UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut UBA eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der CO2 -Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Das Bundesumweltministerium gibt heute in Berlin zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) den Startschuss für das neue International Sustainable Chemistry Collaborative Centre ISC3 mit Sitz am UN-Standort Bonn. Zur Eröffnung diskutierten rund 200 Expertinnen und Experten auf der internationalen Konferenz „Mainstreaming Sustainable Chemistry – Launch of ISC3“ über eine nachhaltige und innovative Chemikalienpolitik. Auf der Konferenz überreicht Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Gründungsurkunde an den neuen ISC3-Geschäftsführer Friedrich Barth und an Dr. Christoph Beier, stellvertretender Vorsitzender der GIZ. Das ISC3 wird als Kompetenzzentrum Triebfeder für die Erreichung der UN -Nachhaltigkeitsziele auch in Schwellen- und Entwicklungsländern sein. Barbara Hendricks: „Ich bin stolz darauf, dass es uns gemeinsam gelungen ist, das ISC3 aus der Taufe zu heben. Ab heute können wir vom UN-Standort Bonn aus einen substanziellen Beitrag zu einer nationalen und weltweiten Chemikalienpolitik leisten. Vor allem können wir am ISC3 durch gute Forschung Impulse setzen für zukunftsfähige und auch wirtschaftlich relevante Produkte und Techniken. Das ist ein weiterer Baustein von Nachhaltigkeit ‚made in Germany‘, der weltweit Beachtung finden wird.“ UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Nachhaltige Chemie brauchen wir für eine saubere und sichere Umwelt. Nachhaltige Chemie folgt dem Vorsorgeprinzip, gibt wo immer möglich sicheren Alternativen den Vorzug vor gefährlichen Stoffen, fördert innovative Verfahren und Recyclingkonzepte. Wir freuen uns, dass das UBA mit der Gründung des ISC3 jetzt verstärkt an diesen Themen arbeiten kann.“ Friedrich Barth: „Mit den gebündelten Kompetenzen können wir im angegliederten Netzwerk ISCnet dazu beitragen, die Ziele der Nachhaltigkeitsagenda zu erreichen und dabei den Umgang mit Chemikalien aktiv zukunftssicher zu gestalten.“ Mit zunächst 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das ISC3 auch eng mit UNEP , dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, zusammenarbeiten. Das ISC3 soll dazu beitragen, Nachhaltigkeit als grundlegende Leitstrategie in Politik und Industrie zu verankern. Für die Förderung des Kompetenzzentrums sind 2017 1,7 Millionen Euro und ab 2018 pro Jahr 2,4 Millionen Euro jährlich in den Bundeshaushalt eingestellt. Um von Nachhaltigkeit zu sprechen, muss der gesamte Weg einer Chemikalie – bis hin zu ihrer Entsorgung – betrachtet werden. Ein Beispiel: Leichtere Windradflügel für eine effizientere Energiegewinnung sind eine Innovation – aber können sie recycelt werden? Und wie stellen wir sicher, dass alle in der Liefer- und späteren Entsorgungskette eingebundenen Firmen über die Inhaltsstoffe und den korrekten Umgang mit ihnen informiert werden? Diesen und weiteren Fragen widmet sich die nachhaltige Chemie.
Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des UBA zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum Klimaschutz . Dazu zählen beispielsweise die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010
Das EU-Eigenmittel auf nicht recycelte Verpackungen aus Kunststoff wird bislang aus dem Bundeshaushalt gezahlt. Verursachergerechtigkeit und ein Lenkungseffekt in Richtung einer verbesserten Kreislaufführung von Verpackungen sind jedoch nur zu erreichen, wenn die Akteure, die hierauf einen Einfluss haben, in die Pflicht genommen werden. Das Forschungsvorhaben untersucht daher ökonomische Instrumente, mit denen solche ökologischen Lenkungswirkungen angereizt werden können und entwickelt drei geeignete Vorschläge. Der Zwischenbericht ist Teil des Vorhabens „Untersuchung ökonomischer Instrumente zur Verringerung des Verpackungsverbrauches sowie zur Stärkung des Kunststoffrecyclings“. Veröffentlicht in Texte | 124/2023.
Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2012 die finanziellen Grundlagen für die Errichtung eines Waldklimafonds geschaffen. Für den Fonds, der zum 1. Januar 2013 unter gemeinsamer Federführung des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums errichtet werden soll, sind Mittel in Höhe von 35 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Mit den Mitteln sollen unter anderem Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes, zur besseren Anpassung an Klimaänderungen, der Erhalt und die Sicherung von Waldmooren, die Neuanlage von kohlenstoffreichen Au- und Feuchtwäldern sowie die Einrichtung von Referenzflächen aber auch der Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Holz geplant werden. Vorgesehen sind ebenfalls Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung von großflächigen Schadereignissen wie von Stürmen oder Waldbränden. Zusätzlich sollen Forschung, Monitoring, Kommunikation und Wissenstransfer unterstützt werden.
