Das Projekt "F+E-Vorhaben: 'Planspiel und Fachdiskussion im Rahmen der Vorbereitung der Bundeskompensationsverordnung (BKompV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Fachrichtung Stadtplanung, Fachgebiet Politik und Recht räumlicher Entwicklung im europäischen Kontext durchgeführt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nimmt als Naturschutzinstrument im Bundesrecht eine zentrale Stellung ein. Ihr kommt eine entscheidende Bedeutung als Instrument der nachhaltigen Naturschutzpolitik und als konkrete Regelungsnorm zum Schutz der heimischen Biodiversität zu. Nach § 15 Abs. 7 BNatSchG können Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Höhe der Ersatzzahlung und das Verfahren zu ihrer Erhebung im Rahmen der Kompensation von Eingriffen durch eine Rechtsverordnung (RVO) weiter untersetzt werden. Der nun bereits vorliegende Entwurf der Bundeskompensationsverordnung (BKompV) enthält inhaltlich maßgebliche Fortschritte für das Naturschutzrecht. Bezüglich der möglichen Öffnung für landesspezifische Regelungen und im Hinblick auf sinnvolle Nachjustierungen der vorgeschlagenen Bestimmungen besteht jedoch weiter Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern. Zu den erforderlichen Abstimmungen soll ein 'Planspiel' einen wichtigen Beitrag zu einer sachlichen Diskussion und zur Veranschaulichung der intendierten und der tatsächlich zu erwartenden Wirkungen der BKompV - auch im Verhältnis zu bestehenden Länderregelungen und vorgeschlagenen Alternativen leisten.
Das Projekt "Entwicklung extensiver Landnutzungskonzepte für die Produktion nachwachsender Rohstoffe als mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (ELKE) - Ökonomische Bewertung und Ergebnistransfer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences, Fachbereich Technik, Institut für angewandtes Stoffstrommanagement durchgeführt. Übergeordnetes Ziel von ELKE ist die breite Praxiseinführung extensiver Anbausysteme zur Erzeugung nachwachsender Rohstoffe als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen. Die Phase III diente dem Anbau von extensiven ELKE-Kulturen und der Beforschung im Raumverbund bis hin zur Anerkennung dieser Maßnahmen als Kompensationsmaßnahmen. Verschiedene Arbeiten konnten innerhalb der Laufzeit der Phase III nicht abgeschlossen werden. Zusätzlich wurden aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens der BkompV neue Arbeiten notwendig. In den Verfahren vor Ort bis hin auf Bundeslandebene nahm die Diskussion zur BKompV und auch aktueller Gesetzgebungsverfahren zu den Landesnaturschutzgesetzen einen großen Raum ein und überlagerte die Anerkennungsverfahren. Eine gewisse Unsicherheit sowohl in der Ausgestaltung als auch der Bewertung waren die Folge. Dies führte mancherorts zur Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss der BKompV bzw. der Anwendungsbewertung durch die Bundesländer voraussichtlich im Frühjahr 2015. Die hier beantragten Schlussarbeiten dienen dem erfolgreichen Abschluss der Phase III insbesondere im Hinblick auf die praktische Entwicklung: Arbeitspaket 1 - Projektmanagement Arbeitspaket 2 - Öffentlichkeitsarbeit Arbeitspaket 3 - Abschlussveranstaltung Arbeitspaket 4 - Ökonomie Arbeitspaket 5 - Inhaltliche Gestaltung einer Broschüre Arbeitspaket 6 - Beratung BMEL BKompV & UNB.