<p> Diese Siegel und Label helfen beim umweltbewussten Einkauf <ul> <li>Nutzen Sie Umweltsiegel als Orientierungshilfe beim Einkauf.</li> <li>Behalten Sie einfach den Überblick mit den fünf TOP-Siegeln: EU-Energielabel, Bio-Siegel, EU Ecolabel, Blauer Engel, Grüner Knopf.</li> <li>Beachten Sie ansonsten die produktspezifischen Hinweise unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps.</li> <li>Nutzen Sie die Bewertungsportale wie Siegelklarheit.de, wenn Sie Siegel nicht kennen oder unsicher sind.</li> </ul> Gewusst wie <p>Umweltfreundlich einkaufen und nachhaltig konsumieren erscheinen vielen als "ein Buch mit hunderten von Umweltsiegeln". Wir möchten dieser Siegelvielfalt nicht dadurch begegnen, dass wir jedes Label erklären und bewerten – hier gibt es mit Siegelklarheit bereits ein entsprechendes Angebot. Wir gehen auch nicht davon aus, dass die Zahl der Siegel sich spürbar verringern wird. Zu vielfältig sind die Produktgruppen, zu unterschiedlich die Interessen der Marktakteure. Wir zeigen Ihnen aber, wie Sie mit wenig Aufwand den umweltfreundlichen Weg durch den "Labeldschungel" finden können.</p> Umweltsiegel nutzen <p>Die meisten umweltrelevanten Produkteigenschaften sind für Käufer*innen "unsichtbar". Ob ein Gemüse ökologisch angebaut wurde, ein Lebensmittelerzeugnis vegan ist, ein Gerät wenig Strom benötigt, Farben gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten oder Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt, sehen wir dem Produkt am Verkaufsort nicht an. Hierfür benötigen wir geeignete Produktkennzeichnungen.</p> <p>Umweltsiegel sind eine solche Hilfe. Nutzen Sie diese Hilfe! Denn bei aller Kritik am "Labeldschungel" können Siegel vielfältige und komplexe "unsichtbare" Produkt- und Herstellungseigenschaften einfach für uns sichtbar machen. Die Kunst liegt darin, relevante von irrelevanten, gute und glaubhafte von irreführenden Siegeln zu unterscheiden. Gute Umweltsiegel erfüllen in der Regel mindestens folgende Bedingungen:</p> <ul> <li>Die Anforderungen des Siegels gehen deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinaus. Idealerweise wird bei der Beurteilung von Produkten ihr gesamter Lebensweg betrachtet.</li> <li>Das Siegel hat klar definierte, öffentlich zugängliche Umweltkriterien und Nachweisregelungen.</li> <li>Die Kriterienentwicklung erfolgt transparent mit hoher Expertise und die gestellten Anforderungen werden regelmäßig überarbeitet.</li> <li>Die Einhaltung der Siegelstandards werden durch unabhängige Prüfinstitutionen kontrolliert und die Vergabe ist für alle interessierten Unternehmen zugänglich.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775_0.jpg"> </a> <strong> Mit diesen fünf TOP-Umweltsiegeln behalten Sie im Labeldschungel den Überblick. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) TOP-Umweltsiegel kennen und beachten <p>Für die Berücksichtigung von Umweltaspekten beim Einkauf müssen Sie nicht hunderte von Siegeln kennen. In einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen können Sie die umweltfreundlicheren Produktvarianten bereits mit fünf Umweltsiegeln mit hoher Richtungssicherheit herausfinden:</p> <ul> <li>EU-Energielabel (Elektrogeräte u.ä.m.)</li> <li>Bio-Siegel (Lebensmittel)</li> <li>EU Ecolabel (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li>Blauer Engel (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li>Grüner Knopf (Bekleidung).</li> </ul> <p>Bei den ersten drei Siegeln werden die Kriterien in einem europäischen Prozess erarbeitet und abgestimmt. Die Kriterienerarbeitung beim Blauen Engel und dem Grünen Knopf erfolgt in Deutschland. Sie stehen aber auch ausländischen Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Siegel sind deshalb TOP-Siegel, weil sie neben den oben genannten Bedingungen …</p> <ul> <li>eine Vielzahl von verschiedenen Produktkategorien und relevante Konsumbereiche abdecken,</li> <li>weit verbreitet sind,</li> <li>und von staatlichen Institutionen vergeben werden.</li> </ul> <p>Wir stellen diese TOP-Siegel im Folgenden vor.</p> EU-Energielabel <p>Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich – gesetzlich verpflichtend – auf mehr als 20 Produktgruppen: auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränke oder Wäschetrockner, auf Leuchtmittel, auf Fernsehgeräten, aber auch auf Heizgeräten oder Warmwasserbereitern. Die Farbskala von Dunkelgrün (= sehr gut) bis Rot (= sehr schlecht) ermöglicht eine schnelle Orientierung, wie energieeffizient ein Produkt ist. Die zusätzliche Bezeichnung der Effizienzkategorien mit Buchstaben wird nach und nach bei allen Produktgruppen einheitlich auf A – G umgestellt. Außerdem finden Verbraucher*innen auf dem Energielabel – je nach Produktgruppe – weitere nützliche Angaben wie den Jahresenergieverbrauch oder die Lärmemissionen bei der Nutzung. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission.</p> <p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Energielabel in unserem Ratgeber:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13578">Fernseher, Bildschirm</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57310">Geschirrspüler</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14941">Kühlgeräte</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15333">Gefriergeräte</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30417">Waschmaschine</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16781">Wäschetrockner</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15308">Gasheizung</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16533">Ölheizung</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69808">Kaminofen</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69994">Pelletkessel</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16755">Wärmepumpe</a></li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3201">EU-Energielabel</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li>UBA-Broschüre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86071">Ökodesign & Energielabel</a></li> <li><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Standardartikel/Dossier/A-label-uebersicht.html">Das neue EU-Energielabel</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a>)</li> <li><a href="https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/energy-label-and-ecodesign/energy-efficient-products_en">Energy efficient products</a> (Webseite der Europäischen Kommission)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11289">Daten zur Umwelt</a>: Energieeffiziente Produkte (UBA)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/eu_washing_machines_label.jpg"> </a> <strong> EU-Energielabel: Schnell und einfach die Geräte mit den geringsten Verbrauchskosten finden. </strong> <a href="http://ec.europa.eu/energy/node/885">Quelle: Europäische Kommission (Energy Labelling of Products)</a> Bio-Siegel <p>Während Begriffe wie "natürlich", "nachhaltig" oder "kontrolliert" nicht geschützt sind, darf bei Lebensmittel "bio" wirklich nur dort auf der Verpackung stehen, wo auch "bio" drin ist. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Lebensmittel, Futtermittel und weitere unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte wie z. B. Baumwolle, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Das deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Zeicheninhaber sind die Europäische Kommission bzw. das Bundeslandwirtschaftsministerium.</p> <p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Bio-Label in unserem Ratgeber:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Biolebensmittel</a></li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/farming/organic-farming/organic-logo_de">EU-Bio-Logo</a> (EU-Kommission)</li> <li>Das <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/bio-siegel.html">Bio-Siegel</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-und-bio-siegel_cms-uba_0.jpg"> </a> <strong> Mit dem Bio-Siegel erkennen Sie schnell und einfach Lebensmittel aus ökologischem Anbau. </strong> Quelle: EU-Kommission EU Ecolabel <p>Das EU Ecolabel kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen. Das Label gibt es für über 20 verschiedene Produktgruppen. Das Spektrum reicht von Reinigungsprodukten über elektronische Displays, Textilien, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Für jede Produktgruppe gibt es einen eigenen Kriterienkatalog, nach dem das Label vergeben wird. Das seit 1992 existierende EU Ecolabel (auch Euroblume genannt) ist die EU-Variante des Blauen Engel. In Deutschland ist das EU Ecolabel deshalb nicht so verbreitet, da der Blaue Engel schon länger existiert und im Markt als anerkanntes Umweltzeichen fest etabliert ist. