Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt. Gefährdung des Grünlands Grünlandflächen wie Mäh- und Streuwiesen sowie Weiden werden intensiv oder extensiv zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie zur Biomassegewinnung für die Energieerzeugung bewirtschaftet und sind wichtig für den Naturschutz. In den Jahren vor 2013 ist das Grünland in Deutschland stark unter Druck geraten, denn es wurde häufig zu Ackerland umgebrochen (umgepflügt). Erst ab 2014 sind die Dauergrünlandflächen und ihr Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht gestiegen. Dies liegt zum einen an der EU-Agrarreform 2013, die den Erhalt von Dauergrünland über sogenannte „Greening“-Auflagen ab 2015 regelte sowie an landesrechtlichen Regelungen einzelner Bundesländer. Über eine allgemeine Genehmigungspflicht für den Umbruch und ein vollständiges Umwandlungs- und Pflugverbot für besonders schützenswertes Dauergrünland soll der Verlust nachhaltig gestoppt werden. Nach wie vor sind die Ursachen des Grünlandumbruchs jedoch nicht beseitigt. Dies gilt besonders für den Bedarf an ackerbaulichen Futtermitteln, die Förderung des Anbaus von Energiepflanzen sowie die Nutzungsaufgabe, also das Einstellen der Bewirtschaftung. Jedes Jahr gehen zudem landwirtschaftliche Flächen, v.a. für Siedlungs- und Verkehrsflächen, verloren. Deshalb ist davon auszugehen, dass das Grünland auch zukünftig unter Druck stehen und die Nutzung weiter intensiviert wird. Ein wirksamer Grünlandschutz bleibt damit von herausragender Bedeutung. Die Abbildung "Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzen Fläche" zeigt den Rückgang des Dauergrünlands absolut und als Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Deutschland. Während 1991 noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha), beziehungsweise 31,1 % der LF als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, waren es 2024 nur rund 4,7 Mio. ha bzw. 28,5 % der LF. Gegenüber 2023 ist die Gesamtfläche des Dauergrünlands 2024 um rund 10.000 ha leicht gestiegen. Aktuelle Daten für das Grünland in den Bundesländern liegen derzeit noch nicht vor (siehe Tab. „Dauergrünlandflächenanteil und Veränderung in den Bundesländern“). Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche Quelle: BMEL / Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Dauergrünlandflächenanteil und Veränderung in den Bundesländern Quelle: BMEL / Umweltbundesamt Tabelle als PDF Table as Excel Ökologische Bedeutung des Grünlands Das Grünland erfüllt über die landwirtschaftliche Produktion hinaus vielfältige Funktionen in der Agrarlandschaft. Es bietet Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Auf Grünlandstandorten kommen über die Hälfte aller in Deutschland beobachteten Tier- und Pflanzenarten vor. Damit haben sie große Bedeutung für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt ( Biodiversität ). Extensiv bewirtschaftetes Grünland mit nährstoffarmen Böden ist ein wichtiger Lebensraum für artenreiche, seltene Pflanzengesellschaften und daran angepasste, zum Teil gefährdete Tierarten. Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor (BfN 2023) . Wegen der ganzjährigen Vegetation ist der Boden im Grünland gegenüber Austrocknung und Erosion durch Wind und Wasser geschützt und verfügt über besonders hohe Humusgehalte sowie eine hohe Wasserspeicherkapazität. Aufgrund der guten Aggregatstabilität des Humus und des hohen Makroporenanteils des Bodens neigen Grünlandstandorte weniger zu Verschlämmungen. Das Niederschlagswasser kann auch bei Starkregen gut versickern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Klimaverhältnisse mit extremen Witterungsereignissen wichtig. Bedeutung für den Boden- und Klimaschutz Dauergrünlandflächen sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz . Der Humusanteil des Bodens speichert Kohlenstoff (der damit der Atmosphäre entzogen wird) und dient als Kohlenstoffsenke. Der Erhalt und die Ausdehnung von Dauergrünland in empfindlichen Lagen, wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten, schützt den Boden vor Abschwemmung. Im Randbereich von Gewässern übernimmt Grünland Pufferfunktionen, verhindert den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen und trägt so zum Schutz der Oberflächengewässer und zum Trinkwasserschutz bei. Ein Umbruch des Grünlands zu Ackerflächen belastet die Hydro- und Atmosphäre, da mit dem einhergehenden Humusabbau verstärkt Nitrat (NO 3 - ), Lachgas (N 2 O) und Kohlendioxid (CO 2 ) freigesetzt werden. Schutz des Grünlands Seit 2015 ist die Umwandlung des Grünlands durch die Greening-Regelungen