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s/buhnen/Buhne/gi

Dokumentationsstelle Küste

In der Dokumentationsstelle Küste werden alle Informationen zu Küstenschutzbauten an der Ostseeküste von Priwall bis Swinemünde gesammelt und aufgearbeitet. Die Sammlung dieser Informationen beginnt ca. 1945 bis in die heutige Zeit.

§ 1.01 Begriffsbestimmungen

§ 1.01 Begriffsbestimmungen In dieser Verordnung gelten als: "Fahrzeug": ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff; "Fahrzeug mit Maschinenantrieb": ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine, ausgenommen ein solches Fahrzeug, dessen Motor nur zu kleinen Ortsveränderungen, insbesondere in einem Hafen oder an einer Umschlagstelle oder zur Erhöhung derSteuerfähigkeit des Fahrzeugs im Schlepp- oder Schubverband verwendet wird; "Verband": ein Schleppverband, ein Schubverband oder gekuppelte Fahrzeuge; "Schleppverband": eine Zusammenstellung von einem oder mehreren Fahrzeugen, schwimmenden Anlagen oder Schwimmkörpern, die von einem oder mehreren zum Verband gehörigen Fahrzeugen mit Maschinenantrieb geschleppt wird; "Schubverband": eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, die den Verband fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; hierzu zählen auch Gelenkverbände, deren Kupplungen an nicht mehr als einer Stelle ein gesteuertes Knicken ermöglichen; "Schubleichter": ein zur Fortbewegung durch Schieben gebautes oder hierfür besonders eingerichtetes Fahrzeug; "Trägerschiffsleichter": ein Schubleichter, der für die Beförderung an Bord eines Seeschiffes und für die Fahrt auf Binnenwasserstraßen gebaut ist; "gekuppelte Fahrzeuge": eine Zusammenstellung von längsseits gekuppelten Fahrzeugen, von denen sich keines vor dem oder den Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, die die Zusammenstellung fortbewegen; "Gelenkverband": eine Zusammenstellung von Fahrzeugen hintereinander, die mindestens an einer Stelle durch Gelenkkupplung verbunden sind, unabhängig davon, welches Fahrzeug die Hauptantriebskraft stellt; "schwimmendes Gerät": eine schwimmende Konstruktion mit mechanischen Einrichtungen, die dazu bestimmt ist, auf Wasserstraßen oder in Häfen zur Arbeit eingesetzt zu werden, insbesondere ein Bagger, Elevator, Hebebock oder Kran; "schwimmende Anlage": eine schwimmende Einrichtung, die in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist, insbesondere eine Badeanstalt, ein Dock, eine Landebrücke oder ein Bootshaus; "Schwimmkörper": ein Floß und andere einzeln oder in Verbindung fahrtauglich gemachte Gegenstände, soweit sie nicht ein Fahrzeug oder eine schwimmende Anlage sind; "Fähre": ein Fahrzeug, das dem Übersetzverkehr von einem Ufer zum anderen auf der Wasserstraße dient und von der zuständigen Behörde als Fähre behandelt wird; "Kleinfahrzeug": ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen ein Fahrzeug, das nach seiner nach § 7 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erteilten Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Fahrtauglichkeitsbescheinigung) zugelassen ist, andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen, ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist, eine Fähre ein Schubleichter sowie ein schwimmendes Gerät; "Fahrzeug unter Segel": ein Fahrzeug, das nur unter Segel fährt; ein Fahrzeug, das unter Segel fährt und gleichzeitig eine Antriebsmaschine benutzt, gilt als Fahrzeug mit Maschinenantrieb; "Fahrgastschiff": ein Fahrzeug, das zur Beförderung von Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist; ein Fahrgastschiff im Sinne dieser Verordnung ist auch ein Fahrgastboot; "Tagesausflugsschiff": ein Fahrgastschiff ohne Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen; "Kabinenschiff" ein Fahrgastschiff mit Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen; "Fahrgastboot": ein nach Anhang II Kapitel 7 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zugelassenes und eingerichtetes Fahrzeug zur Beförderung von Fahrgästen; "Personenbarkasse": ein nach Anhang II Kapitel 5 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zugelassenes Fahrzeug zur Beförderung von Fahrgästen; "Sportfahrzeug": ein Fahrzeug, das für Sport- oder Erholungszwecke verwendet wird und kein Fahrgastschiff oder Fahrgastboot ist; "Vorspann": ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb, das an der Spitze eines Fahrzeugs oder Verbandes Schleppunterstützung leistet; "stillliegend": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist; "fahrend" oder "in Fahrt befindlich": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist; "Ankern": das Halten eines Fahrzeugs auf dem Wasser in Position mit Hilfe eines Gegenstandes, der an einem Seil oder einer Kette befestigt ist und durch sein Gewicht oder seine Form am Grund haftet; "Länge/Breite eines Fahrzeugs, eines Verbandes": die Länge oder Breite über alles im Sinne des Artikels 1.01 Nummer 4.17 und 4.20 ES-TRIN ; "Radarfahrt": eine Fahrt bei unsichtigem Wetter mit Radar; "unsichtiges Wetter": ein Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, Schneefall, heftige Regengüsse oder andere ähnliche Ursachen eingeschränkt ist; "Nacht": der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang; "Tag": der Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang; "weißes Licht", "rotes Licht", "grünes Licht", "gelbes Licht" und "blaues Licht": ein Licht, dessen Farbe den Anforderungen der Tabelle 2 der Norm DIN g EN 14744:2006-01 entspricht *); "starkes Licht", "helles Licht" und "gewöhnliches Licht": ein Licht, dessen Stärke den Anforderungen der Tabelle 1 der Norm DIN EN 14744:2006-01 entspricht *) ; "Funkellicht": ein Licht, dessen Anzahl regelmäßiger Lichterscheinungen der Anforderung der Zeile 1 der Tabelle 3 der Norm DIN EN 14744:2006-01 entspricht *); "kurzer Ton": ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer; "langer Ton": ein Ton von etwa vier Sekunden Dauer, wobei die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tönen etwa eine Sekunde beträgt; "Folge sehr kurzer Töne": eine Folge von mindestens sechs Tönen von je etwa einer viertel Sekunde Dauer, wobei die Pausen zwischen den aufeinanderfolgenden Tönen ebenfalls etwa eine viertel Sekunde betragen; "Fahrwasser": der Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird; "Fahrrinne": der Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angestrebt wird; "rechte Seite/linke Seite": die "rechte Seite" oder "linke Seite" des Fahrwassers/der Fahrrinne, bezogen auf die Richtung "Talfahrt"; "zu Berg" oder "Bergfahrt": auf einem Fluss die Richtung zur Quelle, auf einem Schifffahrtskanal die Richtung, die im zweiten Teil dieser Verordnung für die einzelnen Binnenschifffahrtsstraßen als "Bergfahrt" bezeichnet ist, ferner die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen; "zu Tal" oder "Talfahrt": die der Richtung "zu Berg" oder der "Bergfahrt" entgegengesetzte Richtung; "Stoffnummer": Nummer zur Kennzeichnung von Stoffen, denen noch keine UN-Nummer zugeordnet wurde oder die nicht einer Sammelbezeichnung mit UN-Nummer zugeordnet werden können, entsprechend ADN in der jeweils geltenden Fassung. Diese vierstellige Zahl beginnt mit der Ziffer 9; "UN-Nummer": vierstellige Zahl als Nummer zur Kennzeichnung von Stoffen oder Gegenständen entsprechend ADN in der jeweils geltenden Fassung; "Anlage": bundeseigene Schifffahrtsanlage, insbesondere eine Schleuse, ein Schleusenkanal, ein Wehr oder ein Schiffshebewerk, wasserbauliche Anlage, insbesondere eine Grundschwelle, eine Buhne, ein Parallelwerk, ein Deckwerk, ein Leitdamm oder eine Brücke; "Kilometerangabe ( km -Angabe)": bei einer Streckenangabe schließt der Kilometerendpunkt die jeweilige Kilometerangabe ein und der Kilometeranfangspunkt die jeweilige Kilometerangabe aus; "diensttuende Mindestbesatzung": die Besatzung nach Teil 3 der Binnenschiffspersonalverordnung oder nach den §§ 19.02 bis 19.10 der Rheinschiffspersonalverordnung, die sich nicht in der Ruhezeit befindet; "Inland AIS Gerät": ein Gerät im Sinne der Durchführungsverordnung ( EU ) 2019/838 der Kommission vom 20. Februar 2019 über die technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme und zur Aufhebung der Verordnung ( EG ) Nummer 415/2007 ( ABl. L 138 vom 24.05.2019, Seite 31), die in Teil II "Standard für Verfolgungs- und Aufspürungssysteme in der Binnenschifffahrt" des ES-RIS wiedergegeben ist, das auf einem Fahrzeug eingebaut ist und genutzt wird; "Inland ECDIS Gerät": ein Gerät zur Darstellung von elektronischen Binnenschifffahrtskarten, das in den zwei Betriebsarten Informationsmodus oder Navigationsmodus betrieben werden kann; "ADN": die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) vom 26. Mai 2000 in der Anlage beigefügte Verordnung (BGBl. 2007 II Seite 1906, 1908 - Anlageband), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 ( BGBl. 2010 II Seite 1550) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschiffsuntersuchungsordnung": Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt vom 21. September 2018 (BGBl. I Seite 1398) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Binnenschiffspersonalverordnung": Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Rheinschiffspersonalverordnung": Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 105, Anlageband) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Sportbootführerscheinverordnung": Sportbootführerscheinverordnung vom 03. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1016, 4043), die zuletzt durch Artikel 11 der Verordnung vom 31.Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1518) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung" Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung vom 18. April 2000 (BGBl. I Seite 572), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 31. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1518) geändert worden ist, in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk": Regionale Vereinbarung vom 06. April 2000 über den Binnenschifffahrtsfunk (BGBl. 2000 II Seite 1213, 1214) in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung": Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW -Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I Seite 4569; 2003 I Seite 130), die zuletzt durch § 38 Absatz 6 der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I Seite 2) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "ES-TRIN": Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe in der Ausgabe 2019/1, der vom Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt ( CESNI ) angenommen wurde (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 09. Dezember 2019, BAnz AT 09.12.2019 B2). Bei der Anwendung des ES-TRIN ist unter Mitgliedstaat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu verstehen; "ES-RIS": Europäischer Standard für Binnenschiffsinformationsdienste in der Ausgabe 2021/1, der vom Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) angenommen wurde (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 02. Juni 2021 (BAnz AT 01.09.2021 B4)); dabei ist unter Mitgliedstaat ein Mitglied der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu verstehen; " LNG ": sämtliche Teile des Fahrzeugs, die Flüssigerdgas (LNG) oder Erdgas enthalten können, insbesondere Motoren, Brennstofftanks und die Schlauch- und Rohrleitungen für das Bunkern; "Bunkerbereich": der Bereich in einem Radius von 20 Metern um den Bunkerverteiler; "Flüssigerdgas (LNG)": Erdgas, das durch Abkühlung auf eine Temperatur von -161 °C verflüssigt wurde. *) Die Norm ist bei der Beuth-Verlag GmbH erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert. Stand: 01. September 2024

