Das Emissionsberechnungsmodell „TREMOD“ (Transport Emission Model) bildet den motorisierten Verkehr in Deutschland hinsichtlich seiner Verkehrs- und Fahrleistungen, Energieverbräuche und den zugehörigen Luftschadstoffemissionen für den Zeitraum 1960 bis 2050 ab. Es wurde vom ifeu-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelt und wird seit mehreren Jahren kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Vorhaben diente der Aktualisierung und Ergänzung von TREMOD. Für das Emissionsinventar wurden die Bestands- und Fahr- und Verkehrsleistungsdaten bis zum Jahr 2023 fortgeschrieben. Für das Jahr 2024 wurden die „Vorläufigen Emissionsdaten des Vorjahres“ (VEdV 2024) nach Bundes-Klimaschutzgesetz ermittelt. Anschließend wird das Trendszenario bis zum Jahr 2050 aktualisiert. Die aktuellen Berechnungsergebnisse für die Energieverbrauchs- und Schadstoffemissionen werden exemplarisch dargestellt. Veröffentlicht in Texte | 125/2025.
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>In den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr werden fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt.</li><li>Etwa vier Fünftel der vermiedenen Emissionen wurden 2024 durch erneuerbaren Strom vermieden.</li><li>Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien deutlich ausbauen und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen damit weiter senken.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Jeder Wirtschaftsprozess ist mit dem Einsatz von Energie verbunden. Derzeit sind sowohl in Deutschland als auch weltweit fossile Energieträger wie Kohle, Erdöl oder Erdgas die wichtigsten Energiequellen. Bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe werden Treibhausgase ausgestoßen. Dies ist der wichtigste Treiber des globalen Klimawandels.</p><p>Ein wesentlicher Ansatz für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> ist deshalb, die Volkswirtschaft auf saubere Energieformen umzustellen, insbesondere auf erneuerbare Energien. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> zeigt den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Vermeidung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele an.</p><p>Auch der effizientere Einsatz von Energie (Energieeffizienz) spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele. Jedoch kann Energieeffizienz nur schwer direkt gemessen werden. Mit dem Indikator <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-endenergieproduktivitaet">"Energieproduktivität"</a> liegt ein allgemeines Maß für die Energieeffizienz einer Volkswirtschaft vor.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>In den letzten Jahrzehnten wurden die erneuerbaren Energien in Deutschland stark ausgebaut. Im Jahr 2024 konnten durch ihre Nutzung 259 Millionen Tonnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid-quivalente#alphabar">Kohlendioxid-Äquivalente</a> vermieden werden, welche sonst zusätzlich durch die Nutzung fossiler Energieträger entstanden wären. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien trug im Jahr 2024 ungefähr 80 % zu der durch erneuerbare Energien insgesamt vermiedenen Menge an Treibhausgasen bei. Der Wärmebereich war für 15 % verantwortlich und die Nutzung von Biokraftstoffen und Strom im Verkehr für etwa 5 %.</p><p>Die Bundesregierung strebt mit dem „<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/massnahmenprogramm-klima-1679498">Klimaschutzprogramm 2030</a>“ von 2019 an, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 % unter den Wert von 1990 zu senken. Bis 2045 soll der Ausstoß laut dem <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672">Klimaschutzgesetz 2021</a> von 2021 auf Null sinken. Zur Erreichung dieser Ziele sollen insbesondere die erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Bewertung des deutschen Erneuerbaren-Anteils und der Erneuerbaren-Ziele finden sich in den Indikatoren „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-erneuerbare-energien">Anteil Erneuerbare am Bruttoendenergieverbrauch</a>“ und „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/indikator-anteil-erneuerbare-am">Anteil Erneuerbare am Bruttostromverbrauch</a>“. Mit dem Ausbau der Erneuerbaren werden auch die durch sie vermiedenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen weiter deutlich zunehmen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Für die Berechnung des Indikators wird angenommen, dass Energie, die heute aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird, nicht mehr durch einen fossilen Energiemix bereitgestellt werden muss. Die für diese Energiemenge eingesparten Emissionen werden im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> veranschaulicht. Dabei deckt der Indikator auch die Emissionen erneuerbarer Energieträger ab, welche während Produktion, Installation oder Wartung anfallen (sogenannte Vorkettenemissionen). Die detaillierte Methodik zur Berechnung des Indikators wird in der Publikation „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/emissionsbilanz-erneuerbarer-energietraeger-2023">Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2023"</a> beschrieben .</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase">"Erneuerbare Energien - Vermiedene Treibhausgase"</a>.</strong></p>
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sieht in §3a Ziele für die natürliche Senke vor. Mit der KSG-Novelle 2024 werden in §3b die technischen Senken als Ergänzung genannt. Die Langfristnegativemissionsstrategie (LNe) soll Ziele für die technischen Senken für die Jahre 2035, 2040, 2045 und 2060 erarbeiten, welche Basis einer Verordnung darstellt. Im Anschluss wird es darum gehen, entsprechend umweltintegre Anreizsysteme und den Wettbewerb von umweltfreundlichen Senken zu adressieren. Ziel des Vorhaben ist es, konkrete Förderinstrumente für den breiten Markthochlauf von CO2-Entnahmtechnologien in Deutschland zu entwickeln, abzuwägen und zu vergleichen. Der Fokus liegt auf der Phase des Markthochlaufs, nachdem erste Förderungen angelaufen sind. Es geht darum, existierenden Negativemissionstechnologien zur Marktreife zu verhelfen und ausreichende Mengen von CO2-Entnahmen zur nationalen Zielerreichung unter Beachtung ökologischer, sozialer und ökonomischer Kriterien bereitzustellen und zu nutzen.
