Die MVG Moosbacher Versorgungsgesellschaft mbH, Brunnenstraße 1, 92709 Moosbach, hat am 28.04.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggaslagerbehälteranlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 13/1 der Gemarkung Moosbach beantragt. Merkmale des Vorhabens: Der Genehmigungsantrag umfasst folgende Maßnahme: - Errichtung und Betrieb einer Flüssiggaslagerbehälteranlage, bestehend aus zwei erdgedeckten Flüssiggaslagerbehältern mit 2 x 2,9 Tonnen Fassungsvermögen (Propan/Butan) - Anlage nach Nr. 9.1.1.2 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV Die Genehmigung ist im vereinfachten Verfahren zu erteilen (§ 4 Abs. 1 BImschG i. V. m. Nr. 9.1.1.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 4. BImSchV). Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 9.1.1.3, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die Firma BWF Tec plant die Errichtung und den Betrieb eines Flüssiggaslagers mit einem max. Fassungsvermögen von 47,5 t Flüssiggas. Mit dazu gehört eine Anlage zur Verdampfung von Flüssiggas und Mischung eines Gas-Luft-Gemisches sowie eine Drucklufterzeugungsanlage. Die Anlage ist für den Einsatz von Propan konzipiert. Sie ist nicht für den Betrieb mit Butan ausgelegt, da es hier zu Kondensationen nach der Verdampferanlage kommen könne. Die Anlage dient der alternativen Gasversorgung der bestehenden Feuerungs- und Motoranlagen und der Unternehmensbereiche auf dem Werkgelände der BWF, die derzeit mit Erdgas und z.T. mit Heizöl-EL betrieben werden. Diese Anlagen sind z.T. selbst wieder genehmigungspflichtig nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Da das Flüssiggaslager mehreren Anlagen dient, stellt es aus fachtechnischer Sicht keine Nebeneinrichtung einer BImSchG-pflichtigen Anlage dar. Der erdgedeckte Behälter sowie die Container der Verdampfer-/Misch- und Drucklufterzeugungsanlage ist an der nördlichen Grundstücksgrenze des Unternehmensbereiches Envirotec geplant. Die Rohrleitungen vom Behälter bis zum Verdampfer werden ebenfalls erdgedeckt ausgeführt. Das benötigte Propan wird in flüssiger Phase aus dem Behälter entnommen und dem Verdampfer zugeführt. Die Beheizung des Verdampfers erfolgt indirekt über einen elektrisch beheizten Aluminiumkern in dem Rohrschlangen eingegossen sind. Das verdampfte Gas wird in der Mischanlage so mit Luft vermischt, dass das Mischgas den gleichen Wobbeindex wie Erdgas besitzt. Ein Austausch von Erdgas durch das Propan-Luft-Gemisch ist so ohne Anpassung an den Feuerungs- und Motoranlagen möglich.
Anlage 11 - Prüfung und außerordentliche Prüfung von Rohrleitungen an Tanks zur Beförderung von Gasen der Klasse 2 Allgemeines Die Rohrleitungen von Tanks zur Beförderung der folgenden Gase der Klasse 2 sind unter Zugrundelegung eines anerkannten Druckbehälter-Regelwerks von einer Benannten Stelle nach § 16 der ODV zu prüfen: 1011 BUTAN, 1012 BUTEN, 1077 PROPEN, 1965 KOHLENWASSERSTOFFGAS, GEMISCH, VERFLÜSSIGT, N.A.G. (Gemisch A, A01, A02, A0, A1, B1, B2, B oder C), 1969 ISOBUTAN, 1978 PROPAN, Prüfung und Bescheinigung Über die Prüfung ist eine Bescheinigung auszustellen. Diese Prüfbescheinigung (PDF, intern) ist nur zusammen mit der ADR -Zulassungsbescheinigung nach Unterabschnitt 9.1.3.5 ADR gültig. Ein entsprechender Verweis über die Prüfung der Verrohrung ist unter 11. Bemerkungen in die ADR-Zulassungsbescheinigung aufzunehmen. Die Mindestanforderungen an die Prüfung und die Mindestangaben in der Bescheinigung sind nachstehend wiedergegeben. Bei den Schweißnähten ist besonders auf Wurzelfehler zu achten: Titel der Bescheinigung: Bescheinigung über die Prüfung oder außerordentliche Prüfung der Verrohrung eines Tanks zur Beförderung von Gasen der Klasse 2 nach Anlage 11 der RSEB . Angabe des Betreibers. Hersteller des Tanks. Herstell-Nummer des Tanks (Identifikations-Nummer). Beschreibung des