Auswertung und Darstellung der Daten der verliehenen gültigen Bergbauberechtigungen sowie der oberflächennahen mineralischen Rohstoffe. Die Bergbauberechtigungen enthalten einen aktuellen Auszug aus der Berechtsamsdatenbank bezüglich der gültigen Bergbau-Berechtigungen nach §3 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils gültigen Fassung. Der Datensatz enthält Sachinformationen zu Art der Bergbauberechtigung, Feldesname, Berechtigungsnummer, Laufzeit, Bodenschatz und Inhaber der Bergbauberechtigung. Die Geodaten der Bergbauberechtigungen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen. Zum Thema der gültigen Bergbauberechtigungen von Sachsen-Anhalt gehören die folgenden Ebenen: - Bergbauberechtigung, Bodenschatz mit Angabe der potenziell abbaubaren Bodenschätze nach Bundesberggesetz, - Bergbauberechtigung aktuell als Auszug der Berechtsamsdaten. Eine Beschreibung der Inhalte der einzelnen Datenebenen erfolgt in den Metadaten der jeweiligen Geodaten unter Bergbauberechtigungen Sachsen-Anhalt. Das Thema Oberflächennahe mineralische Rohstoffe Sachsen-Anhalts enthält landesweit den aktuellen lagerstättengeologischen Kenntnisstand aller Flächen auf denen derzeit wirtschaftlich gewinnbare Bodenschätze vorhanden sind oder unter lagerstättenkundlichen Gesichtspunkten erwartet werden können, sowie Informationen zu Art des Rohstoffs und den Erkundungsgrad der Potenzialflächen. Zum Thema der oberflächennahen Rohstoffe in Sachsen-Anhalt werden folgende Ebenen ausgehalten: - Bergbau Aktivität, übertage, - Bergbau Bodenschatz, übertage, - Oberflächennahe mineralische Rohstoffe. Eine Beschreibung der Sachinformationen erfolgt in den Metadaten der jeweiligen Geodaten unter Oberflächennahe mineralische Rohstoffe Sachsen-Anhalt.
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVP-V Bergbau ermittelt. Die Vorhabensfläche besitzt eine Größe von 170,03 ha. Bestehende Schutzgebiete (LSG, NSG, FND, § 20 Biotope) befinden sich nicht innerhalb der Bergwerksfelder Müssentin. Etwa 4 km nordöstlich befindet sich das LSG "Peenetal", das Vogelschutzgebiet Peenetal, FFH-Gebiet Peenetal.
Information und Beratung von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen zu geowissenschaftlichen Fragen des präquartären Untergrundes in Mecklenburg-Vorpommern. Erarbeitung von Stellungnahmen, Berichten und Karten durch Kompilierung und Neubewertung des geowissenschaftlichen Kenntnisstandes zum Strukturbau, zur Verbreitung, zu den Lagerungsverhältnissen und zur petrographischen Ausprägung stratigraphischer Komplexe unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Nutzungsaspekte (Trinkwassergewinnung, Geothermie, Untergrundspeicher, Rohstoffe). Digitale Karten und GIS-Anwendungen für geowissenschaftlichen Problemstellungen sowie Modellierung von Strömung, Stoff- und Wärmetransport in Aquiferen. Organisatorische und fachliche Betreuung des Geologischen Sammlungsarchives (Bohrkernlager, Probensammlung).
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVP-V Bergbau ermittelt. Die Vorhabensfläche besitzt eine Größe von 32,5 ha. Die geplante Laufzeit für den Tagebau wird voraussichtlich 45 Jahre betragen. Schutzgebiete sind nicht betroffen.
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVP-V Bergbau ermittelt. Die Vorhabensfläche besitzt eine Größe von 15,8 ha.Der abgebaute Torf soll zu medizinischen Zwecken und zu Gartenerde weiter verarbeitet werden. Schutzgebiete sind nicht betroffen.
Das Bohrkernarchiv ist Bestandteil der Geologischen Landessammlung Mecklenburg-Vorpommern. Es umfasst fast 70.000 Meter Kernmaterial von insgesamt 344 Bohrungen, die seit 1928 in Mecklenburg-Vorpommern abgeteuft wurden. Hauptsächlich (zu 85%) handelt es sich um Kerne aus Erdöl- und Kartierungsbohrungen seit 1958. Die Kernkisten sind übersichtlich nach Bohrung und Entnahmeteufe untergebracht. Recherchen zum Auffinden ausgewählter Kernbereiche nach stratigraphischen und petrographischen Gesichtspunkten sind im Zusammenhang mit den Schichtenverzeichnissen der Bohrungen möglich.
Die Geologische Landessammlung umfaßt das Bohrkernarchiv, die Probensammlung und die Geschiebesammlung. Der Standort ist in Sternberg.
Geotope sind flächige oder punktuelle Naturdenkmale der unbelebten Natur. Ihr Schutz ist durch die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung geregelt. Die fachliche Beratung und Katalogisierung erfolgt durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen.
Auszug aus der Berechtsamsdatenbank bezüglich der gültigen Bergbau-Berechtigungen nach §3 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils gültigen Fassung. Der Datensatz enthält Sachinformationen zu Art der Bergbauberechtigung, Feldesname, Berechtigungsnummer, Laufzeit, Bodenschatz und Inhaber. Die Geodaten der Bergbauberechtigungen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter im Sinne einer bergbehördlich ausgestellten Auskunft aus dem Berechtsamswesen.
Die Bergaufsicht im Freistaat Sachsen wird auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg wahrgenommen. Diese Behörde ist für den Vollzug des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben. Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt. Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr. Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich. Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann. Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.