Minimierung der Fahrstreifenbreite nicht-spurgefuehrter oeffentlicher Nahverkehrssysteme in Innenstadtbereichen. Welche Technologien koennen angewandt werden, um die Pendelbewegungen personengelenkter Fahrzeuge zu begrenzen, wie lassen sie sich integrieren in frei benutzbare Verkehrsflaechen, wie in speziell reservierte Fahrstreifen und wie in Tunnels und auf Bruecken? Mechanische und elektronische Systeme begrenzen die notwendige Breite auf 2,60 m bei Fahrzeugbreiten bis 2,50 m.
Web Feature Service (WFS) zum Thema Busfahrstreifen in Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Datensatz enthält alle Busfahrstreifen (oder auch Bussonderstreifen/Busspuren) sowie Kommunaltrassen im Hamburger Stadtgebiet. Angegeben ist neben der Straße, in dem sich der Busfahrstreifen oder die Kommunaltrasse befindet, falls vorhanden die Lage, die Breite und Länge in Metern, die Mitbenutzungsmöglichkeit durch den Taxi- und/oder Radverkehr, das Einrichtungsdatum, die Angabe ob es sich um eine Kommunaltrasse handelt sowie eine Bemerkung. Der Datenstand wird laufend gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Es kann jedoch vorkommen, dass einzelne Busfahrstreifen nicht im Datenbestand sind und verzögert aufgenommen werden. Die Busfahrstreifen sind aufgrund des zugrundliegenden Datenmodells nicht zwingend lagegetreu im Straßenraum verortet, weswegen es bei manchen Linienverläufen zu Abweichungen gegenüber der realen Lage im Straßenraum kommen kann. Die Quelle ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB).
Web Map Service (WMS) zum Thema Busfahrstreifen in Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Strategiekarte Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten Verlagerungspotenziale des Verkehrsaufkommens durch … Ein wichtiger Faktor für die positive Entwicklung der Magistralen, aber auch für die verkehrliche Entlastung der gesamten Stadt sind Anreize für den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilitätsformen und, dort wo Handlungsbedarf besteht, eine Umstrukturierung der Magistralen zugunsten des Umweltverbunds. An den Magistralen tragen verschiedene Ansätze zur Realisierung bei. ... Qualifizierung von Bahnhöfen Gut gestaltete und ausgestattete sowie barrierefreie Stationen erhöhen den Komfort des ÖPNV und machen den Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn attraktiver. Der Verkehr soll bereits in städtischen Randlagen von der Straße auf S- und U-Bahn verlagert werden. Die Bahnhöfe im Bereich des Magistralennetzes werden deshalb qualifiziert, beispielsweise durch Fahrradabstellplätze, bessere Wegeverbindungen in die angrenzenden Quartiere und wo möglich Mobility Hubs. ... Entwicklung von Mobility Hubs Sie verknüpfen verschiedene Verkehrsarten und stellen unterschiedliche Mobilitätsangebote bereit, wodurch sie den Umstieg zum und vom ÖPNV vereinfachen. Des Weiteren können Mobility Hubs weitere Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers enthalten, wie zum Beispiel Paketstationen, Einkaufsmöglichkeiten oder soziale Infrastruktur. Die konkrete Nutzung hängt von den lokalen Bedarfen ab. Durch Mobility Hubs im Umfeld der Magistralen sollen eine Verkehrsverlagerung auf den schienengebundenen Verkehr gefördert und ggf. Kapazitäten für eine Umgestaltung des Straßenraums freigesetzt werden. Potenzielle Standorte für Mobility Hubs werden in der Nähe von S- oder U-Bahn- sowie Busstationen verortet und sollten neben Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen auch Sharing-Angebote umfassen. ... Ausbau und Qualifizierung der Radrouten Auf einem leistungsfähigen durchgängigen Radwegenetz mit guter Infrastruktur werden höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten und mehr Komfort möglich und größere Distanzen innerhalb Hamburgs und zu umliegenden Gemeinden können mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Dadurch wird der Umstieg vom Auto auf das Rad attraktiver und Potenziale für eine Umgestaltung frei. Einzelne Abschnitte des Radroutennetzes verlaufen im Magistralennetz oder queren dieses. Diese sind entsprechend der geltenden Qualitätskriterien zu entwickeln. ... Verknüpfung mit dem tangentialen Straßennetz Auch das weitere Hauptverkehrsstraßennetz trifft die Hamburger Magistralen an großen Kreuzungsbereichen, die für den Kfz-Verkehr ausgelegt sind. Einerseits bieten sie eine gute Erschließung, andererseits ist die Belastung durch Verkehrsemissionen oft sehr hoch. Aufgrund ihrer Bedeutung sind sie