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Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten

Schutzgebiete sind Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Das Umweltrecht sieht einen besonderen Schutz dieser Gebiete vor. Bei der Erfüllung dieses Schutzauftrags kommt den Bundesländern eine maßgebliche Rolle zu, da ihnen die konkreten Regelungen für die Vorgaben vor Ort obliegen. Die vorliegende Studie untersucht beispielhaft für drei Bundesländer, wie diese den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Schutzgebieten rechtlich regeln. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Regelungen in diesen Bundesländern für sich genommen nicht hinreichend sind, um das Erreichen der gesetzlichen Schutzziele zu gewährleisten. Wie sich der Schutz betroffener Gebiete unabhängig von den rechtlichen Defiziten im jeweiligen Fall darstellt, wurde im Rahmen der Studie nicht untersucht. Bezüglich der Rechtslage geben die Autor*innen Empfehlungen für weiterführende Regelungen im Bundesrecht. Veröffentlicht in Texte | 49/2021.

Erfassung und Analyse des Bodenzustands im Hinblick auf die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Biodiversitätsstrategie

Böden sind ein essentieller Teil terrestrischer Ökosysteme. Sie beherbergen hochdiverse Organismengemeinschaften, die, in sehr komplexen Nahrungsnetzen organisiert, erheblich zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen beitragen. Darüber hinaus beeinflussen sie auch weitere, für den Menschen bedeutende Bodenfunktionen wie z. B. die Bodenfruchtbarkeit oder die Regulation des Klimas, z. B. als Kohlenstoffspeicher. Sie leisten einen erheblichen, je nach Organismengruppe unterschiedlichen, Beitrag zu den ökosystemaren Leistungen des Bodens. Trotz dieser hohen Wertigkeit (die in Deutschland zuerst im Bodenschutzgesetz von Baden-Württemberg (LBodSchG-BW 1991) angemerkt ist und später auch Bundesrecht wurde, ist die strukturelle und funktionelle Diversität der Bodenorganismen – und damit die biologische Qualität von Böden - bisher nur unzureichend geschützt. Veröffentlicht in Texte | 34/2012.

Erfassung und Analyse des Bodenzustands im Hinblick auf die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Biodiversitätsstrategie

Böden sind ein essentieller Teil terrestrischer Ökosysteme. Sie beherbergen hochdiverse Organismengemeinschaften, die, in sehr komplexen Nahrungsnetzen organisiert, erheblich zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen beitragen. Darüber hinaus beeinflussen sie auch weitere, für den Menschen bedeutende Bodenfunktionen wie z. B. die Bodenfruchtbarkeit oder die Regulation des Klimas, z. B. als Kohlenstoffspeicher. Sie leisten einen erheblichen, je nach Organismengruppe unterschiedlichen, Beitrag zu den ökosystemaren Leistungen des Bodens. Trotz dieser hohen Wertigkeit (die in Deutschland zuerst im Bodenschutzgesetz von Baden-Württemberg (LBodSchG-BW 1991) angemerkt ist und später auch Bundesrecht wurde, ist die strukturelle und funktionelle Diversität der Bodenorganismen – und damit die biologische Qualität von Böden - bisher nur unzureichend geschützt. Veröffentlicht in Texte | 33/2012.

Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG sog. Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Das Gesetz dient der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17).

Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG sog. Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz

Das Gesetz dient in erster Linie der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17). Das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz wurde am 14. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt (Teil I 2006 Nr. 58, S. 2819) veröffentlicht und ist am folgenden Tag in Kraft getreten.

Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes

Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes wird die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Bundesrecht abgeschlossen. Insbesondere wird der Einstieg in eine grenzüberschreitende nachhaltige Gewässerbewirtschaftung rechtlich verankert. Ziel ist es, dass alle Gewässer bis 2015 einen guten Zustand erreichen, nicht nur bei Schadstoffen, sondern auch bei der im Wasser heimischen Tier- und Pflanzenwelt. Dazu müssen bis 2009 Bewirtschaftungspläne erarbeitet werden.

