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Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Emden (Ost) – Conneforde

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Emden (Ost) – Conneforde (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte) inklusive der notwendigen Kabelübergabeanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Emden/Borssum - Conneforde Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 UVPG in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Emden in den Gemarkungen Borssum, Petkum und Widdelswehr, in der Gemeinde Moormerland in den Gemarkungen Hatshausen, Oldersum und Boekzetelerfehn, in der Gemeinde Uplengen in den Gemarkungen Großoldendorf, Meinersfehn, Neudorf, Neufirrel, Oltmannsfehn und Poghausen, in der Gemeinde Ihlow in den Gemarkungen Riepsterhammrich und Simonswolde, in der Gemeinde Großefehn in den Gemarkungen Bagband, Fiebing, Strackholt und Timmel, in der Stadt Wiesmoor in der Gemarkung Zwischenbergen, in der Gemeinde Zetel in der Gemarkung Neuenburg, in der Gemeinde Bockhorn in der Gemarkung Bockhorn, in der Stadt Varel in der Gemarkung Varel-Land, in der Gemeinde Wiefelstede in der Gemarkung Wiefelstede sowie in der Stadt Westerstede in der Gemarkung Westerstede beansprucht. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb der ca. 61 Kilometer langen 380-kV-Leitung (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte) zwischen dem im Bau befindlichen Umspannwerk Emden_Ost und dem bereits bestehenden Umspannwerk Conneforde inklusive der notwendigen Kabelübergangsanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kVLeitung Emden/Borssum – Conneforde. Im Rahmen ihrer Pflichten aus § 12 EnWG beabsichtigt die TenneT TSO GmbH das 380-kV-Höchstspannungsnetz in der Region Nordwest-Niedersachsen entsprechend der prognostizierten Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Raum Ostfriesland ist gekennzeichnet durch einen starken Zubau von Onshore-Windenergie, darüber hinaus werden drei Offshore-Netzanbindungssysteme (BorWin3, DolWin5 und DolWin6) an den Netzverknüpfungspunkt (NVP) Emden_Ost angeschlossen. Die vorhandene Netzstruktur mit der 220-kV-Leitung von Conneforde nach Emden/Borssum ist nicht ausreichend, um diese stark steigenden Einspeisemengen abzutransportieren. Die bestehende 220-kV-Leitung hat eine (n-1)-sichere Übertragungskapazität von ca. 360 Megavoltampere (MVA). Im Raum Emden werden jedoch innerhalb der nächsten 10 Jahre ca. Erneuerbare Energien (EE) in Höhe von 2.700 MVA Offshore- und ca. 1600 MVA Onshore-Einspeiseleistung zusätzlich angeschlossen, welche aus der Region abtransportiert werden müssen. Als Kernstück des kapazitiven Ausbaus in der Region Ostfriesland ist der Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken (UW) Emden_Ost im Stadtgebiet von Emden und dem Umspannwerk (UW) Conneforde vorgesehen. Der Gesetzgeber hat die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den Bedarf für das geplante Vorhaben gesetzlich festgestellt. In der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist das 380-kV-Neubauvorhaben Emden_Ost – Conneforde unter Nr. 34 aufgeführt. Darüber hinaus eröffnet § 4 des BBPlG in Verbindung mit der „F-Kennzeichnung“ die Möglichkeit, Teilabschnitte der Freileitung als Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung auszuführen. Die plangegenständliche Leitung beginnt im Stadtgebiet von Emden, verläuft durch die Gemeinden Moormerland und Uplengen im Landkreis Leer, die Gemeinden Ihlow und Großefehn sowie der Stadt Wiesmoor im Landkreis Aurich, die Gemeinden Zetel und Bockhorn sowie der Stadt Varel im Landkreis Friesland sowie die Gemeinde Wiefelstede und die Stadt Westerstede im Landkreis Ammerland. Die Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom 06.03.2018 bis einschließlich 05.04.2018 in folgenden Kommunen aus: Gemeinde Bockhorn, Gemeinde Großefehn, Gemeinde Ihlow, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Wiefelstede, Gemeinde Zetel, Stadt Emden, Stadt Varel, Stadt Westerstede, Stadt Wiesmoor. