Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Die Digitalisierung und die Mediatisierung führen zu tiefgreifenden Veränderungen in Kommunikation, Abstimmungs- und Organisationsprozessen, die auch die bürgerschaftliche Beteiligung in der ländlichen Regionalentwicklung berühren. Während sich in städtische Gebieten Forschung, Wirtschaft und Verwaltung schon seit Längerem mit dem Thema beschäftigen (z.B. smart cities) ist dies in ländlichen Regionen weit weniger stark ausgeprägt. Insbesondere zur Nutzung digitaler Techniken in Beteiligungsprozessen der ländlichen Regionalentwicklung liegt für Deutschland kaum Wissen vor. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des Forschungsvorhabens, Wissen zu generieren, wie unter Zuhilfenahme von digitalen Medien/Plattformen die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in und die Umsetzung von regionalen Entwicklungsprozessen in ländlichen Räumen verbessert werden kann. Insbesondere soll herausgearbeitet werden, wie 'analoge' mit digitalen Formaten und Verfahren sinnvoll und effizient kombiniert werden können. Dazu wird der Frage nachgegangen, wie sich Digitalisierung auf Kommunikationsweisen, soziale Organisation und Institutionen auswirkt. Das transdisziplinäre Vorhaben kombiniert in seinem Forschungsansatz Grundlagen- und angewandte Forschung. Fallstudien zu unterschiedlichen regionalen Entwicklungsprozessen in verschiedenen Regionen Deutschlands sollen Aufschluss über die Einflussfaktoren auf Akzeptanz und Effektivität der Nutzung digitaler Verfahren geben. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dazu genutzt, Handlungsempfehlungen zur Gestaltung regionaler Beteiligungsprozesse unter Zuhilfenahme digitaler Techniken sowie Empfehlungen für relevante Politikbereiche der Länder-, Bundes- und EU-Ebene zu entwickeln, um mittelfristig zu einer größeren Wirksamkeit der Ländlichen Regionalentwicklungsprozesse beizutragen.
Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig, Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft durchgeführt. Die Digitalisierung und die Mediatisierung führen zu tiefgreifenden Veränderungen in Kommunikation, Abstimmungs- und Organisationsprozessen, die auch die bürgerschaftliche Beteiligung in der ländlichen Regionalentwicklung berühren. Während sich in städtische Gebieten Forschung, Wirtschaft und Verwaltung schon seit Längerem mit dem Thema beschäftigen (z.B. smart cities) ist dies in ländlichen Regionen weit weniger stark ausgeprägt. Insbesondere zur Nutzung digitaler Techniken in Beteiligungsprozessen der ländlichen Regionalentwicklung liegt für Deutschland kaum Wissen vor. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des Forschungsvorhabens, Wissen zu generieren, wie unter Zuhilfenahme von digitalen Medien/Plattformen die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in und die Umsetzung von regionalen Entwicklungsprozessen in ländlichen Räumen verbessert werden kann. Insbesondere soll herausgearbeitet werden, wie 'analoge' mit digitalen Formaten und Verfahren sinnvoll und effizient kombiniert werden können. Dazu wird der Frage nachgegangen, wie sich Digitalisierung auf Kommunikationsweisen, soziale Organisation und Institutionen auswirkt. Das transdisziplinäre Vorhaben kombiniert in seinem Forschungsansatz Grundlagen- und angewandte Forschung. Fallstudien zu unterschiedlichen regionalen Entwicklungsprozessen in verschiedenen Regionen Deutschlands sollen Aufschluss über die Einflussfaktoren auf Akzeptanz und Effektivität der Nutzung digitaler Verfahren geben. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dazu genutzt, Handlungsempfehlungen zur Gestaltung regionaler Beteiligungsprozesse unter Zuhilfenahme digitaler Techniken sowie Empfehlungen für relevante Politikbereiche der Länder-, Bundes- und EU-Ebene zu entwickeln, um mittelfristig zu einer größeren Wirksamkeit der Ländlichen Regionalentwicklungsprozesse beizutragen.
