Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Um ihren Einsatz kommen wir nicht herum. Gleichzeitig müssen wir aber alle Möglichkeiten nutzen, um schädliche Auswirkungen zu minimieren. Glas als Problem für Vögel Licht als Problem für Tiere Wieviele Vögel fliegen gegen Glas? Glas ist der menschlich bedingte Faktor, durch den am meisten Vögel umkommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat hochgerechnet, dass jährlich in Deutschland vermutlich über 100 Millionen Vögel an Glas sterben. Das wären über 5 % aller im Jahresverlauf vorkommenden Vogelindividuen (LAG VSW 2017). Damit dürfte Glas inzwischen dafür mitverantwortlich sein, dass die Zahl der Vögel in Deutschland, Europa und weltweit zurückgeht und unser Planet Jahr für Jahr mehr an Biodiversität verliert. Betroffen sind auch zahlreiche Zugvögel. Warum fliegen Vögel gegen Glas? Die Ursachen, die zu Anflügen führen, sind schon lange bekannt: Transparenz oder Reflexion. Entweder sehen Vögel durch die Glasscheibe hindurch Bäume, Sträucher, den Himmel oder ein sonstiges Ziel und wollen dorthin fliegen. Oder sie sehen die Spiegelung ihres Ziels in der Scheibe. Reflexionen sind besonders in der Stadt ein relevanter Faktor. In beiden Fällen prallen fliegende Vögel mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das Glas. Die Folge sind meist starke Kopf- oder innere Verletzungen. Beleuchtung kann als verstärkender Faktor hinzukommen: Zugvögel können nachts vom Licht angelockt oder irritiert werden und kollidieren dann an den Glasscheiben der Umgebung. Welche Vögel fliegen gegen Glas? Tatsächlich kann kein Vogel Glas erkennen, betroffen sein kann daher theoretisch jede Art. Es ist vielmehr eine Frage, ob sich Glas in ihrem Lebensraum befindet. Und hierbei muss das gesamte Jahr betrachtet werden. Manche Wasservögel und Vogelarten der offenen Landschaft treffen so gut wie nie auf gläserne Strukturen. Aber die meisten anderen Vogelarten kommen auch in Siedlungsräume, sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler oder im Winter. Das in Berlin dokumentierte Artenspektrum reicht von Haussperling über Nebelkrähe, Gelbspötter, Eisvogel, Sing- und Rotdrossel, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Teichrohrsänger bis Habicht und Waldohreule. Direkt an innerstädtischen Gewässern wurden auch Stockente und Höckerschwan als Anprallopfer gefunden. Gerade Zugvögel sind vielfach betroffen. So ist die Waldschnepfe ein regelmäßiges Glasopfer im März und Oktober/November, obwohl diese Art nicht hier brütet. Selbst sehr seltene Arten wie Ringdrossel und Zwergschnäpper, die nur ausnahmsweise beobachtet werden, sind in der Innenstadt als Glasopfer gefunden worden. Welche Glasscheiben sind gefährlich? Jede Glasscheibe hat ein Gefährdungspotenzial, aber die konkrete Gefahrensituation hängt von ihrer Größe, der Menge Glas an der Fassade, Durchsicht, Reflexion und dem Standort ab. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat ein Bewertungsschema entwickelt, mit dem man die Gefährlichkeit von Glas an Bauwerken abschätzen kann (LAG VSW 2021). Meist unproblematisch sind danach Lochfassaden mit „normalen“ Fenstern unter 1,5 m² Fläche. Häufig problematisch sind hingegen freistehende Glaswände (auch z.B. in Wartehäuschen von Bus und Bahn) oder -gänge mit Durchsichten, auch zusammenhängende Glasbereiche über 6 m². Je mehr Vegetation sich in der Glasscheibe spiegelt, desto größer ist die Vogelschlaggefahr. Straßenbäume reichen hier bereits aus, da sie von zahlreichen Vögeln genutzt werden, auch in der Innenstadt. Aber auch gegen Scheiben, die den freien Himmel spiegeln, können Vögel fliegen. Transparente Gebäudeecken und -kanten, bergen ein großes Anprallrisiko. Vegetation hinter Glas kann eine regelrechte Vogelfalle darstellen, z.B. Gewächshäuser oder Wintergärten. Wie sind Hochhäuser zu bewerten? Bei Hochhäusern können die unteren Bereiche genauso wie andere Bauwerke bewertet werden (siehe vorstehend). Die Häuser ragen aber meist über die umliegende Bebauung hinaus. Mit einem höheren Glasanteil, der den freien Himmel spiegelt, steigt damit die Gefahr für alle über Baumhöhe fliegenden Vögel. Auf dem Durchzug kann das jede Vogelart sein. Hier gilt ebenfalls, dass Lochfassaden in der Regel unproblematischer sind als Fassaden mit größeren zusammenhängenden Glasflächen. Ein weiterer relevanter Aspekt für Hochhäuser ist die Beleuchtung. Die Bauwerke ragen in den Raum der nächtlich ziehenden Vögel. Bei bestimmten Wetterlagen können diese von Licht angelockt und irritiert werden. Sie fliegen Kreisbahnen um die Lichtquelle und können gegen Glas und andere Hindernisse prallen. Wie kann man Vogelschlag erfassen? Selten wird man direkt Zeuge eines Anfluges. Auch die Kadaver findet man kaum, weil diese schnell von Verwertern wie Krähen und anderen Vögeln (tagsüber) oder Füchsen, Mardern, Ratten und anderen Säugetieren (vor allem nachts) abgesammelt werden. In der Stadt beseitigen auch Reinigungsdienste die toten Vögel, gerade an öffentlich genutzten Orten. Sichtbare Spuren an den Scheiben hinterlassen meist größere Vögel, während die Anprallstellen von Kleinvögeln allenfalls durch ein paar unauffällige Federchen erkannt werden können. Systematische Untersuchungen über mehrere Monate (vor allem von Juli bis November) können trotzdem gute Erkenntnisse über das Vogelschlaggeschehen erbringen, auch wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Der Aufwand hängt von den jeweiligen Fassaden ab und steigt vor allem bei Höhen über ca. 5 m an, weil die Flächen dann kaum noch optisch absuchbar sind. Die Frequenz der morgendlichen Kadaversuchen muss dann erhöht werden. Vereinzelt kann eine Kontrolle von innen hilfreich sein. Was kann man gegen Vogelschlag tun? Vogelschlag an Glas kann durch eine umsichtige Objektplanung und -gestaltung vermieden werden. Sollen trotzdem potenziell problematische Glasdimensionen zur Realisierung kommen, müssen die Glasflächen durch technische Maßnahmen sichtbar gemacht werden (z.B. Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck). Diese dauerhaft wirksamen Maßnahmen sind wirtschaftlicher als nachträgliche Lösungen wie z.B. das Aufkleben von Folien, denn diese müssen in mehrjährigen Abständen erneuert werden. Welche Markierungen sind wirkungsvoll? Als Faustregel gilt: Vögel nehmen senkrechte Linien ab 5 mm Breite wahr, und Kantenabstände von maximal 95 mm sind erforderlich, damit Vögel nicht zwischen ihnen hindurch fliegen („alle 10 cm eine Linie“). Bei horizontalen Linien sind 3 mm Breite ausreichend, bei einem maximalen Kantenabstand von 47 mm („alle 5 cm eine Linie“). Der Deckungsgrad