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 22.05.2018 zu der Planung äußern. Die möglicherweise durch das Vorhaben berührten Träger öffentlicher Belange wurde bis zum 22.05.2018 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG). Die Vorhabenträgerin hat ihre ursprüngliche Planung mit Unterlagen vom 30.10.2018 u.a. aufgrund der zur seinerzeitigen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen geändert, ergänzt und aktualisiert. Die 1. Deckblattänderung betrifft im Wesentlichen: • Festlegung des Bauablauf unter Berücksichtigung der Bauzeitenbeschränkung im „Fehntjer Tief“ zur Teilinbetriebnahme der 380-kV-Leitung Emden_Ost – Conneforde im Bereich des „Fehntjer Tief“ • Errichtung von zwei Provisorien mit Zuwegungen • Änderung von Masttypen, Anpassung von Zuwegungen Den betroffenen Privatpersonen, Trägern öffentlicher Belange und Verbänden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Unterlagen der 1. Deckblattänderung gegeben. Zur 1. Deckblattänderungen liegen 15 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und 5 Einwendungen von Privatpersonen vor. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Einwendungen und Stellungnahmen entsprechen im Wesentlichen denen der Stellungnahmen und Einwendungen zur ursprünglichen Auslegung. Der Erörterungstermin fand am 11.12.2018 und 12.12.2018 in Leer statt. Die Vorhabenträgerin hat ihre Planung aufgrund der Weiterentwicklung des Kenntnis- und Planungsstandes weiter optimiert und am 06.03.2019 eine 2. Änderung des Plans für die Leitungsführung zwischen den Masten Nr. 38 und Nr. 53 vorgelegt, um eine bessere landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit der betroffenen Grundstücke zu ermöglichen. Die 2. Deckblattänderung umfasst kleinräumige Verschiebungen von neun Masten zwischen Mast 38 und Mast 53 überwiegend auf Wunsch der jeweiligen Eigentümer einschließlich damit verbundener Änderungen an den Arbeits- und Seilzugflächen und den Masttypen sowie eine notwendige Masterhöhung und teilweise einer Anpassung von Zuwegungen. Den betroffenen Privatpersonen und Trägern öffentlicher Belange und Verbänden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Unterlagen der 2. Deckblattänderung eingeräumt. Von den 48 von der Mastverschiebung Betroffenen erklärten zwei ihr Einverständnis. Drei verwiesen im Wesentlichen ihre Stellungnahmen und Einwendungen zur ursprünglichen Auslegung. Von den übrigen erfolgte keine Rückmeldung. Die 3. Deckblattänderung vom 31.05.2019 umfasst klarstellende Änderungen oder Anpassungen verschiedener Planunterlagen unter Berücksichtigung der 1. und 2. Deckblattänderung, u.a. die Anpassung von Lage-/Grunderwerbsplänen sowie von Maßnahmenblättern. Durch die 3. Deckblattänderung wird kein Aufgabenbereich einer Behörde oder einer Vereinigung nach Absatz 4 Satz 5 oder ein Belang Dritter erstmals oder stärker als bisher berührt, so dass von einer Beteiligung nach § 73 Abs. 8 VwVfG abgesehen wurde. Dies entspricht auch dem Regelfall des § 43a S. 2 Nr. 4 EnWG. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 21.08.2019. Der Planfeststellungsbeschluss liegt zusammen mit den festgestellten Planunterlagen sowie den Unterlagen, die keiner Planfeststellung bedürfen, in der Zeit vom 17. September 2019 bis einschließlich 30. September 2019 bei den Gemeinden Bockhorn, Großefehn, Ihlow, Moormerland, Uplengen, Wiefelstede, Zetel, den Städten Emden, Varel, Westerstede und Wiesmoor zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, möglich. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, zugestellt. Gegenüber den Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt worden ist, hat die Auslegung keinen Einfluss auf den Lauf der Rechtsbehelfsfrist. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.

