WMS-Dienst mit dem Inhalt des Plan 1 "Ziel- und Maßnahmenkonzept" (Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung von Zielbiotopkomplexen). Die Darstellungen des Landschaftsprogramms sind in der Regel nicht grundstücksgenau zu verstehen. Um die Planansicht in der von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 22.04.2015 beschlossenen Fassung zu erhalten, müssen alle Layer und Gruppenlayer des WMS-Dienstes sichtbar geschaltet werden. Landschaftsprogramm Bremen, Teil Stadtgemeinde Bremen: Das Landschaftsprogramm konkretisiert die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen für den Planungsraum (§ 9 (2) BNatSchG). Die Darstellung erfolgt in Text und Karten. Sie gibt gemäß der vom Gesetzgeber vorgesehenen Rolle der Landschaftsplanung die naturschutzfachliche Sicht wieder, unter Beachtung behördenverbindlicher Vorgaben, u.a. der Flächennutzungsplanung. Der programmatische Teil (Darstellungen) besteht aus den Plänen 1 bis 4 (mit tabellarischen Erläuterungen im Anhang B) sowie den textlichen Zielen, Maßnahmen und Erfordernissen (Kapitel 4 und 5). Die übrigen Kapitel und der Kartensatz "Zustandsanalyse" haben begründende Funktion.
WMS-Dienst mit dem Inhalt des Plan 2 "Maßnahmen Erholung und Landschaftserleben". Die Darstellungen des Landschaftsprogramms sind in der Regel nicht grundstücksgenau zu verstehen. Um die Planansicht in der von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 22.04.2015 beschlossenen Fassung zu erhalten, müssen alle Layer und Gruppenlayer des WMS-Dienstes sichtbar geschaltet werden. Landschaftsprogramm Bremen, Teil Stadtgemeinde Bremen: Das Landschaftsprogramm konkretisiert die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen für den Planungsraum (§ 9 (2) BNatSchG). Die Darstellung erfolgt in Text und Karten. Sie gibt gemäß der vom Gesetzgeber vorgesehenen Rolle der Landschaftsplanung die naturschutzfachliche Sicht wieder, unter Beachtung behördenverbindlicher Vorgaben, u.a. der Flächennutzungsplanung. Der programmatische Teil (Darstellungen) besteht aus den Plänen 1 bis 4 (mit tabellarischen Erläuterungen im Anhang B) sowie den textlichen Zielen, Maßnahmen und Erfordernissen (Kapitel 4 und 5). Die übrigen Kapitel und der Kartensatz "Zustandsanalyse" haben begründende Funktion. Die aus Naturschutzsicht erforderlichen Maßnahmenbereiche gehen aus Plan 1 und für die Erholungsplanung aus Plan 2 hervor. Die Darstellungen des Landschaftsprogramms sind in der Regel nicht grundstücksgenau zu verstehen. Es handelt sich um Zieldarstellungen.
Inhaltsverzeichnis des Textteils des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan i.d.F. des erteilten Einvernehmens der höheren Naturschutzbehörde vom 08.05.2007: 1 Einleitung 1.1 Anlass und Zielstellung 1.2 Kurzcharakteristik der Planungsregion 2 Grundlagen 2.1 Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume 2.2 Boden 2.3 Wasser 2.4 Klima/Luft 2.5 Landschaftsbild/Landschaftserleben/Kulturlandschaft 3 Planung 3.1 Leitbilder für Natur und Landschaft 3.2 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele (sektorale Ziele) 3.3 Integriertes Entwicklungskonzept Landschaft 3.4 Maßnahmen Naturschutz und Landschaftspflege
- Fachstellungnahmen zur Bewertung naturschutzrelevanter Vorhaben (Eingriffsbeurteilung), - Berichte und Beratung zum Arten- und Biotopschutz, zur Landschaftspflege sowie zu Schutzgebieten, - Fachplanungen des Naturschutzes, - Überwachung und Effizienzkontrollen im Zusammenhang mit Fördermittelvergaben, Schutzgebieten sowie im Arten- und Biotopschutz, - Publikationen zum Arbeitsstand.
Ziel des B-Planes ist die Regelung der baulichen Nutzung und der Gestaltung des Gewerbe- und Industriestandortes Tutow auf einer ca. 61 ha großen Fläche. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des B-Planes auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Ausgewiesene Schutzgebiete sind durch den B-Plan nicht betroffen.
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVP-V Bergbau ermittelt. Die Vorhabensfläche besitzt eine Größe von 42 ha. Die Rahmenbetriebsplanfläche liegt in der Gemeinde Sponholz und grenzt unmittelbar an das Territorium der Stadt Neubrandenburg, südlich der B 104.
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVP-V Bergbau ermittelt. Die Vorhabensfläche besitzt eine Größe von 60 ha. Es werden ausschließlich intensive Ackerflächen in Anspruch genommen. Schutzgebiete sind nicht betroffen. .
Übersichtsdarstellung der Förderprogramme für den Biotop- und Artenschutz in den Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz und der kreisfreien Stadt Neubrandenburg
Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-173. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2026 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.
Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach § 17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Diese Daten enthalten alle Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (SPE-Flächen) gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Daten, die Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen würden, werden nicht dargestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Kommune | 3 |
| Land | 107 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| unbekannt | 106 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1 |
| Offen | 6 |
| Unbekannt | 100 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 107 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 2 |
| Keine | 93 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 13 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 25 |
| Lebewesen und Lebensräume | 104 |
| Luft | 3 |
| Mensch und Umwelt | 102 |
| Wasser | 9 |
| Weitere | 107 |