Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch
Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung ...) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Denkmalschutz des Saarlandes dar.:Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturdenkmale - flächenhaft - Schutzgebietskategorie nach dem saarländischen Naturschutzgesetz. Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Beispiele für bedeutende Naturdenkmäler des Saarlandes sind die Schlossberghöhlen in Homburg oder der Brennende Berg in Dudweiler.
Geschützte Landschaft Bestandteile flächenhaft: Dieser Begriff umfasst Elemente aus der Natur und Landschaft, die zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung unter Schutz gestellt werden. Weitere Bedeutung haben die Landschaftsbestandteile als Habitate für bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten. Geschützte Landschaftsbestandteile des Saarlandes; Betrachtungsobjekt im GDZ; Selektion aus der MultiFeatureklasse Naturdenkmäler/Geschützte Landschaftsbestandteile (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngndglb und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ndglb)) und Export in die Filegeodatabase Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: KENNUNG: Kennung OSIRIS; KENNUNG_ALT: Alte Kennung (Landkreise); ART: Art; ANZAHL_FL: Anzahl Flächen; FLAECHE_HA: Fläche in ha (offiziell); ERFASSUNG; BEMERKUNG; SCHUTZZWECK; EINSPEICHERUNGSDATUM; AMTSBLATT; AUSWEISUNG; EIGENTUEMER; Naturdenkmale flächenhaft: Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Beispiele für bedeutende Naturdenkmäler des Saarlandes sind die Schlossberghöhlen in Homburg oder der Brennende Berg in Dudweiler. Attribute: KENZIFFER: Kennziffer; ART: Bezeichnung; RECHTSGR: Festlegung nach §§ des Saarländischen Naturschutzgesetzes- SNG; ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage; AUSWEISUNG: Datum der Ausweisung; AMT_J_S: Veröffentlichung im Amtsblatt, LAGE: Lagebezeichnung; AUSG_DURCH: Stelle, die das ND ausgewiesen hat; ZUSTAENDIG: Zuständigkeit.
Naturdenkmale flächenhaft: Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Beispiele für bedeutende Naturdenkmäler des Saarlandes sind die Schlossberghöhlen in Homburg oder der Brennende Berg in Dudweiler. Attribute: KENNUNG : Kennung OSIRIS; KENNUNG_ALT : Alte Kennung (Landkreise); ART : Art; ANZAHL_FL : Anzahl Flächen; FLAECHE_HA : Fläche in ha (offiziell); ERFASSUNG; BEMERKUNG; SCHUTZZWECK; EINSPEICHERUNGSDATUM; AMTSBLATT; AUSWEISUNG; Betrachtungsobjekt im GDZ; Selektion aus der MultiFeatureklasse Naturdenkmäler/Geschützte Landschaftsbestandteile (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngndglb und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ndglb)) und Export in die Filegeodatabase
Das Shape enthält die Abgrenzung der bestehenden Naturparke. Teile der Gemeinden Güby und Fleckeby gehören z.Zt. noch zum Naturpark Hüttener Berge sowie zum Naturpark Schlei. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Das Plangebiet liegt östlich der Straße Ohlendieck, südlich der Straße Poppenbütteler Berg und nördlich der Straße Kramer-Kray-Weg im Stadtteil Poppenbüttel. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ohlendieck - Poppenbütteler Berg - über das Flurstück 6540 (Gemarkung Poppenbüttel) - Kramer-Kray-Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519).
Der Bebauungsplan Poppenbüttel 35/Lemsahl-Mellingstedt 13 für den Geltungsbereich südöstlich der Straße Pop- penbütteler Berg, zwischen Harksheider Straße und der Straße An der Alsterschleife (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 519 und 521) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Poppenbütteler Berg - Lemsahler Landstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1881 und 941 der Gemarkung Lemsahl-Mel-lingstedt - An der Alsterschleife - über das Flurstück 6555 der Gemarkung Poppenbüttel - Kupferhammer - Kramer-Kray- Weg - Jaspersdiek - Harksheider Straße - Auf der Koppel - Südgrenze des Flurstücks 6531, über die Flurstücke 6809 und 4088 (Harksheider Straße), Südgrenzen der Flurstücke 5826 und 3597 der Gemarkung Poppenbüttel - Ulzburger Straße - über das Flurstück 4088 (Harksheider Straße) der Gemarkung Poppenbüttel.
Bebauungsplan Nr. 7 "Auf dem Berg IV"
Origin | Count |
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Bund | 1075 |
Land | 819 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 12 |
Förderprogramm | 636 |
Messwerte | 113 |
Taxon | 98 |
Text | 452 |
Umweltprüfung | 144 |
unbekannt | 431 |
License | Count |
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closed | 801 |
open | 888 |
unknown | 189 |
Language | Count |
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Deutsch | 1805 |
Englisch | 283 |
unbekannt | 59 |
Resource type | Count |
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Archiv | 61 |
Bild | 27 |
Datei | 95 |
Dokument | 277 |
Keine | 1038 |
Unbekannt | 7 |
Webdienst | 70 |
Webseite | 599 |
Topic | Count |
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Boden | 1878 |
Lebewesen & Lebensräume | 1878 |
Luft | 845 |
Mensch & Umwelt | 1793 |
Wasser | 1087 |
Weitere | 1656 |