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Umwelt- und Klimaschutz stärker in Berichtspflicht von Unternehmen verankern

Analyse obligatorischer Nachhaltigkeitsberichte zeigt Defizite In der Europäischen Union sind bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Dadurch sollen insbesondere Finanzmarktakteure ein umfassenderes Bild erhalten, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Unternehmen ausgesetzt sind und welche Auswirkungen sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben. Eine aktuelle Studie des UBA zeigt anhand hiesiger Unternehmen, dass zwar zunehmend über Klima, Wasser, Ressourcen und Abfall berichtet wird, aber noch große Lücken bestehen. So machen nur etwa 20 Prozent der Unternehmen Angaben zur Luftreinhaltung und Biodiversität. Deutlich wird, dass die identifizierten Lücken in der Berichterstattung oft an den unzureichenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Das Umweltbundesamt schlägt daher unter anderem vor, EU-weit Berichtspflichten für einzelne Umweltthemen festzulegen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Wir brauchen in Europa dringend aussagekräftige und standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen. Nur mit deutlich mehr Transparenz kann der Finanzmarkt künftig seine Hebelwirkung entfalten und den nötigen Beitrag zur Transformation unserer Wirtschaft leisten. Die jetzt von der Europäischen Kommission angestoßene Reform der CSR-Richtlinie muss genau das erreichen. Aktuell sind die Vorgaben über einzelne Umweltthemen noch viel zu vage, weswegen die Berichtspflicht die Realität in den Unternehmen nur lückenhaft abbildet.“ Der ⁠ Klimaschutz ⁠ ist in den Berichten deutscher Unternehmen, die im Zuge der Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht erstellt wurden, das dominante Umweltthema. Für das Jahr 2019 berichten circa 80 Prozent der Unternehmen über ⁠ Klima ⁠, mehr als die Hälfte davon auch zu Klimazielen. Über Pläne treibhausgasneutral zu werden, berichten 32 der 228 untersuchten Unternehmen. Lediglich etwa ein Drittel der Unternehmen berichtet, inwiefern die Klimaziele in Verbindung mit Maßnahmen und Leistungsindikatoren stehen - nur mit diesem Dreiklang ist nachvollziehbar, wie ernsthaft ein Unternehmen Klimaschutz betreibt. Über Wasser, Ressourcen, Abfall, Luft und ⁠ Biodiversität ⁠ und die Unternehmenspolitik in diesen Bereichen wird weitaus weniger als über Klima berichtet. Zu Ressourcen und Abfall machen weniger als 60 Prozent Angaben, zu Wasser nur etwas mehr als die Hälfte und zu Biodiversität und Luft sogar unter 20 Prozent der Unternehmen. Die Großunternehmen aus dem DAX 30 schneiden hier durchweg besser ab. Auch in der Berichterstattung über Lieferketten zeigen sich Lücken. Immerhin gibt knapp die Hälfte der Unternehmen grundlegende Informationen über ihre Lieferkettenstrukturen preis. Aber nur knapp ein Viertel der Unternehmen berichtet über Hochrisiko-Lieferketten, weniger als jedes zehnte geht über direkte Lieferanten hinaus. Umweltthemen in der Lieferkette sprechen nur rund ein Viertel der Unternehmen an. Die Studie zeigt aber auch, dass es bereits Beispiele guter Berichtspraxis gibt. Die betreffenden Unternehmen zeichnen sich oft dadurch aus, dass die Verantwortung für ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ auf höchster Leitungsebene verankert ist. Besser aufgestellt sind auch Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem betreiben oder sich bei der Berichterstattung an Standards wie die Global Reporting Initiative oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex halten. Die identifizierten Lücken in den verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichten gehen oft nicht auf einen fehlenden Willen der Unternehmen zurück, sondern sind regelmäßig durch die unklaren Anforderungen begründet, die das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz an die Unternehmen stellt. Bislang sind Informationen über Umwelt, Klima und andere Nachhaltigkeitsthemen nur dann zwingend zu berichten, wenn sie auch finanziellen Auswirkungen für die Unternehmen mit sich bringen. Etwa 60 Prozent der Unternehmen folgen diesem Verständnis. Konkrete Vorgaben zur Berichterstattung über Strategien, Ziele und Maßnahmen fehlen bislang. Diese Einschränkungen führen dazu, dass Unternehmen in freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten teils umfangreicher und besser berichten. Die CSR-Richtlinie soll auf EU-Ebene nun novelliert werden. Dafür geben die Autorinnen und Autoren der Studie zehn zentrale Empfehlungen ab. So sollte sich die Berichtspflicht künftig konkret auf die einzelnen Umweltthemen beziehen, alle aus Umweltperspektive wesentlichen Informationen umfassen, und die Offenlegung von Strategien, Zielen, Maßnahmen und Leistungsindikatoren stärken. Der am 21. April vorgestellte Vorschlag der Europäischen Kommission macht wichtige Schritte in diese Richtung. Auch die Bundesregierung möchte mit ihrer kürzlich verabschiedeten Sustainable Finance Strategie auf eine ambitionierte Weiterentwicklung der CSR-Richtlinie hinwirken. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf einer empirischen Auswertung der nichtfinanziellen Erklärungen und gesonderten nichtfinanziellen Berichte aller deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die unter die Regelungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fallen. Im Fokus der Untersuchung standen Unternehmen der Realwirtschaft. Berichtspflichtige Banken und Versicherungen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, waren nicht Teil der Untersuchung. Ausgewertet wurden insgesamt 249 Berichte aus dem Jahr 2018 und 228 Berichte aus dem Jahr 2019. Es wurden nur solche Informationen einbezogen, die explizit als Erfüllung der Berichtspflicht ausgewiesen waren. Zusätzlich zur Auswertung der Berichte wurden 22 Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Unternehmen und Zivilgesellschaft geführt. Eine feste Expertengruppe aus drei Personen hat die Erstellung der Studie begleitet. Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Arqum und dem Fair Finance Institute verfasst.

Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung

Seit dem Geschäftsjahr 2017 sind europaweit bestimmte Unternehmen über die sog. europäische CSR-Richtlinie verpflichtet Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Die EU-Richtlinie wurde 2022 umfassend überarbeitet. Das Forschungsvorhaben „Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung“ wurde parallel zur Richtliniennovelle durchgeführt und lieferte dafür wichtige Impulse. Im Projekt wurde die Berichtspraxis der rund 250 großen kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland zu Umwelt und ⁠Klima in den Blick genommen. Im Ergebnis wurden konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Berichtspflichten und zur Entwicklung der Berichtsstandards formuliert. Der vorliegende Abschlussbericht fasst die Ergebnisse des Forschungsprojektes zusammen. Veröffentlicht in Texte | 145/2022.

Management von Klimarisiken in Unternehmen: Grundlagen, Anleitungen, Stand der Praxis und Empfehlungen

Die mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie eingeführten Berichtspflichten werden in vielen in der EU ansässigen Unternehmen dazu führen, dass sie sich mit ihren physischen Klimarisiken befassen und diese systematisch managen. Die vorliegende Studie beschreibt fachliche Hintergründe, Rahmenwerke und Regulierungen zum Management physischer Klimarisiken in Unternehmen. Auch werden Praxisansätze und das komplexe Informationsangebot vorgestellt. Darauf aufbauend wird ein modellhaftes Management physischer Klimarisiken abgeleitet. Die Ergebnisse der Studie dienten der Entwicklung von Informationsangeboten für Unternehmen und sind für die Planung weiterer Maßnahmen zur Förderung des Managements physischer Klimarisiken von Bedeutung. Veröffentlicht in Climate Change | 04/2024.

Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Auf EU-Ebene wird derzeit die sog. CSR-Richtline zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen überarbeitet. Im Mittelpunkt der Novelle steht die Entwicklung europaweit einheitlicher Berichtsstandards. Dieses Policy Paper enthält gezielte Empfehlungen an die Standardsetzung, um eine aussagekräftige Berichterstattung über Umweltthemen zu befördern. Die Autor*innen legen dar, wie über klima- und umweltbezogene Ziele, Maßnahmen und Indikatoren berichtet werden sollte, was bei der Berichterstattung über die Treibhausgasneutralität von Unternehmen zu beachten wäre und wie eine Kompatibilität der Standards mit bestehenden Berichtspflichten von Finanzmarktakteuren hergestellt werden kann. Die Empfehlungen beruhen auf einer empirischen Untersuchung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichte deutscher Unternehmen sowie weiterer einschlägiger Studien. Veröffentlicht in Texte | 159/2021.

Corporate environmental reporting

The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Corporate sustainability reporting on environmental pollution

From 2025 onwards, the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) requires large European companies to provide transparency on their impacts on people and the environment. So far, the role of these new reporting rules in the work of environmental authorities has not been systematically analysed and discussed. This study examines the potential benefits and challenges for environmental authorities to use corporate information on environmental pollution to be disclosed under the European Sustainability Reporting Standard (ESRS) E2. In particular, it analyses the interfaces between ESRS E2, the Industrial Emissions Directive (IED) and the European Pollutant Release and Transfer Register (E-⁠ PRTR ⁠). The study also summarises the results of an expert dialogue in which representatives from environmental authorities of 18 European countries participated. Veröffentlicht in Texte | 166/2023.

Recommendations for the design of sustainability reporting standards under the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

The European Non-Financial Reporting Directive requires certain large undertakings to disclose sustainability-related information. The Directive is currently being revised and renamed to Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). One of the main innovations of the European Commission’s proposal for the CSRD is the development of uniform European Sustainability Reporting Standards. This Policy Paper contains specific recommendations for the standard setting process in order to advance meaningful reporting on environmental matters. The authors discuss how reporting requirements on climate-related and environmental targets, actions and performance indicators should be designed, what should be considered when addressing the Greenhouse Gas neutrality of undertakings and how the standards can ensure compatibility with existing disclosure obligations of financial market participants. Veröffentlicht in Texte | 08/2022.

Physische Klimarisiken managen

Viele Unternehmen sind bereits heute von den Folgen des Klimawandels betroffen. Die mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie eingeführten Berichtspflichten werden in vielen in der EU ansässigen Unternehmen dazu führen, dass sie sich mit ihren physischen Klimarisiken befassen und diese systematisch managen. Diese Broschüre gibt Hinweise zur Durchführung einer Klimarisikoanalyse und skizziert, wie die Berücksichtigung von Klimarisiken in die vorhandenen Organisationsstrukturen und Abläufe von Unternehmen sinnvoll integriert werden kann. Diese Broschüre zum Management physischer Klimarisiken richtet sich an produzierende Unternehmen ab ca. 500 Mitarbeitenden bis hin zu großen Konzernen. Die Informationen sollen auch für kleinere Unternehmen und andere Branchen, wie den Handel, nützlich sein. Veröffentlicht in Broschüren.

