Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wurde am 1. November 1989 gegründet und hat seinen Sitz in Salzgitter. Das Amt ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstellt. Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung.
§ 1(1) Im Geschäftbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ein "Bundesamt für Naturschutz" als selbstständige Bundesbehörde errichtet.
§1 (1) im Geschäftbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ein "Bundesamt für Strahlenschutz" als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.
§ 1.(1) Im Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist eine selbstständige Bundesoberbehörde unter der Bezeichnung "Umweltbundesamt" errichtet.
Der Handlungsleitfaden richtet sich an den Gesetzgeber aber auch an die Leitungen der obersten und oberen Bundesbehörden. Er soll Bundesverwaltungen motivieren, ihre Mobilität möglichst nachhaltig zu gestalten und ihrer Vorreiterrolle gerecht zu werden. Da viele Rahmenbedingungen auf andere Verwaltungen des öffentlichen Dienstes übertragbar sind, sind die Empfehlungen aber auch für Verwaltungen der Bundesländer oder Kommunen interessant. Im Mittelpunkt des öffentlichkeitswirksamen und praxisnahen Leitfadens stehen die Handlungsfelder "Nachhaltige Gestaltung von Dienstreisen", "Nachhaltiges Fuhrparkmanagement" und "Nachhaltige Mobilität von Beschäftigten und Besucherinnen und Besuchern". Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/
Das Projekt "Fachgespräch am 25.09.07 unter Beteilung des BMU (MinDir Dr. Lahl) zu Umweltschadstoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt.
Das Projekt "Fachliche Unterstützung des BMU/UBA in div. int. Arbeitsgruppen in 2009" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG durchgeführt.
Das Projekt "REACh und Normung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. (I) da der Staat die Wirtschaftsakteure stärker als in der Vergangenheit in die Pflicht nimmt. Er weist ihnen im Sinne des Vorsorgeprinzips (precautionary principle) die Verantwortung zu: entlang der Wertschöpfungskette, einen sicheren Produktionsprozess in allen Stufen der Produktherstellung und -verarbeitung zu garantieren und dem Konsumenten bzw. Endverbraucher (z.B. Handwerker) in sich sichere Produkte auf dem Markt anzubieten. Im Prozess der Wertschöpfung kommt dabei Informations-, Kommunikations- und Kooperationspflichten Bedeutung zu, um die Informationstransparenz zu erhöhen, um gleichzeitig das Sicherheitsniveau beim Umgang mit chemischen Einsatzstoffen zu erhöhen. Die nun anstehende Umsetzung der REACh-VO beinhaltet Anforderungen, denen seitens der Wirtschaftsunternehmen Rechnung zu tragen ist. So müssen zur Erfüllung der vorgesehenen Informationspflichten angemessene Verfahren entwickelt werden, soweit diese nicht bereits durch die Vorgaben der REACh-VO vorbestimmt sind. Um solche Verfahren zu konzipieren und zu vereinheitlichen, könnte es sich für Unternehmen durchaus lohnen, freiwillige Vereinbarungen wie etwa technische Normen zu nutzen. Es scheint von außen betrachtet wenig sinnvoll, dass Unternehmen je für sich Prozeduren entwickeln, mit denen sie ihre Kunden informieren, einzelne Stoffgehalte oder die Angemessenheit von Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Produkten prüfen. Wesentlich effizienter könnte es sein, unternehmens- oder branchenübergreifende Lösungen zu entwickeln. Von dieser These ausgehend wurde im Vorhaben REACh und Normung, das im Auftrag der Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN (gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) aus zwei unterschiedlichen Perspektiven nach Schnittstellen zwischen REACh und der etablierten technischen Normung gesucht. 1.) Zum einen wurde der Text der REACh-Verordnung inklusive der dazugehörenden Anhänge darauf hin untersucht, inwieweit der Verordnungstext Gestaltungsspielräume offen lässt, die durch technische Normen gefüllt werden könnten. 2.) Zum anderen wurde anhand von vier Stoffen aus der ECHA-Kandidatenliste Dibutylphthalat - DBP (Stoff 4), Bis(2-ethylhexyl)phthalat - DEHP (Stoff 10), Hexabromcyclododecan (Stoff 11) und Bis(tributylzinn)oxid (Stoff 13) der Bestand technischer Regeln mittels einer Datenbankrecherche daraufhin analysiert, ob es bereits jetzt technische Normen gibt, in denen explizit auf die genannten chemischen Substanzen Bezug genommen wird. Ziel dieser von zwei Seiten ansetzenden Analyse war es, einen Eindruck davon zu bekommen, welche Potentiale die technische Normung für die Umsetzung der REACh-Verordnung in die betriebliche Praxis bieten kann. Zugleich ging es aber auch darum Problembereiche zu identifizieren, in denen die etablierten Verfahren der technischen Normung nicht den Anforderungen entsprechen, die das Rechtsgebiet der Chemikaliensicherheit aufwirft.
Das Projekt "Tagung mit staatlichen Akteuren im Follow-up-Prozess Biodivstrategie an der INA, 18.- 21.11.2008" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt.
Das Projekt "Post-Parma - Strategien zur Umsetzung der Erklärung von Parma zu Umwelt und Gesundheit der 5. WHO-Ministerkonferenz zu Umwelt und Gesundheit 2010" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wissenschaftsbüro Dr. Barbara Werschkun durchgeführt. Auf der 5. WHO-Ministerkonferenz zu Umwelt und Gesundheit wurde von den Mitgliedsstaaten die Erklärung von Parma zu Umwelt und Gesundheit angenommen. Die Anforderungen der Erklärung sollen in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Einige dieser Ziele sind mit einem zeitlichen Rahmen besetzt. Es besteht Unterstützungsbedarf bei der Begleitung dieses Prozesses bis zur 6. Konferenz 2015, der nur durch externe Zuarbeit gedeckt werden kann. Ziel ist es, den WHO-Prozess besser und kontinuierlich verfolgen und beeinflussen zu können. Die Position Deutschlands muss dort besser vertreten werden. Im Wesentlichen besteht die Aufgabe des Vorhabens darin: - als Verbindungsstelle zwischen WHO und BMU den WHO-Prozess zu begleiten, - die programmatische Gestaltung des Prozesses formulieren und einbringen - die Vor- und Nachbereitung der Task force meetings - die Position des BMU in den Prozess einbringen, - Unterstützung der Datenlieferungen an die WHO. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muss es eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und BMU/UBA geben. Dazu müssen regelmäßige Besprechungen mit BMU/UBA durchgeführt werden,...