Auflassung der Wasserkraftanlage Bernmühle

Die Wasserkraftanlage Bernmühle wird nicht mehr betrieben. Die Benutzungsanlagen sollen teilweise rückgebaut werden. Es ist geplant, das sich am Oberwasserkanal befindliche Steckschütz, welches bei Hochwasser den Wasserzulauf zur Turbine verringern kann, vollständig zu entfernen. Somit kann das Wasser hier dauerhaft abfließen. Obwohl es sich um ein Ausleitungskraftwerk handelt, ist an der Bernmühle kein Ausleitungswehr im eigentlichen Sinne vorhanden. Vermutlich hat sich über die Jahre (Jahrhunderte) der Wasserkraftnutzung das ursprüngliche Mutterbett auf Grund der vollständigen Ausleitung des ankommenden Wassers zurückgebildet. Die Verlandung wurde im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzbarmachung in Wiesen umgewandelt, wodurch beim gegenwärtigen Zustand keine Verbindung zwischen dem ursprünglichen Oberwasserkanal und der Ausleitungsstrecke (Mutterbett) besteht. Wasser wurde bisher über das Hochwasserschütz in das Hochwasserentlastungsgerinne abgegeben. Dieses Gerinne leitet das Wasser in die Ausleitungsstrecke ab. Mit der Entfernung des Schützes wird nun dauerhaft das ankommende Wasser in das Gerinne geleitet, sodass dieses Teil des Bernbachs wird. Um eine weitere Ableitung in den ehemaligen Oberwasserkanal zu verhindern, wird dieser mit einer Dammschüttung verschlossen. Der Damm soll ca. 7,0 m am Fuß messen und wird auf die Höhe der Uferoberkante mit bindigem Erd-reich aufgeschüttet. Das nun entstandene Prallufer wird mit Wasserbausteinen (Steinwurf) gesichert. Der Oberwasserkanal bleibt bis zur Ausleitung im Bereich des Hochwasserschützes als Fließgewässer erhalten. Hinter der Dammschüttung wird der Oberwasserkanal als zeitweise wasserführende, offene Grabenstruktur fungieren. Zukünftig wird dieser Abschnitt nur noch durch Hang- (bzw. Drain-) Wasser und wild abfließendes Niederschlagswasser gespeist. Die bestehende Ufervegetation bleibt unverändert. Durch die zukünftige Umleitung im Bereich des Hochwasserschützes kann das ankommende Wasser ohne Aufstau abfließen. Dadurch wird sich der Wasserstand im ehemaligen Oberwasserkanal um mehrere Zentimeter absenken und die Fließgeschwindigkeiten erhöhen. Das Hochwasserentlastungsgerinne stellt künftig die Gewässerverbindung zwischen dem ehemaligen Oberwasserkanal und der Ausleitungsstrecke her. Damit wird dieses Teil des Gewässers. Grundsätzlich kann der Graben in seiner vorhandenen Ausprägung das ankommende Wasser schadlos abführen. Die vorhandene steinige Sohlstruktur wird im Zuge des Vorhabens durch Störsteine hinsichtlich der Strukturvielfalt verbessert. Im Bereich der Einleitung in die bestehende Ausleitungsstrecke wird der Pralluferbereich mit Wasserbausteinen gesichert, sodass das ankommende Wasser schadlos abgeführt werden kann. Durch Störsteine (ggf. als Steinsatz bzw. Buhne) wird der Hauptabfluss möglichst strömungsangepasst in das bestehende Bachbett eingeleitet, sodass es bei Normalabfluss zu keinen turbulenten Strömungsverhältnissen kommt. Aufgrund der Stilllegung der Wasserkraftanlage fließt kein Triebwasser mehr durch den verrohrten Unterwasserkanal. Der Unterwasserkanal soll jedoch weiterhin zur Niederschlagswasser-Entwässerung des Anwesens genutzt werden. Hierfür wird die Verrohrung im Bereich der Einleitungsstelle in den Bernbach gekürzt und auf ein Rohr DN300 reduziert. Das Rohrende wird in die Uferböschung integriert und durch Natursteine gegen Ausspülungen gesichert. Für diesen Gewässerausbau (§ 67 WHG) wurde beim Landratsamt Cham unter Vorlage von Plänen und Beilagen die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung beantragt.

