Am 27. September 2017 wurden sechs Verordnungen zum Schutz der Meeresnatur in Nord- und Ostsee im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Meeresnaturschutzgebiete "Doggerbank", "Borkum Riffgrund" und "Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht" in der Nordsee sowie "Fehmarnbelt", "Kadetrinne" und "Pommersche Bucht – Rönnebank" in der Ostsee auch nach nationalen Vorschriften rechtlich gesichert. Die Gebiete befinden sich in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee und damit in der Zuständigkeit des Bundes. Die AWZ schließt sich an das 12 Seemeilen breite deutsche Küstenmeer an. Die neuen Schutzgebiete umfassen rund 30 Prozent der Fläche der deutschen AWZ. Die sechs Meeresgebiete sind seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Deutschland ist daher verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern. In den Meeresnaturschutzgebieten darf nach den neuen Bestimmungen kein Baggergut eingebracht werden, es dürfen keine Aquakulturen betrieben und auch keine künstlichen Inseln errichtet werden. Wer in diesen Meeresgebieten Energie erzeugen, Bodenschätze abbauen oder unterseeische Kabel verlegen will, muss zuvor in einer Verträglichkeitsprüfung nachweisen, dass das Vorhaben die Meeresumwelt nicht erheblich beeinträchtigt. Im Bereich der Freizeitfischerei gibt es ein räumlich und zeitlich abgestuftes Schutzkonzept für einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Meeresnatur und den Belangen der Freizeitfischer. In der der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee kann weiterhin auf circa 80 Prozent der Fläche geangelt werden, lediglich 20 Prozent der Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung.
Das Projekt "Anleitung zum Umgang mit dem Gentechnik-Gesetz und den dazu ergangenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft zur Förderung der Biomedizinischen Forschung durchgeführt. Das am 1/7/1990 in Kraft getretene Gentechnik-Gesetz (BGbl I 1990,1080 ff) und die dazu bereits beschlossenen und noch ergehenden Verordnungen und Verwaltungsanweisungen legen den Wissenschaftlern bei der Anwendung gentechnischer Methoden im Rahmen ihrer Forschungsaufgaben eine Reihe neuer Pflichten auf. Um den Umgang mit den neuen Vorschriften zu erleichtern, soll von Praktikern, die das bisherige Verfahren der Genehmigung und Registrierung gentechnischer Projekte im Rahmen wissenschaftlicher Forschung sowohl auf Seiten der Wissenschaft wie auch auf Seiten des Bundesgesundheitsamtes kennen, eine Arbeitshilfe verfasst werden. Diese ist somit bestimmt, die Anwendung der Vorschriften zu erleichtern und ihre Einhaltung zu sichern. Um die Anleitung moeglichst praxisnah zu gestalten werden die Autoren in mehreren Konferenzen - auch mit den Beauftragten fuer die biologische Sicherheit einiger repraesentativer Forschungseinrichtungen - die Texte optimieren. Die Anleitung soll allen gentechnisch arbeitenden wissenschaftlichen Einrichtungen und nach Moeglichkeit auch den einzelnen Projektleitern zur Verfuegung gestellt werden.