Prüfgegenstandes (Rohrleitung, Anzahl der Rohrleitungsabschnitte, ggf. durchgeführte Teilprüfungen mit entsprechenden Beschreibungen). Beschreibung des Prüfumfanges: äußere Prüfung, innere Prüfung, zerstörungsfreie Prüfung/Art, Festigkeitsprüfung (1,5 x höchster Betriebsüberdruck der Rohrleitung bzw. des Rohrleitungsabschnittes, mindestens jedoch der 1,5-fache Prüfüberdruck des Tanks). Prüfergebnis. Angaben zur Kennzeichnung: Die geprüften Rohrleitungen sind mit der Herstell-Nummer des Tanks und dem Stempel der Benannten Stelle nach § 16 der ODV zu kennzeichnen. Angaben zu Ort, Datum und Unterschrift des Mitarbeiters der Benannten Stelle nach § 16 der ODV. Stand: 29. August 2023
Ausnahme 24 (S) - Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 der GGVSEB in Verbindung mit den Vorschriften des ADR für die Klasse 2, UN 1011 BUTAN, UN 1012 BUT-1-EN, UN 1077 PROPEN, UN 1965 KOHLENWASSERSTOFFGAS, GEMISCH, VERFLÜSSIGT, N.A.G. (Gemisch A, A 01, A 02, A 0, A 1, B 1, B 2, B oder C), UN 1969 ISOBUTAN, UN 1971 METHAN, VERDICHTET oder ERDGAS, VERDICHTET, UN 1972 METHAN, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG oder ERDGAS, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG und UN 1978 PROPAN, für die Klasse 3, Klassifizierungscode F1, Verpackungsgruppe II und III und für flüssige Stoffe der Klasse 9 dürfen ungereinigte leere Eichnormale unter Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen befördert werden. Vorschriften für die Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen mit einem Fassungsraum von höchstens 1 000 Liter 2.1 Die Vorschriften für ungereinigte leere Gefäße der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.11 und 5.1.3.1 sowie des Absatzes 5.4.1.1.6.2.1 ADR sind einzuhalten. 2.2 Ungereinigte leere Eichnormale mit einem Einzelfassungsraum der Gefäße von höchstens 450 Liter gelten als Verpackung im Sinne des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe c ADR. 2.3 Schriftliche Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR sind bei jeder Beförderung mitzuführen. 2.4 Die Eichnormale sind an beiden Seiten deutlich und dauerhaft mit der zutreffenden UN-Nummer , der die Buchstaben "UN" vorangestellt werden, und mit den zutreffenden Gefahrzetteln nach Absatz 5.2.2.2.2 ADR zu kennzeichnen. 2.5 Die Fahrzeuge mit Eichnormalen sind mit orangefarbenen Tafeln nach Absatz 5.3.2.1.1 ADR zu kennzeichnen. 2.6 Die Vorschriften des Kapitels 1.3, der Abschnitte 7.5.7, 8.1.1 und 8.1.4, des Unterabschnitts 8.2.1.1 in Verbindung mit 8.2.1.2 sowie der Kapitel 8.3 und 8.5 S2 Absatz 1 ADR sind einzuhalten. Vorschriften für die Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen mit einem Fassungsraum über 1 000 Liter und Fahrzeuge, die ungereinigte leere Eichnormale mit einem Fassungsraum über 1 000 Liter befördern 3.1 Die Eichnormale für flüssige Stoffe sind entleert und drucklos und die Eichnormale für Gase sind entleert und mit einem Inertgas beaufschlagt zu befördern. Alle Öffnungen für das Befüllen und für das Entleeren müssen dicht verschlossen sein. 3.2 Die Be- und Entlüftungsöffnungen müssen mit einer flammendurchschlagsicheren Armatur ausgerüstet sein. 3.3 Schriftliche Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR sind bei jeder Beförderung mitzuführen, nicht jedoch die darin aufgeführte Ausrüstung. 3.4 Die Eichnormale sind an beiden Seiten deutlich und dauerhaft mit der zutreffenden UN-Nummer, der die Buchstaben "UN" vorangestellt werden, sowie mit dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe nach Absatz 5.2.1.8.3 und mit den zutreffenden Gefahrzetteln nach Absatz 5.2.2.2.2 ADR zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnungen sind nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug bereits mit Kennzeichnungen nach den Nummern 3.5 und 3.6 versehen ist, und die Eichnormale mit dem Fahrzeug fest verbunden sind. 3.5 Die Fahrzeuge mit Eichnormalen mit einem Fassungsraum über 1 000 Liter sind mit dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe nach Abschnitt 5.3.6 und mit Großzetteln nach Abschnitt 5.3.1 ADR an beiden Längsseiten und hinten zu versehen. 