derartiger Markierungen beträgt 5 % bzw. 6 %, so dass der Lichtverlust sehr gering ist. Ein guter Kontrast ist hierbei essenziell – Vögel müssen die Markierungen gut erkennen können. Dies gilt insbesondere auch für Punkte, die erst in den letzten Jahren intensiver untersucht werden (siehe hierfür die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Um gegen Reflexionen wirksam sein zu können, müssen Markierungen in der Regel außen auf das Glas angebracht werden (Ebene 1 der Glasscheibe). Es deutet sich an, dass glänzend-helle oder weiße Strukturen, die das Sonnenlicht spiegeln, auch auf der Innenseite (Ebene 2) angebracht werden können. Über deren Wirksamkeit liegen aber erst wenige Befunde vor (siehe hierfür ebenfalls die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Einige neue Gläser und Materialien mit anderen Eigenschaften sind in der Testphase, so dass sich der Blick auf die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft von Zeit zu Zeit lohnt. Welche Markierungen sind (weitgehend) nutzlos, entgegen der Versprechungen? Die seit langem angewandten Greifvogelsilhouetten sind leider völlig wirkungslos. Zwar fliegt kein Vogel gegen die Silhouette, aber schon wenige Zentimeter daneben gegen das Glas. Denn die Vögel sehen in dem Aufkleber keinen “Greifvogel”, sondern nur das schwarze oder farbige Hindernis, dem sie ausweichen. Den gleichen Effekt hätte man mit einem beliebigen Aufkleber. Ebenfalls völlig bis weitgehend wirkungslos sind UV-Licht reflektierende Strukturen . Diesen liegt die Idee zugrunde, dass einige Vogelarten im Unterschied zum Menschen Licht im ultravioletten Bereich wahrnehmen können. Die Entwickler entsprechender Produkte nahmen daher an, dass Vögel applizierten UV-Strukturen ausweichen, die wir Menschen nicht sehen. In der Praxis funktioniert dies vermutlich aus mehreren Gründen nicht oder nur sehr wenig (siehe hierzu die Testergebnisse auf der Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft). Und schließlich sind Gläser mit geringer Außenreflexion (maximal 15 %) allein in der Regel keine wirksame Lösung. Es ist zwar richtig, dass stärker spiegelnde Gläser die Gefährlichkeit von Glas häufig erhöhen, jedoch spiegelt grundsätzlich jedes Glas, wenn es in dem dahinter liegenden Raum deutlich dunkler ist als draußen. Und dies ist tagsüber fast überall der Fall, insbesondere wenn die Sonne scheint. Wann gibt es Handlungsbedarf? Ist dieser rechtlich durchsetzbar? Auch an den kleineren Glasscheiben einer Lochfassade können Vögel verunglücken – völlig auszuschließen ist die Gefährdung nie. Wenn sich aber Anflüge häufen, ist Handlungsbedarf gegeben. Tatsächlich gibt es ein striktes Tötungsverbot bei allen in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Nach geltender Rechtsauslegung greift dieses Verbot bei nicht beabsichtigen Tötungen (wie bei Windkraft, Straßentrassen oder eben Glas) dann, wenn das Tötungsrisiko „signifikant erhöht“ wird. Dies ist fachlich zu erläutern, und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat dies getan (LAG VSW 2021). Danach sind auf 100 m Fassadenlänge zwei Vogelschlagopfer je Jahr noch „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele (also ab fünf Vogelschlagopfer jährlich auf 100 m Fassadenlänge) „signifikant erhöht“. Wenn diese Situation erreicht ist, kann