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission.</p> <p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Ecolabel in unserem Ratgeber:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12488">Blumenerde</a> (torffrei) – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3649">Wasch- und Reinigungsmittel</a></li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a> (RAL gGmbH)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ecolabel.gif"> </a> <strong> EU-Ecolabel: Europaweit erkennen Sie umweltfreundliche Produkte an dieser „Blume“. </strong> Quelle: Europäische Kommission Der Blaue Engel <p>Der Blaue Engel ist bereits über 40 Jahre alt und war das weltweit erste Umweltzeichen. In seinen hohen Anforderungen prüft der Blaue Engel die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Kriterien wie ressourcenschonende und umweltverträgliche Herstellung, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Verzicht auf gesundheitsgefährdende Chemikalien. Für die Bewertung verfolgt das Umweltzeichen eine ganzheitliche Betrachtung des Produktlebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Ziel ist es, die entscheidenden umweltrelevanten Bereiche für jede Produktgruppe zu identifizieren, bei denen wesentliche Umweltbelastungen verringert oder sogar vermieden werden können. In einigen Vergabekriterien werden auch soziale Aspekte adressiert. Den Blauen Engel gibt es für über 100 Produktgruppen und Dienstleistungen, z.B. für Recyclingpapier-Produkte, für Bauprodukte wie Farben, Lacke und Bodenbeläge, für Möbel und auch für Elektrogeräte. Zeicheninhaber ist das Bundesumweltministerium. Daneben sind in die Zeichenvergabe involviert: Die Jury Umweltzeichen als unabhängiges Beschlussgremium des Blauen Engels, das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle und als Fachbehörde sowie die RAL gGmbH als Zeichenvergabestelle.</p> <p><strong>Tipps zu Produkten mit dem Blauen Engel in unserem Ratgeber:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Bekleidung</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10957">Carsharing</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22168">Computer (PC, Laptop)</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15297">Gartenhäcksler</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69808">Kaminöfen</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15455">Papiertaschentücher, Hygienepapiere</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15547">Papier, Recyclingpapier</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/42826">Plastiktüten</a>– <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16786">Spanplatten und andere Holzwerkstoffe</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23053">Smartphones</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/48287">Streumittel/ Streusalz</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3649">Wasch- und Reinigungsmittel</a></li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel</a> (Website von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> und RAL gGmbH)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel: Das weltweit erste Umweltzeichen weist den Weg beim umweltfreundlichen Einkauf. </strong> Quelle: Blauer Engel Grüner Knopf <p>Der Grüne Knopf vereint sowohl Umwelt- und Sozialanforderungen an das Produkt als auch Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Die Umweltanforderungen umfassen bisher im Arbeitsschritt "Veredlung" unter anderem die Vermeidung gefährlicher Substanzen, die Verminderung von Abwasseremissionen und die Schadstoffprüfung bei Natur- und Chemiefasern. Weiterhin müssen soziale Anforderungen eingehalten werden. Diese beinhalten das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Zahlung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Grüne Knopf umfasst in der Einführungsphase noch nicht die gesamte Lieferkette. Zum Start prüft er die Produktionsstufen "Zuschneiden und Nähen" sowie "Bleichen und Färben". In der Weiterentwicklung ist die Ausweitung auf weitere Lieferkettenstufen geplant (Material- und Fasereinsatz). Der Grüne Knopf soll perspektivisch Mensch und Umwelt in der gesamten Lieferkette schützen – vom Baumwollfeld bis zum Bügel. In Bezug auf die Produktprüfung ist der Grüne Knopf als Metasiegel angelegt. D.h. der Nachweis der ökologischen und sozialen Produktkriterien erfolgt durch andere Siegel, die die formulierten Kriterien erfüllen müssen. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmz">BMZ</a>). Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist eine Geschäftsstelle eingerichtet.</p> <p><strong>Tipps zu Produkten mit dem Grünen Knopf in unserem Ratgeber:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Bekleidung</a></li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.gruener-knopf.de/">Grüner Knopf</a> (BMZ)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener-knopf-uba-umwelttipps.png"> </a> <strong> Grüner Knopf: Einfacher umweltschonend und sozialverträglich hergestellte Bekleidung finden. </strong> Quelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Produktspezifische Tipps beachten <p>Im Vorfeld des Einkaufs ist es ratsam, sich darüber Gedanken zu machen, ob und in welcher Größe oder mit welchen Funktionen das Produkt benötigt wird:</p> <ul> <li>Was ist die für mich passende Gerätegröße z.B. bei einem Kühlschrank?</li> <li>Brauche ich überhaupt Geräte wie einen Wäschetrockner? Reicht mir vielleicht ein Wäscheständer?</li> </ul> <p>Nach dem Kauf kann ich auch durch das eigene Nutzungsverhalten Gutes für die Umwelt tun:</p> <ul> <li>Wie dosiere ich z.B. Waschmittel?</li> <li>Wie nutze ich die Waschmaschine möglichst umweltschonend?</li> </ul> <p>Umweltfreundliches Handeln lohnt sich gerade bei größeren Einkaufsentscheidungen. Die produktspezifischen Tipps und Einkaufshilfen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag">UBA-Umwelttipps</a> geben Orientierung. Die TOP-Umweltsiegel helfen dann das umweltschonende Produkt zu finden.</p> <p>In unserem Verbraucherportal finden Sie zu unterschiedlichsten Produkten und Konsumbereichen kurz und knapp die wichtigsten Umwelttipps. Sollte es von Belang sein, finden Sie dort auch jeweils Hinweise auf weitere empfehlenswerte Umweltsiegel wie z. B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/msc">MSC</a>-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14011">Fisch</a>, Grüner-Strom- und ok-power-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/24333">Ökostrom</a>, FSC- und PEFC-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16786">Holzprodukten</a> oder Goldstandard bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16787">freiwilligen Kompensationszahlungen</a>.</p> Siegeldatenbanken nutzen <p>Sie möchten genau wissen, was hinter einem bestimmten Siegel steht? Dann werden Sie in Siegeldatenbanken fündig. Eine umfassende Bewertung einer Vielzahl von Umweltsiegeln finden Sie auf <a href="https://www.siegelklarheit.de/">Siegelklarheit.de</a> (Initiative der Bundesregierung).</p> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <p>Noch mehr Orientierung zum nachhaltigen Konsum und Siegelwissen gibt es in unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#siegelwissen">UBA-Denkwerkstatt Konsum</a>:</p> <ul> <li><a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/was-macht-ein-gutes-siegel-aus">Was macht ein gutes Siegel aus?</a></li> <li><a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/alles-eine-typfrage-siegelarten">Welche Siegelarten gibt es?