Die Messstelle Zulauf Rothsee Wegbr (Messstellen-Nr: 128847) befindet sich im Gewässer Roth in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Die Messstelle oh Wehr Ornbau (Messstellen-Nr: 194191) befindet sich im Gewässer Altmühl in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Die Messstelle Stadtmühle_Donauwörth (Messstellen-Nr: 110232) befindet sich im Gewässer Wörnitz in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Einbrüche in Baustelle und Friseurgeschäft In der Nacht zum 13.12.2019 kam es zu einem Einbruch in den Rohbau eines Einfamilienhauses in Westerhüsen. Unbekannte brachen hier gewaltsam ein Fenster auf und entwendeten Kleinwerkzeuge. In der gleichen Nacht drangen Unbekannte über ein Fenster in ein Frisörgeschäft in Alt Rothensee ein und durchsuchten die Geschäftsräume, sowie die Privaträume der Eigentümerin ein. Versuchtes Raubdelikt in Olvenstedt Der minderjährige Geschädigte bewegte sich in Olvenstedt. Hier wurde er durch drei jugendliche Täter festgehalten. Diese versuchten, das Mobiltelefon des Geschädigten zu entwenden. Die Täter konnten durch ein körperliches Entgegenwirken des Geschädigten von weiteren Tathandlungen abgehalten werden. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Körperliche Auseinandersetzung in Jugendclub in Buckau Zwischen zwei Jugendlichen kam es zu verbalen Streitigkeiten. Seitens des Täters wurde dem Geschädigten in der weiter Folge Ärger angedroht. Ferner wurde angekündigt, dass der tatverdächtige Jugendliche mit Freunden zurückkommen wolle. Als der Geschädigte gerade dabei war die Örtlichkeit zu verlassen, wurde er durch den tatverdächtigen Jugendlichen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und am Boden liegend getreten. Der Geschädigte erlitt Hämatome und musste kurz ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Im Nachhinein konnte der Geschädigte durch die Polizei in die Obhut der Eltern übergeben werden. Großeinsatz durch ?Buttersäureangriff? auf Weihnachtsbaumgeschäftsstellen Unbekannte besprühten die Weihnachtsbäume von drei Verkaufsstellen eines Weihnachtsbaumanbieters mit einer zunächst unbekannten Flüssigkeit. Die Flüssigkeit wies einen beißenden und stechenden Geruch auf. Hieraufhin wurde der betroffene Bereich durch Polizei, Stadtordnungsdienst und Feuerwehr geräumt. Im Folgenden mussten Spezialkräfte der Feuerwehr zum Einsatz kommen, um die Flüssigkeit genau zu bestimmten. Letztendlich ließ sich feststellen, dass es sich um Buttersäure handelte, welche keine Gefahr für Personen oder Umwelt darstellte. Die Weihnachtsbäume waren durch den ?Angriff? für den Verkauf ungeeignet, da sie einen unangenehmen und beißenden Geruch annahmen. Es ergaben sich bereits erste Hinweise auf Tatverdächtige. Diesen Hinweisen wird durch die Kriminalpolizei nachgegangen. Körperverletzungsdelikt in Straßenbahn in Altstadt In der letzten Nacht versuchte eine männliche Person an der Haltestelle ?Alter Markt? in die Straßenbahn zu gelangen. Dies versuchten drei Männer ohne erkennbaren Grund zu verhindern. Letztendlich gelang es dem Geschädigten doch in die Straßenbahn zu gelangen. Hier wurde er durch die drei bisher Unbekannten körperlich bedrängt. Eine der Personen stieß den Geschädigten zu Boden, woraufhin er unglücklich auf einen festen Gegenstand fiel. Beim Aufstehversuch wurde der Geschädigte durch eine der anderen Person ergriffen und erneut zu Boden gestoßen. Der Geschädigte musste medizinisch im Krankenhaus behandelt werden, wurde jedoch zwischenzeitlich wieder entlassen. Die unbekannten Personen werden wie folgt beschrieben: 1. männlich, ca. 50 Jahre alt, ca. 180 cm groß, deutsch, große Nase, graues kurzes Haar, brauner Pullover, dunkle Hose 2. männlich, ca. 50 ? 55 Jahre alt, ca. 170 cm groß, deutsch, weiße Haare, seitlich kurz und oben länger, dunkelgrüner Pullover, schwarze Hose, rote Jacke 3. männlich, ca. 30 Jahre alt, deutsch, längere braune Haare, dunkle Bekleidung Die Polizei bittet Zeugen, welche sachdienliche Angaben zur Tat machen können, sich bei der zuständigen Polizeidienststelle unter der Tel.: 0391 546 3292 zu melden. Impressum: Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier MagdeburgPresse- und Öffentlichkeitsarbeit39104 Magdeburg, Hans-Grade-Straße 130 Tel: (0391) 546-3186 Fax: (0391) 546-3140Mail: presse.prev-md@polizei.sachsen-anhalt.de
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Dichlorphenoxy)buttersäure Verb. mit 2,2'-Iminodiethanol (1:1), 4-(2,4-. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung 4-(2,4-Dichlorphenoxy)buttersäure Verb. mit Dimethylamin (1:1). Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Stoffbeschaffenheit: Kristalle. Farbe: weiß. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung 4-(4-Chlor-2-methylphenoxy)buttersäure Verb. mit 2,2'-Iminodiethanol (1:1). Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung 4-(2,4-Dichlorphenoxy)buttersäure. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Stoffbeschaffenheit: Kristalle. Farbe: weiß. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Ester von Glycerin mit Buttersäure. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung 4-(Indol-3-yl)buttersäure. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Stoffbeschaffenheit: Kristalle. Farbe: weiß - gelb.
Origin | Count |
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License | Count |
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