Lückenschluss an der Gehobenen Hase: Letzter Abschnitt der Deichsanierung beginnt

Cloppenburg/Osnabrück. Auftakt zum Schlussakkord: Wenn in der kommenden Woche mit den Arbeiten zur Herstellung der Hochwassersicherheit im Bereich Gehrde-Rüsfort (Landkreis Osnabrück) begonnen wird, steuert ein seit 2016 mit großem Aufwand vorangetriebenes Hochwasserschutzprojekt des Landes auf den Abschluss zu. Im Rahmen der rund dreimonatigen Restbauzeit rücken die letzten 230 Meter der östlichen Deichstrecke entlang der Gehobenen Hase in den Blick des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Auftakt zum Schlussakkord: Wenn in der kommenden Woche mit den Arbeiten zur Herstellung der Hochwassersicherheit im Bereich Gehrde-Rüsfort (Landkreis Osnabrück) begonnen wird, steuert ein seit 2016 mit großem Aufwand vorangetriebenes Hochwasserschutzprojekt des Landes auf den Abschluss zu. Im Rahmen der rund dreimonatigen Restbauzeit rücken die letzten 230 Meter der östlichen Deichstrecke entlang der Gehobenen Hase in den Blick des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die über mehrere Jahre auf einer Gesamtlänge von 6,5 Kilometern betriebene Erneuerung der Dämme und Deiche zwischen Quakenbrück und Gehrde war notwendig geworden, weil die vorhandenen Anlagen nicht mehr standsicher waren. „Da der Wasserspiegel höher als das anstehende Gelände liegt, sind die Dämme in diesem Abschnitt besonders beansprucht und die Folgen eines Bruchs wären gleichzeitig besonders schwerwiegend“, erklärt Karsten Hüsing, der für die Umsetzung vor Ort zuständige Projektleiter in der NLWKN-Betriebsstelle Cloppenburg. Insgesamt 13 Kilometer Dämme und Deiche wurden in den letzten Jahren deshalb auf beiden Ufern der Hase an die gestiegenen Herausforderungen des Hochwasserschutzes angepasst. An der rund 230 Meter langen Reststrecke soll nun ab kommenden Montag (17. Juli) in einer rund dreimonatigen Bauzeit die Hochwassersicherheit deutlich verbessert werden. „Der alte Deich wird dabei komplett neu aufgebaut, verbreitert und etwas aufgehöht“, so Hüsing. Dazu kommt landseitig ein Deichverteidigungsweg und ein Graben zur Aufnahme von Sickerwasser im Hochwasserfall. Während der Bauzeit ist eine Durchfahrt des betroffenen Deichbereichs, über den auch der Hasetalradweg führt, nicht möglich. Im Zuge des NLWKN-Projekts findet auch eine ökologische Kompensation statt. Diese sieht eine Anpflanzung von Wildobstbäumen entlang des Feldteilenweges im Bereich der Zufahrt zur Hase vor. Des Weiteren wird eine Buhne erstellt, die das Projekt „Revitalisierung der Haseaue“ der Niedersächsisch-Westfälischen Anglervereinigung e.V. (NWA) ergänzt und das Hasewasser in den Revitalisierungsbereich hinein lenken soll.

Gewässerausbau an der Werra zur Herstellung von strukturverbessernde Maßnahmen südwestlich der Stadt Creuzburg

Gegenstand des Vorhabens ist die Aufweitung der Werra sowie die Modellierung des Geländes. Auf einer Länge von 200 m ist eine Uferabflachung am linken Gleithang der Werra durch Geländemodellierung vorgesehen. Die in die Werra reichenden Sporne werden mit Wasserbausteinen befestigt. Die Wasserbausteine dienen als Störsteine und Zwischenräume. In den Flachuferzonen wird eine unterschiedliche Geländesituation mit flachen Senke und Rinnen hergestellt. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer naturnahen Gleit- und Prallhangdynamik der Werra durch eine gezielte Strömungslenkung als auch die Initiierung von Flachuferzonen in der Wechselwasserzone und eines Weichholzhabitats mit häufig überströmten Sand- und Kiesbänken. Am rechten Ufer der Werra ist von Fluss-km 110+200 bis 110+300 ist eine Aufweitung der Werra, die Schaffung einer Insel sowie die Stärkung einer bestehenden Buhne geplant. Die Aufweitung ist mit einer Massenentnahme von 1.000 m³ verbunden. Gemäß Bodengrunduntersuchung sind die Bodenschichten unbelastet und können außerhalb des Überschwemmungsgebietes auf den landwirtschaftlichen Flächen aufgetragen werden. Mit den Bewirtschaftern gab es dazu bereits Abstimmungen. Auf dem Gelände der Firma ist neben der Geländemodellierung die Anpflanzung von auentypischen Gehölzen vorgesehen. Der aufgeweitete Werraabschnitt ist nach der Umsetzung des Vorhabens für die Öffentlichkeit zugänglich. Auf der rechten Uferseite ist die Anpflanzung eines abgestuften Weichholz/Hartholzauenwald-bestandes geplant. Die linke Uferseite erhält am Ufersaum Weiden und an der Oberkante der Böschung eine Hartholzaue.