die zuständige Naturschutzbehörde über Anordnungen tätig werden. Die Gefahrenstelle muss entschärft werden. Unter der Überschrift „Lichtverschmutzung“ ist in den letzten Jahren bekannt geworden, dass sich Licht ungünstig auf Mensch und Tier auswirken kann. Die drei wichtigsten Aspekte für Vögel, Insekten und Fledermäuse werden nachfolgend benannt. Wann ist Licht für Vögel gefährlich? Wie schon im Abschnitt über Hochhäuser angesprochen, kann Licht unter bestimmten Umständen für Zugvögel kritisch sein und insbesondere nachts bei bestimmten Wetterlagen (Wolkendecke, Regen, Nebel) eine anlockende oder irritierende Wirkung haben. In Kombination mit Hindernissen (z.B. Glasscheiben, Abspannungen) kann es hierbei zu Massenanflügen kommen. Bei Untersuchungen im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass Zugvögel nachts auch in Bodennähe von starken Lichtquellen angelockt werden können. Dies kann Leuchtreklame sein, aber auch helle Innenbeleuchtung, die nach außen dringt. Vögel verunglücken dann an den Glasscheiben in der Nähe der Lichtquelle. Wichtig ist daher, keine deutlich über das allgemeine Beleuchtungsniveau der Umgebung hinausragende Lichtstärke zu installieren. Darüber hinaus können sogenannte “Skybeamer”, stark gebündelte Lichtstrahlen, zu Irritationen bei Zugvögeln führen, bis hin zum Absturz der Vögel. Aus dem Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass derartige Beleuchtungen zu den Vogelzugzeiten verboten sind. In Berlin betrifft dies die Zeiträume 1. März bis 31. Mai und 15. August bis 30. November. Was ist für Insekten schädlich und wie sehen Vermeidungsmaßnahmen aus? Die Anlockwirkung von Licht auf Insekten ist altbekannt. Vor allem in der Nähe von Stadtgrün und Gewässern kann hierbei die örtliche Artenvielfalt (Biodiversität) erheblich gemindert werden, wenn viele Insekten aus ihren Lebensräumen quasi herausgezogen werden. Denn sie umkreisen die Lichtquelle und verhungern dort oft. Diese Tiere gehen dann für den Populationserhalt verloren. Hieraus wird deutlich, dass man mit Licht in durchgrünten Gebieten sehr sorgsam umgehen muss. Handlungsmöglichkeiten hat fast jeder auch im privaten Bereich: Möglichst wenig Licht verwenden, mit geringstmöglicher Helligkeit. Später in der Nacht nicht benötigtes Licht abschalten. Leuchtkörper mit geringen blauen und UV-Anteilen verwenden, also eher gelbliches Licht wie LED-Amber oder Natriumdampflampen. Wenn weißes Licht unbedingt erforderlich ist, kann warmweißes LED-Licht verwendet werden. Beleuchtung niedrig anbringen und nur nach unten abstrahlen – keine Abstrahlung in die Landschaft. Was ist für Fledermäuse wichtig? Zwar gibt es einige Fledermäuse, die gezielt Lichtquellen anfliegen, um die dort angesammelten Insekten zu erbeuten, doch grundsätzlich weichen die meisten Fledermäuse hell beleuchteten Bereichen aus. Dies geht so weit, dass sie für ihre Flüge durch die Stadt nur dunkle Verbindungsstrukturen verwenden können, z.B. nicht beleuchtete Grünzüge. Fledermäuse werden also durch Licht gleich doppelt betroffen: Zum einen verringert sich ihr Nahrungsangebot, weil die Insektenpopulationen verkleinert werden. Und zum anderen wird ihre Bewegungsfähigkeit durch Beleuchtung eingeschränkt. In der Folge verringert sich auch die Zahl der Fledermäuse, die in der Stadt leben können.
