UBA-CO2-Rechner - neues Gewand mit verbesserter Nutzerführung Beim UBA-CO2-Rechner wurden in diesem Jahr nicht nur die Rechenfaktoren aktualisiert, sondern auch Verbesserungen in der Nutzerführung umgesetzt. Neben einer neuen Landingpage finden sich jetzt u. a. direkte Ausfüllhilfen bei den Abfragen. Zudem wurde auch das Tool „Meine Klimapolitik“, das die Bedeutung von politischen Maßnahmen auf den persönlichen CO2-Fußabdruck veranschaulicht, neu umgesetzt. Seit 2019 haben über 2 Million Menschen den UBA -CO 2 -Rechner genutzt. Im Zuge der jährlichen Aktualisierungsroutine wurden jetzt einige grundlegende Verbesserungen umgesetzt. Dies fällt schon auf der Startseite direkt ins Auge: Neben dem CO 2 -Schnellcheck mit nur 12 Fragen und dem detaillierten Berechnungstool „Meine CO 2 -Bilanz“ mit integriertem Flugrechner finden Sie nun weitere Rechnerangebote wie den Veranstaltungsrechner oder verschiedene CO 2 -Rechner für Kulturbetriebe. Auch weiterführende Angebote des Umweltbundesamtes (UBA) zum nachhaltigen Konsum, wie die UBA-Umwelttipps und die Denkwerkstatt Konsum , werden vorgestellt und verlinkt. Die Ausfüllhinweise und Hintergrundinformationen wurden auf der Basis der vielfältigen Rückmeldungen von Nutzer*innen neu konzipiert und formuliert. Sie finden sich nutzerfreundlich bei den entsprechenden Eingabefeldern und erleichtern das Ausfüllen. Der Rechner berechnet jetzt auch direkt bei der Eingabe Zwischenergebnisse und weist diese sofort aus. Dies ist nicht nur praktisch, sondern fördert auch die Transparenz und das Verständnis für die Wirkung von einzelnen Maßnahmen auf den persönlichen CO 2 -Fußabdruck. Ergänzungstool „Meine Klimapolitik“ Unsere persönliche CO 2 -Bilanz ist abhängig von unserem Verhalten und von persönlichen Rahmenbedingungen (z. B. ob zur Miete oder im Eigentum, in der Stadt oder auf dem Land wohnend). Sie wird aber auch in hohem Maße durch politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen beeinflusst (z. B. durch Förderprogramme für energetische Sanierungen oder für erneuerbare Energien, Vorgaben für die Effizienz von Haushaltsgroßgeräten und die Emissionen von Pkw). Mit dem Tool „Meine Klimapolitik“ können Nutzende deshalb in den fünf Konsumfeldern des CO 2 -Rechners ihre eigene Klimapolitik mit entsprechenden politischen Maßnahmen zusammenstellen. Das Tool berechnet auf der Basis aktueller Politikszenarien des Umweltbundesamts den Effekt, den die gewählten Maßnahmen voraussichtlich auf den durchschnittlichen CO 2 -Fußabdruck der Gesamtbevölkerung hätten. Gleichzeitig kann geprüft werden, ob mit der gewählten Klimapolitik die deutschen Klimaschutzziele bis 2030 und 2045 erreicht werden könnten. Der persönliche Handabdruck: CO 2 -Vermeidung bei anderen Viele individuelle Handlungsmöglichkeiten für wirksamen Klimaschutz können mit dem Konzept des persönlichen CO 2 -Fußabdrucks nicht oder nur teilweise erfasst werden. Wer z.B. die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses initiiert, reduziert tonnenweise Treibhausgasemissionen bei den Bewohner*innen, ohne dass sich dies im eigenen CO 2 -Fußabdruck abbildet. Gleiches gilt für Personen, die z. B. ihren Arbeitgeber motivieren, eine große Solaranlage auf das Dach des Betriebsgebäudes zu installieren, den Fuhrpark an eine Carsharingorganisation anzubinden oder ein Energiemanagementsystem einzuführen. Für die Bewertung von individuellen Klimaschutzmaßnahmen ist es daher wichtig, nicht nur die „CO 2 -Einsparung bei sich selbst“ (Fußabdruck), sondern auch die „CO 2 -Einsparung bei anderen“ (Handabdruck) zu berücksichtigen. Im UBA-CO 2 -Rechner werden deshalb in drei Fällen „CO 2 -Einsparungen bei anderen“ quantifiziert und ausgewiesen, um auf die hohe Bedeutung des persönlichen Handabdrucks zumindest in den Fällen hinzuweisen, wo eine Quantifizierung möglich ist. Konkret betrifft dies die Einspeisung des Stroms aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage, klimafreundliche Geldanlagen und freiwillige Zahlungen zur Kompensation von Treibhausgasen. Über den UBA-CO 2 -Rechner Mit dem UBA-CO 2 -Rechner kann jede und jeder den persönlichen CO 2 -Fußabdruck mit unterschiedlicher Detailtiefe und transparenten Ergebnisdarstellungen bestimmen. Das Onlinetool wird von Bürgerinnen und Bürgern, von Medien, im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Bildungsveranstaltungen, aber auch zur Bestimmung von Zahlungen zur freiwilligen Kompensation intensiv genutzt. Im Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO 2 -Rechners in Kommunen “ finden sich hierzu nützliche Hinweise und Praxisbeispiele. Den Rechner gibt es seit 2008. Mit dem Aufkommen der Fridays-for-Future-Bewegung haben sich die Zugriffszahlen etwa versechsfacht. Der CO 2 -Rechner wird jährlich aktualisiert. Datengrundlage für den UBA-CO 2 -Rechner sind u. a. die jeweils aktuellen Daten der AG Energiebilanzen zum Energieverbrauch in Deutschland, Daten aus dem Emissionsberechnungsmodell TREMOD für Verkehrsemissionen sowie Daten der umweltökonomischen und volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Ein direkter Vergleich mit den Werten aus der nationalen Treibhausgasberichterstattung ist nicht möglich, da der UBA- CO2 -Rechner auch den Import von Waren sowie den internationalen Flugverkehr berücksichtigt. Eine Ausführliche Darstellung der Berechnungs- und Datengrundlagen findet sich in den „ Hintergrundinformationen zur Version 5.0 “.
