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s/cvm/CDM/gi

Analysis of the role of Article 6 in Parties’ NDCs

This fact sheet surveys the role of Article 6 of the Paris Agreement (PA) in the Nationally Determined Contributions (NDCs) that Parties have submitted to the ⁠ UNFCCC ⁠. The findings indicate that there is in general considerable openness towards Article 6, with the intention to buy ITMOs or A6.4ERs being much more limited than to sell such units. The distribution between sellers vs. buyers largely reflects the structure known from the Kyoto Protocol and its Clean Development Mechanism (CDM), indicating that the distribution of roles might persist under the Paris Agreement. Veröffentlicht in Climate Change | 03/2024.

Lessons Learned from the Kyoto Mechanisms for the Article 6.4 Mechanism

The report summarizes key lessons learned from the Kyoto Protocol’s Clean Development Mechanism (CDM) and Joint Implementation (JI) for the new Article 6.4 mechanism of the Paris Agreement. The report first provides an overview of the issuance and use of carbon credits under these mechanisms. This is followed by an assessment of what elements of the existing mechanisms could be transferred to the Article 6.4 mechanism. We recommend that mitigation activities under the Article 6.4 should be considered ‘high-hanging fruits’, enhance ambition, have a high likelihood of additionality, provide co-benefits for other sustainable development targets, and ensure that emission reductions can be reasonably attributable to the mitigation activity. Veröffentlicht in Climate Change | 02/2024.

Emissionshandel: CO2-Emissionen 2012 knapp über dem Niveau von 2011

Zahlen offenbaren weitere Einsparpotenziale im Emissionshandel Die CO2-Emissionen der 1627 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland liegen im Jahr 2012 knapp über dem Niveau des Vorjahres. Sie belaufen sich auf 452,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. 2011 betrug der Ausstoß 450,3 Millionen Tonnen. Auffällig ist eine unterschiedliche Entwicklung in der Kohle- und Erdgasverarbeitung. Während im Energiesektor die Kohlendioxidemissionen aus der Verbrennung von Braunkohle (plus 4 Prozent) und Steinkohle (plus 4 Prozent) stiegen, sanken die Emissionen aus Erdgas deutlich um 8 Prozent. Da Erdgas weniger klimaschädlich ist als Kohle, stecken in einer stärkeren Nutzung von Gaskraftwerken große CO2-Einsparpotenziale. Bei den energieintensiven Industrieanlagen gehen die Emissionen um rund 3 Prozent zurück. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 452,4 Millionen Tonnen erneut auf Höhe der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (Cap) der zweiten Handelsperiode. Diese liegt bei 451,8 Millionen Tonnen. „Die Emissionszahlen 2012 überbringen eine gute und eine schlechte Nachricht: Das deutsche Cap wird nahezu eingehalten - auch dank des Rückgangs bei den energieintensiven Industrieanlagen - aber große Einsparpotenziale bleiben bislang ungenutzt. Das zeigt: Der Emissionshandel kann mehr, er muss jedoch in seiner Wirkung entsprechend gestärkt werden. Denn nur so können Anreize geschaffen werden, klimaschonende Kraftwerke zu nutzen und in neue Technologien zu investieren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamt. „Die aktuellen Wettbewerbsnachteile von hocheffizienten Gaskraftwerken gegenüber der preisgünstigeren Kohleverstromung spiegeln sich deutlich in den CO 2 -Emissionen 2012 wider. Auf dem Weg zu ambitionierten ⁠ Treibhausgas ⁠-Minderungszielen bis 2050 sind wir auf die effizienten Gaskraftwerke angewiesen. Ihre Verdrängung als Folge der aktuellen Marktsituation wäre daher fatal und würde die Kosten der angestrebten CO 2 -Minderung mittelfristig erheblich erhöhen“, so Flasbarth. Die Europäische Kommission hat im Herbst 2012 vorgeschlagen, 900 Millionen Emissionszertifikate vom Markt zu nehmen, um den Emissionshandel als Klimaschutzinstrument zu stärken. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte dem Vorschlag der Kommission am 19. Februar 2013 zu. Entscheiden müssen letztlich EU-Rat und -Parlament. Bis zum 30.04.2013 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2012 und wird die ausführliche Auswertung und Aufschlüsselung der Ergebnisse voraussichtlich am 15.05.2013 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Adapting CDM methodologies for use under Article 6 of the Paris Agreement