Das Projekt "F+E-Vorhaben 'Standardisierungspotenzial im Bereich der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bosch & Partner GmbH durchgeführt. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung nehmen als Naturschutzinstrumente zum Schutz der europäischen Biodiversität eine zentrale Stellung ein. Nicht zuletzt bei der Realisierung von bundesrelevanten Maßnahmen der Infrastrukturentwicklung haben sie einen zentralen Stellenwert und sind häufig auch von entscheidender Bedeutung für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Die Anwendung des stark unionsrechtlich geprägten Arten- und Gebietsschutzrechts vollzieht sich vor dem Hintergrund des föderalen Staatsaufbaus und unter Berücksichtigung einer sich in der Entwicklung befindlichen Rechtsprechung in einer stark einzelfallbezogenen Weise. Um Planungs- und Zulassungsverfahren zu entlasten und Rechts- und Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, ist die Methodik der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung (weiter) zu standardisieren bzw. zu operationalisieren. Hierzu bedarf es der Entwicklung möglichst einheitlicher und für die Anwendungspraxis aussagekräftiger Erhebungs- und Bewertungsverfahren (Fachkonventionen, Methoden, Kriterien, Indikatoren, Schemata, Indices etc.), die den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen und dem jeweiligen Anwendungsbereich Rechnung tragen. Ziel des F+E-Vorhabens ist insbesondere die Auswertung bereits vorhandener Standards sowie die Ermittlung des (weiteren) Standardisierungspotenzials. In einem ersten Arbeitsschritt sind im Sinne eines Screenings die auf europäischer Ebene und in Bund und Ländern bereits vorhandenen Leitfäden, Arbeitshilfen, Checklisten, Fachkonventionen, Empfehlungen und Ä. zum Arten- und Gebietsschutz auszuwerten. Sie sind in kurzen Erläuterungen zu Inhalt, Anwendungsbereich, Herkunft und Nutzbarkeit zu kommentieren und in übersichtlicher Weise zu dokumentieren. Hierbei ist auch zu prüfen, wie dadurch die Bekanntheit und die Nutzbarkeit in der Öffentlichkeit erhöht werden kann. usw.
Das Projekt "Lokales 'Assessment' von Ökosystemleistungen und Biodiversität im Raum Bonn - Eine Pilotstudie des Biodiversitätsnetzwerks Bonn (BION) zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Nees-Institut für Biodiversität der Pflanzen durchgeführt. In dem geplanten Vorhaben soll mithilfe der gebündelten Expertise, die durch die Partner des BION-Netzwerkes - darunter auch das IZNE als Mit-Projektleiter - repräsentiert werden, in einer integrativen Analyse der lokalen Initiativen und Aktivitäten, die im Kontext der biodiversitätsrelevanten Ziele der SDGs stehen, ein lokales 'Assessment' von Ökosystemleistungen und Biodiversität exemplarisch im Raum Bonn durchgeführt werden. Zur Durchführung des Projektes sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 1.) Identifizierung und Erfassung der notwenigen qualitativen und quantitativen Daten bzw. Datenquellen unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele auf UN-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. 2.) Auf Basis von 1.) werden Datenlücken und -defizite zu Biodiversität und Ökosystemleistungen im Untersuchungsgebiet identifiziert, sowie mögliche Optimierungsansätze untersucht. 3.) Auf Basis von 1.) und 2.) wird untersucht, welche Aussagen zu Status und Trends auf der Basis vorhandener Daten möglich sind und welche Datenquellen zusätzliche/tragfähigere Aussagen ermöglichen würden. Start des Projektes im April 2016; es folgt Arbeitspaket AP1: Identifikation der bewertungsrelevanten Daten zu Ökosystemleistungen und Biodiversität, Identifikation der Datenquellen (Kataster, Flächennutzung, Kartierungen, Schutzgebiete); Anfang 2017 AP2: Katalogisierung und Kartierung von Biodiversität und Ökosystemleistungen im Großraum Bonn auf der Basis der vorhandenen Daten; Ende 2017: AP3: Quantifizierung der Ergebnisse, Identifikation von Problemen und Umsetzungslücken; Anfang 2018: AP4 - Workshop für Fachpublikum zur Präsentation und weiteren Verwertung der Ergebnisse, inkl. Abendveranstaltung mit Podiumsdiskussion; ab 2018 Zusammenfassung der Ergebnisse in Ergebnisbericht; Ende März 2018 Ende des Vorhabens; April 2018 Abschlussbericht; regelmäßige Projektgruppen-Treffen; 2 Fachgespräche (Mitte 2016, Ende 2016).
