Die GAP-Reform 2013/2014 hat eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die zugunsten des Umweltschutzes von den Mitgliedsstaaten genutzt werden könnten. Diese werden derzeit von den Mitgliedsstaaten nicht ausreichend in Anspruch genommen. Vielmehr werden diejenigen Gestaltungsvarianten angewendet, die aus Sicht des Umweltschutzes negativ zu bewerten sind. Der vorliegende Bericht zeigt die Umsetzung der GAP-Reform in Frankreich, Niederlande, Dänemark und Österreich. Aus dem Bericht ergibt sich die Forderung aus Sicht des Umweltschutzes, die gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten optimaler zu nutzen und langfristig über eine grundlegende Überarbeitung der Agrarpolitik nachzudenken. Veröffentlicht in Texte | 48/2017.
The EU Commission proposals for the reform of the Common Agricultural Policy (CAP) for 2014-2020 aim at contributing to improved integration of agriculture, environmental protection and climate mitigation (integration scenario). Overall, they are to give more weight to the principle of “public money for public goods” and thus reinforce the legitimacy of the continued substantial expenditure on the agricultural sector. In the proposals, the KLU can see a number of good approaches in principle. However, in their finer detail these remain half-hearted and thus jeopardize the achievement of the objectives set out in the proposals.
The review of the market stability reserve (MSR) is one of the key elements of the forthcoming reform of the EU ETS. This report assesses if the MSR is designed in a way that it can fulfil its pur-pose to provide sufficient supply-side flexibility under the cap. The authors discuss different op-tions for adapting and complementing the MSR parameters, such as the intake rate and thresholds for interventions, and how to increase the speed of the MSR response including the pros and cons of introducing a hybrid system with price and quantity-based triggers. Preferable reforms to key elements of the MSR are proposed and assessed against the current and an enhanced cap architec-ture that might be agreed following the adoption of EU’s more ambitious emission reduction target for 2030. Veröffentlicht in Climate Change | 39/2021.
GAP-Reform bietet Chancen für umweltfreundlichere Landwirtschaft in der Breite Die Umweltprobleme in der Landwirtschaft sind an vielen Stellen noch nicht gelöst. Das zeigen die neuen „Daten zur Umwelt 2018. Umwelt und Landwirtschaft“ des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem die Konzentration auf wenige Fruchtarten, der hohe Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld und von Arzneimitteln im Stall belasten die biologischen Vielfalt und verunreinigen Gewässer, Böden und Luft immer noch mehr als nötig. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger wünscht sich daher für die nächste Runde der EU-Agrarreform (GAP): „Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik muss es endlich schaffen, dass nicht mehr die Betriebe das meiste Geld bekommen, die die meisten Flächen bewirtschaften, sondern diejenigen, die am meisten für die Umwelt tun – zum Beispiel gezielter düngen, weniger Pestizide einsetzen oder Blühstreifen und Ausgleichsflächen für Insekten schaffen. Mehr Ökologie darf kein Nischenthema sein. Wir brauchen mehr Umweltschutz auch in den konventionell arbeitenden Betrieben.“ Beispiel Stickstoff: Vor allem in Regionen mit intensiver Tierhaltung kommt es teils zu massiven Nährstoffüberschüssen. Über die Gülle gelangt der Stickstoff als Nitrat ins Grundwasser sowie Seen und Flüsse. Nitrat im Grund- und Oberflächenwasser wirkt überdüngend („eutrophierend“) und verursacht Kosten bei der Trinkwassergewinnung. Als Ammoniak und Lachgas entweicht Stickstoff auch in die Luft. Die Folgen sind erstens Bodenversauerung und Artenschwund. Zweitens trägt Lachgas auch zum Klimawandel bei, denn es ist sehr viel klimaschädlicher als CO2 . Die Stickstoffeinträge der Landwirtschaft gehen zwar zurück – von 118 Kilogramm pro Hektar 1993 auf noch 97 Kilogramm/Hektar im Jahr 2013. Allerdings hat sich dieser Trend in den vergangenen zehn Jahren deutlich verlangsamt. Deutschland ist daher noch weit von dem selbst gesetzten Ziel entfernt, den Stickstoffüberschuss auf 70 Kilogramm pro Hektar/Jahr zu reduzieren (im fünfjährigen Mittel der Jahre 2028 bis 2032). Beispiel Pflanzenschutzmittel: Auch der intensive Einsatz von Pestiziden auf Äckern und Feldern bleibt nicht folgenlos für die Umwelt. Zahlreiche Studien belegen, dass das Insektensterben im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln steht. Selbst im Grundwasser werden regelmäßig Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Pro Jahr werden auf einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche durchschnittlich 8,8 Kilogramm Pflanzenschutzmittel beziehungsweise 2,8 Kilogramm Wirkstoffe eingesetzt. Seit gut 20 Jahren stagniert der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau.* 2016 betrug der Absatz gut 32.000 Tonnen. Den größten Anteil daran hat die Gruppe der Herbizide , zum Beispiel Glyphosat. Ihr Einsatz sollte deutlich reduziert werden – auch zu Gunsten nichtchemischer Alternativen. Und: Um die schädlichen Auswirkungen der Herbizide zu kompensieren, braucht es mehr Flächen in der Landschaft, auf denen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden: Brachen und Blühstreifen, um bedrohten Vogel- und Insektenarten Lebensraum und Nahrungsgrundlage zu erhalten. Beispiel Lebensräume und Artenvielfalt: Vögel und andere Wildtiere sind auf intakte Lebensräume angewiesen. Die Landwirtschaft nutzt die meiste Fläche in Deutschland – und ist daher besonders gefordert. Ein Blick auf die Entwicklung der für Agrarland charakteristischen Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Steinkauz zeigt einen deutlich negativen Trend: Der Indikatorwert sank im Jahr 2014 auf 57 Prozent (Zielwert für das Jahr 2030: 100 Prozent). Im Jahr 1975 lag der Wert noch bei 117 Prozent. Auch der Anteil der Flächen mit hohem Naturwert, zum Beispiel artenreiches Grünland, Brachflächen oder Streuobstwiesen, sinkt. Demnach lag er im Jahr 2009 noch bei 13,1 Prozent – 2015 waren es noch 11,4 Prozent. Die Fläche von Dauergrünland beispielsweise sank in Deutschland von 5,3 Millionen Hektar im Jahr 1991 auf 4,7 Millionen Hektar im Jahr 2015. Fast die Hälfte aller auf Grünland vorkommenden Arten sind gefährdet oder bereits verschollen. * Eine frühere Version der Pressemitteilung hatte noch von einem steigenden Absatz seit 1994 gesprochen. Dies gilt nur, wenn auch inerte Gase im Vorratsschutz mit in die Betrachtung einbezogen werden. Diese sind jedoch ohne Umweltauswirkung und werden daher hier nicht weiter betrachtet.
Die Vorschläge der EU-KOM zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2014-2020 sind auf das Ziel ausgerichtet, zu einer besseren Integration von Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz beizutragen (Integrationsszenario). Sie sollen insgesamt dem Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ mehr Gewicht geben und so zu einer besseren Legitimation der immer noch erheblichen öffentlichen Mittel für den Agrarsektor beitragen. Die KLU sieht im Grundsatz eine Reihe guter Ansätze in den Vorschlägen, die im Detail aber halbherzig bleiben und damit die Zielerreichung der Reform in Frage stellen. Insbesondere kritisiert die KLU.
UBA: Schnelle Reform des EU-Emissionshandels und mehr Dekarbonisierung bei Gebäuden und Verkehr nötig Das Umweltbundesamt (UBA) hält es für möglich, die Klimaemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 60 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Zentral ist dabei eine schnelle Reform des EU-Emissionshandels: „Der Emissionshandel gehört zu den effizientesten EU-Klimaschutzinstrumenten. Ein Großteil der bis 2030 erforderlichen Emissionsminderungen kann und sollte durch ihn erfolgen. Gleichzeitig sind jedoch größere Emissionsminderungen in den Sektoren Gebäude und Verkehr erforderlich, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst werden.“ sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Die Europäische Kommission hatte im September 2020 vorgeschlagen, die Klima-Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Bis Mitte 2021 will die EU-Kommission die dafür nötigen Umsetzungs-Instrumente vorschlagen. In einem neuen Diskussionsbeitrag stellt das UBA mehrere Optionen vor, wie sich EU-weit sogar mindestens 60 Prozent Minderung bis 2030 umsetzen lassen. Sie betreffen sowohl den EU-Emissionshandel als auch Bereiche, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind, also zum Beispiel Gebäude und Verkehr. Dieser wissenschaftliche Anstoß des UBA ist ausdrücklich kein Beitrag im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft. Bei einem EU-Gesamtziel von minus 60 Prozent gegenüber 1990, müssten die Emissionen von Industrie- und Energieanlagen im Emissionshandel bis 2030 laut UBA um mindestens 66 bis 71 Prozent gegenüber 2005 sinken. UBA-Präsident Messner hält diesen zunächst überproportionalen Beitrag des klassischen Emissionshandels für durchaus realistisch: „Die tatsächlichen Emissionen von Energiewirtschaft und Industrie liegen seit vielen Jahren deutlich unterhalb der festgelegten Obergrenze im europäischen Emissionshandel. Dieses Cap muss an ein ambitionierteres EU-Klimaziel für 2030 angepasst werden. Über die Senkung der Zertifikatsmengen, die versteigert werden, könnte das schon kurzfristig umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Unternehmen hier schnell Planungssicherheit bekommen.