API src

Found 35 results.

10 O 701/19 – 10. Zivilkammer

Zivilurteil: Wandern Im Wald (hier: Harzer-Hexenstieg) erfolgt auf eigene Gefahr – Urteil rechtskräftig Seit Ende September 2023 ist das am 04.03.2020 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer rechtskräftig. Die Kammer hatte die Klage eines Mannes aus dem Landkreis Friesland gegen die Stadt Thale abgewiesen. Der Mann hatte unter anderem von der Stadt Thale Schmerzensgeld von mindestens 200.000 € verlangt. Der Mann hat gegen das Urteil des Landgerichts zunächst erfolglos Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 15.12.2020 (2 U 66/20) die Berufung zurückgewiesen.  Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat der Mann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe angerufen. Der BGH hat mit Beschluss vom 21.09.2023 (VI ZR 357/21) die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen. damit die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig geworden. Nach Schilderung des Klägers, ist er am 13.07.2018 mit seiner Familie auf einem Teil des auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale liegenden touristisch beworbenen "Harzer-Hexen-Stieg" vom Hexentanzplatz in Richtung Thale gewandert. In Höhe des Brunhildenweges sei dann am frühen Nachmittag ein Baum auf den Kläger gestürzt, der schwer verletzt wurde und noch heute an einer Querschnittslähmung leidet. Der Kläger meint, die beklagte Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei der Durchführung einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten. Auch nach der gesetzlichen Risikoverteilung aus § 22 Landeswaldgesetz  Sachsen-Anhalt haftet selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass die Waldnutzung im Verlauf der Jahre zugenommen hat. Auch an stark frequentierten Waldwegen werden die Haftungsrisiken relevant, die nach den gesetzlichen Vorschriften der Waldbesucher tragen soll. "Das Betreten und Nutzen der freien Landschaft geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für typische Gefahren, die vom Zustand des Waldes, vom Zustand der Wege und Landschaftselemente oder von waldtypischen forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen ausgehen. Der Grundbesitzer kann lediglich haftbar gemacht werden, wenn er diese Gefahren vorsätzlich herbeigeführt oder unter Missachtung von Rechtsvorschriften nicht beseitigt hat." Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