This study assesses whether existing international carbon market methodologies for determination of additionality and baselines and monitoring, particularly those from the Clean Development Mechanism (CDM), can be adjusted to transition to the Article 6.4 mechanism. CDM methodologies need to be modified to align with the more rigorous requirements of Article 6.4 of the Paris Agreement. Different options are discussed to operationalise the Article 6.4 methodology requirements. The Focus is on the option to develop overarching methodological tools that can be applied to make CDM methodologies “Article 6.4 proof”. This approach is beeing illustrated by applying it to two CDM methodologies, ACM0005 and ACM0006. Veröffentlicht in Climate Change | 01/2024.

Emissionshandel: Auktionen für die dritte Handelsperiode 2013-2020 starten am 26.10.2012

Rund 23,5 Mio. Emissionsberechtigungen zusätzlich bis Ende 2012 Deutschland beginnt am 26.10.2012 mit den vorgezogenen Auktionen - early auctions - für die Emissionsberechtigungen der dritten Handelsperiode 2013-2020. In wöchentlichen Versteigerungsrunden werden jeweils freitags drei Millionen Zertifikate zunächst für die stationären Anlagen angeboten. Bis zum Jahresende werden so rund 23,5 Millionen Emissionsberechtigungen (EUA)  zusätzlich zu denen der laufenden zweiten Handelsperiode über die Energiebörse EEX in Leipzig versteigert. Die Versteigerungen von  EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA) beginnen am 31.10.2012. Um einen fließenden Übergang zwischen den Handelsperioden zu ermöglichen, haben die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission im Juli 2011 beschlossen, Emissionsberechtigungen aus den Zuteilungsjahren 2013 und 2014 bereits 2012 zu versteigern - in so genannten early auctions. Dies betrifft EU-weit insgesamt 120 Mio. Zertifikate, auf Deutschland entfallen davon 19,6 Prozent, also rund 23,5 Mio. Zertifikate (EUA). Am 31.10.2012 starten zudem die regulären Versteigerungen des deutschen Anteils an EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA), in Form von Spot-Kontrakten für das Jahr 2012, also nicht vorgezogen für die Handelsperiode 2013-2020. Die genauen Versteigerungstermine und-mengen werden von der EEX veröffentlicht. Die Versteigerungen im Rahmen der early auctions werden nach dem Einheitspreisverfahren in einer Bieterrunde mit geschlossenem Orderbuch über die Energiebörse EEX in Leipzig durchgeführt. Die EEX hatte im Februar 2012 den Zuschlag für die Einrichtung einer transitorischen Handelsplattform im Rahmen des europäischen Vergabeverfahrens erhalten. Für den Betrieb einer dauerhaften Auktionsplattform für die 3. Handelsperiode 2013-2020 hat das Umweltbundesamt im Auftrag der Bundesregierung am 06.10.2012 das europaweite Vergabeverfahren gestartet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Ja zur Biomasse, aber nicht auf Kosten von Biodiversität und Klimaschutz

