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Bonner Konvention erklärt 2009 zum Jahr des Gorillas

Die Bonner Konvention hat das Jahr 2009 zum Jahr des Gorillas erklärt. Partner dieser Kampagne sind das Great Apes Survival Partnership (GRASP) in Verbindung mit UNEP und UNESCO sowie der Weltverband für Zoologische Gärten und Aquarien (WAZA). Mit dieser Aktion sollen die in Afrika akut vom Aussterben bedrohten Menschenaffen besser geschützt werden. Drei der vier Gorilla- Arten sind auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN als «vom Aussterben bedroht» klassifiziert. Zu den Bedrohungen gehören die Jagd zum Verzehr und für die traditionelle Medizin, die Zerstörung der Lebensräume durch Abholzung und Bergbau, bewaffnete Konflikte und Erkrankungen wie Ebola.

20 Jahre Seehundschutz im Wattenmeer

Am 16. Oktober 1990 unterzeichneten die Länder Dänemark, Deutschland und die Niederlande das erste Abkommen unter der Bonner Konvention. Das Seehundschutzabkommen wurde nach dem ersten großen Seehundsterben von 1988 beschlossen, als beinahe 60% der Seehundpopulation im Wattenmeer verendeten. Die Erholung der Seehundbestände im Wattenmeer ist eine echte Erfolgsgeschichte des Seehundschutzabkommens. Die Anzahl der Seehunde im trilateralen Wattenmeer steigt. Insgesamt wurden in Dänemark, Deutschland und den Niederlanden 21.600 Seehunde während der Seehundzählung 2009 erfasst. Auch die Kegelrobben, formal nicht im Abkommen zum Schutz von Seehunden im Wattenmeer berücksichtigt, weisen eine ansteigende Populationsentwicklung in den letzten Jahren auf. Allein 2009 wurden im trilateralen Wattenmeergebiet 2.800 Kegelrobben erfasst.

IPBES Sekretariat geht nach Bonn

Auf Einladung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen UNEP verhandelten in Panama etwa 300 Delegierte aus über 100 Staaten vom 16. bis 21. April 2012 über mögliche Funktionen, Aufgaben, Rechtsstatus, Verwaltungsstruktur und Finanzierung des neuen internationalen Wissenschaftlergremiums für Biodiversität (IPBES). Die internationale Gemeinschaft beschloss am 19. April 2012, dass das VN Sekretariat des neuen Gremiums in Bonn angesiedelt werden soll. Das deutsche Angebot überzeugte unter anderem dadurch, dass Bonn bereits Sitz von 18 VN Organisationen mit rund Tausend Beschäftigten im Bereich Umwelt-, Klima- und Naturschutz ist, die überwiegend auf dem UN Campus im ehemaligen Parlamentsviertel am Rhein untergebracht sind. Von besonderer Bedeutung für die künftige Arbeit von IPBES sind die Sekretariate der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), der Wüstenkonvention (UNCCD) und der Bonner Konvention über die wandernden Tierarten (UNEP/CMS).

Internationales Jahr der Fledermaus 2011- 2012

Am 22. September 2010 wurde in Prag eine von der UNEP unterstützte zweijährige Kampagne zum Schutz von Fledermäusen gestartet. Die Kampagne wird gemeinsam vom Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (Bonner Konvention/ CMS) und dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (UNEP/EUROBATS) durchgeführt. 2011 stehen die Fledermäuse in Europa im Mittelpunkt der Kampagne, 2012 wird auf der ganzen Welt für die Säugetiere geworben. Sie sollen so mehr positive Aufmerksamkeit als bisher bekommen. Obwohl Fledermäuse wichtiger Bestandteil vieler Ökosysteme auf der ganzen Welt sind, werden sie oft gefürchtet, abgelehnt und verfolgt. Von den weltweit etwa 1.100 Fledermausarten ist deshalb rund die Hälfte bedroht.

11. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (COP11)