Das Projekt "Studie zum Aufbau eines Umweltinformationssystems fuer das Land Mecklenburg-Vorpommern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Die Studie sollte klaeren, wie weit in Mecklenburg-Vorpommern ein Bedarf fuer ein Umweltinformationssystem besteht und wie sich ein solches System unter den spezifischen Gegebenheiten des Landes realisieren laesst. Die Studie beruecksichtigt, welche umweltrelevanten Daten vor allem im Ressort des Umweltministeriums erhoben werden und welche potentiellen Nutzer fuer diese Daten vorhanden sind. Auf Grund der bei Auftragsvergabe bestehenden Struktur des Ministeriums fuer Umwelt und Natur ergibt sich eine generelle Gliederung in die Bereiche: Allgemeine Angaben, Naturschutz und Landschaftspflege, Gewaesserschutz und Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Altlasten, Immissionsschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz. Ein Umweltinformationssystem soll einen vorsorgenden und effektiven Umweltschutz unterstuetzen. Dazu ist es notwendig, die dezentral erhobenen Daten medien- und fachuebergreifend zusammenzufuehren und unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfuegung zu stellen. Vordringlich soll ein Umweltinformationssystem die Fuelle der vorhandenen Datenbestaende ueberschaubar machen und einen schnellen Zugriff auf diese Daten ermoeglichen. Dazu gehoert die Orientierung 'welche' Informationen zur Umwelt 'wo' und 'wie' verfuegbar sind. Der Aufbau eines UIS wird mitbestimmt von der Verwaltungstruktur eines Landes. In Mecklenburg-Vorpommern (Stand 1.12.94) gliedert sich die Umweltverwaltung in vier Ebenen. Die oberste Ebene stellt das Ministerium dar. Das Ministerium hat die Dienst- und Fachaufsicht ueber das Geologische Landesamt (GLA), das Landesamt fuer Umwelt- und Natur (LAUN), das Nationalparkamt (NPA) und die Landesanstalt fuer Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung (LPS). Diese Behoerden dienen als Landeseinrichtungen der zentralen Erfassung und Aufbereitung von Umweltinformationen. Eine weitere Dienst- und Fachaufsicht besteht gegenueber den sechs Staatlichen Aemtern fuer Umwelt- und Natur (STAEUN) mit Sitz in Luebz, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Ueckermuende. Die staatlichen Aemter sind gemeinsam mit den Landraeten bzw Oberbuergermeistern der kreisfreien Staedte fuer den Vollzug der umweltspezifischen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zustaendig. Die Wirksamkeit von Umweltschutzmassnahmen laesst sich verbessern, wenn bei ihrer Planung moeglichst alle relevanten Informationen zusammengetragen und bewertet werden. Die Notwendigkeit fuer ein Umweltinformationssystem laesst sich aus der EG-Richtlinie 90/313/EWG vom 7. Juli 1990 ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt ableiten. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (Umweltinformationsgesetz- UIG) wurde am 9. Juli 1994 im Bundesgesetzblatt veroeffentlicht. 'Zweck des Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den Behoerden vorhandenen Informationen ueber die Umwelt sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewaehrleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugaenglich gemacht werden ...
Das Projekt "Analyse der 'Psychischen Belastung am Arbeitsplatz' im Rahmen der Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes (Bundesgesetzblatt, 1996 Teil I Nr. 43) in den Aussenstellen Bad Elster und Langen des Umweltbundesamtes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Arbeits-, Organisations-, und Sozialpsychologie durchgeführt.
Das Projekt "3R-Studie - Reduce, Reuse, Recycle für die G8-Staaten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von bifa Umweltinstitut GmbH durchgeführt. bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.