125.000 Kubikmeter Sand zusätzlich zum Schutz von Norderney

Norden/Norderney. Die mehr als 20 leichten Sturmfluten des zurückliegenden Winters sind auch an Norderney nicht spurlos vorübergegangen: Rund 125.000 Kubikmeter Sand, so die Prognose des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), sind für die Verstärkung der Schutzdüne vor der Norderneyer Kugelbake erforderlich, um das hohe Schutzniveau der Insel auch über die kommenden Stürme hinweg zu erhalten. Nach Pfingsten sollen mit der Kampfmittelsondierung die ersten Arbeiten im Auftrag des NLWKN beginnen. Ein Abschluss des Küstenschutzprojekts ist bis September vorgesehen. Die mehr als 20 leichten Sturmfluten des zurückliegenden Winters sind auch an Norderney nicht spurlos vorübergegangen: Rund 125.000 Kubikmeter Sand, so die Prognose des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), sind für die Verstärkung der Schutzdüne vor der Norderneyer Kugelbake erforderlich, um das hohe Schutzniveau der Insel auch über die kommenden Stürme hinweg zu erhalten. Nach Pfingsten sollen mit der Kampfmittelsondierung die ersten Arbeiten im Auftrag des NLWKN beginnen. Ein Abschluss des Küstenschutzprojekts ist bis September vorgesehen. „Das zurückliegende ereignisreiche Winterhalbjahr hat an der Schutzdüne an der Kugelbake zu Dünenabbrüchen von bereichsweise mehr als 20 Metern geführt“, erläutert Prof. Frank Thorenz, Leiter der für die Ostfriesischen Inseln zuständigen NLWKN-Betriebsstelle in Norden. Der betroffene 1.300 Meter lange Dünenbereich beginnt im Bereich der Buhne X1 und reicht bis zum Strandbad an der Weissen Düne. Die Schutzdüne sichert den östlichen Teil der Ortslage und das Trinkwassergewinnungsgebiet von Norderney vor Überflutungen durch Sturmfluten. Sie spielt deshalb eine wichtige Rolle für den Küstenschutz auf der Insel. „Der Restbreite der Randdüne beträgt auf einer Höhe von acht Metern teilweise nur noch 15 Meter und ist damit deutlich zu schmal, um ihre Funktion für den Sturmflutschutz zu erfüllen“, erläutert Thorenz. Ursache für die aktuell starken Dünenabbrüche seien sehr niedrige und schmale Strände, die durch eine derzeit nicht ausreichende Sandversorgung dieses Inselbereichs verursacht würden. „Im Bereich der Kugelbake erreichen Sandbänke aus dem Riffbogen des Norderneyer Seegats mit Intervallen von etwa ein bis zwei Jahrzehnten die Insel. Derzeit liegen diese noch deutlich vor der Insel, so dass mit weiteren Dünenabbrüchen in Sturmfluten zu rechnen ist“, erklärt der Küstenschutzexperte. Eine ähnliche Situation führte im Winter 1980/81 zu einem Dünendurchbruch der Randdüne. Diese konnte in den Folgejahren mit großen Anstrengungen wieder geschlossen werden. Um die Funktionsfähigkeit der Düne wiederherzustellen, muss diese bis zum nächsten Winterhalbjahr verstärkt werden. „Hierzu nutzen wir den gesamten Schutzdünenbereich aus, der aus zwei Dünenketten besteht. Auf diese Weise bauen wir auch für den Fall weiterer Dünenabbrüche vor,“ so Thorenz. Die seeseitige Dünenkette soll durch Einbau von Sand auf einer Gesamtstrecke von knapp 900 Metern auf eine Breite von 50 Metern verstärkt werden. Zusätzlich werden an der lückenhaften südlichen Dünenkette, in der auch die Aussichtsplattform an der Thalassodüne liegt, an drei Stellen Verstärkungen vorgenommen. Eine ausreichende Breite der Schutzdüne soll damit den Überflutungsschutz selbst bei Versagen des nördlichen Dünenriegels sicherstellen. Orientierung an natürlichen Prozessen Orientierung an natürlichen Prozessen Bei seinen Küstenschutzvorhaben auf den Inseln verfolgt der NLWKN das Ziel, Schutzmaßnahmen für Schutzdünen im besonders wertvollen Naturraum des Nationalparks an den natürlich ablaufenden Prozessen zu orientierten. Der Bau massiver Küstenschutzanlagen soll in diesem sensiblen Umfeld soweit möglich vermieden werden. Um eine optimale Einbindung in das Landschaftsbild zu erreichen, werden die Dünen mit unterschiedlichen Böschungsneigungen und Höhen gestaltet. Zusätzlich erfolgt eine Abdeckung mit örtlich gewonnenem vegetationsreichen Oberboden sowie eine Bepflanzung mit Strandhafer, um eine standorttypische Vegetation zu erreichen. Innerhalb des zwischen den beiden Dünenriegeln gelegenen Tales werden weiterhin im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme künstliche Sandfangzäune entfernt, um die Naturnähe des Tals zu verbessern. Der Sand für die Norderneyer Dünenverstärkung wird mit einem Spezialschiff, einem sogenannten Laderaumsaugbagger, westlich von Norderney an der Robbenplate sowie im Fahrwasser des Dovetiefs gewonnen. Das Spezialschiff transportiert das wertvolle Baumaterial in das Seegebiet unmittelbar westlich des Verstärkungsbereiches. Dort verbindet es sich über eine Koppelstation mit einer 350 Meter langen Spülleitung und pumpt den Sand zunächst in ein Depot an den Strand. Von dort wird er mit geländegängigen Spezialfahrzeugen in die Verstärkungsbereiche transportiert und mit Baggern profiliert. Beginn im Juni Beginn im Juni Die Maßnahme soll noch im Juni beginnen. „Zunächst wird die Spülleitung antransportiert, am Strand montiert und anschließend auf dem Meeresgrund positioniert“, erklärt NLWKN-Projektleiter Theo van Hoorn. Danach wird der Laderaumsaugbagger „Christophorus“ der vom NLWKN beauftragen Spezialfirma Van den Herik GmbH bei der Arbeit vor der Insel zu beobachten sein. Das Schiff fasst knapp 1.000 Kubikmeter Sand. „Der Aufspülbereich selbst muss aufgrund der möglichen Gefahren während des Spülbetriebs vollständig gesperrt werden“, erläutert van Hoorn. Die Inselgäste können das Depot an der Seeseite passieren. Das Baugeschehen kann von der Aussichtsdüne beobachtet werden. „Eine Überschneidung mit der Tourismussaison ist leider nicht zu vermeiden, da der Sandeinbau bis zum Winterhalbjahr fertiggestellt werden muss. Im Winterhalbjahr erfolgt dann sukzessive die Bepflanzung der Düne mit Strandhafer,“ erläutert Thorenz. Die Planungen wurden eng mit der Stadt und dem Staatsbad Norderney abgestimmt. Per Flyer, Bauschilder und über das Internet sollen Inselbesucher über die erforderlichen Arbeiten und eventuelle Einschränkungen informiert werden. Die Finanzierung des knapp 3,7 Millionen Euro teuren Vorhabens auf Norderney erfolgt aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Insgesamt ist die Insel Norderney durch 12,1 Kilometer Schutzdünen, 10 Kilometer Hauptdeiche, ein 4,7 Kilometer langes Dünendeckwerk und 32 Buhnen geschützt.