</a> </li> <li><a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/siegelvielfalt-mehr-verwirrung-als-orientierung">Warum gibt es so viele Siegel?</a></li> </ul> </p><p> Diese Siegel und Label helfen beim umweltbewussten Einkauf <ul> <li>Nutzen Sie Umweltsiegel als Orientierungshilfe beim Einkauf.</li> <li>Behalten Sie einfach den Überblick mit den fünf TOP-Siegeln: EU-Energielabel, Bio-Siegel, EU Ecolabel, Blauer Engel, Grüner Knopf.</li> <li>Beachten Sie ansonsten die produktspezifischen Hinweise unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps.</li> <li>Nutzen Sie die Bewertungsportale wie Siegelklarheit.de, wenn Sie Siegel nicht kennen oder unsicher sind.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Umweltfreundlich einkaufen und nachhaltig konsumieren erscheinen vielen als "ein Buch mit hunderten von Umweltsiegeln". Wir möchten dieser Siegelvielfalt nicht dadurch begegnen, dass wir jedes Label erklären und bewerten – hier gibt es mit Siegelklarheit bereits ein entsprechendes Angebot. Wir gehen auch nicht davon aus, dass die Zahl der Siegel sich spürbar verringern wird. Zu vielfältig sind die Produktgruppen, zu unterschiedlich die Interessen der Marktakteure. Wir zeigen Ihnen aber, wie Sie mit wenig Aufwand den umweltfreundlichen Weg durch den "Labeldschungel" finden können.</p> </p><p> Umweltsiegel nutzen <p>Die meisten umweltrelevanten Produkteigenschaften sind für Käufer*innen "unsichtbar". Ob ein Gemüse ökologisch angebaut wurde, ein Lebensmittelerzeugnis vegan ist, ein Gerät wenig Strom benötigt, Farben gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten oder Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt, sehen wir dem Produkt am Verkaufsort nicht an. Hierfür benötigen wir geeignete Produktkennzeichnungen.</p> <p>Umweltsiegel sind eine solche Hilfe. Nutzen Sie diese Hilfe! Denn bei aller Kritik am "Labeldschungel" können Siegel vielfältige und komplexe "unsichtbare" Produkt- und Herstellungseigenschaften einfach für uns sichtbar machen. Die Kunst liegt darin, relevante von irrelevanten, gute und glaubhafte von irreführenden Siegeln zu unterscheiden. Gute Umweltsiegel erfüllen in der Regel mindestens folgende Bedingungen:</p> <ul> <li>Die Anforderungen des Siegels gehen deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinaus. Idealerweise wird bei der Beurteilung von Produkten ihr gesamter Lebensweg betrachtet.</li> <li>Das Siegel hat klar definierte, öffentlich zugängliche Umweltkriterien und Nachweisregelungen.</li> <li>Die Kriterienentwicklung erfolgt transparent mit hoher Expertise und die gestellten Anforderungen werden regelmäßig überarbeitet.</li> <li>Die Einhaltung der Siegelstandards werden durch unabhängige Prüfinstitutionen kontrolliert und die Vergabe ist für alle interessierten Unternehmen zugänglich.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775_0.jpg"> </a> <strong> Mit diesen fünf TOP-Umweltsiegeln behalten Sie im Labeldschungel den Überblick. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) </p><p> TOP-Umweltsiegel kennen und beachten <p>Für die Berücksichtigung von Umweltaspekten beim Einkauf müssen Sie nicht hunderte von Siegeln kennen. In einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen können Sie die umweltfreundlicheren Produktvarianten bereits mit fünf Umweltsiegeln mit hoher Richtungssicherheit herausfinden:</p> <ul> <li>EU-Energielabel (Elektrogeräte u.ä.m.)</li> <li>Bio-Siegel (Lebensmittel)</li> <li>EU Ecolabel (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li>Blauer Engel (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li>Grüner Knopf (Bekleidung).</li> </ul> <p>Bei den ersten drei Siegeln werden die Kriterien in einem europäischen Prozess erarbeitet und abgestimmt. Die Kriterienerarbeitung beim Blauen Engel und dem Grünen Knopf erfolgt in Deutschland. Sie stehen aber auch ausländischen Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Siegel sind deshalb TOP-Siegel, weil sie neben den oben genannten Bedingungen …</p> <ul> <li>eine Vielzahl von verschiedenen Produktkategorien und relevante Konsumbereiche abdecken,</li> <li>weit verbreitet sind,</li> <li>und von staatlichen Institutionen vergeben werden.</li> </ul> <p>Wir stellen diese TOP-Siegel im Folgenden vor.</p> </p><p> EU-Energielabel <p>Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich – gesetzlich verpflichtend – auf mehr als 20 Produktgruppen: auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränke oder Wäschetrockner, auf Leuchtmittel, auf Fernsehgeräten, aber auch auf Heizgeräten oder Warmwasserbereitern. Die Farbskala von Dunkelgrün (= sehr gut) bis Rot (= sehr schlecht) ermöglicht eine schnelle Orientierung, wie energieeffizient ein Produkt ist. Die zusätzliche Bezeichnung der Effizienzkategorien mit Buchstaben wird nach und nach bei allen Produktgruppen einheitlich auf A – G umgestellt. Außerdem finden Verbraucher*innen auf dem Energielabel – je nach Produktgruppe – weitere nützliche Angaben wie den Jahresenergieverbrauch oder die Lärmemissionen bei der Nutzung. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission.</p> <p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Energielabel in unserem Ratgeber:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13578">Fernseher, Bildschirm</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57310">Geschirrspüler</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14941">Kühlgeräte</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15333">Gefriergeräte</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30417">Waschmaschine</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16781">Wäschetrockner</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15308">Gasheizung</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16533">Ölheizung</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69808">Kaminofen</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69994">Pelletkessel</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16755">Wärmepumpe</a></li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3201">EU-Energielabel</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li>UBA-Broschüre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86071">Ökodesign & Energielabel</a></li> <li><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Standardartikel/Dossier/A-label-uebersicht.html">Das neue EU-Energielabel</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a>)</li> <li><a href="https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/energy-label-and-ecodesign/energy-efficient-products_en">Energy efficient products</a> (Webseite der Europäischen Kommission)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11289">Daten zur Umwelt</a>: Energieeffiziente Produkte (UBA)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/eu_washing_machines_label.jpg"> </a> <strong> EU-Energielabel: Schnell und einfach die Geräte mit den geringsten Verbrauchskosten finden. </strong> <a href="http://ec.europa.eu/energy/node/885">Quelle: Europäische Kommission (Energy Labelling of Products)</a> </p><p> Bio-Siegel <p>Während Begriffe wie "natürlich", "nachhaltig" oder "kontrolliert" nicht geschützt sind, darf bei Lebensmittel "bio" wirklich nur dort auf der Verpackung stehen, wo auch "bio" drin ist. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Lebensmittel, Futtermittel und weitere unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte wie z. B. Baumwolle, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Das deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Zeicheninhaber sind die Europäische Kommission bzw. das Bundeslandwirtschaftsministerium.