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Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Evaluierung und Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1)

Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und umfasst die Evaluierung und Weiterentwicklung des EU-ETS 1. Es deckt als umfassendes Mantelprojekt für das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) grundsätzlich alle wesentlichen Aspekte und Designelemente des EU-ETS 1 ab. Insbesondere sollen im Rahmen des Projekts die jüngsten Beschlüsse im Rahmen des 55 Pakets evaluiert und mit Blick auf ihre Wirkung im Kontext des energie- und klimapolitischen policy mix analysiert werden. Das Projekt soll u.a. auch quantitative Methoden umfassen. Außerdem sollen konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung spezifischer Regelungen zum Beispiel im Hinblick auf die Marktstabilitätsreserve oder das Carbon Leakage Regime entwickelt werden.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Implikationen des EU-ETS 2 auf Haushalte und Unternehmen aus ökonomischer Perspektive

Das Projekt soll die Wirkung der CO2-Bepreisung im Anwendungsbereich des EU-ETS 2 (Gebäude, Verkehr und nicht-ETS1-Industrie) auf die betroffenen Akteure (Unternehmen und private Haushalte) analysieren und evaluieren. Das Projekt soll u.a. Belastungswirkungen der CO2-Bepreisung und damit zusammenhängender Entlastungsinstrumente für private, insbesondere vulnerable Haushalte untersuchen. Insbesondere ist dabei eine Auswertung der ab 2026 anlaufenden Klima-Sozial-Pläne der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten von Interesse. Auf gewerblicher Seite stellen sich Fragen zu den Auswirkungen insbesondere auf Kleinstunternehmen außerhalb des EU-ETS 1 im Kontext der allgemeinen klimapolitischen Rahmenbedingungen. Diese umfassen z.B. die Kostenbelastung durch den EU-ETS 2 sowie Möglichkeiten zur Weitergabe dieser, Carbon Leakage, Vermeidungskosten zum Umstieg auf klimafreundliche Technologien, und mögliche ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung und Dekarbonisierung der Unternehmen.

Forschergruppe (FOR) 918: Carbon flow on belowground food webs assessed by isotope tracers, Nematodes as link between microbial and faunal food web

The proposed project examines the nematode fauna at the two field experiments 'Long-term recalcitrant C input' and 'Carbon flow via the herbivore and detrital food chain'. A gradient from resource rich to deeper oligotrophe habitats, i.e. from high to low diverse food webs, is investigated. The impact of resource availability and quality (recalcitrant versus labile) and presence or absence of living plants (rhizosphere versus detritusphere) on the nematode population are assessed. Insight into micro-food web structure is gained by application of the nematode faunal analysis concept, based on the enrichment, structure and channel index. In laboratory model systems carbon flux rates for food web links are determined between bacteria/fungi and their nematode grazers for dominant taxa in the arable field. Further, carbon leakage from plant roots induced by herbivore nematode is studied as link between root and bacterial energy channels. By using 13C/12C stable isotope probing (FA-SIP) fatty acids serve as major carbon currency. Coupling qualitative and quantitative data on nematode field populations, with carbon flow via biomarker fatty acids in microorganisms and grazers will allow to connect microbial and faunal food web, and to directly link nematode functional groups with specific processes in the soil carbon cycle.

Rekonstruktion des marinen Karbonatsystems während des letzten glazial-interglazialen Überganges aus Bor-Isotopen und -Konzentrationen Foraminiferen.

