Das Atomkraftwerk Brokdorf in Schleswig- Holstein wurde am 7. August 2011 nach einem Zwischenfall abgeschaltet. Die Transformatoren, über die der Strom aus dem Kraftwerk ins Netz eingespeist wird, schalteten sich am Vormittag ab.
Zwei Anwohner klagen mit Unterstüzung der Umweltorganisation Greenpeace beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Brokdorf, da dieses nur unzureichend gegen einen Flugzeugabsturz oder terroristischen Anschlag geschützt sei. Das teilte die Umweltorganisation am 24. August 2015 mit. Im vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein den zuvor gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem ablehnenden Bescheid, den die Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst auf derzeit laufende „Erörterungen mit der Bundesaufsicht“ wegen unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin.
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Am 19. Juni 2015 legte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ein Gesamtkonzept zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und dem Vereinigten Königreich vor. Das Konzept sieht vor, die 26 Castor‑Behälter bundesweit auf insgesamt vier Zwischenlager zu verteilen. Nach dem BMUB sollen im Standortzwischenlager Philippsburg in Baden‑Württemberg die fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich aufbewahrt werden. Auf die Zwischenlager an den Standorten Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig‑Holstein) und Isar (Bayern) sollen die insgesamt 21 Castoren mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield verteilt werden. Die Rückführung erfolgt entsprechend der Vertragslage der deutschen EVU mit den ausländischen Wiederaufarbeitungsunternehmen sukzessive, beginnend mit den fünf Behältern aus Frankreich im Jahr 2017 und danach die weiteren Tranchen ab 2018 bis 2020 aus Großbritannien.
Am 31. Mai 2016 veröffentlichte die Umweltorganisaton Greenpeece eine Kurzanalyse zur Stromerzeugung bei netzbedingter Abregelung Erneuerbarer Energien. Die Umweltorganisation Greenpeace teilt mit, dass Atom- und Kohlekraftwerke ihre Leistung auch bei viel Wind- und Sonnenenergie nicht drosseln, und dadurch Engpässe und hohe Kosten im Stromnetz verursachen. Allein in Schleswig-Holstein addierten sich die zusätzlichen Netzkosten im Jahr 2015 auf bis zu 160 Millionen Euro, so das Ergebnis der Analyse des Beratungsinstituts Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace. Von den Netzbetreibern werden diese Kosten an die Stromkunden weitergereicht. Am Beispiel des Stromnetzes in Schleswig-Holstein, wo deutschlandweit im Jahr 2015 besonders häufig Erneuerbare Energien abgeregelt wurden, untersucht die Kurzstudie das Einspeiseverhalten konventioneller Kraftwerke am Beispiel des Atomkraftwerks Brokdorf und des Steinkohlekraftwerks Moorburg. Fazit: Brokdorf und Moorburg drosselten ihre Produktion auch dann kaum, wenn viel Erneuerbare Energien-Strom verfügbar war. Insbesondere das Atomkraftwerk Brokdorf lief oft mit voller Leistung, obwohl eine Drosselung technisch möglich gewesen wäre. Die Analyse zeigt auch, dass Brokdorf und Moorburg jedoch dann weniger Strom produzierten, wenn der Strompreis an der Börse unter null lag.
Die Daten stammen aus den monatliche Zählfahrten mit einem Schiff entlang der Unterelbe zwischen Mühlenberger Loch (HH) und AKW Brokdorf (Schleswig-Holstein). Die Daten geben die Ergebnisse von 2012 bis 2017 wieder. Die Erfassung von der Wasserseite aus erfolgt nicht punktgenau, sondern bezieht sich auf definierte Zählgebiete (s.o.); die Rechts-und Hochwerte geben den Mittelpunkt der einzelnen Zählgebiete an. Die Fahrten werden durch die Integrierte Station Unterelbe (ISU) in Haseldorf organisiert. An den Zählungen sind auch ehrenamtliche Zähler/innen beteiligt.
Die PreussenElektra GmbH, Tresckowstraße 5, 30457 Hannover hat mit Schreiben vom 01. Dezember 2017 die Erteilung einer Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist, zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf beantragt. Diesem Antrag ist die Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG, Osteren-de, 25576 Brokdorf mit Schreiben vom 07. Dezember 2017 beigetreten (beide Gesellschaften werden im Folgenden als Antragstellerinnen bezeichnet). Die Antragstellerinnen haben den Antrag mit Schreiben vom 24. März 2020 hinsichtlich des geplanten Umganges mit radioaktiven Stoffen ergänzt. Ziel des Antrages ist die Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung.
Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrung in Brokdorf, Gemarkung Brokdorf (Flur 18, Flurstück 527)" Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG . Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrung in Brokdorf, Gemarkung Brokdorf (Flur 18, Flurstück 527)" (PDF, 10 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 27.04.2021
Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrung in Brokdorf, Gemarkung Brokdorf (Flur 18, Flurstück 511)" Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG . Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrung in Brokdorf, Gemarkung Brokdorf (Flur 18, Flurstück 511)" (PDF, 10 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 09.03.2021
Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrung in Brokdorf, Gemarkung Brokdorf (Flur 18, Flurstück 505)" Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG . Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrung in Brokdorf, Gemarkung Brokdorf (Flur 18, Flurstück 505)" (PDF, 10 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 15.03.2021
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