(LG HAL) Terminvorschau für Februar 2023

Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, räuberischer Diebstahl u.a. in Weißenfels Tag, Uhrzeit 30.01.23, 09:00 ; 02.02.23, 09:00 ; 10.02.23, 09:00 ; 22.02.23, 09:00 Raum 169 16 KLs 14/22 Dem im November 1994 geborenen Angeklagten werden fünf Straftaten vorgeworfen: Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, Diebstahl in drei Fällen, davon in einem Fall Diebstahl im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung und in zwei Fällen Diebstahl mit Waffen sowie schwerer räuberischer Diebstahl. Der Angeklagte steht nach seiner Haftentlassung aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Halle vom März 2018 unter Führungsaufsicht. Entgegen den Weisungen des Landgerichts soll der Beschuldigte den Kontakt zu seinem Bewährungshelfer abgebrochen und für diesen nicht mehr erreichbar gewesen sein. In der Folge habe der Angeklagte im Februar und März 2022 Waren in Einkaufsmärkten entwendet und in einem Fall den Mitarbeitern mit einem Messer gedroht. Im April 2022 habe der Angeklagte in einem Ladengeschäft in Weißenfels erneut Waren in seinen Rucksack gesteckt und anschließend das Geschäft verlassen, ohne die Waren zu bezahlen. Personen, die den Angeklagten hindern wollten, den Ort zu verlassen, soll der Angeklagte versucht haben, mit einem Messer zu stechen. Im Mai 2022 soll der Angeklagte einen Kaugummiautomaten aufgebrochen und daraus sämtliche Kaugummikugeln entwendet haben. Der Angeklagte hat die Tat vom April 2022 im Wesentlichen eingeräumt. Zu den übrigen Tatvorwürfen hat sich der Angeklagte nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Anm.: Führungsaufsicht ist eine sog. Maßregel der Besserung und Sicherung (§§ 68 ff. StGB). Die Aufgabe der Führungsaufsicht ist präventiver Art. Mit ihr wird bezweckt, in der Regel aus dem Straf- oder Maßregelvollzug entlassene Personen bei der Gestaltung ihres Lebens in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen, sie zu betreuen sowie zu überwachen, um sie von künftigen Straftaten abzuhalten. Mit der Führungsaufsicht soll sowohl eine Resozialisierungshilfe gewährt, als auch Sicherungsaufgaben zum Schutz der Allgemeinheit wahrgenommen werden. Schwerer Raub in Schkopau Tag, Uhrzeit 14.02.23, 09:00 ; 23.02.23, 09:00 Raum 187 4 KLs 6/22 Dem im Juni 2002 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer Raub vorgeworfen. Der Angeklagte soll sich im August 2022 in eine Bäckerei in Schkopau begeben und zunächst Brötchen bestellt haben, um so das Öffnen der Kasse zu erreichen. Nachdem die Verkäuferin die Kasse geöffnet habe, habe der Angeklagte die Herausgabe von Bargeld gefordert. Anschließend habe der Angeklagte sich um den Kassenbereich begeben, mit einem mitgeführten Beil auf den Tresen geschlagen und aus der Kasse ca. 400 EUR Bargeld entnommen. Der Angeklagte hat sich kurz nach der Tat zur Polizei begeben und die Tat gestanden. Schwerer Raub ist mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht. Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Das Verfahren sollte ursprünglich ab dem 07.1.2022 verhandelt werden (vgl. PM des Landgerichts Halle vom 29.11.2022). Aufgrund einer Erkrankung eines Prozessbeteiligten wurden die Termine jedoch aufgehoben. Vergewaltigung und Körperverletzung in Halle Tag, Uhrzeit 28.02.23, 09:00 ; 07.03.23, 09:00 ; 22.03.23, 09:00 Raum 123 14 KLs 3/22 Dem im Juni 2000 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen. Der Angeklagte sowie die gesondert verfolgten I. und F. sollen im Juni 2021 in Halle auf eine ihnen unbekannte Frau getroffen sein. Sie sollen sich unterhalten und zusammen Alkohol getrunken haben. Dann sollen sie gemeinsam in eine unbewohnte Gegend gefahren sein, wo sich der Angeklagte sowie die gesondert Verfolgten an der Frau vergangen haben sollen. Der Angeklagte hat erklärt, sämtliche sexuellen Handlungen seien von allen Beteiligten freiwillig durchgeführt worden. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Das Verfahren sollte ursprünglich ab dem 11.01.2023 verhandelt werden (vgl. PM des Landgerichts Halle vom 23.12.2022). Diese Termine wurde jedoch aus dienstlichen Gründen aufgehoben. Vergewaltigung im Seegebiet Mansfelder Land Tag, Uhrzeit 06.02.23, 08:30 ; 08.02.23, 08:30 Raum 141 5 KLs 18/22 Dem im Dezember 1968 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen. Der Angeklagte soll sich an einem nicht näher feststellbaren Tag im Jahr 2016 im Seegebiet Mansfelder Land an seiner Schwester in deren Wohnung vergangen haben. Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Beleidigung, Bedrohung, Betrug u.a. in Eisleben Tag, Uhrzeit 20.02.23, 09:00 ; 08.03.23, 09:00 ; 10.03.22, 09:00 ; 17.03.23, 09:00 ; 22.03.23, 09:00 ; 12.04.23, 09:00 Raum 96 13 KLs 8/22 Dem Oktober 1964 geborenen Angeklagten werden 64 Straftaten vorgeworfen, u.a. Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung in 17 Fällen, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz in zwei Fällen, Betrug im besonders schweren Fall in 11 Fällen sowie Urkundenfälschung im besonders schweren Fall in 35 Fällen. Der Angeklagte soll zwischen Oktober 2019 und September 2020 wiederholt Personen in Eisleben beleidigt und bedroht haben. Im Juli 2020 habe der Angeklagte entgegen einer einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts eine ihm bekannte Frau an deren Arbeitsplatz aufgesucht und bedroht. Zudem habe der Angeklagte bei verschiedenen Versandhäusern Konsumartikel bestellt. Dabei habe der Angeklagte gewusst oder billigend in Kauf genommen, den fälligen Kaufpreis nicht vereinbarungsgemäß zu zahlen. Zum Teil soll der Angeklagte zu Lasten Dritter gefälschte Überweisungsträger bei der Sparkasse eingeworfen haben, wobei er als Begünstigten jeweils das Versandhaus und die konkrete Bestellung eingetragen habe. Der Angeklagte hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, keine Angaben zur Sache machen zu müssen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Statt bzw. neben einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Betäubungsmittelhandel in Zeitz Tag, Uhrzeit 20.02.23, 09:00 Raum 123 10a KLs 10/22 Das Landgericht Halle hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.03.2022 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen und wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Munition zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Darüber hinaus hat es u.a. die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 193.000 EUR angeordnet (Az.: 13 KLs 18/21). Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Halle mit Beschluss vom 02.11.2022 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.500 EUR angeordnet worden war. Im Umfang der Aufhebung hat der Bundesgerichtshof die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (Az.: 6 StR 311/22). Die 10. Strafkammer hat nunmehr festzustellen, ob der Angeklagte den Betrag in Höhe von 11.500 EUR erhalten hat. Nur in dem dafür erforderlichen Umfang findet eine neue Beweisaufnahme statt, nicht mehr zum eigentlichen Tatvorwurf. Vergewaltigung u.a. in Halle Tag, Uhrzeit 21.02.23, 09:00 ; 23.02.23, 09:00 ; 27.02.23, 09:00 ; 13.03.23, 09:00 ; 20.03.23, 09:00 Raum 96 13 KLs 17/22 Dem September 1992 geborenen Angeklagten werden zwei Straftaten vorgeworfen: sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte soll sich im März 2021 und an einem weiteren, nicht näher feststellbaren Tag vor dem 16.07.2021 an zwei ihm bekannten Frauen in Halle vergangen haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Sexueller Missbrauch von Kindern in Naumburg Tag, Uhrzeit 23.02.23, 09:00 ; 01.03.23, 09:00 Raum 123 14 KLs 7/22 Dem im September 1962 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern in mindestens sechs Fällen, davon in einem Fall schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, vorgeworfen. Der Angeklagte soll sich im August 2021 in Naumburg an seinem im Oktober 2011 geborenen Stiefsohn vergangen haben, als dieser den Sommerurlaub mit ihm verbracht habe. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen, aber über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er in einer anzuberaumenden Hauptverhandlung die Vorwürfe einräumen werde. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle Tag, Uhrzeit 24.02.23, 09:00 ; 02.03.23, 09:00 ; 14.03.23, 09:00 Raum 90 17 KLs 12/22 Dem im März 1989 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Der Angeklagte soll sich im Mai 2022 in Halle an der im Jahr 2017 geborenen Tochter einer Bekannten vergangen haben. Der Angeklagte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. ______________________ Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung. Impressum: Landgericht Halle Pressestelle Hansering 13 06108 Halle (Saale) Tel.: 0345 220-3134 Fax: 0345 220-3379 Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

(LG MD) Zivilurteil: Wandern im Wald (hier: Harzer-Hexenstieg) erfolgt auf eigene Gefahr