beschränkt. Außerdem greifen für den Schutz von Dauergrünland auch nationale ordnungsrechtliche Regelungen wie z.B. das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und landesrechtliche Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands. Der Verlust des Grünlands konnte damit weitestgehend gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik, die 2023 startete, wird der Erhalt des Grünlands in der sogenannten Konditionalität geregelt und ist damit Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlands werden unter GLÖZ 1 fortgeführt. Demnach besteht für die Umwandlung von Dauergrünland eine Genehmigungspflicht und ist nur bei gleichzeitiger Neuanlage von Dauergrünland auf Ackerland möglich. Dies ist zwar generell zu begrüßen, allerdings ist zu bedenken, dass eine Umwandlung von Dauergrünland wesentlich schneller und mehr CO 2 freisetzt, als durch Neuanlage gebunden werden kann ( Poeplau et al. 2011 ). Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, die z.B. für den Zeitpunkt der Einsaat und die Größe der umzubrechenden Flächen gelten. Einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben zudem landesrechtliche Regelungen zum Umbruch von Grünland erlassen. In diesen Bundesländern ist jede Umwandlung von Dauergrünland in Acker grundsätzlich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten, allerdings sind Ausnahmen und Befreiungen möglich. Ausschließlich für sensibles Dauergrünland auf sogenannten Natura-2000 -Flächen in FFH-Gebieten ( Flora - Fauna - Habitat -Gebieten) gilt ein absolutes Umwandlungs- und Pflugverbot. Der Schutz von Dauergrünland ist eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz und den Erhalt der Biodiversität . Auch die nächste Reform der Europäischen Agrarpolitik ab 2027 muss mit ihren Fördermechanismen das Grünland konsequent schützen und fördern.
Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber sind für Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro vorgesehen. Umweltschutz in der Landwirtschaft Agrarlandschaften nehmen einen großen Teil der Gesamtfläche Deutschlands ein. Ihnen kommt daher eine besondere Bedeutung für den Schutz der Umwelt und der Kulturlandschaft zu. Neben anderen Zielen ist es auch Ziel der deutschen und der europäischen Agrarpolitik, die Umweltbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung zu verringern und eine nachhaltige, umweltschonende Landbewirtschaftung zu verwirklichen. Auf diese Weise sollen Wasser, Boden und Luft sowie wildlebende Pflanzen und Tiere geschützt und in der Vergangenheit entstandene Belastungen möglichst abgebaut werden. Struktur der Agrarpolitik der EU Um europäische Fördergelder zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Mindeststandards eingehalten werden (Konditionalität). Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaprogramme der ersten oder zweiten Säule gefördert werden. Die Subventionen der EU werden in zwei unterschiedliche „Säulen“ unterteilt. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und wird von der EU finanziert. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung (siehe Abb. „Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024“). Dabei müssen die Mitgliedsstaaten eine Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, um mehr Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung zu haben. Weitere Informationen zur Struktur der GAP finden Sie beim BMEL : Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland . Ökoregelungen in der ersten Säule Seit Januar 2023 werden auch in der ersten Säule freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Hierfür sind 23 % der Direktzahlungen vorgesehen. Damit steht jährlich ein Budget von etwa einer Mrd. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen werden bundesweit angeboten, z.B. für die Bereitstellung von Ackerbrachen, Blüh- und Altgrasstreifen, für vielfältige Kulturen im Ackerbau oder die Extensivierung im Dauergrünland. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen in der zweiten Säule verpflichten sich Landwirte und Landwirtinnen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten und Einkommensminderungen eine Förderung (vgl. BMEL 2019 ). Die Finanzierung hierfür erfolgt durch Gelder der EU, des Bundes und der Bundesländer. Die verschiedenen Bundesländer entscheiden über die Maßnahmen, die angeboten werden und konkretisieren, wie diese umgesetzt werden. Damit setzen sie die ELER-Verordnung der EU um. Der nationale Rahmen für diese Umsetzung ist durch die Bund-Länder- „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) festgelegt. