<p>Recycling-Toilettenpapier und -Taschentücher schonen die Umwelt</p><p>Wie Sie Hygienepapiere und Taschentücher nachhaltig nutzen</p><p><ul><li>Kaufen Sie Hygienepapiere wie Papiertaschentücher, Toilettenpapier oder Küchenrolle aus 100 Prozent Recyclingpapier (Blauer Engel). </li><li>Nutzen Sie papierfreie Alternativen wie waschbare Stofftaschentücher, Stoffhandtücher und Stoffservietten oder Wischtücher.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Die Herstellung von Hygienepapier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und führt zur Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden. Bei Hygienepapieren kommt hinzu, dass die Papierfasern nach dem Gebrauch über die Kanalisation oder als Abfall entsorgt werden. So gehen sie dem Papierkreislauf verloren.</p><p><strong>Kauf von Recyclingpapier:</strong> Es gibt für jede Art von Hygienepapier auch eine qualitativ hochwertige Alternative aus Recyclingpapier. Es gibt genügend Recycling-Produkte, die den Vergleich mit Frischfasern in Sachen Nutzerkomfort nicht scheuen müssen, wie zum Beispiel ein <a href="https://www.test.de/Toilettenpapier-Drei-klare-Sieger-1390020-0/">Test der Stiftung Warentest </a>bestätigt. Das gilt für Papiertaschentücher, für Küchenrollen, für Servietten wie für Toilettenpapier. Der <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/hygiene-papiere-toilettenpapier-kuechenrollen-taschentuecher-bis-12-2023">Blaue Engel</a> garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden und keine gefährlichen Chemikalien eingesetzt werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund).</p><p><strong>Gesundheitlich unbedenklich:</strong> Hygienepapiere aus Recyclingpapier mit dem <strong>Blauen Engel</strong> sind für alle bestimmungsgemäßen Anwendungen geeignet. Die Papiere und die eingesetzten chemischen Zusätze entsprechen der Empfehlung "Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt" des Bundesinstitutes für Risikobewertung. Sie halten die Grenzwerte aus den ergänzenden Hinweisen zur Beurteilung von Hygienepapieren ein. Farbmittel, die Schwermetalle wie Quecksilber, Blei, Cadmium oder Chrom-VI enthalten, sind ebenso verboten wie Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind. Damit gelten für Hygienepapiere mit dem <strong>Blauen Engel</strong> schärfere Maßstäbe als für Hygienepapiere aus Primärfasern.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation: </strong>Zu den Hygienepapieren zählen unter anderem Toilettenpapier, Papierhandtücher, Taschentücher, Kosmetiktücher, Servietten, Küchentücher, Putztücher und Abdecktücher (z.B. im medizinischen Bereich). In Deutschland wurden 2024 gemäß Leistungsbericht des Verbands DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. insgesamt rund 1,45 Mio. t Hygienepapiere verbraucht (Verbrauch = Produktion + Import - Export). Der Pro-Kopf-Verbrauch liegt damit seit vielen Jahren relativ konstant bei 18-19 kg. Der Altpapieranteil in der Produktion ging allerdings in den letzten 20 Jahren laut Bericht deutlich von 75 auf 39 Prozent zurück. Wir spülen damit unsere Wälder ins Klo, denn Hygienepapiere werden in der Regel nur einmal verwendet und gehen anschließend dem Papierkreislauf über die Kanalisation oder die Entsorgung verloren. Deshalb sollten Hygienepapiere ausschließlich aus bereits mehrfach recycelten Sekundärfasern mittlerer und unterer Altpapierqualitäten bestehen. Dies sind Altpapiere, die über 85 Prozent des Altpapieraufkommens ausmachen. Der Einsatz dieser Altpapierqualitäten trägt entscheidend dazu bei, die Zahl der Wiederverwendungen einer Papierfaser zu erhöhen und damit den Druck auf die Ressource Holz zu reduzieren.</p><p>In Deutschland selbst sind die ökologischen und sozialen Standards für die Papier- und Zellstoffproduktion sowie für die Waldbewirtschaftung im weltweiten Vergleich hoch. Doch 57 Prozent des verbrauchten Papiers, Karton, Pappe und über 75 Prozent des eingesetzten Zellstoffs für die deutsche Papierindustrie stammen aus dem Ausland – ein zunehmender Anteil aus Plantagen in Entwicklungs- und Schwellenländern. In den südlichen Ländern werden oft massive Probleme durch den Anbau und die Produktion von Zellstoff verursacht. Immer mehr Papierfasern für den deutschen Hygienepapiermarkt stammen aus Brasilien – auch von ökologisch umstrittenen Plantagen. </p><p>Die Ökobilanz für graphische Papiere und Hygienepapiere zeigt: In fast allen betrachteten Kategorien hat Recyclingpapier Vorteile gegenüber Frischfaserpapier und ist somit erste Wahl. Durchschnittlich spart die Produktion von Recyclingpapier:</p><p>Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a> und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein potenzielles Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern. Um den Kohlenstoffspeicher in Wäldern zu erhalten oder gar zu erhöhen, sollte der Anteil von Recyclingfasern maximiert werden.