1981 wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus die Stiftung Naturschutz Berlin als landeseigene Stiftung ins Leben gerufen. Seitdem engagiert sie sich mit verschiedenen Projekten für eine artenreiche, vielfältige Stadt und widmet sich dem Natur- und Umweltschutz. Zudem fördert die Stiftung andere ideell und finanziell bei ihren Naturschutzprojekten. Ob Einzelperson, Bürgerinitiative oder mitgliederstarker Umweltverband – für alle ist die Stiftung Naturschutz Berlin ein zuverlässiger Partner. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert die Arbeit der Stiftung Naturschutz Berlin. Die Stiftung kann dadurch folgende Aufgaben und Projekte wahrnehmen: Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Sophie Bengelsdorf Umweltkalender Berlin Der Umweltkalender Berlin ist ein kostenloses Online-Portal mit umfassendem, tagesaktuellen Angebotsspektrum rund um Umwelt und Natur. Ob für Schülerinnen und Schüler, Pädagoginnen und Pädagogen oder Familien, unter den mehr als 8.000 jährlichen Veranstaltungen ist für jede Alters- und Interessengruppe das Passende dabei. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Naturschutzakademie Berlin Die Naturschutzakademie Berlin richtet sich an haupt- und ehrenamtlich Engagierte des Natur- und Umweltschutzes und bietet – digital und vor Ort – ein vielseitiges Programm: vom interaktiven Seminar zur Artenkenntnis, über Workshops zu Persönlichkeitsentwicklung, Projektmanagement und Medienkompetenz, bis hin zu Exkursionen. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Mira Langrock Langer Tag der StadtNatur Seit 2007 rückt der Lange Tag der StadtNatur einmal im Jahr den Artenreichtum Berlins in den Fokus. Rund 500 Veranstaltungen mit über 350 Expertinnen und Experten aus Verbänden, Verwaltungen und Vereinen an 160 Orten, binnen 26 Stunden: Das zieht sogar die eventerprobten Hauptstädter*innen in den Bann. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin/ Susanne Jeran Nemo – Natur erleben mobil Das umwelt- und naturpädagogische Projekt Nemo – Naturerleben mobil ist eine Ergänzung für den Unterricht von Grundschulkindern. Pädagoginnen und Pädagogen kommen an die Schule oder den Hort, nehmen die Kinder mit auf Erkundungstouren in den Park nebenan, wo sie spielerisch in das Abenteuer Stadtnatur eintauchen Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Nikolai Becker Die Naturbegleiter Die naturbegleiter unterstützen soziale Einrichtungen, Träger und Organisationen in ihrem Vorhaben, Menschen Naturkontakt zu ermöglichen und dadurch ihr Wohlbefinden zu stärken. In niederschwelligen und bedürfnisorientierten Veranstaltungen begleiten sie Menschen in die nahegelegene Stadtnatur. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Christopher Röttgers Naturerfahrungsräume In Naturerfahrungsräumen (NER) können Kinder durch freies Spiel eigene Erfahrungen auf naturnahen Freiflächen sammeln. Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, in jedem Bezirk mindestens einen davon einzurichten. Die NER-Beratungsstelle berät und unterstützt alle Berliner Interessierten auf diesem Weg. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Camilla Hoffmann Grüne Lernorte Die Sammlung Grüne Lernorte in Berlin stellt außerschulische Einrichtungen vor, die im Bereich Umweltbildung arbeiten. Es ist ein idealer Ratgeber für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Eltern, die nach Ideen für Projekttage, Exkursionen, Wandertage und Ausflüge suchen. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Die Stiftung Naturschutz Berlin ist der zweitgrößte Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres in der Bundesrepublik. Jährlich werden rund 190 Jugendlichen damit Impulse und Orientierung für wichtige Entscheidungen für ihre Zukunft gegeben. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Camilla Hoffmann Ökologischer Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD) Der ökologische Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot für alle, die älter als 24 Jahre sind und sich außerhalb von Beruf und Schule für Natur und Umwelt engagieren wollen. Die Stiftung Naturschutz Berlin vermittelt passende Einsatzstellen, sei es im Büro, im Wald oder in einer Naturschutzstation. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Stadtnatur-Ranger Die Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger sind als Vermittler zwischen Mensch und Natur in allen Berliner Bezirken unterwegs. Sie leisten naturschutzfachliche Arbeit wie bspw. das Beobachten des Reviers, die wissenschaftliche Kontrolle, aber auch die Information der Bürgerinnen und Bürger und die Umweltbildungsarbeit. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Diana_Rosentreterbecken Koordinierungsstelle Fauna Die Koordinierungsstelle Fauna erfasst gefährdete Tierarten, entwickelt Schutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden und informiert über den Artenreichtum unserer Stadt. Sie baut ein Netzwerk aus Expertinnen und Experten und Laien auf, die den Schutz der einheimischen Fauna unterstützen. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Justus Meißner Koordinierungsstelle Flora Die Koordinierungsstelle Florenschutz ermittelt den Bestand seltener Pflanzenarten und konzipiert Schutzmaßnahmen. Vermehrungskulturen werden angelegt und nachgezogene Pflanzen ausgesetzt. Mit der „Pflanze des Monats“ wird auf gefährdete Berliner Pflanzen aufmerksam gemacht. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Sophie Bengelsdorf Moorrenaturierung Seit 2009 zahlen alle Behörden des Landes für Dienstflüge eine Klimaschutzabgabe. Als Kompensation der entstandenen Emissionen wird daraus die Renaturierung von Berliner Mooren finanziert, denn wiedervernässte Feuchtgebiete binden große Mengen des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Beratung biologische Vielfalt Dem Klimawandel sinnvoll zu begegnen heißt, dass wir Städte neu denken und gestalten müssen. Das Projekt „Beratung für ökologische Vielfalt“ unterstützt Wohnungsbaugesellschaften, Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer sowie Kleingärtnerinnen und Kleingärtner dabei, Lebensräume mit einem Mehrwert für Mensch und Natur zu schaffen Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Sophie Bengelsdorf Naturschutzpreis Mit der jährlichen Verleihung des Berliner Naturschutzpreises würdigt die Stiftung Naturschutz Berlin außerordentliche Leistungen für den Natur- und Umweltschutz. Sie zeichnet Personen aus, die sich in besonderem Maß um Flora und Fauna der Hauptstadt verdient gemacht haben. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Regina Otters Ehrenamt Mit der Koordinierungsstelle Ehrenamt ergänzt die Stiftung Naturschutz Berlin ihre Freiwilligendienstprojekte um ein flexibles Angebot für Ehrenamtliche, das nicht nur die gesamte Stadt, sondern auch verschiedenste Bereiche des Natur- und Umweltschutzes in den Fokus nimmt. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Susanne Bengsch Projektförderungen Damit Umweltbewusstsein, Naturschutzmaßnahmen und Erholungswert weiter wachsen, fördert die Stiftung Naturschutz Projekte, die dem Schutz von Natur und Umwelt sowie der Pflege der Landschaft dienen. Haben Sie eine Projektidee? Bei der Stiftung Naturschutz Berlin werden Sie umfassend beraten. Weitere Informationen Die Stiftung Naturschutz gibt monatlich einen Newsletter heraus, den Sie hier bestellen können: Newsletter abonnieren
Durch Spenden Umweltorganisationen und Klimaschutzgruppen unterstützen Was Sie beim Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz beachten sollten Spenden Sie für Projekte und Initiativen im Umwelt- und Klimaschutz , denn Spenden hilft. Informieren Sie sich vorab über die Spendenorganisationen und deren Projekte, z. B. auf entsprechenden Portalen. Erhöhen Sie die Wirksamkeit Ihrer Spende durch feste Mitglieds- oder regelmäßige Förderbeiträge. Vereinfachen Sie Ihren Recherche- und Entscheidungsaufwand, z. B. durch ein eigenes jährliches Spendenbudget. Gewusst wie Umwelt- und Klimaschutzorganisationen informieren die Öffentlichkeit, leisten wichtige Bildungsarbeit, aktivieren Menschen, decken Missstände auf und sind Interessensvertreterinnen in Gesetzgebungsprozessen für Umwelt- und Klimaschutz . So waren beispielsweise Solarinitiativen in den 1980er und 1990er Jahren treibende Kräfte für die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das wiederum den weltweiten Durchbruch der Photovoltaik einleitete. Für solche Erfolge benötigen Nichtregierungsorganisationen und Initiativen nicht nur das Engagement ihrer Mitglieder, sondern auch in hohem Maße Spenden zur Finanzierung dieser Arbeiten. Dies gilt für große wie für kleine Organisationen. Mit Spenden den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen: Spenden sind das Rückgrat von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Für professionelle Arbeit, nationale oder gar internationale Interessenvertretung oder für die Sicherstellung von Kontinuität in langfristigen Projekten werden beispielsweise hauptamtliche Mitarbeiter*innen benötigt, deren Gehälter bezahlt werden müssen. Bei der Beantragung von öffentlichen oder privaten Fördergeldern für konkrete Umwelt- und Klimaschutzprojekte ist eine solide Grundfinanzierung des "Normalbetriebs" der Organisation notwendig. Zudem müssen bei geförderten Projekten in der Regel auch finanzielle Eigenleistungen aufgebracht werden. Auch vollständig ehrenamtlich getragene Initiativen kommen nicht ohne ein Budget für entstehende Ausgaben aus, zum Beispiel für Raummieten und Material. Durch Spenden können Sie somit einen relevanten Beitrag für mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten und die gesellschaftliche Wirkung Ihres Handelns deutlich erhöhen – auch kleine Beiträge sind hilfreich. Organisationen und Projekte auswählen: Überlegen Sie zunächst, welche Themen am ehesten zu Ihnen passen, was Ihre Spendenziele sind und welche Projekte Sie persönlich