</p> <p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Bio-Label in unserem Ratgeber:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Biolebensmittel</a></li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/farming/organic-farming/organic-logo_de">EU-Bio-Logo</a> (EU-Kommission)</li> <li>Das <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/bio-siegel.html">Bio-Siegel</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-und-bio-siegel_cms-uba_0.jpg"> </a> <strong> Mit dem Bio-Siegel erkennen Sie schnell und einfach Lebensmittel aus ökologischem Anbau. </strong> Quelle: EU-Kommission </p><p> EU Ecolabel <p>Das EU Ecolabel kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen. Das Label gibt es für über 20 verschiedene Produktgruppen. Das Spektrum reicht von Reinigungsprodukten über elektronische Displays, Textilien, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Für jede Produktgruppe gibt es einen eigenen Kriterienkatalog, nach dem das Label vergeben wird. Das seit 1992 existierende EU Ecolabel (auch Euroblume genannt) ist die EU-Variante des Blauen Engel. In Deutschland ist das EU Ecolabel deshalb nicht so verbreitet, da der Blaue Engel schon länger existiert und im Markt als anerkanntes Umweltzeichen fest etabliert ist. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission.</p> <p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Ecolabel in unserem Ratgeber:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12488">Blumenerde</a> (torffrei) – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3649">Wasch- und Reinigungsmittel</a></li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a> (RAL gGmbH)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ecolabel.gif"> </a> <strong> EU-Ecolabel: Europaweit erkennen Sie umweltfreundliche Produkte an dieser „Blume“. </strong> Quelle: Europäische Kommission </p><p> Der Blaue Engel <p>Der Blaue Engel ist bereits über 40 Jahre alt und war das weltweit erste Umweltzeichen. In seinen hohen Anforderungen prüft der Blaue Engel die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Kriterien wie ressourcenschonende und umweltverträgliche Herstellung, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Verzicht auf gesundheitsgefährdende Chemikalien. Für die Bewertung verfolgt das Umweltzeichen eine ganzheitliche Betrachtung des Produktlebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Ziel ist es, die entscheidenden umweltrelevanten Bereiche für jede Produktgruppe zu identifizieren, bei denen wesentliche Umweltbelastungen verringert oder sogar vermieden werden können. In einigen Vergabekriterien werden auch soziale Aspekte adressiert. Den Blauen Engel gibt es für über 100 Produktgruppen und Dienstleistungen, z.B. für Recyclingpapier-Produkte, für Bauprodukte wie Farben, Lacke und Bodenbeläge, für Möbel und auch für Elektrogeräte. Zeicheninhaber ist das Bundesumweltministerium. Daneben sind in die Zeichenvergabe involviert: Die Jury Umweltzeichen als unabhängiges Beschlussgremium des Blauen Engels, das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle und als Fachbehörde sowie die RAL gGmbH als Zeichenvergabestelle.</p> <p><strong>Tipps zu Produkten mit dem Blauen Engel in unserem Ratgeber:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Bekleidung</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10957">Carsharing</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22168">Computer (PC, Laptop)</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15297">Gartenhäcksler</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69808">Kaminöfen</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15455">Papiertaschentücher, Hygienepapiere</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15547">Papier, Recyclingpapier</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/42826">Plastiktüten</a>– <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16786">Spanplatten und andere Holzwerkstoffe</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23053">Smartphones</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/48287">Streumittel/ Streusalz</a> – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3649">Wasch- und Reinigungsmittel</a></li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel</a> (Website von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> und RAL gGmbH)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel: Das weltweit erste Umweltzeichen weist den Weg beim umweltfreundlichen Einkauf. </strong> Quelle: Blauer Engel </p><p> Grüner Knopf <p>Der Grüne Knopf vereint sowohl Umwelt- und Sozialanforderungen an das Produkt als auch Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Die Umweltanforderungen umfassen bisher im Arbeitsschritt "Veredlung" unter anderem die Vermeidung gefährlicher Substanzen, die Verminderung von Abwasseremissionen und die Schadstoffprüfung bei Natur- und Chemiefasern. Weiterhin müssen soziale Anforderungen eingehalten werden. Diese beinhalten das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Zahlung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Grüne Knopf umfasst in der Einführungsphase noch nicht die gesamte Lieferkette. Zum Start prüft er die Produktionsstufen "Zuschneiden und Nähen" sowie "Bleichen und Färben". In der Weiterentwicklung ist die Ausweitung auf weitere Lieferkettenstufen geplant (Material- und Fasereinsatz). Der Grüne Knopf soll perspektivisch Mensch und Umwelt in der gesamten Lieferkette schützen – vom Baumwollfeld bis zum Bügel. In Bezug auf die Produktprüfung ist der Grüne Knopf als Metasiegel angelegt. D.h. der Nachweis der ökologischen und sozialen Produktkriterien erfolgt durch andere Siegel, die die formulierten Kriterien erfüllen müssen. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmz">BMZ</a>). Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist eine Geschäftsstelle eingerichtet.</p> <p><strong>Tipps zu Produkten mit dem Grünen Knopf in unserem Ratgeber:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Bekleidung</a></li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.gruener-knopf.de/">Grüner Knopf</a> (BMZ)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener-knopf-uba-umwelttipps.png"> </a> <strong> Grüner Knopf: Einfacher umweltschonend und sozialverträglich hergestellte Bekleidung finden. </strong> Quelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) </p><p> Produktspezifische Tipps beachten <p>Im Vorfeld des Einkaufs ist es ratsam, sich darüber Gedanken zu machen, ob und in welcher Größe oder mit welchen Funktionen das Produkt benötigt wird:</p> <ul> <li>Was ist die für mich passende Gerätegröße z.B. bei einem Kühlschrank?</li> <li>Brauche ich überhaupt Geräte wie einen Wäschetrockner? Reicht mir vielleicht ein Wäscheständer?</li> </ul> <p>Nach dem Kauf kann ich auch durch das eigene Nutzungsverhalten Gutes für die Umwelt tun:</p> <ul> <li>Wie dosiere ich z.B. Waschmittel?</li> <li>Wie nutze ich die Waschmaschine möglichst umweltschonend?</li> </ul> <p>Umweltfreundliches Handeln lohnt sich gerade bei größeren Einkaufsentscheidungen. Die produktspezifischen Tipps und Einkaufshilfen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag">UBA-Umwelttipps</a> geben Orientierung. Die TOP-Umweltsiegel helfen dann das umweltschonende Produkt zu finden.</p> <p>In unserem Verbraucherportal finden Sie zu unterschiedlichsten Produkten und Konsumbereichen kurz und knapp die wichtigsten Umwelttipps. Sollte es von Belang sein, finden Sie dort auch jeweils Hinweise auf weitere empfehlenswerte Umweltsiegel wie z. B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/msc">MSC</a>-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14011">Fisch</a>, Grüner-Strom- und ok-power-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/24333">Ökostrom</a>, FSC- und PEFC-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16786">Holzprodukten</a> oder Goldstandard bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16787">freiwilligen Kompensationszahlungen</a>.</p> </p><p> Siegeldatenbanken nutzen <p>Sie möchten genau wissen, was hinter einem bestimmten Siegel steht? Dann werden Sie in Siegeldatenbanken fündig. Eine umfassende Bewertung einer Vielzahl von Umweltsiegeln finden Sie auf <a href="https://www.siegelklarheit.de/">Siegelklarheit.de</a> (Initiative der Bundesregierung).