städtebaulich zu fassen und zu qualifizieren. Je nachdem, wie sich die Verkehrsmenge auf dem tangentialen Straßennetz entwickelt, kann das Verkehrsaufkommen auf den Magistralen relativ hoch bleiben. Dies kann eine Umgestaltung dieser Verkehrsflächen erschweren. Umstrukturierungspotenzial nutzen zugunsten … Ein fortschreitender Modal Shift zum Umweltverbund ermöglicht es, den Straßenraum umzustruktieren. Ausgehend von den Fokusräumen der Strategie Mobilitätswende kann dies insbesondere in den Abschnitten des Magistralennetzes erfolgen, in denen die Belastung durch den Kfz-Verkehr rückläufig ist, unter Berücksichtigung des Wirtschaftsverkehrs. Brandschutz und Rettungsdienst sind zu gewährleisten. Die vielseitigen Herausforderungen erfordern dabei unterschiedliche Umgangsweisen. … einer ÖPNV-Priorisierung Durch eine Priorisierung des ÖPNV in einzelnen Magistralenabschnitten kann der Busverkehr beschleunigt und zuverlässiger werden. Dadurch können Kapazitäten erhöht, die Attraktivität gesteigert und durch den resultierenden Modal Shift vom MIV zum ÖPNV die Verkehrsbelastung in Hamburg reduziert werden. Möglichkeiten zur Umsetzung an den Magistralen sind Bussonderfahrstreifen, wirksame Busvorrangschaltungen oder eine Neuordnung des Straßenraums und der Kreuzungsbereiche zugunsten des ÖPNV. … ÖPNV, Rad- und Fußverkehr und attraktiver öffentlicher Räume Für die notwendige Mobilitätswende bedarf es auch an den Magistralen eines umfassenden Ausbaus der Infrastruktur. Dies führt auch mit Blick auf die Anforderungen der angrenzenden Nutzungen an den öffentlichen Raum zu vielfältigen Flächenansprüchen und -konkurrenzen. In vielen Abschnitten des Magistralennetzes sind Umstrukturierungspotenziale vorhanden, bei denen die Schaffung qualitätsvoller Stadträume und die Perspektiven von ÖPNV-Nutzenden, zu Fuß Gehenden sowie Radfahrenden in den Fokus rücken. Hier können Boulevards mit breiten Fuß- und Radwegen, mit einer attraktiven Gestaltung, guten Querungsmöglichkeiten, viel Grün sowie weiteren Ausstattungsmerkmalen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität entstehen. Die Belange des motorisierten Verkehrs, des ÖPNV sowie des Fuß- und Radverkehrs werden bei der Gestaltung berücksichtigt. … übergeordneter Freiraumverbindungen Die Magistralen haben an den Querungen des Grünen Netzes durch hohes Verkehrsstärken oft eine Trennwirkung. Besonders kritisch ist dies, wenn gesamtstädtische Radwege in das Grüne Netz eingebettet sind. Um das Potenzial für leistungsfähige grüne Wegeverbindungen abseits oder auch zwischen den Magistralen zu nutzen, müssen der räumliche Zusammenhang gestärkt und die Querungsmöglichkeiten sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr verbessert werden. Dabei sollten auch Optionen geprüft werden, Flächen für ein verbessertes Regenwassermanagement zu entsiegeln. Barriereeffekt abbauen und Aufenthaltsqualität stärken Abhängig von der Straßenraumgestaltung, der Anzahl der Fahrspuren und der Zahl der dort fahrenden Kfz entfalten Magistralen eine Trennwirkung auch für den Fußverkehr. Je nach Anzahl und Entfernung zu Querungsstellen müssen zu Fuß Gehende Umwege in Kauf nehmen. Der Querungsbedarf ist abhängig von den Nutzungen auf beiden Straßenseiten und insbesondere in Bereichen mit aktiven Erdgeschosszonen (v. a. Einzelhandel) hoch. Prioritärer Handlungsbedarf Für das einfachere Queren der Fahrbahn können Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur (Mittelinseln, Querungshilfen), der Ampeln (zusätzliche Ampeln oder längere Grünzeit für den Fußverkehr) in den Blick genommen werden. Magistralenabschnitte mit viel frequentierten Nutzungen, wie Einzelhandel oder Dienstleistungen, weisen ein erhöhtes Fußverkehrsaufkommen auf. Daraus abgeleitet entsteht die Notwendigkeit eines attraktiven Straßenraums und komfortabler Querungsmöglichkeiten. Handlungsbedarf Auch abseits der Zentren, Einkaufsstraßen und Boulevards kann eine große Trennwirkung auftreten. Der jeweilige Magistralenabschnitt ist hinsichtlich Verbesserungspotenzialen zu untersuchen, um einfacheres Queren zu ermöglichen. Reduzierung der Verkehrslärmbelastung als Voraussetzung für städtebauliche Entwicklungen Einzelne Abschnitte im Magistralennetz sind besonders von Verkehrslärm belastet. Dadurch ergeben sich städtebauliche Einschränkungen. Für eine städtebauliche Qualifizierung und gesündere Wohnverhältnisse sind die Belastungen abschnittsbezogen mit aktiven und passiven Schutzmaßnahmen zu reduzieren.