380kV - Parchim Süd - Perleberg

Das Vorhaben ist Teil einer Gesamtmaßnahme, die unter der Bezeichnung „Höchstspannungsleitung Güstrow – Parchim Süd – Perleberg – Stendal West – Wolmirstedt; Drehstrom Nennspannung 380 kV, mit den Einzelmaßnahmen Güstrow – Parchim Süd, Parchim Süd – Perleberg und Perleberg – Stendal West – Wolmirstedt“ als Vorhaben Nr. 39 in der Anlage zu § 1 Abs. 1 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) gelistet ist. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, sämtliche Einzelmaßnahmen von Süden nach Norden sukzessive umzusetzen und damit die Bestandsleitung von derzeit 220 kV auf 380 kV zu verstärken. Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt Parchim Süd - Perleberg. Die Vorhabenträgerin plant, die vorhandene 220-kV-Leitung in diesem Abschnitt durch eine leistungsfähigere 380-kV-Leitung mit 3.600 Ampere Stromtragfähigkeit zu ersetzen. Der ca. 22 km lange Teilabschnitt führt vom Umspannwerk Parchim-Süd bis zur Landesgrenze von Mecklenburg-Vorpommern. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ist zugleich Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Vorprüfergebnis nach UVPG; 5. Planänderung der 380-kV-Ltg. Wahle-Mecklar A, Doppelerdseilhörner Mast A014 - A025

Die Tennet TSO GmbH (im Folgenden: Vorhabensträgerin) hat für das o. g. Vorhaben bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (im Folgenden: NLStBV), eine Planänderung in der Form eines Verzichts auf Planfeststellung und Plangenehmigung nach § 43d EnWG i.V.m. § 76 Abs. 2 VwVfG beantragt. Die Vorhabensträgerin hat auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses eine optimierte Bauausführungsplanung erstellt, da für den im Bundesbedarfsplangesetz bereits definierten weiteren Netzausbau in der Region künftige Neubauleitungen oder Verstärkungsmaßnahmen wie Wolmirstedt-Mehrum/Nord, die Industrieleitung Salzgitter oder Landesbergen-Mehrum/Nord ein nachrüsten erfordern. Insbesondere im Zuge des Leitungsausbaus im Bereich des Umspannwerks Wahle sind im Landkreis Peine zwischen dem Ortsteil Bodenstedt-Liedingen-Köchingen der Gemeinde Vechelde und dem Ortsteil Klein Lafferde der Gemeinde Lengede Änderungen für den erforderlichen erhöhten Blitzschutz vorgesehen. Dieser soll im Bereich von Mast A014 bis A025 erfolgen, indem an den Masten die einfachen Erdseilspitzen durch Doppel-Erdseilhörner ausgetauscht werden. Durch die Erdseilhörner ist es möglich ein zweites Blitzschutzseil oberhalb der spannungsführenden Leitungen zu installieren. Der Austausch der Erdseilspitzen durch Doppel-Erdseilhörner führt zu einer Verringerung der Höhe der einzelnen Masten, die zwischen 4 und 6 m liegt. Im Bereich von Mast 13 und Mast 26 sind geringfügige Anpassungen im Bereich der bestehenden einfachen und doppelten Erdseilspitze für die jeweilige Ausführung des Blitzschutzseils zur Weiterführung erforderlich. Für den Bau des genehmigten Vorhabens wurden an allen Maststandorten bauzeitliche Zufahrten und Arbeitsflächen errichtet, welche im Bereich von Mast A013 bis A026 für die nun vorgesehenen Umbaumaßnahmen der Mastspitzen wiederverwendet werden. Die Planänderung umfasst daher keine zusätzlichen bauzeitlichen Flächen. Auch kommt es durch den Umbau zu keiner Veränderung des Maststandortes, es werden keine zusätzlichen dauerhaften Flächen beansprucht.

