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Teilprojekt 1: Toxikologische Bewertung von Essigsäure und C1-C9 Alkansäuren als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten

Das Projekt "Teilprojekt 1: Toxikologische Bewertung von Essigsäure und C1-C9 Alkansäuren als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung durchgeführt. Der Mensch atmet pro Tag 10 bis 20 m3 Luft ein, was einer Masse von 12 bis 24 kg Luft pro Tag entspricht. Davon entfällt etwa 90 % auf die Innenraumluft. Damit kann kontaminierte Innenraumluft zu einer relevanten Aufnahme von Chemikalien führen. Es ist deswegen äußerst wichtig, die Vorkehrungen zu treffen, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Für diesen Zweck setzt der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) bundeseinheitliche, gesundheitsbezogene Richtwerte für die Innenraumluft fest. Der AIR hat bereits eine Vielzahl der Stoffe in der Innenraumluft bewertet und Richtwerte abgeleitet, die als Maßstab für die Bewertung der Innenraumluftqualität öffentlicher und privater Gebäude in Deutschland angewandt werden. Wegen der Entwicklung der Bautechnik, kultureller Veränderungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse werden stets neue Stoffe für die Richtwerte benötigt werden, identifiziert. Gemäß der Angaben der Länder besteht derzeit ein akuter Bedarf nach Richtwerten für C1-C9 Alkansäuren. Ziel des Projekts ist die Bereitstellung eines geeigneten Stoffdossiers als Bewertungsgrundlage für Ableitung der Richtwerte durch den AIR.

Toxikologische Bewertung von Essigsäure und C1-C9-Alkansäuren als Grundlage für die Ableitung von Innenraumrichtwerten

Gegenstand des Forschungsberichtes ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie von C1-C9-Alkansäuren als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft für die Arbeit des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR). Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der genannten Alkansäuren zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen ⁠Exposition⁠. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt.Es sei darauf hingewiesen, dass der Bericht keine abschließende Bewertung mit finaler Festlegung von Richtwerten durch Abstimmung im AIR darstellt. Final im AIR abgestimmte Richtwerte erlangen erst nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt ihre Gültigkeit. Final abgestimmte Richtwerte sind ebenso auf der Website des AIR verfügbar. Der Forschungsbericht wird daher nicht öffentlich hinterlegt, kann aber durch Anfrage beim Umweltbundesamt - Fachgebiet II 1.2 ausgegeben werden. E-Mail an: madlen [dot] david [at] uba [dot] de

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