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Sachstand über gefährliche Stoffe in Produkten aus Massenkunststoffen und Ableitung von Anforderungen an Rezyklate

Um das Ziel der Stärkung des Kunststoffrecyclings im Sinne der zirkulären Ökonomie zu erreichen, ist es notwendig, die Kenntnis über Additive, gefährliche Stoffe (eingestuft gemäß CLP-Verordnung oder SHVC nach REACH) und Degradationsprodukte in Kunststoffen sowie über Kontaminationen in Kunststoffabfällen zu vertiefen. Das Vorhaben soll an die Ergebnisse des Berichtes UM 19 34 5080 anknüpfen und die Frage des Gehaltes an gefährlichen Stoffen und der Rezyklatqualität für Produkte aus Massenkunststoffen wie Haushaltswaren, Sport/Spiel/Freizeit, Möbel, Landwirtschaft und Verpackungen untersuchen. Ziele des Vorhabens sind: 1) Gesamtüberblick über die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Kunststoffen, welche üblicherweise für die betrachteten Anwendungen zum Einsatz kommen, 2) Identifizierung und Entwicklung von Verfahren zur Identifikation und Quantifizierung gefährlicher Stoffe zur Beurteilung des Aufbereitungserfolges und 3) Ableitung von Anforderungen an Kunststoffrezyklate für ausgewählte Einsatzbereiche.

Alternativmethoden: Erreichung der regulatorischen Akzeptanz des impedanzbasierten Augenschädigungstests (ImAi-2), Testung von Multikomponentensystemen

Weiterentwicklung der Anforderungen an die Formaldehyd- und VOC-Emissionen beim Blauen Engel für Holzwerkstoffe und andere innenraumrelevante Produkte

Bei den Vergabekriterien des Blauen Engels für innenraumrelevante Produkte sind Begrenzungen der Emissionen ein wichtiger Aspekt. Besonders im Fokus stehen dabei in der Regel die flüchtigen organischen Stoffe ('volatile organic compounds', VOC). Formaldehyd wird aufgrund seiner besonderen Eigenschaften einzeln betrachtet. Formaldehydemissionen treten insbesondere bei Produkten aus Holz und Holzwerkstoffen, aber auch bei anderen auf. Im Jahr 2014 wurde Formaldehyd auf europäischer Ebene bezüglich seiner Kanzerogenität in die Stufe 1B gemäß CLP-Verordnung hochgestuft. Das hat zur Folge, dass aktuell im Zusammenhang mit REACH seitens der ECHA ein übliches Beschränkungsverfahren läuft. Das UBA hat in einem Forschungsvorhaben insbesondere die aktuelle Situation bei Holzwerkstoffen untersuchen lassen und mit der BAM ein neues Prüfverfahren für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen für die Einhaltung der Anforderungen an die nationalen Bestimmungen der Chemikalien-Verbotsverordnung entwickelt. BMU hat dieses im Bundesanzeiger veröffentlich. Sowohl das neue nationale Prüfverfahren als auch die zu erwartenden europäischen Regelungen führen dazu, dass auch die Anforderungen beim Blauen Engel zu überprüfen und ggf. anzupassen sind. Um das fachlich zu unterstützen, sollen geeignete Produktprüfungen durchgeführt und anhand der Ergebnisse entschieden werden, wie diese Anpassungen sinnvoll gestaltet werden können. Die konkrete Umsetzung wird im fachlichen Austausch mit den betroffenen Industrien und den Prüfinstituten geschehen.

Alternativmethoden: Validierung eines impedanzbasierten Augenschädigungstests zur Erkennung aller GHS-Kategorien

Alternativmethoden: Validierung eines impedanzbasierten Augenschädigungstests zur Erkennung aller GHS-Kategorien, Teilprojekt B

Alternativmethoden: Validierung eines impedanzbasierten Augenschädigungstests zur Erkennung aller GHS-Kategorien, Teilprojekt C

Alternativmethoden: Validierung eines impedanzbasierten Augenschädigungstests zur Erkennung aller GHS-Kategorien, Teilprojekt D

Alternativmethoden: Validierung eines impedanzbasierten Augenschädigungstests zur Erkennung aller GHS-Kategorien, Teilprojekt A

Weiterentwicklung des Umweltzeichen Blauer Engel - Entwicklung und Überprüfung von Vergabekriterien: TV 2 - Stoffliche Anforderungen in Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel - Erarbeitung eines Handlungsleitfadens

a) Die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen schreitet voran. Immer mehr Stoffe unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Dies betrifft auch Stoffe, die weitverbreitet sind oder zum täglichen Gebrauch gehören, wie beispielsweise Tenside oder Titandioxid. Die Betrachtung verschiedener stoffrechtlicher Bewertungen durch die ECHA, den RAC, die BPV und die daraus resultierende Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe in Hinsicht auf das Umweltzeichen Blauer Engel ist daher von großer Bedeutung. Ein zu restriktiver Ausschluss von Stoffen kann die Vergabe von Zeichennutzungsverträgen zum Erliegen bringen; eine zu weite Öffnung kann das Vertrauen in den Blauen Engel beschädigen. Daher stellt sich die Frage, wie ein möglicher Kompromiss zur zunehmende Kennzeichnung von Stoffen in Bezug auf ein Blauer Engel-Produkt im Einklang mit Artikel 25 der CLP-Verordnung aussehen kann. Das Forschungsvorhaben soll hierzu Beiträge auf stofflicher Ebene und auf der Ebene der Produkte liefern. b) Ziel ist ein Handlungsleitfaden für die Erarbeitung von Vergabegrundlagen, der nicht nur zwischen Erzeugnissen und Gemischen unterscheidet, sondern auch für die Weiterentwicklung ausgewählter Vergabegrundlagen konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet.

Schutz der Bodenorganismen: Entwicklung von Toxizitätskriterien für Bodenorganismen im Rahmen der Einstufung von Stoffen sowie der PBT-Bewertung

Für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierender und toxischer Stoffe (PBT-Stoffe) sowie für die Einstufung und Kennzeichnung ist die Beurteilung von Stoffen hinsichtlich ihrer Toxizität (T) ein entscheidendes Kriterium. Für die Ermittlung von für die Umwelt gefährlichen Eigenschaften werden in der CLP-Verordnung und zur Bewertung des T-Kriteriums (PBT-Stoffe) ausschließlich Effekte auf aquatische Organismen herangezogen. Die Exposition von Stoffen in die Umwelt erfolgt jedoch nicht nur über das aquatische Kompartiment sondern über verschiedene Eintragswege auch in den Boden. Effekte auf terrestrische Organismen werden in den Stoffregulierungen (z.B. REACH, Pflanzenschutzmittel, Biozide) für die Risikobeurteilung ermittelt. Diese werden jedoch bei der PBT-Bewertung und in der CLP-Verordnung nicht betrachtet, da keine Kriterien für die terrestrische Toxizität festgelegt sind. In diesem Vorhaben soll untersucht werden, ob terrestrische Organismen ausreichend durch die gewässerbezogenen Toxizitätskriterien geschützt werden, welche terrestrischen Toxizitätskriterien abgeleitet werden können und wie diese in Verordnungen und Leitfäden implementiert werden können.

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