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Empfehlung XXXVI "Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt" des Bundesinstitutes für Risikobewertung stellt keine gesetzliche Grundlage dar, wird aber vom Markt als hilfreicher Produktstandard akzeptiert.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-sonstige-konsumgueter">Marktanteil von Hygienepapieren mit dem Blauen Engel</a> ist von 2014 bis 2020 bei privaten Haushalten auf knapp 12 % deutlich zurückgegangen (siehe Abb.). Der Blaue Engel ist für Hygienepapiere der beste Orientierungsmaßstab. Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Hygienepapiere weniger hilfreich:</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:</p><p>Quellen:</p>
Unter REACH sind Hersteller und Importeure einer Chemikalie verpflichtet in einem Registrierungsdossier die notwendigen Informationen zusammenzufassen um das Risiko dieser Chemikalie für Mensch und Umwelt abzuschätzen. Die fachliche und wissenschaftliche Qualität der Registrierungsdossiers muss hoch sein, denn alle Ziele und Vorgaben der REACH-Verordnung, auch eventuell notwendige Regulierungsmaßnahmen, bauen auf die Daten und Informationen im Registrierungsdossier auf. Im Rahmen der Dossierbewertung ist die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verpflichtet 5% der Registrierungsdossiers zu überprüfen. Erste Ergebnisse zeigten, dass viele Registrierungsdossiers mangelhaft sind. Um die Qualität der Registrierungsdossiers systematisch zu überprüfen wurden 2014 in der Studie 'REACH Compliance' (FKZ 3714 67 4200) 1814 Registrierungsdossiers der ersten REACH Registrierungsperiode für Stoffe mit einem jährlichen EU-Herstellungs- oder Importvolumen von über 1000 Tonnen auf Vollständigkeit geprüft. Anhand von sieben ausgewählten Endpunkten wurden die Dossiers den Kategorien 'compliant', 'non-compliant' und 'komplexer Fall' zugeordnet. Dabei erwiesen sich 58 % der Dossiers als 'non-compliant' und 42 % als 'komplexer Fall'. In dieser Studie soll - aufbauend auf diesen Erfahrungen und den bisherigen Ergebnissen aus der Dossierbewertung der ECHA - eine analoge Prüfung ausgewählter Dossiers der zweiten Registrierungsperiode (größer als 100 t jährliches Import- oder Herstellungsvolumen) durchgeführt werden. Diese Prüfung soll neben den sieben Endpunkten die Validität der Angaben zur Stoffidentität erfassen. Dabei soll geprüft werden, ob die Identität der registrierten Stoffe ausreichend präzise entsprechend der ECHA guidance for identification and naming of substances beschrieben ist. Zusätzlich soll an einer zufällig ausgewählten Stichprobe geprüft werden, ob mit den lead und member Dossiers tatsächlich die gleichen Stoffe registriert worden sind.
Zur Vernetzung der Stärkemoleküle in Stärkekleistern und Steuerung der rheologischen und klebetechnischen Eigenschaften, kommt Borax (Natriumtetraborat) zum Einsatz. Seit 2010 sind Borsäure und Natriumborate von der European Chemical Agency (ECHA) als CMR Stoffe (cancerogen, mutagen und reprotoxisch) 'besonders besorgniserregend' eingestuft. 2011 erfolgte im Rahmen von REACH eine Verschärfung der Einstufung, die alle Borverbindungen als SVHC-Stoffe zusammenfasste (Substances of Very High Concern) und eine Kennzeichnung ab einem Gehalt von 0,1% vorschreibt. Erfolgt eine weitere Verschärfung der EU-Richtlinie zur Einstufung borhaltiger Substanzen, oder wird die Zulassung zur Anwendung von Borax in Wellpappenklebstoffen vollständig entzogen, können handelsübliche Stärkeklebstoffe für die Wellpappenherstellung nicht mehr eingesetzt werden. Da Borverbindungen bei der Herstellung von Stärkeleimen nach heutigem Stand der Technik unersetzlich sind, besteht die Gefahr, dass Stärke mit der Wellpappenindustrie einen der wichtigsten Märkte verliert, und vollständig durch erdölbasierte Klebstoffsysteme ersetzt wird. Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll eine neuartige stärkebasierte Wellpappenverklebung durch Substitution umweltbedenklicher boraxhaltiger Stärkeklebstoffsysteme bei gleichzeitigem Erhalt der Klebe- und Verarbeitungseigenschaften entwickelt werden. Durch Definition und Erprobung alternativer Vernetzungssysteme, sollen innovative boraxfreie Stein-Hall-Klebstoffe unter Berücksichtigung typischer Laufzeiten von Wellpappenmaschinen und wirtschaftlicher Aspekte in die industrielle Praxis überführt werden. Die Eignung der Neuentwicklung wird am Leistungsspektrum etablierter boraxhaltiger Klebstoffsysteme gemessen.
