Der Luftverkehr verursacht neben Kohlendioxid (CO2) weitere Emissionen und atmosphärische Prozesse, wie z. B. die Ozon- und Kondensstreifenzirrenbildung, deren Klimawirkung stark vom Emissionsort (insbesondere Reiseflughöhe) und -zeitpunkt (u.a. Wetterbedingungen) abhängt und somit hochgradig nicht linear zum Kraftstoffverbrauch ist. Obwohl Nicht-CO2-Effekte ca. 2/3 der Klimawirkung der Luftfahrt induzieren, werden sie in bestehenden und aktuell geplanten Emissionshandelssystemen (z.B. EU ETS) bzw. marktbasierten Maßnahmen (MBM, z.B. CORSIA) zur Regulierung von klimawirksamen Luftverkehrsemissionen noch nicht berücksichtigt. Gegenstand dieses Forschungsprojekts ist die Erarbeitung von Konzepten zur Integration dieser Nicht-CO2-Effekte in das EU ETS bzw. CORSIA. Zu diesem Zweck werden zunächst geeignete Klimametriken zur Beurteilung des Zusammenhangs zwischen Nicht-CO2- und CO2-Klimawirkungen analysiert (Teil A). Es wird untersucht, welche Daten Luftfahrzeugbetreiber dafür erfassen müssen und wie nicht vorhandene Daten ggf. durch Schätzdaten ersetzt werden können (Teil B). Anschließend wird die derzeitige Praxis auf den freiwilligen Kohlenstoffmärkten zur Abschätzung der CO2- und Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs dargestellt (Teil C). Der zusätzliche Verwaltungsaufwand zur Überprüfung der Berichterstattung der Nicht-CO2-Effekte wird in Teil D untersucht. Im letzten Schritt werden wesentliche Fragestellungen zur Einbindung von Nicht- CO2-Effekten in das EU ETS bzw. in CORSIA adressiert (Teil E). Die Einbeziehung von Nicht-CO2-Effekten ins EU ETS und CORSIA ist aus klimatologischen Gründen empfehlenswert und (Daten-)technisch möglich, aber mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Behörden und Flugzeugbetreiber verbunden. Die Höhe des resultierenden Mitigationsanreizes sowie des entstehenden Mehraufwands ist dabei stark von der Berechnungsmethodik der CO2- Äquivalente abhängig. So gilt es bei der Wahl des CO2-Äquivalentansatzes zwischen einer einfachen Operationalisierbarkeit und einer hohen Anreizwirkung zur Veränderung der Flugroutenführung und zur Reduzierung der NOx-Emissionsindizes abzuwägen und Fehlanreize, die aufgrund der Nichtlinearität zwischen Nicht-CO2-Effekten und Kraftstoffverbrauch entstehen können, zu vermeiden. Quelle: Forschungsbericht
Der Luftverkehr ist ein Sektor mit einem besonders dynamischen Emissionswachstum. Die Europäische Union hat beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle übernommen und den Luftverkehr 2012 in das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) einbezogen. Zur Unterstützung des internationalen Prozesses für eine globale marktgestützte Maßnahme zur Begrenzung der internationalen Luftverkehrsemissionen unter dem Dach der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) wurde der Umfang des Emissionshandels reduziert. Anstatt alle Flüge, die wie ursprünglich geplant im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) starten oder landen, abzudecken, werden bis 2023 nur Flüge innerhalb des EWR durch den Emissionshandel abgedeckt. Ziel des Projekts ist es, die Wechselwirkungen zwischen den beiden marktbasierten Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverkehrsemissionen zu untersuchen: dem EU-ETS und Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA). Daher werden mehrere Optionen untersucht, wie die beiden Systeme kombiniert werden können. Während im Prinzip beide Systeme die Emissionen überwachen, unterscheiden sich die MRV-Regeln sowohl auf Verfahrensebene als auch im Detail. Die MRV-Zyklen werden dargestellt und Unterschiede insbesondere hinsichtlich der Emissionsfaktoren für alternative Kraftstoffe bewertet. Da das EU-EHS derzeit nur Flüge innerhalb des EWR abdeckt, wird die Rolle von Nicht-EWR-Operatoren auf diesen Strecken analysiert. Eine Quantifizierung des Umfangs, in dem die beiden marktorientierten Maßnahmen, das EU-ETS und CORSIA, voraussichtlich zum Emissionsziel der EU im Jahr 2030 beitragen werden, wird in die Studie einbezogen, ebenso wie Möglichkeiten zur Förderung des Übergangs durch einen Innovationsfonds für die Luftfahrt. Quelle. Forschungsbericht
Policy-makers at the International Civil Aviation Organization (ICAO) are currently considering the detailed rules of a scheme to address carbon dioxide emissions from international aviation: the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA). This research project analyses matters that are critical for implementing CORSIA and ensuring that it effectively delivers on its objective of achieving carbon neutral growth. This includes an analysis of the extent to which the current EUC ensure the environmental integrity of CORSIA and how they could be amended in order to enhance environmental integrity; an assessment of the offset credit supply potential under different scenarios for the availability of offset credits for CORSIA; and an analyses what provisions could be adopted and implemented under the Paris Agreement to avoid double counting between CORSIA and nationally determined contributions. Quelle: Forschungsbericht
