Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Standorte, Ton, Bundesberggesetz (BBergG)
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Betriebe unter Bergaufsicht im Saarland, Steinkohle, Betriebsflächen, Methangasanlagen, Betriebsflächen, Bundesberggesetz (BBergG).
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bergwerkseigentum - Schwefel (S).Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 9 Bundesberggesetz (BBergG) als grundstücksgleiches Recht.
Auszug aus der Berechtsamsdatenbank bezüglich der gültigen Bergbau-Berechtigungen nach §3 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils gültigen Fassung. Der Datensatz enthält Sachinformationen zu Art der Bergbauberechtigung, Feldesname, Berechtigungsnummer, Laufzeit, Bodenschatz und Inhaber. Die Geodaten der Bergbauberechtigungen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen.
Die Bergbauberechtigungen enthalten einen aktuellen Auszug aus der Berechtsamsdatenbank bezüglich der gültigen Bergbau-Berechtigungen nach §3 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils gültigen Fassung. Der Datensatz enthält Sachinformationen zu Art der Bergbauberechtigung, Feldesname, Berechtigungsnummer, Laufzeit, Bodenschatz und Inhaber der Bergbauberechtigung. Die Geodaten der Bergbauberechtigungen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen.
Im Dienst werden die Geodaten der gültigen Bergbauberechtigungen sowie der Oberflächennahen mineralischen Rohstoffe von Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Bereitstellung der Ebenen der Bergbauberechtigungen bestehend aus: - Bergbauberechtigung, Bodenschatz mit Angabe der potenziell abbaubaren Bodenschätze nach Bundesberggesetz, - Bergbauberechtigung aktuell als Auszug der Berechtsamsdaten. Die Beschreibung der Inhalte der einzelnen Datenebenen erfolgt in den Metadaten der jeweiligen Geodaten unter Bergbauberechtigungen Sachsen-Anhalt. Bereitstellung der Ebenen der oberflächennahen Rohstoffe in Sachsen-Anhalt bestehend aus: - Bergbau Aktivität, übertage, - Bergbau Bodenschatz, übertage, - Oberflächennahe mineralische Rohstoffe. Die Beschreibung der Inhalte der einzelnen Datenebenen erfolgt in den Metadaten der jeweiligen Geodaten unter Oberflächennahe mineralische Rohstoffe Sachsen-Anhalt. Maßstab: 1:25000, 1:50000; Bodenauflösung: nullm, nullm; Scanauflösung (DPI): null, null
Auswertung und Darstellung der Daten der verliehenen gültigen Bergbauberechtigungen sowie der oberflächennahen mineralischen Rohstoffe. Die Bergbauberechtigungen enthalten einen aktuellen Auszug aus der Berechtsamsdatenbank bezüglich der gültigen Bergbau-Berechtigungen nach §3 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils gültigen Fassung. Der Datensatz enthält Sachinformationen zu Art der Bergbauberechtigung, Feldesname, Berechtigungsnummer, Laufzeit, Bodenschatz und Inhaber der Bergbauberechtigung. Die Geodaten der Bergbauberechtigungen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen. Zum Thema der gültigen Bergbauberechtigungen von Sachsen-Anhalt gehören die folgenden Ebenen: - Bergbauberechtigung, Bodenschatz mit Angabe der potenziell abbaubaren Bodenschätze nach Bundesberggesetz, - Bergbauberechtigung aktuell als Auszug der Berechtsamsdaten. Eine Beschreibung der Inhalte der einzelnen Datenebenen erfolgt in den Metadaten der jeweiligen Geodaten unter Bergbauberechtigungen Sachsen-Anhalt. Das Thema Oberflächennahe mineralische Rohstoffe Sachsen-Anhalts enthält landesweit den aktuellen lagerstättengeologischen Kenntnisstand aller Flächen auf denen derzeit wirtschaftlich gewinnbare Bodenschätze vorhanden sind oder unter lagerstättenkundlichen Gesichtspunkten erwartet werden können, sowie Informationen zu Art des Rohstoffs und den Erkundungsgrad der Potenzialflächen. Zum Thema der oberflächennahen Rohstoffe in Sachsen-Anhalt werden folgende Ebenen ausgehalten: - Bergbau Aktivität, übertage, - Bergbau Bodenschatz, übertage, - Oberflächennahe mineralische Rohstoffe. Eine Beschreibung der Sachinformationen erfolgt in den Metadaten der jeweiligen Geodaten unter Oberflächennahe mineralische Rohstoffe Sachsen-Anhalt.
Grenzen von beantragten und von erteilten Bergbauberechtigungen (Berechtsamskarte gemäß § 75 Abs. 1 Bundesberggesetz vom 13. August 1980 - BBergG) Grundsätzlich gilt: Zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze ist eine Erlaubnis, zu deren Gewinnung eine Bewilligung oder Bergwerkseigentum erforderlich. (vgl. § 6 S. 1 BBergG). Die Daten werden ständig laufend gehalten. Die Einsichtnahme in die Berechtsamsdaten (Berechtsamkarte, Berechtsamusunterlagen) ist gemäß § 76 BBergG jedem gestatte, der ein berechtigtes Interesse darlegt
Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2a und Abs. 4 Satz 2 sowie § 54 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. § 76 Abs. 3 VwVfG wird die durch den BU beantragte Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans (RBP) vom 27. November 2018 und seine erste und zweite Ergänzung/Änderung vom 20. März 2019 und 12. April 2019 zum Vorhaben „Steinbruch Seifersdorf-Reichenbach“, mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen, Nebenbestimmungen und Vorbehalten, zugelassen. Der Beschluss gilt bis zum 12. September 2031. Der PÄB beinhaltet die Gestattung eines Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG i.V.m. § 10 SächsNatSchG.
AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 85 |
| Kommune | 1 |
| Land | 265 |
| Weitere | 9 |
| Wirtschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 4 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 135 |
| Text | 47 |
| Umweltprüfung | 55 |
| unbekannt | 83 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 118 |
| Offen | 166 |
| Unbekannt | 41 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 320 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 77 |
| Keine | 48 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 111 |
| Webseite | 147 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 202 |
| Lebewesen und Lebensräume | 289 |
| Luft | 42 |
| Mensch und Umwelt | 319 |
| Wasser | 60 |
| Weitere | 325 |