Mit am 04.03.2020 verkündetem Urteil haben die drei Berufsrichterinnen und -richter der 10. Zivilkammer die Klage eines Mannes aus dem Landkreis Friesland gegen die Stadt Thale abgewiesen. Der Mann hatte unter anderem von der Stadt Thale Schmerzensgeld von mindestens 200.000 ? verlangt.   Nach seiner Schilderung, ist er am 13.07.2018 mit seiner Familie auf einem Teil des auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale liegenden touristisch beworbenen "Harzer-Hexen-Stieg" vom Hexentanzplatz in Richtung Thale gewandert. In Höhe des Brunhildenweges sei dann am frühen Nachmittag ein Baum auf den Kläger gestürzt, der schwer verletzt wurde und noch heute an einer Querschnittslähmung leidet.   Der Kläger meint, die beklagte Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei der Durchführung einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.   Das Gericht hat die Klage im Einklang mit Gesetzeslage (§ 4 und § 22 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 ? VI ZR 311/11) abgewiesen.   Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten.   Auch nach der gesetzlichen Risikoverteilung aus § 22 LWaldG LSA haftet selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass die Waldnutzung im Verlauf der Jahre zugenommen hat. Auch an stark frequentierten Waldwegen werden die Haftungsrisiken relevant, die nach den gesetzlichen Vorschriften der Waldbesucher tragen soll.   Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger hat die Möglichkeit binnen 1 Monats Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg einzulegen.   § 22 Abs. 3 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt   "Das Betreten und Nutzen der freien Landschaft geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für typische Gefahren, die vom Zustand des Waldes, vom Zustand der Wege und Landschaftselemente oder von waldtypischen forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen ausgehen. Der Grundbesitzer kann lediglich haftbar gemacht werden, wenn er diese Gefahren vorsätzlich herbeigeführt oder unter Missachtung von Rechtsvorschriften nicht beseitigt hat."       Löffler Pressesprecher Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

(LG MD) Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im Januar 2020 (Stand: 02.01.2020)

sexueller Missbrauch von Jungen in Halberstadt 22 KLs 839 Js 75498/18 (35/18) ? 2. Jugendschutzkammer   1 Angeklagter 1 psychologischer Sachverständiger 1 Nebenkläger 1 Adhäsionskläger     Prozessbeginn:                   Freitag, 03. Januar 2020, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         13. und 20. Januar 2020, jeweils 09.30 Uhr, 21. Januar 2020, 11.00 Uhr, jeweils Saal E 12     Einem 62-jährigen Mann wird vorgeworfen, von August bis Dezember 2017 in Halberstadt mehrere Jungen im Alter zwischen 11 und 14 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Dabei soll der Angeklagte die Geschädigten mit Geld "geködert" haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.   Es ist damit zu rechnen, dass die Hauptverhandlung in mehr oder weniger großen Teilen zum Schutz der Intimsphäre der Beteiligten nichtöffentlich sein wird.     Geldwäsche und Betrug in Magdeburg und anderen Orten 21 KLs 581 Js 295/15 (19/19) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 6 Zeugen   Prozessbeginn:                   Dienstag, 07. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         13., 14., 21., 27. du 29. Januar 2020, 03., 04., 17., 18. und                                                24. Februar 2020, jeweils 13.00 Uhr,                                                 02. und 09. März 2020, jeweils 09.00 Uhr,                                                jeweils Saal A 23                                                sowie vorsorglich jeden weiteren Donnerstag und Montag,                                                jeweils 09.00 Uhr bis zum Ende der Hauptverhandlung     Einem 56-jährigen gebürtigen Magdeburger wird vorgeworfen, im Zeitraum von November 2014 bis Mai 2015 insgesamt 6 Straftaten begangen zu haben. Der Angeklagte soll als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH in Magdeburg mehrere 100.000 Euro an Auslandsüberweisungen, die auf dem Konto der Firma eingegangen sein sollen, auf sein Privatkonto und anderen Konten transferiert haben. Dabei soll der Angeklagte jeweils gewusst haben, dass die Zahlungseingänge auf strafbaren Handlungen beruht haben sollen. Die Gutschriften auf dem Geschäftskonto sollen dabei bei den im Ausland ansässigen Firmen durch beispielsweise manipulierte E-Mails veranlasst worden sein.   Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tatvorwürfe bestritten. Der Angeklagte konnte aufgrund eines Haftbefehls vom 04. Oktober 2017 am 07. August 2019 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.     sexueller Missbrauch eines Kindes in Magdeburg 22 KLs 143 Js 13911/17 (7/18) ? 2. Jugendschutzkammer   1 Angeklagter 1 Nebenkläger 1 rechtsmedizinischer Sachverständiger   Prozessbeginn:                   Mittwoch, 08. Januar 2020, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         09. und 14. Januar 2020, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Der 37-jährige Angeklagte wird beschuldigt, von Dezember 2016 bis Januar 2017 einen damals 9-jährigen Jungen in seiner Wohnung in Magdeburg sexuell missbraucht zu haben. Die Taten sollen passiert sein, als der Geschädigte bei dem Angeklagten übernachtet haben soll. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.   Es ist damit zu rechnen, dass die Hauptverhandlung in mehr oder weniger großen Teilen zum Schutz der Intimsphäre der Beteiligten nichtöffentlich sein kann.     Untreue und Betrug in Magdeburg 21 KLs 157 Js 34298/18 (18/19) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagte 12 Zeugen   Prozessbeginn:                   Donnerstag, 09. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         16., 22. und 29. Januar 2020, 04., 10., 11. und 12. Februar 2020, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23     Eeiner 41-jährigen Frau wird vorgeworfen, von März 2015 bis August 2018 Betrugs- bzw. Untreuehandlungen zum Nachteil des Vermögens ihres 62-jährigen Mannes und der Schwiegermutter begangen zu haben. Der Schaden soll sich dabei insgesamt auf knapp 900.000,00 ? erstrecken. Die Angeklagte soll über die Konten ihres Mannes, auf die sie Zugriff gehabt haben soll, Geld auf ihr eigenes Konto überwiesen haben. Die Angeklagte soll auch ohne Wissen ihres Ehemannes ein hochwertiges Fahrzeug zu einem Preis von rund 100.000,00 ? für sich gekauft haben. Zudem soll die Schwiegermutter insgesamt um rund 20.000,00 ? geschädigt worden sein. Die Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit 01. August 2019 in Untersuchungshaft.     Sicherungsverfahren Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. in Westeregeln und Bernburg 21 KLs 272 Js 29768/19 (20/19)  1. Strafkammer   1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 7 Zeugen   Prozessbeginn:                   Mittwoch 15. Januar  2020, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         vorsorglich 20. und 28. Januar, 09.00 Uhr, Saal A 23     Dem 34-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen in Westeregeln  am 13.08.2019 ein Fahrrad entwendet und sich der Festnahme durch Polizeibeamte widersetzt zu haben. Am 15.08. 2019 soll er in ein Haus in Bernburg eingebrochen und sich ebenfalls bei seiner Festnahme widersetzt haben.   Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.   Der Beschuldigte ist vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Im Ermittlungsverfahren hat er sich zur Sache nicht geäußert.        versuchter Mord in Magdeburg ? Verfahren wird neu aufgerollt 22 Ks 162 Js 29754/18 (1/19) ? 2. Strafkammer             1 Angeklagter 1 Neben- bzw. Adhäsionsklägerin   Prozesstag:                           Donnerstag, 16. Januar 2020, 09,30 Uhr, Saal E 12     Am 21. Februar 2019 verurteilte die 1. große Strafkammer einen mittlerweile 38-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an. Weiterhin wurde der Angeklagte verurteilt, an die geschädigte Adhäsionsklägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 ? zu zahlen. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 01. August 2019 (4 StR 253/19) wurde das Urteil des Landgerichts Magdeburg teilweise aufgehoben, soweit es die Verurteilung zu einem Schmerzensgeld und die Unterbringung in der Entziehungsanstalt zum Gegenstand hatte. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren ist rechtskräftig geworden. Entsprechend den Ausführungen des Bundesgerichtshofs muss die nunmehr zur Entscheidung berufene Kammer prüfen, ob für die Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt eine ausreichende Gefahrenprognose vorliegt. Zudem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs nicht ausreichend begründet worden ist.   Der Angeklagte hatte am 18. September 2018 in einem Supermarkt in der Nähe des Olvenstedter Platzes in Magdeburg seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messerstich in den Hals schwer verletzt.     versuchter Totschlag in Oschersleben 21 Ks 162 Js 29777/19 (6/19) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 1 psychiatrischer Sachverständiger 1 rechtsmedizinische Sachverständige 6 Zeugen   Prozessbeginn:                   Donnerstag, 23. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         30. Januar 2020 und 05. Februar 2020, sowie vorsorglich                                                06. und 18. Februar 2020, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23     Ein 31-jähriger Mann wird beschuldigt, am 16.08.2019 in Oschersleben versucht zu haben, mit einem Messer seine Lebensgefährtin, die sich von ihm trennen wollte, zu töten. Anschließend soll der Angeklagte in Selbsttötungsabsicht sich verletzt haben.   Der Angeklagte befindet sich seit 16. August 2019 in Untersuchungshaft.       Löffler Pressesprecher Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

