Umweltbundesamt wertet Pläne zum Gewässerschutz aus Nur zehn Prozent der Oberflächen-Gewässer in Deutschland erreichen das Prädikat „guter ökologischer Zustand“. UBA-Präsident Jochen Flasbarth erklärte anlässlich des Welttages des Wassers: „Viele Flüsse, Seen und Bäche sind mittlerweile weitgehend sauber. Sauerstoffmangel kommt kaum noch vor. Allerdings sind zu viele Flüsse und Bäche in Deutschland immer noch eingeengt und begradigt. Deshalb können nur wenige Gewässer eine durchweg positive ökologische Qualität erreichen.“ Durch Fluss und Bachbegradigungen gehen Stromschnellen, Kiesbänke oder Überflutungsgebiete und damit auch die natürliche Vielfalt an Lebensräumen verloren. Die für viele Gewässer typischen Lebensgemeinschaften in Schotterstrecken oder Flachwasserzonen sind stark überformt oder ganz verschwunden. Ein weiteres Problem sind Phosphor und Stickstoff, die vielerorts immer noch in zu großem Umfang in Seen und Küstengewässer gelangen. Probleme treten auch beim Grundwasser auf, vor allem durch Nitrat aus der Landwirtschaft. Am heutigen Welttag des Wassers übergibt das Bundesumweltministerium der EU-Kommission die Pläne für den Gewässerschutz der zehn deutschen Flussgebiete. Nach der Wasserrahmenrichtlinie der EU müssen die Bundesländer in so genannten Bewirtschaftungsplänen darlegen, wie die Gewässer ökologischer werden können. Das Umweltbundesamt ( UBA ) wertet diese Pläne zurzeit aus und entwickelt einen Überblick zur Gewässerqualität. Um die Wassergüte zu verbessern, sollen Landwirte unter anderem weniger Dünge- und Pflanzenschutzmittel einsetzen. Viele Wasserversorger bieten dafür schon heute Unterstützung an. Die Kommunen werden - wo erforderlich - kleine Kläranlagen erweitern und planen ein besseres Regenwassermanagement, um Nähr- und Schadstoffe zurückzuhalten. Solche Vorsorgeleistungen, die nicht nur den Gewässern sondern auch der Trinkwasserqualität zugute kommen, fließen in den Wasserpreis mit ein. UBA-Präsident Flasbarth warnt: „Wenn Kartellämter Preissenkungen verfügen, wie jüngst vom Bundesgerichtshof bestätigt, darf sich das nicht auf die Wasserqualität auswirken.
Der Bundesgerichtshof in Australien hob am 4. august 2015 die Zustimmung der Regierung Abbott für das größte geplante Kohleprojekt des Landes auf: den Aufschluss der Carmichael Mine im Bundesstaat Queensland im Nordosten Australiens. Die Richter begründeten das mit zwei bedrohten Tierarten, die dort noch einen intakten Lebensraum haben: eine seltene Schuppenechse der Gattung Egernia und eine Vipern-Art. Das berichtet die britische Tageszeitung The Guardian. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass Abbott dem Rat seines eigenen Umweltministers nicht gefolgt sei.
Der Brillant AG wurde gerichtlich untersagt, Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu verkaufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. September 2016 in Karlsruhe. Die DUH hatte bei Laboranalysen von Energiesparlampen der Brilliant AG deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 13 Milligramm den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert von 5 Milligramm um mehr als das Doppelte. Die Aufforderung der DUH, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit dazu zu verpflichten, zukünftig keine Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber mehr zu verkaufen, hatte das Unternehmen abgelehnt. Daraufhin klagte die DUH im Juli 2012 gegen die Brilliant AG wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Sowohl das Landgericht Stade als auch das Oberlandesgericht Celle entschied im Sinne der DUH.
- Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der 2. Strafkammer vom 11.12.2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 22 KLs 230 Js 15079/18 (11/18) Am 11.12.2018 verurteilte die 2. Strafkammer einen mittlerweile 24-jährigen deutschen Mann wegen Körperverletzung in 2 Fällen und gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof im Juli 2019 verworfen. Damit steht rechtskräftig fest, dass der Täter am 03. Februar 2018 in der Straßenbahn in Magdeburg einen ausländischen Mitbürger geschlagen hat. Als ein anderer Fahrgast schlichtend eingreifen wollte, hat er diesen ebenfalls geschlagen. Der Ausländer erlitt leichtere Verletzungen. Der "Schlichter" konnte nicht ermittelt werden Am 9. März 2018 schlug der Angeklagte einen ihm bekannten deutschen Mann in Magdeburg und hetzte seine beiden Hunde auf ihn. Der Mann erlitt leichtere Verletzungen. Am 13. Mai 2018 hetzte der Täter seine beiden Hunde im Flora Park in Magdeburg auf einen ausländischen Mitbürger, der mit seiner Familie und kleinen Kindern unterwegs war. Da das spätere Opfer seine Familie schützen wollte, lief er weg, um die Hunde auf sich zu lenken. Die Hunde holten den Mann schnell ein, rissen ihn zu Boden und bissen ihn in Oberschenkel und Unterarm. Zuvor hatte der Angeklagte Worte wie "Ausländer Sch?e" vor sich hin geredet. Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der 2. Strafkammer vom 05.02.2019 wegen versuchten Mordes u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren anstelle von 6 Jahren 22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18) Am 05.02.2019 verurteilte die 2. Strafkammer (Schwurgericht) einen mittlerweile 35-jährigen Mann wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof im Juli 2019 verworfen. Die Kammer war damals überzeugt davon, dass der Angeklagte am 07. Juni 2017 in Oschersleben versucht hatte, seine ehemalige Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder (damals 1 Jahr und 7 Monate alt) umzubringen. Hierzu hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von max. 2,38 o/oo mehrere Kisten vor der Wohnungstür mit Bekleidung abgestellt und diese mittels eines Brandbeschleunigers entzündet. Der Angeklagte nahm billigend in Kauf, dass die drei in der Wohnung befindlichen Personen sich nicht retten konnten und rechnete mit einer Ausbreitung des Feuers. Tatsächlich konnten sich die Mutter und die Kinder mit Hilfe von Passanten retten. Hierzu ließ die Mutter zunächst ihre Kinder aus dem Wohnzimmerfenster hinab in eine von Helfern ausgebreitete Decke fallen, bevor sie selbst aus dem Fenster sprang. Der etwa eine Stunde andauernde Brand hinterließ große Schäden im Bereich des ersten Obergeschosses und des Dachgeschosses des Hauses. Der Dachstuhl wurde ebenso wie die Treppe im oberen Bereich nahezu vollständig zerstört. Infolge der Schäden musste das Haus abgerissen werden. Der entstandene Schaden lag zwischen 400.000 und 700.000 ?. In einem ersten Prozess ist der Angeklagte am 13.12.2017 zu einer Freiheitstrafe von "nur" 6 Jahren verurteilt worden. Die hiergegen gerichtet Revision der Staatsanwaltschaft war erfolgreich. Tod in Bernburg - Urteil der 2. Strafkammer vom 12.04.2019 ist rechtskräftig 22 KLs 164 Js 17637/18 (23/18) Am 12. April 2019 verurteilte die 2. Strafkammer als Schwurgericht einen mittlerweile 17-jährigen Jugendlichen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten, seine mittlerweile 35-jährige Mutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten, einen mittlerweile 21-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und einen mittlerweile 22-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung von 6 Jahren. Hiergegen hatten zunächst alle Angeklagten Revision eingelegt und diese nach und nach zurückgenommen, so dass das Urteil rechtskräftig geworden ist. Damit steht fest, dass die vier Angeklagten in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni 2018 in Bernburg in einer Wohnung in der Hohen Straße in Bernburg eine Frau grundlos zu gequält haben. Als Folge der Misshandlungen ist die Frau dann gestorben. Eine Mitschuld am Tod der Frau konnte letztlich nur dem 17-Jährigen und seiner Mutter nachgewiesen werden. Der 17-Jährige hat zu dem zuvor in der gleichen Nacht einen anderen Bekannten geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Löffler Pressesprecher Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 040/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 040/08 Magdeburg, den 23. Juni 2008 Mehr Schutz für Kinder Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat es als Erfolg bezeichnet, dass das sogenannte ¿Posing¿ wieder unter Strafe steht und Kinder damit besser vor sexuellem Missbrauch geschützt sind. ¿Wir haben ein wichtiges Ziel erreicht. Ein untolerierbares Schlupfloch für Straftäter ist geschlossen¿, sagte die Ministerin am Montag in Magdeburg. ¿Das erleichtert die Arbeit der Ermittlungsbehörden in Sachsen-Anhalt und bundesweit sehr.