Verstärkung des Westdeichs auf Norderney wird fortgesetzt

Norderney/Norden – In diesen Tagen beginnt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit den Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt zur Verstärkung des Westdeichs auf Norderney. Der vorhandene untere Deichbereich zwischen Hafen und Westbad wird dabei in eine moderne Schutzkonstruktion umgebaut. „Nachdem im letzten Jahr der unmittelbar an das Westbad anschließende erste Bauabschnitt erfolgreich umgesetzt worden ist, folgt in diesem Jahr der zweite, ebenfalls 400 Meter lange Abschnitt in Richtung Hafen“ erläutert Professor Frank Thorenz, Leiter der Betriebsstelle Norden-Norderney des NLWKN. Rechtzeitig zum Winterhalbjahr 2022/2023 sollen die Arbeiten am Westdeich abgeschlossen werden. Der Landesbetrieb rechnet mit Kosten von rund vier Millionen Euro. In diesen Tagen beginnt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit den Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt zur Verstärkung des Westdeichs auf Norderney. Der vorhandene untere Deichbereich zwischen Hafen und Westbad wird dabei in eine moderne Schutzkonstruktion umgebaut. „Nachdem im letzten Jahr der unmittelbar an das Westbad anschließende erste Bauabschnitt erfolgreich umgesetzt worden ist, folgt in diesem Jahr der zweite, ebenfalls 400 Meter lange Abschnitt in Richtung Hafen“ erläutert Professor Frank Thorenz, Leiter der Betriebsstelle Norden-Norderney des NLWKN. Rechtzeitig zum Winterhalbjahr 2022/2023 sollen die Arbeiten am Westdeich abgeschlossen werden. Der Landesbetrieb rechnet mit Kosten von rund vier Millionen Euro. An dem insgesamt knapp 800 Meter langen Abschnitt waren in den vergangenen Jahren wegen seines hohen Alters und der Konstruktion aus senkrechten Betonelementen und großformatigen Betonplatten immer wieder Reparaturen erforderlich geworden. „Dieser Zustand genügt heutigen Ansprüchen des Küstenschutzes an die technische Konstruktion von Deichen nicht mehr", betont Thorenz. Um das Schutzniveau für die Insel zu verbessern, soll im Anschluss an die Deichböschung eine zehn Meter breite Promenade aus aufgehellten Asphaltbeton entstehen. Diese ist bereits im ersten Bauabschnitt und an anderen Abschnitten der Norderneyer Promenade zum Einsatz gekommen. Seewärts schließt sich das neue rund 17 Meter breite Fußdeckwerk aus Natursteinen mit einer Neigung von eins zu vier an. Die Steine werden mit einem Spezialmörtel vergossen. Weil das Strandniveau im Bereich des Westdeichs sehr stark schwankt, wird der Fußpunkt des Deckwerks als Absicherung gegen Unterspülung deshalb tief in den Strand eingebunden und durch eine Spundwand gesichert. Oberhalb der Promenade ist ein vier Meter breiter Rauhigkeitsstreifen aus Natursteinen vorgesehen, der zur Reduzierung des Wellenauflaufs in Sturmfluten beiträgt. „Diese Bauweise gewährleistet, dass die Anlage in Sturmfluten den starken Belastungen durch brechende Wellen schadlos widerstehen kann und so der Deichfuß optimal geschützt ist", erklärt Thorenz. Auf Höhe der Buhne O in der Mitte der Gesamtkonstruktion führt zukünftig eine Rampe auf den Strand, die für Unterhaltungsarbeiten des NLWKN benötigt wird, aber auch von den Inselgästen als Strandzugang genutzt werden kann. Zusätzlich wird durch die Linienführung des Deckwerks an den Deichverlauf angepasst, so dass der technisch ungünstige Knick im Verlauf des Deckwerksfußes entfällt. Bereits der im letzten Jahr fertig gestellte Bauabschnitt wird von den Inselgästen sehr gut angenommen. „Nach Fertigstellung des diesjährigen Abschnitts wird sich das Vorhaben stimmig in das Gesamtbild der Schutzwerke auf der Insel einfügen", so Thorenz. Auch die touristische Bedeutung der von der Baumaßnahme betroffenen Bereiche haben die Küstenschützer des NLWKN im Blick. Für Besucher, die am Deichfuß entlang vom Hafen zum Westbad gehen wollen, ist eine Umleitung über die Deichkrone eingerichtet. Am Strand wird die Baustelle zudem bei Niedrigwasser passierbar bleiben.