(LG MD) Mann hetzt Hund auf Ausländer - u. a.

- Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der 2. Strafkammer vom 11.12.2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 22 KLs 230 Js 15079/18 (11/18)   Am 11.12.2018 verurteilte die 2. Strafkammer einen mittlerweile 24-jährigen deutschen Mann wegen Körperverletzung in 2 Fällen und gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof im Juli 2019 verworfen.   Damit steht rechtskräftig fest, dass der Täter am 03. Februar 2018 in der Straßenbahn in Magdeburg einen ausländischen Mitbürger geschlagen hat. Als ein anderer Fahrgast schlichtend eingreifen wollte, hat er diesen ebenfalls geschlagen. Der Ausländer erlitt leichtere Verletzungen. Der "Schlichter" konnte nicht ermittelt werden Am 9. März 2018 schlug der Angeklagte einen ihm bekannten deutschen Mann in Magdeburg und hetzte seine beiden Hunde auf ihn. Der Mann erlitt leichtere Verletzungen. Am 13. Mai 2018 hetzte der Täter seine beiden Hunde im Flora Park in Magdeburg auf einen ausländischen Mitbürger, der mit seiner Familie und kleinen Kindern unterwegs war. Da das spätere Opfer seine Familie schützen wollte, lief er weg, um die Hunde auf sich zu lenken. Die Hunde holten den Mann schnell ein, rissen ihn zu Boden und bissen ihn in Oberschenkel und Unterarm. Zuvor hatte der Angeklagte Worte wie "Ausländer Sch?e" vor sich hin geredet.       Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der 2. Strafkammer vom 05.02.2019 wegen versuchten Mordes u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren anstelle von 6 Jahren 22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18)   Am 05.02.2019 verurteilte die 2. Strafkammer (Schwurgericht) einen mittlerweile 35-jährigen Mann wegen versuchten Mordes  und schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof im Juli 2019 verworfen.   Die Kammer war damals überzeugt davon, dass der Angeklagte am 07. Juni 2017 in Oschersleben versucht hatte, seine ehemalige Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder (damals 1 Jahr und 7 Monate alt) umzubringen. Hierzu hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von max. 2,38 o/oo mehrere Kisten vor der Wohnungstür mit Bekleidung abgestellt und diese mittels eines Brandbeschleunigers entzündet. Der Angeklagte nahm billigend in Kauf, dass die drei in der Wohnung befindlichen Personen sich nicht retten konnten und rechnete mit einer Ausbreitung des Feuers. Tatsächlich konnten sich die Mutter und die Kinder mit Hilfe von Passanten retten. Hierzu ließ die Mutter zunächst ihre Kinder aus dem Wohnzimmerfenster hinab in eine von Helfern ausgebreitete Decke fallen, bevor sie selbst aus dem Fenster sprang. Der etwa eine Stunde andauernde Brand hinterließ große Schäden im Bereich des ersten Obergeschosses und des Dachgeschosses des Hauses. Der Dachstuhl wurde ebenso wie die Treppe im oberen Bereich nahezu vollständig zerstört. Infolge der Schäden musste das Haus abgerissen werden. Der entstandene Schaden lag zwischen 400.000 und 700.000 ?.   In einem ersten Prozess ist der Angeklagte am 13.12.2017 zu einer Freiheitstrafe von "nur" 6 Jahren verurteilt worden. Die hiergegen gerichtet Revision der Staatsanwaltschaft war erfolgreich.     Tod in Bernburg - Urteil der 2. Strafkammer vom 12.04.2019 ist rechtskräftig 22 KLs 164 Js 17637/18 (23/18)   Am 12. April 2019 verurteilte die 2. Strafkammer als Schwurgericht einen mittlerweile 17-jährigen Jugendlichen  wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten, seine mittlerweile 35-jährige Mutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten, einen mittlerweile 21-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und einen mittlerweile 22-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung von 6 Jahren.   Hiergegen hatten zunächst alle Angeklagten Revision eingelegt und diese nach und nach zurückgenommen, so dass das Urteil rechtskräftig geworden ist.   Damit steht fest, dass die vier Angeklagten in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni 2018 in Bernburg in einer Wohnung in der Hohen Straße in Bernburg eine Frau grundlos zu gequält haben. Als Folge der Misshandlungen ist die Frau dann gestorben. Eine Mitschuld am Tod der Frau konnte letztlich nur dem 17-Jährigen und seiner Mutter nachgewiesen werden. Der 17-Jährige hat zu dem zuvor in der gleichen Nacht einen anderen Bekannten geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.     Löffler Pressesprecher Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