¿ Der Bundestag hatte am Freitag eine Gesetzänderung beschlossen, für die sich Sachsen-Anhalt seit 2006 stark gemacht hatte. Jetzt steht nur noch die abschließende Behandlung im Bundesrat aus. ¿Es ist wichtig, dass Fotos, auf denen z. B. Geschlechtsteile von Kindern im Internet zur Schau gestellt werden, endlich wieder strafrechtlich verfolgt werden können¿, sagte Kolb. Bisher gab es hier eine Gesetzeslücke, die durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Februar 2006 offenbar geworden war. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 067/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 067/06 Magdeburg, den 29. August 2006 Mehr Schutz für Kinder Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb begrüßt, dass die Bundesregierung Kinder besser vor sexuellem Missbrauch schützen will. ¿Jetzt wird ein untolerierbares Schlupfloch für Straftäter geschlossen¿, sagte sie in Magdeburg. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der das so genannte Posing unter Strafe stellt und den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen verbessert. Kolb hatte im Juli die Änderung des entsprechenden Paragrafen angemahnt und damit bundesweites Echo ausgelöst. ¿Es ist wichtig, dass Fotos, auf denen z. B. Geschlechtsteile von Kindern im Internet zur Schau gestellt werden, wieder strafrechtlich verfolgt werden können¿, so die Justizministerin. Dies ist derzeit nicht der Fall. Die Gesetzeslücke war durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Februar 2006 offenbar geworden und hatte die Arbeit der Ermittlungsbehörden in Sachsen-Anhalt und bundesweit sehr erschwert. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de
sexueller Missbrauch von Jungen in Halberstadt 22 KLs 839 Js 75498/18 (35/18) ? 2. Jugendschutzkammer 1 Angeklagter 1 psychologischer Sachverständiger 1 Nebenkläger 1 Adhäsionskläger Prozessbeginn: Freitag, 03. Januar 2020, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: 13. und 20. Januar 2020, jeweils 09.30 Uhr, 21. Januar 2020, 11.00 Uhr, jeweils Saal E 12 Einem 62-jährigen Mann wird vorgeworfen, von August bis Dezember 2017 in Halberstadt mehrere Jungen im Alter zwischen 11 und 14 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Dabei soll der Angeklagte die Geschädigten mit Geld "geködert" haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Es ist damit zu rechnen, dass die Hauptverhandlung in mehr oder weniger großen Teilen zum Schutz der Intimsphäre der Beteiligten nichtöffentlich sein wird. Geldwäsche und Betrug in Magdeburg und anderen Orten 21 KLs 581 Js 295/15 (19/19) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 6 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 07. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 13., 14., 21., 27. du 29. Januar 2020, 03., 04., 17., 18. und 24. Februar 2020, jeweils 13.00 Uhr, 02. und 09. März 2020, jeweils 09.00 Uhr, jeweils Saal A 23 sowie vorsorglich jeden weiteren Donnerstag und Montag, jeweils 09.00 Uhr bis zum Ende der Hauptverhandlung Einem 56-jährigen gebürtigen Magdeburger wird vorgeworfen, im Zeitraum von November 2014 bis Mai 2015 insgesamt 6 Straftaten begangen zu haben. Der Angeklagte soll als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH in Magdeburg mehrere 100.000 Euro an Auslandsüberweisungen, die auf dem Konto der Firma eingegangen sein sollen, auf sein Privatkonto und anderen Konten transferiert haben. Dabei soll der Angeklagte jeweils gewusst haben, dass die Zahlungseingänge auf strafbaren Handlungen beruht haben sollen. Die Gutschriften auf dem Geschäftskonto sollen dabei bei den im Ausland ansässigen Firmen durch beispielsweise manipulierte E-Mails veranlasst worden sein. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tatvorwürfe bestritten. Der Angeklagte konnte aufgrund eines Haftbefehls vom 04. Oktober 2017 am 07. August 2019 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. sexueller Missbrauch eines Kindes in Magdeburg 22 KLs 143 Js 13911/17 (7/18) ? 