30 Jahre Informationssystem Gefahrstoffe - In NRW entwickelt – international genutzt

Zum 30-jährigen Bestehen des Informationssystems Gefährliche Stoffe treffen sich  am 5. November Beschäftigte von Kommunal-, Landes-, Bundesbehörden, Vertreter der Polizei und Rettungskräfte sowie gewerbliche Nutzer zu einem Erfahrungsaustausch. Als vor 30 Jahren mit dem Datensammeln begonnen wurde, hatte man zunächst nur die Überwachungsbehörden in NRW im Blick, die in ihrem Tagesgeschäft Gefahren aus der industriellen Anwendung von Chemikalien beurteilen müssen. LANUV-Vizepräsidentin Dr. Ursula Necker würdigt den langen Atem, der hinter diesem Projekt steckt: „Vor 30 Jahren gab es erst einmal nur eine Idee und eine Hand voll Leute, die angefangen haben, alles zu sammeln, was sie in die Finger bekamen. Was nach 30 Jahren aus dieser Datensammlung geworden ist, bringt für uns alle mehr Sicherheit im Umgang mit Chemikalien im alltäglichen Leben, aber vor allem schnelle Unterstützung für Polizei und Rettungskräfte, die damit im Gefahrenfall wertvolle Zeit gewinnen.“ Immer wieder werden bei Unfällen im Straßenverkehr, in der Industrie oder auch im Haushalt Chemikalien freigesetzt, die spezielle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erfordern. Nicht selten kam es früher zu schweren Verletzungen oder Umweltkatastrophen, weil zu wenig über die Eigenschaften der ausgetretenen Stoffe bekannt war. Sicherheitsdatenblätter gab es auch damals schon, aber die waren im Gefahrenfall oft nicht direkt greifbar. Seit 30 Jahren wird eine Fülle von Informationen zu Stoffen in einer Datenbank, dem Informationssystem für gefährliche Stoffe (IGS), gesammelt. Alle dort hinterlegten Informationen stehen Behörden, Einsatzkräften wie Polizei und Feuerwehr, Unternehmen und auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Derzeit enthält die Datenbank Informationen zu ca. 245.000 Stoffen. Das können Chemikalien, Naturstoffe, Radionuklide aber auch Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten sein. Zu diesen Stoffen werden Informationen zur Bewertung, rechtliche Regelungen und Empfehlungen öffentlicher Institutionen sowie vor allem für Ersteinsatzkräfte relevante Informationen angeboten. Die Daten stammen aus amtlichen Quellen. Für die Stoffe beleuchtet IGS Rechtsthemen von A bfall bis Z oll. Wann immer in einem Rechtstext ein Stoffbegriff auftaucht, werden die entsprechenden Informationen in die IGS-Daten übernommen. Dafür wird Bundesrecht oder Regelungen einzelner Bundesländer, aber auch EU-Recht, internationales Recht und nationales Recht anderer Staaten ausgewertet. Die Internet-Anwendungen IGS-Public/IGS-Stoffliste sind für Verwaltungen und die Öffentlichkeit kostenfrei nutzbar. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier über Einstufungen, Grenzwerte, Verbote, Empfehlungen, die Kennzeichnung und Verwendungen von chemischen oder biologischen Stoffen informieren. Dieses können Stoffe sein, die in der Deklaration von Lebensmitteln oder Kosmetika genannt werden, Arzneimittel-, Pflanzenschutzmittel- oder Biozid-Wirkstoffe, Krankheitserreger und vieles mehr. Häufig steht man vor Fragen wie: Ist ein bestimmtes Pflanzenschutzmittel gefährlich für Bienen? Wieviel eines E-Nummern-Stoffes darf in einem Lebensmittel vorkommen und hat dieser Stoff unerwünschte Nebenwirkungen? Welches Regelwerk gilt für ein bestimmtes Chemotherapeutikum? Was verbirgt sich hinter der kryptischen Deklaration auf der Haarspraydose? Mit IGS-Public findet man recht einfach die Antworten, auch ohne Chemie-Studium. Den Notruf im Gefahrenfall kann die Datenbank aber nicht ersetzen, auch wenn Erste-Hilfe-Maßnahmen beschrieben werden. Die Anwendung IGS-Fire soll die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Katastrophenschutz in Einsatzsituationen unterstützen. Die Daten umfassen die von den Stoffen ausgehenden Gefahren, die erforderlichen Maßnahmen, wie Löschmittel, Erste Hilfe, Antidota oder Absperrung, aber auch Hinweise zur Nachbereitung eines Einsatzes. Ergänzt werden diese Daten durch Verzeichnisse von Gift-Notrufen, Brandbetten, Rettungshubschraubern usw. die so in den Leitstellen auf einen Blick abrufbar sind. Neben IGS-Fire® für Feuerwehr-Einsatzkräfte gibt es weitere Spezialanwendungen:  IGS-Polizei für den Verkehrsdienst der Polizei, eine Anwendung speziell für Gesundheitsämter, IGS-OW für die Gewässerüberwachung sowie eine Vorschriftensammlung für den technischen Umweltschutz. Inzwischen gibt es die Anwendungen auch als Apps für die mobile Nutzung. IGS-Polizei® richtet sich vor allem an den Verkehrsdienst der Polizei. Den Beamten, die in der Regel keine vertieften chemischen Fachkenntnisse haben, soll mit dieser IGS-Anwendung eine schnelle Beurteilung der Gefahren ermöglicht werden. Aus Lieferunterlagen und Warntafeln von Gefahrgut-Transporten können bei Unfällen verlässliche Informationen abgeleitet und schnell die richtigen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Die Android-Version der Datenbank ermöglicht den direkten Zugriff am Unfallort. Begleitend zur Software bietet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Schulungen an, die besonders von Feuerwehren und Polizei intensiv genutzt werden um im Schadensfall schnellstmöglich zu den relevanten Informationen zu gelangen. Der Zugriff auf die IGS-Datenbank erfolgt im Internet über ein gemeinsames Portal. Hier findet sich der öffentliche Bereich über IGS-Public und weitere Anwendungen, die einer Registrierung bedürfen. www.stoffliste.de bzw. www.igs.nrw.de Pressemitteilung

