Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Bergwerkseigentum - Sole, Bundesberggesetz (BBergG)
Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Feldspat, Bundesberggesetz (BBergG)
Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Schwefel (S), Bundesberggesetz (BBergG)
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Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bergwerkseigentum - Schwefel (S).Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 9 Bundesberggesetz (BBergG) als grundstücksgleiches Recht.
Die Fa. Zürcher Bau GmbH beantragt mit Schreiben vom 20.05.2021 und Planunterlagen mit letzter Änderung im Juni 2025 die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss zur Gewinnung von Quarzkies und Quarzsand einschließlich der Errichtung eines Kieswerkes zur Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffes im Gewann Riedmatten, Gemarkung Meißenheim im Ortenaukreis Da im Zuge des Rohstoffabbaus in den Grundwasserhorizont eingeschnitten wird und hierbei ein grundwassergespeister Baggersee entsteht, soll die Rohstoffgewinnung im Nassabbau erfolgen. Für die Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffmaterials im Kieswerk am neuen Werksstandort wird zudem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und für die Errichtung des Werkhofes, Boothauses und Sanitärcontainers die baurechtliche Genehmigung beantragt. Die Betriebsfläche umfasst insgesamt ca. 22,78 ha, wovon die unmittelbare Abbaufläche (Baggerseefläche) ca. 11,90 ha einnimmt. Für den Rohstoffabbau wird ein Zeitraum von 15 Jahren veranschlagt. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Im Zulassungsverfahren ist auch über die immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung zu entscheiden. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 1 Nr. 1b) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodengutachten, schalltechnisches Gutachten, Staubprognose, Bauantrag, immissionsschutzrechtlicher Antrag, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, hydrogeologischer Fachbeitrag, UVP-Bericht.
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Steinkohle, Kohlenwasserstoffe, Erdwärme etc.) erteilt die Landesverwaltung NRW Bergbauberechtigungen.Das Thema zeigt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung. Folgende Angaben werden angezeigt: Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Kontakt) beauskunftet.
Auszug aus der Berechtsamsdatenbank bezüglich der gültigen Bergbau-Berechtigungen nach §3 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils gültigen Fassung. Der Datensatz enthält Sachinformationen zu Art der Bergbauberechtigung, Feldesname, Berechtigungsnummer, Laufzeit, Bodenschatz und Inhaber. Die Geodaten der Bergbauberechtigungen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Feldspat, Bundesberggesetz (BBergG)
Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Sole, Bundesberggesetz (BBergG)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 83 |
| Kommune | 1 |
| Land | 258 |
| Wirtschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
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|---|---|
| Förderprogramm | 4 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 135 |
| Text | 44 |
| Umweltprüfung | 53 |
| unbekannt | 72 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 128 |
| offen | 155 |
| unbekannt | 26 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 304 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 76 |
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| Webseite | 134 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 193 |
| Lebewesen und Lebensräume | 283 |
| Luft | 41 |
| Mensch und Umwelt | 309 |
| Wasser | 57 |
| Weitere | 259 |