</p> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <p>Noch mehr Orientierung zum nachhaltigen Konsum und Siegelwissen gibt es in unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#siegelwissen">UBA-Denkwerkstatt Konsum</a>:</p> <ul> <li><a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/was-macht-ein-gutes-siegel-aus">Was macht ein gutes Siegel aus?</a></li> <li><a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/alles-eine-typfrage-siegelarten">Welche Siegelarten gibt es?</a> </li> <li><a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/siegelvielfalt-mehr-verwirrung-als-orientierung">Warum gibt es so viele Siegel?</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Die Landesregierung ist heute unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Hansestadt Salzwedel zusammenkommen. Auf der Tagesordnung standen neben allgemeinen auch regionale Themen wie die infrastrukturelle, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung in der Hansestadt Salzwedel und im Altmarkkreis Salzwedel. Haseloff: „Dem Land liegt eine gute Entwicklung ländlicher Räume am Herzen. Deswegen haben wir auch Vorhaben im Altmarkkreis und der Stadt Salzwedel in den vergangenen Jahren intensiv gefördert und werden dies auch künftig tun: Von Investitionen in die Infrastruktur über die Wirtschaftsförderung bis hin zu den Bereichen Soziales und Kultur.“ Für einen lebenswerten Altmarkkreis Salzwedel In den zurückliegenden fünf Jahren sind rund 7,7 Mio. € Städtebaufördermittel in die Hansestadt Salzwedel geflossen; in die Kommunen des Altmarkkreises insgesamt knapp 18 Mio. €. In diesem sind weitere Fördermittel in Höhe von rund 4,6 Mio. € eingeplant. Für die Sicherung des historischen Speichergebäudes Lohteich 24 in der Hansestadt Salzwedel sind rund 2,2 Mio. € vorgesehen. Die Sicherung von historischen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden im Stadtkern soll mit fast 215.000 € finanziell unterstützt werden. In Klötze ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes geplant: dort sind neben dem Einzeldenkmal Rathaus ein Trauzimmer, das Büro des Standesamtes sowie das Stadtarchiv vorgesehen. Aus Städtebaufördermitteln wird das Vorhaben mit 940.000 € unterstützt. Für attraktive Bahnhöfe Dank der REVITA-Förderung, sowie Mitteln aus dem Städtebau haben im vergangenen Jahr die Arbeiten an der Verkehrsstation Gardelegen begonnen. Im Erdgeschoss soll ein Wartebereich samt Gastronomie, Shop für Fahrkarten und Reisebedarf sowie öffentlichen Toilettenanlagen gebaut werden. Darüber hinaus wird eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder im Bahnhofsgebäude geschaffen. Außerdem sollen im Obergeschoss des Bahnhofsgebäudes Büroflächen entstehen. Das Land stellt im Rahmen des REVITA-Programmes seit dem vergangenen Jahr rund 870.000 € bereit. Außerdem stehen im Rahmen der Städtebauförderung knapp 2,4 Mio. € zu Verfügung. Für digitale Netze und Verfahren Eine positive Entwicklung ist sowohl im Altmarkkreis als auch in der Hansestadt bei den Festnetzquoten zu verzeichnen. Durch den geförderten und eigenwirtschaftlichen Ausbau liegt die Versorgungsquote mit 50 Mbit/s in der Hansestadt inzwischen bei 98,8 Prozent, im Altmarkkreis nahezu ebenso hoch bei 98,7 Prozent. Auch beim Mobilfunkausbau mit 5G wurden deutliche Verbesserungen erreicht: der Altmarkkreis verfügt inzwischen über eine Abdeckung von 94,6 Prozent, die Hansestadt liegt aktuell bei 99,2 Prozent. Nur noch vereinzelt gibt es sogenannte „weiße“ Mobilfunkflecken, die erschlossen werden müssen. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) setzt dazu im Altmarkkreis zwei Förderverfahren um: in Apenburg-Winterfeld und Gardelegen-Wannefeld entstehen neue Mobilfunkstandorte. Auch der Glasfaserausbau geht gut voran: im Rahmen einer Zuwendung des Landes wurde die Hansestadt Salzwedel mit mehr als vier Mio. € für den geförderten Ausbau von 387 unterversorgten Adressen unterstützt. Daneben wurden eigenwirtschaftlich weitere 3.900 Adressen mit Glasfaserinfrastruktur erschlossen. Mit dem kürzlich abgeschlossenen Großprojekt des Zweckverbandes Breitband Altmark konnten in der gesamten Altmark rund 30.000 Anschlüsse geschaffen werden. Land (ca. 30 Mio. €) und Bund (ca. 115 Mio. €) haben dafür in großem Umfang Fördermittel beigesteuert. Im Rahmen der WLAN- und Freifunkförderung wurden zwei Projekte realisiert. Das WLAN auf den Caravan-Stellplätzen und im Freibad in der Hansestadt Salzwedel wurde mit gut 7.000 € gefördert, das WLAN im Bereich des Stadtbades und auf dem Campingplatz in Arendsee mit knapp 100.000 €. Wirtschaftsentwicklung und zukunftsorientierte Perspektiven für den Altmarkkreis Salzwedel Die Wirtschaftsförderung durch das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Landkreis erheblich. So wurden im Zeitraum von 2000 bis 2025 insgesamt 221 Projekte im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit rund 124,7 Mio. € bezuschusst. Diese Fördermittel trugen zur Schaffung von fast 2.100 neuen Arbeitsplätzen und zur Sicherung von rund 7.240 Arbeitsplätzen bei. Ein weiteres Beispiel für die Wirtschaftsförderung ist das Programm „Sachsen-Anhalt investiert“ , das seit seiner Einführung im Februar 2022 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen unterstützt. Im Altmarkkreis wurden seitdem 14 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 1,01 Mio. € bewilligt. Zusätzlich wurden im Bereich Digitalisierung rund 118.000 € in der Strukturfondsperiode 2021-2027 bewilligt. Bergbauliche Abfallentsorgungsanlage Brüchau und Lithiumvorkommen Die Sanierung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau kann fortgesetzt werden: Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat im August 2025 den abgeänderten Abschlussbetriebsplan des Unternehmens Neptune Energy genehmigt. Neptune Energy besitzt zudem eine Bewilligung zur Gewinnung von Lithium sowie drei Aufsuchungserlaubnisse auf Lithium im Norden Sachsen-Anhalts. Das Unternehmen führt derzeit Pilotprojekte durch, die keine zusätzliche bergbauliche Zulassung benötigen. Inwieweit die Lithiumvorkommen jedoch wirtschaftlich erschlossen werden können, ist noch nicht abschließend geklärt. Schätzungen zufolge könnten ab 2032 jährliche Wertschöpfungseffekte von rund 550 Mio. € und etwa 1.500 Arbeitsplätze entstehen. Eine Aussage zur wirtschaftspolitischen Bedeutung ist aber erst in einer späteren Projektphase möglich. Land- und Forstwirtschaft als tragende Säulen des Altmarkkreises Salzwedel Die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Förderung, insbesondere durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und Projekte zur Flurneuordnung, trägt maßgeblich zur Weiterentwicklung im Altmarkkreis Salzwedel bei. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung über das AFP wurden rund 7,0 Mio. €an landwirtschaftliche Betriebe im Altmarkkreis ausgezahlt. Junglandwirteim Landkreis wurden mit rund 650.000 € gefördert. Investitionen in die soziale Infrastruktur Von 2023 bis 2024 sind insgesamt mehr als 22,5 Mio. € aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln in die Hansestadt Salzwedel und den Altmarkkreis Salzwedel geflossen. So wurden unter anderem die Krankenhäuser im Landkreis im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit insgesamt rund 1,1 Mio. € unterstützt. Weitere Bundes- und Landesmittel erhielten die Krankenhäuser aufgrund der Sonderbelastung durch das Coronavirus sowie der durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen. Im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung wird seit 2024 ein Modellprojekt zur Etablierung von Telemedizinischen Versorgungseinheiten (TE) am Beispiel der augenärztlichen Versorgungsstruktur der Region Altmark mit 2 Mio. € gefördert. Im Rahmen von REGIO AKTIV erhält der Landkreis zur Unterstützung der Integration von benachteiligten und armutsgefährdeten Personen in Arbeit sowie beim Übergang von Schule zu Beruf insgesamt 8,9 Mio. € an Landes-, Bundes- und kommunalen Mitteln. Für die Umsetzung des Berufsorientierungsprogramms BRAFO im Altmarkkreis hat das Land in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 771.800 € bereitgestellt, davon 363.200 € aus Mitteln des ESF. Dynamischer Zubau bei