Viele Unternehmen unterschätzen Risiken des Klimawandels

Nur etwa die Hälfte der DAX-30-Unternehmen berichtet zu ökonomischen Risiken durch den Klimawandel Die Folgen des Klimawandels bergen ökonomische Risiken für Unternehmen. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA) zeigt, dass nur etwa die Hälfte der DAX-30-Unternehmen öffentlich zu diesen Risiken berichtet. Keines der untersuchten 100 größten Unternehmen informiert darüber, ob die Unternehmensstrategie gegenüber einem stärkeren Klimawandel resilient und mit einer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik kompatibel ist. UBA-Präsident Dirk Messner: „Der Klimawandel wirkt sich immer stärker auf unsere Wirtschaft aus. Das haben wir in den vergangenen Jahren bereits gesehen – und mit fortschreitendem Klimawandel werden diese Risiken größer. Mich erstaunt daher, dass viele Unternehmen sich offenbar nicht ausreichend mit den finanziellen Risiken des Klimawandels für ihr Geschäft auseinandersetzen und Klimafolgen langfristig unter die Lupe nehmen. Klimamanagement gehört als ein Baustein des Nachhaltigkeitsmanagements und der Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle in jede Unternehmensstruktur.“ Als Ursachen der physischen Risiken des Klimawandels sehen die untersuchten DAX-30-Unternehmen vor allem Extremwetterereignisse, veränderte Niederschlagsmuster und erhöhte Durchschnittstemperaturen. Sie erwarten, dass sich diese Risiken in Produktionsrückgängen, steigenden Rohstoffkosten und Gebäudeschäden auswirken und schätzen die potenziellen Schäden durch die physischen Folgen des Klimawandels auf einen Gesamtwert von mehreren Milliarden Euro in den nächsten zwei bis vier Dekaden. Gleichzeitig gehen die DAX-30 Unternehmen nicht davon aus, dass die relevanten physischen Risiken mittel- bis langfristig deutlich zunehmen werden. Wissenschaftliche Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen im Gegensatz zu den Einschätzungen der Unternehmen, dass die Schäden durch den ⁠ Klimawandel ⁠ in den nächsten Jahrzehnenten deutlich zunehmen werden. Die Unternehmen sollten dabei auch berücksichtigen, dass die globalen Versorgungsketten mit Rohstoffen und Zwischenprodukten sowie der inländische Warenverkehr über Wasserstraßen zukünftig stärker durch Klimawandelfolgen beeinträchtigt werden können. Sechs Prozent (55 Milliarden Euro) der deutschen Importe und vier Prozent (knapp 50 Milliarden Euro) der Exporte verteilen sich auf zwölf Länder oder Regionen, die als besonders vulnerabel (verwundbar) gegenüber dem Klimawandel gelten (s. Abschlussbericht Folgen des globalen Klimawandels für Deutschland ). Bereits in den Sommern 2018 und 2019 führten niedrige Pegelstände durch andauernde Trockenheit zu Lieferengpässen und Produktionseinstellungen bei Unternehmen, die stark vom schifffahrtsbasierten Lieferverkehr abhängig sind. Unternehmen sollten sich daher mit klimabezogenen Risiken auseinandersetzen und – in diesem Beispiel möglicherweise durch angepassten Schiffsbau oder Verkehrsverlagerung auf die Schiene – entsprechend vorsorgen. Bei den Risiken, die aus Sicht des Unternehmens für die Geschäftsentwicklung wesentlich sein können, werden physische Risiken durch die tatsächlichen Folgen des Klimawandels wesentlich weniger berichtet als Risiken infolge einer wirksamen Klimaschutzpolitik. „Tatsächlich wirkt sich der Klimawandel aber auch auf die Wirtschaft immer stärker aus. Sei es im Inland, als der Schiffsverkehr teils zum Erliegen kam, weil die Flüsse infolge der Trockenheit nicht genug Wasser führten. Sei es im Ausland, wenn etwa eine Flutkatastrophe in Asien dazu führt, dass Lieferketten unterbrochen werden und die heimische Produktion stillsteht“, so Dirk Messner. Um klimabezogene Risiken in den Finanzmärkten wirksam zu berücksichtigen, sollte der Staat Unternehmen zu einer entsprechenden Berichterstattung verpflichten. Mit diesen Informationen können Investoren und Banken klimabezogene Risiken in ihren Portfolios besser erkennen und steuern. „Informationen zur Zukunftsfähigkeit von Unternehmen im Klimawandel sind für Investoren und