“ Doch auch die bislang nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren, insbesondere Verkehr und Gebäude sowie Gewerbe, Teile der Industrie und die Landwirtschaft, müssen einen größeren Beitrag leisten als bisher. Bisher sind sie EU-weit für rund 60 Prozent der Emissionen verantwortlich. Eine Möglichkeit besteht darin, den Emissionshandel auch für Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Gas oder Öl einzuführen. Ein Emissionshandel für Brennstoffe würde helfen, auch diese Emissionen europaweit kosteneffizient und verlässlich zu senken. Außerdem würden beträchtliche Finanzmittel generiert, die die Staaten nutzen könnten, um klimafreundliche Investitionen anzustoßen. Auch eine solidarische Verteilung der Mittel innerhalb der EU ist wichtig. Entscheidend ist laut UBA, dass zu Beginn eine klare Trennung zwischen den klassischen EU-Emissionshandelssektoren (Energie und Industrie) und den neuen Sektoren (vor allem Gebäude und Verkehr) stattfindet. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Minderung vor allem in den klassischen Sektoren stattfindet – dort ist die Emissionsminderung aktuell kostengünstiger. Ein gemeinsames System würde daher zunächst keine ausreichenden finanziellen Anreize setzen, sich von klimaschädlichen Techniken bei Gebäuden und Mobilität zu verabschieden. Parallel zur Erweiterung des Emissionshandels sollten europäische Vorgaben wie verschärfte Flottengrenzwerte für PKW oder LKW oder eine deutlich beschleunigte Sanierung des Gebäudebestands verbindliche Anstöße für ein Absenken der Emissionen geben. “Wir brauchen für die Sektoren Gebäude und Verkehr einen gut abgestimmten Instrumenten-Mix. Dazu gehört neben dem Emissionshandel ein kluger Mix aus ordnungsrechtlichen und fiskalischen Instrumenten, etwa die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden.”, so UBA-Präsident Messner. Das UBA unterstützt daher das von der EU-Kommission für die erste Jahreshälfte 2021 angekündigte Klima -Gesetzespaket, mit dem die EU für ambitionierteren Klimaschutz bis 2030 fitgemacht werden soll. Ebenfalls eine Option für mehr Klimaschutz in der EU wäre eine Anpassung der individuellen, nationalen Emissionsbudgets aller Mitgliedstaaten an ein neues EU-Klimaziel. Dazu müsste ein stärkeres EU-Klimaziel auf alle Mitgliedstaaten neu aufgeteilt werden. Die Aushandlung einer solchen neuen Verpflichtung hält das UBA aber für potentiell sehr langwierig. Auch ein “Mechanismus zur Lückenschließung”, der den Mitgliedstaaten seitens der EU finanzielle Anreize gibt, mehr für den Klimaschutz zu tun, käme in Frage. Allerdings müsste eine ausreichende Finanzierung über EU-Mittel bereitgestellt werden und sichergestellt sein, dass Mitnahmeeffekte und Zielverfehlungen vermieden werden.
Im Mittelpunkt des Projektes stand die Frage nach der Wirkung der EU-Agrarreform von 2013 auf die landwirtschaftliche Nutzung in Deutschland, sowie die daraus resultierenden Umweltwirkungen. Dafür analysierte die Forschungsgruppe ausgewählte ländliche Entwicklungsprogramme und die Daten des Integrierten Verwaltungs-und Kontrollsystems (InVeKos). Die Ergebnisse zeigen, dass die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik kaum zu einer Verbesserung der Umweltwirkungen geführt hat. Die Dominanz von Monokulturen blieb im untersuchten Zeitraum bestehen und das verpflichtende Anlegen ökologischer Vorrangflächen führte nur zu einer geringfügigen Zunahme von Ackerbrachen. Veröffentlicht in Texte | 58/2019.
Obwohl rund 13 Prozent des Treibhausgas -Ausstoßes in Deutschland direkt oder indirekt aus der Landwirtschaft stammen, fehlen bislang noch konkrete Klimaschutzziele und Handlungskonzepte für diesen Bereich. Das UBA -Papier untersucht deshalb die Möglichkeiten und Grenzen eines Emissionshandels in der Landwirtschaft. Es zeigt, dass noch erheblicher Forschungsbedarf besteht und der Emissionshandel durch weitere Instrumente flankiert werden müsste. Dazu gehört auch eine Reform der EU-Agrarpolitik. Veröffentlicht in Climate Change | 01/2013.
2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu reduzieren. Insbesondere wurde das Greening eingeführt, dass Landbewirtschaftende verpflichtet umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden umzusetzen. Mithilfe von Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde die GAP-Reform auf ihre Umweltwirkung hin analysiert. Konkret wurde untersucht wie die Einführung des Greenings sich auf ökologisch wertvollen Flächen, die Vielfalt von Ackerkulturen, den Erhalt des Dauergrünlandes und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausgewirkt hat. Veröffentlicht in Texte | 75/2022.
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für 2014-2020 ist eine Stärkung ökologischer Aspekte unverzichtbar. Eine Rechtfertigung des EU-Agrarhaushalts ist aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) künftig nur noch nach dem Prinzip „Öffentliche Gelder für öffentliche Güter“ möglich. Gerade in der ersten Säule der GAP (den Direktzahlungen) ist dieses Prinzip bisher jedoch nicht verankert. Um dies innerhalb des politisch realistischen Rahmens zu erreichen, ist die Einführung einer effektiven und verbindlichen Ökologisierungskomponente („Greening“) innerhalb der ersten Säule unverzichtbar.