Umweltbundesamt legt langfristige Strategie für den nachhaltigen Einsatz von Biomasse vor Das UBA-Forschungsprojekt Bio-global zeigt eine langfristige Strategie auf, mit der die Produktion und energetische Nutzung von Biomassen im Sinne der Nachhaltigkeit erfolgen kann. "Bioenergie kann nur dann sinnvoll sein, wenn deutlich weniger Treibhausgase entstehen als bei fossilen Energieträgern und keine Nachteile für die Umwelt auftreten.“ sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Das Umweltbundesamt fordert ein Umdenken beim Einsatz von Biomassen. Langfristig sollen weltweit alle Biomassen nachhaltig angebaut, verarbeitet und eingesetzt werden. Für dieses Ziel setzt sich das ⁠ UBA ⁠ mit weiteren Forschungsarbeiten ein. Ein wesentlicher Baustein in der Langfriststrategie ist die Mehrfachnutzung von Biomassen vor der energetischen Nutzung. Ab dem 1.1.2011 müssen Hersteller von Biokraftstoffen und Biostrom einen verbindlichen Nachweis über die nachhaltige Herstellung des Bioenergieträgers liefern. In der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie 2009 hat die EU für Biokraftstoffe und flüssige Bioenergieträger Nachhaltigkeitskriterien für den ⁠ Klima ⁠- und Biodiversitätsschutz festgelegt. ⁠ Biomasse ⁠ wird heute vorwiegend direkt zu Strom, Wärme und Kraftstoff umgewandelt. Biomasse ist aber eine knappe Ressource, daher sollten Nachwachsende Rohstoffe wie zum Beispiel Holz oder Pflanzenöle zunächst stofflich - also zur Herstellung von Produkten - genutzt werden. Anstelle des heute vorherrschenden Anbaus von Biomasse zur direkten Umwandlung in Bioenergie sollte daher künftig die Nutzungskaskade etabliert werden. Das bedeutet: Erst nach einer Mehrfachnutzung werden die Abfall- und Reststoffe für die Energiegewinnung eingesetzt. So sollte zum Beispiel Holz zuerst stofflich in Form von Möbeln oder Bauholz verarbeitet werden, mithin im Sinne der Nutzungskaskade als Ausgangsmaterial für die Holzwerkstoffindustrie Verwendung finden, und erst danach energetisch genutzt werden. Langfristig sollen Nachwachsende Rohstoffe vorrangig auf Flächen angebaut werden, die sich für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion nicht oder nur eingeschränkt eignen. Auf degradierten Flächen kann mit dem Biomasseanbau viel Kohlenstoff gebunden werden. Der Anbau von Energiepflanzen darf nicht negativ auf die ⁠ Biodiversität ⁠ wirken und keine indirekten Landnutzungsänderungen auslösen. „Aus Umweltschutzgründen ist es wichtig, dass der Anbau von Energiepflanzen in extensiver Form geschieht  und ohne negative Wirkungen auf Böden und den Wasserhaushalt.“ sagt Jochen Flasbarth. Ein weiterer strategischer Ansatz ist es, verbindliche projektbezogene Nachhaltigkeitsstandards für internationale und bilaterale Finanzierungsinstitute zu entwickeln. Speziell geht es um Nachhaltigkeitsanforderungen für Boden, Wasser und Biodiversität und die Einhaltung von Sozialstandards. Solche projektbezogenen Standards sind unberührt von WTO-Regelungen und können auch lokale Umwelt- sowie soziale Fragen umfassen. Langfristig müssen Nachhaltigkeitsanforderungen für alle Biomassen etabliert werden. Das UBA setzt sich dafür mit weiteren Forschungsprojekten ein. Die ersten Ergebnisse und Erfahrungen mit der Bioenergiezertifizierung bieten eine Chance, Nachhaltigkeitsanforderungen für alle Biomassen auf globaler Ebene zu entwickeln und für alle gehandelten Agrarrohstoffe zu verankern. Bislang ist die Global Bioenergy Partnership (GBEP), eine G8-Initiative, die einzige Institution die Nachhaltigkeitsstandards für Bioenergie international abstimmt. Darum ist es nötig, auch in andere bestehende globale Konventionen wie zum Beispiel den clean development mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls zur ⁠ UN ⁠-Klimarahmenkonvention sowie in die Diskussion um REDD (reduced emissions from deforestation and forest degradation) Nachhaltigkeitskriterien für die Biomasse zu verankern. Der Forschungsbericht „Entwicklung von Strategien und Nachhaltigkeitsstandards zur Zertifizierung von Biomasse für den internationalen Handel“ erschien in der Reihe UBA-Texte als Nr. 48/2010 (deutsch) und Nr. 49/2010 (englisch).

