Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Länge von ca. 32 km zwischen dem bestehenden Umspannwerk (UW) Audorf Süd und dem neu zu errichtenden UW Raum Kiel Süd • Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH (InfraNord) zwischen Mast 2 und Mast 84 der LH-13-346 • Einbindung der 110-kV-Leitung LH-13-105 in die neue Trasse (Mast 116N) sowie Anbindung der 110 kV-Leitung LH-13-105 an das UW Raum Kiel Süd • Verlegung bestehender Leitungen: ▪ 220-/110-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 45–47) im Bereich Achterwehr/Quarnbek ◦ 220-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 82–88) und 110-kV-Leitung LH-13-150 (Maste 125–130) im Bereich Moorsee ◦ Errichtung einer neuen 220-kV-Verbindung zwischen dem bestehenden UW Kiel Süd und dem geplanten UW Raum Kiel Süd (Maste 86B bis 87B) • Rückbau bestehender Leitungen: ◦ 110-kV-Leitung LH-13-105 (Maste 116–118) ◦ 110-kV-Leitung LH-13-150 (Maste 125–130) ◦ 220-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 82–88) • Darstellung der dauerhaften Inanspruchnahme von Eigentumsflächen für die Maststandorte und die dauerhaften Zuwegungen • Darstellung der temporären Inanspruchnahmen von Eigentumsflächen für das Baufeld sowie die Erschließung des Baufeldes • Darstellung der Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz • Errichtung von temporären Schutzgerüsten im Zuge der Querung von Bundesautobahnen, Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen bzw. Wirtschaftswegen • Errichtung und Betrieb temporärer Freileitungsprovisorien mit Baueinsatzkabel in der Spannungsebene 110-kV sowie 220-kV • Bauzeitliche Ertüchtigung bzw. Ausbauten diverser Wege und Straßen für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Achterwehr, Bredenbek, Felde, Haßmoor, Mielkendorf, Molfsee, Osterrönfeld, Quarnbek, Rodenbek, Schacht-Audorf und Schülldorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde, der Gemeinde Panker im Kreis Plön sowie der kreisfreien Stadt Kiel. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.
Der Datensatz enthält die Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen, die sich im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr befinden, sowie die Kreisstraßen die von der NLStBV betreut werden.
Dieser Datensatz enthält die Zählstellenbereiche der Straßenverkehrszählung 2021 (SVZ) für die öffentlichen Straßen der Straßenklassen Bundesautobahn, Bundesstraße und Landesstraße, die innerhalb des Bundeslandes Niedersachsen liegen. Die Zählergebnisse "DTV KFZ-Verkehr alle Tage" (DTV) und "DTV Schwerverkehr am Gesamtverkehr alle Tage" (DTVSV) sind ebenfalls für das Jahr 2021 und, sofern verfügbar, auch für die Jahre 2005, 2010 und 2015 im Datensatz enthalten. Die Straßenverkehrszählung wird turnusmäßig alle 5 Jahre durchgeführt.
Dieser Datensatz wurde mit Hilfe des OKSTRA2INSPIRE Werkzeugs nach INSPIRE transformiert. Die Daten stammen aus der OKSTRA-Schnittstelle der Straßeninformationsbank Sachsen. Der Geodatenlink verweist einerseits zum Datensatz allein und andererseits zum Downloaddienst des Staatsbetrieb Geobasisinformationen und Vermessung (GeoSN). Über diesen Geodatendienst kann der Datensatz kombiniert mit den anderen Verkehrsthemen heruntergeladen werden.
