Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute dem Vorstandsvorsitzenden der Salzgitter AG, Prof. H.J. Fuhrmann, einen Förderbescheid in Höhe von über 5 Mio. Euro für ein Projekt zur Herstellung klimafreundlichen Stahls übergeben. Im Beisein des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan Weil, fiel damit auch der offizielle Startschuss des BMU-Förderprogramms 'Dekarbonisierung in der Industrie'. Mit diesem Programm sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in den energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk und Chemie durch den Einsatz innovativer Techniken möglichst weitgehend und dauerhaft reduziert werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: 'Für ein klimaneutrales Deutschland brauchen wir eine Industrie, die ohne fossile Energie- und Rohstoffe auskommt. Mit unserem neuen Dekarbonisierungsprogramm fördern wir eine grundlegende Neuausrichtung der Produktionsprozesse. Der Klimaschutz wird so zum Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und erhält hochqualifizierte Arbeitsplätze. Das Projekt in Salzgitter ist ein wichtiger, erster Schritt in diese Richtung, dem weitere folgen werden. Es zeigt auch, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Markthochlauf von grünem Wasserstoff beschleunigen müssen, damit wir unsere anspruchsvollen Ziele erreichen können.' Die Anlage der Salzgitter Flachstahl GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro soll innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen und zeigen, wie die sukzessive Umstellung eines integrierten Hochofenwerks auf die CO2-arme Stahlerzeugung erfolgen kann. Mit dem von der Salzgitter AG entwickelten Verfahren wird die konventionelle Roheisengewinnung im Hochofen auf die emissionsarme Direktreduktion umgestellt. Beim Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird so die Herstellung von grünem Stahl ermöglicht. Innovative Projekte wie dieses sollen auch als Vorbilder dienen und als Multiplikatoren auf die ganze Branche ausstrahlen. Im Projekt ProDRI soll der flexible Betrieb mit Wasserstoff und Erdgas demonstriert und optimiert werden. Langfristiges Ziel von Salzgitter ist die ausschließliche Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs zur Herstellung von grünem Stahl. Steht erneuerbarer Wasserstoff noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung, kann auch Erdgas zur Reduktion eingesetzt werden und dabei bereits erhebliche Mengen CO2 gegenüber der herkömmlichen Hochofen-Route einsparen. Die Stahlindustrie war 2019 mit über 36 Mio. Tonnen für etwa 30% der direkten Industrieemissionen in Deutschland verantwortlich. Mit dem Förderprogramm Dekarbonisierung im Industriesektor wird eine Maßnahme des Klimaschutzplans 2050 sowie des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Das BMU wird - vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts in der kommenden Woche - über den Energie- und Klimafonds in den kommenden Jahren rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Text gekürzt
Begrünung im Siedlungsbreicht schafft Kühlung, Bild von Achim Scholty auf Pixabay Das Bundesumweltministerium und die KfW starten ab Februar mit einer weiteren Unterstützung für Städte und Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz. Kommunen erhalten Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten. Mit der Förderung sollen Bäume gepflanzt, kleine, naturnahe Parkanlagen in Wohnvierteln (sogenannte Pikoparks) angelegt und aufgewertet, Naturerfahrungsräume und urbane Wälder geschaffen sowie die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement unterstützt und innerörtliche Kleingewässer renaturiert werden. Das Ziel des Förderangebots ist es, über Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und auf diese Weise unsere Städte und Gemeinden zukunftsfähiger und lebenswerter zu machen. Die Zuschüsse werden im Rahmen des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) zur Verfügung