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BfS-Unterlage: „Aktenplan des BfS“ (PDF, nicht barrierefrei)

Aktenplan BfS Z 2-05103/1 0 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 1 10 12 13 14 15 16 17 2 20 21 22 23 24 25 26 27 28 5 50 51 52 53 54 57 6 61 65 66 67 68 69 7 70 71 72 8 80 81 82 83 04.01.2017 Allgemeine Verwaltung Verfassung und Verwaltung des Bundes und der Bundesländer, Bund/Länder Zusammenarbeit Rechtsangelegenheiten, Datenschutz Personalangelegenheiten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Steuern Organisation Innere Dienste Informationstechnik, Dokumentation, Bibliothek und Fachinformationssysteme Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Berichtswesen Forschungskoordinierung und Verwaltung Sonstige Verwaltungsangelegenheiten ohne Fachbezug Kerntechnische Sicherheit Allgemeine Angelegenheiten der kerntechnischen Sicherheit Projektübergreifende Fragen der kerntechnischen Sicherheit Kerntechnischer Ausschuss (KTA) Kernreaktoren Einrichtungen des nuklearen Brennstoffkreislaufs Firmen, Organisationen, Vereine, Verbände Ausländische Kerntechn. Anlagen Strahlenhygiene Allgemeine Angelegenheiten des Strahlenhygiene Strahlenwirkungen/ Strahlenrisiko Medizinische Strahlenhygiene Radioaktive Stoffe und Umwelt Überwachung der Umweltradioaktivität Datenverarbeitung im Bereich Strahlenhygiene Nichtionisierende Strahlung Nuklearspezifische Gefahrenabwehr Beruflicher Strahlenschutz und Strahlenschutzregister Strahlenschutz Allgemeine Angelegenheiten des Strahlenschutzes Strahlenexposition durch natürliche Strahlenquellen, Radon Strahlenexposition durch Umweltradioaktivität aus bergbaulichen und anderen industriellen Tätigkeiten Dosimetrie und Messmethodik Strahlenexposition durch kerntechnische Anlagen (außer Zwischen- und Endlager) Strahlenexposition Atom- und Strahlenschutzrecht; Internationale Zusammenarbeit Atom- und Strahlenschutzrecht Internationale Zusammenarbeit Europäische Organisationen Zusammenarbeit mit anderen Staaten Internationale Vereinbarungen Verwaltungsaufgaben Beratungsgremien Kommissionen Beratung Gutachten Brennstoffkreislauf; Aufbewahrung und Transport rad. Stoffe Allgemeines Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen Transport von Kernbrennstoffen und Großquellen Gefahrgutrechtliche Verfahren Seite: 1 Aktenplan BfS Z 2-05103/1 84 85 86 9 9A 9G 9GE 9K 9KE 9M 9MB 9X 00 0000 00001 0010 00100 0012 00120 00121 00122 00123 00124 00125 0020 00200 0021 00210 00211 00212 0025 00250 00251 00252 00253 00254 00255 00256 00257 0030 00300 00301 00302 00303 00304 00305 00306 0040 00400 0050 00500 00501 04.01.2017 Aufbewahrung von Kernbrennstoffen Genehmigungsverfahren Standort-Zwischenlager und Interimslager Behälter-Bauart-Prüfung Nukleare Entsorgung Projekt Asse Projekt Gorleben Eignungsprognose Gorleben Projekt Konrad Errichtung Konrad Endlager Morsleben Betrieb ohne APRO/DBE Endlagerprojekte Allgemein Verfassung und Verwaltung des Bundes und der Bundesländer, Bund/Länder Zusammenarbeit Verfassung des Bundes Grundgesetz Bundestag Allgemein Ausschüsse des Bundestages Allgemein Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuss Innenausschuss Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Asse Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Gorleben Bundesrat Allgemein Ausschüsse des Bundesrates Allgemein Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Vermittlungsausschuss Drucksachen des Bundestages und Bundesrates, Anfragen, Petitionen Allgemein Drucksachen des Bundestages Drucksachen des Bundesrates Parlamentarische Anfragen, Aktuelle Stunde, Befragung der Bundesregierung Große Anfragen Petitionsangelegenheiten Kleine Anfragen Sonstige Anfragen Bundesregierung Allgemein Bundeskanzleramt BMUB BMBF BMWi BMJFFG BMI Bundesgerichte Allgemein Institutionen der Bundesregierung, sonstige Institutionen auf Bundesebene Allgemein Interministerieller Ausschuss für das BfS Seite: 2 Aktenplan BfS Z 2-05103/1 0055 00550 00551 00552 00553 00554 00555 00556 00557 0060 00600 00601 0070 00700 00701 00702 00703 00704 0071 00710 00711 00712 00713 00714 00715 00716 0072 00720 00721 00722 00723 00724 00725 00726 00727 00730 00731 00732 00735 00736 00737 00738 00739 0076 00760 00761 00763 00764 01 0100 01000 01001 01002 01003 04.01.2017 Bundesbehörden Allgemeines UBA DWD BZS BArm BGR BKA Bpol Landesparlamente Allgemein Landesparlamente (Auflistung gem. Anlage) Bund-Länder-Zusammenarbeit Allgemein Länder (Auflistung gem. Anlage) Umweltministerkonferenz (UMK) "Sicherheit und Schutz kerntechn. Einrichtungen" Zusammenarbeit im Rahmen der Innenministerkonferenz Betreuung der Bundesländer im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems Länderausschuß für Atomkernenergie Allgemeines Hauptausschuss FA "Reaktorsicherheit" FA "Brennstoffkreislauf" FA "Strahlenschutz" FA "Recht" FA "Ver- und Entsorgung" Länderausschuß für Atomkernenergie, Arbeitskreise AK Aufsicht/Reaktorbetrieb des FA RS AK Stilllegung des FA RS AK Probabilistik des FA RS AK Verfahrensfragen des FA RS AK Forschungsreaktoren des FA RS AK Sicherung "Ortsfeste Anlagen" des FA RS AK Periodische Sicherheitsüberprüfung-Leitfaden AK Sicherung "Transporte" des FA RS AK Betrieb des FA BK AK Genehmigung des FA BK AK Abfallkontrollrichtlinie des FA BK AK Emission/Immission des FA Str. AK Radiologie des FA Str. AK Integriertes Meßsystem AKIM AK Verteilungsschlüssel AKUR LAA-AK Umweltradioaktivität Zusammenarbeit mit Landessammelstellen Allgemeines Abführung von Abfällen Produktkontrolle Zweckkostenausgaben Rechtsangelegenheiten, Datenschutz Fachübergreifende Rechtsgebiete Allgemeines Zivilrecht Strafrecht Verwaltungsrecht Seite: 3

