s/bundesimmissionsschutz-verordnung/Bundesimmissionsschutzverordnung/gi
Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemeinde Möhnesee – Arnsberger Wald Die Firma WestfalenWIND Planungs GmbH & Co KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn hat mit drei Anträgen vom 28.04.2023, eingegangen am 08.05.2023 jeweils eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für insgesamt drei Windenergieanlagen auf den nachstehend genannten Grundstücken auf dem Gebiet der Gemeinde Möhnesee beantragt: Aktenzeichen / WEA-Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück 20230316 / 1 / Günne / 10 / 14, 15, 75, 86 20230317 / 2 / Günne / 10 / 133 20230319 / 4 / Günne / 10 / 14 Gegenstand der Anträge sind die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage (Mo039) des Typs Nordex N149 / 5.X mit einem Rotordurchmesser von 149 m, einer Nennleistung von 5.700 kW, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 238,6 und von zwei Windenergieanlagen (Mo040 und Mo042) des Typs Nordex N163 / 6.X mit einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Nennleistung von 6.800 kW, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 245,5 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen, sowie die gem. § 16 UVPG erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens, liegen in der Zeit vom 11.07.2023 bis 11.08.2023 aus und können eingesehen werden. Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 11.07.2023 bis 11.09.2023 bei den vorgenannten Behörden vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Ihre Einwendungen richten Sie an: - Über das Online-Formular: https://formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5fd89c12ad900a5b77acf7be - Per E-Mail an: immissionsschutz@kreis-soest.de - Kreis Soest, Immissionsschutz, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest Die Einwendungen müssen schriftlich oder elektronisch erhoben werden und Namen (Vor- und Zuname) sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Einwendungen, die Name und Adresse des Einwenders nicht eindeutig erkennen lassen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, wieso das Vorhaben für unzulässig gehalten wird (substantiierte Einwendung).
Liebe Leser*innen, vor Kurzem wurde der Monatsbericht Plus zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Gesamtjahr 2024 veröffentlicht. Damit präsentiert die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erste Schätzungen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr für das Gesamtjahr 2024. Dieser Newsletter gibt Ihnen eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse und alle wichtigen Links zu den neuen Daten. Außerdem möchten wir Sie mit diesem Newsletter über weitere Aktivitäten mit Bezug zur Erneuerbare-Energien-Statistik informieren, insbesondere die Veröffentlichung der Publikation „ Erneuerbare Energien in Zahlen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Eine interessante Lektüre und eine besinnliche Weihnachtszeit wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus: Gesamtjahresschätzung zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahre 2024 veröffentlicht Entwicklung der erneuerbaren Energien im Gesamtjahr 2024 Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Nach vorläufigen Daten und unter Berücksichtigung einer Schätzung für den Dezember steigt die erneuerbare Stromerzeugung im Jahr 2024 um etwa 4 Prozent auf 285 Terawattstunden (TWh). Dies sind etwa 12 TWh mehr als im Jahr 2023. Wichtigster Grund war die deutliche Steigerung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen, die gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent zunahm. Die Stromerzeugung aus Windenergielangen blieb in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, dabei nahm die Stromproduktion aus Windenergieanlagen an Land leicht ab, die Erzeugung auf See dagegen zu. Die Stromerzeugung aus Biomasse lag auf dem Niveau des Vorjahres. Auch die Wasserkraft konnte gegenüber dem trockeneren Vorjahr zulegen. Erneuerbare Wärmeerzeugung bleibt auf Vorjahresniveau Im Gesamtjahr 2024 blieb die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt wurden etwa 193 Terawattstunden (TWh) Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Gekennzeichnet war das Jahr durch eine ähnlich warme Witterung wie im Vorjahr sowie leicht gesunkene Preise für fossile Energieträger. Während der Einsatz von Biomasse zu Heizzwecken voraussichtlich leicht rückläufig war, erreichte die mittels Wärmepumpen nutzbar gemachte oberflächennahe Geothermie und Umweltwärme im Jahr 2024 über 29 TWh – ein Anstieg von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit tragen Wärmepumpen bereits mehr zur erneuerbaren Wärme bei als flüssige und gasförmige Biobrennstoffe zusammen. Die Wärmeerzeugung in Solarthermieanlagen lag aufgrund geringerer Sonneneinstrahlung um 2 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Weniger Biokraftstoffe, aber mehr erneuerbarer Strom im Verkehr genutzt Im Verkehr wurden auch infolge der Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) deutlich weniger Biokraftstoffe eingesetzt als im Vorjahr. Zwar scheint nach derzeitigem Datenstand der Bioethanolverbrauch knapp vier Prozent höher als im Vorjahr zu liegen, der