(LG HAL) Terminvorschau Oktober 2019

Cannabis-Indoor-Plantage in Teuchern Tag, Uhrzeit 14.10.19, 09:00 ; 24.10.19, 08:30 ; 29.10.19, 09:00 ; 08.11.19, 09:00 ; 21.11.19, 09:00 ; 25.11.19, 09:00 ; 02.12.19, 09:00 ; 16.12.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 11/19 Dem im September 1976 geborenen Angeklagten werden fünf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll vor dem 17.04.2018 auf einem Anwesen in Teuchern drei Cannabis-Indoor-Plantagen mit insgesamt knapp 200 Cannabispflanzen betrieben haben. Ferner soll er in dem Anwesen Cannabispaste aufbewahrt und Cannabisblüten getrocknet haben. In einem weiteren Raum des Anwesens soll er verschiedene Munition sowie eine Doppellaufpistole aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht konkret eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren. Vergewaltigung in Halle Tag, Uhrzeit 15.10.19, 08:30 ; 18.10.19, 08:30 ; 23.10.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 17/19 Dem im Mai 1964 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll sich im Januar 2019 an einem ihm seit Jahren bekannten Mann vergangen haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass der Verkehr einvernehmlich als Gegenleistung dafür stattgefunden habe, dass er den anderen Mann finanziell unterstütze. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Körperverletzung und Diebstahl in Sangerhausen Tag, Uhrzeit 15.10.19, 09:00 ; 29.10.19, 13:00 ; 06.11.19, 09:30 ; 20.11.19, 10:30 ; 26.11.19, 09:30 ; 17.12.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 21/19 Dem im Juli 1984 geborenen Angeklagten werden Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Er soll im August 2017 in Sangerhausen ein Wahlplakat beschädigt haben. Im September 2018 soll er in Sangerhausen eine Frau in den sog. "Schwitzkasten" genommen haben, um ihr das Mobiltelefon wegzunehmen. Im Juni 2018 soll er jeweils im Zuge von Auseinandersetzungen in Sangerhausen einen Mann geschlagen und einen anderen Mann in den Hals gebissen haben. Im August 2017 soll er aus einem Laden Tabak gestohlen haben. Im Februar 2017 soll er sich gewaltsam seiner Festnahme auf der Grundlage eines Haftbefehls widersetzt haben. Ein psychiatrisches Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung zu den jeweiligen Tatzeitpunkten nicht oder jedenfalls nicht vollständig schuldfähig war, so dass statt einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Steuerhinterziehung in Halle Tag, Uhrzeit 17.10.19, 09:30 ; 23.10.19, 09:30 ; 24.10.19, 09:30 ; 30.10.19, 09:30 Raum 169 2 KLs 8/17 Dem im Januar 1942 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 16 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen 2007 und 2012 in Halle als gewerbetreibender Unternehmer im Bereich Umwelt-Consulting und Projektmanagement tätig gewesen sein und es unterlassen haben, pflichtgemäß Steuererklärungen abzugeben Dadurch hätten Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt rund 300.000,00 Euro nicht festgesetzt werden können. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er davon ausgegangen sei, nicht zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet gewesen zu sein, weil Gegenstand seiner Leistungen ausschließlich im Ausland gelegene Grundstücke gewesen seien, so dass er seiner Meinung nach die so erzielten Einnahmen nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland habe versteuern müssen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung in Halle Tag, Uhrzeit 17.10.19, 09:00 ; 18.10.19, 09:00 ; 24.10.19, 09:00 ; 29.10.19, 09:00 Raum 3 KLs 11/19 Dem im März 1987 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung in insgesamt sechs Fällen zur Last gelegt. Er soll im Juni 2017 und Juli 2017 als Patient in verschiedenen Krankenhäusern die dortigen Angestellten verbal bedroht und beleidigt und in einem Falle eine andere Patientin geschlagen haben. Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Da aber möglicherweise wegen einer psychischen Erkrankung des Angeklagten statt oder neben einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, ist das Verfahren von der Großen Strafkammer übernommen worden. Bestechlichkeit in Mansfeld Tag, Uhrzeit 22.10.19, 09:00 Raum 96 13 KLs 11/19 Mit Urteil vom 16.12.2018 hatte eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle den im Dezember 1970 geborenen Angeklagten wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (2 KLs 7/16). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Frühjahr 2009 als Landrat von dem Inhaber eines Küchenstudios mindestens zehn Prozent der Auftragssumme als Gegenleistung dafür gefordert habe, dass er die Kreisverwaltung anweisen werden, den Auftrag zur Sanierung der Kantine des Landratsamte mit einem Volumen von mehr als 200.000,00 Euro an das besagte Küchenstudio zu vergeben. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.07.2019 den Rechtsfolgenausspruch dieses Urteils aufgehoben. Zur Begründung hat er ausgeführt, den Urteilsgründen sei nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, welcher Betrag eigentlich zu Unrecht an den Angeklagten geflossen sein solle, so dass nicht erkennbar sei, ob die ausgesprochene Strafe tat- und schuldangemessen sei. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof verworfen. Die Verurteilung wegen Bestechlichkeit (Schuldspruch) hat damit Bestand und ist rechtskräftig. Eine andere Kammer des Landgerichts Halle muss nunmehr die für die Findung einer tat- und schuldangemessenen Strafe erforderlichen Feststellungen treffen und dann eine neue Strafe festsetzen. Sicherungsverfahren wegen Brandstiftung in Halle Tag, Uhrzeit 22.10.19, 09:30 ; 28.10.19, 09:30 ; 30.10.19, 09:30 ; 05.11.19, 09:30 ; 08.11.19, 09:30 ; 14.11.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 17/19 Dem im September 1979 im Irak geborenen Beschuldigten wird Brandstiftung zur Last gelegt. Er soll Anfang April 2019 in der Absicht, seine in der sechsten Etage einer Asylbewerberunterkunft in Halle gelegene Wohnung in Brand zu setzen, im Flur, im Schlafzimmer und in der Küche unter Verwendung von Brandbeschleuniger brennbare Materialien angezündet haben. Trotz des Eingreifens der Feuerwehr sei die Wohnung vollständig ausgebrannt. Der Anklageschrift ist nicht zu entnehmen, dass auch Menschen zu Schaden gekommen wären. Der Angeklagte, der die Vorwürfe abstreitet, soll zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, so dass statt einer Bestrafung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Abrechnungsbetrug in Mücheln Tag, Uhrzeit 24.10.19, 09:00 ; 07.11.19, 09:00 ; 28.11.19, 09:00 ; 05.12.19, 09:00 ; 12.12.19, 09:00 ; 19.12.19, 09:00 ; 09.01.20, 09:00 ; 16.01.20, 09:00 ; 23.01.20, 09:00 ; 06.02.20, 09:00 ; 20.02.20, 09:00 Raum 96 13 KLs 1/19 Die Angeklagte A.T. ist im November 1963 geboren, ihre Schwester, die Angeklagte, B.T. im September 1969. Den beiden Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 30 Fällen zur Last gelegt. Die Angeklagten betrieben gemeinsam in Mücheln einen Pflegedienst. Zwischen Januar 2013 und Mai 2014 sollen sie in 30 Fällen gegenüber den Krankenkassen Leistungen abgerechnet haben, die entweder gar nicht oder nicht  - wie vorgeschrieben - durch besonders qualifiziertes Pflegepersonal erbracht worden seien. Auf diese Weise soll es zu nicht gerechtfertigten Vergütungszahlungen in Höhe von rund 51.000,00 Euro gekommen sein. Die Angeklagten haben über ihre Verteidiger die Art und Weise der Ermittlungen gerügt, sich aber im übrigen nicht zur Sache eingelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünfzehn Jahren. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 24.10.19, 08:30 ; 12.11.19, 08:30 ; 21.11.19, 09:00 Raum 141 5 KLs 19/18 Dem im August 1989 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll am 16.01.2019 in seiner Wohnung in Halle Cannabisblüten,  -blätter und -stängel sowie Haschisch vorrätig gehalten haben, um diese gewinnbringend zu verkaufen. In einem Zimmer der Wohnung sei bei einer Durchsuchung ein Indoor-Aufzuchtzelt mit 30 Setzlingen von Cannabispflanzen gefunden worden. Ferner soll er eine Gasdruckwaffe sowie ein Einhandmesser griffbereit aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat eingeräumt, an eine Person Drogen verkauft zu haben. Die Anklage geht indes von einem größeren Kundenkreis aus. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Februar 2019 (Stand: 31.01.2019)