3.6 Die Beförderungseinheiten sind vorn und hinten nach Absatz 5.3.2.1.2 ADR mit orangefarbenen Tafeln mit der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und der UN-Nummer für den Stoff, der zuletzt in den Eichnormalen enthalten war, zu kennzeichnen. 3.7 Die Eichnormale sind erstmalig vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend mindestens alle drei Jahre von einer Stelle nach § 12 der GGVSEB einer äußeren und inneren Prüfung sowie einer Dichtheitsprüfung mit Wasser ohne Überdruck zu unterziehen. Über die Prüfung hat die Überwachungsstelle eine Bescheinigung auszustellen, die bei jeder Beförderung mitzuführen ist. 3.8 Zusätzlich zu den Vorschriften nach Nummer 2.6 sind die Vorschriften der Absätze 4.3.2.3.6, 4.3.2.4.1, 4.3.2.4.2, 4.3.4.2.2 und 6.8.2.1.27, des Abschnitts 7.5.10, des Unterabschnitts 8.2.1.1 in Verbindung mit 8.2.1.3, des Kapitels 8.5 S2 Absatz 2 und 3 sowie des Abschnitts 9.7.4 ADR einzuhalten. 3.9 Die Fahrzeuge für die Beförderung von Eichnormalen müssen den Bau- und Zulassungsvorschriften für Fahrzeuge FL nach Teil 9 des ADR entsprechen. 3.10 In der ADR-Zulassungsbescheinigung nach Unterabschnitt 9.1.3.1 ADR darf unter Nummer 9 auf die Angabe zu den Nummern 9.2, 9.5 und 9.6 verzichtet werden. Unter Nummer 11 ist anzugeben: "Ausnahme 24". Sonstige Vorschriften Die übrigen Vorschriften des ADR finden keine Anwendung. Befristung Die Ausnahme 24 ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Stand: 01. Januar 2021
Die Firma VALENTIN Energie- und Umwelttechnik GmbH Abt. Grillforum beantragt eine Errichtung sowie den Betrieb eines Lagers für brennbare Gase. Das Lager soll auf einer vollständigen versiegelten Fläche errichtet werden. Es sollen 13 t Flüssiggas nach DIN 51622 (Propan, Butan) in Gasflaschen gelagert werden.
Am 8. Oktober 2015 schlossen sich die zwanzig am stärksten durch den Klimawandel bedrohten Staaten zur Gruppe der V20 zusammen. Die Finanzminister der Staaten Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Barbados, Bhutan, Costa Rica, Ghana, Kenia, Kiribati, Madagaskar, die Malediven, Nepal, Osttimor, die Philippinen, Ruanda, St. Lucia, Tansania, Tuvalu, Vanuatu und Vietnam gründeten ihre Allianz in Lima, Peru als Gegengewicht zur G20-Gruppe der führenden Industrie- und Schwellenländer. Die V20 beschlossen die Einrichtung eines Versicherungsmechanismus gegen extreme Wetterphänomene und Naturkatastrophen, der aus privaten und öffentlichen Quellen finanziert werden soll. Für ihr Eröffnungstreffen wählten die V20 die peruanische Hauptstadt Lima, wo in dieser Woche auch die Jahrestreffen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) stattfanden. In einer Erklärung hieß es, die V20 seien „Heimat von fast 700 Millionen Menschen, und wir sind vereint in unserer geteilten Verletzlichkeit und Gefährdung durch den Klimawandel.“
3 - Erdöl, Mineralöl-, -erzeugnisse, Gase 31 Rohes Erdöl, Mineralöl Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 310 Rohes Erdöl, Mineralöl 3100 Erdöl, roh, Mineralöl, roh (Rohnaphtha) X X S 32 Kraftstoffe und Heizöl Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 321 Motorbenzin und andere Leichtöle 3211 Benzin, Benzin-Benzolgemisch X X S 3212 Mineralleichtöl, Naphtha, Vergaserkraftstoffe, nicht spezifiziert X X S 323 Petroleum, Turbinenkraftstoff 3231 Petroleum, Heizpetroleum, Leuchtpetroleum X X S 3232 Kerosin, Turbinenkraftstoff, Düsentreibstoff, nicht spezifiziert X X S 325 Gasöl, Dieselöl und leichtes Heizöl 3251 Dieselkraftstoff, Dieselöl, Gasöl X X S 3252 Heizöl, leicht, extra leicht X X S 3253 Fettsäuremethylester ( FAME , Biodiesel) X X