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Erste Erfolge für REACH

Neue Auskunftspflichten für Unternehmen: Europäische Chemikalienagentur publiziert Liste besorgniserregender Stoffe Seit neuestem gelten für Unternehmen Auskunftspflichten über Stoffe mit besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht heute erstmals eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Dazu zählen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und persistente, bioakkumulierende, toxische Stoffe (PBT-Stoffe) – also solche, die sich langlebig in der Umwelt sowie dem menschlichen Körper verhalten, sich dort anreichern und giftig sind. Das hat Konsequenzen: Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Unternehmen ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen eine in der Liste identifizierte Chemikalie mit mehr als 0,1 Prozent enthalten ist. „Ich rate allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vom Handel zu verlangen, dass er die Information über besorgniserregende Chemikalien zur Verfügung stellt. Der Handel sollte sichere Produkte bei den Herstellern fordern”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Für besonders besorgniserregende Stoffe sieht ⁠ REACH ⁠ eine Zulassungspflicht vor. Das soll dazu führen, dass die Hersteller schrittweise weniger problematische Alternativstoffe oder –technologien einsetzen. Zwar bedeutet die Veröffentlichung in der so genannten Kandidatenliste für eine Chemikalie nur die Anerkennung als besonders besorgniserregend und ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassungspflicht. Es ist jedoch der erste Schritt dorthin. Den Grundstein dafür haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelegt: Sie haben die Vorschläge für die Aufnahme in die Kandidatenliste erarbeitet. Das ⁠ UBA ⁠ schlug als ersten ⁠ Stoff ⁠ für die Kandidatenliste Anthrazen vor, eine Chemikalie aus der Gruppe der Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠). Anthrazen ist ein ⁠ PBT ⁠-Stoff und wird wegen seiner schädlichen Wirkungen in Gewässern in der Europäischen ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ als „prioritär gefährlicher Stoff” geführt. Weitere besonders besorgniserregende Stoffe sind zum Beispiel die Weichmacher (Phthalate) Diethylhexyl (DEHP), Dibutyl (DBP) und Bezylbutyl (BBP) sowie das bromierte Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD), das in vielen Untersuchungen in der Umwelt und im menschlichen Blut nachgewiesen wurde. Die in der Kandidatenliste veröffentlichten 15 Stoffe sind nur der Anfang. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA arbeiten schon jetzt an neuen Vorschlägen für die Liste. Das UBA beteiligt sich weiter daran. Einen Schwerpunkt stellen dabei PBT-Stoffe, für Gewässer relevante Chemikalien und Stoffe mit Wirkungen auf das Hormonsystem dar.

Chemikalien: Umweltbundesamt schlägt fünf Anthracenöle für EU-weite Zulassungspflicht vor

Dennoch bleibt REACH bislang hinter den Erwartungen zurück Sie machen Gummi geschmeidig, sind aber giftig: Die aus Steinkohle gewonnenen Anthracenöle gehören zu den Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). PAK verbleiben generell lange in der Umwelt, reichern sich in der Nahrungskette an und sind giftig. Noch immer werden sie in Produkten wie Badelatschen oder Gummigriffen eingesetzt. Aus Autoreifen und Lebensmitteln hat die Europäische Union (EU) die PAK bereits weitgehend verbannt. Das Umweltbundesamt (UBA) möchte aber weiter gehen und schlägt der EU vor, für fünf Anthracenöle eine Zulassungspflicht einzuführen. Am 3. August 2009 ist es wieder soweit: Zum zweiten Mal nominieren die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Chemikalien für eine Zulassungspflicht nach ⁠ REACH ⁠, der EU-Chemikalienverordnung. Im vergangenen Jahr bemängelten Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, dass nur 16 Vorschläge eingingen; sie forderten, 276 Stoffe sofort zu ersetzen. REACH verlangt aber eine detailierte Risikobewertung der vorgeschlagenen Stoffe (Annex XV-Dossier) durch die Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Vermutlich deswegen gehen auch in diesem Jahr lediglich 14 Vorschläge ein, davon fünf aus dem ⁠ UBA ⁠. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, bedauert die zögerliche Haltung einiger EU-Mitgliedstaaten: „Bisher nutzen nur wenige Staaten die großen Chancen von REACH, Umwelt und Gesundheit besser zu schützen. Wir bieten anderen Mitgliedstaaten an, bei der Bewertung von Umweltgiften zu kooperieren und gemeinsam besonders besorgniserregende Chemikalien zu identifizieren.” Denn es gibt genug zu tun: Eine Arbeitsgruppe aus EU-Fachleuten unter Beteiligung deutscher Experten identifizierte über 400 Stoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder umweltschädigend sind. „Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen jetzt zügig zusammenarbeiten, um diese Stoffe schnell EU-weit zu regulieren.”, so Holzmann. Die ECHA hat diese Idee bereits aufgegriffen und für den 24. September 2009 alle zuständigen Behörden nach Helsinki eingeladen. Sind die Stoffe erst einmal als besonders besorgniserregend identifiziert, müssen Unternehmen dem Handel sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Anfrage mitteilen, ob diese Stoffe mit mehr als 0,1 Prozent in Produkten enthalten sind. Damit gibt die EU Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich für umweltfreundlichere Produkte zu entscheiden. Den Grundstein dazu legen die EU-Mitgliedstaaten mit ihren Vorschlägen - auch als ersten Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht. So sollen langfristig die schlimmsten Chemikalien vom Markt und aus der Umwelt verschwinden. Das UBA hat sich vorgenommen, weiterhin seinen Beitrag für einen Erfolg von REACH zu leisten: Schon jetzt stehen noch mehr ⁠ PAK ⁠ und weitere Umweltgifte auf der Agenda für 2010. Darunter sind auch Chemikalien, die das Hormonsystem stören.