Urban components under Article 6 of the Paris Agreement

Urban areas cause over 70% of direct and indirect ⁠ CO2 ⁠-emissions worldwide. Carbon market mechanisms under Article 6 of the Paris Agreement can offer new opportunities for the mobilisation of urban emission reduction measures and policies. This research project first examined the prevalence and experience of urban reduction projects within the framework of the Clean Development Mechanism (CDM), Nationally Appropriate ⁠ Mitigation ⁠ Actions (NAMAs) and Transformative Actions Programs (TAP). Building on this, conceptual approaches to the implementation of urban Art. 6 activities were developed. In addition, the study discusses approaches to determine the additionality and various financing options for urban mitigation activities. Veröffentlicht in Climate Change | 06/2021.

Klimavorteil für E-Autos bestätigt

Für mehr Klimaschutz im Verkehr müssen Marktanteile elektrischer Pkw schnell steigen Fahrzeuge haben nicht nur im Betrieb, sondern auch bei der Herstellung und Entsorgung eine Wirkung auf die Umwelt und das Klima. Laut einer aktuellen Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) sind im Jahr 2020 zugelassene Elektroautos dabei um etwa 40 Prozent klimafreundlicher in ihrer Wirkung als Pkw mit Benzinmotor. Bei einem raschen Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung steigt dieser Klimavorteil für im Jahr 2030 zugelassene Pkw auf rund 55 Prozent. Dazu sagt UBA-Präsident Dirk Messner: „Elektrische Fahrzeuge sind ein wesentlicher Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Um deren Anschaffung attraktiver zu machen, sollten künftig Pkw mit höheren CO2-Emissionen bei der Neuzulassung mit einem Zuschlag belegt werden. Nur so werden wir das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen E Autos im Jahr 2030 überhaupt noch erreichen können.“ In der Studie wurden die Umwelt- und Klimawirkungen von Personenkraftwagen (Pkw) und Nutzfahrzeugen mit konventionellen und alternativen Antrieben detailliert, anhand des gesamten Fahrzeuglebenszyklus, untersucht und verglichen. Der Klimavorteil für Elektro-Pkw (E-Pkw) – so die Ergebnisse der Studie – steigt von 40 Prozent bei Zulassung in 2020 auf bis zu 55 Prozent für in 2030 zugelassene Pkw im Falle eines zügigen Ausbaus erneuerbarer Energien an. Der Klimavorteil bleibt auch dann bestehen, wenn sich der Anteil von aus erneuerbarem Strom hergestellten E-Fuels für Pkw mit Verbrennungsmotor in den kommenden Jahren deutlich erhöhen wird. Nicht nur ⁠ Klimawirkung ⁠ untersucht Bei einigen Umweltwirkungen ergeben sich für E‑Pkw mit Zulassung im Jahr 2020 teilweise noch Nachteile. Vor allem die Auswirkungen auf Wasser (aquatische ⁠ Eutrophierung ⁠) und Böden (⁠ Versauerung ⁠) müssen dem Klimavorteil bei der Nutzung gegenübergestellt werden. Diese Nachteile der elektrischen Pkw sind größtenteils auf die noch fossile Strom­bereitstellung zurückzuführen. Im Zuge der bereits im Gange befindlichen Umstellung auf ein erneuerbares Stromsystem nehmen diese Nachteile immer weiter ab. Im Jahr 2050 liegt der E-Pkw bei allen untersuchten Umweltwirkungen vor Pkw mit Verbrennungsmotoren. Dann verursacht der E‑Pkw gegenüber dem Benzin-Pkw beispielsweise auch eine um rund 27 Prozent geringere aquatische Eutrophierung. Daneben steigen durch die Elektromobilität die Bedarfe und der Abbau von teilweise kritischen Rohstoffen, beispielsweise Cobalt, Nickel und Lithium, an. Jedoch kann die Bereitstellung von Primärrohstoffen durch eine geeignete Kreislaufführung (z. B. Recycling) perspektivisch reduziert