überzeugen. Fragen Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Erfahrungen über Organisationen und Projekte. Anregungen finden Sie auch auf speziellen Webseiten wie denen von Phineo , Active Philanthropy oder Betterplace (Kategorien "Umwelt" und "Klimaschutz"), wobei zu empfehlen ist, Spenden nicht über Portale, sondern direkt an die ausgewählte Organisation zu überweisen. Die Anerkennung der Organisation als gemeinnützig durch das zuständige Finanzamt ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen können. Außerdem ist sie ein Indiz dafür, dass die Organisation eine ordentliche Buchhaltung hat und ihre Ausgaben satzungskonform erfolgen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit macht allerdings keine Aussagen darüber, ob die Spendengelder auch effektiv eingesetzt werden. Sie müssen letztlich selbst entscheiden, für wie vertrauenswürdig Sie die Organisation und für wie effektiv Sie deren Projekte einschätzen. Wie beim Kauf von Konsumgütern gibt es auch bei Spenden keine 100%ige Sicherheit. Weitere allgemeine Spendentipps und Hinweise für sicheres Spenden finden Sie beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) . DZI-Spendensiegel Quelle: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) Phineo-Wirkt-Siegel Quelle: Phineo DZI-Spendensiegel Phineo-Wirkt-Siegel Spendensiegel beachten: Spendensiegel können die Auswahl ebenfalls unterstützen. Sie belegen allerdings nur die Übereinstimmung mit bestimmten Prüfkriterien. Am bekanntesten ist das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) . Das Siegel zeichnet die seriöse Arbeitsweise der Organisation aus und belegt unter anderem, dass eine Organisation ihre Mittel wirtschaftlich verwendet, transparent arbeitet und ihre Spendenwerbung die Angesprochenen nicht unter Druck setzt. Ein Siegel, dass auch eine vertiefte inhaltliche Prüfung der möglichen Wirksamkeit von Projekten vornimmt, ist das Wirkt-Siegel der privatwirtschaftlichen Organisation Phineo. Es zeichnet auch eine Reihe von Projekten im Bereich Klimaschutz aus. Umgekehrt bedeutet die Tatsache, dass eine Organisation ein Siegel nicht hat, nicht automatisch, dass sie unseriös ist oder die Mittel nicht effektiv einsetzt. Durch Regelmäßigkeit die Wirksamkeit erhöhen: Werden Sie, wenn möglich, Mitglied, Fördermitglied oder Dauerspender*in von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Das Sammeln von Spenden kostet Organisationen Zeit und Geld. Dauerhafte Spenden ermöglichen hingegen Planungssicherheit und erhöhen so die Wirksamkeit ihrer Spende. Durch dauerhafte Fördermitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen können langfristige Strukturen etabliert und stärkere positive Umweltwirkungen entfaltet werden. Z. B. sind Organisationen attraktiver für qualifizierte Mitarbeiter*innen, wenn sie diesen langfristige Verträge anbieten können. Als Mitglied können Sie zudem z. B. im Rahmen der mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen über verschiedene Fragen der Organisation mitbestimmen. Den eigenen Spendenaufwand verringern: Regelmäßige Spenden helfen auch Ihnen, den Entscheidungsaufwand zu begrenzen. Sie müssen nicht jedes Jahr neu darüber nachdenken, an wen Sie spenden möchten. Eine weitere Vereinfachung erzielen Sie, wenn Sie für sich ein festes Jahresbudget für Ihre Spenden festlegen. Der Umweltethiker Prof. Bernward Gesang empfiehlt z. B. 4 % des Jahreseinkommens und 1 % der persönlichen Zeit zu spenden. Mit Klimaschutzprojekten messbare CO 2 -Minderungen anstoßen: Wenn Sie eine Spende in Höhe einer genau bestimmbaren Menge Treibhausgase leisten möchten, können Sie auf Anbieter von freiwilligen CO 2 -Kompensationszahlungen zurückgreifen. Diese setzen konkrete Klimaschutzprojekte wie den Ausbau von erneuerbaren Energien oder die Förderung von effizienten Technologien in Entwicklungsländern um. Dabei lässt sich die Spendenhöhe direkt mit der eingesparten Menge an Treibhausgasen in Verbindung setzen. Dies ermöglicht Menschen z. B., bewusst einen Klimabeitrag in Höhe des eigenen jährlichen CO 2 -Fußabdrucks zu leisten. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp Kompensation von Treibhausgasemissionen . Was Sie noch tun können: Um eine Spendenbescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihre Postadresse bei Spenden angeben. Bei Spenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt auch ein einfacher Nachweis z. B. in Form eines Kontoauszugs oder Buchungstätigung. Bedenken Sie gemeinnützige Organisationen beim Nachlass. Beachten Sie unsere Tipps zur nachhaltigen Geldanlage . Hintergrund Umweltsituation: Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen und viel Geld notwendig. Generell fließt weltweit noch immer deutlich zu wenig Geld in den Klimaschutz . Freiwillige finanzielle Beiträge von Privatpersonen sind daher eine gute Ergänzung zu staatlichen Maßnahmen, gerade in Bereichen, die durch Staaten oder Unternehmen eher nicht finanziert werden. Wirksamkeit einzelner