Chemikalienverordnung REACH: Unternehmen müssen nachbessern

BfR und UBA prüfen über 1.800 Registrierungen für wirtschaftlich wichtige Chemikalien Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Die Informationen in den Registrierungsdossiers sind entscheidend, um mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Hier müssen die Unternehmen nachbessern – die Studie zeigt, an welchen Stellen.“ BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel: „Um die Qualität der Registrierungsdossiers zu verbessern, müssen fehlende oder ungenügende Daten zu den toxikologischen und ökotoxikologischen Endpunkten unbedingt ergänzt werden.“ Die EU-Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ verpflichtet die Europäische Chemikalienagentur ECHA, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu prüfen. Dazu Frau Krautzberger: „Die ECHA benötigt zusätzliche Ressourcen für die Prüfung der Registrierungen. Die Situation wird sich nur verbessern, wenn ausreichend Dossiers geprüft und unzureichende Registrierungen nicht akzeptiert werden.“ 58 Prozent der 1.814 geprüften Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode (2010) für wirtschaftlich wichtige Chemikalien erfüllen mindestens eine von sieben geprüften Anforderungen nicht, 27 Prozent sogar zwei oder mehr. Zu diesen Anforderungen zählen Informationen zum Abbau in der Umwelt  oder zu Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Ohne ausreichende Informationen können Gefährdungen von Mensch und Umwelt übersehen werden. Die Informationen aus der Registrierung sind entscheidend, damit industrielle und gewerbliche Verwender der Stoffe das Gefahrenpotenzial einschätzen und ggf. Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt treffen können. Unerlässlich sind die Informationen auch für die Hersteller von Verbraucherprodukten, die die Sicherheit ihrer Produkte verantworten. Die Behörden benötigen verlässliche Daten aus den Registrierungen, um regulierungsbedürftige Stoffe zu identifizieren. 42 Prozent der geprüften Dossiers bewertet das ⁠ BfR ⁠ als „komplex“.  Hier wurden Möglichkeiten des Datenverzichts in Anspruch genommen, z.B. unter Hinweis auf Daten zu ähnlichen Stoffen. Dies geschieht auch, um Tierversuche zu vermeiden. In einer Folgestudie wird nun detailliert geprüft, ob die Gründe hierfür wissenschaftlich plausibel sind. EU-Chemikalienverordnung REACH: Seit 2010 müssen Hersteller und Importeure ihre Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registrieren. Eine Registrierung muss Informationen enthalten, die es erlauben, die Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Das fordert die EU-Chemikalienverordnung REACH. Die ECHA ist verpflichtet, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Behörden der EU-Länder bewerten anhand dieser Dossiers die Risiken der Stoffe für die Gesundheit und die Umwelt. In begründeten Fällen fordern sie weitere Studien oder die gesetzliche Regulierung des Stoffeinsatzes. Unvollständige Informationen im Dossier können also zu nicht belastbaren Bewertungen der Chemikalien führen. In der ersten Registrierungsperiode mussten innerhalb kurzer Zeit über 4.300 Stoffe registriert werden. Darunter auch Zwischenprodukte und eingestufte Stoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (CMR-Stoffe) mit Produktionsmengen unter 1.000 Tonnen pro Jahr. Diese, ca. 2.300 Stoffe wurden von der Prüfung ausgenommen. Die verbleibenden ca. 2.000 Registrierungen für Stoffe mit hergestellten oder importierten Mengen von mehr als 1.000 Tonnen jährlich hat das BfR in der Studie geprüft. In der zweiten Registrierungsperiode (2013) wurde die Registrierungspflicht auf alle Stoffe ab jährlich 100 Tonnen Produktion bzw. Import ausgeweitet. 2018 endet die letzte Übergangsfrist der Registrierungspflicht. Bis dahin müssen alle noch verbleibenden Chemikalien registriert werden. Mit konformen Registrierungsunterlagen.