werden. Für einen schnellen Hochlauf der Elektromobilität sind zielgerichtete haushaltsneutrale Maßnahmen wie eine Reform der KFZ-Steuer, die im ersten Jahr der Zulassung eines Neuwagens einen Zuschlag für Pkw mit hohen CO 2 -Emissionen erhebt vorteilhaft. Dies könnte deutlich effektiver als die entfallene Kaufprämie wirken. Um die umwelt- und klimaschädlichen Wirkungen zu reduzieren und den Verkehr noch schneller klimaverträglich zu gestalten, bleibt aber auch die Verkehrswende mit Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung wichtig. Jede vermiedene Fahrt spart Strom oder Kraftstoff und schont Mensch und Umwelt. Lkw ebenfalls betrachtet In der Studie wurde auch die Umweltbilanz von Lkw untersucht. Lkw, die verflüssigtes Erdgas (⁠ LNG ⁠) nutzen, haben weder bei Zulassung in 2020 noch in 2030 Vorteile gegenüber Diesel-Lkw. Bei elektrischen Sattelzügen stellen sich für 2030 zugelassene Fahrzeuge deutliche Klimavorteile ein. Aufgrund der hohen Fahrleistungen der Lkw ist die Nutzungsphase noch relevanter als bei Pkw – damit sind die Emissionen bei der Fahrzeug- und Batterieherstellung nicht so dominant. Batterie-elektrische Sattelzüge oder solche mit Oberleitung und Akku sind bei Zulassung in 2030 im Falle eines zügigen Ausbaus erneuerbarer Energien schon zu 73 bis 78 Prozent im Klimavorteil gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor; sonst sind es 55 bis 60 Prozent. Auch in 2050 verursachen diese Fahrzeuge weniger Treibhausgasemissionen als Verbrenner. Allgemein gilt: Um die ⁠ Klima ⁠- und Umweltvorteile von elektrischen Fahrzeugen nutzen zu können, ist ein entsprechender Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur dringend notwendig. Gerade bei Lkw ist hier ein rasches Handeln erforderlich, denn durch die reduzierte Lkw‑Maut für elektrische Lkw gibt es derzeit ein großes Nachfragepotential. Hintergrund Die Studie „Analyse der Umweltbilanz von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Verkehr“ wurde vom Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) beauftragt und vom ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg durchgeführt. Neben den Treibhausgasen wurden auch Energie-, Ressourcen- und Wasserverbrauch sowie die Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden analysiert. Zusätzlich zu den direkten Umweltwirkung durch die Nutzung der Fahrzeuge wurden auch die Umwelt­wirkungen bei der Herstellung von Fahrzeugen, Kraftstoffen und Stromerzeu­gungs­­anlagen als sogenanntes „Hintergrundsystem“ detailliert bestimmt. Die Analysen wurden jeweils für Fahrzeuge, die 2020, 2030 und 2050 zugelassen wurden, durchgeführt. Weitere Informationen Aquatische Eutrophierung Die aquatische Eutrophierung ist ein Maß für den Nährstoffeintrag (u.a. Stickstoff und Phosphor) in Flüsse, Seen und Meere und führt dort zu einer Erhöhung bzw. Beschleunigung des Wachstums von Algen. Hierdurch können großflächige Algenblüten auftreten, auch mit Arten die Giftstoffe produzieren, welche zur Verschlechterung der Wasserqualität führen. Als Folge des bakteriellen Abbaus abgestorbener Algen kann der Sauerstoffgehalt in Gewässern sinken und so zu einem Absterben von Wasserlebewesen (u. a. Fische) führen. Versauerung Die Versauerung führt zu einer Abnahme des pH-Wertes in Böden und Gewässern und ist dafür verantwortlich, dass für Pflanzen wichtige Nährstoffe bzw. Mineralien (z. B. Kalzium, Magnesium, Kalium) aus dem Oberboden ausgewaschen werden. Verantwortlich für die Versauerung sind heute vor allem Emissionen aus Verbrennungsprozessen, welche Stickoxide (NO x ) enthalten