Projekte: Viele Spender*innen wollen wissen, was ihr Geld genau bewirkt und fragen sich, wie sie eine gute Auswahl treffen. Die Wirksamkeit verschiedener Projekte im Detail zu vergleichen, ist sehr aufwändig. Ohne Zweifel gibt es auch Organisationen und Projekte, die das ihnen anvertraute Geld wenig effizient einsetzen. Daher hat das Thema Wirkungsmessung in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen und die Bewegung des "Effektiven Altruismus" hat sich der Idee verschrieben, mit wissenschaftlichen Methoden zu bewerten, welche Organisationen pro eingesetztem Dollar Spendengeld den größten Nutzen erzielen. Nicht alles lässt sich jedoch quantifizieren. Beispielsweise ist es sehr viel schwieriger, den durch politische Arbeit eines Umweltverbands erreichten Beitrag zur CO 2 -Einsparung zu bestimmen als die Einsparung durch die Wiederaufforstung eines Waldes. Projekte, die eher bei den politisch-gesellschaftlichen Stellschrauben ansetzen, können aber unter Umständen mit dem eingesetzten Geld viel bedeutendere Veränderungen anstoßen. Bei Spenden für den Klimaschutz lässt sich das Feld grob in die folgenden fünf Einsatzbereiche einteilen : Direkt Treibhausgase reduzieren (natürliche Lösungen wie Moor-Wiedervernässung oder Wiederaufforstung sowie Förderung klimaschonender Technologien) Förderung nachhaltigen Konsums Kampagnen/Kooperationen für mehr Klimaschutz in Unternehmen Politisches Engagement fördern Kommunikationsprojekte zur Steigerung der Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen Entsprechend der eigenen Überzeugungen lassen sich hier Schwerpunkte setzen. In jedem Fall ist es wichtig, sich von der Komplexität der Auswahl nicht vom Spenden abhalten zu lassen, da Klimaschutz am wirksamsten ist, wenn er möglichst schnell umgesetzt wird. Marktbeobachtung: Bislang geht nur ein geringer Anteil des in Deutschland gespendeten Geldes in den Umweltschutz. In 2023 flossen von allen Spenden privater Haushalte nur 3,2 % in den Umwelt- und Naturschutz, obwohl laut der Studie Umweltbewusstsein in Deutschland 2022 nach eigener Aussage 36 % der Deutschen bereit wären, Geld für Umwelt- oder Naturschutzgruppen zu spenden. Gesetzeslage: Spenden an eine gemeinnützige Organisation können steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass die Organisation satzungsgemäß gemeinnützig anerkannte Zwecke verfolgt. Diese sind in § 52 der Abgabenordnung (AO) festgelegt. "Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes" sind in § 52, Abs. 2, Punkt 8 genannt. Weitere Informationen zur Gemeinnützigkeit finden Sie z. B. auf den Seiten des Deutschen Spendenrats .
Neue EU-Regeln gegen Greenwashing verabschiedet Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Mit einer neuen Richtlinie zur Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts will die EU vielfach verbreitetes Greenwashing in der Werbung bekämpfen und verlässliche Umweltinformationen fördern. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind. Die neue „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) ändert und ergänzt daher die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind Textaussagen in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an Siegel, wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Die Richtlinie soll durch eine weitere EU-Richtlinie, die „Green Claims Directive (GCD)“ (auf Deutsch „Richtlinie über Umweltaussagen“), ergänzt werden. In dieser sollen spezifischere Vorgaben für die Begründungen, ihre Nachprüfbarkeit und Kommunikation von ausdrücklichen Umweltaussagen verankert werden. Die wichtigsten Änderungen in Kürze: Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen. Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig. Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen. Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten. Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst. Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten. Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten: Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können. eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient. kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen. eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat. Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist. Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist. Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird. Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen. Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein. Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen. Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden. Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen. Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen. Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen. Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten. Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen). Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden.