Das Projekt "Multiplikatorwirkung und Implementierung des Oeko-Audits nach EMAS II in Hochschuleinrichtungen am Beispiel der Technischen Universitaet Dresden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliche Umweltökonomie durchgeführt. Mit der UAG-Erweiterungsverordnung vom 3. Februar 1998 (BGBL. I S. 338) koennen sich nunmehr ueber gewerbliche Unternehmen hinaus fast alle umweltrelevanten Bereiche der Gesellschaft, so auch Hochschulen und Universitaeten, an der Einfuehrung eines Gemeinschaftssystems fuer das Umweltmanagement und die Umweltbetriebspruefung auf freiwilliger Basis beteiligen. Hier liegen im Vergleich zu gewerblichen Unternehmen eigenstaendige Zielstellungen, Gegebenheiten und Randbedingungen vor. Dies bedingt, dass auch fuer dieses Gebiet modellhaft innovative, verallgemeinerungswuerdige Instrumentarien, Hilfsmittel und Methoden erarbeitet werden muessen, um massgebliche Fortschritte in Richtung einer kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes zu erreichen und in die Ueberarbeitung der EG-Oeko-Audit-Verordnung (EMAS II) einzubringen. Seit langem wird an der TU Dresden sowohl in der Verwaltung als auch in Forschung und Lehre intensiv auf dem Gebiet des Umweltschutzes gearbeitet. Das breite Spektrum der Fakultaeten, Institute und Professuren bietet dazu sehr gute Voraussetzungen. Der jaehrlich ausgearbeitete Umweltbericht weist kontinuierliche Fortschritte aus. Die konzeptionelle Arbeit, vor allem durch die Gruppe Umweltschutz im Dezernat Technik, zeigt bereits gute Erfolge. Mit der Einfuehrung eines Gemeinschaftssystems fuer das Umweltmanagement und die Umweltbetriebspruefung koennen weitere Reserven erschlossen werden. An der TU Dresden sind schon vor der UAG-Erweiterungsverordnung vom 3. Februar 1998 Bemuehungen in Gang gekommen, wichtige Schritte zur Vorbereitung eines Oeko-Audits einzuleiten. Massgeblich ist dies durch die Kommission Umwelt der TU Dresden initiiert worden. Im Rahmen dieser Kommission ist eine Projektgruppe 'Oeko-Audit an der TU Dresden' entstanden. Die 'Umweltpolitische Erklaerung' ('Umweltpolitische Leitsaetze') wurden bereits im Maerz 1999 vom Rektoratskollegium verabschiedet. Ziel der Einfuehrung eines Umweltmanagements an der TU Dresden ist die wissenschaftliche Begleitung der Diskussion zum Entwurf der EMAS II und die Multiplikation des Erkenntnisgewinns in den Hochschulbereichen. Mit der konkreten Implementierung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems, gestuetzt durch rationelle Werkzeuge, sind dazu wichtige Voraussetzungen gegeben. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Professur fuer Fabrikplanung und Produktionsorganisation am Institut fuer Produktionstechnik an der Fakultaet Maschinenwesen der TU Dresden. Vorgehensweise: Das Vorhaben gilt als klassisches Sensorprojekt. Da die EMAS II zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet ist, werden einzelne Elemente der Verordnung hinsichtlich ihrer Zielorientierung und ihrer Umsetzbarkeit geprueft (Fokus der Implementierung). Die Verordnung als freiwilliges umweltpolitisches Instrument bedarf einer Multiplika in den tertiaeren Sektor (Fokus der Multiplika).
Das Projekt "Ozongesetzlicher Sanierungsplan gemaess Paragraph 13 des Ozongesetzes, BGBl. 210/1992 in der Fassung der Novelle BGBl. 309/1994 fuer das Ozonueberwachungsgebiet Wien, Niederoesterreich und das noerdliche und mittlere Burgenl" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Amt der Niederösterreichischen Landesregierung durchgeführt. Der ozongesetzliche Sanierungsplan fuer das Ozon-Ueberwachungsgebiet 'Eins' (Nordostoesterreich) wurde gemaess Paragraph 13 des Ozongesetzes, BGBl. 210/1992 in der Fassung 309/1994 durch die Bundeslaender Wien, NOe und Burgenland in Auftrag gegeben. Das oben angefuehrte Expertenteam unter der Projektleitung von Herrn Assistenzprofessor Dozent Dr. Davy arbeitete nachhaltige Reduktionsstrategien zur Erreichung der ozongesetzlichen Reduktionsziele aus. Auch mit tiefgreifendem, einschneidenden, technischen und strukturveraendernden Massnahmen (welche je nach Eingriff in bestehende Verhaeltnisse in drei Levels zusammengefasst wurden) seien die im Ozongesetz festgeschriebenen Reduktionsziele fuer die Emissionen von Ozonvorlaeufersubstanzen (NOX und VOC) im vorgegebenen zeitlichen Rahmen nicht zu erreichen.
