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Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie: klimafreundliche Stahlproduktion

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute dem Vorstandsvorsitzenden der Salzgitter AG, Prof. H.J. Fuhrmann, einen Förderbescheid in Höhe von über 5 Mio. Euro für ein Projekt zur Herstellung klimafreundlichen Stahls übergeben. Im Beisein des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan Weil, fiel damit auch der offizielle Startschuss des BMU-Förderprogramms 'Dekarbonisierung in der Industrie'. Mit diesem Programm sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in den energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk und Chemie durch den Einsatz innovativer Techniken möglichst weitgehend und dauerhaft reduziert werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: 'Für ein klimaneutrales Deutschland brauchen wir eine Industrie, die ohne fossile Energie- und Rohstoffe auskommt. Mit unserem neuen Dekarbonisierungsprogramm fördern wir eine grundlegende Neuausrichtung der Produktionsprozesse. Der Klimaschutz wird so zum Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und erhält hochqualifizierte Arbeitsplätze. Das Projekt in Salzgitter ist ein wichtiger, erster Schritt in diese Richtung, dem weitere folgen werden. Es zeigt auch, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Markthochlauf von grünem Wasserstoff beschleunigen müssen, damit wir unsere anspruchsvollen Ziele erreichen können.' Die Anlage der Salzgitter Flachstahl GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro soll innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen und zeigen, wie die sukzessive Umstellung eines integrierten Hochofenwerks auf die CO2-arme Stahlerzeugung erfolgen kann. Mit dem von der Salzgitter AG entwickelten Verfahren wird die konventionelle Roheisengewinnung im Hochofen auf die emissionsarme Direktreduktion umgestellt. Beim Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird so die Herstellung von grünem Stahl ermöglicht. Innovative Projekte wie dieses sollen auch als Vorbilder dienen und als Multiplikatoren auf die ganze Branche ausstrahlen. Im Projekt ProDRI soll der flexible Betrieb mit Wasserstoff und Erdgas demonstriert und optimiert werden. Langfristiges Ziel von Salzgitter ist die ausschließliche Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs zur Herstellung von grünem Stahl. Steht erneuerbarer Wasserstoff noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung, kann auch Erdgas zur Reduktion eingesetzt werden und dabei bereits erhebliche Mengen CO2 gegenüber der herkömmlichen Hochofen-Route einsparen. Die Stahlindustrie war 2019 mit über 36 Mio. Tonnen für etwa 30% der direkten Industrieemissionen in Deutschland verantwortlich. Mit dem Förderprogramm Dekarbonisierung im Industriesektor wird eine Maßnahme des Klimaschutzplans 2050 sowie des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Das BMU wird - vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts in der kommenden Woche - über den Energie- und Klimafonds in den kommenden Jahren rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Text gekürzt

Untersuchung möglicher Optimierungen schienenspezifischer Prämissen und Methoden im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung

WD 8 - 021/16 Ausgaben für Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Ausgaben für Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln (1) In der Datenbank zum Bundeshaushalt (http://www.bundeshaushalt-info.de/#) sind Ein- zelpläne abrufbar (http://www.bundeshaushalt-info.de/#/2016/soll/ausgaben/einzelplan.html) (a) Unter der Rubrik „Funktionen“ ist es möglich, Ausgaben im Bereich „Bil- dungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten“ abzurufen. Beispiels- weise werden für 2016 Ausgaben in Höhe von 244.205 Tausend Euro im Bereich „Gesund- heitsforschung und Gesundheitswirtschaft“ (unter: Wissenschaft, Forschung und Entwick- lung außerhalb der Hochschule) veranschlagt. (b) Sucht man in der angegebenen Datenbank global nach dem Stichwort "Arz- neimittel“, ergeben sich 64 Einträge (nicht nur 2016, die Jahreszahl ist nicht gleichzeitig einzuschränken): Ein Beispiel: „Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zulassung von Arzneimitteln sowie der Risikobewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten: 786 Tausend Euro“ (http://www.bundeshaushalt-info.de/#/2016/soll/ausga- ben/gruppe/151668502.html). (2) Der Bundesforschungsbericht findet sich unter: https://www.bmbf.de/pub/bufi_2014.pdf. Arzneimittelforschung ist zwar mehrfach Thema, aber globale Finanzierungsdaten wurden nicht gefunden. (3) Über die Datenbank „statista“ (kostenpflichtiger Abruf, Lizenz des Deutschen Bundesta- ges) ist statistisches Material zur „Verteilung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben von neuen Arzneimitteln nach Entwicklungsphasen im Jahr 2015“ abrufbar: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/372097/umfrage/verteilung-der-funde-ausgaben-fuer- neue-arzneimittel-nach-entwicklungsphasen/ Ende der Bearbeitung WD 8 - 3000 - 021/16 (2. März 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Willingmann wirbt bei Reiche und Klingbeil für gestaffelte Stromsteuersenkung

Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat sich am heutigen Dienstag mit einem Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt. Darin bedauert Willingmann, dass die wiederholt in Aussicht gestellte Stromsteuersenkung durch den Bund wegen knapper Kassen vorerst nicht für alle Unternehmen und private Verbraucher kommen soll. Der Minister appelliert zugleich an die Bundesminister, gemeinsam mit den Parlamentariern im Bundestag in den anstehenden Haushaltsverhandlungen weiter nach vertretbaren Lösungen zu suchen. „Gerade private Haushalte mit geringerem Einkommen hatten in den letzten Jahren eine deutliche Steigerung der Strompreise zu verkraften“, betonte Willingmann in seinem Schreiben. Weiter erklärte er: „Die Senkung staatlich induzierter Preisbestandteile stellt daher gerade für diese Gruppe eine wichtige Entlastung dar. Der Blick auf das Lohnniveau zeigt, dass Ostdeutschland hier in besonderer Weise betroffen ist. Die nun nicht vollzogene Umsetzung der gebotenen Steuersenkung mit ihrer unmittelbaren Auswirkung auf den Strompreis wird daher auch als unangemessene Benachteiligung wahrgenommen. Nun ist aber heute mehr denn je Vertrauen in Aussagen politisch Verantwortlicher eines der wichtigsten Instrumente, um Politikverdrossenheit und Hinwendung zu extremen politischen Akteuren entgegenzuwirken.“ Für die angespannte Haushaltslage des Bundes zeigte Willingmann durchaus Verständnis. Er sei dennoch davon überzeugt, dass „der Weg Deutschlands aus der Wirtschaftskrise noch schneller mit verlässlicher Politik und klarer Prioritätensetzung zu erreichen ist. Der Bundeshaushalt mit einem Volumen von 503 Milliarden Euro sollte hierfür eine solide Grundlage sein.“ Willingmann schlägt den Ministern deshalb statt des Verzichts auf unbestimmte Zeit eine gestaffelte Senkung der Stromsteuer vor. „Der erste Schritt könnte aus einer Senkung der Stromsteuer um einen Cent pro Kilowattstunde zum 1. Januar 2026 bestehen, um hier auch den Stellenwert des Themas für beide Koalitionspartner zu verdeutlichen und mit der Senkung auch den in Aussicht gestellten Charakter als Sofortmaßnahme Rechnung zu tragen. Eine weitere Reduktion könnte zum 1. Januar 2027 erfolgen“, so Willingmann. Die Entlastungsschritte würden dann jeweils 2,7 Milliarden Euro ausmachen. Ziel der Senkung müsse ein Steuersatz auf dem europäischen Mindestniveau von 0,05 Cent pro Kilowattstunde bleiben. Aktuell zahlen Verbraucher 2,05 Cent pro Kilowattstunde Stromsteuer. Willingmann hat sich in den vergangenen Jahren – auch als Vorsitzender der Energieministerkonferenz im Jahr 2023 - wiederholt für eine Senkung staatlich induzierter Preisbestandteile stark gemacht und politische Initiativen seitens der Länder dazu initiiert. So forderten die Energieministerinnen und Minister der Länder bereits 2023 bei ihren Konferenzen in Merseburg und Wernigerode entsprechende Entlastungen. Angesichts anhaltend hoher Energiepreise verständigten sich Union und SPD auch im Berliner Koalitionsvertrag darauf, die Stromsteuer zu senken. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Sanierung des Elbedeichs bei Niegripp startet // Willingmann setzt ersten Spatenstich