The European Commission, the European Parliament and the Council agreed on a series of legislative proposals as part of the 'Fit for 55' package, which are intended to align energy and climate policy instruments with the new climate target of reducing emissions by at least 55% compared to 1990 levels by 2030. This factsheet presents key aspects of the agreement on aviation in the framework of the European Emissions Trading Scheme (EU ETS) under Directive 2003/87/EC and the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation ( CORSIA ) of the International Civil Aviation Organisation (ICAO) in a condensed form. It further outlines interaction with other ‘Fit for 55’ elements for the use of sustainable fuels in aviation, the Energy Tax Directive and the Renewable Energy Directive. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Freiwillige Kompensationszahlungen als Klimabeitrag nutzen So können Sie mit freiwilligen Klimabeiträgen tonnenweise CO2 einsparen: Gleichen Sie vergangene Treibhausgasemissionen nach Möglichkeit durch freiwillige Kompensationszahlungen aus. Achten Sie bei Spenden für Klimaschutzprojekte auf die Qualität von Anbieter und Angebot (GoldStandard). Beachten Sie: „Klimaneutrale“ sind nicht automatisch auch umweltfreundliche Produkte. Geben Sie der Vermeidung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation. Gewusst wie Zur Eindämmung des Klimawandels hat die weltweite Reduzierung von Treibhausgasemissionen höchste Priorität. Freiwillige Kompensation nutzen: Unter Kompensation versteht man Zahlungen bzw. Spenden zur Finanzierung von Treibhausgas mindernden Investitionen (z.B. Windkraftanlagen in Entwicklungsländern). Aus diesem Blickwinkel sind freiwillige Kompensationszahlungen für Privatpersonen oder auch Firmen eine einfache und kurzfristig wirksame Möglichkeit, die „tonnenweise“ Minderung von Treibhausgasen zu ermöglichen. Entsprechende Angebote werden inzwischen in der Regel nicht mehr als Kompensation, sondern meist als "Klimabeitrag" bezeichnet. Viele Anbieter von Kompensationszahlungen bieten die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen konkreter Aktivitäten auszugleichen (etwa eine Flugreise). Teilweise ist die Kompensationszahlung fest an den Kauf eines „klimaneutralen“ Produktes gekoppelt. Ambitionierter ist es jedoch, den gesamten persönlichen CO 2e -Ausstoß* mit einem CO 2 -Rechner ( UBA-CO 2 -Rechner ) zu bestimmen und mindestens in entsprechender Höhe Klimabeiträge zu leisten. Auf Qualität achten: Das UBA hat ausführliche Kriterien für die Beurteilung der Qualität von Kompensationsanbietern und -angeboten aufgestellt (Ratgeber " Freiwillige CO 2 -Kompensation durch Klimaschutzprojekte "). Die Klimaschutzprojekte sollten von hoher Qualität und die eingesparten Treibhausgasemissionen realistisch berechnet sein. Die Berechnung der durch die geförderten Klimaschutzprojekte eingesparten Emissionen ist allerdings methodisch herausfordernd und anfällig für zu optimistische Annahmen. Grundsätzlich gibt es zwei Angebotstypen für Kompensationszahlungen: Die meisten Anbieter finanzieren Klimaschutzinvestitionen v.a. in Entwicklungsländern (z.B. gemeinnützige Anbieter wie Klima -Kollekte, atmosfair oder myClimate). Für diese ist „ The Gold Standard “ eine wichtige Orientierung für die Qualität der Projekte. Nur in einem geringem Umfang werden zur Kompensation auch Emissionszertifikate aus dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) aufgekauft und gelöscht (z.B. Compensators e.V. oder ForTomorrow gGmbH). Vorsicht vor Greenwashing: Der Begriff „Klimaneutral“ auf Produkten ist nicht gesetzlich geschützt. Er signalisiert nur, dass das Unternehmen für dieses Produkt Ausgleichszahlungen tätigt. Die Bedingungen für diese Ausgleichszahlungen sind aber nicht normiert oder vorgeschrieben. Es kann sowohl der ganze Lebensweg des Produktes oder aber nur der Herstellungsprozess im Unternehmen berücksichtigt worden sein. Zudem erlaubt der Begriff weder eine Aussage darüber, ob sich das Unternehmen um eine Reduktion anderer Umweltbelastungen bemüht (z.B. Gewässerbelastungen) oder ob das Produkt selbst umweltfreundlich ist (z.B. energieeffizient in der Nutzung). Achten Sie deshalb beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen in erster Linie auf die direkten Produkteigenschaften (Energieverbrauch, Herstellaufwand, enthaltene Stoffe etc.). Was Sie noch tun können: Geben Sie der Vermeidung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation. Beachten Sie unsere Tipps zu " Urlaubsreisen ". Beachten Sie auch unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen in den Themenbereichen Heizen & Bauen , Elektrogeräte und Mobilität . * Erläuterung: CO 2e steht für CO 2 -Äquivalente. Wenn von CO 2e gesprochen wird, heißt dies, dass - neben CO 2 - auch weitere klimawirksame Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt wurden. The Gold Standard Quelle: The Gold Standard Foundation Vermeiden - Reduzieren - Kompensieren Quelle: Umweltbundesamt Treibhausgasemissionen beispielhafter Flüge Quelle: Umweltbundesamt Hintergrund Umweltsituation: Die Reduktion von Treibhausgasemissionen gehört weltweit zu den dringlichsten Herausforderungen. Im Übereinkommen von Paris wurde völkerrechtlich verbindlich beschlossen, dass zur Vermeidung gravierender ökologischer, humanitärer und ökonomischer Verwerfungen der Anstieg der globalen Temperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C