Zur Vernetzung der Stärkemoleküle in Stärkekleistern und Steuerung der rheologischen und klebetechnischen Eigenschaften, kommt Borax (Natriumtetraborat) zum Einsatz. Seit 2010 sind Borsäure und Natriumborate von der European Chemical Agency (ECHA) als CMR Stoffe (cancerogen, mutagen und reprotoxisch) 'besonders besorgniserregend' eingestuft. 2011 erfolgte im Rahmen von REACH eine Verschärfung der Einstufung, die alle Barverbindungen als SVHC-Stoffe zusammenfasste (Substances of Very High Cancern) und eine Kennzeichnung ab einem Gehalt von 0, 1% vorschreibt. Erfolgt eine weitere Verschärfung der EU-Richtlinie zur Einstufung borhaltiger Substanzen, oder wird die Zulassung zur Anwendung von Borax in Wellpappenklebstoffen vollständig entzogen, können handelsübliche Stärkeklebstoffe für die Wellpappenherstellung nicht mehr eingesetzt werden. Da Borverbindungen bei der Herstellung von Stärkeleimen nach heutigem Stand der Technik unersetzlich sind, besteht die Gefahr, dass Stärke mit der Wellpappenindustrie einen der wichtigsten Märkte verliert, und vollständig durch erdölbasierte Klebstoffsysteme ersetzt wird. Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll eine neuartige stärkebasierte Wellpappenverklebung durch Substitution umweltbedenklicher boraxhaltiger Stärkeklebstoffsysteme bei gleichzeitigem Erhalt der Klebe- und Verarbeitungseigenschaften entwickelt werden. Durch Definition und Erprobung alternativer Vernetzungssysteme, sollen innovative boraxfreie Stein-Hall-Klebstoffe unter Berücksichtigung typischer Laufzeiten von Wellpappenmaschinen und wirtschaftlicher Aspekte in die industrielle Praxis überführt werden. Die Eignung der Neuentwicklung wird am Leistungsspektrum etablierter boraxhaltiger Klebstoffsysteme gemessen.
Am 15. Februar 2013 veröffentlichte die Umweltorganisation ChemSec (International Chemical Secretariat) ihre überarbeitete Liste mit gefährlichen Chemikalien. Die sogenannten SIN-Liste ist eine Art Schattenliste der Nichtregierungsorganisationen, denen der Prozess in der EU zu langsam vonstatten geht. Auf der offiziellen Kandidatenliste für sehr besorgniserregende Stoffe (SVHC), stehen bisher 138 Chemikalien. Auch in dem kürzlich veröffentlichten Fahrplan für den Umgang mit SVHCs bis 2020, schätzte die EU-Kommission die Zahl der aufgenommenen Substanzen im schlechtesten Fall auf 440. Die 2008 erstmals veröffentlichte SIN-Liste enthält inzwischen 554 CMR-Stoffe, 20 Substanzen sind nachweislich persistent, bioakkumulativ oder toxisch und 52 weitere Stoffe, die ähnlich besorgniserregende Eigenschaften aufweisen.
Im Vorläufer-Vorhaben wurden die Registrierungsdossiers von Lead- und individuellen Registranten von Phase-in Substanzen mit einem Produktionsvolumen von 1000 tpa oder mehr auf die Datenverfügbarkeit hinsichtlich der REACH Standardanforderungen gescreent. In diesem Anschlussvorhaben, das eine genauere Untersuchung von identifizierten Beobachtungen und Problemen zum Ziel hat, soll auf diesen Ergebnissen aufgebaut werden. In einem ersten Projektteil soll geprüft werden, ob die Identität der registrierten Stoffe ausreichend präzise beschrieben ist. Hierfür soll an einer zufällig ausgewählten Stichprobe geprüft werden, ob innerhalb eines SIEFs tatsächlich die gleichen Stoffe registriert worden sind. Eine weitergehende Untersuchung ist erforderlich, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob die als 'Key Study' identifizierten Studien auch mit der registrierten Substanz durchgeführt wurden. Das Vorläufervorhaben wird vermutlich eine größere Anzahl von Dossiers ohne Entscheidung zu einzelnen Endpunkten ergeben. In dem folgenden Vorhaben soll geprüft werden, ob die Dossiers durch vertiefte Prüfung den Entscheidungen 'konform' oder 'nicht konform'mit den REACH Anforderungen zugeordnet werden können. Außerdem soll die Frage nach dem sogenannten 'Daten-Waiving' in den Registrierungsdossiers untersucht werden, die im Vorläufervorhaben nur erfasst, aber nicht bewertet wurde. Es soll u.a. geprüft werden, ob die Anwendungen ausreichend begründet wurden und inhaltlich gerechtfertigt waren, ob sich Trends ableiten lassen und welche Auswirkung die Anwendung von alternativen/non-testing Methoden hatte. Die REACH-VO steht weiterhin wegen hoher Forderungen von Tierversuchen in der Kritik, insbesondere wegen der Forderungen zu Studien zu den reproduktionstoxischen Eigenschaften. In einem weiteren Projektteil sollen daher Testvorschläge und ECHA-Entscheidungen gesichtet werden, um die Notwendigkeit weiterer Studien nach detaillierter Analyse der Datenlücken zur Fertilität und/oder Entwicklungstoxizität zu ermitteln.