Hinweis Verkehrsmengenkarten DTVw Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Grundlage ist das im Stadtentwicklungsplan Verkehr dargestellte und regelmäßig fortgeschriebene übergeordnete Straßennetz von Berlin . Dazu gehören insbesondere die Erfassung des fließenden und ruhenden Verkehrs auf den Straßen und öffentlichen Geländen des Landes Berlin, aber auch Geschwindigkeitsmessungen für statistische Zwecke, Rückstaulängenerfassung. Verkehrserhebungen werden schwerpunktmäßig von zwei Arbeitsbereichen angefordert: den Straßenverkehrsbehörden Die Straßenverkehrsbehörde ist z.B. dazu verpflichtet, den Pegel des Lärms tags und nachts zu ermitteln, bevor sie straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen anordnet (Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO; Lärmschutz-Richtlinien-StV). Dazu ist die Angabe von Verkehrsbelastungen für die entsprechenden Straßen erforderlich. Es dürfen nur Daten verwendet werden, die zeitnah das aktuelle Verkehrsgeschehen abbilden. Ähnliche Vorschriften gelten vor der Anordnung von Lichtsignalanlagen / Ampeln, bei Lkw-Fahrverboten etc. den planenden Abteilungen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im Bereich der Verkehrsplanung und des Verkehrsmanagements ist die Bereitstellung aktueller Daten zur Verkehrsbelastung unabdingbar. Erhebungsschwerpunkte sind dabei: Vorbereitung von Planungsverfahren Erhebungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Unfallschwerpunkten Erhebungen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Busspuren Erhebungen im Zusammenhang mit dem Bau und der Planung von Lichtsignalanlagen Qualifizierte Fortschreibung der Verkehrsmodelle Standardisierte Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung Fortschreibung der Gesamtverkehrsentwicklung verschiedener Verkehrsträger auf der Basis aktueller Verkehrsstärken (durchschnittlicher täglicher Verkehr, DTV-Werte) werden Emissionskataster für Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen aufgestellt Weitere Erkenntnisse aus den Verkehrsdaten des Landes Berlin finden Sie – bezogen auf den DTV – auch hier: Umweltatlas Berlin: Verkehrsmengen DTV Die aktuellen Daten und die Jahresberichte sind auf folgender Seite abrufbar: Zählstellen und Fahrradbarometer: Fahrradverkehr in Zahlen Die Verkehrsmengenkarte DTVw 2019 wurde überarbeitet und enthält im Vergleich zur Vorgängerversion vereinzelt neue Werte. Die einzelnen Änderungen sind in einer Übersicht dargestellt. Die geänderten Werte werden ausschließlich im FIS-Broker auf den aktuellen Stand gebracht. Die PDF-Versionen der Karte und des Ergebnisberichts werden nicht aktualisiert.
Ausbauziel A (ab 2012) Umfassende Maßnahmen zur Verstetigung der genannten MetroBus-Linien im gesamten Linienverlauf durch Optimierung der Ampelschaltungen, Umbau von Kreuzungen und Einrichtung von weiteren Busspuren sowie Verlängerung von Haltestellen und barrierefreier Ausbau Haltestellen Linien im Ausbauziel A MetroBus-Linien 2, 3, 5, 6, 7, 20 und 25 sowie die Linien 4 und 21 im Bereich des Eidelstedter Platzes Ausbauziel B (ab 2019) Fortsetzung der Optimierung des MetroBus-Systems auf weiteren hoch frequentierten Linien durch Bevorzugung an Ampeln, Umbau von Kreuzungen, Einrichtung von weiteren Busspuren sowie Verlängerung von Haltestellen und deren barrierefreier Umbau Linien im Ausbauziel B MetroBus-Linien 12, 14, 15, 23 und 26.
Web Feature Service (WFS) zum Thema Busfahrstreifen in Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Map Service (WMS) zum Thema Busfahrstreifen in Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Datensatz enthält alle Busfahrstreifen (oder auch Bussonderstreifen/Busspuren) sowie Kommunaltrassen im Hamburger Stadtgebiet. Angegeben ist neben der Straße, in dem sich der Busfahrstreifen oder die Kommunaltrasse befindet, falls vorhanden die Lage, die Breite und Länge in Metern, die Mitbenutzungsmöglichkeit durch den Taxi- und/oder Radverkehr, das Einrichtungsdatum, die Angabe ob es sich um eine Kommunaltrasse handelt sowie eine Bemerkung. Der Datenstand wird laufend gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Es kann jedoch vorkommen, dass einzelne Busfahrstreifen nicht im Datenbestand sind und verzögert aufgenommen werden. Die Busfahrstreifen sind aufgrund des zugrundliegenden Datenmodells nicht zwingend lagegetreu im Straßenraum verortet, weswegen es bei manchen Linienverläufen zu Abweichungen gegenüber der realen Lage im Straßenraum kommen kann. Die Quelle ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB).
