Öffentliche Verkehrswege (sog. öffentliches Straßennetz oder Hauptverkehrsnetz) unterschieden nach Straßenklassen gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG) und nach der Funktion innerhalb des Straßennetzes der Landeshauptstadt Dresden.
Öffentliche Verkehrswege (sog. öffentliches Straßennetz oder Hauptverkehrsnetz) unterschieden nach Straßenklassen gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG) und nach der Funktion innerhalb des Straßennetzes der Landeshauptstadt Dresden.
Öffentliche Verkehrswege (sog. öffentliches Straßennetz oder Hauptverkehrsnetz) unterschieden nach Straßenklassen gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG) und nach der Funktion innerhalb des Straßennetzes der Landeshauptstadt Dresden.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Schnelsen 19/ Eidelstedt 44 vom 23. Dezember 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1972 Seite 1) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 werden folgende Nummern 5 und 6 angefügt: "5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt: 5.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird für die "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" die Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" durch die Zweckbestimmung ¿Kindertagesheim und Jugendclub (Freie und Hansestadt Hamburg)" ersetzt. Für das Maß der baulichen Nutzung wird eine zweigeschossige Bebauung als Höchstmaß mit einer Grundflächenzähl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 0,6 jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Die bisherigen Ausweisungen von vier beziehungsweise sechs Vollgeschossen als Höchstgrenze iii geschlossener Bauweise sowie die Baugrenze zwischen der Vier- und Sechsgeschossigkeit entfallen. Die nordöstliche Baugrenze wird um 10 m in nordöstliche Richtung, die südöstliche Baugrenze um 12 m in nordwestliche Richtung versetzt ausgewiesen. Zwischen der neuen südöstlichen Baugrenze und der mit ¿E" bezeichneten Fläche sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen nicht zulässig. Für den Jugendclub ist durch Anordnung der Baukörper, geeignete Grundrißgestaltung oder bauliche Maßnahmen sicherzustellen, daß eine Beeinträchtigung des nordöstlich angrenzenden Wohngebiets ausgeschlossen wird. 5.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche (Flurstück 991 der Gemarkung Eidelstedt) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen. 5.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche (Flurstück 984) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung ¿Alters-und Pflegeheim" aufgehoben und als ¿Flächen für Versorgungsanlagen" mit der Zweckbestimmung ¿Wassergewinnungsanlage (Hamburger Wasserwerke GmbH)" festgesetzt. 5.4 Auf der mit "D" bezeichneten Fläche (Flurstück 3043 - neu: 4505) wird die Ausweisung ¿Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben und als "Straßenverkehrsfläche" festgesetzt. 5.5 Auf der mit "E" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen. 6. Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen;, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791 -r), zuletzt geändert am 27. Februar 1996 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 29), wird für die mit "A", "E" und "D" bezeichneten Flächen aufgehoben. Entlang der Ostgrenze des Flurstücks 991 wird die geänderte Grenze des Landschafts-schutzgebiets festgesetzt."