2. Jugendschutzkammer 1 Angeklagter 1 Nebenkläger 1 rechtsmedizinischer Sachverständiger Prozessbeginn: Mittwoch, 08. Januar 2020, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: 09. und 14. Januar 2020, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12 Der 37-jährige Angeklagte wird beschuldigt, von Dezember 2016 bis Januar 2017 einen damals 9-jährigen Jungen in seiner Wohnung in Magdeburg sexuell missbraucht zu haben. Die Taten sollen passiert sein, als der Geschädigte bei dem Angeklagten übernachtet haben soll. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Es ist damit zu rechnen, dass die Hauptverhandlung in mehr oder weniger großen Teilen zum Schutz der Intimsphäre der Beteiligten nichtöffentlich sein kann. Untreue und Betrug in Magdeburg 21 KLs 157 Js 34298/18 (18/19) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagte 12 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 09. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 16., 22. und 29. Januar 2020, 04., 10., 11. und 12. Februar 2020, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Eeiner 41-jährigen Frau wird vorgeworfen, von März 2015 bis August 2018 Betrugs- bzw. Untreuehandlungen zum Nachteil des Vermögens ihres 62-jährigen Mannes und der Schwiegermutter begangen zu haben. Der Schaden soll sich dabei insgesamt auf knapp 900.000,00 ? erstrecken. Die Angeklagte soll über die Konten ihres Mannes, auf die sie Zugriff gehabt haben soll, Geld auf ihr eigenes Konto überwiesen haben. Die Angeklagte soll auch ohne Wissen ihres Ehemannes ein hochwertiges Fahrzeug zu einem Preis von rund 100.000,00 ? für sich gekauft haben. Zudem soll die Schwiegermutter insgesamt um rund 20.000,00 ? geschädigt worden sein. Die Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit 01. August 2019 in Untersuchungshaft. Sicherungsverfahren Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. in Westeregeln und Bernburg 21 KLs 272 Js 29768/19 (20/19) 1. Strafkammer 1 Beschuldigter 1 Sachverständiger 7 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch 15. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: vorsorglich 20. und 28. Januar, 09.00 Uhr, Saal A 23 Dem 34-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen in Westeregeln am 13.08.2019 ein Fahrrad entwendet und sich der Festnahme durch Polizeibeamte widersetzt zu haben. Am 15.08. 2019 soll er in ein Haus in Bernburg eingebrochen und sich ebenfalls bei seiner Festnahme widersetzt haben. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Im Ermittlungsverfahren hat er sich zur Sache nicht geäußert. versuchter Mord in Magdeburg ? Verfahren wird neu aufgerollt 22 Ks 162 Js 29754/18 (1/19) ? 2. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Neben- bzw. Adhäsionsklägerin Prozesstag: Donnerstag, 16. Januar 2020, 09,30 Uhr, Saal E 12 Am 21. Februar 2019 verurteilte die 1. große Strafkammer einen mittlerweile 38-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an. Weiterhin wurde der Angeklagte verurteilt, an die geschädigte Adhäsionsklägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 ? zu zahlen. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 01. August 2019 (4 StR 253/19) wurde das Urteil des Landgerichts Magdeburg teilweise aufgehoben, soweit es die Verurteilung zu einem Schmerzensgeld und die Unterbringung in der Entziehungsanstalt zum Gegenstand hatte. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren ist rechtskräftig geworden. Entsprechend den Ausführungen des Bundesgerichtshofs muss die nunmehr zur Entscheidung berufene Kammer prüfen, ob für die Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt eine ausreichende Gefahrenprognose vorliegt. Zudem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs nicht ausreichend begründet worden ist. Der Angeklagte hatte am 18. September 2018 in einem Supermarkt in der Nähe des Olvenstedter Platzes in Magdeburg seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messerstich in den Hals schwer verletzt. versuchter Totschlag in Oschersleben 21 Ks 162 Js 29777/19 (6/19) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 1 psychiatrischer Sachverständiger 1 rechtsmedizinische Sachverständige 6 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 23. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 30. Januar 2020 und 05. Februar 2020, sowie vorsorglich 06. und 18. Februar 2020, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Ein 31-jähriger Mann wird beschuldigt, am 16.08.2019 in Oschersleben versucht zu haben, mit einem Messer seine Lebensgefährtin, die sich von ihm trennen wollte, zu töten. Anschließend soll der Angeklagte in Selbsttötungsabsicht sich verletzt haben. Der Angeklagte befindet sich seit 16. August 2019 in Untersuchungshaft. Löffler Pressesprecher Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