In der vergangenen Woche konnten die komplexen Montagearbeiten zum Brückenschlag über die Spree beendet werden. Alle Stahlbauteile zum neuen nordwestlichen Teilbauwerk sind auf der Baustelle eingehoben und montiert. Die noch ausstehenden Schweißarbeiten wurden intensiviert und laufen aktuell im Zweischichtbetrieb. Im Rahmen eines turnusmäßigen Koordinierungstermins hat sich Senatorin Ute Bonde einen aktuellen Überblick zum Bautenstand auf der Baustelle und den damit verbundenen Verkehrseinschränkungen verschafft: „Es waren beeindruckende Bilder zur komplexen Stahlbaumontage des Mittelfeldes der neuen Elsenbrücke, welche mir gezeigt haben, dass der Brückenbau eine echte Teamleistung erfordert. Nun müssen schnellstmöglich die weiteren Arbeiten bis zur Verkehrsfreigabe umgesetzt werden, damit diese wichtige Anbindung über die Spree wieder für den Verkehr freigegeben werden kann“, so die Senatorin. Mit den abgeschlossenen Baustellenanlieferungen der großen Stahlbauelemente können ab heute weitere Optimierungen der Verkehrsführung umgesetzt werden. Im Bereich zwischen der Elsenstraße und den Behelfsbrücken werden die vorhandenen Fahrstreifen bis zur Fahrstreifeneinengung verlängert und auch die Busspur vor dem Haltepunkt am S-Bahnhof Treptower Park kann dadurch zur Verbesserung der Busfahrzeiten erweitert werden. Darüber hinaus wird in dem Abschnitt der Puschkinallee zwischen Bouchéstraße und Elsenstraße ebenfalls ein zusätzlicher temporärer Busfahrstreifen angeordnet. Die Anpassung der Verkehrsführung wurde in der vergangenen Nacht eingerichtet, so dass die Einschränkungen für den Verkehr während der Verkehrseinrichtung reduziert werden konnten. Auch die bereits angekündigte Anpassung der Querschnittsaufteilung im Bereich der Elsenbrücke auf eine 2+1-Verkehrsführung wird noch mit Hochdruck untersucht. Hier wird eine zweistreifige Führung des Kfz-Verkehrs über die Elsenbrücke Richtung Norden geplant, was durch den Entfall des Radfahrstreifens auf der Westseite und Führung des Radverkehrs auf einem Zweirichtungsradweg auf der Ostseite der Brücke ermöglicht werden soll. Bei einer ausgeführten Bauwerksuntersuchung und Begutachtung wurden Bauwerksdefizite der bestehenden Rampenbauwerke auf der nordöstlichen Seite festgestellt, die vor einer Verkehrsumstellung erst beseitigt werden müssen. Hier arbeitet ein Expertenteam an einer umsetzbaren Lösung. Dabei müssen auch die umfangreichen unterirdischen Leitungen der verschiedenen Leitungsunternehmen berücksichtigt werden. Im Ergebnis muss eine sichere und umsetzbare Lösung erarbeitet und genehmigt werden, so dass der sichere Verkehr aller Verkehrsarten auf den angrenzenden Verkehrswegen und ein sicherer Baustellenbetrieb gewährleistet sind. Weitere Abstimmungen mit allen Beteiligten, insbesondere mit der BVG, sind für die nächste Woche vorgesehen.