ID: 4788 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 15.01.2025, eingegangen am 17.01.2025, hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Trägerin des Vorhabens) eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes für das Vorhaben Ersatzneubau Brückenbauwerk Sprakelbach beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist der Ersatzneubau des überführenden Kreuzungsbauwerks zum Sprakelbach (A-Bauwerk, Sprakelbach) anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung des Überführungsbauwerks an den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 mit Beschluss der Bezirksregierung Münster vom 28.06.2018. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich. Dieses Ergebnis wurde am 31.01..2025 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Weitere Informationen: Das Gewässer "Sprakelbach" wird gemeinhin auch als "Sandruper Bach" bezeichnet. Ort des Vorhabens: Das Kreuzungsbauwerk Sprakelbach auf der BAB 1 befindet sich auf dem Stadtgebiet von Münster nördlich des Rastplatzes „Plugger Heide“ sowie „Sundrup“ und südlich des Rastplatzes „Gimbter Heide“. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 07.02.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Am Propsthof 51 53121 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe.pdf
ID: 4397 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 20.07.2023, eingegangen am 27.07.2023, hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Trägerin des Vorhabens) eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes für das Vorhaben Ersatzneubau Schmedehausener Straße beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist der Ersatzneubau eines Überführungsbauwerks (Schmedehausener Straße) anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung des Überführungsbauwerks an den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 mit Beschluss der Bezirksregierung Münster vom 07.06.2018. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich. Dieses Ergebnis wurde am 14.08.2024 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Ort des Vorhabens: Das Brückenbauwerk Schmedehausener Straße befindet sich auf dem Stadtgebiet von Greven, Kreis Steinfurt, nördlich des Rastplatzes „Maestruper Brook“ und südlich des Rastplatzes „Kroner Heide“. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 21.08.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Am Propsthof 51 53121 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument UVP-VP_Bekanntgabe.pdf
ID: 5168 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau der Anschlussstelle (AS) Freienbrink-Nord einschließlich der Folgemaßnahmen an der BAB 10 mit dem Umbau der AS Erkner und der AS Freienbrink. Es erstreckt sich im Zuge der BAB 10 von Betriebs-km 27,970 bis Betriebs-km 33,950 über eine Länge von 5,98 km und liegt im Landkreis Oder Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark) und in der Stadt Erkner. Weitere wesentliche Bestandteile des Vorhabens sind: · die Anpassung bzw. der Neubau von insgesamt 25 Brückenbauwerken (einschließlich Teilbauwerke) und drei Stützbauwerken im Zuge der BAB 10 und der drei AS · die Anpassung der vorhandenen Bahnanlagen im Bereich der Unterführung einer Verteilerfahrbahn unter der Bahnstrecke 6135 (Berlin Ostbahnhof – Guben Grenze [DE/PL]) · sowie landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 29.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren nach den §§ 17 ff., 24 Abs. 16 Satz 1 und 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Telefonnummer: +49341/49611-890 E-Mailadresse der Kontaktperson: BAB10ASFreienbrink-Nord@fba.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Referat P2 Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Str. 72-78, 04109 Leipzig. Anhörungsbehörde: Fernstraßen-Bundesamt Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland http://www.fba.bund.de Zuständige Abteilung der Behörde: Referat P2 - Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde Vorhabenträger Autobahn GmbH des Bundes, NL Nordost Die Autobahn GmbH des Bundes Heidestr. 15 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/neubau-anschlussstelle-freienbrink… Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.12.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.11.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Details/Vorhaben.htm… Dokumente Bekanntmachungtext_mit_UVP.pdf