Schwerer Raub in Bernburg 21 Kls 467 Js 37451/16 (2/17) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Sachverständige 9 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 02. März 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermin: Mittwoch, 08. März 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23 sowie vorsorglich Mittwoch, 15. März 2017 und Donnerstag, 16. März 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23 Dem 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. November 2016 in Bernburg mit anderen bislang nicht ermittelten Männern einen Mann in dessen Wohnung überfallen zu haben, um verwertbare Gegenstände, vor allem aber Betäubungsmittel zu erlangen. In der Wohnung sollen die teilweise maskierten Täter die anwesenden Personen geschlagen und verletzt haben und einen Computer sowie Handys entwendet haben. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er hat im Ermittlungsverfahren jegliche Tatbeteiligung bestritten. Überfälle auf Supermärkte in Gernrode und Aschersleben 22 KLS 826 Js 82906/16 (26/16) 2 Angeklagte 1 Sachverständiger 15 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 02. März 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: Mittwoch, 22. März 2017, 13.00 Uhr, Freitag, 24. März 2017 und 31. März, jeweils 09.30 Uhr, jeweils Saal E 12 Einem 30-jährigen und einem 32-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 28. Juli 2016 versucht zu haben, einen Einkaufsmarkt in Aschersleben in der Eislebener Str. 2 zu überfallen, um die Tageseinnahmen zu entwenden. Die Tat soll misslungen sein. Dem 30-jährigen werden zudem zwei weitere Überfälle vorgeworfen. Er soll am 06.08.2016 in Aschersleben in den frühen Morgenstunden einen Supermarkt in der Straße Staßfurter Höhe 76 überfallen haben und dort ca. 4.500,00 ? erbeutet haben. Am 05.09.2016 soll er in Gernrode in den frühen Morgenstunden einen Supermarkt überfallen und dort rund 9 1/21 Tausend ? erbeutet haben. Versuchter Totschlag in Güsten 21 Ks 162 Js 10930/16 (1/17) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 8 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 07. März 2017, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: Freitag, 10. März 2017, 09.00 Uhr, Saal A 23 und vorsorglich Dienstag, 14. März 2017, 09.00 Uhr, Saal A 23 Dem 37-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 07. Januar 2016 in Güsten im Rahmen einer Auseinandersetzung mit dem Geschädigten mehrfach auf diesen mit einem messerähnlichen Gegenstand in Tötungsabsicht eingestochen zu haben. Das Verfahren ist zunächst vor dem Schöffengericht Bernburg verhandelt worden. In der Sitzung vom 31.08.2016 hat das Schöffengericht die Sache an die Schwur-gerichtskammer des Landgerichts Magdeburg verwiesen, da das Schöffengericht der Meinung war, dass ein versuchter Totschlag vorliegen könne und damit die Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer des Landgerichts gegeben ist. Prozess um Drogenhandel wird teilweise neu aufgerollt 24 Kls 346 Js 2188/16 (1/17) ? 4. Strafkammer 1 Angeklagter Prozesstag: Dienstag, 28. März 2017, 14.00 Uhr, Saal B 12 Mit Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 12. April 2016 wurde der 32-jährige Angeklagte wegen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Angeklagte hatte im Jahr 2015 auf dem Dachboden seines Einfamilienhauses in Ilsenburg Hanfpflanzen angebaut, um daraus Cannabis zu gewinnen. Am 27. Dezember 2015 wurde das Haus durchsucht und die Pflanzen sichergestellt. Der Angeklagte verwahrte im Eingangsbereich seines Hauses eine Schreckschusspistole nebst Munition, um sich vor Störungen bei der Aufzucht und der sich im Anschluss ergebenden Drogengeschäfte zu schützen. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg zu Ungunsten des Angeklagten Revision eingelegt. Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 2016 (4 StR 360/16) wurde das Urteil des Landgerichts Magdeburg im Strafausspruch nebst den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass das Landgericht bei der Verhängung der Strafe von einem zu geringen Strafrahmen ausgegangen ist. Zudem hat nach Auffassung des Bundesgerichtshofs das Landgericht die Schuld des Angeklagten zu gering bewertet. Die nun zur Entscheidung berufene 4. Strafkammer muss nun über den Umfang der zu verhängenden Strafe neu entscheiden. Löffler Pressesprecher Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
