Das Projekt "Das Instrument der Bedarfsplanung - Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Das Forschungsvorhaben beschäftigt sich mit dem bisher nur selten im Sinne des Umweltschutzes angewandten Instrument der Bedarfsplanung. Es soll deutlich machen wie das Instrument aus rechtlicher Sicht so gestaltet werden kann, dass es für mehr Umweltschutz genutzt werden kann. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, eine fundierte rechtswissenschaftliche Grundlage für weitere Untersuchungen und Diskussionen der Weiterentwicklung und Einführung von Bedarfsplanungen als Instrumente des Umweltschutzes in verschiedenen Bereichen zu schaffen. Die Forschungsnehmerin oder der Forschungsnehmer sollen Empfehlungen entwickeln, wie eine Bedarfsplanung ausgestaltet sein kann, damit sie der Umwelt bestmöglich nützen kann und zugleich den rechtlichen (national, europäisch, international) Anforderungen sowie denen, die an ein gutes Verfahren zu stellen sind, genügt. Gibt es rechtliche Hürden, die eine solche Bedarfsplanung in einem bestimmten Bereich besonders erschweren, sollen diese ebenfalls dargestellt werden. Grundlage der Überlegungen sind die bereits bestehenden, am Bedarf orientierten Planungen insbesondere von umweltrelevanten Infrastrukturen, wie die Bundesverkehrswegeplanung oder die Bundesnetzplanung, aber auch Bedarfsplanungen in anderen Zusammenhängen, z. B. die Bedarfsplanung im medizinischen oder im schulischen Bereich. Zugleich soll der Blick aber auch offen sein für die Anwendung des Instruments in umweltrelevanten Bereichen, in denen eine Bedarfsplanung bisher noch nicht gesetzlich vorgesehen ist, wie zum Beispiel dem Luftverkehr oder dem Rohstoffabbau. Die Überlegungen bilden die Grundlage für Empfehlungen, die grundsätzlich für die Gestaltung aller Arten der Bedarfsplanung anwendbar sein und an einer Bedarfsplanung für regional bedeutsame Rohstoffe erprobt werden sollen.