s/bundesimmissionschutzgesetz/Bundesimmissionsschutzgesetz/gi
Die Luftqualität in Berlin wird an 17 Stationen des Berliner Luftgütemessnetzes durch kontinuierliche Messungen von Stickstoffdioxid, Feinstaub PM 10 , Ozon, Benzol und Kohlenmonoxid überwacht. An bis zu vier Messstellen werden in der Feinstaubfraktion zusätzlich Ruß, Feinstaub PM 2,5 , Benzo(a)pyren und Schwermetalle bestimmt. Die Bewertung der Qualität der Berliner Luft orientiert sich an Grenz- und Zielwerten aus Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Bundesimmissionsschutzgesetz und aus Richtlinien der Europäischen Union. Die Tabelle enthält eine zusammenfassende Beurteilung der Luftqualität in Berlin. Basis sind die EU-Grenzwerte. Messen alleine reicht aber nicht aus, um die Berliner Luft sauberer zu machen. Letztlich kommt es darauf an, den Schadstoffausstoß aus Verkehr, Industrieanlagen, Kraftwerken und aus privaten Haushalten zu vermindern. Dazu werden Daten über die Menge der ausgestoßenen Schadstoffe gesammelt, was zusammen mit den Messdaten der Schadstoffe in der Luft eine wichtige Grundlage für die Suche nach den Ursachen der Luftbelastung darstellt. An Orten, wo keine Messung durchgeführt werden kann, wird die Luftqualität anhand von Rechenmodellen (Umweltatlas Berlin) Um den Bedarf zusätzlicher Maßnahmen zur Minderung der Schadstoffemissionen beurteilen zu können, wird ca. alle fünf Jahre ein Luftreinhalteplan erstellt, der die Entwicklung der Belastung durch Feinstaub und Stickoxide ohne und mit zusätzlichen Maßnahmen abschätzt. Bewertung der Luftqualität in Berlin Tabelle mit einer zusammenfassenden Beurteilung der Luftqualität in Berlin. Basis sind die EU-Grenzwerte. Weitere Informationen Messnetz Die Luftverunreinigung Berlins wird seit 1975 durch das Berliner Luftgüte-Messnetz (BLUME) kontinuierlich gemessen. Derzeit besteht das Messnetz aus 17 ortsfesten Messstationen für Luftschadstoffe, einer Sondermessstelle und einer meteorologischen Station. Weitere Informationen Warum wir messen, wo wir messen Vor dem Hintergrund des Dieselskandals ist das Interesse an Daten zur Luftgüte enorm gestiegen. Für Berlin existiert eine außerordentlich gute Datenlage. Diese beruht auf einem Konzept, das für Außenstehende noch transparenter gemacht werden soll. Weitere Informationen
Der Datensatz umfasst Informationen zu Windenergieanlagen gemäß 4. BImSchV im Freistaat Sachsen. Die dazugehörigen Dienste (WMS und WFS) klassifizieren nach dem Anlagenstatus (im Betrieb, vor Inbetriebnahme, im Genehmigungsverfahren) sowie nach der Leistung der Anlagen (≤ 2 MW, > 2 und ≤ 4 MW, > 4 MW). Der publizierte Datenstand nach Länderinformationssystem Anlagen (LIS-A) ist der 31.03.2025.
Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle führt Anlagen und deren mögliche Leistungen auf und unterscheidet dabei zwischen drei Status - bereits in Betrieb - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen - noch im Genehmigungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet.
Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Der Geodatensatz enthält die genehmigungsbedürftigen Industrieanlagen nach §§4 ff. Bundesimmissionsschutzgesetz im Saarland, die im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz liegen (ohne Windkraftanlagen).
Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle führt Anlagen und deren mögliche Leistungen auf und unterscheidet dabei zwischen drei Status - bereits in Betrieb - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen - noch im Genehmigungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet.
Emissionswerte PM10 und PM2,5
Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle führt Anlagen und deren mögliche Leistungen auf und unterscheidet dabei zwischen drei Status - bereits in Betrieb - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen - noch im Genehmigungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet.
Emissionswerte SO2
Emissionswerte NOx
Daten zu Windenergieanlagen werden von den unteren Verwaltungsbehörden im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Baden-Württemberg erfasst. Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV (Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU) Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und" 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen"
Origin | Count |
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Bund | 427 |
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Wirtschaft | 2 |
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