Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen: • Vorkommen Biber (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Fischotter (Stand Dezember 2015) • Vorkommen Weißstorch (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Schwarzstorch (Stand Dezember 2014)Bei der Erarbeitung der landesweiten Programmkulisse und deren Konkretisierung auf der regionalen Ebene sind bestimmte charakteristische Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II FFH-RL mit Vorkommen in niedersächsischen Gewässerlandschaften zu berücksichtigen, für deren Schutz die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes und des Wasserhaushaltes ein wichtiger Faktor ist. Beispielhaft zu nennen sind dabei insbesondere die Zielarten der bisherigen Naturschutzprogramme: Biber und Fischotter sind prioritäre und besonders schutzbedürftige Charakterarten großräumiger und vielgestaltiger naturnaher Flusslandschaften. Schutz und Entwicklung dieser wassergebundenen Arten sind Kernziele des Naturschutzes in Niedersachsen. Die Schwerpunkträume ihrer Verbreitung in Gewässerlandschaften einschließlich ihrer z. T. außerhalb der Aue oder in Auenrandbereichen gelegenen Nahrungsreviere und Aktionsräume spielen eine wesentliche Rolle bei der Festlegung und Konkretisierung der Programmkulisse und sind bei der Schwerpunktsetzung zu berücksichtigen. Beim Fischotter entsprechen diese Gewässerauen den Förderkulissen des (bisherigen) Fischotterprogramms. Weißstorch und Schwarzstorch sind ebenfalls prioritäre und schutzbedürftige Arten mit starker Bindung an Wasser und Feuchtigkeit geprägte Lebensräume. Der Weißstorch hat seine Verbreitungsschwerpunkte v. a. in den Stromtälern von Elbe, Weser und Aller. Hier ist in erster Linie die enge Verzahnung von Bruthabitaten und Grünland dominierten Nahrungshabitaten in den Auen, aber auch außerhalb, besonders hervorzuheben. Die Aktionsräume der Weißstörche, ihre Brutstandorte und ihre bekannten Nahrungsreviere auch außerhalb der Auen werden deshalb bei der Programmentwicklung mitberücksichtigt. Der Schwarzstorch ist v. a. hinsichtlich seiner Nahrungshabitate stärker auf Gewässerläufe angewiesen als der Weißstorch. Da der Schwarzstorch auch kleinere Bachtäler (u. a. im Bergland) als Nahrungshabitate nutzt, werden neben bekannten Bruthabitaten v. a. die Nahrungshabitate in die Kulisse mit einbezogen.
Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019))
Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.
Die Feldvogelkulisse - Kiebitz umfasst Flächen, die von Kiebitzen innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
Über ein Zehntel der Landesfläche eignet sich prinzipiell für Windenergieanlagen In Deutschland bieten sich mehr Möglichkeiten für die Windenergie an Land als bisher angenommen. Bis zu 13,8 Prozent der deutschen Landesfläche lassen sich auf der Basis der getroffenen Annahmen und modernster Anlagen nach einer neuen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) für die Windenergie nutzen – ohne sensible Schutzgebiete erheblich zu beeinträchtigen oder Abstriche beim gesetzlichen Lärmschutz zu machen. Theoretisch ließe sich auf dieser Fläche eine Strommenge erzeugen, die den in bisherigen Szenarien angenommen Bedarf an landseitiger Windenergie übersteigt. Das zeigt: „Grundsätzlich ist für den Ausbau der Windenergie an Land mehr Platz vorhanden als wir praktisch brauchen, selbst dann, wenn man innerhalb des Erneuerbaren-Energiemixes den Anteil der Windenergie an Land vergrößert. Wir müssen das Potenzial nur zu einem kleinen Teil ausschöpfen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Bundesweit betrachtet besteht damit ein großer Gestaltungsspielraum für den Ausbau der Windenergie an Land und für den künftigen erneuerbaren Energiemix insgesamt,“ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Ergebnisse stellen die Windkraft auf See und deren weitere Förderung nicht in Frage. Bis zur Mitte des Jahrhunderts müsse aber darüber nachgedacht werden, in welcher Größenordnung der Ausbau der Windkraft auf See erfolgen soll. Um eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu erreichen, ist der Ausbau von Windenergieanlagen besonders wichtig. Die Windenergie an Land ist nach der Wasserkraft die günstigste erneuerbare Energieform. Schon heute produzieren diese Windenergieanlagen im Schnitt Strom zu acht Cent je Kilowattstunde, also zu einem Preis, der nur knapp über dem von Strom aus Kohle und Gas liegt. Derzeit sind an Land rund 30 Gigawatt Windenergie installiert, die bereits acht Prozent des deutschen Stroms liefern. Das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) hat im Auftrag des UBA berechnet, welche Fläche in Deutschland