Bund gleicht Emissionen aller Dienstreisen und der EU-Ratspräsidentschaft aus

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Wie in den vergangenen Jahren gleichen die Bundesregierung und die Bundesverwaltung auch 2019 alle Treibhausgasemissionen aus, die durch ihre Dienstreisen und Dienstfahrten entstanden sind. Die Bundesregierung wird hierfür Emissionsminderungsgutschriften – meist als Klimaschutzzertifikate bezeichnet – aus anspruchsvollen internationalen Klimaschutzprojekten erwerben und anschließend löschen. Die Klimaschutzprojekte sind nach dem UN-Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) geprüft und zertifiziert. Für den Erwerb dieser Gutschriften ruft das Umweltbundesamt (UBA) jetzt nationale sowie internationale Anbieter von Klimaschutzprojekten zu Angeboten auf. Mit der jetzigen Ausschreibung wird zusätzlich der Ausgleich aller Treibhausgasemissionen vorbereitet, die im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft entstehen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir kompensieren die Emissionen unvermeidlicher Dienstreisen des Bundes mit Investitionen in international vorbildliche Klimaschutzprojekte. Auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung 2030 werden wir auch aus den Erfahrungen der derzeitigen Krise lernen und künftig noch mehr auf virtuelle Treffen setzen. Die Technik dafür ist vorhanden, funktioniert, spart Zeit, Geld und schont das ⁠ Klima ⁠. Besonders wichtig ist mir, dass wir ab diesem Jahr einen Schritt weitergehen und sämtliche Emissionen meines Hauses kompensieren, nicht nur die Dienstreisen. Damit erreichen wir die Klimaneutralität des ⁠ BMU ⁠. Zusätzlich werden wir alle Emissionen, die durch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft entstehen, mit dem Erwerb von Klimaschutzzertifikaten ausgleichen.“ Mit dem aktuellen Ankauf von Gutschriften werden Emissionen über 347.507 Tonnen aus den Kfz-Fahrten und Flugreisen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung ausgeglichen. Dabei verbrieft eine Gutschrift eine vermiedene Tonne ⁠ CO2 ⁠-Äq in einem Klimaschutzprojekt. Das ⁠ UBA ⁠ nutzt zur Kompensation nur Klimaschutzprojekte aus dem CDM. Damit sind sie unter dem Dach der ⁠ UN ⁠-Regeln zertifiziert. CDM-Projekte werden insbesondere auf ihre sogenannte Zusätzlichkeit geprüft. Das bedeutet, dass das Projekt ohne die Förderung durch den CDM gar nicht stattgefunden hätte. Nur dann sind die Emissionseinsparungen nachweisbar zusätzlich. Weiterhin werden die Emissionsminderungen erst nach tatsächlich erfolgtem Durchführen des Projekts auf Basis von Prüfungen unabhängiger Gutachter festgestellt und von dem UN-Exekutivrat des CDM freigegeben. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir setzen unser Augenmerk besonders auf ambitionierte, nachhaltige Projekte, die über eine reine CO2-Minderung hinausgehen und einen zusätzlichen Mehrwert für die Projektländer aufweisen. Diese Co-Benefits dienen etwa der Verbesserung der Luftqualität vor Ort, dem Gesundheitsschutz oder der Partizipation an Energiebereitstellung und Trinkwasserversorgung. Oft entstehen so auch neue, grüne Arbeitsplätze.“ Zusätzlich zu der Berechnung und Kompensation der dienstreisebedingten Emissionen wird das UBA in diesem Jahr auch die Emissionen aus dem Ministerialbetrieb des Bundesumweltministeriums selbst sowie die Emissionen der diesjährigen deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 ausgleichen.