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im GAK-Rahmenplan Der Förderbereich 4 (Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege) des GAK-Rahmenplans 2024 bis 2027 gliedert sich in folgende Maßnahmengruppen: Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege Förderung des ökologischen Landbaus und anderer besonders nachhaltiger gesamtbetrieblicher Verfahren Förderung von besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau oder bei einjährigen Sonderkulturen Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland Förderung biologischer und biotechnischer Verfahren bei Acker- und Dauerkulturen sowie besonders nachhaltiger Verfahren bei extensiven Obstbeständen Förderung besonders nachhaltiger und tiergerechter Haltungsverfahren Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft Nicht-produktiver investiver Naturschutz Vertragsnaturschutz Schutz vor Schäden durch den Wolf Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen Finanzmittel für die zweite Säule der GAP Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit. Im Vergleich dazu sind für die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro eingeplant (siehe Abb. „GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027“). Informationen zu der Aufteilung auf die einzelnen Jahre finden Sie im GAP-Strategieplan (Zusammenfassung). Weitere Informationen zur GAP allgemein finden Sie auf unserer Themenseite oder den Fragen und Antworten zur europäischen Agrarförderung . ___ * GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf Weiterführende Informationen BMEL: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) BMEL: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union GAK Rahmenpläne Thema: Gemeinsame Agrarpolitik der EU Thema: FAQ zur EU-Agrarförderung Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027
Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität im Jahr 2024 2 Hinweise: Diese Broschüre informiert allgemein über die einzuhaltenden Ver- pflichtungen bei der Konditionalität und ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für jeden Betrieb verbindli- chen Rechtsvorschriften. Empfänger von Direktzahlungen sind verpflichtet, sich über gegebe- nenfalls eintretende Rechtsänderungen nach Redaktionsschluss und damit verbundenen Änderungen der Verpflichtungen zu informieren. Die jeweilige landwirtschaftliche Fachpresse und die ELAISA-Internet- Seite enthalten entsprechende Informationen. Auch für Begünstigte flächenbezogener Maßnahmen des ländlichen Raums gelten die Konditionalitäten-Verpflichtungen einschließlich der Pflicht, sich über gegebenenfalls eintretende Änderungen zu informie- ren. Die vorliegende Informationsbroschüre entfaltet keine Rechtsverbind- lichkeit und dient lediglich als Hilfestellung für Antragstellerinnen und Antragsteller. Rechtsverbindlich sind weiterhin die zugrundeliegenden Gesetze und Verordnungen. 3 Vorwort Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem Jahr 2023 wurden die bisher be- stehenden europäischen Vorschriften größtenteils durch neue Regelungen ersetzt. Sie be- inhalten auch weiterhin durch die Begünstigten einzuhaltende fachrechtliche Verpflich- tungen, die vorher unter Cross Compliance bekannt waren und durch den neuen Begriff der Konditionalität fortgesetzt werden. Sie beinhalten weiterhin die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die Standards für die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Die vorliegende Broschüre wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe grundlegend er- arbeitet und für das Jahr 2024 aktualisiert. Sie dient der allgemeinen Information über die geltenden Konditionalitäts- Verpflichtungen. Sie ersetzt nicht eine gründliche Auseinan- dersetzung mit den aktuellen, für jeden Betrieb verbindlichen Rechtsvorschriften. Über wichtige Änderungen gegenüber dem Vorjahr wird im einleitenden Teil gesondert informiert. Weitere Informationen einschließlich dieser Informationsbroschüre erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) des Landes Sachsen-Anhalt unter https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwir t- schaft/landwirtschaft-in-sachsen-anhalt/konditionalitaet. Hinsichtlich weitergehender Fragen können Sie sich auch an das für Ihren Betriebssitz zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) oder die jeweils zuständige Fachbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Weiterhin stehen auch Fachbehörden des Landes wie die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gar- tenbau (LLG) zur Beantwortung spezieller Fragen zur Verfügung.
Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2022 Impressum: Herausgeber:Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Redaktion:Abteilung 4 Referat 42 E-Mail:Annette.von-Sayn-Wittgenstein@mw.sachsen-anhalt.de Landwirtschaft, Agrarmärkte, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit Pflanzliche Erzeugung, Bio- und Gentechnik, Ökologischer Landbau, Agrarökonomie/Beratung, Digitalisierung in der Landwirtschaft Der Umwelt zuliebe chlorfrei! Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, die Landwirtschaft prägt Sachsen-Anhalt wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig. Sie ist das Rückgrat unseres ländlichen Raums. Der vorliegende Agrarbericht stellt Ihnen in bewährter Weise die Strukturen, Leistungen und Ergebnisse auf Basis der Agrarstrukturerhebung und des Testbetriebsnetzes vor. Das hier vorgestellte Wirtschaftsjahr 2021/2022 wurde beeinflusst durch die Folgen der Corona-Pandemie und insbesondere auch durch die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Nach dem Dürrejahr 2018 konnte auch in den außergewöhnlich trockenen Folgejahren keine Entspannung im Bereich der Wasserversorgung vermeldet werden. Der anhaltende Klimawandel wird die landwirtschaftlichen Unternehmen noch stärker als in der Vergangenheit zu neuen Lösungen drängen. Das Risikomanagement in den Unternehmen bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der unternehmerischen Entscheidungen. Auch um parallel den immer weiter steigenden gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden zu können. Der Umbau der Tierhaltung und die dafür vom Bund 2022 vorgelegten Eckpunkte haben für viele Diskussionen gesorgt. An dem bundesweit enormen Rückgang der Schweinebestände wurde dabei deutlich, dass fehlende Gesamtkonzepte und unklare politische Vorgaben die Tierhaltung in Deutschland gefährden. Sie bergen die Gefahr der Abwanderung der Produktion in Länder, in denen diesem Thema nicht der entsprechende Stellenwert beigemessen wird. Solch eine Entwicklung führt zum Verlust von Wertschöpfung im ländlichen Raum. Mit dem Krieg in der Ukraine wird deutlich, dass die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln noch immer eine wesentliche Aufgabe der Landwirtschaft ist – sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Deutschland und der Europäischen Union. Der Krieg offenbarte der breiten Öffentlichkeit, wie die Märkte miteinander verwoben sind. Steigende Energie- und Betriebsmittelpreise hatten auch landwirtschaftliche Unternehmen im Griff. Die Märkte reagierten sehr sensibel auf neue Nachrichten. Die erhöhte Volatilität der Preise erschwerte Planungsprozesse in landwirtschaftlichen Unternehmen. Die steigende Inflation führte auch zu einem veränderten Verbraucherverhalten. Sahen sich Hofläden in der Corona-Pandemie noch erfolgreichen Zeiten gegenüber, führten Kaufzurückhaltung und ein erhöhtes Preisbewusstsein im Zuge des Krieges zu einem Nachfrageeinbruch bei der Direktvermarktung. Die agrarpolitische Herausforderung der Zukunft wird darin liegen, die zur Verfügung stehenden Instrumente effektiv und effizient einzusetzen, um auch weiterhin eine nachhaltige Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt gewährleisten zu können. Dazu ist es notwendig, die gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft einkommenswirksam zu entlohnen. Ob die aktuelle Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die seit 2023 greift, dazu die richtigen Wege gefunden hat, bezweifle ich. Wichtig ist, dass die Landwirtinnen und Landwirte nun erst einmal verlässliche Rahmenbedingungen haben, damit Landwirtschaft wieder planbarer ist. Sven Schulze Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Dümmer/Landkreis Diepholz. - Durch seinen Artenreichtum ist das Vogelschutzgebiet Dümmer ein Hotspot der Biodiversität. Die nassen Feuchtwiesen bieten im März einen wertvollen Lebensraum für selten gewordene Wiesenvögel, die nach ihrer Rückkehr aus den afrikanischen Überwinterungsgebieten hier brüten und ihre Jungen großziehen. Am 14. März bieten sie auch die passende Kulisse für einen Ministerbesuch. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer besucht das LIFE IP-Projekt „GrassBirdHabitats“ und informiert sich über den Projektfortschritt und die Projektziele. Der Minister zeigt sich beeindruckt: „Das Ochsenmoor am Dümmer sollte als ökologisches Vorbild für andere Wiesenvogelgebiete dienen.“ Durch seinen Artenreichtum ist das Vogelschutzgebiet Dümmer ein Hotspot der Biodiversität. Die nassen Feuchtwiesen bieten im März einen wertvollen Lebensraum für selten gewordene Wiesenvögel, die nach ihrer Rückkehr aus den afrikanischen Überwinterungsgebieten hier brüten und ihre Jungen großziehen. Am 14. März bieten sie auch die passende Kulisse für einen Ministerbesuch. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer besucht das LIFE IP-Projekt „GrassBirdHabitats“ und informiert sich über den Projektfortschritt und die Projektziele. Der Minister zeigt sich beeindruckt: „Das Ochsenmoor am Dümmer sollte als ökologisches Vorbild für andere Wiesenvogelgebiete dienen.“ Der Zeitpunkt ist gut gewählt. Zum einen sind viele Brutvögel gerade erst aus den Überwinterungsgebieten zurückgekehrt, wo sie die meiste Zeit des Jahres verbringen. Zum anderen ist gerade das erste Viertel der Projektlaufzeit zu Ende gegangen. Zeit für ein erstes Zwischenfazit. Heinrich Belting, Projektleiter beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), stellt erste Erfolge des internationalen Projekts vor. Demnach konnten sowohl in Niedersachsen als auch bei den Projektpartnern im niederländischen Friesland erste Grünlandflächen erworben und wieder vernässt werden. Am Dümmer lässt sich anhand des regelbaren Grabensystems nachvollziehen, welche Bedeutung das Wasser in Feuchtgebieten hat: Hunderte von Enten, Gänsen, Watvögeln und Möwen besiedeln die Flächen. Umweltminister Christian Meyer: „Das Ochsenmoor am Dümmer bietet hervorragende Bedingungen für Wiesenvögel: Wir finden hier weiträumiges und störungsarmes Grünland und haben bereits seit über 30 Jahren auf den landeseigenen Flächen die Möglichkeit, die Wiesen optimal zu vernässen. Hier finden die Wiesenvögel optimale Brutbedingungen. Das zeigt sich auch in der Population: Obwohl die Zahl der Wiesenvögel in Niedersachsen insgesamt bestenfalls stagniert, haben wir am Dümmer steigende Brutbestände.“ Weitere 25 Vogelschutzgebiete sollen in Niedersachsen von dem LIFE IP GrassBirdHabitats profitieren. „Insgesamt zeigt das Projekt, wie wir durch gezielte Maßnahmen den Lebensraum bedrohter Vogelarten schützen und erhalten können. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Vielfalt unserer Natur verloren geht, sondern müssen sie aktiv bewahren. Mit dem GrassBirdHabitats-Projekt setzen wir ein starkes Zeichen für den Natur- und Artenschutz“, so Minister Meyer. Projektleiter Belting betont, dass hohe Wasserstände im Frühjahr der Schlüsselfaktor für erfolgreichen Wiesenvogelschutz sind. Weil nasse Flächen aber weniger ertragreich sind, benötigen die Landwirte hier Unterstützung. Die Verringerung der flächenbezogenen Prämien im Zuge der aktuellen GAP-Reform (Gemeinsame Agrarpolitik der EU) bringt besondere Herausforderungen mit sich, die mit Minister Meyer erörtert werden sollen. Der stellvertretende Direktor des NLWKN, Berthold Paterak, erhofft sich von dem Projekt einen wichtigen Impuls für den Erhalt der Artenvielfalt: „Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir als NLWKN erstens mit der Ausführung dieses Leuchtturm-Projekts haben und zweitens, die wir als Land Niedersachsen, dem Bundesland mit den arten- und individuenreichsten Brutvorkommen von Wiesenvögeln, tragen.“ Der Ministerbesuch erfolgt anlässlich eines Treffens der Projektpartner, die gerade im Rahmen einer mehrtägigen Konferenz gemeinschaftlich an die EU-Kommission berichten. Mit der Exkursion in die Feuchtwiesen am Dümmer werden Erfolge aufgezeigt, aber auch Anliegen für die zukünftige Entwicklung besprochen. Das LIFE IP-Projekt „GrassBirdHabitats“ läuft über zehn Jahre und hat ein Fördervolumen von 27 Millionen Euro. Das Land Niedersachsen ist mit einem zweistelligen Millionenbetrag an der Förderung beteiligt. Neben der Finanzierung von konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des Projektes über 40 Arbeitsplätze finanziert.
