Im Vorhaben werden Leitlinien für die Umsetzung der Vorgaben aus der AVV Klima für die Anwendung eines CO2-Schattenpreises im Baubereich erarbeitet und untersucht, ob und ggf. wie weitere negative Umweltwirkungen als externe Kosten eingepreist werden können. Damit soll eine möglichst einheitliche und praxisgerechte Anwendung durch die Bundesbehörden bei Vergaben von Bauvorhaben durch Bundesbehörden ermöglicht werden. Gleichzeitig sollten die Leitlinien so konzipiert sein, dass sie auch durch andere Behörden der öffentlichen Hand wie Länder und Kommunen angewandt werden können. Die Notwendigkeit vereinfachter Verfahren für Bauvorhaben unter einem gewissen Schwellenwert soll untersucht und bei Bedarf entsprechende Vorschläge erarbeitet werden. Es soll grundsätzlich der gesamte Lebenszyklus des Bauvorhabens berücksichtigt werden. Des Weiteren soll eine enge Abstimmung mit der Erarbeitung von Leitlinien unter der Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB) erfolgen. Gerade für diesen Aspekt ist eine Einbeziehung des BBSR sicherzustellen.
Der Bericht gibt Bedarfsträgern und Beschaffungsstellen Hinweise zur Umsetzung des speziellen Berücksichtigungsgebots für Klimaschutzaspekte in § 13 Abs. 2 und 3 des Klimaschutzgesetzes (KSG), des CO2-Schattenpreises in § 13 Abs. 1 KSG sowie der Bevorzugungspflicht in § 45 Abs. 2 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der Bericht enthält eine grundlegende rechtliche Betrachtung und Auslegung beider Gesetze sowie Hinweise und Empfehlungen zu ihrer Operationalisierung entlang aller Stufen des Vergabeverfahrens. Berücksichtigt werden die Rechtslage im Ober- und Unterschwellenbereich sowie GWB, VgV, UVgO und „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen“ (AVV Klima).