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WFS Widmungen gemäß Hamburgischem Wegegesetz

Dieser WFS (Web Feature Service) enthält Angaben zu den nach Hamburgischem Wegegesetz (HWG) gewidmeten Straßen und Wegen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und zu den nach Bundesfernstraßengesetz gewidmeten Autobahnen und Bundesstraßen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Widmungen gemäß Hamburgischem Wegegesetz

Dieser WMS (WebMapService) enthält Angaben zu den nach Hamburgischem Wegegesetz (HWG) gewidmeten Straßen und Wegen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und zu den nach Bundesfernstraßengesetz gewidmeten Autobahnen und Bundesstraßen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Bebauungsplan Schnelsen 19-Eidelstedt 44 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Schnelsen 19/ Eidelstedt 44 vom 23. Dezember 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1972 Seite 1) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 werden folgende Nummern 5 und 6 angefügt: "5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt: 5.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird für die "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" die Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" durch die Zweckbestimmung ¿Kindertagesheim und Jugendclub (Freie und Hansestadt Hamburg)" ersetzt. Für das Maß der baulichen Nutzung wird eine zweigeschossige Bebauung als Höchstmaß mit einer Grundflächenzähl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 0,6 jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Die bisherigen Ausweisungen von vier beziehungsweise sechs Vollgeschossen als Höchstgrenze iii geschlossener Bauweise sowie die Baugrenze zwischen der Vier- und Sechsgeschossigkeit entfallen. Die nordöstliche Baugrenze wird um 10 m in nordöstliche Richtung, die südöstliche Baugrenze um 12 m in nordwestliche Richtung versetzt ausgewiesen. Zwischen der neuen südöstlichen Baugrenze und der mit ¿E" bezeichneten Fläche sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen nicht zulässig. Für den Jugendclub ist durch Anordnung der Baukörper, geeignete Grundrißgestaltung oder bauliche Maßnahmen sicherzustellen, daß eine Beeinträchtigung des nordöstlich angrenzenden Wohngebiets ausgeschlossen wird. 5.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche (Flurstück 991 der Gemarkung Eidelstedt) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen. 5.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche (Flurstück 984) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung ¿Alters-und Pflegeheim" aufgehoben und als ¿Flächen für Versorgungsanlagen" mit der Zweckbestimmung ¿Wassergewinnungsanlage (Hamburger Wasserwerke GmbH)" festgesetzt. 5.4 Auf der mit "D" bezeichneten Fläche (Flurstück 3043 - neu: 4505) wird die Ausweisung ¿Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben und als "Straßenverkehrsfläche" festgesetzt. 5.5 Auf der mit "E" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen. 6. Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen;, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791 -r), zuletzt geändert am 27. Februar 1996 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 29), wird für die mit "A", "E" und "D" bezeichneten Flächen aufgehoben. Entlang der Ostgrenze des Flurstücks 991 wird die geänderte Grenze des Landschafts-schutzgebiets festgesetzt."

B 44 Neubau OU Groß-Gerau Dornheim

Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG); Bau der Westumgehung Dornheim im Zuge der B 44 von Bau-km 0+000 (entspricht von Netzknoten 6116 018 nach Netzknoten 6016 078, Str.-km 1+354) bis Bau-km 5+080 (entspricht von Netzknoten 6116 028 nach Netzknoten 6116 029, Str.-km 1+517) einschließlich Rückbau der nicht mehr benötigten Straßenstrecken der B 44alt (zwischen dem nördlichen Bauanfang und der Ortslage Dornheim sowie von südlich des bestehenden Knotenpunkts B 44alt / L 3096 / B 26 bis zu dem Knotenpunkt B 44alt / K 158), den notwendigen Folgemaßnahmen und den Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Gemarkungen Dornheim (Stadt Groß-Gerau), Leeheim und Wolfskehlen (Stadt Riedstadt), Kreis Groß-Gerau sowie weiterer trassenferner Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen - Leeheim (Flur 11, Flurstück 114) der Stadt Riedstadt, Kreis Groß-Gerau, - Bickenbach (Flur 14, Flurstücke 41 und 42) der Gemeinde Bickenbach, Landkreis Darmstadt-Dieburg, - Alsbach (Flur 9, Flurstück 39; Flur 10, Flurstücke 8 und 89) sowie Hähnlein (Flur 2, Flurstück 168) der Gemeinde Alsbach-Hähnlein, Landkreis Darmstadt-Dieburg und - Griesheim (Flur 40, Flurstück 99) der Stadt Griesheim, Landkreis Darmstadt-Dieburg

Amt Verkehr

Das Amt für Verkehr und Straßenwesen ist zuständig für alle projektabhängigen, ministeriellen sowie zentralen kommunalen und fachbehördlichen Aufgaben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) im Bereich Verkehr und Straßenwesen. Dazu gehören auch die Aufgaben der Auftragsverwaltung für den Bund nach dem Bundesfernstraßengesetz. Der Bereich Verkehr umfasst die verkehrspolitischen Grundsatzangelegenheiten auf Bundes- und EU-Ebene, die konzeptionelle Verkehrsplanung mit Verkehrsentwicklungsplanung und Verkehrskonzepten sowie den öffentlichen Personennahverkehr (u.a. Grundsatzfragen, Leistungsangebot, Tarifgestaltung) und Angelegenheiten der Landeseisenbahnaufsicht. Im Bereich Straßenwesen werden für die unterschiedlichen Leistungsbereiche (Stadtstraßen, Bundesfernstraßen, Erschließungen, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen) alle Maßnahmen entwickelt, mit denen der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) oder andere beauftragt werden sollen. Hinweis: Für Kraftfahrzeug- und Führerscheinangelegenheiten ist der Landesbetrieb Verkehr zuständig. (Tel: 040 - 4 28 58-0, info@lbv.hamburg.de)