380kV-Ersatzneubau Güstrow - Parchim Süd

Das Vorhaben ist Teil einer Gesamtmaßnahme, die unter der Bezeichnung „Höchstspannungsleitung Güstrow – Parchim Süd – Perleberg – Stendal West – Wolmirstedt; Drehstrom Nennspannung 380 kV, mit den Einzelmaßnahmen Güstrow – Parchim Süd, Parchim Süd – Perleberg und Perleberg – Stendal West – Wolmirstedt“ als Vorhaben Nr. 39 in der Anlage zu § 1 Abs. 1 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) gelistet ist. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, sämtliche Einzelmaßnahmen von Süden nach Norden sukzessive umzusetzen und damit die Bestandsleitung von derzeit 220 kV auf 380 kV zu verstärken. Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt Güstrow – Parchim Süd. Die Vorhabenträgerin plant, die vorhandene 220-kV-Leitung in diesem Abschnitt durch eine leistungsfähigere 380-kV-Leitung mit 3.600 Ampere Stromtragfähigkeit zu ersetzen. Abgesehen von kleinräumigen Trassenoptimierungen bei Güstrow, Gerdshagen und Lancken ist beabsichtigt, die neue 380-kV-Freileitung in der Trasse der vorhandenen 220-kV-Freileitung aus dem Jahr 1958 zu errichten. Die Bestandsleitung wird hierfür im Rahmen vorbereitenden Baufeldfreimachung im engen zeitlichen Zusammenhang kurz vorher bzw. zeitgleich zur Neuerrichtung der 380-kV-Leitung demontiert.

Errichtung und Betrieb der 380-kV-Freileitung UA Oberzier - Punkt Blatzheim - Bauleitnummer 4236

Die Amprion GmbH mit Sitz in 44263 Dortmund beabsichtigt, das bestehende Stromübertragungsnetz zwischen der Umspannanlage Oberzier in Niederzier und dem Netzknotenpunkt Blatzheim in Kerpen durch zwei zusätzliche Stromkreise, jeweils mit einer Nennspannung von 380 Kilovolt, auf rund 16 Kilometern zu verstärken. Hierfür plant die Vorhabenträgerin die Errichtung einer neuen Höchstspannungsfreileitung mit insgesamt vier 380-kV-Stromkreisen. Diese geplante Leitung soll im Trassenraum der schon bestehenden Leitungen weitgehend als paralleler Ersatzneubau realisiert werden. Nach der geplanten Errichtung und Inbetriebnahme der neuen Leitung sollen die dann nicht mehr benötigten Maste und Leitungsverbindungen von Bestandsleitungen zurückgebaut werden. Das Vorhaben ist mit der Nr. 74 in der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) als Bestandteil des Bundesbedarfsplans aufgeführt. Von den geplanten Leitungsbaumaßnahmen sind Grundstücke in den Kommunen Niederzier (Gemarkungen Oberzier, Huchem-Stammeln und Ellen), Düren (Gemarkungen Arnoldsweiler und Düren), Merzenich (Gemarkungen Merzenich und Golzheim) und Kerpen (Gemarkungen Buir und Blatzheim) betroffen.

Änderung der Leitungseinführungen am Umspannwerk Oberbachern für die Leitungen 110-kV-Freileitung Einführung Oberbachern 1 (B180A), 380/220/110-kV-Leitung Oberbachern-Ottenhofen (B180), 380-kV-Leitung Oberbachern-Menzing, sowie der 380-kV-Leitung Oberbrunn-Oberbachern

