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Corporate environmental reporting

The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Leitfaden zur Treibhausgas-Berechnung im Transportsektor

Bei Transporten von Passagieren und Fracht entstehen Treibhausgase (THG) – nicht nur durch die tatsächlichen Transportaktivitäten, sondern auch infolge der Prozesse an den einzelnen Standorten oder durch Dienstleistungen. Im Auftrag des UBA wurde ein Leitfaden erstellt, welcher Hinweise für die einheitliche Berechnung und Berichterstattung von THG-Emissionen entlang von Transportketten gibt. Die Quantifizierung von THG-Emissionen im Transportsektor spielt schon jetzt eine große Rolle und wird durch die Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen noch an Bedeutung gewinnen: Die neue EU-Richtlinie zur unternehmensbezogenen Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss in Deutschland bis Juli 2024 umgesetzt werden. Mit der Neufassung sollen Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert erhalten wie die Finanzinformationen eines Unternehmens. Zu den umweltbezogenen Themen gehört auch der Bereich ⁠ Klimaschutz ⁠ und damit die Quantifizierung der THG-Emissionen. Eine entsprechende Grundlage hat die im März 2023 veröffentlichte Norm ISO 14083 „Greenhouse gases – Quantification and reporting of greenhouse gas emissions arising from transport chain operations“ mit der internationalen Vereinheitlichung der Berechnung und Berichterstat­tung von Emissionen aus (globalen) Transportket­ten geschaffen. Das Umweltbundesamt hat nun einen Leitfaden herausgegeben, welcher auf der ISO 14083 aufbaut und als Hilfestellung für die Berechnung und Berichterstat­tung von THG-Emissionen entlang von Transportket­ten dienen soll. In diesem Leitfaden werden Anforderungen und Berech­nungsmöglichkeiten dargelegt, die sich aus der ISO 14083 ergeben, und neue Begriffe und Abkürzungen erläutert. Fallbeispiele – sowohl bezogen auf den Güterverkehr als auch auf den Personenverkehr – illustrieren die Anwendung der Norm und adressieren Herausforde­rungen, die im Zuge dieser Anwendung auftreten können. Der Leitfaden bietet somit eine praxisnahe Anleitung für die THG-Bilanzierung von Transporten und Hubs, zum Beispiel zur Informationserstellung über die ⁠ Klimawirkung ⁠ von Transporten und Güterumschlägen bzw. Personentrans­fers. Damit ist er sowohl für Unterneh­men aus der Transportbranche (z. B. Verkehrsverbün­de, Verlader, Spediteure) als auch für Unternehmen anderer Bereiche, bei denen Trans­porte in der THG-Berichterstattung eine Rolle spielen, und viele weitere Anwendungen interessant.

Management von Klimarisiken in Unternehmen: Grundlagen, Anleitungen, Stand der Praxis und Empfehlungen

Die Anforderungen der EU-Taxonomie und die Vorgaben zur Berichterstattung gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden in vielen großen Unternehmen dazu führen, dass sie sich mit ihren physischen Klimarisiken befassen und diese systematisch managen. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden fachliche Hintergründe, Rahmenwerke, Regulierungen sowie Praxisansätze für das Management physischer Klimarisiken in Unternehmen analysiert. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurde ein modellhaftes Management physischer Klimarisiken abgeleitet. Darüber hinaus haben die Untersuchungen gezeigt, dass der Aufwand zur Ermittlung und Ableitung von Informationen über lokalen Klimagefahren hoch ist. Dies ist ein wesentliches Hemmnis, um in einem Unternehmen die Klimarisiken zu bestimmen. Um Synergien bei Klimarisikoanalysen in der Wirtschaft zu erschließen, kommen verschiedeneAnsätze in Betracht. Beispielsweise könnten Klimarisikoanalysen für Industriegebiete oder für Ballungsräume initiiert werden. Die im Rahmen der EU-Taxonomie definierten Anforderungen an eine Klimarisikoanalyse sollten u.a. anhand der Umsetzungspraxis evaluiert und optimiert werden, um die regulatorischen Anforderungen zu verbessern. Quelle: Forschungsbericht

Comparison of environmental reporting requirements from the European Sustainability Reporting Standards (ESRS) with selected environmental laws

This paper investigates synergies and challenges for companies to use information collected to meet their environmental regulatory obligations for the purposes of reporting under the new European Sustainability Reporting Standards (ESRS). It presents the results of two cases studies from the German manufacturing industry. The case studies find that processes in place and data collected because of existing legal requirements can in part be leveraged for sustainability reporting. Environmental management systems and former sustainability reports also facilitate data collection for ESRS reporting. However, the extent to which information can be used is topic-dependent. In the case studies gaps remain, for example, regarding biodiversity and microplastics and value chain information.