Verbrauch an Biodiesel könnte jedoch mit einem Minus von 24 Prozent sehr stark zurückgegangen sein. Ein wesentlicher Grund ist, dass Mineralölunternehmen ihre im Zuge einer Übererfüllung der Treibhausgasminderungsquote in den Vorjahren eingesparten Emissionen nur noch im Jahr 2024 oder erst wieder ab 2027 anrechnen lassen können. Zugleich lässt die Rechtsänderung für die Jahre 2025 und 2026 einen deutlichen Anstieg beim Verbrauch an Biokraftstoffen erwarten. Den Rückgang bei den Biokraftstoffen konnte auch ein starkes Wachstum von fast 14 Prozent bei der Nutzung von erneuerbarem Strom im Schienen- und Straßenverkehr nicht ganz ausgleichen. Es wurden rechnerisch etwa neun TWh grüner Strom im Verkehr eingesetzt – dies entspricht etwa drei Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung. Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland für das Gesamtjahr 2024 sowie monatsweise Daten für die Monate Januar bis Dezember finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten „Monatsbericht-PLUS“ sowie mit einigen weiteren Hintergrundinformationen in der kürzlich erschienenen Pressemitteilung. Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und internationale Entwicklung im Jahr 2023 Die neue Publikation „ Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und internationale Entwicklung im Jahr 2023 “ wurde auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht. Sie veranschaulicht mit einer Vielzahl interessanter Grafiken und Tabellen die Entwicklung der erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor im Jahr 2023 und gibt Einblicke in die Auswirkungen auf Wirtschaft und Klima. Neben Daten zur Entwicklung in Deutschland hält die Publikation auch informative Fakten zum Status Quo der erneuerbaren Energien in Europa und der Welt bereit. Grundlage der Publikation sind die Daten und Ergebnisse der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), die im Auftrag des BMWK die Bilanz der erneuerbaren Energien für Deutschland erarbeitet. Die Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien ab dem Jahr 1990 sind sowohl im EXCEL- als auch im PDF-Format auf dem Informationsportal „Erneuerbare Energien“ des BMWK verfügbar. Des Weiteren finden Sie auf diesen Internetseiten eine Vielzahl von Schaubildern zur Entwicklung der erneuerbaren Energien. EU- Berichterstattung nach RED: Übermittlung des SHARES-Tools Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Am 19.11.2024 hat Deutschland das SHARES-Tool (Short Assessment of Renewable Energy Sources) an Eurostat übermittelt. Die Berechnungsvorschriften basieren auf den Regeln der jeweils gültigen „Renewable Energies Directive“ (RED) und unterliegen damit über die Jahre methodischen Änderungen. Seit 2021 gilt die RED II, wobei im Oktober 2023 die RED III verabschiedet wurde, die ab 2025 in die Berichtspflichten einfließen wird. Die SHARES-Daten sind auch Grundlage für die Zustandsbeschreibung relevanter Indikatoren im Bereich der erneuerbaren Energien entsprechend der Governance-Verordnung. So fließen die Daten unter anderem in die zweijährig zu erstellenden Fortschrittsberichte zu den Nationalen Energie- und Klimaschutzplänen (NECP-R) ein, die zum Monitoring der Zielerreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzpolitik eingesetzt werden. Diese sind auch die Basis für die „State of the Energy Union“-Reports . Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch steigt von 20,9 % im Jahr 2022 auf 21,5 % im Jahr 2023 an. Die sektoralen Anteile stiegen ebenfalls: Im Stromsektor stieg der Anteil erneuerbarer Energien von 47,9 % (2022) auf 52,2 % (2023), im Sektor Wärme und Kälte von 17,6 % (2022) auf 17,1 % (2023) und im Verkehrssektor von 10,1 % (2022) auf 11,9 % (2023). Anfang Dezember wurden die entsprechenden Tabellen aller Mitgliedsländer durch Eurostat veröffentlicht . Terminankündigung: AGEE-Stat Fachgespräch „Steckersolargeräte in Deutschland: Marktvolumen, Stromerzeugung und Selbstverbrauch“ Steckersolargeräte, umgangssprachlich auch „Balkonkraftwerke“ genannt, bieten eine relativ kostengünstige und einfach umzusetzende Möglichkeit zur Solarstromerzeugung und -nutzung für breite Teile der Bevölkerung. Seit 2023 ist der Markt dieser Anlagen erheblich gewachsen. Zum Ende des ersten Halbjahres 2024 waren rund 586.000 Steckersolargeräte mit einer kumulierten Leistung von knapp 500 Megawatt im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet. Da jedoch viele Anlagen nicht gemeldet wurden und werden, dürfte die tatsächliche Anlagenzahl deutlich größer sein. Da die Anlagen vorwiegend zur Eigennutzung des Photovoltaik-Stroms genutzt werden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der mit Steckersolargeräten erzeugte Photovoltaik-Strom selbst verbraucht bzw. eingespeist wird. Die AGEE-Stat hat das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) mit einem Kurzgutachten zum Thema „Steckersolargeräte: Statistische Untersuchung zu Anzahl, installierter Leistung und Selbstverbrauch“ beauftragt, um diesen Fragen nachzugehen. Hierzu wird am 22. Januar 2025 ein Fachgespräch stattfinden, in dessen Rahmen das ZSW erste Ergebnisse ihres Kurzgutachtens vorstellt. Der Termin richtet sich an geladene Fachexpert*innen und wird als Webkonferenz stattfinden.