begrenzt werden soll. Kohlendioxid ist das wichtigste Treibhausgas . Die globale atmosphärische Kohlendioxidkonzentration ist von einem Wert in vorindustrieller Zeit (um 1750), der bei etwa 280 ppm (parts per million, das heißt 280 CO 2 -Moleküle auf eine Million Luftmoleküle) lag, um etwa 50 % gestiegen und hat den Wert von 420 ppm überschritten. Die hohe Kohlendioxidkonzentration wird hauptsächlich durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe und zu einem geringeren Teil durch Landnutzungsänderungen (zum Beispiel durch Rodungen von Wäldern) verursacht. Marktbeobachtung: Die Bedeutung des Marktes für freiwillige Kompensationen ist vor allem in den Jahren bis zur Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 weltweit spürbar gestiegen. Das geschätzte Handelsvolumen hat sich von Beginn des Emissionshandels im Jahre 2005 bis zum Jahr 2008 etwa verzehnfacht. Seitdem lässt sich international eine gewisse Konsolidierung feststellen (Ecosystem Marketplace 2012). Das Volumen der stillgelegten Zertifikate für Treibhausgasemissionen zur freiwilligen Kompensation lag 2012 in Deutschland bei 18 Mio. Euro. 2013 betrug es bereits 22 Mio. Euro. Allerdings kommt nur 14 % der Nachfrage von privaten Konsumenten, den weit größeren Teil kauften Unternehmen und Organisationen (adelphi 2015). Bei freiwilligen Kompensationszahlungen lässt sich ein steigendes Bewusstsein bei den Verbrauchern feststellen. Im Jahr 2010 gaben lediglich 3% aller Konsumenten an, dass sie die Klimagasemissionen, die sie selbst z.B. im Verkehr verursachen, kompensieren ( BMU / UBA 2010). 2014 gaben 8 % der Befragten an, dass sie im vergangenen Jahr mindestens einmal eine Kompensationszahlung bei Flugreisen gemacht haben (BMU/UBA 2015). Das UBA beobachtet regelmäßig die Entwicklung auf dem freiwilligen Markt. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: Freiwillige Kompensation (DEHSt/UBA-Themenseite) Treibhausgasemissionen pro Person (nach Ländern, 2016) Quelle: Umweltbundesamt Der CO2-Fußabdruck im Vergleich Quelle: Umweltbundesamt Quellen Adelphi (2015): Aktualisierte Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen . Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. ( BMU / UBA ) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2010): Umweltbewusstsein in Deutschland 2010: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage. (BMU/UBA) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2015): Umweltbewusstsein in Deutschland 2014: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage. Ecosystem Marketplace & Bloomberg New Energy Finance (2012): Developing Dimension. State of the Voluntary Carbon Markets 2012. UBA (2009): Klimaänderung : Wichtige Erkenntnisse aus dem 4. Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen der Vereinten Nationen ( IPCC ).
Flugreisen möglichst vermeiden und Alternativen nutzen Wie wirken sich Flugreisen auf das Klima aus und welche Alternativen gibt es? Hier finden Sie ein Text-Transkript des Videos im Sinne der Barrierefreiheit. Wie Sie Flugreisen vermeiden können Nutzen Sie Alternativen zu Flugreisen: Andere Verkehrsmittel, nähere Urlaubsziele oder Videokonferenzen an Stelle von Dienstreisen. Kompensieren Sie Ihre Flugreisen mittels Spenden an hochwertige Klimaschutzprojekte freiwillig, um die hohen Klimabelastungen durch Flugreisen auszugleichen. Gewusst wie Fliegen ist die klimaschädlichste Art sich fortzubewegen. Ein Flug von Deutschland auf die Malediven und zurück verursacht zum Beispiel pro Person eine Klimawirkung von rund drei Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Mit einem Mittelklassewagen können Sie mehr als 15.000 km und damit deutlich mehr als die durchschnittliche Jahresleistung eines Pkw in Deutschland fahren, bis Sie die Treibhausgaswirkung einer solchen Flugreise erreichen (bei einem Verbrauch von 7 l/100 km, siehe UBA-CO 2 -Rechner ). Einen eigenen Becher mitbringen ist gut, auf einen Flug verzichten noch besser. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) CO2-Ausstoß im Vergleich: 170 kg pro Flug, 0,019 kg pro Becher. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Flugverzicht ist ein Big Point in Sachen Klimaschutz. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Einen eigenen Becher mitbringen ist gut, auf einen Flug verzichten noch besser. CO2-Ausstoß im Vergleich: 170 kg pro Flug, 0,019 kg pro Becher. Flugverzicht ist ein Big Point in Sachen Klimaschutz. Alternativen nutzen: Flugreisen sind für viele Reisewünsche wegen der großen Entfernungen quasi zwingend. Innerhalb Deutschlands oder auch Europas gibt es aber häufig umweltfreundlichere Alternativen mit Bahn oder Bus (z.B. Schnellverbindungen oder Nachtzüge). Im Beruf können Sie mit Videokonferenzen in der Regel mehr Flugreisen überflüssig machen, als gemeinhin vermutet wird. Häufig sind die bisherige Routine oder fehlende technische Vertrautheit die Ursachen dafür, dass weiterhin das Flugzeug benutzt wird. Nicht zuletzt können auch die Reisewünsche selbst hinterfragt werden. Auch in Europa gibt es mehr spannende Sehenswürdigkeiten und Reiseziele, als wir in unserem Leben jemals entdecken können. Kompensation: Mittlerweile gibt es verschiedene Anbieter für sogenannte CO 2 -Kompensationsdienstleistungen. Dabei zahlt der Reisende einen zusätzlichen Betrag zum Flugticket und unterstützt damit konkrete Klimaschutzprojekte. Achten Sie bei Ihrer Wahl darauf, dass die Klimawirkung