Corporate environmental reporting

The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps.

Corporate sustainability reporting on environmental pollution

From 2025 onwards, the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) requires large European companies to provide transparency on their impacts on people and the environment. So far, the role of these new reporting rules in the work of environmental authorities has not been systematically analysed and discussed. This study examines the potential benefits and challenges for environmental authorities to use corporate information on environmental pollution to be disclosed under the European Sustainability Reporting Standard (ESRS) E2. In particular, it analyses the interfaces between ESRS E2, the Industrial Emissions Directive (IED) and the European Pollutant Release and Transfer Register (E-⁠ PRTR ⁠). The study also summarises the results of an expert dialogue in which representatives from environmental authorities of 18 European countries participated. Veröffentlicht in Texte | 166/2023.

Corporate sustainability reporting on environmental pollution: Potential benefits and challenges for environmental authorities to use information disclosed according to European Sustainability Reporting Standard E2

Das Projekt "Corporate sustainability reporting on environmental pollution: Potential benefits and challenges for environmental authorities to use information disclosed according to European Sustainability Reporting Standard E2" wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Consult GmbH.Diese Studie untersucht den möglichen Nutzen, den Umweltbehörden aus den Informationen über Umweltverschmutzung ziehen können, die große europäische Unternehmen im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) und des Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standard – ESRS) E2 künftig berichten müssen. Die Studie konzentriert sich insbesondere auf die Schnittstellen zwischen den neuen Berichterstattungsanforderungen im Rahmen des ESRS E2 und der Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive – IED) und dem Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollution Release and Transfer Register – E-PRTR). Im Rahmen eines Expertendialogs mit Vertreterinnen und Vertretern von Umweltagenturen und -ministerien aus 18 Ländern wurden vier Schlüsselfragen zur Interoperabilität zwischen diesen gesetzlichen Anforderungen ermittelt und diskutiert. Diese umfassen (1) die Nützlichkeit von Informationen über Unternehmenspolitiken, Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, (2) Aspekte in der Erfassung und Aggregation von Emissionsdaten, (3) Berichtsformate und Ort der Berichterstattung sowie (4) die Überprüfung der berichteten Informationen. Die Diskussionen des Expertendialogs werden im Rahmen dieser Studie zusammengefasst.