Liebe Leser*innen, vor Kurzem ist unser Hintergrundpapier „ Erneuerbare Energien in Deutschland – Entwicklungen im Jahr 2024 “ erschienen. Damit präsentiert die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) am Umweltbundesamt (UBA) die erste Gesamtschau zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr für das Jahr 2024. Dieser Newsletter gibt Ihnen eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse und alle wichtigen Links zu den neuen Daten. Außerdem möchten wir Sie mit diesem Newsletter über weitere Aktivitäten und Veröffentlichungen mit Bezug zur Erneuerbare-Energien-Statistik informieren. Zudem möchten wir Sie schon jetzt auf unsere UBA-AGEE-Stat-Fachtagung aufmerksam machen, die am 24. Juni 2025 zum Thema „ Erneuerbare Energien in Gebäude – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung “ stattfinden wird. Eine interessante Lektüre wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Hintergrundpapier: Erneuerbare Energien in Deutschland - Daten zur Entwicklung im Jahr 2024 veröffentlicht Anteile der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr 2024 Quelle: Umweltbundesamt Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch steigt von 52,9 auf 54,4 Prozent Im vergangenen Jahr konnte die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um insgesamt drei Prozent auf 284 TWh zulegen. Grund hierfür war insbesondere der anhaltend hohe Zubau neuer Solaranlagen. Neben Photovoltaikanlagen erzeugten aber auch Windparks auf See und Wasserkraftwerke mehr Strom als im Vorjahr. Insgesamt deckten die erneuerbaren Energien erneut deutlich mehr als die Hälfte des inländischen Strombedarfs. Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch Wärme steigt auf 18,1 Prozent Auch die aus erneuerbaren Energieträgern erzeugte Wärmemenge stieg im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht an: Mit 197 TWh wurde knapp zwei Prozent mehr "grüne" Wärme erzeugt als 2023. Während die Wärmeerzeugung aus Biomasse in etwa konstant blieb, stieg die mittels Wärmepumpen nutzbar gemachte Umwelt- und Erdwärme um 15 Prozent an. Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch Verkehr sinkt auf 7,2 Prozent Neben einem konjunkturbedingten Rückgang ging der Absatz von Biodiesel und hydrierten Pflanzenölen (Hydrotreated Vegetable Oil, HVO) im letzten Quartal 2024 auch in Folge einer Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) deutlich zurück. Zugleich lässt diese Maßnahme für die kommenden Jahre einen deutlichen Anstieg beim Verbrauch an Biokraftstoffen erwarten. Den Rückgang bei Biodiesel/HVO konnte auch ein starkes Wachstum von Biomethan und ein steigender E-Fahrzeugbestand nicht ausgleichen, so dass der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr in 2024 sinkt. Die erneuerbaren Energien decken insgesamt 22,4 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs Der Bruttoendenergieverbrauch ermöglicht eine Betrachtung der Bedeutung der erneuerbaren Energien über alle Sektoren (Strom, Wärme und Verkehr) hinweg. Hier zeigt sich, dass aufgrund des immer noch hohen Anteils fossiler Heizenergieträger und fossiler Kraftstoffe die bestehende Dynamik der erneuerbaren Energien im Strombereich nur zu einen vergleichsweise langsam steigenden Gesamtanteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch führt. Der Anteil nach EU-Richtlinie stieg von 21,6 Prozent im Jahr 2023 auf 22,4 Prozent im Jahr 2024. Erneuerbare Energien vermeiden 256 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen Der Klimaschutzbeitrag der erneuerbaren Energien umfasste gut 256 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalente – etwa sechs Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr. Denn durch die Nutzung erneuerbarer Energien verringert sich der Einsatz fossiler Energieträger und damit der Ausstoß von Treibhausgasen und Luftschadstoffen. 