Erfüllung der Berichtspflichten unter EU Governance Verordnung 2018/1999 Art. 18 Absatz 1a, b und §10 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie §5a Entwurf des Bundes-Klimaschutzgesetzes, zum Nationalen Energie- und Klimaschutzplan (NECP) an die EU und unter dem UNFCCC (Biennial Report/National Communication
Die Publikation dokumentiert die methodischen Grundlagen und Annahmen zur Ermittlung der Endverbrauchspreise der Energieträger für die Treibhausgas-Projektionen 2025. Ausgangspunkt sind die in den Rahmendaten definierten Brennstoff- und CO₂-Bepreisungspfade. Über Annahmen zu den jeweiligen weiteren Preisbestandteilen werden die entsprechenden Endverbrauchspreise ermittelt und dargestellt. Die Analyse umfasst die Preisbildung von Erdölprodukten, Erdgas, Strom, Fernwärme, Biomasse und Wasserstoff unter Berücksichtigung von Beschaffungs- und Vertriebskosten, Steuern, Abgaben sowie Netzentgelten. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag den jährlichen Klimaschutzbericht nach Paragraf zehn Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Dies ist am 07.08.2025 mit der Drucksache 21/1250 geschehen. Dieses Dokument liegt mir vor (https://dserver.bundestag.de/btd/21/012/2101250.pdf). In Kapitel 5.3.4 auf Seite 60 listen Sie die entscheidenden Faktoren zur Erreichung der Klimaziele auf. Dazu gehören "— verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und nicht-motorisierten Verkehrsmitteln (Verkehrsverlagerung) — Die Stärkung öffentlicher Verkehrsmittel, der Schiene und von Fuß- und Radverkehr unterstützen diese Entwicklung weiter." Im Kapitel 5.3.5 Indikatorik nehmen Sie jedoch nur Bezug auf die Verkehrsverlagerung in Richtung ÖPNV. Eine Indikatorik bezüglich der Verlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr ist in dem Dokument nicht enthalten, obwohl dies ein entscheidender Faktor zur Erreichung der Klimaziele ist. bitte senden Sie mir Folgendes zu: — Dokumente aus denen Indikatoren für die Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr hervorgehen. — Dokumente aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um eine Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr zu begünstigen. — Dokumente aus denen hervorgeht, an welchen Kennzahlen und Zielgrößen die geplanten Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung in Richtung nicht-motorisierten Verkehr gemessen werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Die Publikation Instrumente für die Treibhausgas-Projektionen 2026 behandelt die relevanten Klimaschutzinstrumente mit denen die Treibhausgas-Projektionen 2026 modelliert werden. Enthalten sind die Instrumente des Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS), das bereits beschlossene und weitgehend implementierte Maßnahmen umfasst. Der Bericht beschreibt detailliert die sektorübergreifenden und sektoralen Instrumente und erklärt die Parametrisierung für die Modelle.