Vom 4. bis 9. November 2014 fand in Quito/ Ecuador die 11. Konferenz der Vertragsstaaten der Bonner Konvention statt. Experten aus über 120 Staaten berieten über den besseren Schutz der Zugvögel und über höhere Schutzstandards für andere bedrohte Arten. Ein wichtiges Thema war der Kampf gegen die Vergiftung von Zugvögeln. Die Staaten nahmen eine Resolution an, die sich für ein Verbot von bleihaltiger Munition innerhalb von drei Jahren ausspricht.Verabschiedet wurde auch ein Aktionsplan zum Schutz terrestrischer Vogelarten für die Region Afrika/Eurasien. Ferner beschloss die Konferenz, eine internationale Taskforce zur Bekämpfung der illegalen Zugvogelverfolgung einzusetzen, etwa im Mittelmeerraum. Zu den Gewinnern der Konferenz zählt der Eisbär, der in Zukunft mit größeren Schutzanstrengungen der Staatengemeinschaft rechnen kann – ebenso wie unter den Vögeln die Blauracke, die Großtrappe, der Sandstrandläufer und der Knutt. Auch Haie und Rochen, die durch Überfischung und Beifang zunehmend in ihren Beständen gefährdet sind, werden unter den Schutz der Bonner Konvention gestellt: Verschiedene Arten wie der Sägerochen, der Seiden- und der Hammerhai sowie die Mantas werden nun gelistet. Die "Central Asian Mammals Initiative" soll die in Zentralasien vorkommenden Lebensräume wie Steppen, Gebirge und Wüsten schützen. Gemeinsam mit dieser Resolution wurde ein Arbeitsprogramm zum Schutz der Zugwege von Großsäugern in Zentralasien verabschiedet. Damit soll der Schutz wandernder Tierarten auch beim Bau von großen Trassen berücksichtigt werden.

ASCOBANS

Das Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee wurde am 13. September 1991 im Rahmen der Bonner Konvention abgeschlossen und trat am 29. März 1994 in Kraft. Am 03. Februar 2008 wurde das Abkommensgebiet erweitert und der Name entsprechend angepasst (Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee, des Nordostatlantiks und der Irischen See). ASCOBANS deckt alle in dem Gebiet vorkommenden Zahnwalarten mit Ausnahme des Pottwals ab.

Weltzugvogeltag

Der Weltzugvogeltag ist eine globale, jährlich stattfindende Kampagne zum weltweiten Schutz von Zugvögeln und ihrer Lebensräume. Organisiert wird er vom Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel(AEWA)in Zusammenarbeit mit dem Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS).Beide sind internationale Abkommen, die durch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwaltet werden. Der erste Weltzugvogeltag fand vom 8. bis 9. April 2006 statt. Der Weltzugvogeltag wird jährlich am zweiten Wochenende im Mai begangen.

Vertragsstaaten beschließen höheren Schutzstatus für wandernde Tierarten

Vom 22. bis zum 28. Oktober 2017 tagte die 12. Internationale Artenschutzkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS COP 12) in Manila/ Philippinen. Mehr als dreißig Tier- beziehungsweise Unterarten wurden neu unter den Schutz des Übereinkommens aufgenommen. Darunter sind bedrohte Arten wie Giraffe, Leopard, Löwe und Schimpanse. Auch der vom Aussterben bedrohte afrikanische Wildesel, der nur noch mit rund zweihundert Exemplaren in trockenen Gebieten Nordostafrikas vorkommt, wird absolut geschützt. Mit einer neuen von CMS und dem Artenschutzabkommen CITES gemeinsam getragenen afrikaweiten Initiative sollen konkrete Schritte zum Schutz von Leopard, Löwe, Wildhund und Gepard ergriffen werden. Auch in ihren Beständen stark rückläufige Haiarten wie Engelhai und Walhai werden zukünftig noch besser geschützt. Weitere wichtige Konferenz-Beschlüsse waren: Die Einrichtung eines Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Konvention (Compliance). Außer Staaten und dem Sekretariat können auch Nichtregierungsorganisationen Verstöße überprüfen lassen. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Unterwasserlärm – hiervon werden besonders Wale und Delfine profitieren. Neue Aktivitäten gegen illegalen Fang oder Tötungen von Vögeln.

Afrikanisch-eurasisches Wasservogelabkommen (AEWA)

Das Afrikanisch-eurasische Wasservogelabkommen wurde am 16. Juni 1995 im Rahmen der Bonner Konvention in Den Haag verabschiedet und trat am 11. November 1999 völkerrechtlich in Kraft. Mit Stand November 2008 sind 62 der 118 Anrainerstaaten in Afrika, Europa und Zentralasien beigetreten. Das Abkommen schützt nach ökologischen Kriterien definierte 255 Wasservogelarten. Alle Maßnahmen müssen den gesamten Jahreslebensraum der Vögel berücksichtigen.

Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen, EUROBATS

Mit dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, den Schutz der 45 europäischen Fledermausarten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Das Abkommen steht nicht nur europäischen Staaten offen, sondern allen Arealstaaten, die zum Verbreitungsgebiet mindestens einer europäischen Fledermauspopulation gehören. Als wichtigste Instrumente sieht das Abkommen Regelungen zur Entnahme von Tieren, die Benennung von bedeutsamen Schutzgebieten sowie die Förderung von Forschung, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit vor. Der Text des Abkommens wurde im September 1991 während der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention in Genf ausgearbeitet. Das Abkommen trat am 16. Januar 1994 in Kraft, nachdem fünf Staaten (Deutschland, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden) es ratifiziert hatten.

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