Die geologische Karte von Schleswig-Holstein 1:50.000 stellt die oberflächennahen geologischen Verhältnisse bis zwei Meter Tiefe im Land flächendeckend dar. Den im Bereich jeder abgegrenzten Fläche übereinander anstehenden Schichten werden Alter (Stratigraphie), Gesteinszusammensetzung (Lithologie) und Entstehung (Geogenese) zugeordnet. Die Symbolfarbe der Legende wird i. d. R. durch die Eigenschaften der oberen Schicht bestimmt. Die Zeichen in den Flächen stehen i. d. R. für die unterlagernde Schicht. Die Gesteine von Gewässerbetten werden nicht ausgewiesen. Wattflächen werden undifferenziert dargestellt. Die Bezeichnung der geologischen Einheiten beziehen sich auf den Symbolschlüssel Geologie. Die geogenetischen Begriffsdefinitionen gehen auf die geologische Kartieranleitung (AG Geologie) zurück. Informationen zum Symbolschlüssel und zu den Begriffsdefinitionen stehen im Internet zur Verfügung. Die Symboleinheiten der Legende entstehen durch die Vereinfachung und Zusammenfassung (Generalisierung) von Kartiereinheiten (KE), die aus bis zu vier Schichten bestehen können. Sie sind in Kurzform für jede Fläche beschrieben. Erläuterungen zu den Attributen der Flächen und die Generallegende stehen als PDF-Dateien begleitend zur Verfügung.
Für bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. In Baden-Württemberg gibt es Bergbauberechtigungen für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer), Salze und Sole, Erze, Erdwärme und andere Bodenschätze. Erloschene Bergbauberechtigungen geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Das Thema zeigt die bestehenden und die erloschenen Bergbauberechtigungen. - Weitere Informationen: https://www.lgrb-bw.de/landesbergdirektion/bergbau
Web-gebundenes Informations- und Bearbeitungstool zur Auskunft über die digitalen Daten des Bohrarchivs sowie über die ingenieurgeologischen Daten des geologischen Landesamtes. Dieses Infosystem wird verwendet bei Auskünften zu Baugrundfragen, Kellervernässung, Grundwasserförderung, Altlastensanierung etc. Es bestehen straßen- und koordinatenbezogene Suchmöglichkeiten mit anschließender Visualisierung der Bohrinformationen als Bohrsäule und DIN-Schichtenverzeichnis. Auf der Grundlage des IuK-Grundlagenpapiers der BIS-Steuerungsgruppe der Geologischen Dienste der BRD sowie OGC-konforme Programmierung.
Der Bohrdatenspeicher tieferer Untergrund stellt einen Auszug aus dem Bohrdatenspeicher dar. Er enthält die digitalen Grund- (ca. 1200 Bohrungen) und Schichtdaten (ca. 750 Bohrungen) für alle in M-V abgeteuften Bohrungen, die mesozoische und ältere Schichten erschlossen haben. Durch Einführung numerischer Schlüssellisten ist eine effektive Recherche nach stratigraphischen und petrographischen Merkmalen möglich. Es besteht eine Verknüpfung zu den digitalen Daten des Bohrkernarchivs.
- Planfeststellung - Plangenehmigung - Rechtsverordnung zu Hochwasserentsstehungsgebieten - Bescheide zur Gewässerbenutzung - Abwassereinleterüberwachung - Genehmigungen soweit zuständig - Fachaufsicht
Das Bohrkernarchiv ist Bestandteil der Geologischen Landessammlung Mecklenburg-Vorpommern. Es umfasst fast 70.000 Meter Kernmaterial von insgesamt 344 Bohrungen, die seit 1928 in Mecklenburg-Vorpommern abgeteuft wurden. Hauptsächlich (zu 85%) handelt es sich um Kerne aus Erdöl- und Kartierungsbohrungen seit 1958. Die Kernkisten sind übersichtlich nach Bohrung und Entnahmeteufe untergebracht. Recherchen zum Auffinden ausgewählter Kernbereiche nach stratigraphischen und petrographischen Gesichtspunkten sind im Zusammenhang mit den Schichtenverzeichnissen der Bohrungen möglich.
Information und Beratung von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen zu geowissenschaftlichen Fragen des präquartären Untergrundes in Mecklenburg-Vorpommern. Erarbeitung von Stellungnahmen, Berichten und Karten durch Kompilierung und Neubewertung des geowissenschaftlichen Kenntnisstandes zum Strukturbau, zur Verbreitung, zu den Lagerungsverhältnissen und zur petrographischen Ausprägung stratigraphischer Komplexe unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Nutzungsaspekte (Trinkwassergewinnung, Geothermie, Untergrundspeicher, Rohstoffe). Digitale Karten und GIS-Anwendungen für geowissenschaftlichen Problemstellungen sowie Modellierung von Strömung, Stoff- und Wärmetransport in Aquiferen. Organisatorische und fachliche Betreuung des Geologischen Sammlungsarchives (Bohrkernlager, Probensammlung).
Die Bergaufsicht im Freistaat Sachsen wird auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg wahrgenommen. Diese Behörde ist für den Vollzug des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben. Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt. Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr. Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich. Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann. Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.
Braunkohlebergbau: - Grundsatzfragen des aktiven Braunkohlenbergbaues und des Sanierungsbergbaues - Zulassung von Betriebsplänen "Folgen des Grundwasserwiederanstiegs" (ZVB GWW) - Zulassung von Betriebsplänen im aktiven Braunkohlenbergbau und in der Braunkohlensanierung - Abfallrechtliche Genehmigungen, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG Untertagebergbau: - Sanierung im Uranerzbergbau - Untertägiger Bergbau - Besucherbergwerke - Zulassung geothermischer Anlagen - Zulassung von Bohrungen
In diesem Heft sind die wichtigsten Aspekte zu oberflächennahen Rohstoffen zusammengestellt: - Fördermengen, Arbeitsplätze, wirtschaftliche Bedeutung - Verteilung der Vorkommen im Land - Standortgebundenheit - Raumnutzungskonflikte - Transportkostenempfindlichkeit - Marine Lagerstätten - Zuständigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Bergrecht - Gesetzlicher Auftrag der Raumordnung und Landesplanung - Planerische Umsetzung - Ausgleich der Nutzungskonflikte - Bedarfsprognose - Reichweite der in der Regionalen Raumordnungsprogrammen sichergestellten Flächen - Rekultivierung - Wiedernutzbarmachung