sich prinzipiell für die Windenergienutzung eignet. Das Ergebnis: Es ließen sich theoretisch 13,8 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen nutzen. Das entspricht einer Leistung von 1200 Gigawatt. Diese Menge übersteigt bei Weitem die Leistung an Windkraft, die das UBA im Jahr 2010 in einem Szenario zu Grunde gelegt hatte, um die Stromerzeugung zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umzustellen – zusammen mit Offshore-Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Geothermie. Demnach würde man im Jahr 2050 60 Gigawatt Windenergie an Land benötigen. Die Berechnungen in der Potenzialstudie basieren auf folgenden zwei Anlagentypen: eine Starkwindanlage, welche mit einer Nabenhöhe von 100 Metern und einem Rotordurchmesser von 104 Metern über eine Leistung von 3,4 Megawatt verfügt. Ferner eine Schwachwindanlage, die für niedrigere und mittlere Windgeschwindigkeiten unter 7,5 Metern pro Sekunde in Nabenhöhe von 140 Metern geeignet ist und mit einem Rotordurchmesser von 114 Metern eine Leistung von 3,2 Megawatt erbringt. Mit dieser modernen Anlagentechnik lässt sich im Bundesdurchschnitt eine hohe Auslastung erzielen, von ca. 2.400 Volllaststunden im Jahr. Heute liegt der Durchschnitt aller bestehenden Windenergieanlagen bei 1.700 Volllaststunden. Diese Technik ermöglicht – vorbehaltlich der Akzeptanz durch die Bevölkerung – einen verhältnismäßig geringen Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung. Aus den gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben ergibt sich für diese Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 600 Metern. Damit lassen sich die geltenden Lärmrichtwerte auch in der Nacht einhalten. Legt man größere Abstände zu Siedlungsgebieten zugrunde, verringert sich das hier errechnete Flächenpotenzial. Verdoppelte man zum Beispiel den Abstand auf 1.200 Meter, läge es bei 3,4 Prozent der deutschen Landesfläche. Das errechnete Flächenpotenzial ist an detaillierte Annahmen geknüpft. Neben den Siedlungsbereichen wurden Nationalparke und andere Schutzgebiete, die für den Naturschutz relevant sind, ausgeschlossen sowie Straßen, Wasserflächen und Flughäfen. Nicht möglich war es, den Flächenbedarf durch Anforderungen des besonderen Artenschutzes in die Flächenmodellierung einzubeziehen. Das sind Naturschutzanforderungen für besonders gefährdete Arten, die man nicht auf konkrete Schutzgebiete beziehen kann. Dazu gehören beispielsweise Rast- und Brutstätten bedrohter Vogelarten – auch außerhalb von Schutzgebieten. Um diese Aspekte einzubeziehen, sind lokale Daten nötig, die bei der Planung von Windenergieanlagen konkret berücksichtigt werden müssen. In der Realität ergeben sich vor Ort noch weitere Einschränkungen des ermittelten Potenzials. „Eine bundesweite Studie kann natürlich nicht alle wichtigen Aspekte – vor allem Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort oder die Wirtschaftlichkeit eines konkreten Projektes – berücksichtigen“, sagt Flasbarth. Die Genehmigung einer Windenergieanlage ist letztendlich immer eine Einzelfallentscheidung, die vor Ort zu treffen ist. UBA-Präsident Jochen Flasbarth warnte davor, die Ergebnisse so zu interpretieren, als ob die Windenergie an Land die anderen erneuerbaren Energietechniken in den Hintergrund dränge: „Trotz des hohen Windenergiepotenzials an Land ist die Kombination mit anderen regenerativen Energiequellen, wie Photovoltaik und Windenergie auf See, wichtig und sinnvoll.“ Verschiedene Studien zeigen, dass ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung nur mit einem geeigneten Technologiemix erreichbar ist, um die fluktuierende Verfügbarkeit unterschiedlicher erneuerbarer Energiequellen auszugleichen. Die Potenzialstudie zeigt aber, dass beim Ausbau der Windenergie an Land Spielraum besteht. Stand der Windkraft in 2012: Im Jahr 2012 gab es in Deutschland rund 23.000 Anlagen an Land mit einer Nennleistung von 31.000 Megawatt.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Deutsch-amerikanische Initiative erfolgreich Zum Schutz der einzigartigen antarktischen Flora und Fauna setzt sich Deutschland für ein kohärentes und repräsentatives Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis ein. Dank einer deutsch-amerikanischen Initiative – angestoßen und ausgearbeitet durch das Umweltbundesamt (UBA) und finanziert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – ist es nun gelungen, dieses Netz-werk zu erweitern. Sieben Inseln an der nordöstlichen Spitze der Antarktischen Halbinsel, die sogenannten „Danger Islands“, wurden heute auf der 46. Jahrestagung der Antarktis-Vertragsstaaten zum Schutzgebiet erklärt. Diese Entscheidung stellt sicher, dass die Danger Islands umfassend vor negativen Einflüssen durch menschliche Aktivitäten geschützt werden. Ab sofort darf das Archipel nur noch mit einer speziellen Genehmigung betreten werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Danger Islands sind die Heimat seltener Meeresvögel und beherbergen eine der weltweit größten Brutkolonien von Adeliepinguinen. Ich freue mich, dass Deutschland einen wichtigen Beitrag geleistet hat, das antarktische Netzwerk an Schutzgebieten um diese sieben Inseln zu erweitern. Es zeigt sich, dass internationale Kooperation zum Schutz der Umwelt möglich ist und funktioniert. Die jetzige Entscheidung trägt dazu bei, die Ursprünglichkeit der Antarktis besser zu bewahren.