Lungenkrebsrisiko bei Uranbergarbeitern - Welchen Einfluß hat die zusätzliche Belastung durch Quarz- und Asbeststaub?

Das Projekt "Lungenkrebsrisiko bei Uranbergarbeitern - Welchen Einfluß hat die zusätzliche Belastung durch Quarz- und Asbeststaub?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Über den monokausalen Zusammenhang zwischen einer Radonexposition und dem Lungenkrebs bzw. zwischen einer Exposition gegenüber silikogenen Stäuben und Lungenkrebs gibt es schon eine Reihe an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Über die Wechselwirkungen verschiedener beruflicher Noxen gibt es, wie auch in diesem Falle, bisher jedoch nur sehr spärliche bzw. gar keine Informationen. In den Berufskrankheitenverfahren ist, dem in der BK-Verordnung implizit angenommenen monokausalen Zusammenhang zwischen beruflicher Exposition und Berufskrankheit Rechnung tragend, auch nur die Entschädigung des Versicherten nach einer BK-Ziffer möglich. Nach dem BSG-Urteil vom 12.06.1990 (2 RU 14/90) wird jedoch in Zukunft eine BK-Entschädigung auch dann möglich sein, wenn jeweils die einzelne Noxe für sich allein zwar noch keine versicherungsrechtlich ausreichende Kausalität für die Entstehung der Erkrankung anbringt, wohl aber im gemeinsamen Zusammenwirken. Für die praktische Umrechnung dieses Urteils bedarf es somit noch einer Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen. Im Rahmen einer Fall-Kontroll-Studie mit detaillierten Angaben zur Arbeits- und Raucheranamnese der Probanden wird gegenwärtig im GSF-Institut für Epidemiologie das Lungenkrebsrisiko durch Radon-Folgeprodukte (RnFP) abgeschätzt. Unter Hinzunahme der Informationen, die sich aus den Silikose-Akten und vor allem aus den im GDAW archivierten Röntgenbildern gewinnen lassen, kann der Forschungsansatz auch auf Wechselwirkungen zwischen RnFP einerseits und Quarzstaub sowie Asbest andererseits erweitert werden. Das kanzerogene Risikopotential von Quarzstaub wird gegenwärtig auch international sehr heiß diskutiert. Ziel des Projektes ist es, das Lungenkrebsrisiko durch ein kombinierte Wirkung von RnFP Quarzstaub und Asbest quantitativ zu beschreiben. Die umfassenden probandenbezogenen Daten, die sowohl aus persönlichen Angaben des Probenden als auch aus den Unterlagen des GDAW stammen, bieten möglicherweise darüber hinaus die Chance, zwischen einem multiplikativen und einem additiven Modellansatz zu differenzieren.

Standortanforderungen fuer Deponien

Das Projekt "Standortanforderungen fuer Deponien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Abteilung Abfall durchgeführt. Im Februar 2000 faellte das Bundesgericht ein Urteil ueber die geplante Inertstoffdeponie Briseck, Zell (Kanton Luzern). Umstritten war u.a., ob der geplante Deponiestandort den TVA-Anforderungen genuegte. Insbesondere ging es um die Einhaltung der Bestimmung des Anhangs 2 Absatz 5 der TVA, welche den Nachweis fuer einen undurchlaessigen Untergrund erfordert. Das Bundesgericht entschied, es sei unzulaessig, an Stelle der fehlenden natuerlichen geologischen Barriere von 7 m Maechtigkeit auch weniger maechtige Schichten vorzusehen, wenn diese zum Ausgleich eine niedrigere Durchlaessigkeit aufweisen. Projektziele: Die SGTK begleitet die TVA-Anpassung wissenschaftlich und beraet die Abteilung Abfall bei geologischen und hydrogeologischen Fragestellungen bei der Festlegung der neuen Deponiestandortanforderungen. Die dazu notwendigen wissenschaftlichen Abklaerungen in den Bereichen Geologie und Hydrogeologie erfolgen anhand bestehender Daten (Karten, Literaturdaten von Messungen etc.). Es werden zudem Vorschlaege eines Verordnungstextes zuhanden der Arbeitsgruppe erarbeitet

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