Das Projekt "Teilvorhaben: Verbundkoordination, Akteursnetzwerk, Aufbau von Produktions- und Vertriebswegen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V. durchgeführt. Im Verbundpartnerprojekt 'Tausende Gärten & Tausende Arten' ist die DGG als verantwortlicher Verbundpartner mit dem Teilvorhaben 'Vernetzung der Gartenakteure, Strukturaufbau Produktion und Vertrieb' beteiligt. Die Schwerpunkte der DGG (Gesamtleitung) liegen: a. Auf der Koordinierung aller Verbundpartner und Teilvorhaben, der internen Kommunikation zwischen den Partnern, der Kommunikation aller Arbeitsschritte und Ergebnisse zu den verantwortlichen Ansprechpartnern im DLR und der offiziellen Kommunikation nach außen über Pressemitteilungen, Newsletter und der Betreuung der Internetseite. b. Auf der Gewinnung von Multiplikatoren über die DGG-Mitgliedsverbände, speziellen Medienpartnern und externen Partnern, um die Kampagne bundesweit und flächendeckend bekannt zu machen und im Ergebnis aktive Mitmachakteure zu gewinnen, die in ihren Gärten heimische Pflanzen anbauen bzw. Saatgut ausbringen. c. Auf der politischen Weichenstellung über die DGG-Kanäle und Kontakte, z.B. über parlamentarische Abende mit spezifischen Kampagnenthemen auf Bundes, Landes- und Kommunaler Ebene. d. Auf der Organisierung und Ausrichtung eines zentralen Kongresses, bzw. weiterer zentraler Events (Talkshows, Mitmachaktionen) z.B. auf Bundesgartenschauen oder Veranstaltungen der DGG-Mitgliedsverbände bzw. neu gewonnener Projektpartner. e. Auf dem Aufbau eines Netzwerkes an Saatgutbetrieben, Gärtnereien, Baumschulen und Gartenmärkten, die sich an der Kampagne für den Vertrieb und Verkauf von heimischen Saatgut und Pflanzen beteiligen und der anschließenden Betreuung der 'Gartenmärkte'. f. Auf der Betreuung aller potentiellen Mitmachakteure, die sich bereits auf der Webpage angemeldet und registriert haben, bzw. auf der Gewinnung von Mitmachakteuren über Mailings, Veranstaltungen, Telefonakquise, Infotelefon, Recherchen, Pressemitteilungen, Aufrufe.
Das Projekt "Analyse des öffentlichen Beschaffungswesens in Deutschland am Beispiel der Bundesebene und Maßnahmen zu seiner noch umweltfreundlicheren Ausrichtung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: Mit etwa 13 Prozent des Bruttoinlandsproduktes hat die öffentliche Beschaffung in Deutschland eine erhebliche Marktposition. Diese sollte genutzt werden, um innovative umweltfreundliche Produkte noch stärker zu fördern. Bisher finden Umweltaspekte bei der öffentlichen Beschaffung oft noch keine ausreichende Beachtung. Unbegründete Vorurteile und Unkenntnis sind oftmals die Hauptgründe für das noch zögerliche Verhalten von BeschafferInnen. Auch mit der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht sind von selbst keine wesentlichen Änderungen zu erwarten, da keine rechtliche Verpflichtung zur Berücksichtigung von Umweltaspekten existiert. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Bundesregierung hat auf die Aufforderung der EU-Kommission vom August 2005, nationale Aktionspläne zur umweltfreundlichen Beschaffung zu erstellen, hin erklärt, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wo immer es ihr möglich und sachgerecht erscheint. Die Förderung der umweltfreundlichen Beschaffung ist zudem ein Ziel der neuen EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Um Handlungsoptionen für eine bessere Verankerung einer umweltfreundlichen Beschaffung aufzeigen zu können, ist eine Analyse des öffentlichen Beschaffungswesens zunächst auf Bundesebene (insbesondere Kaufhaus des Bundes) und der bestehenden Hemmnisse für die Berücksichtigung von Umweltaspekten erforderlich. Dringender Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Schulung von Beschäftigten im Beschaffungsbereich. C) Ziel des Vorhabens ist: Ziel ist die breitere Etablierung eines umweltfreundlichen Beschaffungswesens auf Bundesebene. Eine stärkere Berücksichtigung von Umweltaspekten kann innovativen Umwelttechnologien zum Durchbruch verhelfen und einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Vielfach lassen sich dabei Kosteneinsparpotenziale erschließen. Hierzu ist es notwendig, die relevanten Entscheidungsstellen innerhalb der bestehenden Beschaffungsstrukturen auf Bundesebene sowie Hemmnisse für eine größere Beachtung von Umweltaspekten zu identifizieren. Darauf aufbauend sollen Vorschläge für konkrete Handlungsoptionen (insbesondere zur Beseitigung von Informationsdefiziten und zur Vernetzung der Stellen zum Informations- und Erfahrungsaustausch) sowie Schulungsmaterialien erarbeitet werden.