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Die Ausweisung als Schutzgebiet ist ein wegweisender Schritt zur Weiterentwicklung des antarktischen Umweltschutzes und der Stärkung des erfolgreichen völkerrechtlichen Vertragssystems. Ich freue mich, dass mein Haus gemeinsam mit dem Forschungspartner Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz (ThINK) hierzu einen Beitrag leisten konnte.“ Vom 20. bis 30. Mai 2024 findet die 46. Jahrestagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Kochi, Indien, statt. Dabei haben die Staaten auf Vorschlag Deutschlands und der USA beschlossen, das Gebiet der „Danger Islands“ als antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protected Area, ASPA) auszuweisen. Erstmals hat Deutschland die Ausweisung eines neuen Schutzgebiets in der Antarktis initiiert und gemeinsam mit den USA vorbereitet, da US-amerikanische Wissenschaftler*innen zuerst auf die enorme Bedeutung des Gebietes für den Adeliepinguin aufmerksam gemacht haben. Beide Länder übernehmen nun die Verantwortung für das Management und Monitoring des Gebiets. Wissenschaftlicher Beitrag Antje Boetius, Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, hat die Danger Islands im Rahmen einer Forschungsreise besucht. Zu den Forschungsarbeiten gehörten verschiedene Kartierungsaufgaben in Zusammenarbeit mit amerikanischen, chilenischen, französischen und monegassischen Forschenden. Sie betont: „Die Inseln eignen sich aufgrund ihrer Verschiedenheit in Ursprung, Besiedlungsdichte und Artvielfalt sehr gut als Schutzgebiet. Dass ambitionierter Schutz hilft, zeigt auch das hohe Vorkommen verschiedener Wale und anderer Meeressäuger in diesem Gebiet. Angesichts der großen Herausforderungen, wie dem Klimawandel und der steigenden Verschmutzung der Meere, ist es entscheidend, dass wir für mehr Ruheräume für diese einzigartige Lebensvielfalt sorgen.“ Ein einzigartiges Ökosystem Die Danger Islands, ein Archipel an der nordöstlichen Spitze der Antarktischen Halbinsel, bestehen aus sieben Inseln mit einer Gesamtfläche von rund 4,5 km². Trotz ihrer geringen Größe sind die Inseln eine Brutstätte einer artenreichen Seevogelgemeinschaft und beherbergen die größte Population des Adeliepinguins der gesamten Antarktischen Halbinsel, mit über 750.000 Brutpaaren. Der Adeliepinguin kommt – wie der Kaiserpinguin – am weitesten südlich vor und ist somit ein echter Antarktis-Spezialist. Adeliepinguine ernähren sich überwiegend von Krill, kleinen Leuchtgarnelen, die in antarktischen Meeresgewässern massenhaft vorkommen und die Basis des antarktischen marinen Nahrungsnetzes bilden. Die Antarktische Halbinsel ist im Vergleich zur übrigen Antarktis am stärksten von der Klimaerwärmung betroffen, gleichzeitig gilt sie als Hotspot der Biodiversität , u. a. brütet dort ein Großteil der in der Antarktis heimischen Seevögel. Zukunftsorientierte Maßnahmen Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Danger Islands vor negativen Einflüssen wie dem zunehmenden Tourismus geschützt bleiben. Wissenschaftliche Forschung ist willkommen, solange sie den Zielen des Schutzgebiets nicht widerspricht. Bereits begonnen haben Kartierungsarbeiten der großen Vogelbestände, um Rückschlüsse auf die Entwicklung der Pinguinpopulation und den Zustand des marinen antarktischen Ökosystems ziehen zu können. Gleichzeitig treibt Deutschland die Arbeiten für ein weiteres mögliches Schutzgebiet, das Otto-von-Gruber-Gebirge, voran. Ziel ist es, dass dieses Gebiet im nächsten Jahr ebenfalls von der ATCM zum Schutzgebiet erklärt wird. Grundsätzlich können Gebiete in der Antarktis mit außerordentlichem ökologischem, wissenschaftlichem, historischem und ästhetischem Wert als Schutzgebiete unter dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag ausgewiesen werden. Das Ziel Deutschlands ist es, ein kohärentes und repräsentatives Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis – einem Kontinent anderthalbmal so groß wie Europa – zu errichten.