Das Hauptziel dieses Forschungsprojekts bestand darin, Einblicke in den Stand der aktuellen Kohlenstoffmarktaktivitäten und Optionen zur Unterstützung der Fortführung neuer und bestehender Minderungsaktivitäten in der Zeit vor 2020 zu geben. In einer Analyse über die Anfälligkeit von CDM-Projekten für die wichtigsten Projekttypen in Schlüsselländern haben wir das Risiko bewertet, dass Projekte ohne signifikante CER-Einnahmen die Fortsetzung ihrer THG-Reduzierung einstellen. In diesem Kontext haben wir eine Bottom-up-Bewertung des CER-Angebotspotenzials für den Zeitraum 2013-2020 durchgeführt. Das gesamte CER-Angebotspotenzial für den Zeitraum 2013-2020 ist mit 4,6 Milliarden CER beträchtlich und liegt weit über dem derzeitigen Ausgabe- und Nachfrageniveau. Lediglich 4% des maximalen CER-Angebotspotenzials, das 171 Millionen CER entspricht, stammt aus Projekttypen, die gemäß der Analyse als besonders anfällig eingestuft wurden. Aufbauend auf dieser quantitativen Analyse haben wir die Grenzkosten des CER-Angebots und die Auswirkungen verschiedener Szenarien für die CER-Zulassung auf die CER-Angebotskurve untersucht. In unserem Referenzfall können bis zu 3,8 Milliarden neue CERs den Markt zu Preisen unter 1 <Euro> pro Einheit beliefern. Wir können belegen, dass strenge Zulassungsbeschränkungen für das Angebot von CERs aus bestehenden CDM-Projekten essentiell sind für alle neuen Nachfragequellen um die Erzeugung von THG-Minderungsaktivitäten sicherzustellen, die sonst nicht aufgetreten wären. Wir haben auch die Auswirkungen von Zertifikatsaufkaufprogrammen zur Unterstützung gefährdeter Projekte und das Potenzial für ähnliche Anstrengungen zur Ausweitung dieser Auswirkungen bewertet. Quelle: Forschungsbericht
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ist in der entscheidenden Phase zur Ausgestaltung eines globalen marktbasierten Klimaschutzinstruments (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) zur Verringerung von Kohlendioxidemissionen im internationalen Luftverkehr. In diesem Diskussionspapier ermitteln wir das potenziell zur Verfügung stehende Angebot an CO2-Ausgleichsgutschriften, um die Nachfrage aus dem internationalen Luftverkehr unter CORSIA zu bedienen. Die Abschätzungen berücksichtigen eine Reihe verschiedener Szenarien, die verschiedene Arten von Beschränkungen für die Inanspruchnahme von Ausgleichsgutschriften beinhalten. Unsere Analyse berücksichtigt das Angebot aus den vier größten Kompensationsprogrammen: dem Clean Development Mechanism (CDM), dem Verified Carbon Standard, dem Gold Standard und der Climate Action Reserve. Das Potenzial wird für Emissionsminderungen ermittelt, die im Zeitraum von 2013 bis 2035 erzielt werden können. Wir können aufzeigen, dass bereits bestehende Projekte im Rahmen der vier Programme etwa 18 Milliarden Minderungsgutschriften bereitstellen könnten. Dies entspricht mehr als das Sechsfache der für CORSIA erwarteten Gesamtnachfrage während der vorgesehenen Laufzeit. Ohne strenge Zulassungsbeschränkungen wird CORSIA nicht zu signifikanten Emissionsminderungen führen, die nicht auch ohne die Projekte aufgetreten wären. Dies resultiert daraus, dass mehr als 80 Prozent des Angebots aus Projekten stammen, die wahrscheinlich unabhängig davon, ob sie Emissionsgutschriften verkaufen, weiterlaufen werden und kontinuierlich Emissionen vermeiden. Gutschriften ohne anspruchsvolle Zulassungskriterien zuzulassen, würde daher das Ziel von CORSIA - ein kohlenstoffneutrales Wachstum zu erreichen - unterminieren. Um diesen Risiken zu begegnen, empfehlen wir den politischen Entscheidungsträgern, Zulassungsbeschränkungen zu etablieren, die entweder neue zusätzliche Minderungsprojekte fördern oder solche bestehenden Projekte unterstützen, die ohne die Erlöse aus Gutschriftenverkäufen die Treibhausgasminderungsaktivitäten einstellen müssten. Quelle: Forschungsbericht