Die TenneT TSO GmbH plant im Rahmen des Ersatzneubaus der 380/220/110- kV-Leitung Oberbachern-Ottenhofen mit einer Leistungserhöhung von derzeit 2.400 A auf bis zu 4.000 A im Bereich der 380-kV-Ebene als Vorhaben Nr. 47 in der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz sowie des damit notwendigen Umbaus des Umspannwerks Oberbachern im gegenständlichen Verfahren eine Änderung der Leitungseinführungen in das Umspannwerk Oberbachern. Hierzu zählen: 1. Die neu zu errichtende 110-kV-Leitung B180A ersetzt im Wesentlichen die zu demontierende Leitung B108B, welche aufgrund des Neubaus des 220-kV-Anlagenteils des Umspannwerks Oberbachern aus Platzgründen verlegt werden muss. Zudem wird damit auch die Anbindung an die neu errichteten 110-kV-Portale (E15, E16, E17) innerhalb des Umspannwerkes der Bayernwerk Netz GmbH realisiert. Ausgehend vom Mast 1 (B180) auf Flurstück 1265 werden die beiden 110-kV-Stromkreise über die Maste 1, 2 und 3 zu den 110-kV-Portalen E15 und E17 geführt. Alle drei Neubaumaste müssen aufgrund der Leitungswinkel als Abspannmaste ausgelegt werden. Der Mast 3 wird aufgrund seiner Lage vor dem Umspannwerk als Endmast für End- und Differenzzüge ausgelegt (WE/WAdiff). Die Spannfeldlängen zwischen den Masten betragen jeweils ca. 150 m. Im Bereich der Masten 1 und 2 der 110-kV-Leitung (B180A) erfolgt die Leitungsführung nahe des bestehenden Weges (Flurstück Nr. 1283), um ausreichend Abstand zum neu zu errichtenden 220-kV-Anlagenteil zu realisieren. Der Bau des Mast 3 (B180A) muss zudem möglichst nahe am Mast 2 (SWM) erfolgen, um den Bereich von Mast 2 nach Mast 80 zu unterkreuzen. Der Abstand der Leiterseile zum Gelände ist in der Nähe des Mastes am größten, sodass hier ausreichend Abstand für die unterkreuzende Leitung B180A zur 380-kV-Leitung der Stadtwerke München im Spannfeld Mast 2 bis Mast 80 und zur 380-kV-Leitung B121 Oberbachern - Oberbrunn im Spannfeld Mast 79 bis Mast 80 besteht. Die Maste 1 bis 3 werden als 110-kV-Einebenenmasten errichtet. 2. Mit dem Neubau des Mastes 1 (B180) auf Flurstück 1265 muss eine temporäre 220-/110-kV-Verbindung mit jeweils zwei Stromkreisen an den bestehenden Mast 1 der B108 auf Flurstück 1234 realisiert werden. Zudem werden an diesem Mast die beiden 220-kV-Stromkreise auf die neu errichteten Portale D07 und D08 im neuen 220-kV-Anlagenteil geführt. Der Mast 1 muss so errichtet werden, dass einerseits ausreichend Abstand zum Umspannwerk (Spannfeld Mast 1(B180) – Mast 1(B108)) eingehalten wird und andererseits der Ansprung auf die beiden 220-kV-Portale den maximal möglichen Ansprungwinkel einhält. Der Mast wird aufgrund seiner Lage vor dem Umspannwerk als Endmast für End- und Differenzzüge ausgelegt (WE/WAdiff). Der Mast wird als 220-/110-kV-Donau-Einebenenmast errichtet. 3. An Mast 80 wird zum einen die Verschwenkung der beiden 380-kV-Stromkreise der Leitung Oberbachern - Menzing der Stadtwerke München notwendig, da sich die Lage der Portale durch den Neubau des 380-kV-Anlagenteils des Umspannwerks Oberbachern verändert. 4. Zum anderen die Verschwenkung der beiden 220-kV-Stromkreise der 380-kV-Leitung Oberbrunn – Oberbachern, da sich die Lage der Portale durch den Neubau des 220-kV- Anlagenteils des Umspannwerks Oberbachern verändert. Der Mast 80 kann bestehen bleiben. Vermutlich müssen die Stahlelemente der Traversen aufgrund der veränderten statischen Lasten durch die neue Seilführung verstärkt werden. Aufgrund der statischen Überrechnung kann zudem auch eine Verstärkung des Stahlgittermastes notwendig werden. 5. Nach Errichtung des neuen Masts 1 (B180) werden neue Leiterseile (220 kV und 110 kV) zum bestehenden Mast 1 (B108) als Zwischenzustand aufgelegt. Diese Verbindung ist temporär, bis der Ersatzneubau für die Leitung Oberbachern – Ottenhofen neu mit einem 4er Bündel als B180 errichtet wird. Erst mit dem Ersatzneubau von Mast 1 der B108 dann als Mast 2 der B180 kann die statische Last eines Viererbündels getragen werden. Der Betrieb der Leitung zwischen den Masten 1 (B180) und 1 (B108) erfolgt auf 220-/110-kV-Ebene. Die beiden 220-kV-Stromkreise werden vom Mast 1 (B180) über Portale auf die neu errichteten 220-kV-Schaltfelder eingeführt.

Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Conneforde -Samtgemeinde Sottrum, Teilabschnitt Elsfleth_West – Samtgemeinde Sottrum, einschließlich Neubau eines Umspannwerks im Bereich der Samtgemeinde Sottrum (BBPlG-Vorhaben Nr. 56/NEP-P119)

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant als Vorhaben den Ersatz der bestehenden 220-kV-Wechselstrom-Leitung zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West (LK Wesermarsch) und dem Umspannwerk Sottrum (LK Rotenburg (Wümme) durch eine neue 380-kV-Leitung mit zwei Stromkreisen und einer Stromtragfähigkeit von je 4000 Ampere. Die bestehende 220-kV-Leitung soll nach Errichtung der neuen 380-kV-Leitung zurückgebaut werden. Die Bestandleitung hat eine Länge von ca. 90 km und durchquert von West nach Ost die niedersächsischen Landkreise Wesermarsch, Osterholz, Verden und Rotenburg (Wümme). Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Das Vorhaben wurde von den Übertragungsnetzbetreibern erstmals im NEP 2019-2030 beantragt und im NEP 2019-2030 erstmals bestätigt. Diese Drehstromleitung ist als Vorhaben 56 seit 2021 im Bundesbedarfsplangesetz enthalten. Die Gesamtinbetriebnahme des Vorhabens ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Die TenneT TSO GmbH hat mit Schreiben vom 07.06.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Gegenstand des ROV ist neben der 380-kV-Freileitung auch die Standortsuche für ein neues UW in der Samtgemeinde Sottrum. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für die 380 kV-Leitung einschließlich des neuen UW durch.

F+E-Vorhaben: Naturschutzfachliche Begleitung der Bundesfachplanung Netz durch den verbandlichen Naturschutz

Das Projekt "F+E-Vorhaben: Naturschutzfachliche Begleitung der Bundesfachplanung Netz durch den verbandlichen Naturschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Naturschutzbund Deutschland e.V., Bundesgeschäftsstelle durchgeführt. Mit der Bewilligung des Bundesbedarfsplangesetzes sind vom Deutschen Bundestag die Stromleitungsübertragungstrassen festgesetzt worden, deren Neu- oder Ausbau zum vordringlichen Bedarf zählen. Hierzu sind feste Fristen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verwaltung im NABEG vorgesehen. Dabei ist auch der verbandliche und behördliche Naturschutz als Träger öffentlicher Belange innerhalb der Verfahren zu beteiligen. Für die erste Trasse (Bertikow- Pasewalk) hat bereits Ende September 2014 die Antragskonferenz stattgefunden. Bei weiteren drei Vorhaben (Emden- Philippsburg; Brunsbüttel- Grafenrheinfeld; Mecklar- Grafenrheinfeld) ist der Antrag auf Bundesfachplanung in Kürze zu erwarten; für ein weiteres Vorhaben (Grafenrheinfeld- Großgartach) ist dies wahrscheinlich. Die Ausbauvorhaben werden aufgrund ihrer Länge von der BNetzA in Abschnitte aufgegliedert. So wird die Trasse Osterrath- Philippsburg, die sog. 'Ultranet'-Trasse, mit einer Länge von 340 km in ca. fünf Abschnitte aufgeteilt, zu denen ca. sechs bis sieben Antragskonferenzen mit vier betroffenen Bundesländern stattfinden werden. Hierzu sind jeweils alle von der Gesamtstrecke betroffenen Naturschutzverbände als Träger öffentlicher Belange in den Scoping-Terminen und Antragskonferenzen einzubinden. Strategisch ist es wichtig, dass die jeweiligen Regional- und Landesverbände bezüglich der Netzausbauvorhaben möglichst mit einer in sich stimmigen Auffassung nach außen auftreten. Die Koordination und Abstimmung hierfür übernimmt der NABU-Bundesverband. Bislang war aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hauptsächlich die Anwendung der Freileitungstechnologie für die Netzbetreiber refinanzierbar. Diese Regelung wurde geändert. Im Rahmen der EEG-Novelle von Juli 2014 wurde gemäß Artikel 11 die Möglichkeit zur Verkabelung von Gleichstromübertragungsleitungen gegenüber vorher erweitert. (Text gekürzt)