Schutz vor besorgniserregenden Chemikalien verbessert

REACH verpflichtet Unternehmen und stärkt Auskunftsrechte Die Europäische REACH-Verordnung verpflichtet Unternehmen ab dem 01. Juni 2011 besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) anzuzeigen. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Jochen Flasbarth fordert die Unternehmen auf, ihre Produktpalette genau zu überprüfen. „Stoffe mit solchen Eigenschaften haben in Produkten des täglichen Lebens nichts verloren. Sie gehören ersetzt.“, so Flasbarth. Er erinnert die Hersteller und den Handel, ihren Anzeigepflichten nachzukommen. Wer Produkte mit besorgniserregenden Chemikalien meiden möchte, kann seine Auskunftsrechte nutzen. Denn ⁠ REACH ⁠ verpflichtet den Handel und die Hersteller, Bürgerinnen und Bürgern auf Nachfrage mitzuteilen, ob ein ⁠ Erzeugnis ⁠ solche Stoffe enthält. Die Anfrage muss der Handel oder der Hersteller innerhalb von 45 Tagen beantworten. Die Auskunftspflicht ist nicht an den Kauf gebunden. Besonders besorgniserregende Stoffe (englisch: Substances of very high concern - SVHC): Hinter diesem Begriff verbergen sich Chemikalien, die die europäische Chemikalienverordnung REACH stärker regulieren soll. Dazu gehören krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien („CMR-Stoffe“) ebenso wie Stoffe, die lang in der Umwelt verbleiben, sich in Organismen anreichern und giftig sind („PBT-Stoffe“: persistent, bioakkumulierend, toxisch). Ähnlich problematisch sind Chemikalien, die das Hormonsystem stören können („Endokrine Disruptoren“). Ab dem 01. Juni 2011 gilt die Anzeigepflicht: Unternehmen müssen Ihre hergestellten oder importierten Erzeugnisse der Europäischen Chemikalienagentur melden, wenn diese mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes enthalten und dabei die eingesetzte Menge des Stoffes insgesamt mehr als eine Tonne pro Jahr beträgt.

SIN Liste Update

Am 15. Februar 2013 veröffentlichte die Umweltorganisation ChemSec (International Chemical Secretariat) ihre überarbeitete Liste mit gefährlichen Chemikalien. Die sogenannten SIN-Liste ist eine Art Schattenliste der Nichtregierungsorganisationen, denen der Prozess in der EU zu langsam vonstatten geht. Auf der offiziellen Kandidatenliste für sehr besorgniserregende Stoffe (SVHC), stehen bisher 138 Chemikalien. Auch in dem kürzlich veröffentlichten Fahrplan für den Umgang mit SVHCs bis 2020, schätzte die EU-Kommission die Zahl der aufgenommenen Substanzen im schlechtesten Fall auf 440. Die 2008 erstmals veröffentlichte SIN-Liste enthält inzwischen 554 CMR-Stoffe, 20 Substanzen sind nachweislich persistent, bioakkumulativ oder toxisch und 52 weitere Stoffe, die ähnlich besorgniserregende Eigenschaften aufweisen.

Erste Phase der REACH-Registrierung abgeschlossen

Am 30. November 2010 endete die erste Registrierungsfrist nach der REACH-Verordnung. Die Frist galt für die gefährlichsten Stoffe (z.B. krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe), die pro Unternehmen in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, ferner für Stoffe mit hochtoxischen Auswirkungen auf die aquatische Umwelt, die pro Unternehmen in Mengen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, sowie für Stoffe, die in Mengen von über 1000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Ohne Registrierung dürfen diese Stoffe ab 1. Dezember 2010 nicht mehr legal hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. 24675 Dossiers wurden der ECHA zum Ablauf der Registrierungsfrist vorgelegt.

Europäische Chemikalienagentur publiziert Liste besorgniserregender Stoffe

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht erstmals eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Dazu zählen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und persistente, bioakkumulierende, toxische Stoffe (PBT-Stoffe) – also solche, die sich langlebig in der Umwelt sowie dem menschlichen Körper verhalten, sich dort anreichern und giftig sind. Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Unternehmen ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen eine in der Liste identifizierte Chemikalie mit mehr als 0,1 Prozent enthalten ist.