Ausbauziel A (ab 2012) Umfassende Maßnahmen zur Verstetigung der genannten MetroBus-Linien im gesamten Linienverlauf durch Optimierung der Ampelschaltungen, Umbau von Kreuzungen und Einrichtung von weiteren Busspuren sowie Verlängerung von Haltestellen und barrierefreier Ausbau Haltestellen Linien im Ausbauziel A MetroBus-Linien 2, 3, 5, 6, 7, 20 und 25 sowie die Linien 4 und 21 im Bereich des Eidelstedter Platzes Ausbauziel B (ab 2019) Fortsetzung der Optimierung des MetroBus-Systems auf weiteren hoch frequentierten Linien durch Bevorzugung an Ampeln, Umbau von Kreuzungen, Einrichtung von weiteren Busspuren sowie Verlängerung von Haltestellen und deren barrierefreier Umbau Linien im Ausbauziel B MetroBus-Linien 12, 14, 15, 23 und 26.
Berlin stellt ein Ballungszentrum mit einer sehr hohen Verkehrsdichte dar. Daher besteht großes Interesse den Audi A1 e-tron in dieser Region unter realistischen Kundenbedingungen im Pendlerbetrieb vom und zum Potsdamer Platz einzusetzen. Hierbei liegt neben dem Gewinn von technischen Erkenntnissen aus der Erfahrungsflotte hinsichtlich einer Weiterentwicklung zukünftiger e-Fahrzeugkonzepte der Focus auf dem Aufdecken und Lösen von Hindernissen bei der Installation der Ladeinfrastruktur (z.B. in Tiefgaragen, Mietgaragen). Für eine zukünftige Elektromobilität ist es ebenfalls notwendig, bereits verwendete Servicekonzepte den neuen Bedingungen anzupassen. Das für die Weiterentwicklung notwendige Gesamtbild wird abgerundet durch die Berücksichtigung des Einflusses nicht-monetärer Anreize auf die Kunden und der generellen Rückschlüsse aus dem Nutzerverhalten. Zuerst werden in der Konzeptphase die Rahmenbedingungen durch die Fachabteilungen geklärt und die Fahrzeuge aufgebaut. Nach der Installation der Ladeinfrastruktur startet die Erfahrungsflotte hauptsächlich im Pendlerbetrieb Mitte 2013 für 12 Monate mit 2 Generationen des A1 e-tron. Ab Anfang 2014 sollen zusätzlich die nicht-monetären Anreize dabei berücksichtigt werden. Final werden die Daten und Erkenntnisse ausgewertet.