Störungen des Kohlenstoffkreislaufs, sowohl natürlichen als auch anthropogenen Ursprungs, führen zu globale Erwärmung, Ozeanversauerung (OA) und Sauerstoffzehrung des Tiefenwassers. Natürliche Störungen des Kohlenstoffkreislaufs sind als Hauptursache von mindestens 4 von 5 Massensterben in der Erdgeschichte identifiziert wurden (z.B. Hönisch et al, 2009, Bijma et al.., 2013).Anthropogene Aktivitäten setzten CO2 zehnmal schneller frei als jedes andere Ereignis in den letzten 65 Mio. Jahren - vielleicht sogar während der letzten 300 Mio Jahren. Dies macht den heutigen CO2 Ausstoß zu einer der größten gesellschaftlichen Herausforderungen. Um die Auswirkungen der anthropogenen Störungen vorhersagen zu können, ist es zwingend erforderlich, die natürlichen Speicher und Dynamik des Kohlenstoffsystems zu verstehen. Dies erfordert die genaue Rekonstruktion der marinen Karbonatchemie für Zeiträume mit natürlichen Änderungen. In diesem Projekt wollen wir Veränderlichkeit am Übergang Glazial/Interglazial untersuchen weil die Änderungen der Karbonatchemie in der gleichen Größenordnung wie heute lagen. Da das Reservoir an anorganischem Kohlenstoff im Ozean ungefähr 60 mal größer ist als das der Atmosphäre, sind Rekonstruktionen der Veränderungen der Kohlenstoffsenke/-speicherung in der Tiefsee ein Schlüssel, um die glazialen/interglazialen Schwankungen im atmosphärischen CO2 - wie sie in Eisbohrkernen beobachtet werden - zu erklären. Prozesse im Südozean, wo der Großteil des Tiefenwassers ventiliert wird, spielen hierbei vermutlich eine zentrale Rolle. Man vermutet, dass der träge glaziale Süd Ozean mehr Kohlenstoff einlagern konnte, die Biologische Pumpe effektiver war und dass eine höhere Wassermassen-Stratifizierung das Entweichen von CO2 in die Atmosphäre verringert hat. Nach dem glazialen Maximum wird mit dem Rückzug des Meereises die Tiefsee Kohlenstoff - Pumpe wieder mit der Atmosphäre verbunden und führt zu einer erhöhten CO2-Freisetzung. Bislang ist dies, wenn auch von Indizienbeweisen unterstützt, nur eine Hypothese, zum Beweis bedarf es der Rekonstruktionen der glazialen/interglazialen variierenden Karbonatchemie. Dies ist das übergreifende Ziel unseres Antrags. Auf dem Weg zur Rekonstruktion des glazialen/interglazialen Kohlenstoffpools liegen 3 Zwischenziele: 1) Rekonstruktion von Oberflächenwasser-Tiefsee- CO2-Gradienten, glaziale Kohlenstoffspeicherung und deglaziale Entgasung mittels Bor-Isotopen und B/Ca fossiler Foraminiferen als Hauptvariablen. 2) Erstellen der ersten Kalibrationen von Bor-Isotopen und B/Ca Ratio für Cibicides wuellerstorfi (Tiefseeforaminifere) unter in-situ Druck. 3) Entwicklung von analytischen Methoden, welche die Analyse von einzelnen Foraminiferen Schalen erlauben.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Carbon Leakage Schutz und Industrietransformation: CBAM/ETS - Wirkungen, Entwicklungsbedarfe und Designempfehlungen

a) Der im Juli 2021 durch die KOM vorgestellte Vorschlag für einen CBAM stellt - durch den damit intendierten Carbon Leakage-Schutz bei gleichzeitiger Absenkung des ETS-Caps - einen zentralen Baustein dar, um die Voraussetzungen für die Transformation der ETS-Industriebranchen und der ihr nachgelagerten Branchen zur THG-Neutralität zu schaffen. Ebenso sollen die durch die KOM im FF55-Vorschlag angekündigten Anpassungen bei den Benchmark-Zuteilungsregeln die Anreize für Prozessumstellungen bei den Firmen erhöhen. b) In den Jahren 2023-25 werden Details in einer Vielzahl von Durchführungs-Rechtsakten präzisiert, in denen wesentliche Designfragen zu klären sind. Dafür sind sowohl Ad-hoc-Beratungsleistungen als auch ökonomische Hintergrundanalysen erforderlich. Bezüglich CBAM ist vor allem wichtig: welche Wirkungsmechanismen sind wesentlich, welche möglichen Lücken und 'Umgehungsmöglichkeiten' zu adressieren und welche Ausgestaltungsfragen folglich zentral? Bezüglich der Anpassungen von Benchmarks sind sowohl branchenspezifische Probleme als auch übergreifende Fragen zu erwarten. Die Untersuchungen bauen auf vorhergehenden Forschungsergebnissen zu Carbon-Leakage (Refoplan 2017), zur CO2-Kostenbelastung ('MSR-Review', Refoplan 2020) und zum EU-Innovationsfonds (Refoplan 2015 und SV-Titel 2020) auf.