Zivilurteil: Wandern Im Wald (hier: Harzer-Hexenstieg) erfolgt auf eigene Gefahr – Urteil rechtskräftig Seit Ende September 2023 ist das am 04.03.2020 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer rechtskräftig. Die Kammer hatte die Klage eines Mannes aus dem Landkreis Friesland gegen die Stadt Thale abgewiesen. Der Mann hatte unter anderem von der Stadt Thale Schmerzensgeld von mindestens 200.000 € verlangt. Der Mann hat gegen das Urteil des Landgerichts zunächst erfolglos Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 15.12.2020 (2 U 66/20) die Berufung zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat der Mann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe angerufen. Der BGH hat mit Beschluss vom 21.09.2023 (VI ZR 357/21) die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen. damit die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig geworden. Nach Schilderung des Klägers, ist er am 13.07.2018 mit seiner Familie auf einem Teil des auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale liegenden touristisch beworbenen "Harzer-Hexen-Stieg" vom Hexentanzplatz in Richtung Thale gewandert. In Höhe des Brunhildenweges sei dann am frühen Nachmittag ein Baum auf den Kläger gestürzt, der schwer verletzt wurde und noch heute an einer Querschnittslähmung leidet. Der Kläger meint, die beklagte Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei der Durchführung einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten. Auch nach der gesetzlichen Risikoverteilung aus § 22 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt haftet selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass die Waldnutzung im Verlauf der Jahre zugenommen hat. Auch an stark frequentierten Waldwegen werden die Haftungsrisiken relevant, die nach den gesetzlichen Vorschriften der Waldbesucher tragen soll. "Das Betreten und Nutzen der freien Landschaft geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für typische Gefahren, die vom Zustand des Waldes, vom Zustand der Wege und Landschaftselemente oder von waldtypischen forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen ausgehen. Der Grundbesitzer kann lediglich haftbar gemacht werden, wenn er diese Gefahren vorsätzlich herbeigeführt oder unter Missachtung von Rechtsvorschriften nicht beseitigt hat." Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
I. Strafverfahren Drogenhandel in Ebendorf 25 KLs 262 Js 25681/18 (44/18) ? 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 5 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 1. Februar 2019, 09.300 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermin: 08. Februar, 09.30 Uhr, Saal C 12 Dem 44-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in Ebendorf am 15.08.2018 rund 4.300 Ecstasy Tabletten, rund 400 g Kokain und kleinere Mengen Crystal besessen zu haben, um mit diesen gewinnbringend zu handeln. Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Magdeburg 22 KLs 144 Js 33756/17 (24/17) ? 2. Jugendstrafkammer 1 Angeklagter 2 Sachverständige 9 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 04. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: 07. und 08. Februar, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12 Dem mittlerweile 21-jährigen unter Betreuung stehenden Angeklagten wird vorgeworfen, als Heranwachsender am 01. November 2017 in Magdeburg die damals 7-jährige Schwester seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben. Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung in Magdeburg 22 KLs 231 Js 25348/18 (29/18) ? 2. Jugendstrafkammer 4 Angeklagte 1 Nebenkläger 1 Sachverständiger 18 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 04. Februar 2019, 14.