Hochwasserschutzmaßnahmen innerorts im Markt Babenhausen (Umbau Wehranlage mit rauer Rampe, Drossel und Errichtung einer Fischaufstiegsanlage) durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten

Das Landratsamt Unterallgäu führt auf Grund des Antrags des Wasserwirtschaftsamtes Kempten, vom 13.01.2020 und der Planunterlagen der Mooser Ingenieure GmbH & Co. KG, Kaufbeuren, vom Oktober 2019 auf • Erstellung eines Drosselbauwerkes mit Schütz auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4242/7, 3574/8 und 3525 der Gemarkung Babenhausen • Umbau des bestehenden Absturzes in eine raue Rampe auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4242/7, 3574/8 und 3525 der Gemarkung Babenhausen • Errichtung einer Fischaufstiegsanlage in der durch die Reaktivierung eines Altarmes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3758, 3757, 3692, 3693, 3690, 3690/1 und 3525 der Gemarkung Babenhausen • Kürzung zweier Durchlässe auf dem Grundstück Fl.Nr. 3757 der Gemarkung Babenhausen und im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 3693 der Gemarkung Babenhausen • Errichtung eines Durchlasses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3690 der Gemarkung Babenhausen und auf • Errichtung einer Buhne im Einlaufbereich des Fischpasses auf dem Grundstück Fl.Nr. 3525 der Gemarkung Babenhausen ein Planfeststellungsverfahren durch. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde.

47.000000 Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum (Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung - Strandschutzwerk-SicherungsV )

47.000000 Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum (Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung - Strandschutzwerk-SicherungsV ) lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen §§ der Strandschutzwerk- SicherungsV 3 Betroffener 4 Ordnungswidrigkeit nach § 5 Strandschutzwerk- SicherungsV 5 Verwar- nungs- geld Euro 6 Geld- buße Euro 7 44.100000 Unerlaubtes Befahren der Berme, des Asphaltdeckwerks, einer Buhne mit Kraftfahrzeugen, einschließlich Krafträdern, Kleinkrafträdern und Mobilitätshilfen 1 Absatz 1 J Nummer 1 35 50 bis 500 44.200000 Zuwiderhandeln einer vollziehbaren Auflage 2 Absatz 2 Satz 2 J Nummer 2 55 100 bis 500 44.300000 Nicht Mitführen oder nicht oder nicht rechtzeitiges Aushändigen des Bescheids über eine Ausnahmegenehmigung 2 Absatz 2 Satz 3 J Nummer 3 10 50 Stand: 01. Dezember 2021

Errichtung einer Fischaufstiegsanlage einschließlich Strukturmaßnahmenan der Vils im Bereich der Stau- und Triebwerksanlage "Vilswörth" auf den Grundstücken Fl.Nr. 466/1 und 445 Gemarkung Vilshofen