S 327 Schweres Heizöl 3270 Heizöl, mittel, mittelschwer, schwer X X S 33 Natur-, Raffinerie- und verwandte Gase Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 330 Natur-, Raffinerie- und verwandte Gase 3301 Butadien X X S 3302 Acetylen, Cyclohexan, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Methan, sonstige Naturgase X X S 3303 Äthylen (= Ethen), Butan, Butylen, Isobutan, Isobutylen, Kohlenwasserstoffgemische, Propan, Propan-Butangemische, Propylen, Raffineriegase, nicht spezifiziert X X S 34 Mineralölerzeugnisse, nicht spezifiziert Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 341 Schmieröle und Fette 3411 Mineralschmieröle, Motorenöle, Schmierfette X X S 3412 Altöl, Ablauföl X X S 343 Bitumen und bituminöse Gemische 3430 Bitumen, Bitumenemulsionen, -lösungen, Bitumenklebmasse, Kaltteer, Kaltasphalt, Pechemulsionen (Kaltbitumen), Pechlösungen, Teeremulsionen, Teerlösungen, bituminöse Gemische, nicht spezifiziert X X S 349 Mineralölerzeugnisse, nicht spezifiziert 3491 Acetylenkoks, Petroleumkoks (Petrolkoks) X X S 4) 3492 Carbon Black Oil , Paraffingatsch, Pyrolyseöl, -rückstände (Pyrotar), Schweröl, nicht zum Verheizen X X S 3493 Paraffin, Transformatorenöl, Wachs, Mineralölerzeugnisse, nicht spezifiziert X X S Bemerkungen: 4) Als Alternative zu „S“ ist ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich, sofern nationale Bestimmungen dies nicht verbieten. Ist das Aufspritzen auf die Lagerhaltung auf Grund innerstaatlicher Bestimmungen verboten, muss eine Abfuhr des Waschwassers in eine Einrichtung zur unschädlichen Beseitigung des Abwassers erfolgen. Stand: 01. Januar 2018
Vom 9. bis zum 10. November 2009 fand das erste Treffen des Climate Vulnerable Forum auf den Malediven statt. An der Konferenz nahmen Repräsentanten aus Bangladesh, Nepal, Äthiopien, Kenia, Vietnam, Kritibati, Rwanda, Ghana, Barbados, Bhutan und Tansania teil. Am Ende des Treffens wurde eine Abschlusserklärung beschlossen, die auf dem Klimagipfel im Dezember in Kopenhagen vorgestellt werden soll. In der Abschlusserklärung forderten die V11 mehr Anstrengungen zum Klimaschutz von den Industrienationen: der Temperaturanstieg durch den Klimawandel soll auf maximal 1,5 Grad begrenzt werden, bis 2050 sollen die Treibhausgas-Emissionen um 85 Prozent reduziert werden und der Gipfel des Kohlendioxid-Ausstoßes soll spätestens 2015 erreicht sein.
Der WWF Report „Der östliche Himalaya – Wo Welten kollidieren“ beschreibt detailliert mehr als 350 neue Arten. Wissenschaftler verschiedener Organisationen haben sie zwischen 1998 und 2008 in einer Region entdeckt, die Bhutan, den Nord-Osten Indiens, den Norden Myanmars ebenso wie Nepal und südliche Bereiche Tibets umfasst. Unter den neu entdeckten Arten sind 242 Pflanzen, 16 Amphibien, 16 Reptilien, 14 Fische, zwei Vögel, zwei Säugetiere und mindestens 60 neue Wirbellose.
Im Königreich Thailand fand vom 27. bis zum 29. Januar 2010 die erste asiatische Ministerkonferenz zum Schutz der Tiger im Badeort Hua Hin statt. An dem Treffen nahmen Regierungsvertreter, Tierschützer und Wissenschaftler aus 13 Ländern (China, Thailand und Kambodscha, Bangladesch, Bhutan, Indien, Indonesien, Laos, Malaysia, Birma, Nepal, Russland und Vietnam) teil um über die Rettungsmöglichkeiten für die Großkatzen zu beraten. Das erklärte Ziel der Konferenz ist es, die Anzahl der wildlebenden Tiger bis zum Jahr 2022 durch geeignete Schutzmaßnahmen zu verdoppeln.
Origin | Count |
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Bund | 90 |
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Text | 5 |
Umweltprüfung | 3 |
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Deutsch | 85 |
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Boden | 55 |
Lebewesen & Lebensräume | 44 |
Luft | 40 |
Mensch & Umwelt | 93 |
Wasser | 35 |
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