zwischen Hörgensweg und Bundesautobahn 23, westlich der AKN- Eisenbahnstrecke
Das Plangebiet zwischen BAB A7 und Volksparkstraße wird wie folgt begrenzt: Volksparkstraße - Binsbarg - Rohlfsweg - Bundesautobahn A7 - Kieler Straße - Süd- und Ostgrenzen des Flurstücks 4336 der Gemarkung Stellingen - Alte Volksparkstraße
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kieler Straße - über die Flurstücke 4326 und 3948, Westgrenzen der Flurstücke 3946 und 3944, über das Flurstück 4326, Westgrenze des Flurstücks 4326, über die Flurstücke 4326, 2732 (Wördemanns Weg), 97 (Olloweg), 4127 und 3336 (Bundesautobahn), Westgrenze des Flurstücks 3336, über die Flurstücke 2243, 2270, 2243, 2246 und 2350 der Gemarkung Stellingen - Güterumgehungsbahn - über das Flurstück 4321, Ostgrenzen der Flurstücke 4102 und 4321, über das Flurstück 4105, Ostgrenze des Flurstücks 4321, über das Flurstück 4105, Ostgrenze des Flurstücks 4321, über das Flurstück 4105, Südgrenze des Flurstücks 4105, über die Flurstücke 2084 bis 2057 und 168 bis 159 der Gemarkung Stellingen - Wördemanns Weg - Theodor-Schäfer-Damm - Südgrenze des Flurstücks 4314 (Theodor-Schäfer-Damm), Ostgrenze der Flurstücke 4236, 4076 und 3468, über das Flurstück 3468 der Gemarkung Stellingen.
Haferblöcken - Bundesautobahn A 24 - über das Flurstück 2198 (Öjendorfer Park), Ostgren-zen der Flurstücke 4019 und 4020, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4021, Südgrenzen der Flurstücke 4022 und 4023 der Gemarkung Öjendorf, Bezirk Hamburg-Mitte (Ortsteil 130).
Diese Datenserie beschreibt das überörtliche Straßennetz des Freistaates Sachsen. Darin enthalten sind die Straßenklassen Bundesautobahn, Bundesstraße, Staatstraße und Kreisstraße. Als Datenquelle dient die Straßeninformationsbank TT-SIB des Freistaates Sachsen. Das Straßennetz ist in Netzknoten/Nullpunkte, Abschnitte und Stationen gegliedert. Die Stationierung im Straßennetz erfolgt abschnittsweise von Netzknoten zu Netzknoten, d.h. jeder Abschnitt beginnt an einem Netzknoten bzw. Nullpunkt und endet an einem Netzknoten bzw. Nullpunkt des überörtlichen Straßennetzes. Netzknoten werden am Anfang und am Ende einer Straße, an Schnittpunkten klassifizierter Straßen, an Länder und Bauamtsgrenzen vergeben. Die Stationierung erfolgt in Meter-Abständen. Das Netz wird fortlaufend aktualisiert. Für Kreisstraßen sind die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte zuständig. Die Datenabgabe kann dateibasiert (Externe Schnittstelle der TT-SIB (ESS), OKSTRA-Schnittstelle, im MapInfo- oder Shape-Format) erfolgen.
Der Bebauungsplan Billwerder 26 für den Geltungsbereich östlich der Bundesautobahn (BAB) A 1 und nordöstlich der Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nördlicher Bahngraben - über die Flurstücke 4389 (alt: 1159), 4392 (alt: 1156), 4396 (alt: 1185), 1184, 4400 (alt: 1200), 4403 (alt: 1218), 1229, 1230, 1251 und 4408 (alt: 1255) der Gemarkung Billwerder.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 161 |
| Kommune | 148 |
| Land | 813 |
| Weitere | 108 |
| Wirtschaft | 6 |
| Wissenschaft | 50 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 24 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 99 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 27 |
| Text | 164 |
| Umweltprüfung | 440 |
| unbekannt | 289 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 657 |
| Offen | 353 |
| Unbekannt | 38 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1033 |
| Englisch | 25 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 60 |
| Bild | 6 |
| Datei | 25 |
| Dokument | 526 |
| Keine | 257 |
| Unbekannt | 8 |
| Webdienst | 158 |
| Webseite | 346 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 338 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1048 |
| Luft | 308 |
| Mensch und Umwelt | 1048 |
| Wasser | 306 |
| Weitere | 1048 |