Das Projekt "Instrumentenanalyse und Maßnahmenentwicklung für eine klimaschutzkonforme Transformation des Stromsektors in Baden-Württemberg bis 2030 - Fokus Erneuerbare Energien (EEAusbauBW2030)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg durchgeführt. Baden-Württemberg hat sich ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor gesetzt und nimmt mit seiner energie- und klimapolitischen Programmatik bundesweit eine Spitzenposition ein. Gleichzeitig wird der Zubau der erneuerbaren Stromerzeugung im Land diesen Zielsetzungen bislang nicht gerecht und die kommende Dekade bis 2030 bringt neue Herausforderungen mit sich. 20 Jahre nach Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gilt es, einen gleitenden Übergang in den Markt zu gestalten, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und mit neuen Geschäfts- und Beteiligungskonzepten die Akzeptanz für das gesellschaftspolitische Projekt Energiewende zu wahren bzw. deutlich zu stärken. Steigende Klimaschutzbemühungen auf europäischer Ebene im Zuge des Green Deal werden sich zwingend auf die Zielsetzungen des Bundes auswirken und erhöhen damit nicht zuletzt den Druck, dem Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung hinreichend Raum zur Verfügung zu stellen. Im Fokus stehen Windenergie- und Photovoltaikanlagen, da für diese die größten Potenziale bestehen. Im Vorhaben werden ausgewählte Fragestellungen zur Umsetzung des erforderlichen Ausbaus der erneuerbaren Stromerzeugung in Baden-Württemberg für den Zeitraum bis 2030 untersucht. Im Einzelnen sind dies die Themen Raum für erneuerbare Energien, Weiterbetrieb nach dem EEG-Förderende, der Neubau von Anlagen ohne EEG-Förderung, der EEAusbau 'von unten' (dezentral und lokal) sowie Fragestellungen zum zukünftigen Strommarktdesign (Kannibalisierungseffekte von Wind und Photovoltaik, Strompreiszonentrennung).
Das Projekt "Instrumente und Maßnahmen zur Stickstoffreduktion im Rahmen der Stickstoffstrategie Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der naturwissenschaftliche Kenntnisstand zur Stickstoffproblematik (StickstoffBW Projekte und andere) sowie der Rechtsrahmen und seiner Defizite zur Problembewältigung wird allgemeinverständlich für verschiedene Akteure zusammengefasst. Den Schwerpunkt bildet die Erarbeitung von rechtlichen Instrumenten und umsetzungsorientierten Maßnahmen, mit denen die Critical Levels, Loads und Surplus für Stickstoff im Verwaltungsvollzug operationalisiert werden können. Die Handlungsoptionen umfassen Rechtsinstrumente und Maßnahmen, die vom Baden-Württembergischen Gesetzgeber entweder selbst umgesetzt werden können oder von ihm auf Bundes- oder EU-Ebene angestoßen werden sollten.
Das Projekt "Erarbeitung von Methoden zur Definition, Klassifikation, Modellierung und Darstellung von grossraeumigen Agrarlandschaften Deutschlands fuer die Aufgaben der Folgenabschaetzung im Pflanzenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Es sind raeumlich bezogene landwirtschaftliche Produktionsfaktoren (Boden, Klima, Naturraeume usw.) zu bestimmen und durch geographische Datenanalysen Klassen von Agrarlandschaften zu bilden. Durch Hinzunahme weiterer beschreibender Elemente aus der Statistik, wie Betriebsstrukturen, Anbauverhaeltnisse, Flaechennutzungdaten usw. sind fuer jede Klasse Prototypen landwirtschaftlicher Betriebe zu modellieren. Weiterhin sind Schaetzverfahren zu erarbeiten, um aus grossmassstaeblichen Referenzgebieten (Messtischblatt) innerhalb der Klassen auf der Basis dieser Prototypen, Folgen der geaenderten Rahmenbedingungen des Pflanzenschutzes (wie z.B. erweiterte Abstandsauflagen zu Oberflaechengewaessern) auf Landes- bzw. Bundesebene hochzurechnen.
Das Projekt "Programmatische Umweltbildungspolitik - Umweltbildung in Parteiprogrammen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Lüneburg, Institut für Umweltkommunikation durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist die systematische Erfassung und Auswertung parteipolitischer Forderungen bezüglich Umweltbildung, -beratung und -kommunikation in den Parteiprogrammen der großen politischen Parteien CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen und PDS seit 1980. Gegenstand der Untersuchung bilden dabei die Parteiprogramme auf Bundesebene und im Ländervergleich Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, um sowohl parteiinterne als auch zwischenparteiliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten ableiten zu können und den Stellenwert der untersuchten Bildungsbereiche im programmatischen Politikfeld zu bestimmen. In dieser Untersuchung werden Parteiprogramme auf Bundesebene seit 1980 systematisch daraufhin untersucht, inwiefern Umweltbildung, -beratung und -information eine besondere Bedeutung in den parteipolitischen Forderungen zukommt. Für Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden zusätzlich Ländererhebungen in Form einer ausführlichen Dokumentenanalyse durchgeführt. Zu den untersuchten Bereichen zählen: Umweltbildung (allgemein), Umweltberatung, Information/Öffentlichkeitsarbeit, Berufliche Umweltbildung, Fort- und Weiterbildung / Erwachsenenbildung, Schulische Umweltbildung, Außerschulische Umweltbildung, NGOs, Umweltbildungszentren, FÖJ, Hochschule und Wissenschaft.
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