gestellt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Wir unterstützen Kommunen beim Klimaschutz, indem sie die Natur und Artenvielfalt erhalten. Gerade in besiedelten Gebieten gibt es einen hohen Bedarf an kühlendem Grün. Bäume und naturnahe Grünflächen wie Parks sind wirksame Klimaschützer, kühlen an heißen Tagen und sind dazu noch attraktiv als Lebensraum für Tiere und Pflanzen." Katharina Herrmann, Vorstandmitglied der KfW: "Überall, wo Menschen leben, ob in großen Städten oder in kleinen ländlichen Gemeinden, bekommen sie die Folgen des Klimawandels zu spüren. Mit unserem neuen Zuschussförderung helfen wir den Kommunen dabei, die Natur zu ihrem Verbündeten zu machen und zügig wirksame Maßnahmen zu ergreifen, von denen auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren." Der Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt sind zentrale Aufgaben, um unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Gesunde Ökosysteme sind Voraussetzung für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise. Naturnah gestaltete Grünflächen, Bäume und Parkanlagen können Regenwasser aufnehmen, speichern und insbesondere im Sommer durch Verdunstung und Verschattung für wertvolle Abkühlung sorgen. Gesunde Ökosysteme speichern Kohlenstoff und bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Durch gezielte Investitionen in die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt wird somit ein wichtiger Beitrag zum natürlichen Klimaschutz auch im Siedlungsbereich geleistet werden. Die Antragsstellung für dieses Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" ist ab dem 1. Februar 2024 bei der KfW möglich. Zusagen können erteilt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist. Mehr Informationen finden Sie hier . Quelle: Pressemeldung BMUV, 01.02.2024
Am 17. Mai 2017 gaben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt in Berlin den Startschuss für das neue International Sustainable Chemistry Collaborative Centre – ISC3 – mit Sitz am UN-Standort Bonn. Zur Eröffnung diskutierten Experten auf der internationalen Konferenz "Mainstreaming Sustainable Chemistry – Launch of ISC3" über eine nachhaltige und innovative Chemikalienpolitik. Auf der Konferenz überreicht Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Gründungsurkunde. Das ISC3 wird als Kompetenzzentrum Triebfeder für die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele auch in Schwellen- und Entwicklungsländern sein. Mit zunächst 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das ISC3 auch eng mit UNEP, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, zusammenarbeiten. Das ISC3 soll dazu beitragen, Nachhaltigkeit als grundlegende Leitstrategie in Politik und Industrie zu verankern. Für die Förderung des Kompetenzzentrums sind 2017 1,7 Millionen Euro und ab 2018 pro Jahr 2,4 Millionen Euro jährlich in den Bundeshaushalt eingestellt.
Am 3. Dezember 2015 kündiget das Bundesumweltministerium an, dass die Bundesregierung künftig klimaneutral reisen wird. Auf Initiative des Bundesumweltministerium wird die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen durch Investitionen in wirksame Klimaschutzprojekte ausgleichen. Bundesumweltministerin Hendricks beauftragte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt, für diese Kompensation Emissionsgutschriften aus neuen und hochwertigen Klimaschutzprojekten anzukaufen. Die Klimawirkungen von Dienstreisen werden so durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle neutralisiert. Dafür stehen 2015 zwei Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Kompensiert werden die Dienstreisen der obersten Bundesbehörden der Bundesregierung rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode. Diese Maßnahme bezieht sich auf Pkw-Fahrten und Flugreisen. Über die Kompensation können Klimaschutzprojekte in den Entwicklungsländern gefördert werden. Die Bundesregierung will damit ein Zeichen setzen und andere Institutionen und Unternehmen ermutigen, ihre Emissionen zu auszugleichen.
