Das Projekt "Ermittlung von Effekten des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut Wohnen und Umwelt GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist das wichtigste Förderprogramm zur Energieeinsparung im deutschen Gebäudebestand. Im Jahr 2007 wurden zinsvergünstigte Kredite mit einem Volumen von mehr als 1,9 Mrd. € für Maßnahmen an ca. 83.000 Wohnungen vergeben. Darüber hinaus gab es Investitionszuschüsse für ca. 5.000 Wohnungen. Die KfW hat das Bremer Energie-Institut, die Universität Bremen und das IWU mit einer Studie über die Wirkung der geförderten energetischen Gebäudemodernisierungen beauftragt. Ziele: In der Untersuchung sollen insbesondere die CO2-Emissionsminderungen der geförderten Maßnahmen quantifiziert werden. Darüber hinaus wird ein allgemeiner Überblick über die von den Gebäudeeigentümern durchgeführten Energiesparmaßnahmen gegeben. In einem ersten Schritt werden die CO2-Minderungen der Jahre 2005 und 2006 ermittelt. Im Jahr 2008 werden die Förderfälle des Jahres 2007 analysiert. Die Untersuchung soll später auch für die Förderjahre 2008 und 2009 durchgeführt werden. Im Hinblick auf die Übertragbarkeit auf spätere Jahre musste ein Verfahren zur Ermittlung der Energieeinsparungen und Emissionsminderungen entwickelt werden, das auch Änderungen in den Programmbedingungen berücksichtigen kann. Vorgehen: Die Datenerhebung erfolgt über Fragebögen, die in der ersten Befragung Ende 2006 an 7500 Fördermittelempfänger versendet wurden. Das IWU erstellte die Fragebögen und entwickelt das Verfahren zur Auswertung. Die Aufgabe bestand darin, die relevanten Daten des Gebäudes und des Wärmeversorgungssystems vor und nach Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen ausreichend detailliert zu erheben, damit aussagekräftige Ergebnisse abgeleitet werden konnten. Gleichzeitig musste der Fragebogen möglichst kurz und gut verständlich sein. Das Verfahren zur Berechnung des Energiebedarfs basiert auf dem am IWU entwickelten 'Kurzverfahren Energieprofil'. Für die im Jahr 2008 durchzuführende Untersuchung wurden die Fragebögen leicht modifiziert. Sie wurden an eine Stichprobe von ca. 3.000 Gebäudeeigentümer versendet, der Rücklauf soll in der ersten Jahreshälfte ausgewertet werden.
Das Projekt "Modellhafte Qualifizierung von Energieberatern für Baudenkmale (Förderschwerpunkt: Zukunftsfähige Sanierung denkmalgeschützter Altbausubstanz) (AZ 29800)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) durchgeführt. Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW wurde im Fördersegment 'Energieeffizient Sanieren' zum 01.04.2012 ein neuer Programmteil 'Effizienzhaus Denkmal' integriert. Hierzu bedarf es qualifizierter Sachverständiger, die die Einhaltung geforderter Grenzwerte bestätigen bzw. bei Nichteinhaltung des Grenzwertes die Ausschöpfung der Möglichkeiten nach Rücksprache mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden nachweisen. Energieberater benötigen hierfür eine besondere Qualifizierung, um energetische und denkmalpflegerische Aspekte abwägen zu können. Für eine qualifizierte Weiterbildung wurde Bausubstanz nach § 24 EnEV unter Federführung des Deutschen Nationalkomitees erarbeitet.
Um Qualitätsstandards sicherzustellen, sollte ein Anerkennungsverfahren eingeführt werden, eine Aufgabe, die der Koordinierungsstelle im Auftrag von BMVBS und KfW zuerkannt wurde. Mit der verantwortlichen Vertretung der Koordinierungsstelle wurden die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VdL) und die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) als neutrale Organisationen im Bereich des Denkmalschutzes beauftragt. Um den anfänglichen Bedarf an Energieberatern abzudecken, wurde eine Erstliste eingeführt, in der all jene Personen aufgenommen wurden, die die Kriterien der geplanten Anerkennung erfüllen und deren Eignung für den Einsatz an Baudenkmalen nachweislich bestätigt wurde. Die Anzahl der Antrag stellenden Energieberater konnte zum Zeitpunkt der Antragsabfassung nur schwer abgeschätzt werden. Entsprechend konnten in einer ersten Maßnahme ca. 45 Personen gelistet werden, die sich durch bislang ausgeführte Arbeiten im Bereich des Denkmalschutzes und der Energieeinsparung empfohlen haben. Im Kontext der Antragerstellung wurde erwartet, dass etwa 80 weitere selbstständige Bewerbungen aus dem Tätigkeitsfeld eines Energieberaters an Baudenkmalen gestellt würden, die im Rahmen der Förderung überprüft und bewertet werden sollten. Letztendlich sind es zum Projektende aber mehr als 500 Anträge auf Eintragung in die Erstliste, die im Zuge der Unterstützung durch die DBU-Förderzusage hinsichtlich Qualifikation untersucht und geprüft wurden. Außerdem wurden Anerkennungsschemata für die Prüfung der Weiterbildungslehrgänge und die Energieberater erstellt und eine Schiedsstelle eingerichtet, in der nicht eindeutige Anträge hinsichtlich Anerkennung oder Ablehnung erörtert und abschließend beurteilt werden.