I. Strafverfahren   Drogenhandel in Ebendorf 25 KLs 262 Js 25681/18 (44/18) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 5 Zeugen   Prozessbeginn:                 Freitag, 1. Februar 2019, 09.300 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermin:          08. Februar, 09.30 Uhr, Saal C 12     Dem 44-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in Ebendorf am 15.08.2018 rund 4.300 Ecstasy Tabletten, rund 400 g Kokain und kleinere Mengen Crystal besessen zu haben, um mit diesen gewinnbringend zu handeln.       Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Magdeburg 22 KLs 144 Js 33756/17 (24/17) ? 2. Jugendstrafkammer   1 Angeklagter 2 Sachverständige 9 Zeugen   Prozessbeginn:                 Montag, 04. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         07. und 08. Februar,  jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Dem mittlerweile 21-jährigen unter Betreuung stehenden Angeklagten wird vorgeworfen, als Heranwachsender am 01. November 2017 in Magdeburg die damals 7-jährige Schwester seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben.     Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung in Magdeburg 22 KLs 231 Js 25348/18 (29/18) ? 2. Jugendstrafkammer   4 Angeklagte 1 Nebenkläger 1 Sachverständiger 18 Zeugen     Prozessbeginn:                 Montag, 04. Februar 2019, 14.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         25. und 28. Februar 2019, 18. und 26. März 2019,                                          02., 10., 11. und 25. April 2019,                                          jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Vier Angeklagten im Alter zwischen 18 und 21 Jahren werden verschiedene Straftaten vorgeworfen, die sie mit wechselnder Beteiligung am 13. August 2018 zwischen 20.30 Uhr und 21.30 Uhr im Bereich des Hasselbachplatzes in Magdeburg begangen haben sollen. Dort soll es zwischen den Angeklagten, die syrische Staatsangehörige sind, zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit kurdischen Staatsangehörigen gekommen sein. Einer der Angeklagten soll dann mit einer Eisenkette auf andere Personen eingeschlagen haben. Der spätere Geschädigte, der an der vorangegangenen Auseinandersetzung völlig unbeteiligt gewesen sein soll, soll dann von den vier Angeklagten gemeinsam angegriffen worden sein. Dabei soll einer der Angeklagten, ohne Absprache mit den übrigen Angeklagten, mehrfach mit seinem Klappmesser auf den Geschädigten eingestochen haben, um diesen zu töten. Der Geschädigte soll durch eine Notoperation gerettet worden sein.   Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von dem Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" aus.     Versuchter Mord und schwere Brandstiftung in Oschersleben 22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18) ? 2. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Zeugin     Prozesstag:            Dienstag, 05. Februar 2019, 10.00 Uhr, Saal E 12     Am 13.12.2017 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg den mittlerweile 34-jährige Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.   Die Kammer war damals überzeugt davon, dass der Angeklagte am 07. Juni 2017 in Oschersleben versucht hatte, seine ehemalige Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder (damals 1 Jahr und 7 Monate alt) umzubringen. Hierzu hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von max. 2,38 o/oo mehrere Kisten vor der Wohnungstür mit Bekleidung abgestellt und diese mittels eines Brandbeschleunigers entzündet. Der Angeklagte nahm billigend in Kauf, dass die drei in der Wohnung befindlichen Personen sich nicht retten konnten und rechnete mit einer Ausbreitung des Feuers. Tatsächlich konnten sich die Mutter und die Kinder mit Hilfe von Passanten retten. Hierzu ließ die Mutter zunächst ihre Kinder aus dem Wohnzimmerfenster hinab in eine von Helfern ausgebreitete Decke fallen, bevor sie selbst aus dem Fenster sprang. Der etwa eine Stunde andauernde Brand hinterließ große Schäden im Bereich des ersten Obergeschosses und des Dachgeschosses des Hauses. Der Dachstuhl wurde ebenso wie die Treppe im oberen Bereich nahezu vollständig zerstört. Infolge der Schäden musste das Haus abgerissen werden. Der entstandene Schaden lag zwischen 400.000 und 700.000 ?.   Die gegen die Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. August 2018 (4 StR 162/18) verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte des versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und versuchter besonderer schwerer Brandstiftung schuldig ist. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den Feststellungen im Strafausspruch und im Ausspruch über den Vorwegvollzuges eines Teils der Strafe aufgehoben. Der Bundesgerichtshof kann nicht ausschließen, dass das Landgericht zu einer höheren Bestrafung des Angeklagten gelangt wäre, wenn es noch die versuchte schwere Brandstiftung berücksichtigt hätte.   Die nunmehr zur Entscheidung berufene 2. Strafkammer muss sich nun mit der Höhe der Strafe und der Frage, welcher Teil der Strafe vor der Unterbringung in der Entziehungsanstalt vollzogen werden muss, erneut beschäftigen.   Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs steht allerdings fest, dass der Angeklagte einen versuchten Mord, schwere Brandstiftung und versuchte schwere Brandstiftung begangen hat.   