B107 Südverbund Chemnitz - A4, VKE 323.1

Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) und §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der B 107 vom derzeitigen Ende des Südringes an der S 236 (Augustusburger Straße) bis zum Anschluss an die bestehende B 169 südlich von Ebersdorf. Die Weiterführung an die BAB A 4 ist Gegenstand eines seperaten Verfahrens. Die Streckenlänge des hier beantragten Bauabschnittes beträgt 6075m. Bis zur Kreisstraße 6111 (Eubaer Straße) ist der Streckenverlauf vierstreifig und im weiteren Verlauf bis zur B169 dreistreifig. Die Baumaßnahmen umfassen auch die Errichtung von Regenrückhaltebecken sowie die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen sind an einigen Streckenabschnitten aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Das Gesamtbauvorhaben „Südverbund“ ist eine Baumaßnahme der Verkehrseinheit und ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 (vordringlicher Bedarf). Nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme werden die Bundesstraßen B 107, B 95, B 169, B 173 und B 174 radial an den Südverbund anbinden und den Verkehr in das Stadtzentrum weiterführen. So entsteht ein geschlossener Ring vom Südverbund, der ergänzt wird durch die Anbindung des Südverbundes im Norden an die BAB A 4 und im Westen an die BAB A 72. Hierdurch wird der Innerstädtische Verkehr in Chemnitz maßgeblich entlastet.

E 233 - Vierstreifiger Ausbau der E 233; Planungsabschnitt 1 von der AS Meppen (A 31) bis östlich der B 70 in Meppen

Allgemeine Vorhabenbeschreibung: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems), hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der E 233 im ersten Abschnitt zwischen der A 31 und der B 70. Die Baustrecke beginnt ca. 800 m westlich des geplanten Kreuzes mit der A 31 bei Bau-km 100+000 und endet etwa 850 m östlich des Kreuzes mit der B 70 bei Bau-km 111+111,48. Der Planungsabschnitt liegt vollständig im Gebiet der Stadt Meppen und orientiert sich im Wesentlichen an der Bestandstrasse der vorhandenen B 402. Der Planabschnitt ist ca. 11,1 km lang und sieht insgesamt vier Knotenpunkte vor (Anschlussstelle (AS) 01 – A 31/E233, AS 02 – E 233/K225, AS 03 – E 233/L 48 und AS 04 – E 233/B70). Das geplante Ausbauvorhaben durchkreuzt auf einer Länge von etwa 4,2 km das FFH-Gebiet Ems. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Stadt Meppen (Gemarkungen: Borken, Meppen, Emslage, Hemsen und Holthausen) beansprucht. Für das Vorhaben besteht nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 14.3 (Bau einer sonstigen Bundesstraße als Schnellstraße) bzw. Nr. 14.5 (Bau einer vier oder mehrstreifigen Bundesstraße und/oder Ausbau einer bestehenden Bundesstraße).

Planfeststellung für die Ortsumgehung Usingen B 275 / B 456

Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG); Bundesstraßen B 275 / B 456 Ortsumgehung (OU) Usingen Bau der Ortsumgehung Usingen B 275 / B 456 zwischen den Netzknoten NK 5616 038 und NK 5617 017 auf der B 275 und zwischen NK 5617 029 und NK 5617 037 auf der B 456 sowie den notwendigen Folgemaßnahmen im Hochtaunuskreis. Die Umgehung beginnt westlich von Usingen vor dem Stockheimer Tal an der B 275 und endet südöstlich an der Einmündung nach Wehrheim.

A 30 Ausbau des AK Lotte / Osnabrück (A1) bis zur AS Hasbergen-Gaste

Die Autobahn GmbH des Bundes hat für den A 30 Ausbau des AK Lotte / Osnabrück (A 1) bis zur AS Hasbergen-Gaste die Durchführung des Panfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen den 6-streifigen Ausbau der A30 vom AK Lotte / Osnabrück bis zur AS Hasbergen Gaste im Zuge der A 1 von Betriebs-km 228+352 bis Betriebs-km 230+452 im Zuge der A 30 von Betriebs-km 63+630 bis Betriebs-km 66+890 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern und Anlagen Dritter auf dem Gebiet - der Gemeinde Hasbergen, Gemarkung Gaste, Flure 2, 3 - der Gemeinde Hopsten, Gemarkung Hopsten, Flur 2 - der Stadt Hörstel, Gemarkung Dreierwalde, Flure 5, 6 - der Gemeinde Lotte, Gemarkung Lotte, Flure 25, 26, 27, 28 Gemarkung Wersen, Flur 3.

Deckblattverfahren für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis Betr. – km 30+ 680

Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt die Autobahn GmbH, Regionalniederlassung Ville- Eifel, den Neubau Anschlussstelle A 59 Bonn- Beuel von Betr.-km 28+ 325 bis Betr. – km 30+ 680 einschließlich - des Neubaus von beidseitigen Standstreifen - der Herstellung von Lärmschutzanlagen - der Herstellung von landschaftspflegerischen Maßnahmen außerhalb des Straßenbauwerks Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat die Autobahn GmbH bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Auf Grund von neuen Untersuchungen ergeben sich Änderungen zum bestehenden Plan. Diese Änderungen werden als 1. Deckblatt im Zeitraum vom 26.05.2021 bis einschließlich 25.06.2021 offengelegt. Weitere Informationen sind während des o.a. Offenlagezeitraums der beigefügten Bekanntmachung und den Planunterlagen zu entnehmen (s.u.)

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