Klimarisiken in Unternehmen analysieren und managen

Die Folgen von Überschwemmungen, Niedrigwasser oder Hitzestress bekommen Unternehmen schon heute zu spüren. Alle Bereiche können betroffen sein, es bestehen Risiken für Mitarbeitende wie auch für Standorte, bis hin zu globalen Lieferketten. Daher ist es wichtig, aktuelle und zukünftige Klimarisiken zu analysieren und ein Klimarisikomanagement in die Unternehmensorganisation zu integrieren. Klimarisiken regelmäßig zu analysieren bedeutet Zukunftsplanung Für die meisten Unternehmen sind Klimarisikoanalysen noch Neuland. Untersuchungen zeigen, dass Unternehmen sich bisher vor allem von transitorischen Klimarisiken betroffen sehen, die sich aus dem Übergang hin zu einer langfristig CO₂-armen Wirtschaft ergeben. Nur einige wenige der größten deutschen Unternehmen berichten über die Verwendung von Klimaszenarien, wohingegen Aussagen über die ⁠ Resilienz ⁠ der Unternehmensstrategie gegenüber Klimawandelfolgen nur selten zu finden sind ( Loew et al. 2021 ). Unternehmen, die langfristige Entscheidungen treffen müssen, wie in der Forstwirtschaft oder Betreiber von Infrastrukturen, beschäftigen sich bereits heute mit Klimarisiken. Auch Branchen, deren nationale oder internationale Lieferketten vom ⁠ Klimawandel ⁠ bedroht werden, setzen sich schon seit längerem mit einer Reihe von Risiken auseinander. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen an großen Flüssen, die bei Niedrigwasser nicht mehr mit Rohstoffen beliefert werden oder ihre Produkte nicht mehr ausliefern können. Auch Betreiber thermischer Kraftwerke, die mittels Flusswassers gekühlt werden, werden sich seit dem ⁠ Hitzesommer ⁠ 2003 immer stärker ihrer Klimarisiken bewusst. Langanhaltende Dürren in Nordostdeutschland zwischen 2018 und 2022, die steigende Zahl von Waldbränden, Trockenheitsschäden in der Land- und Forstwirtschaft sowie verheerende Starkregenereignissen im Juli 2021 in der Eifel haben über die betroffenen Regionen hinaus Wirkkraft: Auch bei bisher noch nicht direkt betroffenen Unternehmen und privaten Akteuren steigt seitdem das Bewusstsein dafür, dass auch sie Vorsorge gegenüber Klimarisiken betreiben sollten. Klimarisikoanalyse als neue Berichtsanforderung In den vergangenen Jahren ist die Analyse physischer Klimarisiken Bestandteil von vielen Empfehlungen und gesetzlichen Regelungen für unternehmerische Berichterstattung geworden. Die Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD), eingerichtet vom Financial Stability Board der G20, hat bereits 2017 Empfehlungen für eine Offenlegung von unternehmerischen Klimarisiken veröffentlicht. Sowohl die EU-Taxonomie Verordnung als auch die neue Europäische Richtlinie für unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) fordern eine Klimarisikoanalyse. Die Nachhaltigkeitsberichtsstandards der EU sehen außerdem vor, dass Unternehmen über ihre Anpassungsplanung, -ziele und -maßnahmen berichten. Eine Klimarisikoanalyse gehört auch zu den Auflagen der Regionalförderungen, etwa des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In den kommenden Jahren ist daher mit einem steigenden Wissensbedarf und wachsenden Kompetenzen für unternehmerische Klimarisikoanalysen zu rechnen. Erfahrungen mit bundesweiten Klimarisikoanalysen Für viele Kommunen, Bundesländer und die Bundesregierung sind Klimarisikoanalysen schon länger eine wichtige Grundlage, um Handlungsbedarfe für die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels abzuschätzen und das Bewusstsein für die Bedeutung von Anpassung – in Ergänzung zu Klimaschutzmaßnahmen – zu erhöhen. Beispielsweise aktualisiert das Umweltbundesamt die Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland alle sechs bis sieben Jahre und entwickelt sie methodisch stets weiter. Diese nationalen Erfahrungen sind unter anderem in eine internationale Norm zu Klimarisikoanalyse eingeflossen, die ISO 14091 , die auch für Kommunen eine Orientierung bietet. Empfehlungen für Klimarisikomanagement Basierend auf diesen Erfahrungen und im Abgleich mit den Anforderungen der EU-Taxonomie Verordnung hat das Umweltbundesamt auch Empfehlungen für Unternehmen veröffentlicht, wie eine robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertungen gemäß