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: 25. und 28. Februar 2019, 18. und 26. März 2019, 02., 10., 11. und 25. April 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12 Vier Angeklagten im Alter zwischen 18 und 21 Jahren werden verschiedene Straftaten vorgeworfen, die sie mit wechselnder Beteiligung am 13. August 2018 zwischen 20.30 Uhr und 21.30 Uhr im Bereich des Hasselbachplatzes in Magdeburg begangen haben sollen. Dort soll es zwischen den Angeklagten, die syrische Staatsangehörige sind, zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit kurdischen Staatsangehörigen gekommen sein. Einer der Angeklagten soll dann mit einer Eisenkette auf andere Personen eingeschlagen haben. Der spätere Geschädigte, der an der vorangegangenen Auseinandersetzung völlig unbeteiligt gewesen sein soll, soll dann von den vier Angeklagten gemeinsam angegriffen worden sein. Dabei soll einer der Angeklagten, ohne Absprache mit den übrigen Angeklagten, mehrfach mit seinem Klappmesser auf den Geschädigten eingestochen haben, um diesen zu töten. Der Geschädigte soll durch eine Notoperation gerettet worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von dem Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" aus. Versuchter Mord und schwere Brandstiftung in Oschersleben 22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18) ? 2. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Zeugin Prozesstag: Dienstag, 05. Februar 2019, 10.00 Uhr, Saal E 12 Am 13.12.2017 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg den mittlerweile 34-jährige Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Kammer war damals überzeugt davon, dass der Angeklagte am 07. Juni 2017 in Oschersleben versucht hatte, seine ehemalige Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder (damals 1 Jahr und 7 Monate alt) umzubringen. Hierzu hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von max. 2,38 o/oo mehrere Kisten vor der Wohnungstür mit Bekleidung abgestellt und diese mittels eines Brandbeschleunigers entzündet. Der Angeklagte nahm billigend in Kauf, dass die drei in der Wohnung befindlichen Personen sich nicht retten konnten und rechnete mit einer Ausbreitung des Feuers. Tatsächlich konnten sich die Mutter und die Kinder mit Hilfe von Passanten retten. Hierzu ließ die Mutter zunächst ihre Kinder aus dem Wohnzimmerfenster hinab in eine von Helfern ausgebreitete Decke fallen, bevor sie selbst aus dem Fenster sprang. Der etwa eine Stunde andauernde Brand hinterließ große Schäden im Bereich des ersten Obergeschosses und des Dachgeschosses des Hauses. Der Dachstuhl wurde ebenso wie die Treppe im oberen Bereich nahezu vollständig zerstört. Infolge der Schäden musste das Haus abgerissen werden. Der entstandene Schaden lag zwischen 400.000 und 700.000 ?. Die gegen die Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. August 2018 (4 StR 162/18) verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte des versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und versuchter besonderer schwerer Brandstiftung schuldig ist. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den Feststellungen im Strafausspruch und im Ausspruch über den Vorwegvollzuges eines Teils der Strafe aufgehoben. Der Bundesgerichtshof kann nicht ausschließen, dass das Landgericht zu einer höheren Bestrafung des Angeklagten gelangt wäre, wenn es noch die versuchte schwere Brandstiftung berücksichtigt hätte. Die nunmehr zur Entscheidung berufene 2. Strafkammer muss sich nun mit der Höhe der Strafe und der Frage, welcher Teil der Strafe vor der Unterbringung in der Entziehungsanstalt vollzogen werden muss, erneut beschäftigen. Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs steht allerdings fest, dass der Angeklagte einen versuchten Mord, schwere Brandstiftung und versuchte schwere Brandstiftung begangen hat. Der Angeklagte befindet sich seit Juni 2017 in Untersuchungshaft. Versuchter Mord in Magdeburg 21 Ks 162 Js 29754/18 (17/19) ? 1. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Sachverständige 5 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 07. Februar 2019, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 08. und 15. Februar 2019, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Einem 37-jährigen aus Magdeburg stammenden Mann wird vorgeworfen, am 18.09.2018 in Magdeburg in einem Supermarkt am Olvenstedter Platz seine ehemalige Freundin niedergestochen zu haben. Motiv des Angeklagten soll Rache darüber gewesen sein, da die Frau ihn verlassen haben soll. Die Geschädigte überlebte aufgrund einer Notoperation. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte bestritten, die Tat begangen zu haben. Der Angeklagte befindet sich seit 19. September 2018 in Untersuchungshaft. Sicherungsverfahren, Totschlag in Bernburg 22 KLs 164 Js 26061/18 (30/18) ? 2. Strafkammer 1 Beschuldigte 2 Sachverständige 7 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 19. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: 08., 12. und 14. März 2019, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12 Der 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. August 2018 in Bernburg im Zustand der Schuldunfähigkeit im Fachkrankenhaus für Psychiatrie eine 91-jährige Frau erwürgt zu haben. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die nicht vorbestrafte Frau aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte die Beschuldigte schuldunfähig sein, ihr die Tat nachgewiesen werden, und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich die Beschuldigte zur Sache nicht eingelassen. II. Zivilverfahren Sturz auf einem schneebedeckten Weg im Harz 10 o 503/18 ? 10. Zivilkammer Prozesstag: Donnerstag 07. Februar 2019, 10.30 Uhr, Saal B 13 Ein Wanderer fordert von dem Land Sachsen-Anhalt Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 7.000 ?. Der Kläger behauptet, am 01. März 2017 auf dem Wanderweg 17H 2,5 km oberhalb von Schierke im Tal der kalten Bode gestürzt und sich verletzt zu haben. Unter anderem soll er sich seinen Arm gebrochen haben. Ursache für den Sturz sollen zwei gummiartige Förderbänder gewesen sein, die auf dem abschüssigen Weg gelegen, vom Schnee bedeckt und daher nicht erkennbar gewesen sein sollen. Der Nationalpark Harz, der das Land vertritt, verteidigt sich damit, dass der Weg als Wanderweg im Winter nicht vorgesehen sei. Vielmehr handle es im Winter um eine Loipe. Zum Schutz der Langläufer seien die Matten ausgelegt gewesen, um aufsteigendes Wasser vom Schnee fernzuhalten. Vergütungsklage der ehemaligen Geschäftsführerin der Kreisvolkshochschule Harz 31 O 83/18 und 31 O 114/18 ? 1. Kammer für Handelssachen Prozesstag: Dienstag, 19. Februar 2019, 09.30 Uhr, Saal E 14 Die ehemalige Geschäftsführerin der Kreisvolkshochschule Harz klagt ihre Vergütung ein, nachdem ihr durch die Kreisvolkshochschule mit Schreiben vom 22.08.2018 außerordentlich gekündigt wurde. Mit sogenanntem "Vorbehaltsurteil" vom 13.11.2018 im Verfahren 31 O 83718 hatte die Kammer in einem Urkundenprozess die Beklagte verurteilt, für den Monat September 2018 der Klägerin ihr Gehalt von 5.683,23 ? brutto zu bezahlen. Als Beweismittel waren bislang nur Urkunden zugelassen. In dem nun sich anschließendem Nachverfahren kann auch mit anderen Beweismitteln als mit Urkunden geklärt werden, ob die fristlose Kündigung wirksam gewesen ist. Im Verfahren 31 O 114/18 fordert die Klägerin die Weiterzahlung ihres Gehaltes im Urkundenprozess bis Dezember 2020. Möglicherweise wird der Termin noch aufgehoben, falls sich die Parteien auf eine nichtöffentliche gerichtliche Mediation einigen. Zoo Magdeburg fordert nunmehr von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss auch für das Jahr 2018 (31 O 111/18 ? Handelskammer) Der ursprüngliche Termin vom 29.01.2019 ist verlegt worden auf den Dienstag, 19. Februar 2019, 11.00 Uhr, Saal E 14 Der Zoo Magdeburg fordert nun auch für das Jahr 2018 von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000 Euro. In einem vorangegangen Prozess vor der Handelskammer ist mit Urteil vom 12.09.2017 im Urkundenprozess und mit bestätigendem Urteil vom 18.09.2018 im Nachverfahren entschieden worden, dass die Gemeinde Barleben für das Jahr 2017 noch zur Zahlung des Betriebskostenzuschusses verpflichtet ist. Barleben hatte aufgrund des ersten Urteils am 10.01.2018 die 300.000 Euro für das Jahr 2017 auch bezahlt. In dem Urteil vom 18.09.2018 hat die Handelskammer allerdings die Auffassung vertreten, dass Barleben jedenfalls zur Kündigung des Gesellschaftsvertrages im Jahr 2017 mit der Folge berechtigt sein dürfte, dass Barleben jedenfalls ab 2018 den Betriebskostenzuschuss nicht mehr zahlen muss. In dem jetzt beginnen neuen Prozess wird geklärt, ob Barleben auch für das Jahr 2018 den Zuschuss bezahlen muss. Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 2006 verpflichtete sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 ? zu bezahlen. Die Gemeinde Barleben hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei. Löffler Pressesprecher Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de