Um die Durchgängigkeit am Wehr des Triebwerks "Vilswörth" herzustellen, ist beabsichtigt einen Fischaufstieg am Wehr in Form eines Beckenpasses zu erstellen, dessen Abmessungen so gewählt sind, dass diese für die vorhandenen Fischarten wie Barbe und auch Nerfling/Aland ausreichend groß sind. Die Länge des Fischaufstiegs beträgt ca. 108 m, die mittlere Gerinnebreite ca. 3,80 m und die lichte Beckenlänge 4,00 m. Im Bereich der Unterwasseranbindung wird eine deutliche Lockströmung aus dem Fischaufstieg erzeugt und somit die Auffindbarkeit der Aufstiegsanlage auch bei höheren Unterwasserständen der Vils sichergestellt. Die Anbindung des Ein- und Auslaufbereiches der Fischaufstiegshilfe erfolgt über eine leichte Anrampung mit Steinen (Neigung < 1:2), damit auch sohlennahe Wassertiere bzw. Fische den Aufstieg bzw. Abstieg nutzen können. Im Grundriss wurden die Steinriegelöffnungen im Aufstiegsgerinne so angeordnet, dass der Wasserstrom aus dem Schlitz nicht direkt auf den unterhalb liegenden Schlitz auftrifft und somit keine sog. Kurzschlussströmung ergibt. Die Grundrissgestaltung entspricht demnach den Anforderungen nach DWA Merkblatt DWA- M 509. Die Sohle des Aufstiegs ist außerdem mit einem durchgängigen Sohlsubstrat mit einer Stärke von ca. 30 cm versehen, damit sohlennahe Wasserlebewesen den Aufstieg ebenfalls nutzen können. Aufgrund der Anordnung beträgt die lichte Fließlauflänge im Becken deutlich über 4 m und weist dabei eine Sohlbreite von über 3,00 m auf. Die Anlage ist für die größte vorkommende Fischart Barbe (70 cm) ausgelegt. Alle anderen Fische sind ebenfalls berücksichtigt. Der Be-ckensprung beträgt ca. 10-11 cm und die Dotation bei W 30 beträgt mind. 600 l/s. Im Fischaufstieg sind zudem 4 Ruhebecken vorgesehen (lichte Beckenlänge > 5,5 m, Wassertiefe ca. 1,00 m). Über eine Öffnung im Wehrschütz (Größe 75/11 cm, b/h) werden zusätzlich 50 l/s in die Ausleitungsstrecke abgeführt, so dass insgesamt eine Wassermenge von 650 l/s in der ca. 370 m langen Ausleitungsstrecke zur Verfügung stehen. Im Bereich der Wiedereinleitung bzw. der Mündung weist die Vils einen großen Abflussquerschnitt auf. Die Ausströmung aus der Ausleitungsstrecke steht in Konkurrenz zur Ausströmung aus dem Mühlkanal. Insbesondere bei Volllastbetrieb dürfte sich für die Fische eine deutliche Lockströmung in den Unterwasserkanal hinein ausbilden. Die Auffindbarkeit wird daher nur durch den Einbau einer so genannten Lockstromdüse möglich sein. Die Lockstromdüse besteht aus einer Öffnung in Buhnenbauwerk am Auslauf der Auslei-tungsstrecke. Bei Abflussmengen im Unterwasserkanal von Q30 = 3,6 m3/s bis QA= 9,70 m3/s sollen die Auffindbarkeit der Ausleitungsstrecke sowie die Passierbarkeit durch den Schlitz gewährleistet werden. Der Höhenunterschied in der Buhnenöffnung beträgt ca. 8 bis 10 cm und ist somit frei durchschwimmbar für alle vorkommenden Fischarten. In der Ausleitungsstrecke und somit in der Buhnenöffnung ist ein Abfluss von 650 l/s vorhanden. In der Ausleitungsstrecke, ab der Wehranlage bis zur Mündung des Unterwasserkanals, werden außerdem verschiedene Strukturmaßnahmen durchgeführt werden. Durch die Anordnung von verschiedenen kleineren Leitbuhnen aus natürlichen Steinen ergeben sich zusätzliche Ruhezonen, Möglichkeiten zur Bildung von Sand und Kiesbänken, Flachwasserzonen und ein mäanderndes Fließbild mit unterschiedlichen Fließtiefen und Fließbreiten in der Ausleitungsstecke. Das gesamte Fließbild und die Strukturvielfalt in der Ausleitungsstrecke wer-den dadurch wesentlich verbessert. Zusätzlich wird zur besseren Auffindbarkeit der Ausleitungsstrecke und der Fischaufstiegsanlage an der Wehranlage, im Zusammenflussbereich eine sog. Leitbuhne angeordnet werden. Diese bewirkt, dass die Lockströmung im Bereich des Altarmzuflusses besser ausgeprägt wird und somit die Auffindbarkeit der vorhandenen Fischaufstiegsanlage wesentlich verbessert wird. Die Ausführung der Leitbuhne erfolgt in naturnaher Bauweise in Form von Spornen mit Kiesanfüllung zur Gewährleistung der Dichtheit und zur Schaffung von möglichen Kiesbänken, Wurzelstöcken und Störsteinen. Die Oberkante der Buhne befindet sich nur leicht über dem Niedrigwasserstand der Vils, so dass die Buhnenkonstruktion kein Hochwasserhindernis dars Mit der Anordnung von Strukturmaßnahmen in der ca. 370 m langen Ausleitungsstecke wird mit der vorgeschlagenen Mindestwassermenge von insgesamt mindestens 650 l/s die Auffindbarkeit der Fischaufstiegsanlage gewährleistet und zudem der ökologische Zustand der Vils durch die geplanten verschiedenen Strukturmaßnahmen deutlich verbessert. Der derzeit sehr unstrukturierte Altwasserbereich wird dadurch erstmalig wieder einer wertvollen Lebensraumentwicklung, nicht nur für Fische zugeführt. Der Fischaufstieg wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 466/1, Gemarkung Vilshofen, errichtet und die Strukturmaßnahmen auf dem Grundstück Fl.Nr. 445, Gemarkung Vilshofen, die beide im Eigentum des Freistaates Bayern stehen

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