Völkerrechtliche Verträge, EG-Recht, Bundesrecht

Sammlung der das Ressort betreffenden Völkerrechtlichen Verträge, EG-Normen und Richlinien, Gesetze und Verordnungen des Bundes

UFORDAT® - Umweltforschungsdatenbank

Die UFORDAT ist das zentrale Instrument der Bundesrepublik Deutschland zur Koordinierung der Umweltforschung, insbesondere zur Vermeidung von Doppelforschung. Sie kann den gezielten Einsatz der verfügbaren Mittel sicherstellen helfen, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen sowie Innovationen erkennen und deren Nutzung fördern helfen. In der UFORDAT werden die von Bund und Ländern geförderten, laufenden und bereits abgeschlossenen umweltrelevanten Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsvorhaben aus der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich sowie der Schweiz nachgewiesen. Neben der kontinuierlichen Ergänzung des Datenbestandes um Vorhaben aus dem Ressort des BMU werden im Datenaustausch Vorhaben aus anderen Ressorts sowie im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen die durch die Bundesländer geförderten Vorhaben eingespeichert. Eine weitere wichtige Quelle zur Aktualisierung der Datenbank ist die regelmäßg stattfindende Datenerhebung bei den forschenden Institutionen und eigene Recherchen im Internet. Der Datenbestand der UFORDAT® beträgt im Januar 2007 ca. 87.000 Datensätze (Projektbeschreibungen) und ca. 11.000 Verweise auf Institutionen aus Forschung und Lehre, Wirtschaft, Verwaltung, Politik. Die Datenbank ist über das Host-Rechenzentren STN-International (Fachinformationszentrum Karlsruhe) sowie über im Internet (https://doku.uba.de) öffentlich zugänglich. Bestandteile eines Datensatzes der UFORDAT: Name und Anschrift der forschenden Institution, Thema (größtenteils mit englischer Übersetzung), Kurzbeschreibung, Projektleiter, Laufzeit, Finanzvolumen, Finanzgeber, Kooperationspartner, Hinweise auf Veröffentlichungen, inhaltliche Erschließung durch Klassifikation und Deskriptoren aus dem Umweltthesaurus (=UDK-Thesaurus).

Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich

Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht

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