2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu reduzieren. Insbesondere wurde das Greening eingeführt, dass Landbewirtschaftende verpflichtet umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden umzusetzen. Mithilfe von Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde die GAP-Reform auf ihre Umweltwirkung hin analysiert. Konkret wurde untersucht wie die Einführung des Greenings sich auf ökologisch wertvollen Flächen, die Vielfalt von Ackerkulturen, den Erhalt des Dauergrünlandes und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausgewirkt hat. Veröffentlicht in Texte | 75/2022.
Mit der Einführung des „Greenings“ im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2013 sollte die Wasser- und Bodenqualität verbessert, das Klima geschützt und die Biodiversität erhöht werden. Das wurde nur zu sehr kleinen Teilen erreicht und gleichzeitig teuer erkauft. Dies zeigt eine Untersuchung des Thünen-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamtes. Seit 2014 sind 30 % der Direktzahlungen der EU an die landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen des „Greenings“ an drei Vorgaben geknüpft: Die Einhaltung eines Mindestmaßes an Fruchtartenvielfalt, den Erhalt des Dauergrünlands und die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen. Die Studie „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer II“ hat untersucht, wie sich die Einführung des „Greenings“ auf die Umwelt ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Gestaltungsspielraum der Agrarumweltprogramme vergrößert hat, weil nun Maßnahmen wie der Anbau von Zwischenfrüchten über die Direktzahlungen finanziert werden; in den betrachteten Bundesländern von einem um 5 % höheren Bodenabtrag durch Wassererosion auszugehen ist, da im Beobachtungszeitraum Ackerkulturen mit höherem Erosionsrisiko verstärkt auf erosionsgefährdeten Flächen angebaut wurden; für Deutschland, auf Grund des vermehrten Zwischenfruchtanbaus und des verstärkten Einsatzes von pflanzlichen Gärsubstraten, von einer geringen zusätzlichen Humusakkumulation auszugehen ist. Die mittlere Humusbilanz erhöhte sich von -9,5 kg auf +5,4 kg Humus-Äquivalent je ha Ackerfläche; in den betrachteten Bundesländern, auf Grund der Ausbreitung des Zwischenfruchtanbaus, die mittleren Stickstoffüberschüsse um etwa 2 bis 5 kg Stickstoff je ha Ackerland gesunken sind; der jahrelange Verlust ökologisch wertvoller Flächen gestoppt werden konnte und mehrjährige Brachflächen wieder zugenommen haben; sich die Vielfalt der Ackerkulturen auf lokaler und regionaler Ebene nicht geändert hat; die Dauergrünlandfläche Deutschlands mit der Einführung des „Greenings“ um 0,6 % bzw. 27.000 ha leicht zugenommen hat und davon auszugehen ist; dass das Umweltrisiko durch Pflanzenschutzmittelanwendungen in Folge des „Greenings“ nur leicht gesunken ist. Die Fachleute des Thünen Instituts untersuchten auch, in welchem Verhältnis die EU-Zahlungen für das „Greening“ zu den Umsetzungskosten für die Landwirt*innen stehen. Sie schätzen, dass in Deutschland den Betrieben bei der Durchführung der „Greening“-Maßnahmen jährliche Kosten in der Größenordnung von 190 Millionen Euro entstehen, während die EU die Einhaltung der Vorgaben mit 1,5 Mrd. Euro unterstützte. Die geringen Fortschritte für den Umweltschutz wurden also übermäßig gut entlohnt. Die aktuelle Studie finden Sie hier .
