfahrens umfassen die Überwachung von Dämmen, Hängen, Bahn- und Straßentrassen, Deponien, Brücken, Tunneln, Hochspannungsleitungen, Pipelines etc. Das Verfahren nutzt die Dehnungsabhängigkeit der stimulierten Brillouinstreuung in optischen Glasfasern, die durch die digitale Brillouin-Frequenzbereichsanalyse über mehrere Kilometer Länge auf wenige Meter aufgelöst werden kann. Aus dem Labordemonstrator, der zur Überprüfung der Machbarkeit für die Anwendung im Deichmonitoring entwickelt wurde, soll im Verlauf des Projektes ein feldtauglicher Prototyp entwickelt werden, der das Marktpotential erschließen soll. Des Weiteren sollen in Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen der Bausensorik ein komplettes Sensorsystem konzipiert, Feldversuche durchgeführt und potentielle Kunden in verschiedenen Anwendungsfeldern gewonnen werden. Während der Laufzeit der Förderung soll ein Unternehmen gegründet werden, das das Messsystem auf dem Markt der Bauswerkssensorik etabliert und gemeinsam mit Partnern und Kunden Pilotprojekte zur Anwendung des Verfahrens durchführt. Das Unternehmen soll durch Verkauf der Messhardware und durch Durchführung von Dienstleistungen (Konzipierung, Messungen) nach Ende der Förderung wirtschaftlich selbstständig existieren. Während der Förderung gemachte Erfindungen sind Eigentum der BAM und werden dem Unternehmen gegen Gebühr überlassen