Emissionshandel: Deutsche Anlagen mindern 2017 um 3,4 Prozent

Minderung gegenläufig zum EU-weiten Anstieg der Treibhausgasemissionen Im Jahr 2017 emittierten die rund 1.830 stationären Anlagen in Deutschland im Emissionshandel (ETS, Emission Trading System) rund 438 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente und damit 3,4 Prozent weniger als 2016. Damit fällt der Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, welche auch andere Sektoren (z.B. Verkehr, Haushalte) umfassen. Die kürzlich veröffentlichte Nahzeitschätzung des UBA hatte für diese eine Minderung von 0,5 Prozent ermittelt. Die deutschen ETS-Emissionen entwickelten sich damit gegenläufig zum EU-weiten Durchschnitt. Den Emissionsanstieg des gesamten EU-ETS schätzen unabhängige Marktanalysten auf Basis der von der EU Kommission freigegebenen vorläufigen Daten mit 0,6 bis 1,0 Prozent. Dieser Anstieg ist maßgeblich durch wirtschaftliches Wachstum getrieben. Auch die deutsche Wirtschaft wächst, der Anstieg der Industrieemissionen um 2,1 Prozent wird jedoch durch den starken Rückgang der Emissionen der Energieanlagen um 5,4 Prozent mehr als ausgeglichen. Der Preis für Emissionsberechtigungen (EUA - European ⁠ Emission ⁠ Allowances) von durchschnittlich 5,88 Euro im Jahr 2017 war zu gering, um Anreize für emissionsmindernde Investitionen im Industriebereich zu setzen. Seit Anfang des Jahres hat sich der Preis allerdings mehr als verdoppelt und liegt nun auf einem Niveau wie zuletzt im Jahre 2011. „Auch die Industrie muss ihren Teil dazu beitragen, die deutschen Emissionen zu mindern. Um dies zu erreichen braucht es einen starken Emissionshandel mit ambitionierten Minderungszielen und einem daraus resultierenden sichtbaren Preissignal. Die beachtliche aktuelle Preisentwicklung sollte klar machen, dass die Zeiten der vernachlässigbaren ⁠ CO2 ⁠-Kosten für viele in der Industrie schneller vorbei sein können, als mancher erwartet haben mag“, sagt Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). Emissionen der Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent auf 126 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Damit erfolgt erstmals seit 2013, dem Beginn der aktuellen Handelsperiode, ein Anstieg der Emissionen in der Summe aller Industrieanlagen. Der Anstieg der Emissionen der Industrieanlagen ist insbesondere auf die Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie und der Zementklinkerherstellung zurückzuführen, die im Vergleich zum Jahr 2016 starke Emissionszuwächse um 4,0 und 5,8 Prozent zu verzeichnen hatten. Auch die Emissionen der ETS-Anlagen der Papier- und Nichteisenmetallindustrie nahmen zu, wenngleich der Anstieg dort mit 1,0 und 0,6 Prozent moderater ausfiel. Leichte Emissionsrückgänge verzeichneten die Anlagen der Chemischen Industrie und die Raffinerien mit minus 1,0 und minus 0,5 Prozent. Emissionen der Energieversorgung: Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken um 5,4 Prozent auf 312 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Dieser relativ starke Rückgang ist auf abnehmende Stein- und Braunkohleemissionen zurückzuführen. Die Steinkohleemissionen nahmen um 17 Prozent ab, die Braunkohleemissionen um moderate 0,7 Prozent. Die Zunahme der Erdgasemissionen um 2,4 Prozent fällt demgegenüber in absoluten Emissionen gemessen kaum ins Gewicht. Abgabepflicht: Bis zum 30. April 2018 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen erforderliche Zahl an Emissionsberechtigungen für das Jahr 2017 abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) prüft derzeit die Emissionsberichte 2017 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse voraussichtlich zum 30. Mai 2018 veröffentlichen. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der Anteil des Emissionshandels an den für das Jahr 2017 vom UBA geschätzten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht etwa 50 Prozent. Die offiziellen deutschen Gesamtemissionen 2017 werden am 15. Januar 2019 mit dem Nationalen Inventarbericht veröffentlicht. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten.

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