Am 30. November 2010 endete die erste Registrierungsfrist nach der REACH-Verordnung. Die Frist galt für die gefährlichsten Stoffe (z.B. krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe), die pro Unternehmen in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, ferner für Stoffe mit hochtoxischen Auswirkungen auf die aquatische Umwelt, die pro Unternehmen in Mengen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, sowie für Stoffe, die in Mengen von über 1000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Ohne Registrierung dürfen diese Stoffe ab 1. Dezember 2010 nicht mehr legal hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. 24675 Dossiers wurden der ECHA zum Ablauf der Registrierungsfrist vorgelegt.
<p>Einstimmig unterstützten alle EU-Mitgliedstaaten vor Kurzem den deutschen Vorschlag, Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>-Kandidatenliste aufzunehmen. Benzo[a]pyren gehört zur Stoffgruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PAK#alphabar">PAK</a>). Die Chemikalie gilt wie einige andere PAK als krebserregend (Carcinogen) und ist daher ein sogenannter CMR-Stoff (<strong>C</strong>ancerogen, <strong>M</strong>utagen oder <strong>R</strong>eproduktionstoxisch). Für das Umweltbundesamt ist die Chemikalie auch deshalb besorgniserregend, weil sie in der Umwelt langlebig ist (<strong>P</strong>ersistent), sich stark in Organismen anreichert (<strong>B</strong>ioakkumulierend) und sehr giftig (<strong>T</strong>oxisch) für Wasserorganismen ist. Damit sind die Kriterien für einen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PBT#alphabar">PBT</a>-Stoff erfüllt.<br><br> Wegen der CMR und der PBT-Eigenschaften hatte Deutschland Benzo[a]pyren als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) zur Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste vorgeschlagen.<br><br>Bei Untersuchungen finden Prüflabore Benzo[a]pyren regelmäßig in Erzeugnissen wie Werkzeuggriffen oder Badeschuhen. Die Chemikalie wird allerdings Gummiartikeln nicht absichtlich zugesetzt. Benzo[a]pyren kann in Teerölen und bestimmten Ölen aus der Erdölverarbeitung enthalten sein. Diese Öle können Kunststoffen als Weichmacher oder zur Färbung beigemischt werden.<br> <br> Bestimmte PAK – darunter Benzo[a]pyren sind in Erzeugnissen EU-weit gesetzlich geregelt (EU Nr. 1272/2013). Damit sind Erzeugnisse mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg (0.0001%) eines der acht krebserregenden PAK verboten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von 0,5 mg/kg (0,00005%). Diese Grenzwerte gelten auch für Teile von Erzeugnissen, die mit menschlicher Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen können.<br> <br>Die Aufnahme von Benzo[a]pyren auf die REACH-Kandidatenliste ergänzt dieses Verbot, denn ab sofort können Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich ihre Auskunftsrechte für PAK-haltige Produkte nutzen. Handel und Hersteller sind verpflichtet für alle Erzeugnisse Auskunft zu erteilen, die mehr als 0,1 % Benzo[a]pyren enthalten.<br> <br> Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundsamtes:</p>
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht erstmals eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Dazu zählen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und persistente, bioakkumulierende, toxische Stoffe (PBT-Stoffe) – also solche, die sich langlebig in der Umwelt sowie dem menschlichen Körper verhalten, sich dort anreichern und giftig sind. Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Unternehmen ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen eine in der Liste identifizierte Chemikalie mit mehr als 0,1 Prozent enthalten ist.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 18 |
| Land | 1 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 8 |
| Text | 7 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 8 |
| Offen | 11 |
| Language | Count |
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| Deutsch | 17 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
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| Datei | 4 |
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| Keine | 5 |
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| Topic | Count |
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| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 15 |
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| Weitere | 19 |