Das Projekt "Blockheizkraftwerke auf Pflanzenölbasis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Höhere Landwirtschaftliche Bundeslehranstalt Francisco-Josephinum durchgeführt. Ziel des Forschungsprojektes war es, technische und wirtschaftliche Erfahrungen bei der Verwendung von reinem Pflanzenöl in Blockheizkraftwerken zu gewinnen und in Empfehlungen für die Praxis umzusetzen. Ergebnisse: Im Zuge des Projekts wurden der Stand der Technik von pflanzenölbetriebenen Blockheizkraftwerken (BHKW) und die Marktentwicklung recherchiert. Eine Zusammenstellung von Informationen über die BHKW-Technologie, die Qualitätsanforderungen für das Pflanzenöl, eine Liste von BHKW-Herstellern, Vorschriften über die Abgasgesetzgebung sowie über die Netzeinspeisung wurden auf der Webseite der BLT Wieselburg veröffentlicht.An der BLT wurde ein Prüfstand errichtet, bei dem BHKW mit einer Leistung von max. 25 kWel. und 50 kWth untersucht werden können. In der Folge wurden verschiedene Anlagen im kleinen Leistungsbereich (bis 20 kWel.) am Prüfstand, aber auch in der Praxis untersucht. Je nach Ausführung wurden zum Teil sehr hohe Wirkungsgrade von mehr als 90 Prozent festgestellt. Die kommerziell verfügbaren Anlagen beeindrucken mit einem hohen technischen Aufwand für Steuerung, Überwachung und Bedienungskomfort. Im Winter 2002/2003 wurde ein Blockheizkraftwerk mit einer Leistung von 6 kWel / 14 kWth im Dauerlauf über etwa 3000 Betriebsstunden am Prüfstand der BLT Wieselburg betrieben. Der Versuch verlief störungsfrei. Eine Untersuchung des Aggregates am Ende zeigte keine Auffälligkeiten. Im Zuge des Projekts wurden Untersuchungen der Wirtschaftlichkeit von BHKW auf Pflanzenölbasis durch die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft durchgeführt. Dabei wurden Annahmen für verschiedene Modellbetriebe (Einfamilienhaus, Landwirtschaft, Hallenbad, Nahwärmeversorgung) getroffen und die Kosten und Erlöse berechnet. Wesentliche Einflussfaktoren sind der Preis für das Pflanzenöl, der Einspeisetarif, die Wartungskosten, die Abschreibungsdauer und die Anschaffungskosten. Die Einspeisung von Ökostrom ist mit dem Ökostromgesetz (BGBl. I 149/2002) seit Anfang 2003 einheitlich geregelt. Die Einspeisetarife für pflanzenölbetriebene Blockheizkraftwerke betragen für Anlagen, die bis Ende 2004 genehmigt werden, 13 cent/kWh (mehr als 200 kW) bzw. 10 cent/kWh (weniger als 200 kW). Über einen derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurf zur Änderung des Ökostromgesetzes, der allerdings eine erhebliche Verschlechterung der Bedingungen für die Errichtung von Neuanlagen vorsieht, konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Unter günstigen Bedingungen (Ökostromtarif von 13 cent/kWh, Rapsölpreis 50 cent/l, störungsfreier Betrieb und vollständige Nutzung von Strom und Wärme) kann ein wirtschaftlicher Betrieb erreicht werden.
Das Projekt "Wassergueteerhebungsverordnung (BGBL.NR. 338/1991) - Ermittlung der biologischen Gewaesserguete Burgenland 1996" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Niederösterreichische Umweltschutzanstalt durchgeführt. Im Rahmen der Wassergueteerhebung in Oesterreich wurde von der Abteilung Hydrobiologie die biologische Gewaesserguete auf Basis des Makrozoobenthos an 6 Messstellen im Burgenland untersucht.
Das Projekt "Vergleich des Schutzniveaus der Österreichischen Deponieverordnung mit der EU-Richtlinie zur Ablagerung von Abfällen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Wasservorsorge, Gewässerökologie und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft durchgeführt. In tabellarischer Form wird das Schutzniveau der Oesterreichischen Deponieverordnung BGBl. 164/1996 mit der Richtlinie des Rates der Europaeischen Union fuer Abfalldeponien (Council Directive on the landfill of waste) verglichen. Anschliessend erfolgt eine Diskussion des Schutzniveaus, wobei folgende Themen im Vordergrund stehen: Deponietypenbildung, - Grundsaetze der Abfallbeurteilung, - zulaessige und unzulaessige Abfallarten, - Uebergangsfristen fuer die Ablagerung biologisch abbaubarer Abfaelle, - Beurteilungs- und Abfallannahmekriterien, insbesondere Schadstoffgesamtgehalte als Beurteilungskriterien versus Vorschlaege des CEN zur Auslaugbarkeit von Abfaellen, - Eingangskontrolle, - zugehoerige Untersuchungsmethoden. In einer abschliessenden Bewertung wird beurteilt, ob das Schutzniveau der Oesterreichischen Deponieverordnung dem der Europaeischen Deponierichtlinie entspricht.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 12 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 11 |
License | Count |
---|---|
open | 12 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 12 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Keine | 8 |
Webseite | 4 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 9 |
Lebewesen & Lebensräume | 9 |
Luft | 4 |
Mensch & Umwelt | 12 |
Wasser | 7 |
Weitere | 12 |