Weiterer Baustein zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Jerichower Land: Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und die Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Martina Große-Sudhues, haben am heutigen Donnerstag am Ortsrand von Niegripp den ersten Spatenstich zur Beseitigung von Hochwasserschäden gesetzt. Das Umweltministerium investiert am Niegripper Deich insgesamt ca. 2,8 Millionen Euro, um die rechtsseitig der Elbe gelegenen Anrainergemeinden im Landkreis besser vor Hochwasser zu schützen. Die Finanzierung erfolgt über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), mit Eigenmitteln aus dem Landes- und Bundeshaushalt. Willingmann sagte: „Das Jahrhunderthochwasser von 2013 hat gezeigt, dass der Deich am rechten Elbeufer bei Niegripp zu niedrig ist und dass fehlende Deichverteidigungswege im Hochwasserfall ein großes Risiko darstellen. Daher investieren Umweltministerium und LHW gemeinsam in die Sicherheit der Menschen vor Ort. Die Arbeiten an einem der letzten sanierungsbedürftigen Teilstücke des rechtsseitigen Elbedeichs im Jerichower Land sollen bis Ende 2026 umgesetzt werden. Davon werden Bevölkerung, Unternehmen und viele weitere Einrichtungen in der Region profitieren.“ Der Elbedeich wird auf einer Länge von rund 870 Metern DIN-gerecht saniert und erhöht. Dabei sind aufgrund des Salzabbaus in der Region mögliche künftige Senkungen von bis zu 60 Zentimetern einkalkuliert. Darüber hinaus werden die Deichkontroll- und Deichverteidigungswege ausgebaut, um die Erreichbarkeit im Hochwasserfall zu verbessern. Zuletzt hatte das Elbe-Hochwasser im Jahr 2013 gezeigt, dass dies von existentieller Bedeutung ist. LHW-Direktorin Martina Große-Sudhues bedankte sich bei Ihrem Team für die zielstrebige Arbeit und wünschte den mit der Umsetzung beauftragten Baufirmen eine erfolgreiche und unfallfreie Bauphase. Sie hob hervor, dass mit rund 16.300 Kubikmetern mehr als die Hälfte des Stützkörper-Materials vor Ort gewonnen werden könne. „Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern verringert auch die mögliche Belastung der Bevölkerung durch Lieferverkehr.“ Die Deichbaumaßnahme bei Niegripp fügt sich in die Anstrengungen des Umweltministeriums ein, den Hochwasserschutz im Land stetig zu verbessern. Seit 2002 wurden in Sachsen-Anhalt mehr als 1,5 Milliarden Euro in einen nachhaltigen und effektiven Hochwasserschutz investiert, davon rund 129 Millionen Euro im Landkreis Jerichower Land. Gerade mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel und zunehmende Extremwetter-Ereignisse sind auch künftig umfangreiche Investitionen in den Hochwasserschutz notwendig. Als Handlungsleitfaden zur Umsetzung dient die Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ . Bei deren Erarbeitung wurde besonderes Augenmerk auch auf Hochwasser, Starkregen und Trockenphasen gelegt, die durch den Klimawandel vermehrt und verstärkt auftreten dürften. Der Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt wird an diese sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst, damit die Maßnahmen nicht nur heute wirken, sondern auch künftigen Generationen zugutekommen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Ausgaben des Bundes für die Anpassung an den Klimawandel

Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft viele Politikfelder. Doch wie viel der Bund für Anpassungsaktivitäten vorsieht, war bisher unbekannt. Mit einer neuen Methodik des Umweltbundesamts lassen sich die Ausgaben schätzen. Eine erste Auswertung zum Bundeshaushaltsplan 2022 zeigt: In 255 Haushaltstiteln waren zwischen 2,1 Mrd. Euro und 3,4 Mrd. Euro für die Anpassung eingestellt.