Kunden zentral. Unternehmen sollten daher stärker verpflichtet werden, umfassend und öffentlich zu klimabezogenen Risiken zu berichten. Das schafft mehr Transparenz und Vergleichbarkeit und stellt die Weichen für mehr Investitionen in klimaresiliente und klimafreundliche Techniken. Der ehemalige Präsident der britischen Zentralbank, Mark Carney, der ein Pionier in diesem Feld ist, weist seit Jahren auf diese Sachverhalte hin“, so Dirk Messner. Unter anderem ein internationales Netzwerk von Zentralbanken und Finanzaufsichten sowie der Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung fordern ebenfalls eine klimabezogene Berichterstattung gemäß den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). TCFD besteht aus Experten der Finanz- und Realwirtschaft und wurde vom Financial Stability Board der G20 eingerichtet, um Finanzmarktakteure bei der frühzeitigen Erkennung von klimabezogenen Risiken zu unterstützen. Es ist absehbar, dass klimarelevante Risiken auch stärker als bislang Bestandteil der Novellierung der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-Richtlinie) sein werden, die große, kapitalmarktorientierte Unternehmen seit 2018 zu einer nichtfinanziellen Erklärung über wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken verpflichtet. Einen Vorschlag für einen einheitlichen Anforderungsrahmen an ein unternehmerisches Klimamanagement hat das ⁠ UBA ⁠ in der Studie Klimamanagement in Unternehmen entwickelt.  Ein weiteres laufendes Vorhaben befasst sich mit der Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung. Der Bericht Management von Klimarisiken in Unternehmen: Politische Entwicklungen, Konzepte und Berichtspraxis ist Teil des bis 2022 laufenden Forschungsvorhabens „Ökonomie des Klimawandels. Neue Managementinstrumente zur Minderung von Klimarisiken in Staat und Wirtschaft“, das die Frankfurt School of Finance and Management gemeinsam mit der Munich Climate Insurance Initiative und der Agentur akzente im Auftrag des UBAs durchführt. Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf alle aktuellen Nachhaltigkeitsberichte und Nichtfinanziellen Erklärungen der 100 größten deutschen Unternehmen. Zu letzterem sind im Wesentlichen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten durch die europäische Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (CSR-Richtlinie) verpflichtet. Außerdem wurde die Berichterstattung der DAX-30-Unternehmen in der Datenbank „Climate Change 2019“ von der Organisation CDP sowie einige Nachhaltigkeitsberichte ausgewählter mittelständischer Unternehmen analysiert. Die Ergebnisse sind für die Berichterstattung großer Unternehmen in Nachhaltigkeitsberichten und Nichtfinanziellen Erklärungen repräsentativ. Zudem zeigt der Bericht auf, in welchen politischen Prozessen zu nachhaltiger Finanzwirtschaft klimabezogene Risiken berücksichtigt werden und leitet auf Basis von Leitfäden zum Management von Klimarisiken in Unternehmen eine einheitliche Struktur für ein klimabezogenes Risikomanagement ab. Dieses soll Unternehmen bei der systematischen Auseinandersetzung mit klimabezogenen Risiken und entsprechendem Vorsorgehandeln unterstützen.

Evaluation and further development of CSR reporting

Seit dem Geschäftsjahr 2017 sind europaweit bestimmte Unternehmen über die sog. europäische CSR-Richtlinie verpflichtet Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Die EU-Richtlinie wurde 2022 umfassend überarbeitet. Das Forschungsvorhaben "Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung" wurde parallel zur Richtliniennovelle durchgeführt und lieferte dafür wichtige Impulse. Im Projekt wurde die Berichtspraxis der rund 250 großen kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland zu Umwelt und Klima in den Blick genommen. Im Ergebnis wurden konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Berichtspflichten und zur Entwicklung der Berichtsstandards formuliert. Der vorliegende Abschlussbericht fasst die Ergebnisse des Forschungsprojektes zusammen. Quelle: www.umweltbundesamt.de

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