Das Projekt schafft einen Überblick über neue und innovative privatwirtschaftliche Finanzierungsmöglichkeiten und untersucht in detaillierten Vor-Ort-Fallstudien den Beitrag, den sie zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt von Waldökosystemen leisten können. Es zeigt auf, in wieweit diese und andere neue Finanzierungsmechanismen Modellcharakter besitzen und im Sinne einer sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit erfolgreich wirtschaften können, was bisher kaum belegt ist. Die Ergebnisse einer solchen Untersuchung leisten wertvolle Beiträge zur Umsetzung der erwähnten internationalen Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt. Außerdem kann im Zuge der Analyse begutachtet werden, in wie weit eine Skalierung solcher Angebote machbar und sinnvoll ist und wie diese auch für Privatanleger attraktiv sein könnten. 1. Marktrecherche zu neuen und innovativen Finanzierungsmodellen 2. Anpassung von Kriterien zur Bewertung des Beitrages zum Schutz der biologischen Vielfalt 3. Fallstudien zu alternativen Finanzierungsinstrumenten 4.. Ökonomische Analyse 5. Abschlussworkshop zur Diskussion und Bewertung der Ergebnisse 6. Erstellung der Publikationen 7.Öffentlichkeitsarbeit zu alternativen Finanzierungsinstrumenten für den Schutz der Biologischen Vielfalt in Wäldern. Eine umfangreiche Projektbeschreibung wurde am 20.08.2014 als Antrag auf Zuwendung aus Kapitel 1601, Titel 685 04 des Bundeshaushaltes beim Bundesamt für Naturschutz, Referat GK, Konstantinstraße 110, 53179 Bonn, eingereicht.
Das Projekt schafft einen Überblick über neue und innovative privatwirtschaftliche Finanzierungsmöglichkeiten und untersucht in detaillierten Vor-Ort-Fallstudien den Beitrag, den sie zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt von Waldökosystemen leisten können. Es zeigt auf, in wieweit diese und andere neue Finanzierungsmechanismen Modellcharakter besitzen und im Sinne einer sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit erfolgreich wirtschaften können, was bisher kaum belegt ist. Die Ergebnisse einer solchen Untersuchung leisten wertvolle Beiträge zur Umsetzung der erwähnten internationalen Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt. Außerdem kann im Zuge der Analyse begutachtet werden, in wie weit eine Skalierung solcher Angebote machbar und sinnvoll ist und wie diese auch für Privatanleger attraktiv sein könnten. 1. Marktrecherche zu neuen und innovativen Finanzierungsmodellen 2. Anpassung von Kriterien zur Bewertung des Beitrages zum Schutz der biologischen Vielfalt 3. Fallstudien zu alternativen Finanzierungsinstrumenten 4.. Ökonomische Analyse 5. Abschlussworkshop zur Diskussion und Bewertung der Ergebnisse 6. Erstellung der Publikationen 7.Öffentlichkeitsarbeit zu alternativen Finanzierungsinstrumenten für den Schutz der Biologischen Vielfalt in Wäldern Eine umfangreiche Projektbeschreibung wurde am 20.08.2014 als Antrag auf Zuwendung aus Kapitel 1601, Titel 685 04 des Bundeshaushaltes beim Bundesamt für Naturschutz, Referat GK, Konstantinstraße 110, 53179 Bonn, eingereicht.
Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2012 die finanziellen Grundlagen für die Errichtung eines Waldklimafonds geschaffen. Für den Fonds, der zum 1. Januar 2013 unter gemeinsamer Federführung des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums errichtet werden soll, sind Mittel in Höhe von 35 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Mit den Mitteln sollen unter anderem Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes, zur besseren Anpassung an Klimaänderungen, der Erhalt und die Sicherung von Waldmooren, die Neuanlage von kohlenstoffreichen Au- und Feuchtwäldern sowie die Einrichtung von Referenzflächen aber auch der Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Holz geplant werden. Vorgesehen sind ebenfalls Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung von großflächigen Schadereignissen wie von Stürmen oder Waldbränden. Zusätzlich sollen Forschung, Monitoring, Kommunikation und Wissenstransfer unterstützt werden.