Dieses Diskussionspapier analysiert, wie eine robuste Bilanzierung unter dem Pariser Übereinkommen so umgesetzt werden könnte, dass eine Doppelzählung zwischen Klimazielen von Staaten unter dem Pariser Übereinkommen und dem "Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation" (CORSIA) der internationalen Zivilluftfahrtorganisation vermieden werden kann. Das Papier richtet sein Augenmerk darauf, wie Gastländer von Klimaschutzprojekten die Nutzung von Klimaschutzzertifikaten unter CORSIA durch sogenannte "adjustments" in "strukturierten Zusammenfassungen" ihrer zweijährigen Berichterstattung unter Artikel 13 des Übereinkommens bilanzieren können. Das Papier kommt zu dem Ergebnis, dass einige Bilanzierungsansätze, die in den internationalen Verhandlungen zu Artikel 6 des Übereinkommens für den Transfer von Emissionsminderungen zwischen Ländern diskutiert werden, in dem speziellen Kontext von CORSIA nicht umgesetzt werden können oder eine Doppelzählung nicht zuverlässig vermeiden. Das Papier identifiziert neun Ansätze für die Bilanzierung von Klimaschutzzertifikaten, die unter CORSIA genutzt werden, durch die Gastländer, und diskutiert jeweils ihre Vor- und Nachteile. Zudem wird analysiert, welche Bilanzierungsoptionen für Länder mit einzelnen Zieljahren im Kontext von CORSIA geeignet sind. Schließlich wird noch analysiert, wie Werte für Global Warming Potentials konsistent unter dem Pariser Übereinkommen und CORSIA verwendet werden können. Die Forschungsergebnisse sind sowohl für die laufenden Verhandlungen unter Artikel 6 als auch für die Verhandlungen zu den strukturierten Zusammenfassungen unter Artikel 13 wichtig. Quelle: Forschungsbericht
Dieses Diskussionspapier analysiert Optionen zur Verbesserung der derzeitigen "Emissions Unit Eligibility Criteria", die unter dem Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation verwendet werden. Die Optionen werden identifiziert, um die Umweltintegrität des Systems zu gewährleisten. Eine klare Formulierung der EUC ist wichtig, um Minimalanforderungen für die Qualität von Klimaschutzzertifikaten für CORSIA sicherzustellen. Die Analyse fokussiert sich auf fünf Kriterien, die essentiell für die Qualität von Klimaschutzzertifikaten sind: Beweis der Zusätzlichkeit, Festlegung von Referenzszenarien, Dauerhaftigkeit der Minderungen, Vermeidung von Doppelzählung, und die Vermeidung von Nettoschäden. Für die Bewertung der derzeitigen EUC wird die Praxis der größten Crediting Programme ausgewertet und Bereiche identifiziert, in denen die EUC überarbeitet, verfeinert oder weiter ausgearbeitet werden können, um die Praxis der Crediting-Programme zu berücksichtigen. Es werden außerdem spezifische Empfehlungen für die Überarbeitung, Ergänzung und Verfeinerung von jedem Kriterium erstellt, einschließlich von Formulierungsvorschlägen. Insgesamt sind die derzeitigen EUCs ausreichend, um die wesentlichen konzeptionellen Elemente jedes Kriteriums abzudecken. Allerdings könnten alle fünf Kriterien weiter ausgearbeitet werden, um essentielle Anforderungen und Verfahren zu spezifizieren, damit die Kriterien tatsächlich erfüllt werden. In den meisten Fällen können die Formulierungen und die Terminologie der EUCs auch verbessert werden. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Weiterentwicklung des EU-ETS im Luftverkehr vor dem Hintergrund der Einführung einer globalen marktbasierten Maßnahme durch die ICAO II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Nach Artikel 25a (2) der Emissionshandelsrichtlinie (EH-RL) prüft die EU-Kommission nach Vorliegen einer Vereinbarung über eine globale Maßnahme zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr, ob - und wenn ja, wie - die EH-RL geändert werden muss. Eine solche Maßnahme wird nun von der ICAO mit CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) ab 2019 schrittweise eingeführt, zunächst zeitlich befristet bis 2035. Ziel ist es, das Wachstum des internationalen Luftverkehrs ab 2021 mittels der Nutzung von Emissionseinheiten CO2-neutral zu gestalten. Die EU-Kommission hat im April 2018 mitgeteilt, CORSIA über die EH-RL zu implementieren, sobald größere Klarheit über Art und Inhalt der von der ICAO zur Anwendung des GMBM verabschiedeten Rechtsinstrumente sowie über die Planungen der anderen ICAO-Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die Anwendung des GMBM besteht. Dies soll bis spätestens 2023 geschehen. Es ist daher ein politscher Diskussionsprozess zu erwarten, in dem sich BMU positionieren muss. Die Vorschläge der EU-Kommission und weiterer relevanter Akteure sollen im Rahmen des Vorhabens wissenschaftlich begleitet und analysiert werden. Dies erfolgt beispielsweise durch die Erarbeitung von Stellungnahmen zu durch den Aufraggeber - auch kurzfristig - festzulegenden Themen. Wegen des ad-hoc Beratungscharakters des Vorhabens können detaillierte Forschungsfragen und Methoden des Vorhabens aus heutiger Sicht noch nicht abschließend beschrieben werden. Es ist aber aufgrund der Erfahrungen aus dem Vorgängervorhaben davon auszugehen, dass v.a. Methoden aus Umweltökonomie und Politikwissenschaft zum Einsatz kommen werden. Zudem werden Datenanalysen und Modellierungen von Emissionsszenarien eine wichtige Rolle spielen. Es handelt sich um eine Fortführung des laufenden Projektes 'Weiterentwicklung des EU ETS im Luftverkehr' (FKZ 3717 42 502) über 2019 hinaus.