Haushaltspläne des Bundes - maschinenlesbarer Datensatz

Bei dem vorliegende Datensatz handelt es sich um eine vollständig maschinenlesbare Version der Haushaltspläne des Bundes. Er dient als interne Arbeitsgrundlage in den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Bundes zur Klassifikation und Berechnung verschiedener Ausgaben des Staates, zum Beispiel für die Rechnungen zu den umweltbezogenen Subventionen und ähnlichen Transfers, und soll an dieser Stelle auch allen weiteren interessierten Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Datensatz wird von den UGR des Statistischen Bundesamtes automatisiert aus den offiziellen PDF-Dokumenten der Haushaltspläne erzeugt, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht werden. Dadurch umfasst er im Gegensatz zu den vom BMF bereitgestellten maschinenlesbaren Datensätzen neben den Haushaltstiteln des jeweiligen Kernhaushalts auch zusätzlich diejenigen, die in den PDF-Dokumenten in separaten Anlagen aufgeführt sind. Bei diesen Anlagen handelt es sich beispielweise um die Wirtschaftspläne von Extrahaushalten oder Verwaltungshaushalte von Bundesanstalten und -instituten. Zudem enthält er neben den Zweckbestimmungen von Haushaltstitel und Titelgruppen zusätzlich die Texte zu den Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsvermerken und insbesondere den Erläuterungen, wie sie in den PDF-Dokumenten – nicht aber in den vom BMF bereitgestellten maschinenlesbaren Haushalten – aufgeführt sind. Die maschinell erfassten Texte werden stichprobenartig überprüft. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es für einzelne Haushaltstitel bzw. Titelgruppen bei der Erfassung der Texte zu Fehlern kommt. Rechtlich verbindlich ist das jeweilige, offizielle Dokument zum Bundeshaushalt. Der Datensatz wird an dieser Stelle jährlich um das aktuelle Haushaltsjahr ergänzt.

Teilbewilligungsbescheide für neue Projekte des BMUV ab 1. Januar 2025

Im Namen der << Adresse entfernt >> habe ich ein Projekt zum Verbraucherschutz mit zweijähriger Laufzeit, beginnend am 1. Januar 2025, beantragt. Das Projekt hat bereits alle erforderlichen ministerialen Freigaben erhalten und der Antrag nebst Finanzplan und Projektbeschreibung liegen dem BVA vor. Angesichts der hohen Unwahrscheinlichkeit eines Zustandekommens des Bundeshaushalts 2025 bis Jahresende herrscht unsererseits Unwissen bzw. Ungewissheit über das Zustandekommen des Projekts. Dies galt bis zur Auflösung der Regierungskoalition am 6. November 2024 als sicher. Um uns (und mutmaßlich vielen anderen, durch das BMUV ab 2025 geförderten Projekten und Organisationen) mehr Gewissheit und die Möglichkeit zur Planung zu verschaffen, würde es mich freuen, wenn Sie sich zur voraussichtlichen Mittelvergabe an neue Projekte zum Jahreswechsel äußern könnten. Das BMFSFJ hat dies beispielsweise im Kontext seiner "Demokratie leben!"-Projekte kürzlich getan. (vgl. https://fragdenstaat.de/dokumente/252450-bmfsfj-demokratie-leben/) Herzlichen Dank für die Bearbeitung.

Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden. Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Bundeshaushalt Berlins Zuwendungen erhalten: Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung? In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt? Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke? Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus? Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Anfrage nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG - Feldhamsterprojekte Thüringen

Eine Liste der durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz geförderten Projekte zum Thema “Feldhamster” in Thüringen, eingeschlossen z.B. ENL-Projekte, BfN-Projekte, Projekte der Natura 2000 Stationen sowie eigene vom Ministerium durchgeführte Projekte oder Programme (einschließlich KULAP) im Zeitraum 2010 bis 2022. Eine Aufschlüsselung dieser Projekte nach Projektname, Projektträger, Gesamtprojektkosten, Fördergeldsummen und Projektlaufzeit. Die Summe dieser im Zeitraum 2010 bis 2022 durch das Ministerium ausgegebenen Fördergelder aller Projekte zum Thema Feldhamster, aufgeschlüsselt nach Herkunft der Gelder (z.B. Haushalt Thüringen, Bundeshaushalt, EU-Gelder ect.). Eine Aufschlüsselung der Summe aller Fördergelder nach Verwendung der Projektgelder nach direkten Personalkosten, Sachkosten, Fremdleistungen und Sonstiges. Welche Gesamtkosten wurden in diesem Zusammenhang für Flächenbewirtschaftungsprämien (z.B. durch Bezahlung von Landwirten für feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung ihrer Flächen) oder direkter Flächenschutz (z.B. durch Flächenankauf) ausgegeben. Eine Aufschlüsselung der Anzahl sowie Größe (in Hektar) von Maßnahmenflächen auf denen im Rahmen dieser Projekte konkrete Schutzmaßnahmen zum Feldhamster umgesetzt wurden sowie die Dauer dieser Schutzmaßnahmen.

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