Zubeseilung (Marxheim-Kriftel) /Neubau (Zeilsheim Süd- Farbwerke Höchst Süd) Höchstspannungsfreileitung

Die Amprion GmbH plant den Neubau der 110-/380-kV Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Zeilsheim Süd bis zur Umspannanlage Farbwerke Höchst Süd Neu (Bl. 4238), sowie die Zubeseilung der 380-kV Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Marxheim bis zur Umspannanlage Kriftel (Bl. 4128), einschließlich der notwendigen Anpassungsmaßnahmen. Die Umsetzung des Vorhabens wird nach Angaben der Amprion GmbH notwendig, um die Stromversorgung des Verteilnetzbetreibers Syna GmbH sowie des Industrieparks Höchst zukünftig sicherzustellen. Hintergrund ist der notwendige Um- und Ausbau des Höchstspannungsübertragungsnetzes aufgrund des Vorrangs Erneuerbarer Energien. Die Realisierung des in diesem Zusammenhang im Bundesbedarfsplangesetz enthaltenen Vorhabens Nr. 19 wird zu einer Veränderung der Umspannanlage in Urberach führen, so dass die heutige Höchstspannungsverbindung zwischen der Um-spannanlage Urberach und der Umspannanlage Farbwerke Höchst Süd entfällt und eine alternative Verbindung für die Stromversorgung der Region geschaffen werden muss. Diese neue Verbindung soll im Wesentlichen durch die zwei Hauptmaßnahmen Zubeseilung der bestehenden 380- kV Leitung über eine Länge von 6,9 km im sowie einen Ersatzneubau über eine Strecke von 3,6 km erreicht werden. Der Zubeseilungsabschnitt betrifft die Stadt Hofheim am Taunus, die Gemeinde Kriftel, die Stadt Hattersheim sowie die Stadt Frankfurt am Main. Die dort bestehende 380-kV Höchstspannungsfreileitung ist im Moment mit 3 Stromkreisen belegt. Auf dem zur Zeit freien Stromkreisplatz soll ein weiterer Stromkreis installiert werden, so dass der Betrieb in diesem Abschnitt zukünftig mit 4 Stromkreisen erfolgen soll. Im Rahmen des Neubaus, von dem die Kommunen Hofheim am Taunus, Kriftel, Hattersheim, Frankfurt am Main und Kelsterbach betroffen sind, ist beabsichtigt eine 380-kV/110-kV Gemeinschaftsleitung zu errichten, die im Trassenverlauf mit der Bundesstraße 40 gebündelt werden soll. Es ist vorgesehen, das geplante Gemeinschaftsgestänge für 4 x110 kV sowie 2 x 380 kV Stromkreise auszulegen, so dass die in diesem Bereich vorhandene 110-kV Hochspannungsfreileitung (Bl. 3017) über eine Länge von ca. 3,2 km zurückgebaut werden kann. Das Verfahren ist UVP-pflichtig gem. § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung zur Errichtung der 380-kV Um-spannanlage Farbwerke Höchst Süd Neu nicht Gegenstand dieses Planfeststellungs-verfahrens ist, sondern sich nach immissionsschutzrechtlichen Genehmigungstatbeständen richtet.

Raumordnungsverfahren Landesbergen - Mehrum/Nord P228

Nach dem Bundesbedarfsplangesetz ist die Firma TenneT TSO GmbH verpflichtet, die bestehende 220-kV-Freileitung zwischen Landesbergen (Landkreis Nienburg/Weser) über Lehrte (Region Hannover) nach Mehrum/Nord (Landkreis Peine) durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Vorgesehen ist der Ersatzneubau einer 2-systemigen 380-kV-Freileitung (AC) nach Möglichkeit parallel zur bestehenden Trasse zwischen dem Umspannwerk Landesbergen über das zu erweiternde Umspannwerk Lehrte zum Umspannwerk Mehrum/Nord. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie ergibt sich aus § 6 UVPG i. V. m. Nummer 19.1.1 der Anlage 1 UVPG und § 49 UVPG. Das ROV schließt daher die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein.

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