EU-Taxonomie durchgeführt werden sollte. Diese Vorgehensweise greift die kürzlich veröffentlichte Broschüre „ Physische Klimarisiken managen “ auf. Darüber hinaus gibt sie Hinweise, wie ein Klimarisikomanagement ablaufen sollte und in die Unternehmensorganisation integriert werden kann. Da auch Finanzinstitutionen Klimarisiken systematisch in ihrer Strategie und im Risikomanagement berücksichtigen sollten, gibt eine zweite Broschüre " Über physische Klimarisiken sprechen " Empfehlungen für Kundengespräche zwischen Finanzinstitutionen und Unternehmen. Klimarisiken zu bewerten bedeutet, Klimagefahren und Sensitivitäten zu kennen In einem ersten Schritt sollte das Unternehmen demnach die voraussichtliche Lebensdauer der Wirtschaftstätigkeit ermitteln und die relevanten Untersuchungsobjekte auswählen. Hierfür bietet es sich an, für jedes relevante Untersuchungsobjekt die sensitiven Systeme, wie etwa Beschäftigte, Produktionshallen und Wasserversorgung, zu identifizieren. Um aktuelle und zukünftige Klimagefahren einzuschätzen, sollten Unternehmen zunächst vergangene Wetterextremereignisse vor Ort und in der näheren Umgebung betrachten. Zusätzlich sollten sie bei Investitionen für die nächsten zehn Jahre Messdaten und daraus abgeleitete Klimatrends hinzuziehen, beispielsweise durch die Verwendung von dekadischen Klimavorhersagen . Für längerfristige Investitionen und Wirtschaftstätigkeiten mit einer voraussichtlichen Lebensdauer von mehr als zehn Jahren sollten Unternehmen zusätzlich Klimaszenarien für die Mitte des Jahrhunderts oder sogar darüber hinaus betrachten. Hierfür gibt es öffentliche Datenquellen, beispielsweise den Klimaatlas des Deutschen Wetterdienstes . Für eine Interpretation und eine regionale Auswertung kann es notwendig sein, externe Fachkenntnisse hinzuzuziehen. Risikobewertung ist ein kooperativer Prozess Neben den standortspezifischen Gefahren, wie Wetterextremen, sollte das Unternehmen auch die standortspezifischen Sensitivitäten und Anpassungskapazitäten untersuchen. Dazu zählen beispielsweise die Altersstruktur der Belegschaft sowie die Kühlungs- und Verschattungsoptionen vor Ort. Hierfür ist lokales Wissen von unterschiedlichen Fachleuten notwendig, das am besten in Workshops zusammengetragen und gemeinsam bewertet wird. Da Klimarisikoanalysen neben der Identifikation und Priorisierung von Risiken sowie der Vorbereitung von Anpassungsmaßnahmen immer auch ein größeres Risikobewusstsein zum Ziel haben, sind kooperative Prozesse, lokales Know-how und die Übernahme von Verantwortung zentrale Bestandteile für erfolgreiche Risikoanalysen. Wechselwirkungen und Kaskadeneffekte Die Untersuchung der Auswirkungen von Klimaereignissen sensibilisiert auch für die Gefahren von Kaskadeneffekten, beispielsweise den multiplen Folgen eines Stromausfalls oder der Notwendigkeit von eingespielten Kommunikationswegen im Falle eines Extremereignisses. Unternehmen sollten daher bei ihren Untersuchungen auch Wechselwirkungen und Kaskadeneffekte berücksichtigen. Sie sollten bereits im Vorfeld von Krisenereignissen mit der lokalen Verwaltung sowie den Infrastrukturbetreibern zusammenarbeiten, um Synergien für Anpassungen zu identifizieren und Maladaptationen zu verhindern. Maladaptionen sind Maßnahmen, die andere gesellschaftliche Ziele, wie etwa den ⁠ Klimaschutz ⁠ oder den Schutz der ⁠ Biodiversität ⁠, oder zukünftige Anpassung beeinträchtigen. Risikobewertung mündet in Maßnahmenplanung Die Bewertung von Klimarisiken wird auch von Beratungsagenturen angeboten, die mittels komplexer Modelle und umfangreicher Daten Risikoeinstufungen anbieten. Dies beruht meist nur auf der Analyse von Klimagefahren und kann nicht die Einbindung von lokalen Fachleuten ersetzen. Die Einstufung der Risiken selber ist abhängig von der Risikobereitschaft der Unternehmen, denn nicht alle (ökonomischen) Risiken können oder müssen reduziert werden. Am Ende von Klimarisikoanalysen sollten jedoch für größere Risiken, wie Gesundheits- oder Umweltrisiken, immer konkrete Maßnahmen stehen. Autorinnen: Dr. Inke Schauser, Kirsten Sander (Umweltbundesamt) Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠ Klimafolgen ⁠ und Anpassung Nr. 86 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.