Ausgangsdaten „werktägliche durchschnittliche Verkehrsstärke (DTV-wt) 2014“ Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Aktuelle weitergehende Informationen zur Lage von Dauerzählstellen, Fahrradverkehrszählungen u.a. finden Sie hier . Die der „Verkehrsstärkenkarte 2014“ zugrunde liegenden Erhebungen wurden auf die werktägliche Verkehrsstärke (DTV-wt /24 h) als Mittelwert über alle Werktage Montag bis Freitag des Jahres für die Zahl der einen Straßenquerschnitt in beiden Fahrtrichtungen täglich passierenden Kraftfahrzeuge einschließlich Lkw hochgerechnet. Zur Beschreibung der angewandten Erfassungs- und Auswertungsmethodik wird auf den Ergebnisbericht zur Zählung verwiesen (vgl. Ingenieurbüro statplan 2016, S.10); eine Überblicksdarstellung bietet das Ablaufdiagramm in Abbildung 2. Aufbereitung für Zwecke der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung als „tägliche durchschnittliche Verkehrsstärke (DTV) 2014“ Für die Zwecke der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung wurde der hier präsentierte Datenbestand weiter aufbereitet. Für das übergeordnete Straßennetz werden dabei neben zusätzlichen Geometriedaten (zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Fahrbahnoberflächenart und -zustand, Erfassung Busspuren etc.) folgende Verkehrsmengen anteilsbezogen ausgewiesen: Kfz Pkw Lieferwagen ≤ 3,5 t Lkw > 3,5 t Linienbusse Reisebusse Kräder. Durch zusätzliche Überprüfungen und Anpassungen fand eine Erweiterung des ursprünglichen Zählnetzes statt, die auch zusätzliche Teilungspunkte zur Verfeinerung der Straßenabschnitte einschloss. Insgesamt umfasst dieses Netz damit rund 1.766 km Streckenlänge des übergeordneten Straßennetzes (vgl. Tab. 5). Da dieses Netz über eine feinere Abschnittsbildung sowie zusätzlich einbezogene Straßenabschnitte bzw. die Trennung von Fahrspuren verfügt, musste in den Fällen, in denen Werte nicht aus dem vorhandenen Netz der „Verkehrsstärkenkarte 2014“ übernommen werden konnten, nacherhoben, über Plausibilitätsprüfungen ermittelt oder über Modelldaten ergänzt werden. Die abschnittsbezogene Information über die jeweilige Quelle der DTV-Werte für Kfz wird in der Sachdatenanzeige zur Karte im Feld „Quelle Kfz-Werte“ gegeben (vgl. Karte im Geoportal ). Eine weitere wesentliche Aufgabe in der Aufbereitung bestand in der Umrechnung der Zählwerte der werktäglichen durchschnittlichen Verkehrsstärken (DTV-wt) auf die hier präsentierten DTV-Werte (VMZ Berlin 2016). Da im Rahmen der Straßenverkehrszählungen keine Erfassung der Busse und Krafträder stattfand, wurde hierzu eine gesonderte Auswertung aus den Knoten- und Querschnittszählungen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) durchgeführt. Ebenso wurden die Verkehrsmengen und –anteile für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge aus den vorhandenen Kfz- bzw. Lkw-Werten der Verkehrsstärkenkarte 2014 berechnet. Für die Fahrleistungen im sogenannten „Nebennetz“ (nicht im Zählnetz enthaltene Straßen) liegen nur Berechnungswerte vor; danach werden in diesem rund 3.650 km umfassenden Netz (= 67 % Streckenanteil am gesamten Berliner Straßennetz) rund 13 % der für das übergeordnete Straßennetz ermittelten täglichen Fahrleistungen (km/Tag DTV) erreicht (vgl. VMZ Berlin 2016, Tabelle 5, ).