Nicht-monetäre Anreize sollen dabei die Marktdurchdringung von Elektromobilität beschleunigen und für eine nachhaltige Entwicklung sorgen. Dazu zählen Maßnahmen, die Elektrofahrzeuge gegenüber konventionellen Antrieben privilegieren. Eine geeignete Maßnahme zur Bevorrechtigung im Verkehrsablauf stellt die Freigabe von Sonderfahrstreifen für Elektrofahrzeuge dar. Daraus wurde das Thema des Teilprojektes e-Verkehrsraum Sachsen entwickelt, in dem die Bedingungen und Auswirkungen der Mitbenutzung von Busspuren durch Elektrofahrzeuge untersucht werden. Ziel des Projektes ist es, eine wissenschaftlich fundierte Aussage zu Machbarkeit und Funktionsfähigkeit einer Freigabe von Sonderfahrspuren für Elektrofahrzeuge sowie zur Übertragbarkeit auf Regellösungen im Rahmen des gültigen Regelwerkes zu treffen. Auf der Basis eines modellbasierten mikroskopischen Simulationsverfahrens werden unterschiedliche Busspurlösungen und Szenarien untersucht. Der wachsende Anteil von Elektrofahrzeugen am Gesamtverkehr wird in einem iterativen Ansatz innerhalb der Szenarien berücksichtigt. Mittels Vergleich mit dem Referenzfall ohne Elektrofahrzeuge ist durch in der Simulation ausgewertete Qualitätsmerkmale wie Wartezeiten, Rückstaulängen und Verkehrsdichte sowie visuelle Betrachtungen eine umfassende Bewertung der einzelnen Lösungen möglich.
Nicht-monetäre Anreize sollen dabei die Marktdurchdringung von Elektromobilität beschleunigen und für eine nachhaltige Entwicklung sorgen. Dazu zählen Maßnahmen, die Elektrofahrzeuge gegenüber konventionellen Antrieben privilegieren. Eine geeignete Maßnahme zur Bevorrechtigung im Verkehrsablauf stellt die Freigabe von Sonderfahrstreifen für Elektrofahrzeuge dar. Daraus wurde das Thema des Teilprojektes e-Verkehrsraum Sachsen entwickelt, in dem die Bedingungen und Auswirkungen der Mitbenutzung von Busspuren durch Elektrofahrzeuge untersucht werden. Ziel des Projektes ist es, eine wissenschaftlich fundierte Aussage zu Machbarkeit und Funktionsfähigkeit einer Freigabe von Sonderfahrspuren für Elektrofahrzeuge sowie zur Übertragbarkeit auf Regellösungen im Rahmen des gültigen Regelwerkes zu treffen. Auf der Basis eines modellbasierten mikroskopischen Simulationsverfahrens werden unterschiedliche Busspurlösungen und Szenarien untersucht. Der wachsende Anteil von Elektrofahrzeugen am Gesamtverkehr wird in einem iterativen Ansatz innerhalb der Szenarien berücksichtigt. Mittels Vergleich mit dem Referenzfall ohne Elektrofahrzeuge ist durch in der Simulation ausgewertete Qualitätsmerkmale wie Wartezeiten, Rückstaulängen und Verkehrsdichte sowie visuelle Betrachtungen eine umfassende Bewertung der einzelnen Lösungen möglich.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Berlin Schöneberg befindet sich am Standort Kolonnenstraße 31, 10829 Berlin ein Autohaus, welches regelmäßig Lieferungen von Autotransportern erhält. Diese halten dazu regelmäßig mit Verweis auf eine Ausnahmegenehmigung nach StVO auf dem sich davor befindlichen 24h gültigen Bussonderfahrstreifen, der auch den Radverkehr abwickelt (teils Kolonnenstraße, teils Kolonnenbrücke, jeweils Nordseite). bitte senden Sie mir Folgendes per E-Mail zu: - die aktuell gültige Ausnahmegenehmigung nach StVO zu obigem Sachverhalt inkl. etwaiger Anlagen (Persönliche Daten von der Autofirma können Sie vollständig schwärzen) Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Bitte senden Sie den Gebührenbescheid nach Aktenauskunft an diese Mailadresse oder alternativ an die in dieser Nachricht übermittelte Postadresse. Bitte prüfen Sie zuvor, ob aufgrund des geringen Aufwands zur einfachen elektronischen Aktenauskunft auf die Erstellung von Kassenzeichen und Gebührenbescheid aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet werden kann. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 6 |
| Land | 37 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 6 |
| Text | 31 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 28 |
| Offen | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 45 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 6 |
| Keine | 19 |
| Webdienst | 5 |
| Webseite | 22 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
| Lebewesen und Lebensräume | 45 |
| Luft | 33 |
| Mensch und Umwelt | 45 |
| Wasser | 14 |
| Weitere | 45 |