Definition of best available techniques (BAT) in Europe: BAT for air emission reduction in the chemical industry sector in Germany

Die Europäische Kommission hat im September 2016 einen Informationsaustausch mit den Mitglied-staaten sowie den Industrie- und Umweltverbänden über die besten verfügbaren Techniken zur Ab-gasbehandlung in der chemischen Industrie begonnen. Ziel des Informationsaustausches ist die Erar-beitung eines prozessübergreifenden BVT-Merkblattes zur Abgasbehandlung in der chemischen In-dustrie, auf Englisch ćBREF on Common Waste Gas Treatment in the Chemical Sector̮ (WGC BREF). Mit diesem Forschungsbericht trägt das Umweltbundesamt zum Informationsaustausch bei. Ziel des Vorhabens war es, luftseitige Emissionswerte aus den Anlagen der chemischen Industrie in Deutsch-land zu ermitteln und in Verbindung mit der eingesetzten Minderungstechnik zu bewerten. Der vorlie-gende Bericht analysiert 2.972 Messungen aus 1.209 Emissionsquellen der chemischen Industrie. Dazu wurden 550 Messberichte zu Einzelmessungen erhoben und ausgewertet, so dass etwa jede vierte der rund 2000 Anlagen der chemischen Industrie im Bericht ausgewertet wird. Die Messungen stammen überwiegend aus den Jahren 2012 bis 2015. Es wurden Mittelwerte ausgewertet, die meis-tens auf drei Einzelmessungen beruhen und in der Regel nacheinander am selben Tag unter normalen Betriebsbedingungen im Zustand der höchsten Emissionen durchgeführt wurden. Messberichte zu wiederkehrenden Kurzzeitmessungen beinhalten Informationen zum Kontext der Messung, z.B. zum Abgasreinigungssystem, den angeschlossenen Prozessen und teilweise zu eingesetzten Stoffen. Infor-mationen zu kontinuierlichen Messungen wurden in diesem Projekt nicht erhoben und betrachtet. Das Projekt ermittelte folgende Umweltindikatoren als wesentlich für die chemische Industrie, da sie bei Anwendung von besten verfügbaren Techniken ein europaweites Minderungspotenzial aufweisen: Table 2: Wesentliche Umweltindikatoren der chemischen Industrie Charakter Parameter Summenparameter Staub, TOC, NOx, SOx, PCDD/F, weitere CMR-Stoffe, halogenierte nicht als CMR eingestufte Stoffe, besonders schädliche organische Stoffe, Metalle (drei Klassen) Einzelsubstanzen Ammoniak, Chlorwasserstoff, Chlor, Fluorwasserstoff, Bromwasserstoff, Methanol, Toluol, Benzol, Formaldehyd, Essigsäure, Ethylenoxid, Chlormethan, Propylenoxid, Vinylchlorid, Phenol, Dichlorethan. Die Auswertung zeigte, dass Konzentrationswerte stets zusammen mit dem Massenstrom betrachtet werden sollten. Erhöhte Konzentrationen können geringe Umweltauswirkungen haben, wenn sie mit geringen Abgasvolumina verbunden sind und somit nur kleine Massenströme verursachen. Bei der Festlegung von maximalen Massenströmen als Alternative zu maximalen Konzentrationswerten müs-sen jedoch der Arbeitsschutz und der Schutz der Nachbarschaft mit berücksichtigt werden. Im Ergebnis zeigt die Studie, dass Gewebefilter im Allgemeinen mittlere Staubkonzentrationen unter 5 mg/Nm3 erreichen. Wäscher bewirken i.A. Staubkonzentrationen < 10 mg/Nm3. Wenn keine Abgas-reinigung für Staubemissionen installiert war, lagen mittlere Massenströme unter 150 g/h. Für die Emissionen von Gesamt-C zeigt die Studie, dass mit thermischer Oxidation (TNV, RNV) im Allgemeinen mittlere Konzentrationswerte unter 5 mgC/Nm3 erreicht werden. Wäscher erreichen im Allgemeinen mittlere Werte unter 40 mgC/Nm3. Wenn keine Abgasreinigung für Gesamt-C installiert war, lagen die Massenströme unter 150 g/h. Emissionen von CMR-Einzelstoffen lagen i. A. unter 0,5 mg/Nm3. Für Stickstoffoxid-Emissionen lagen nur wenige Werte nach SCR-Anlagen vor, deren Konzentrations-mittelwerte lagen unter 80 mg/Nm3. NOx-Werte nach thermischen Abgasreinigungen betragen 100 mg/Nm3; gleichzeitig sind CO-Konzentrationen < 60 mg/Nm3 und Gesamt-C-Konzentrationen < 5 mgC/Nm3 erreichbar. Der Ammoniak-Schlupf lässt sich im Allgemeinen auf 3 mg/Nm3 begrenzen. Der Bericht diskutiert alle in Tabelle 2 genannten Emissionswerte. Zusätzlich zu den mit einer Abgas-reinigungstechnik erreichbaren Konzentrationswerten werden Massenstromschwellen vorgeschlagen. Quelle: Forschungsbericht