ID: 4718 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Vorhabenträgerin), beabsichtigt den Ausbau der bestehenden Tank- und Rastanlage (TR Anlage) Berstetal Ost an der A13 zwischen den Anschlussstellen Freiwalde und Duben bei Betr.-km 50,4 in Fahrtrichtung Berlin. Die bewirtschaftete TR-Anlage Berstetal liegt im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald auf dem Gebiet der Stadt Luckau. Die Vorhabenträgerin DEGES hat dazu unter Vorlage der Planunterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Planfeststellung für dieses Vorhaben gemäß §§ 17 ff., 24 Absatz 16 Satz 1 und 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Zur anzuwendenden Fassung des VwVfG wird auf § 24 Absatz 16 FStrG verwiesen. Die vorliegende Baumaßnahme sieht vor, dass die vorhandenen 38 LKW- Stellplätze der bestehenden Rastanlage auf insgesamt 88 LKW-Stellplätze erweitert werden sollen. Hiervon umfasst sind im Wesentlichen: der Bau einer Lärmschutzanlage, Bau eines Versickerungsbeckens, Leitungen, Wegeverbindungen und Grunderwerb, sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Hinweis: Die ursprünglich veröffentlichte Bekanntmachung vom 25.06.2025 ist mit den darin enthaltenen Terminen unbeachtlich. Es gilt die Bekanntmachung vom 01.07.2025. Die Auslegung der Planunterlagen beginnt danach am 02.07.2025 und endet mit Ablauf des 01.08.2025. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 01.09.2025 bei der Anhörungs- und Planfeststellungbehörde Einwendungen gegen den Plan erheben. Bereits bis zum 01.07.2025 eingereichte Einwendungen sind weiterhin gültig und müssen nicht erneut vorgebracht werden. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: Quelle: Google Maps Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 22.12.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Telefonnummer: 0341/49611-779 E-Mailadresse der Kontaktperson: BAB13TRBerstetal@fba.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Referat P2 Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Str. 72-78, 04109 Leipzig. Anhörungsbehörde: Fernstraßen-Bundesamt Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland http://www.fba.bund.de Zuständige Abteilung der Behörde: Referat P2 - Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Völklinger Str. 4 40219 Düsseldorf Deutschland Homepage: https://www.deges.de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 01.09.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.08.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P2/00067-BAB_1… Dokumente 20250701_Bekanntmachung_TR_Berstetal_Ost.pdf
ID: 3265 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: A 100 / Abschnitt 40 / km 2,6+6 bis 4,4+9, A 111 / Abschnitt 150 / km 21,9+1 bis 22,6+1 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, - Vorhabenträgerin - beabsichtigt den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg (A 100/A 111) – A 100 / Abschnitt 40 / km 2,6+6 bis 4,4+9, A 111 / Abschnitt 150 / km 21,9+1 bis 22,6+1 und hat dazu unter Vorlage der Planunterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Planfeststellung für dieses Vorhaben gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 26.05.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Zuständige Organisationseinheit: Referat P2 - Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72‑78, 04109 Leipzig Anhörungsbehörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72 78 04109 Leipzig Deutschland https://www.fba.bund.de Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Homepage: https://www.deges.de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Hohenzollerndamm 174-177 Dienstgebäude 10713 Berlin Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr, sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter den Telefonnum- mern: 030 9029-15117 bzw. 030 9029-15122 Eröffnungsdatum der Auslegung 08.08.2023 Enddatum der Auslegung 07.09.2023 Auslegung in Teupitz (Land Brandenburg) Kontaktdaten des Auslegungsortes Amt Schenkenländchen Markt 9 Bürgerbüro/Besprechungsraum 15755 Teupitz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mit der Empfehlung, dass zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorhe- rige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 033766/689-0 erfolgt. Eröffnungsdatum der Auslegung 08.08.2023 Enddatum der Auslegung 27.09.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.10.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.09.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Vorhabendetailseite (Zugang zu den Planunterlagen der Vorhabenträgerin) Dokumente Bekanntmachung vom 29.06.2023 über die Auslegung des Planes für das o. g. Vorhaben und Unterrichtung der Öffentlichkeit Erörterungstermin Bekanntmachung über die Erörterung der gegen den Plan der Vorhabenträgerin erhobenen Einwendungen, abgegebenen Stellungnahmen und Äußerungen - 07.-11.04.2025 Bekanntmachung vom 11.02.2025