32 Milliarden Euro Investitionen in neue Anlagen Die Investitionen in die Errichtung neuer erneuerbarer Energien-Anlagen lagen mit 32 Milliarden Euro zwar unter dem Rekordwert des Vorjahres, aber weiterhin auf hohem Niveau. Die wirtschaftlichen Impulse aus dem Betrieb bestehender Anlagen lagen bei 23,3 Milliarden Euro. Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland, zu den vermiedenen Emissionen und den ausgelösten wirtschaftlichen Effekten mit Datenstand Februar 2024 finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten Hintergrundpapier „ Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2024 “. Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger für 2023: Aktualisierte Publikation zur Bestimmung der vermiedenen Emissionen aus der Nutzung erneuerbarer Energieträger veröffentlicht Netto Bilanz der vermiedenen Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien 2023 Quelle: Umweltbundesamt Bereits im Januar veröffentlichte das UBA die Neuauflage der Publikation „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger“. Die aufgeführten Ergebnisse für das Jahr 2023 zeigen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland beiträgt. Insgesamt werden in allen Verbrauchssektoren fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt und damit dauerhaft Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen vermieden. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, dass eine differenzierte Betrachtung verschiedener Technologien und Sektoren sinnvoll und notwendig ist, wenn es etwa darum geht, gezielte Maßnahmen zum Klimaschutz und der Luftreinhaltung abzuleiten, da sich die spezifischen Vermeidungsfaktoren für die untersuchten Treibhausgase und Luftschadstoffe teilweise erheblich unterscheiden. Im Ergebnis weist die Netto-Emissionsbilanz der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der Vorketten eine Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 249 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalenten (Mio. t CO ₂ -Äq.) im Jahr 2023 aus. Auf den Stromsektor entfielen 197 Mio. t CO ₂ -Äq. Im Wärmesektor wurden 41 Mio. t und im Verkehrssektor 11 Mio. t CO ₂ -Äq. vermieden (ohne Elektromobilität). Im Rahmen der Publikation werden die verwendeten Eingangsdaten vorgestellt und die methodische Herangehensweise erläutert. Einen komprimierten Auszug der Eingangsdaten und der Ergebnisse können der verlinkten Excel-Datei entnommen werden. Einsparung von fossilen Energieträgern durch die Nutzung erneuerbarer Energien Vermiedener Primärenergieeinsatz fossiler Energieträger durch die Nutzung erneuerbarer Energien 2024 Quelle: Umweltbundesamt Aufbauend auf der Methodik zur Bestimmung der vermiedenen Emissionen berechnet das UBA auch die Einsparung von fossilen Energieträgern durch die Nutzung erneuerbarer Energien. Die folgende Abbildung zeigt den vermiedenen Primärenergieeinsatz fossiler Energieträger durch die Nutzung erneuerbarer Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr im Jahr 2024. Rechnet man diese Angaben in Mengeneinheiten um, entspricht dies ca. 38,4 Millionen Tonnen Braunkohle, 55 Millionen Tonnen Steinkohle, 20 Milliarden. Kubikmeter Erdgas, 5,7 Milliarden Liter Heizöl, 2,3 Milliarden Liter Diesel und einer Milliarde Liter Benzin. Die Gesamteinsparung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Da in Deutschland fossile, das heißt nicht erneuerbare Energieträger wie Mineralöl, Erdgas und Steinkohle, zu einem hohen Anteil eingeführt werden, führen diese Einsparungen auch zu einer deutlichen Senkung der deutschen Energieimporte. UBA-AGEE-Stat Fachtagung „Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung“ am 24. Juni 2025 Die AGEE-Stat und das UBA laden zur Fachtagung „Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung“ ein. In Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und energiestatistischen Akteuren stellen wir unsere Arbeitsergebnisse vor und diskutieren mit Stakeholdern und Nutzer*innen dieser Daten zu aktuellen Herausforderungen in Statistik und Berichterstattung. Die Fachtagung bietet sowohl Vorträge im Plenum als auch die Möglichkeit zur vertieften Diskussion und zum Networking. Thematischer Schwerpunkt bilden diesmal erneuerbare Energien in Gebäuden. Ausgangspunkt sind dabei die von Seiten der Europäischen Union (Renewable Energy Directive) zunehmenden Berichtspflichten für dezentral erzeugte sowie verbrauchte Erneuerbare Energien im Gebäudebereich, die sowohl Strom als auch Wärme betreffen. Die Fachtagung richtet sich an ein Fachpublikum . Sie findet am Dienstag den 24. Juni 2025 von 9.30 bis 16 Uhr am UBA-Standort Dessau (Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1,06844 Dessau-Roßlau) statt. Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungsseite . Ein ausführliches Programm folgt zeitnah. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität erfolgt hinsichtlich Art, Umfang und Qualität nach festen Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bei der Beurteilung der Luftqualität wird im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit unterschieden zwischen Ballungsräumen (städtische Gebiete mit hoher Besiedlungsdichte) und sonstigen Beurteilungsgebieten (Niedersachsen Nord, Niedersachsen Mitte und Niedersachsen Süd). Die Beurteilung im Hinblick auf den besonderen Schutz der natürlichen Ökosysteme und der Vegetation erfolgt in den Ökosystem-Schutzgebieten Wattenmeer und Harz. Weiterführende Informationen, wie z.B. aktuelle Messwerte, Stationsinformationen und die Jahresberichte zur Luftqualitätsüberwachung finden Sie in unter www.luen-ni.de.
Im Land Brandenburg sind nach § 47(1) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Luftreinhaltepläne für die Städte erstellt worden, bei denen Grenzwertüberschreitungen nach der 22. bzw. 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gemessen bzw. prognostiziert wurden. Im Dokument Luftreinhalteplanung unter mugv.brandenburg.de (im pdf-Format) sind die wesentlichsten Inhalte zusammengefasst. Hier wird die Bedeutung der Luftreinhaltepläne für das Land Brandenburg beschrieben. Es werden Aussagen über Planinhalte getroffen und Beispiele der Luftreinhalteplanung benannt. Eine kartografische Übersicht über die Städte im Land Brandenburg mit Luftreinhalteplanung wird in der Karte unter mluk.brandenburg.de (im pdf-Format) gegeben. Die einzelnen Pläne sind unter mluk.brandenburg.de als pdf-Dokument downloadbar. Dort wird für die jeweilige Stadt die Ist-Belastung durch Luftschadstoffe betrachtet. Es erfolgt die Entwicklung und Festlegung von Maßnahmen der Luftreinhalteplanung. In Prognoserechnungen wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft.
Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).
Die Innovent WP Nordwalde GmbH & Co. KG, Oldenburger Straße 49, 26316 Varel, beantragt gemäß § 4 des BImSchG i.V.m. der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, die Erteilung einer Genehmigung. Gegenstand des Antrages gemäß § 4 BImSchG ist ein Vorhaben, das die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Außenbereich der Gemeinde Nordwalde umfasst. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück Gemarkung Nordwalde, Flur 5, Flurstück 7 umgesetzt werden. Geplant sind Anlagen vom Typ Nordex N149 mit einer Nennleistung von 5.700 kW, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Gesamthöhe von 238,60 m über Grund.