2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwir-kungen der Landwirtschaft zu senken. Um Fördergelder der EU zu erhalten, müssen Landwirte in der Förderperiode von 2014 bis 2022 auf ihren Flächen mit dem sogenannten "Greening" bestimmte Bewirtschaftungsmethoden einhalten. Mithilfe von Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde die GAP-Reform auf ihre Umweltwirkung analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass mit der Einführung des Greenings und verstärkter Implementierung von Maßnahmen im Rahmen der 2. Säule der jahrelange Rückgang von ökologisch wertvollen Flächen gestoppt werden konnte und Brachflächen sogar wieder zunahmen. Die Vielfalt der Ackerkulturen auf lokaler und regionaler Ebene hat sich mit der Einführung des Greenings allerdings nicht geändert. In vielen Regionen Deutschlands dominieren weiterhin wenige Kulturen wie Winterweizen, Raps und Mais die Ackernutzung. Die Dauergrünlandfläche hat, nach einer drastischen Abnahme von 0,5 Mio. ha seit 1999, zwischen 2014 und 2019 wieder um ca. 130.000 ha zugenommen. Das Greening hat zudem nur zu einer sehr geringen Abnahme des Umweltrisikos bei der Anwendung von Pflanzenschutzmit-teln geführt. Jedes Jahr zahlt die EU 1,5 Mrd. EUR an landwirtschaftliche Betriebe für die Umset-zung der Greening-Vorgaben. Die Kosten für die Betriebe betragen 190 Mio. EUR, also nur ein Achtel dieser EU-Zahlungen. Zeitgleich werden ökologisch wertvolle Greening-Maßnahmen wie das Bereitstellen von Brachen und Blühstreifen nicht ausreichend umgesetzt. Bei zukünftigen GAP-Reformen sollte berücksichtigt werden, dass nur mit passgenauen finanziellen Anreizen Umweltmaßnahmen in allen Regionen Deutschlands im nennenswerten Umfang umgesetzt wer-den können. Die Fördersätze für Umweltmaßnahmen in der 1. Säule sollten also nach Standor-ten und nach ökologischer Ambition differenziert werden. Quelle: Forschungsbericht
The review of the market stability reserve (MSR) is one of the key elements of the forthcoming reform of the EU ETS. This report assesses if the MSR is designed in a way that it can fulfil its pur-pose to provide sufficient supply-side flexibility under the cap. The authors discuss different op-tions for adapting and complementing the MSR parameters, such as the intake rate and thresholds for interventions, and how to increase the speed of the MSR response including the pros and cons of introducing a hybrid system with price and quantity-based triggers. Preferable reforms to key elements of the MSR are proposed and assessed against the current and an enhanced cap architec-ture that might be agreed following the adoption of EU’s more ambitious emission reduction target for 2030. Veröffentlicht in Climate Change | 39/2021.
Das von der EU-Kommission bei der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) verfolgte Ziel ist neben einer gerechteren Verteilung der Agrargelder insbesondere eine umweltfreundlichere „grünere“ 1. Säule der GAP. Die Notwendigkeit für eine stärkere Ökologisierung der GAP wird u. a. auf Grund des dramatischen Artenrückgangs in der Agrarlandschaft, anhaltend hoher Nährstoffeinträge in Böden und Gewässer sowie aus europäischen und globalen Vorgaben zum Schutz der Biodiversität ersichtlich. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, dass die über die 2. Säule der GAP angebotenen freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Regionen relativ wenig in Anspruch genommen werden. Die zentrale Maßnahme zur Erreichung der Biodiversitätsziele, ergänzend zur Agrarumweltförderung, wurde für die Förderperiode ab 2015 in den ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) gesehen).
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unbekannt | 14 |
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