Ausgangsdaten „werktägliche durchschnittliche Verkehrsstärke (DTV-w) 2019“ Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Aktuelle weitergehende Informationen zur Lage von Dauerzählstellen, Fahrradverkehrszählungen u.a. finden Sie hier . Die der „Verkehrsstärkenkarte 2019“ zugrunde liegenden Erhebungen wurden auf die werktägliche Verkehrsstärke (DTV-w /24 h) als Mittelwert über alle Werktage Montag bis Donnerstag des Jahres für die Zahl der einen Straßenquerschnitt in beiden Fahrtrichtungen täglich passierenden Kraftfahrzeuge einschließlich Lkw hochgerechnet. Zur Beschreibung der angewandten Erfassungs- und Auswertungsmethodik wird auf den Ergebnisbericht zur Zählung verwiesen (vgl. SenUMVK 2019, S.12); eine Überblicksdarstellung bietet das Ablaufdiagramm in Abbildung 2. Aufbereitung für Zwecke der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung als „durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) 2019“ Für die Zwecke der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung wurde der hier präsentierte Datenbestand weiter aufbereitet. Für das übergeordnete Straßennetz werden dabei neben zusätzlichen Geometriedaten (zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Fahrbahnoberflächenart und -zustand, Erfassung Busspuren etc.) folgende Verkehrsmengen anteilsbezogen ausgewiesen: Kfz Pkw Lieferwagen ≤ 3,5 t Lkw > 3,5 t Linienbusse Reisebusse Kräder. Durch zusätzliche Überprüfungen und Anpassungen fand eine Erweiterung des ursprünglichen Zählnetzes statt, die auch zusätzliche Teilungspunkte zur Verfeinerung der Straßenabschnitte einschloss. Insgesamt umfasst dieses Netz damit 1.778 km Streckenlänge des übergeordneten Straßennetzes (vgl. Tab. 6). Da dieses Netz über eine feinere Abschnittsbildung sowie zusätzlich einbezogene Straßenabschnitte bzw. die Trennung von Fahrspuren verfügt, musste in den Fällen, in denen Werte nicht aus dem vorhandenen Netz der „Verkehrsstärkenkarte 2019“ übernommen werden konnten, nacherhoben, über Plausibilitätsprüfungen ermittelt oder über Modelldaten ergänzt werden. Die abschnittsbezogene Information über die jeweilige Quelle der DTV-Werte für Kfz wird in der Sachdatenanzeige zur Karte im Feld „Quelle Kfz-Werte“ gegeben (vgl. Karte im Geoportal ). Eine weitere wesentliche Aufgabe in der Aufbereitung bestand in der Umrechnung der Zählwerte der werktäglichen durchschnittlichen Verkehrsstärken (DTV-w) auf die hier präsentierten DTV-Werte. Da im Rahmen der Straßenverkehrszählungen keine Erfassung der Busse und Krafträder stattfand, wurde hierzu eine gesonderte Auswertung aus den Knoten- und Querschnittszählungen der Abteilung Verkehrsmanagement durchgeführt. Ebenso wurden die Verkehrsmengen und –anteile für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge aus den vorhandenen Kfz- bzw. Lkw-Werten der Verkehrsstärkenkarte 2019 berechnet.
Minimierung der Fahrstreifenbreite nicht-spurgefuehrter oeffentlicher Nahverkehrssysteme in Innenstadtbereichen. Welche Technologien koennen angewandt werden, um die Pendelbewegungen personengelenkter Fahrzeuge zu begrenzen, wie lassen sie sich integrieren in frei benutzbare Verkehrsflaechen, wie in speziell reservierte Fahrstreifen und wie in Tunnels und auf Bruecken? Mechanische und elektronische Systeme begrenzen die notwendige Breite auf 2,60 m bei Fahrzeugbreiten bis 2,50 m.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Kommune | 5 |
| Land | 36 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 6 |
| Text | 31 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 29 |
| Offen | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 45 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 2 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 6 |
| Keine | 19 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
| Lebewesen und Lebensräume | 45 |
| Luft | 33 |
| Mensch und Umwelt | 45 |
| Wasser | 14 |
| Weitere | 45 |