Das Unternehmen ATE Windpark Erndtebrück GmbH & Co. KG, Kleinoberfeld 5 in 76135 Karlsruhe hat mit Datum vom 12.12.2023 letztmalig geändert am 11.03.2024, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von neun Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern im Außenbereich der Gemeinde Erndtebrück an den Standorten WEA 1: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 2: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 3: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 4: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1 Flurstück: 51, WEA 5: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flur-stück:6, WEA 6: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 4, WEA 7: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 20, WEA 8: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flur-stück: 26, WEA 9: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 35, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von neun Windkraftanlagen Fabrikat: Nordex Windenergieanlagen Typen: N133/4.8 (mit Stahlturm TS83 und Fundament sowie Säge-zahnhinterkante) für WEA 1, WEA 2, WEA 5, WEA 9, N149/5.X (mit Stahlturm TS105-01 und Fundament sowie Sä-gezahnhinterkante) für WEA 3, WEA 4, WEA 6, WEA 7 und N163/6.X (mit Stahlturm TS118-03 und Fundament sowie Sä-gezahnhinterkante) für WEA 8 im Außenbereich der Gemeinde Erndtebrück WEA 1: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 2: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 3: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 4: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1 Flurstück: 51, WEA 5: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück:6, WEA 6: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 4, WEA 7: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 20, WEA 8: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 26, WEA 9: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 35 an den Standorten mit folgenden Koordinaten: Koordinaten in ETRS89/UTM-32N: WEA 1 Ost: 8,2376 Nord: 50,9547 WEA 2 Ost: 8,2229 Nord: 50,9620 WEA 3 Ost: 8,2368 Nord: 50,9614 WEA 4 Ost: 8,2477 Nord: 50,9607 WEA 5 Ost: 8,2192 Nord: 50,9660 WEA 6 Ost: 8,2179 Nord: 50,9706 WEA 7 Ost: 8,2300 Nord: 50,9697 WEA 8 Ost: 8,2426 Nord: 50,9712 WEA 9 Ost: 8,2367 Nord: 50,9742 mit den jeweiligen Abmessungen Anlagennummer | Typ| Nabenhöhe [m]| Rotorradius [m] | Elektrische Nennleistung [kW] WEA 1 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 2 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 3 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 4 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 5 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 6 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 7 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 8 N163/6.X 118,0 81,50 6800 WEA 9 N133/4.8 82,5 66,60 4800 2. die Herrichtung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen, interne Verkabelung im Windpark sowie Montage- und Lagerflächen an WEA 1, WEA 2, WEA 3, WEA 4, WEA 5, WEA 6, WEA 7, WEA 8 und WEA 9 zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. die Baugenehmigung nach § 60 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (Landesbauordnung -BauO NRW 2018-) in der zurzeit gelten-den Fassung 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Das beantragte Vorhaben ist unter Nummer 1.6.2 (V) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) genannt und bedarf daher grundsätzlich einer Genehmigung gemäß § 4 i. V. m. § 19 BImSchG.
Die Firma Bürgerwind Greven GmbH & Co. KG, Flothdamm 15, 48268 Greven, beantragt gemäß § 9 des BImSchG i.V.m. der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, die Erteilung eines Vorbescheids. Gegenstand des Antrages gemäß § 9 BImSchG ist ein Vorhaben, das die Errichtung und den Betrieb von 16 Windkraftanlagen im östlichen Außenbereich der Stadt Greven umfasst. Der Antrag auf Vorbescheid bezieht sich auf die abschließende Prüfung der planungsrechtlichen und luftverkehrsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Vereinbarkeit mit ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten. Das Vorhaben umfasst im Einzelnen folgende Windkraftanlagen auf folgenden Grundstücken: • Gemarkung Greven, Flur 94, Flurstück 19: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 94, Flurstück 23: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 94, Flurstück 51: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 93, Flurstücke 42 und 43: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 93, Flurstück 32: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 84, Flurstück 101: Anlagentyp Enercon E-160, Nennleistung: 5,56 MW, Rotordurchmesser: 160 m, Nabenhöhe: 167 m. • Gemarkung Greven, Flur 84, Flurstück 11: Anlagentyp Enercon E-160, Nennleistung: 5,56 MW, Rotordurchmesser: 160 m, Nabenhöhe: 167 m. • Gemarkung Greven, Flur 84, Flurstück 41: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 87, Flurstück 12: Anlagentyp Enercon E-160, Nennleistung: 5,56 MW, Rotordurchmesser: 160 m, Nabenhöhe: 167 m. • Gemarkung Greven, Flur 85, Flurstück 33: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 87, Flurstück 5: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 85 und 78, Flurstücke 1 und 67: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 87, Flurstück 91: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 87, Flurstück 39: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 87, Flurstück 39: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 157, Flurstücke 39 und 88: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. • Gemarkung Greven, Flur 156, Flurstück 39: Anlagentyp Enercon E-175, Nennleistung: 6 MW, Rotordurchmesser: 175 m, Nabenhöhe: 162 m. Die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen soll im Laufe des Jahres 2025 erfolgen.
Die Firma Mark-E AG, Platz der Impulse, 58093 Hagen, beantragt gemäß §§ 4, 6 i.V.m. § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274) - in der zurzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 Buchstabe V des Anhanges 1 zu vorstehend genannter Verordnung, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei WEA vom Typ Enercon in Lüdenscheid und Kierspe.
Origin | Count |
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Type | Count |
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