Das Projekt "Weiterentwicklung des EU-ETS im Luftverkehr vor dem Hintergrund der Einführung einer globalen marktbasierten Maßnahme durch die ICAO III" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der EU ETS im Luftverkehr befindet als regionale marktbasierten Maßnahme in einem Spanungsfeld mit der Einführung der globalen marktbasierten Maßnahme CORSIA durch die ICAO. Die EU-Kommission wird dazu im Sommer 2021 einen Vorschlag für eine Richtlinienüberarbeitung vorlegen, der in diesem Spannungsfeld einen Weg für die weitere Entwicklung des EU ETS im Luftverkehr aufzeigen wird, und der bis 2023, dem Auslaufen der derzeitigen Regelungen, zu einer Richtlinienänderung führen soll. Ziel dieses Vorhabens, das auf das laufende Projekt 'Weiterentwicklung des EU ETS im Luftverkehr II' (FKZ 3719425080) aufbauen soll, ist die Untersuchung möglicher politischer Optionen zur Weiterentwicklung des EU ETS vor diesem Hintergrund. Je nach Verhandlungsstand (bei der ICAO zu CORSIA und in der EU zum EU ETS) und auftauchenden Problemfeldern sollen sowohl eigener Empfehlungen entwickelt werden, wie sichergestellt werden kann, dass der Luftverkehr in Europa und global zur Einhaltung der Ziele des Übereinkommens von Paris seinen Teil beiträgt, als auch Vorschläge der EU-Kommission und weiterer relevanter Akteure wissenschaftlich begleitet und analysiert werden.
Das Projekt "Analyse der Vor- und Nachteile von Offset-Ansätzen in ausgewählten Sektoren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Das Vorhaben soll anhand der Erfahrungen aus bisherigen Systemen sowie von vorliegenden wissenschaftlichen Analysen die Vorteile und Schwächen der Nutzung von Emissionsgutschriften (Offsetting) für ausgewählte Sektoren bewerten. Offset-Ansätze sind seit dem Kyoto-Protokoll fester Bestandteil der internationalen Klimaschutzpolitik und werden auch im Übereinkommen von Paris (ÜvP) als Möglichkeit für teilnehmende Staaten benannt, ihre jeweiligen national festgelegten Klimaschutzbeiträge zu erreichen. Auch im internationalen Flugverkehr wird ein Offset-Mechanismus, Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA), implementiert, um die Wachstumsemissionen ab dem Jahr 2020 zu kompensieren. Während im europäischen Emissionshandel nach 2020 derzeit keine weitere Offset-Nutzung vorgesehen ist, kennt die europäische und nationale Klimapolitik andere Offset-Ansätze, so etwa in der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV), mit der die europäische Richtlinie (EU) 2015/652 umgesetzt wird. Ziel der Forschung ist es, die Geeignetheit von Offset-Ansätzen in bestimmten Sektoren für einen erfolgsversprechenden Einsatz in der Zeit nach 2020 herauszuarbeiten. Geeignet ist ein Offset-Ansatz dabei nur dann, wenn er den Anforderungen des Art. 6 ÜvP genügt, also vor allem zur Ambitionssteigerung der national festgelegten Beiträge (NDC) und zu einer allgemeinen Minderung der weltweiten Emissionen unter dem ÜvP beiträgt. Als Erfolgsbedingungen für geeignete Offset-Ansätze werden hier sowohl äußere Rahmenbedingungen wie auch die Konzeption des Ansatzes selbst verstanden. Auszuwerten sind dabei auch die Schwierigkeiten und Erfolgsbedingungen eines Offsetting.
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