Am 17. Mai 2017 gaben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt in Berlin den Startschuss für das neue International Sustainable Chemistry Collaborative Centre – ISC3 – mit Sitz am UN-Standort Bonn. Zur Eröffnung diskutierten Experten auf der internationalen Konferenz "Mainstreaming Sustainable Chemistry – Launch of ISC3" über eine nachhaltige und innovative Chemikalienpolitik. Auf der Konferenz überreicht Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Gründungsurkunde. Das ISC3 wird als Kompetenzzentrum Triebfeder für die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele auch in Schwellen- und Entwicklungsländern sein. Mit zunächst 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das ISC3 auch eng mit UNEP, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, zusammenarbeiten. Das ISC3 soll dazu beitragen, Nachhaltigkeit als grundlegende Leitstrategie in Politik und Industrie zu verankern. Für die Förderung des Kompetenzzentrums sind 2017 1,7 Millionen Euro und ab 2018 pro Jahr 2,4 Millionen Euro jährlich in den Bundeshaushalt eingestellt.
Am 3. Dezember 2015 kündiget das Bundesumweltministerium an, dass die Bundesregierung künftig klimaneutral reisen wird. Auf Initiative des Bundesumweltministerium wird die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen durch Investitionen in wirksame Klimaschutzprojekte ausgleichen. Bundesumweltministerin Hendricks beauftragte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt, für diese Kompensation Emissionsgutschriften aus neuen und hochwertigen Klimaschutzprojekten anzukaufen. Die Klimawirkungen von Dienstreisen werden so durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle neutralisiert. Dafür stehen 2015 zwei Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Kompensiert werden die Dienstreisen der obersten Bundesbehörden der Bundesregierung rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode. Diese Maßnahme bezieht sich auf Pkw-Fahrten und Flugreisen. Über die Kompensation können Klimaschutzprojekte in den Entwicklungsländern gefördert werden. Die Bundesregierung will damit ein Zeichen setzen und andere Institutionen und Unternehmen ermutigen, ihre Emissionen zu auszugleichen.
Das Projekt "SF - 10.04.05-11.07112 ExWoSt - Zuwendung aus dem Bundeshaushalt für das Forschungsfeld: Energetischer Mietspiegel Modellvorhaben: Kiel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung durchgeführt. Das Erkenntnisinteresse im ExWoSt-Forschungsfeld und damit auch beim Modellvorhaben 'Mietspiegel Kiel' liegt auf der Erprobung und ggf. der Weiterentwicklung möglicher Methoden für die Erstellung von energetisch differenzierten Mietspiegeln. D.h. von Mietspiegeln, die den energetischen Zustand und dessen Auswirkungen auf die Miethöhe von vermieteten Wohnungen abbilden. Im Forschungsfeld sollen geeignete Methoden an-wendungsorientiert zugunsten einer weiteren Verbreitung dargestellt werden, damit zukünftig entsprechende Mietspiegel kostengünstig erstellt werden können. Die Erstellung und Anwendung eines Mietspiegels ist aller-dings erfahrungsgemäß an eine gemeindespezifische 'Mietspiegeltradition' gebunden. Es soll gezeigt wer-den, dass die Einbindung der energetischen Differenzierung in die Mietspiegelerstellung unter verschiedensten Rahmenbedingungen möglich ist.
Das Projekt "SF - 10.04.05-11.07114 ExWoSt - Zuwendung aus dem Bundeshaushalt für das Forschungsfeld: Energetischer Mietspiegel Modellvorhaben: Jena" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Jena, Stadtverwaltung durchgeführt. Das Erkenntnisinteresse im ExWoSt-Forschungsfeld und damit auch beim Modellvorhaben 'Mietspiegel Kiel' liegt auf der Erprobung und ggf. der Weiterentwicklung möglicher Methoden für die Erstellung von energetisch differenzierten Mietspiegeln. D.h. von Mietspiegeln, die den energetischen Zustand und dessen Auswirkungen auf die Miethöhe von vermieteten Wohnungen abbilden. Im Forschungsfeld sollen geeignete Methoden an-wendungsorientiert zugunsten einer weiteren Verbreitung dargestellt werden, damit zukünftig entsprechende Mietspiegel kostengünstig erstellt werden können. Die Erstellung und Anwendung eines Mietspiegels ist aller-dings erfahrungsgemäß an eine gemeindespezifische 'Mietspiegeltradition' gebunden. Es soll gezeigt wer-den, dass die Einbindung der energetischen Differenzierung in die Mietspiegelerstellung unter verschiedensten Rahmenbedingungen möglich ist.
Das Projekt "SF - 10.04.05-11.07113 ExWoSt - Zuwendung aus dem Bundeshaushalt für das Forschungsfeld: Energetischer Mietspiegel Modellvorhaben: Freiburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Freiburg im Breisgau, Stadtverwaltung durchgeführt. Das Erkenntnisinteresse im ExWoSt-Forschungsfeld und damit auch beim Modellvorhaben 'Mietspiegel Freiburg' liegt auf der Erprobung und ggf. der Weiterentwicklung möglicher Methoden für die Erstellung von energetisch differenzierten Mietspiegeln. D.h. von Mietspiegeln, die den energetischen Zustand und dessen Auswirkungen auf die Miethöhe von vermieteten Wohnungen abbilden. Im Forschungsfeld sollen geeignete Methoden anwendungsorientiert zugunsten einer weiteren Verbreitung dargestellt werden, damit zukünftig entsprechende Mietspiegel kostengünstig erstellt werden können. Die Erstellung und Anwendung eines Mietspiegels ist allerdings erfahrungsgemäß an eine gemeindespezifische 'Mietspiegeltradition' gebunden. Es soll gezeigt werden, dass die Einbindung der energetischen Differenzierung in die Mietspiegelerstellung unter verschiedensten Rahmenbedingungen möglich ist.