Ironische Kunst: Ausstellung im Umweltbundesamt Berlin Am 19. Juni 2008 startet eine neue Ausstellung im Umweltbundesamt (UBA) Berlin. Unter dem Titel „BRUTSTÄTTEN - Künstlerische Positionen zur biologischen Vielfalt und menschlichen Einfalt” präsentieren drei Künstlerinnen Werke, die mit Witz und Hintersinn das gebrochene Verhältnis des Menschen zur Natur thematisieren. Alle Arbeiten der Ausstellung haben einen ironischen bis sarkastischen Unterton, mit dem die Künstlerinnen die Sorg- und Rücksichtslosigkeit menschlicher Eingriffe in die Natur und unzulängliche Reparaturversuche der Folgeschäden kommentieren. Dabei spielen bei allen künstlerischen Beiträgen auch textliche Elemente eine wichtige Rolle. Bärbel Rothhaar installiert ihre „Mustersiedlung” in den Bäumen des UBA -Innenhofes - eine Serie bunt gemusterter keramischer Plastiken, die als Vogelhäuser fungieren. Die Mainzer Künstlerin Violetta Vollrath macht in ihrer detailreichen Bilderserie „Wirklich Rettende Maßnahmen” aberwitzige Vorschläge zur Umweltentlastung, die nicht zufällig an manchen misslungenen Versuch technischer oder politischer Umweltrettung erinnern. Renate Wiedemanns „Wunderkammern” schließlich enthalten biologische Scheinobjekte mit akribischen Artenbeschreibungen – phantasievolle Persiflagen auf die Anpassungsfähigkeit der Natur an unsere Umweltsünden. Die Eröffnung der Ausstellung, die den Besucherinnen und Besuchern vergnügliche und außergewöhnliche Impulse bietet, findet am Donnerstag, den 19. Juni 2008 um 18 Uhr im Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin statt. Einführende Worte spricht die Kunstbeauftragte des UBA, Martha Hölters-Freier. Eine Einführung in die Werke gibt die Kulturwissenschaftlerin Dr. Hildegard Kurt. Christiane Keppler zeigt - in Zusammenarbeit mit Bärbel Rothhaar - eine Performance. Die Ausstellung im Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin, ist zu sehen bis zum 29. August 2008, montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Umweltbundesamt stellt sieben Maßnahmenschwerpunkte vor Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten, den Risiken, die von Antibiotika und Antibiotikaresistenzen (AMR) in der Umwelt ausgehen, besser zu begegnen. "Die Verbreitung von AMR ist ein weltweit zunehmendes Problem. Der "One Health Action Plan on AMR" der EU befasst sich mit diesem Thema vor allem im Bereich der Human- und Veterinärmedizin. Nach Meinung des UBA adressiert er jedoch bisher die Umwelt nur unzureichend. Dabei sind Boden und Wasser Entstehungsorte von Resistenzen (oder „Brutstätten“). Diese Risiken müssen wir richtig identifizieren, managen und minimieren", so Jutta Klasen, Leiterin der Abteilung „Chemikaliensicherheit“ des UBA. In einem neuen wissenschaftlichen Hintergrundpapier des UBA werden sieben Handlungsprioritäten benannt. Dazu gehören unter anderem: Ein vollständiges Verbot der Verwendung von unbehandeltem Klärschlamm als Düngemittel, die technische Aufrüstung von Abwasserbehandlungsanlagen in größeren Städten, die oft Brennpunkte für die Freisetzung von Antibiotikaresistenzen sind, und eine umfassende und systematische Überwachung der AMR in der Umwelt. Antibiotika sind hochaktive Substanzen, die das Wachstum von Bakterien behindern und/oder abtöten. Einmal von Mensch und Tier ausgeschieden, können Antibiotika über Abwässer und Tierdünger in die Umwelt eingetragen werden. Antibiotika können auch aus Flüssen, Seen und Bächen oder über den Boden in das Grundwasser gelangen. Antibiotika wurden bereits in allen Umweltkompartimenten gefunden und können Organismen im Wasserökosystem