ID: 1613 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) - A 100, RF Dresden - Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+879,320, A 100, RF Hamburg - Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+970,352, A 115 - Bau-km 0+150 bis Bau-km 1+051,220 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, - Vorhabenträgerin - beabsichtigt den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) - A 100, Richtungsfahrbahn Dresden - Bau-km 0+000 (Betr.-km 6,091) bis Bau-km 0+879,320 (Betr.-km 7,042), A 100, Richtungsfahrbahn Hamburg - Bau-km 0+000 (Betr.-km 7,042) bis Bau-km 0+970,352 (Betr.-km 6,002), A 115 - Bau-km 0+150 (Betr.-km 26,710) bis Bau-km 1+051,220 (Betr.-km 27,641) und hat dazu unter Vorlage der Planunterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Planfeststellung für dieses Vorhaben gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 29.04.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Str. 72-78, 04109 Leipzig. Anhörungsbehörde: Fernstraßen-Bundesamt Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland http://www.fba.bund.de Zuständige Abteilung der Behörde: Referat P2 - Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Homepage: https://www.deges.de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Berlin) Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Hohenzollerndamm 174-177 Dienstgebäude 10713 Berlin Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr, sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter den Telefonnummern: 030 9029‑15117 bzw. 030 9029‑15122, mit der gesonderten Maßgabe bezüglich der Pandemiesituation, dass erstens zur Wahrung des Gesundheitsschutzes die Auflagen der jeweils gültigen SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten, zweitens zum Betreten des vorgenannten Dienstgebäudes das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske und die Einhaltung der Abstandsregeln verpflichtend ist und drittens die Einsichtnahme in einem Raum stattfindet, der nur einzeln oder von Personen, die demselben Haushalt angehören, betreten werden kann Eröffnungsdatum der Auslegung 16.01.2023 Enddatum der Auslegung 15.02.2023 Auslegung in Teupitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Amt Schenkenländchen Markt 9 Bürgerbüro/Besprechungsraum 15755 Teupitz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mit der Empfehlung, dass zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 033766/689-0 erfolgt, und mit der gesonderten Maßgabe bezüglich der Pandemiesituation (SARS-CoV-2), dass dieser Raum durch die Bürgerinnen und Bürger nur einzeln betreten werden kann, zudem zur Wahrung des Gesundheitsschutzes etwaige Anpassungen der Servicezeiten und gegebenenfalls Verhaltensvorschriften in öffentlichen Gebäuden aufgrund pandemiebedingter Sonderregelungen im Land Brandenburg beziehungsweise des Amtes Schenkenländchen zu beachten sind und vorsorglich – vor Wahrnehmung der Einsichtnahme – im Amt Schenkenländchen erfragt werden sollten Eröffnungsdatum der Auslegung 16.01.2023 Enddatum der Auslegung 15.02.2023 Auslegung in Heidesee (OT Friedersdorf) Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Heidesee Lindenstraße 14b Verwaltungsgebäude/Bauamt 15754 Heidesee (OT Friedersdorf) Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr und 16:30 bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 bis 16:30 Uhr, Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung weiterer Termine unter den Telefonnummern 033767/795 417 oder 033767/795 419, mit der gesonderten Maßgabe bezüglich der Pandemiesituation (SARS-CoV-2), dass zur Wahrung des Gesundheitsschutzes etwaige Anpassungen der Servicezeiten und gegebenenfalls Verhaltensvorschriften in öffentlichen Gebäuden aufgrund pandemiebedingter Sonderregelungen im Land Brandenburg beziehungsweise der Gemeinde Heidesee zu beachten sind und vorsorglich – vor Wahrnehmung der Einsichtnahme – in der Gemeinde Heidesee erfragt werden sollten Eröffnungsdatum der Auslegung 23.01.2023 Enddatum der Auslegung 22.02.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.03.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.01.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Vorhabendetailseite Dokumente Bekanntmachung vom 24.11.2022 über die Auslegung des Planes für das oben genannte Vorhaben und Unterrichtung der Öffentlichkeit Erörterungstermin Bekanntmachung über die Erörterung der gegen den Plan der Vorhabenträgerin erhobenen Einwendungen, abgegebenen Stellungnahmen und Äußerungen Bekanntmachung vom 29.02.2024
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3 |
| Kommune | 4 |
| Land | 94 |
| Weitere | 9 |
| Wirtschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 84 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 93 |
| Offen | 9 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 105 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 23 |
| Bild | 2 |
| Dokument | 69 |
| Keine | 21 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 29 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 22 |
| Lebewesen und Lebensräume | 99 |
| Luft | 19 |
| Mensch und Umwelt | 105 |
| Wasser | 24 |
| Weitere | 105 |