sauberen Energien Beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind im Altmarkkreis Salzwedel gerade beim Bau von Windrädern in den nächsten Jahren starke Impulse zu erwarten: Aktuell werden im Landkreis 51 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 318 Megawatt geplant; dadurch würde sich die aktuell installierte Leistung von 412 MW fast verdoppeln. Vom geplanten dynamischen Zubau werden auch die Menschen vor Ort profitieren: Durch das im September beschlossene Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz fließen für jedes moderne 6-Megawatt-Windrad künftig mindestens 33.000 € pro Jahr direkt in die Gemeindekassen – für Kitas, Sportplätze, Vereine und mehr. Millionenschwere Unterstützung für Naturschutz Der Altmarkkreis Salzwedel profitiert stark von der Naturschutzförderung des Landes. In der derzeit laufenden EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 werden im Landkreis aktuell sechs größere Vorhaben mit insgesamt gut 4,2 Mio. € unterstützt; der Großteil davon kommt aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Naturschutzprojekte sollen den Wasserhaushalt im Cheiner Torfmoor stärken und die dortige Wiedervernässung voranbringen, Brachvögel im Drömling und Kreuzottern am „Grünen Band“ schützen sowie Moorwiesen-Lebensräume in der Gemeinde Rohrberg verbessern und zur Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans für das UNESCO-Biosphärenreservat Drömling dienen. Kommunaler Finanzausgleich ist wichtiges Instrument Mit dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellt das Land den Kommunen Mittel in Ergänzung ihrer eigenen Erträge und Einzahlungen zur Verfügung. Die Hansestadt Salzwedel erhält im Jahr 2025 insgesamt rund 9,2 Mio. € an Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz und damit knapp 0,1 Mio. € mehr Zuweisungen als im Jahr zuvor. Der Altmarkkreis Salzwedel erhält im Jahr 2025 insgesamt rund 51,7 Mio. € an Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz. Das sind gut 3,0 Mio. € mehr als im Jahr zuvor. Sondervermögen „Infrastruktur“ Nach dem Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Infrastruktur“, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, erhalten die Kommunen insgesamt rund 1,56 Mrd. €. Für die kreisangehörigen Gemeinden im Altmarkkreis Salzwedel ergibt sich insgesamt ein Förderbudget in Höhe von 43,1 Mio. €. Der Altmarkkreis Salzwedel erhält ein pauschales Förderbudget in Höhe von 36,8 Mio. €. Schulbaumaßnahmen im Altmarkkreis Salzwedel Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II können im Altmarkkreis Salzwedel insgesamt 14 Maßnahmen von kommunalen und freien Schulträgern mit einem Gesamtvolumen von ca. 5,05 Mio. € gefördert werden. Acht Maßnahmen sind bereits abgeschlossen. Förderung von Kunst und Kultur In den Jahren 2024, 2025 und 2026 profitiert die Hansestadt Salzwedel und der Altmarkkreis Salzwedel auf vielen Ebenen vom kulturpolitischen Engagement der Landesregierung. Allein für das Jahr 2024 belief sich die Förderung im Bereich Kultur auf über 970.000 €. Mit insgesamt 23 Konzerten und Lesungen an 16 Orten konnten die Altmark Festspiele in 2025 einen Publikumsrekord erzielen. Das Land förderte das Festival mit 20.000 €. Das Musikfest Altmark und die Aktion Musik/local heroes e.V. werden ebenfalls regelmäßig mit Landesmitteln unterstützt. Diese Veranstaltungen sind im Land etabliert und verfügen über einen exzellenten Ruf über die Landesgrenzen hinaus. Für Kunstschaffende in Literatur, Bildender Kunst sowie Musik/Komposition werden im Altmarkkreis Salzwedel durch das Land jährlich vier Stipendien mit einer Gesamthöhe von 18.000 € gefördert. Unter dem Dach der Stiftung Gedenkstätten befindet sich mit der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen die älteste Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus in Sachsen-Anhalt. Das Dokumentations- und Besucherzentrum mit der Dauerausstellung wurde im Jahr 2020 eröffnet. Das jährliche Haushaltsvolumen liegt durchschnittlich bei rund 290.000 €. In der Denkmalpflege förderte das Land in 2024 denkmalgerechte Sanierungsarbeiten am Gutshof Schenkenhorst und im Kloster Dambeck sowie in 2025 Maßnahmen an der Dorfkirche Dambeck, der St. Marienkirche Gardelegen, an Schloss Kunrau und an der Schlossanlage Isenschnibbe. Das in der Hansestadt Stendal beheimatete Theater der Altmark bedient mit seinem schauspielerischen Angebot die gesamte Altmark. Durch die Theater- und Orchesterverträge sichert das Land die Finanzierung des Hauses bis 2028. Das BRUCCA! Festival für Theater, Zirkus und Musik in der Künstlerstadt Kalbe erhielt 2025 eine Einzelförderung des Landes Höhe von 26.000 €. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Angaben, welche Infrastruktur-Einrichtungen an einer Badestelle vorhanden sind. Hintergrundinformationen zum Thema [Badegewässerqualität](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/badegewaesser.html) im Landesportal Folgende Spalten sind enthalten: - `BADEGEWAESSERID` - eindeutige Kennung des Badegewässers, siehe [Datensatz Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - `INFRASTRUKTURID` - Identifikations-Code für die Art der Infrastruktur - `INFRASTRUKTUR` - Infrastruktur in Textform Folgende Infrastruktur-Einrichtungen sind verzeichnet: - 1 Baden ohne Aufsicht - 2 Baden m. zeitw. Aufsicht - 3 Eintritt - 4 Liegeplätze ohne Schatten - 5 Liegeplätze mit Schatten - 6 Toiletten - 7 Dusche - 8 Umkleiden - 9 Parken ohne Gebühren - 10 Parken mit Gebühren - 11 Strandkorbverleih - 12 Campingplatz - 13 Grillplatz - 14 Spielplatz - 15 Gaststätte - 16 Kiosk - 17 Rudern - 18 Tretboot - 19 Surfen - 20 Segeln - 21 FKK-Strand - 22 Hundestrand - 23 WLAN - 24 ÖPNV - 25 barrierefreier Zugang Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Pipe, Zeichenketten-Trenner ist das doppelte Anführungszeichen ("). ---- Für eine komplette Sicht auf die Badegewässerqualität in Schleswig-Holstein sollten diese fünf Datensätze einbezogen werden: - [Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - [Einstufung der Badegewässerqualität](/dataset/badegewasser-einstufung) - [Informationen zur vorhandenen Infrastruktur](/collection/badegewasser-infrastruktur/aktuell) - [Saisondauer](/dataset/badegewasser-saisondauer) - [Messungen](/dataset/badegewasser-messungen)
Organic matter (OM) composition and dynamic in subsoils is thought to be significantly different from those in surface soils. This has been suggested by increasing apparent 14C ages of bulk soil OM with depth suggesting that the amount of fresh, more easily degradable components is declining. Compositional changes have been inferred from declining ä13C values and C/N ratios indicative for stronger OM transformation. Beside these bulk OM data more specific results on OM composition and preservation mechanisms are very limited but modelling studies and results from incubation experiments suggest the presence and mineralization of younger, 'reactive carbon pool in subsoils. Less refractory OM components may be protected against degradation by interaction with soil mineral particles and within aggregates as suggested by the very limited number of more specific OM analysis e.g., identification of organic compound in soil fractions. The objective of this project is to characterize the composition, transformation, stabilization and bioavailability of OM in subsurface horizons on the molecular level: 1) major sources and compositional changes with depth will be identified by analysis of different lipid compound classes in surface and subsoil horizons, 2) the origin and stabilization of 'reactive OM will be revealed by lipid distributions and 14C values of soil fractions and of selected plant-specific lipids, and 3) organic substrates metabolized by microbial communities in subsoils are identified by distributional and 14C analysis of microbial membrane lipids. Besides detailed analyses of three soil profiles at the subsoil observatory site (Grinderwald), information on regional variability will be gained from analyses of soil profiles at sites with different parent material.