REACH-Compliance: Auswertung der Datenverfügbarkeit aus den REACH-Registrierungen

Das Projekt "REACH-Compliance: Auswertung der Datenverfügbarkeit aus den REACH-Registrierungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesinstitut für Risikobewertung durchgeführt. Die Verantwortung für die sichere Verwendung von Chemikalien obliegt unter REACH den Marktakteuren, die den Stoff in Europa in Verkehr bringen. Dafür müssen die jeweiligen Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA mit Hilfe eines Registrierungsdossiers registriert werden. Bis 2010 wurden die hoch tonnagigen Stoffe (größer als =1000 t/a), die umweltgefährlichen Stoffe (größer als =100 t/a) und die CMR-Stoffe (größer als =1 t/a) registriert. In diesem Projekt soll die Übereinstimmung mit den Anforderungen der REACH-Verordnung für Phase-In Stoffe mit einer Produktion von größer als 1000 t/a überprüft werden. Dazu sollen exemplarisch verschiedene obligatorische Angaben in den Registrierungsdossiers der so genannten Leadregistranten, bzw. der Registranten, die sich nicht an einem SIEF beteiligt haben, kursorisch geprüft und die Angaben klassifiziert werden. Die Angaben sollen statistisch ausgewertet und mit den Ergebnissen der Compliance Checks der ECHA verglichen werden.

Verfügbarkeit von Gesundheits- und Umweltdaten für hochtonnagige Chemikalien unter REACH - Phase II: Vertiefter Reach Compliance Check

Das Projekt "Verfügbarkeit von Gesundheits- und Umweltdaten für hochtonnagige Chemikalien unter REACH - Phase II: Vertiefter Reach Compliance Check" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesinstitut für Risikobewertung durchgeführt. Im Vorläufer-Vorhaben wurden die Registrierungsdossiers von Lead- und individuellen Registranten von Phase-in Substanzen mit einem Produktionsvolumen von 1000 tpa oder mehr auf die Datenverfügbarkeit hinsichtlich der REACH Standardanforderungen gescreent. In diesem Anschlussvorhaben, das eine genauere Untersuchung von identifizierten Beobachtungen und Problemen zum Ziel hat, soll auf diesen Ergebnissen aufgebaut werden. In einem ersten Projektteil soll geprüft werden, ob die Identität der registrierten Stoffe ausreichend präzise beschrieben ist. Hierfür soll an einer zufällig ausgewählten Stichprobe geprüft werden, ob innerhalb eines SIEFs tatsächlich die gleichen Stoffe registriert worden sind. Eine weitergehende Untersuchung ist erforderlich, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob die als 'Key Study' identifizierten Studien auch mit der registrierten Substanz durchgeführt wurden. Das Vorläufervorhaben wird vermutlich eine größere Anzahl von Dossiers ohne Entscheidung zu einzelnen Endpunkten ergeben. In dem folgenden Vorhaben soll geprüft werden, ob die Dossiers durch vertiefte Prüfung den Entscheidungen 'konform' oder 'nicht konform'mit den REACH Anforderungen zugeordnet werden können. Außerdem soll die Frage nach dem sogenannten 'Daten-Waiving' in den Registrierungsdossiers untersucht werden, die im Vorläufervorhaben nur erfasst, aber nicht bewertet wurde. Es soll u.a. geprüft werden, ob die Anwendungen ausreichend begründet wurden und inhaltlich gerechtfertigt waren, ob sich Trends ableiten lassen und welche Auswirkung die Anwendung von alternativen/non-testing Methoden hatte. Die REACH-VO steht weiterhin wegen hoher Forderungen von Tierversuchen in der Kritik, insbesondere wegen der Forderungen zu Studien zu den reproduktionstoxischen Eigenschaften. In einem weiteren Projektteil sollen daher Testvorschläge und ECHA-Entscheidungen gesichtet werden, um die Notwendigkeit weiterer Studien nach detaillierter Analyse der Datenlücken zur Fertilität und/oder Entwicklungstoxizität zu ermitteln.

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