Anforderungen an „klimaneutrale Unternehmen“ nötig

Eine Untersuchung von 34 freiwilligen Unternehmensinitiativen und -netzwerken zeigt, dass einheitliche Anforderungen an die Verwendung der Begriffe „klima- und treibhausgasneutral“ notwendig sind. Strenge Mindestanforderungen könnten die Glaubwürdigkeit von Aussagen deutlich erhöhen und einen wirksamen Beitrag zu den internationalen Klimazielen sicherstellen. Immer mehr Unternehmen machen sich auf den Weg zur Treibhausgasneutralität oder bezeichnen sich bereits als klima- oder treibhausgasneutral. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher*innen stehen oft vor der Frage, welche dieser freiwilligen Initiativen glaubwürdig sind. Oftmals ist nicht klar, ob hinter den Aussagen zur Treibhausgasneutralität echte Klimaschutzambitionen stecken oder doch eher Greenwashing. Der Präsident des Umweltbundesamtes Dirk Messner spricht sich deshalb für einheitliche Standards aus: „Wir brauchen strenge, überprüfbare Anforderungen an die Treibhausgasneutralität, die Grünfärberei wirksam ausschließen. Das sind wir sowohl den engagierten und ambitionierten Unternehmen wie auch den Verbrauchern schuldig.“ Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) hat freiwillige Initiativen zur Treibhausgasneutralität von Unternehmen auswerten lassen. Die Studie „Klimaneutrale Unternehmen - Überblick zu freiwilligen Initiativen und Aktivitäten zur Treibhausgasneutralität auf unterstaatlicher Ebene“ trägt Inhalte und Ambitionen zusammen und bewertet die Glaubwürdigkeit der verschiedenen Initiativen. Im Ergebnis zeigt sich, dass freiwillige Initiativen zur Klimaneutralität vor allem dann glaubwürdig sind und zum ⁠ Klimaschutz ⁠ beitragen, wenn sie die Treibhausgasemissionen möglichst vollständig – also einschließlich derjenigen aus vor- und nachgelagerten Prozessen – einbeziehen, anspruchsvolle und überprüfbare Ziele zur Minderung ihrer Treibhausgasemissionen enthalten, ein hohes Maß an Transparenz aufweisen und durch unabhängige Fachleute überprüft werden. Ab 2024 verpflichtet die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, 2022/2464/EU) viele große Unternehmen , ihre Treibhausgasemissionen sowie ihre Klimaschutzziele und -maßnahmen offenzulegen. Eine weitere, derzeit im Gesetzgebungsprozess befindliche Richtlinie, die sogenannte „Green Claims Directive“, soll künftig Aussagen zur Kima- und Treibhausgasneutralität an überprüfbare Anforderungen an den Klimaschutz und die Transparenz knüpfen. Das UBA setzt sich derzeit auf verschiedenen Ebenen für transparente, wirksame und umsetzbare Anforderungen an treibhausgasneutrale Unternehmen ein. Es hat einen Vorschlag für ein Klimamanagement auf der Grundlage des Umweltmanagement- und Auditsystems der EU (⁠ EMAS ⁠) entwickelt, mit dem Unternehmen ihre Strategie zur Treibhausgasneutralität steuern können. Dieser Vorschlag wird derzeit vom Unternehmensnetzwerk Klimaschutz der Deutschen Industrie- und Handelskammer praktisch erprobt. Darüber hinaus bringt das UBA seine Expertise in die Arbeiten an den EU-Standards zu Nachhaltigkeitsberichten sowie in die Arbeit an eine internationale Norm zur Treibhausgasneutralität (ISO 14068) ein, die voraussichtlich noch in diesem Jahr veröffentlicht wird. Ergänzend hierzu setzt sich das UBA für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die Unternehmen die Transformation zum ressourceneffizienten, treibhausgasneutralen und resilienten Wirtschaften erleichtern, insbesondere in energieintensiven Branchen. Der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand kommt das UBA zum Beispiel dadurch nach, dass es sich selbst bereits 2017 auf den Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde gemacht hat. Im Rahmen seines Umweltmanagementsystems nach EMAS hat es die hierzu notwendigen Strukturen und Abläufe geschaffen und setzt schrittweise die Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität um. Seit 2021 gleicht es seine noch nicht vermeidbaren Emissionen über Zertifikate aus anspruchsvollen Klimaschutzprojekten aus. Darüber hinaus unterstützt das UBA die Bundesregierung bei dem im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Ziel, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Anfang 2021 veröffentlichte UBA-Leitfaden „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“ bietet hierzu methodische und praktische Hilfestellungen, die auch für viele Unternehmen relevant sind.

Über physische Klimarisiken sprechen

Physische Auswirkungen des Klimawandels können sich über Unternehmen und ihre Lieferketten auf die Finanzmärkte durchschlagen. Finanzinstitutionen sollten Klimarisiken daher systematisch in ihrer Strategie und im Risikomanagement berücksichtigen. Diese Broschüre richtet sich an Firmenkundenbetreuer*innen in Banken und an Engagement Teams bei Vermögensverwaltern. Ziel ist es, den Dialog zwischen Realwirtschaft und Finanzwirtschaft zu den physischen Risiken des Klimawandels zu strukturieren. Hierfür führt die Broschüre grundlegend in das Thema physische Risiken des Klimawandels und die Übertragungswege auf Finanz- und Realwirtschaft ein. Darauf aufbauend gibt die Broschüre Firmenkundenbetreuer*innen und Engagement Teams eine grobe Anleitung zur Gesprächsführung in diesem Bereich mit ihren realwirtschaftlichen Klienten. Quelle: www.umweltbundesamt.de

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