Die vorliegende Arbeit betrachtet die Möglichkeit einer Förderung von besonders emissionsarmen Pkw über ein in der Kfz-Steuer integriertes Umlagesystem in Deutschland. Dieses soll dazu beitragen, den Markthochlauf von Elektroautos zu beschleunigen. Um den Bundeshaushalt nicht zu belasten, soll das System zudem aufkommensneutral ausgestaltet sein. Dazu werden auf die Erfahrungen mit Fördersystemen in anderen Ländern eingegangen und beispielhafte Förderszenarien für Deutschland modelliert. Es ist zu erwarten, dass die Senkung der Total Costs of Ownership durch einen Bonus für besonders emissionsarme Pkw zu einer Substitution von herkömmlichen durch (teil)elektrische Antriebe bei Neuwagenkäufen führen wird. Auch kann von Vorzieheffekten beim Kauf von Elektrofahrzeugen ausgegangen werden. Beide Reaktionen können förderlich für den Markthochlauf von Elektroautos sein. Das Kurzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Umlagesystem über die Kfz-Steuer mit Unsicherheiten in Bezug auf das Kaufverhalten und die daraus resultierende Haushaltswirkung behaftet ist, weil die Nachfrageelastizität von Elektroautos sehr schwer zu prognostizieren ist. Eine Alternative ist eine gedeckelte Fondslösung, die die Planungssicherheit erhöht.
Die Energiesparziele der Bundesregierung erfordern unter anderem eine energetische Sanierung des Bestands an Bundesliegenschaften. Die Bereitstellung der hierfür notwendigen Haushaltsmittel setzt eine möglichst genaue Kostenkalkulation der energierelevanten Sanierungsmaßnahmen voraus. Die vorliegende Studie hat Kostenkennwerte auf Basis der statistischen Auswertung von Kostendaten zu typischen Sanierungsmaßnahmen ermittelt. Die Bundesregierung plant ausgehend vom Jahr 2010 eine Reduzierung des Heizenergieverbrauchs der Bundesliegenschaften um 20Prozent bis zum Jahr 2020. Dieses Ziel macht eine umfangreiche energetische Sanierung von Bundesliegenschaften notwendig. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen setzen eine möglichst exakte Kostenkalkulation der energierelevanten Sanierungsmaßnahmen voraus. Die Grundlage dieser Kostenkalkulation soll eine Auswertung der in großem Umfang verfügbaren Kostenabrechnungen zu energetischen Maßnahmen bilden, welche im Rahmen des Energieeinsparprogramms der Bundesregierung (EEP) und des Konjunkturpaketes II (KPII) durchgeführt wurden. Das Ziel der vorliegenden Studie war die Ableitung von Kostenkennwerten bzw. -funktionen aus statistischen Daten zu typischen energetischen Sanierungsmaßnahmen aus dem verfügbaren Datenbestand zu EEP- und KPII-geförderten Maßnahmen. Während der Bearbeitung 2012 bis 2013 wurde ein Großteil der zugänglichen Unterlagen zu den geförderten Maßnahmen gesichtet und ausgewertet. Die Untersuchung, insbesondere die Darstellung der Ergebnisse, konzentriert sich weniger auf die detaillierte Interpretation der Ursprungsdaten als vielmehr auf die Schaffung praxisnah anwendbarer Möglichkeiten zur Erstellung belastbarer Kostenprognosen. Die im Rahmen der vorliegenden Studie ausgewerteten Daten bzw. die daraus abgeleiteten Kostenfunktionen erlauben Kostenschätzungen für typische Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Neben der Darstellung der Ergebnisse durch den Endbericht zur Studie ist eine Aufbereitung der Ergebnisse in Form eines Moduls der Planungs- und Kostendatenbank der VBV Baden-Württemberg (PLAKODA) erfolgt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 29 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 2 |
| Land | 5 |
| Weitere | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 14 |
| Text | 21 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 16 |
| Offen | 23 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 39 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 8 |
| Keine | 25 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 23 |
| Lebewesen und Lebensräume | 31 |
| Luft | 10 |
| Mensch und Umwelt | 40 |
| Wasser | 10 |
| Weitere | 37 |