Grün- und Freiflächen sind nicht oder kaum bebaute Flächen, wie Wälder, Felder, Kleingärten, Sportflächen, Parkanlagen, Friedhöfe und Brachflächen. Sie sind für die Lebensqualität in einer Stadt von großer Bedeutung. Das Vorhandensein unterschiedlicher Freiflächen – von wohnungs- und siedlungsnahen Parkanlagen bis zu Landwirtschafts- und Waldflächen – ist eine zentrale Voraussetzung zur Erfüllung der Erholungsbedürfnisse der Bewohner*innen. Grün- und Freiflächen bereichern das Stadtbild durch die Gliederung der Siedlungsstruktur. Sie dienen der Pflanzen- und Tierwelt als Lebensraum und Rückzugsgebiet und erfüllen wichtige Ausgleichsfunktionen für den Naturhaushalt der Stadt. Sie verbessern das Stadtklima, in dem die Luftzirkulation und der Luftaustausch gefördert werden und die Erwärmung gemildert wird. Durch die Rückhaltung und Verdunstung von Regenwasser werden die Oberflächengewässer entlastet. Als größtenteils unversiegelte Flächen ermöglichen sie ein ungestörtes Bodenleben mit allen Funktionen für das ökologische Gleichgewicht. Boden ist Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen; seine Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften dienen insbesondere auch dem Schutz des Grundwassers. Mit zunehmender Bodenversiegelung oder stofflicher Belastung werden die Bodenfunktionen dauerhaft oder gar irreversibel zerstört. Die Inanspruchnahme von Grün- und Freiflächen für bauliche Nutzungen ist ein wichtiges umweltpolitisches Thema, das auch unter den Schlagwörtern Flächeninanspruchnahme, Flächenverbrauch oder Flächenneuinanspruchnahme diskutiert wird. Im Rahmen der umweltpolitischen Diskussion besteht ein großer Bedarf an Bewertungsgrundlagen zum Umfang der Flächeninanspruchnahme und der Entwicklung in den letzten Jahrzehnten. Entsprechende Bilanzen werden sowohl im Rahmen der Bestimmung von Qualitätszielen für den Bodenschutz, als auch als Indikatoren für die Nachhaltigkeitsdiskussion benötigt. Dabei geht es insbesondere um die Eindämmung der Flächeninanspruchnahme sowie um ein Monitoring der zeitlichen Entwicklung. Ihre kontinuierliche Beobachtung dient auch als Indikator hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, das die einzigen für den bundesweiten Vergleich verfügbaren Zahlen der statistischen Landesämter verwendet, war in Deutschland bis zur Jahrtausendwende ein kontinuierlicher Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsflächen auf etwa 130 ha pro Tag zu beobachten. Dabei ist zu beachten, dass unter der Kategorie Siedlungsfläche nicht nur versiegelte, sondern auch unversiegelte städtische Frei- und Grünflächen wie Grünanlagen, Campingplätze, Friedhöfe und Spielplätze, aber auch die zu den Gebäuden zählenden Haus- und Vorgärten gerechnet werden. Die vor allem auf Kosten von Landwirtschafts- und Forstflächen in Anspruch genommenen Flächen gingen bis 2003 auf insgesamt 99 ha pro Tag zurück, um 2004 wieder auf 131 ha pro Tag zu steigen. Seither hat die Flächeninanspruchnahme wieder abgenommen, auf 77 ha pro Tag im Jahr 2010 und auf 45 ha im Jahr 2019 (Umweltbundesamt 2020). Ziel der Bundesregierung in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen täglichen Anstieg bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). Zahlen zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche gibt es auch für Berlin . Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) veröffentlicht regelmäßig Zahlen zum Stadtgebiet nach Bezirken und Nutzungsart und fasst diese Zahlen außerdem zu Angaben über die Siedlungs- und Verkehrsfläche zusammen. Die Zahlen beruhen auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der bezirklichen Vermessungsämter. Die Daten wurden bis einschließlich 2015 nach dem AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen) – Nutzungsartenverzeichnis geliefert und werden seit 2016 durch Auswertung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) gewonnen (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2020b). Da wie oben beschrieben zur Siedlungs- und Verkehrsfläche auch städtische Grünnutzungen zählen, eignen sich die Zahlen der amtlichen Statistik zur Siedlungs- und Verkehrsfläche demnach nur zur Charakterisierung der Entwicklung des für Siedlungszwecke einschließlich der damit verbundenen grüngeprägten Nutzungen beanspruchten Raumes. Die Auswertung der amtlichen Flächenstatistik hinsichtlich der Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche quantifiziert lediglich die Inanspruchnahme von Wald und landwirtschaftlichen Flächen, obwohl auch für die innerstädtischen grünen Nutzungen detaillierte Zahlen vorliegen und eine Berechnung möglich wäre. Für Flächenländer oder für Deutschland als Ganzes können solche Zahlen geeignet sein, den Flächenverbrauch dieser Nutzungskategorien zu beschreiben. Seit es gelungen ist, die Methodik deutschlandweit dauerhaft auf der Basis der ALKIS-Daten zu harmonisieren, sind die Voraussetzungen für ein angemessenes Monitoring geschaffen worden. Für das Land Berlin ist diese Reduzierung der Freiflächennutzungen auf „Wald“ und „Landwirtschaft“ keine geeignete Vorgehensweise, die Inanspruchnahme von Grün- und Freiflächen zu beschreiben. Da die Waldflächen unter weitgehendem Schutz stehen, würde sich die Flächeninanspruchnahme damit auf die Reduzierung der landwirtschaftlichen Flächen beschränken. Im Sinne der oben genannten wichtigen Funktionen aller Grün- und Freiflächen ist die Beobachtung des Verlustes, aber auch des Zuwachses an Grün- und Freiflächen in ihrer gesamten Breite, also z. B. auch der Kleingärten, Brachflächen, des Verkehrsbegleitgrünes, der Friedhöfe und Parkanlagen sowie größerer zusammenhängender Vegetationsflächen auf Flächen baulicher Nutzung erforderlich. Aus diesem Grund wird für den Umweltatlas seit über drei Jahrzehnten mit dem Datenbestand der Karte zur Freiflächenentwicklung eine umfassende Grundlage zum Monitoring des gesamten Grün- und Freiflächenbestandes erarbeitet und veröffentlicht. Die erheblichen Unterschiede in Zielsetzung und Methodik der beiden Ansätze zur Ermittlung des Flächenverbrauches werden bei der Gegenüberstellung der jeweils betrachteten Flächennutzungskategorien deutlich. Tabelle 1 zeigt die Nutzungskategorien der Freiflächenentwicklungskarte des Umweltatlas einerseits und der Daten zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche nach der Flächenstatistik des Bundes und der Länder (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) andererseits. Aufgelistet sind die Flächennutzungskategorien, die in den untersuchten Quellen jeweils als bauliche Nutzung bzw. Siedlungsfläche auf der einen und Grün- bzw. Freiflächennutzung auf der anderen Seite zusammengefasst werden und für die statistische Auswertungen vorliegen. Die Tabelle zeigt die grundsätzlich unterschiedlichen Einstufungen beider Ansätze insbesondere bei den Kategorien der Freiflächen. Entsprechend Umweltatlas-Ansatz werden als Freiflächen alle Flächen angesehen, auf denen eine Nutzung innerhalb der in Tabelle 1 aufgelisteten Kategorie „Freiflächen“ angegeben ist. Dies gilt unabhängig davon, ob auf der Fläche laut Nutzungskartierung im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) eine Doppelnutzung vorliegt, d.h. eine gleichzeitige bauliche Nutzung und Grünnutzung oder nicht (vgl. Umweltatlaskarten „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) und „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) ). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche entsprechend der Statistik des Bundes und der Länder also kein geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Freiflächen. Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Nachhaltigkeitsmonitoring unter 40 Kernindikatoren der Indikator „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Aber auch der Indikator Versiegelung ist nicht geeignet, direkte Rückschlüsse auf die Entwicklung der Grün- und Freiflächen in Berlin zuzulassen. Damit stellt der Umweltatlas mit der Karte zur Freiflächenentwicklung seit Mitte der 1980er Jahre die einzige kontinuierlich fortgeschriebene Grundlage für ein derartiges Monitoring dar. Zum Verständnis des später erläuterten methodischen Vorgehens ist es entscheidend, welche Definition des Begriffes „Freifläche“ in diesem Zusammenhang zugrunde gelegt wurde und wo die Grenzen der Darstellbarkeit zu sehen sind. Grün- und Freiflächen können sowohl einer wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (z. B. Landwirtschaft), als Erholungsflächen gärtnerisch gestaltet sein (z. B. Parkanlagen) oder weitgehend ungenutzt sein (Brachflächen mit oder ohne Spontanvegetation). Typische Grün- und Freiflächennutzungen sind Wälder, Äcker und Wiesen, aber auch urbane Freiflächen wie Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfe oder Sportflächen sowie Brachflächen. Die städtischen Freiflächennutzungen werden damit – anders als in der Nutzungssystematik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg – auch als Freifläche und nicht als Siedlungs- und Verkehrsfläche gewertet. Mit der Gesamtheit des Grün- und Freiflächenbestandes werden größere zusammenhängende Flächen des grünen Potenzials der Stadt erfasst, die in besonderer Weise tatsächlich oder potenziell sowohl Lebensraum für Tiere und Pflanzen darstellen als auch Erholungs-, Landschaftsbild- und abiotische Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Der Detaillierungsgrad der in der Karte der Freiflächenentwicklung dargestellten Flächen orientiert sich an der block- und blockteilflächenbezogenen Betrachtung der Nutzungskarten des Umweltatlas. Die Vorgabe einer Mindestflächengröße von etwa 1 ha führt zu einer generalisierenden Darstellung, die es in jedem Falle erlaubt, die Schwerpunkte der städtebaulichen Entwicklung zu verorten und nachzuvollziehen. Für kleinräumigere Aussagen unterhalb der 1-ha-Grenze, z. B. zur inneren grünen Struktur der Wohnbau- und Gewerbeflächen oder zur tatsächlichen versiegelten Fläche baulicher oder Grün- und Freiflächennutzungen, sind im Umweltatlas weitere Datenbestände verfügbar („Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ (06.08), „Versiegelung“ (01.02), „Vegetationshöhen“ (06.10.2) und „Grünvolumen“ (05.09)). Die Beschränkung der Freiflächenverluste auf eine Darstellung in größeren Zeitabschnitten, für die Zeiträume seit 1970 in Dekaden, ist damit begründet, dass eine höhere zeitliche Auflösung – z. B. auf Jahresbasis – nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand zu realisieren wäre.