Evaluierung und Weiterentwicklung des EU ETS im Rahmen der Novellierung der ETS-RL und des European Green Deal mit ökonomischem Schwerpunkt

Im Rahmen des European Green Deal hat die Europäische Kommission (KOM) im Juli 2021 einen Entwurf für die Novellierung der EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgelegt. Dieser Entwurf ist unter anderem im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ambitionssteigerung der EU-Klimaschutzziele bis 2030 notwendig. Die Verhandlungen hierzu werden sich voraussichtlich bis 2023 ausdehnen. Die Novellierung der Richtlinie wird wesentlich durch eine strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS geprägt sein. Diese umfasst u.a. folgende Bereiche: - Ambitionssteigerung durch Absenkung des Cap, - mögliche Fortentwicklung und potenzielle Neuschaffung von Förderinstrumenten (Innovationsfonds etc.), - Ausweitung des Anwendungsbereichs (zum Beispiel Seeverkehr) und/oder Ergänzung um einen separaten Emissionshandel für die Nutzung von Brennstoffen in anderen Sektoren analog zum deutschen nEHS; - Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage (Weiterentwicklung der Zuteilung und Zusammenspiel mit Grenzausgleichsmaßnahmen). Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und soll die DEHSt als zuständige Behörde und das BMU als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen.

Analysen und Modellierungen für einen Industriestrompreis

Der EU-Emissionshandel wird umfassend reformiert

<p>Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird neu ausgerichtet auf das europäische Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Im Mai und Juni 2023 hat die EU die dafür notwendigen rechtlichen Weichen gestellt. Nun muss die Europäische Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten vielfältige Regeln zur Umsetzung der Reform ausarbeiten.</p><p>Die Reform des europäische Emissionshandels ist Teil des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“ und umfasst die folgenden Kernelemente:</p><p>Mit diesen Änderungen wird der Emissionshandel als Instrument für die Erreichung der Klimaziele der EU – Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 – gestärkt.</p><p>Kernelemente der Reform des EU-Emissionshandels</p><p>Die Emissionen im bestehenden EU-ETS 1 werden bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) wird dafür 2024 von derzeit 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent und ab 2028 auf 4,4 Prozent angehoben. Das Cap wird außerdem 2024 um 90 Millionen Emissionsberechtigungen und im Jahr 2026 um weitere 27 Millionen abgesenkt, so dass insgesamt eine lineare Minderung zwischen 2021 und 2030 erreicht wird. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wird gestärkt, denn die verdoppelte Kürzungsrate von 24 Prozent der Umlaufmenge (TNAC) wird bis 2030 beibehalten. Es wird außerdem ein Glättungsmechanismus eingeführt, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Luft- und Seeverkehr werden in die Berechnung der TNAC einbezogen. Die Menge der in der MSR gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt.</p><p>Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nunmehr zu einem Teil an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft und insbesondere für die Branchen reduziert, die vom Grenzausgleichsmechanismus CBAM erfasst sind. Luftfahrzeugbetreiber erhalten bereits ab 2026 keine kostenlose Zuteilung mehr.</p><p>Die Mitgliedstaaten müssen ab sofort 100 Prozent ihrer Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwenden statt wie bisher 50 Prozent. Die europäischen Modernisierungs- und Innovationsfonds werden aufgestockt und erweitert. Außerdem wird ein neuer „Sozialer Klimafonds“ geschaffen, um die sozialen Auswirkungen der CO2-Bepreisung abzufedern.</p><p>Zum Schutz vor Carbon Leakage, das heißt der Verlagerung von industrieller Produktion, Investitionen und damit verbundenen Emissionen ins Ausland, wird ein Grenzausgleichsmechanismus für den CO2-Preis des EU-ETS 1 eingeführt. Aus dem Ausland in die EU eingeführte energieintensive ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Grundstoffe#alphabar">Grundstoffe</a>⁠ und Produkte werden dadurch mit demselben CO2-Preis belegt wie in der EU. Im Gegenzug sollen die bisherigen Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz, insbesondere die kostenlose Zuteilung, für diese Produkte schrittweise zurückgeführt und beendet werden. Bereits ab Oktober 2023 müssen Importeure von CBAM-Produkten über die in den eingeführten Produkten eingebetteten Emissionen berichten. Ab 2026 müssen für die berichteten Emissionen auch Zertifikate zum Preis von EU-Berechtigungen erworben und abgegeben werden.</p><p>Der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 wird um den Sektor Seeverkehr erweitert. Die Emissionen aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Emissionen am Liegeplatz werden vollständig erfasst. Emissionen aus Fahrten, die vom Ausland im EWR ankommen bzw. vom EWR ins Ausland abgehen, werden zu 50&nbsp;Prozent abgedeckt. Die Einbeziehung des Seeverkehrs erfolgt schrittweise ab 2024. Für das erste Berichtsjahr müssen von den Seeschifffahrtsunternehmen zunächst lediglich für 40 Prozent der verifizierten Emissionen Berechtigungen abgegeben werden. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent im Jahr 2025 und schließlich auf 100 Prozent ab 2026 an. Für die Jahre 2024 und 2025 soll für die nicht über Berechtigungen abgegoltenen Emissionen eine entsprechende Menge aus dem Auktionsvolumen gelöscht werden.</p><p>Der EU-ETS 1 wird auch im Sektor Luftverkehr deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen LRF deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenfreien Zuteilung bis Ende 2025. Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠, später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht, in den ETS 1 einbezogen. Zudem wird ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CORSIA#alphabar">CORSIA</a>⁠ für die Flüge von und zu Drittstaaten im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie im EWR implementiert. Und schließlich wird es eine nachgelagerte, antragsbasierte, kostenlose Zuteilung von maximal 20 Millionen Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Kraftstoffen geben, um die Preisdifferenz zum herkömmlichen Kerosin teilweise auszugleichen.</p><p>Für die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Energieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 ein neuer, zunächst vom EU-ETS 1 getrennter Emissionshandel eingeführt (EU-ETS 2). Bereits ab 2024 müssen die Emissionen berichtet werden. Die Bepreisung erfolgt vergleichbar zu dem bereits <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/co2-preis-fuer-emissionen-aus-waerme-verkehr">2021 eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS)</a> über einen Upstream-Ansatz, das heißt die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehrbringer an die Endverbraucher*innen weiter und setzen damit Anreize für klimaschonendes Verhalten. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Entscheidend ist, dass der EU-ETS 2 mit einem bindenden Cap ausgestattet wird – die CO2-Preise bilden sich damit am Kohlenstoffmarkt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum nEHS, der in den EU-ETS 2 überführt wird. Die Minderung im EU-ETS 2 soll bis 2030 bei 42 Prozent gegenüber 2005 liegen. Die Implikationen des EU-ETS 2 auf die privaten Haushalte werden über den oben genannten Sozialen Klimafonds und die Verwendung der nationalen Versteigerungseinnahmen für Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum sozialen Ausgleich aktiv flankiert.&nbsp;</p><p>Öko-Institut, adelphi und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) erarbeiten gemeinsam mit dem Umweltbundesamt fünf Factsheets, die die wesentlichen geplanten Anpassungen im EU-ETS erklären und sukzessive auf dieser Seite eingestellt werden.</p>