realistisch berechnet und die Klimaschutzprojekte von hoher Qualität sind. Orientierung bietet der "Gold Standard" (siehe Siegel). Es spricht natürlich nichts dagegen, Klimaschutzprojekte auch ohne Flugreisen finanziell zu unterstützen. Weitere Informationen erhalten Sie im UBA -Umwelttipp Kompensation von Treibhausgasemissionen . Vermeiden - Reduzieren - Kompensieren Quelle: Umweltbundesamt The Gold Standard Quelle: The Gold Standard Foundation Warum in die Ferne schweifen? Quelle: Umweltbundesamt Vermeiden - Reduzieren - Kompensieren The Gold Standard Warum in die Ferne schweifen? Hintergrund Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO 2 . Auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf tragen zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in typischen Reiseflughöhen von etwa 10 Kilometern stärker aus als am Boden und vergrößern den Treibhauseffekt entsprechend: Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes Treibhausgas wirkt. In Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur und der Eissättigung führt der Ausstoß von Wasserdampf zur Bildung von Kondensstreifen und Zirruswolken. Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO 2 . Der Luftverkehr belastet jedoch nicht nur das globale Klima, er hat auch lokale Auswirkungen. So leiden fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung unter Fluglärm. Dauernder Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt. Bei Kindern im Umkreis von Flughäfen wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt. Auch verschlechtert sich die lokale Luftqualität durch den Ausstoß von z.B. Stickoxiden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich durch den Flächenverbrauch beim Bau und Betrieb von Flughäfen. Der CO2-Fußabdruck im Vergleich Quelle: Umweltbundesamt Treibhausgasemissionen beispielhafter Flüge Quelle: Umweltbundesamt Vergleich der durchschnittlichen Treibhausgas-Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr Bezugsjahr 2023 Quelle: Umweltbundesamt Grafik als PDF-Datei Bezugsjahr 2023 Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr Bezugsjahr 2023 Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF-Datei Bezugsjahr 2023
Neue Infothek: Emissionshandel einfach erklärt In einer neuen Infothek erklärt die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt die Grundlagen der CO₂-Bepreisung in Deutschland. Zudem beantwortet sie Fragen von Bürgerinnen*Bürgern zu den Emissionshandelssystemen und Emissionsminderungen. Die meisten Menschen haben bereits davon gehört, doch nur wenige wissen um ihre genaue Funktionsweise – die CO 2 -Bepreisung. Durch den europäischen und nationalen Emissionshandel müssen für die Treibhausgasemissionen der Sektoren Wärme, Verkehr, Industrie und Energie Zertifikate für den CO 2 -Ausstoß erworben werden. Die Mehrkosten werden an die Endverbraucher*innen weitergegeben und umgangssprachlich CO 2 -Preis genannt. Dahinter verbergen sich komplexe Mechanismen und gesetzliche Vorgaben, die nun in der neuen Infothek gebündelt und einfach erklärt werden. Freiwillig kompensieren Auch privat kann jede*r freiwillig CO 2 -Emissionen, etwa von Fernreisen, kompensieren und so Klimaschutzprojekte in Nicht-EU-Ländern unterstützen. Auch dazu finden Sie nun weitere Informationen und häufige Fragen auf der neuen Seite. Häufige Fragen zum Emissionshandel und Emissionsminderungen Neben Anfragen von Unternehmen erreichen die Deutsche Emissionshandelsstelle auch vermehrt Fragen aus der Bevölkerung zum Emissionshandel und zur Emissionsminderung. „Wie kann ich meine CO 2 -Bilanz, wie beispielsweise von Fernreisen, berechnen, um sie zu kompensieren?“ oder „Kann die Renaturierung von Mooren zur freiwilligen Kompensation von CO 2 -Emissionen eingesetzt werden?“ sind nur zwei Beispiele für solche Fragen, zu denen Sie jetzt Antworten in der Infothek finden.
The European Commission, the European Parliament and the Council agreed on a series of legislative proposals as part of the 'Fit for 55' package, which are intended to align energy and climate policy instruments with the new climate target of reducing emissions by at least 55% compared to 1990 levels by 2030. This factsheet presents key aspects of the agreement on aviation in the framework of the European Emissions Trading Scheme (EU ETS) under Directive 2003/87/EC and the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) of the International Civil Aviation Organisation (ICAO) in a condensed form. It further outlines interaction with other ‘Fit for 55’ elements for the use of sustainable fuels in aviation, the Energy Tax Directive and the Renewable Energy Directive.
This information paper presents the results of a comprehensive analysis of the German market for voluntary offsetting of greenhouse gas (GHG) emissions for the years 2017 to 2020. The analysis serves to create a basis for assessing the potential and thus for the development of incentive structures and framework conditions for national climate protection projects in Germany. Past market surveys on the German offsetting market show a constantly increasing interest in, and supply of, carbon offsetting services. The 2021 market survey confirms this trend, provides an up-to-date picture of the supply and demand-side and offers additional insights, on how to approach a double claim of emission reduction. Veröffentlicht in Climate Change | 23/2022.
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