Zielsetzung: Auf Bundesebene wurde 2021 das Bundes-Klimaschutzgesetz angepasst. Mit dem Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 von 55 % auf 65 % gegenüber 1990 angehoben. Der Kohlenstoffmarkt wird in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle spielen, um das Treibhausgasminderungsziel der Bundesregierung zu erreichen. Der damit verbundene internationale Emissionshandel ist der Handel mit Rechten zum Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2. Dabei ist der freiwillige Handel als eine der möglichen Handlungsmöglichkeiten von zentraler Bedeutung für das Projekt TRADE 2 CCLIM. Der freiwillige Handel sieht vor, dass z.B. Waldbesitzer für Landnutzungspraktiken, die zum Erhalt von Ökosystemleistungen beitragen, Zahlungen von Privatpersonen oder Unternehmen erhalten, die Klimaneutralität anstreben. Dabei werden Emissionsreduktionen oder C- Bestandserhöhungen in handelbare Zertifikate umgewandelt und an Endkunden verkauft. Durch den Erwerb der Zertifikate wird ermöglicht, dass Unternehmen und Privatpersonen ihre CO2-Bilanz reduzieren bzw. ausgleichen. Um ein Zertifikat zu erstellen, sind bestimme Voraussetzungen notwendig, wie z. B. die Entwicklung von standardisierten Maßnahmen, die zum Erhalt und Ausbau von Ökosystemleistungen beitragen. Die mangelnde Standardisierung dieser Maßnahmen ist ein Hindernis für die Ausweitung des freiwilligen Handels mit Klimazertifikaten. Daher setzt sich die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit dem Vorhaben TRADE 2 CCLIM zum Ziel, die CO2-Senkenleistung sowie die einhergehenden Co-Benefits weiterer Ökosystemleistungen in Forstbetrieben zu sichern, zu erhöhen und zu bewerten. Dabei soll ein Standard für die zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen, die über die konventionelle Forstwirtschaft hinausgehen, entwickelt werden, um daraus ein handelbares Zertifikat zu generieren. Mit dem Projekt TRADE 2 CCLIM besteht die Aussicht, ein Ökosystemleistungsstandard für Waldflächen zu entwickeln und regional in Niedersachsen zu Etablieren. Die zusätzliche Geldquelle, die sich durch den Verkauf von Zertifikaten ergibt, könnte Waldbesitzern helfen, neue und klimaresiliente Waldbestände aufzubauen und zu pflegen. Beruhend auf ein nachvollziehbares Zertifikatssystem sollen besonders Endkunden angesprochen werden, die das Interesse haben, klimaneutral zu agieren oder ihre CO2- Bilanz zu reduzieren. Daher ist ein Zertifikat, dass auf einheitliche Standards beruht, ein ideales Instrument für Privatpersonen und Unternehmen, diese Ziele zu erreichen.
Im Koalitionsvertrag ist die Erweiterung des Ausgleichs der residualen Emissionen mittels technischer Senken vereinbart. Mit der Transformation zur Treibhausgasneutralität gehen Änderungen der Kohlenstoffwirtschaft einher. Kohlenstoff wird fossilen, biogenen und atmosphärischen Ursprungs sein. Kohlenstoff wird stärker recycelt/mehrfach verwendet werden (CCU) und in Form von natürlichen und technischen Senken eingespeichert. Die bisherige Zielarchitektur und deren Monitoring (Bundes-Klimaschutzgesetz) wird der Vielschichtigkeit der möglichen Kohlenstoffquellen und Kohlenstoffwege nur begrenzt gerecht. Im Vorhaben ist eine Analyse der bisherigen statistischen Erfassung von Kohlenstoffquelle und Kohlenstoffprozessketten sowie deren Abbildung und Möglichkeiten von CCU/CCUS/CCS im Rahmen von Monitoring (Inventaren) durchzuführen und klimapolitisch im Sinne einer nachhaltigen Transformation zu bewerten. Darauf basierend sollen Vorschläge zur Weiterentwicklung und einer sachgerechten Abbildung von CCU/CCUS/CCS in der Architektur für eine nachhaltige Treibhausgasneutralität und deren Monitoring erarbeitet werden.
In dem Vorhaben geht es um klimapolitische Maßnahmen und Instrumente für die erfolgreiche Umsetzung der LULUCF-Ziele entsprechend des Bundes-Klimaschutzgesetzes unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen. Klimawandelauswirkungen wie Dürreperioden und Wetterextreme gefährden Ökosysteme wie Wälder, Böden und Moore zunehmend. So ging die Senkenleistung des Waldes im letzten Jahrzehnt 2011-2020 gegenüber 1991-2000 um knapp ein Drittel zurück. Um diese Auswirkungen zu begrenzen und die nachhaltige Bewirtschaftung von Ökosystemen und deren Senkenleistung im Sinne der vereinbarten Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor zu ermöglichen, braucht es resiliente, struktur- und artenreiche Ökosysteme. An dieser Stelle setzten die Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes an. Ziel des Vorhabens ist es den Lösungsraum für die Umsetzung der Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor insbesondere in den Themenfeldern Wald-, Moor-, und Bodenklimaschutz unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen zu untersuchen. Zu diesem Zweck werden Szenarien, die Potenziale für den natürlichem Klimaschutz im LULUCF-Sektor unter Berücksichtigung des Landwirtschaftssektors in Deutschland aufzeigen, modelliert. Berücksichtigt in der Entwicklung dieser Szenarien werden darüber hinaus unterschiedliche politische Ambitionsniveaus sowie Auswirkungen des Klimawandels. Im Ergebnis sollen Handlungsoptionen für die nachhaltige Umsetzung der LULUCF-Ziele abgeleitet und Erkenntnisse für Umsetzung des natürlichen Klimaschutzes generiert werden. Dazu zählen Beiträge für die Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans im Rahmen des EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die mögliche Fortführung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 96 |
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| Zivilgesellschaft | 5 |
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| Daten und Messstellen | 3 |
| Förderprogramm | 11 |
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