Der Angeklagte befindet sich seit Juni 2017 in Untersuchungshaft.     Versuchter Mord in Magdeburg 21 Ks 162 Js 29754/18 (17/19) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 2 Sachverständige 5 Zeugen     Prozessbeginn:                 Donnerstag, 07. Februar 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         08. und 15. Februar 2019, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23     Einem 37-jährigen aus Magdeburg stammenden Mann wird vorgeworfen, am 18.09.2018 in Magdeburg in einem Supermarkt am Olvenstedter Platz seine ehemalige Freundin niedergestochen zu haben. Motiv des Angeklagten soll Rache darüber gewesen sein, da die Frau ihn verlassen haben soll. Die Geschädigte überlebte aufgrund einer Notoperation.   Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte bestritten, die Tat begangen zu haben. Der Angeklagte befindet sich seit 19. September 2018 in Untersuchungshaft.     Sicherungsverfahren, Totschlag in Bernburg 22 KLs 164 Js 26061/18 (30/18) ? 2. Strafkammer   1 Beschuldigte 2 Sachverständige 7 Zeugen     Prozessbeginn:                 Dienstag, 19. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         08., 12. und 14. März 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Der 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. August 2018 in Bernburg im Zustand der Schuldunfähigkeit im Fachkrankenhaus für Psychiatrie eine 91-jährige Frau erwürgt zu haben. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die nicht vorbestrafte Frau aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte die Beschuldigte schuldunfähig sein, ihr die Tat nachgewiesen werden, und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich die Beschuldigte zur Sache nicht eingelassen.       II. Zivilverfahren     Sturz auf einem schneebedeckten Weg  im Harz 10 o 503/18 ? 10. Zivilkammer   Prozesstag:            Donnerstag 07. Februar 2019, 10.30 Uhr, Saal B 13     Ein Wanderer fordert von dem Land Sachsen-Anhalt Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 7.000 ?. Der Kläger behauptet, am 01. März 2017 auf dem Wanderweg 17H 2,5 km oberhalb von Schierke im Tal der kalten Bode gestürzt und sich verletzt zu haben. Unter anderem soll er sich seinen Arm gebrochen haben. Ursache für den Sturz sollen zwei gummiartige Förderbänder gewesen sein, die auf dem abschüssigen Weg gelegen, vom Schnee bedeckt und daher nicht erkennbar gewesen sein sollen. Der Nationalpark Harz, der das Land vertritt, verteidigt sich damit, dass der Weg als Wanderweg im Winter nicht vorgesehen sei. Vielmehr handle es im Winter um eine Loipe. Zum Schutz der Langläufer seien die Matten ausgelegt gewesen, um aufsteigendes Wasser vom Schnee fernzuhalten.     Vergütungsklage der ehemaligen Geschäftsführerin der Kreisvolkshochschule Harz 31 O 83/18 und 31 O 114/18 ? 1. Kammer für Handelssachen     Prozesstag:            Dienstag, 19. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 14     Die ehemalige Geschäftsführerin der Kreisvolkshochschule Harz klagt ihre Vergütung ein, nachdem ihr durch die Kreisvolkshochschule mit Schreiben vom 22.08.2018 außerordentlich gekündigt wurde.   Mit sogenanntem "Vorbehaltsurteil" vom 13.11.2018 im Verfahren 31 O 83718  hatte die Kammer in einem Urkundenprozess die Beklagte verurteilt, für den Monat September 2018 der Klägerin ihr Gehalt von 5.683,23 ? brutto zu bezahlen. Als Beweismittel waren bislang nur Urkunden zugelassen. In dem nun sich anschließendem Nachverfahren kann auch mit anderen Beweismitteln als mit Urkunden geklärt werden, ob die fristlose Kündigung wirksam gewesen ist.   Im Verfahren 31 O 114/18 fordert die Klägerin die Weiterzahlung ihres Gehaltes im Urkundenprozess bis Dezember 2020.   Möglicherweise wird der Termin noch aufgehoben, falls sich die Parteien auf eine nichtöffentliche gerichtliche Mediation einigen.       Zoo Magdeburg fordert nunmehr von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss auch für das Jahr 2018 (31 O 111/18 ? Handelskammer)   Der ursprüngliche Termin vom 29.01.2019 ist verlegt worden auf den   Dienstag, 19. Februar  2019, 11.00 Uhr, Saal E 14   Der Zoo Magdeburg fordert nun auch für das Jahr 2018 von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro.   In einem vorangegangen Prozess vor der Handelskammer ist mit Urteil vom 12.09.2017 im Urkundenprozess und mit bestätigendem Urteil vom 18.09.2018 im Nachverfahren entschieden worden, dass die Gemeinde Barleben für das Jahr 2017 noch zur Zahlung des Betriebskostenzuschusses verpflichtet ist. Barleben hatte aufgrund des ersten Urteils am 10.01.2018 die 300.000 Euro für das Jahr 2017 auch bezahlt.   In dem Urteil vom 18.09.2018 hat die Handelskammer allerdings die Auffassung vertreten, dass Barleben jedenfalls zur Kündigung des Gesellschaftsvertrages im Jahr 2017 mit der Folge berechtigt sein dürfte, dass Barleben jedenfalls ab 2018 den Betriebskostenzuschuss nicht mehr zahlen muss.   In dem jetzt beginnen neuen Prozess wird geklärt, ob Barleben auch für das Jahr 2018 den Zuschuss bezahlen muss.   Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 2006 verpflichtete sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 ? zu bezahlen.  Die Gemeinde Barleben hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.     Löffler Pressesprecher Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Bundesgerichtshof untersagt Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber

Der Brillant AG wurde gerichtlich untersagt, Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu verkaufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. September 2016 in Karlsruhe. Die DUH hatte bei Laboranalysen von Energiesparlampen der Brilliant AG deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 13 Milligramm den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert von 5 Milligramm um mehr als das Doppelte. Die Aufforderung der DUH, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit dazu zu verpflichten, zukünftig keine Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber mehr zu verkaufen, hatte das Unternehmen abgelehnt. Daraufhin klagte die DUH im Juli 2012 gegen die Brilliant AG wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Sowohl das Landgericht Stade als auch das Oberlandesgericht Celle entschied im Sinne der DUH.

Bundesgerichtshof in Australien hebt die Zustimmung der Regierung Abbott für die Carmichael Mine auf

Der Bundesgerichtshof in Australien hob am 4. august 2015 die Zustimmung der Regierung Abbott für das größte geplante Kohleprojekt des Landes auf: den Aufschluss der Carmichael Mine im Bundesstaat Queensland im Nordosten Australiens. Die Richter begründeten das mit zwei bedrohten Tierarten, die dort noch einen intakten Lebensraum haben: eine seltene Schuppenechse der Gattung Egernia und eine Vipern-Art. Das berichtet die britische Tageszeitung The Guardian. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass Abbott dem Rat seines eigenen Umweltministers nicht gefolgt sei.

§ 89

§ 89 (1) Über Beschwerden entscheidet bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof ein Zivilsenat. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen sind entsprechend anzuwenden. (3) § 44 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über die Fortführung des Verfahrens bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist entsprechend anzuwenden. (4) Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden können. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung die organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten. Die Rechtsverordnungen der Bundesregierung bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Zulassung der elektronischen Akte kann auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt werden. Stand: 01. Januar 2018

1 2 3 4