I. Ausgangslage Mit Schreiben vom 31.01.2002 (Az.: 07.01.90) beantragte das Land Rheinland-Pfalz, den Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, festzustellen. Den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd am 20.06.2006 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) erlassen. Auf Teilflächen der Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen soll eine Hochwasserrück-haltung errichtet werden. Das Vorhaben grenzt linksrheinisch zwischen Rheinkilometer 411,2 und 412,7 nördlich vom Campingplatz „Auf der Au“ zwischen Rhein und dem Badesee Schlicht. In seinem östlichen Teil soll auf einer Fläche von rd. 45 ha durch eine Deichrückverlegung eine ungesteuerte Rückhaltung realisiert werden. Westlich daran anschließend soll ein gesteuerter Rückhalteraum auf ca. 237 ha entstehen. Er wird vom neuen Rheinhauptdeich auf einer Länge von rd. 8,54 km umschlossen werden. Statistisch gesehen ist ein Retentions-einsatz dreimal pro Jahrhundert zu erwarten; zweimal während der Vegetationsruhe und einmal während der Vegetationszeit. Als weitere wasserwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des Vorhabens sind Flutmulden, ein Graben und Schöpfwerke vorgesehen. Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Bereich des Rückhalteraumes geplant. Das Vorhaben wird seit mehreren Jahren einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Mit Urteil vom 13.12.2007 (4 K 1219/06.NW) hatte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen. Die klägerischen Berufungen gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.02.2009 (1 A 10722/08.OVG) zurückgewiesen. Auf die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der drei Kläger setze der erkennende 7. Revisionssenat das Verfahren mit Beschluss vom 10.01.2012 (BVerwG 7 C 20.11) aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der für die Klageabweisung maßgeblichen Verfahrensvorschriften mit unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben zur Vorabentscheidung vor. Mit Urteil vom 07.11.2013 (Rs. C-72/12, „Altrip“) stellte der Gerichtshof fest, dass das ent-scheidungserhebliche nationale Verfahrensrecht nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Daraufhin hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.02.2009 mit Urteil vom 22.10.2015 (BVerwG 7 C 15.13) auf. Die Sache wurde außerdem zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dort ist der Rechtsstreit derzeit in einem erneuten Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 1 A 10043/16.OVG anhängig. In seinem Revisionsurteil vom 22.10.2015 stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass das aufgehobene Berufungsurteil hinsichtlich der im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Standortauswahl nicht gegen Bundesrecht verstößt (vgl. Rn. 54 ff.). Allerdings liegen nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, auf die das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil vom Oktober 2015 gestützt hat, Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG nahe. Um die Hochwasserrückhaltung am Standort Wald-see/Altrip/Neuhofen auf eine in formeller Hinsicht rechtssichere Grundlage zu stellen, sollen in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren etwaige Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung geheilt werden. Die Ergebnisse des ergänzenden Verfahrens werden im Rahmen einer neuen ergebnisoffenen Abwägung berücksichtigt. Hierzu hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Bescheid vom 14.10.2016 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im erneuten Berufungsverfahren (Az.: 1 A 10043/16.OVG) anhängigen Verwaltungsrechtsstreits ausgesetzt, um ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerheilung durchzuführen. Bis zu dessen Abschluss hat der mit der Sache befasste 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 4 Abs. 1b Satz 2 UmwRG am 12.12.2016 die Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beschlossen. II. Antrag vom 30.08.2018 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, hat zur Heilung etwaiger Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG eine erneute Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt und einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Rahmenbedingungen ist darüber hinaus insbesondere eine Neubewertung der Artenschutzverträglichkeit, der Natura-2000-Verträglichkeit, der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit und der naturschutzrechtlichen Eingriffe erfolgt. Daraus resultierend wurden zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete und unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen aus dem o.g. Planfeststellungsbeschluss die Vorhabenbestandteile und die technische Planung im Wesentlichen wie folgt angepasst (s. auch Karte 1): Verschiebung der Deichtrasse im Bereich der Rheinuferstraße nach Süden - Verschiebung der Deichtrasse im Bereich des Schulgutweihers nach Norden - Belassen einer vom Heldbock besiedelten Eiche - Bau von Leiteinrichtungen und Unterquerungshilfen in der Kreisstraße K13 - Festlegung von Baunebenflächen nach den Belangen des Naturschutzes - Belassen eines Abschnittes des derzeitigen Rheinhauptdeiches - Verzicht auf Restwasserentleerung über den Neuhofener Altrhein - Weitere Maßnahmen zur Binnenentwässerung, Grundwasserhaltung und Restwasserentleerung - Naturschutzfachliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen - Kohärenzsicherungsmaßnahmen - Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Die wesentlichen Änderungen am planfestgestellten Vorhaben resultierten insbesondere aus einer kleinflächigen Anpassungen der Deichfläche, der Pumpleistungen der Schöpfwerke sowie der Restwasserentleerung. Um die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem gesetzlichen Artenschutz, Natura 2000-Habitatschutz und der Eingriffsregelung zu gewährleisten, wurden außerdem Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen neu geplant. Zusätzliche Maßnahmenflächen befinden sich „Im Sand“ und südlich des Neuhofener Altrheins (Gemeinde Neuhofen), in der „Jägerwiese“, im „Speyerer Riedwald“, auf der „Horreninsel“ (Gemeinde Altrip) und „Im Wörth“ (Gemeinde Waldsee) sowie im FFH-Gebiet „Baumholder und Preußische Berge“ auf Gemarkung Kör-born und Pfeffelbach (Landkreis Kusel). Insoweit hatte das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, mit Schreiben vom 30.08.2018 beantragt, den mit Beschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 20.06.2006 festgestellten Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen zu ändern. Die dem Antrag zugrundeliegenden Planunterlagen wurden im Herbst 2018 ausgelegt und den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III. Antrag vom 09.06.2023 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens 2018 eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die auch weiterhin im Verfahren berücksichtigt werden, wurden die Um-weltberichte nochmals aktualisiert und die Antragsunterlagen um eine Alternativenprüfung erweitert. An der technischen Planung haben sich dabei im Vergleich zum 2018 eingeleiteten Ergänzungsverfahren keine weiteren Änderungen ergeben. Alle gegenüber der Ursprungs-planung aktualisierten technischen Maßnahmen gehen somit weiterhin aus der Karte 1 (Stand 2018) hervor. Mit Schreiben vom 09.06.2023 hat das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz, die in Bezug auf die landschaftspflegerischen Maßnahmen aktualisierten Planunterlagen erneut vorgelegt und die Feststellung der Planänderung beantragt. Eine Übersicht aller gegenüber der Ursprungsplanung aktualisierten landespflegerischen Maßnahmen kann der Karte 2 entnommen werden. Wegen der Einzelheiten der Planänderung wird auf die ausliegenden Planunterlagen verwiesen. Zum besseren Verständnis wurden die gegenüber dem 2018 begonnenen Verfahren unveränderten Antragsbestandteile belassen und erneut beigefügt, so dass die Antragsunterlagen 2023 für das ergänzende Planfeststellungsverfahren das Vorhaben in sich geschlossen im Vergleich zur Ursprungsplanung beschreiben.
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| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 67 |
| Europa | 2 |
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| Land | 308 |
| Weitere | 15 |
| Wirtschaft | 1 |
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| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 19 |
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| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 169 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 123 |
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