schädigen. Die Eingangspfade von antibiotikaresistenten Bakterien sind im Allgemeinen identisch mit denen von Antibiotika. Sie kommen insbesondere dort vor, wo Wasser oder Boden kontaminiert sind. Am problematischsten ist dabei die Verbreitung von Antibiotika über Gülle und über Dung, die als Wirtschaftsdünger verwendet werden, da antibiotikaresistente Keime so weiter in der Umwelt verbreitet werden. Dort können sich resistente Keime dann vermehren und/oder ihre Resistenzgene an andere, für den Menschen gefährliche Krankheitserreger weitergeben. Je öfter dies geschieht, desto resistenter können sich Keime entwickeln und durchsetzen. In der Folge sind klassische Antibiotikabehandlungen gegen häufige bakterielle Erkrankungen nicht mehr wirksam. Studien haben gezeigt, dass selbst begrenzte Konzentrationen von Antibiotikarückständen für die Proliferation von AMR ausreichen. Das UBA empfiehlt, dass diese sieben prioritäre Handlungsfelder von der EU und den Mitgliedsstaaten angegangen werden:
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner LBV, Landesbund für Vogelschutz, haben den Star (Sturnus vulgaris) zum „Vogel des Jahres 2018“ gewählt. Auf den Waldkauz, Vogel des Jahres 2017, folgt damit ein Singvogel. Der Bestand des Stars in Deutschland schwankt jährlich zwischen 3 und 4,5 Millionen Paaren, je nach Nahrungsangebot und Bruterfolg im Vorjahr. Das sind zehn Prozent des europäischen Starenbestandes, der bei 23 bis 56 Millionen liegt. Trotzdem ist der schillernde Geselle ein typisches Beispiel für den stillen Rückgang der häufigen Vogelarten, denn sein Bestand nimmt stetig ab. In der aktuellen deutschlandweiten Roten Liste ist der Star sogar direkt von „ungefährdet“ (RL 2007) auf „gefährdet“ (RL 2015) hochgestuft worden, ohne auf der Vorwarnliste zu stehen. Gründe für seinen Rückgang sind der Verlust und die intensive Nutzung von Weiden, Wiesen und Feldern, auf denen der Star nicht mehr genug Würmer und Insekten zum Fressen findet. Werden Nutztiere nur im Stall gehalten, fehlt der Mist, der Insekten anlockt. Biozide und Agrochemikalien vernichten zudem weitere Nahrungstiere. Beerentragende Hecken zwischen den Feldern sucht man vielerorts ebenfalls vergebens. Geeignete Nistplätze fehlen dort, wo alte Bäume mit Bruthöhlen entfernt werden.
Die Eisente ist der Seevogel des Jahres 2017. Der Meeresvogel ist ein Wintergast aus dem Norden und rastet jedes Jahr in großen Gruppen vor allem in der Ostsee. Die einst häufige Tauchente wird jedoch seit einigen Jahren immer seltener, teilte der Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur am 18. November 2016 in Ahrensburg mit. Insbesondere die hierzulande überwinternde Population aus Nordosteuropa und Westsibirien weisen dramatische Bestandseinbrüche auf. Der Gesamtbestand in den Brutgebieten von Nordeuropa bis Westsibirien wird auf 1,6 Millionen Vögel geschätzt. Im Jahr 2002 waren es noch 4,6 Millionen. Der Weltbestand, zusätzlich mit Ostsibirien, Nordamerika, Grönland und Island, sank von über 7 Millionen auf jetzt etwa 3,5 Millionen. Internationale Fachgremien stufen die Art deshalb auch als in ihrem Bestand gefährdet und regional sogar als stark gefährdet ein.
Origin | Count |
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Bund | 188 |
Land | 222 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 151 |
Taxon | 3 |
Text | 131 |
Umweltprüfung | 19 |
unbekannt | 87 |
License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 391 |
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Resource type | Count |
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