Rechtliche Zulässigkeit und Folgen der Regulierung eines CO2-Ausgleichsmechanismus im EU-ETS

a) Zielstellung, fachliche Begründung: In diesem Vorhaben soll über die Möglichkeiten einer völker- und europarechtlich zulässigen Ausgestaltung von Regulierungsoptionen einer CO2-Grenzausgleichsmechanismus bzw. Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) erstellt werden. Eine entsprechende Regulierung hat auch die neue EU-Kommission in ihrem ''Green-New-Deal'' in Betracht gezogen. Ein CBAM könnte die Einführung von CO2-Bepreisungen flankieren, um sicherzustellen, dass gleiche Produktgruppen, die in einem Markt im Wettbewerb stehen, mit den gleichen CO2-Kosten belegt sind. Eine solche Regelung könnte die Carbon-Leakage Regelung des EU-ETS ersetzen. Auf der vorläufigen Carbon-Leakage-Liste für die 4. Handelsperiode (2021 - 2030) befinden sich derzeit 45 Sektoren, die weiterhin von einer 100 prozentigen kostenlosen Zuteilung profitieren (u.a. Steinkohlebergbau, Gewinnung von Erdöl, Herstellung von Zement/Aluminium). Diese Sektoren werden von den Kosten des Emissionshandels weitestgehend befreit und verspüren, daher nur einen geringen Anreiz in emissionsärmere Technik zu investieren. Ein CBAM könnte das Ambitionsniveau dieser Sektoren steigern. Ein CBAM muss mit WTO-Recht, insbesondere dem Verbot von Einfuhrbeschränkungen, vereinbar sein und mit europarechtlichen Vorgaben im Einklang stehen. Vor allem sind auch die beihilferechtlichen Regelungen der Strompreiskompensation in die Ausgestaltung der Regulierungsoptionen mit einzubeziehen, da durch diese Beihilfe eine anteilige Rückzahlung von CO2-Kosten an stromintensive Unternehmen erfolgt und in ihrer Wirkung, ähnlich wie die 'carbon-leakage' Regelungen, der Abfederung von Mehrbelastungen durch Umweltschutzregelungen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten dient. b) Output: Erstellung von Handlungsempfehlungen und Regulierungsoptionen zur Schaffung einer völker- und europarechtlich zulässigen Ausgestaltung eines CBAM.

Markt- und Machbarkeitsstudie für ETS-spezifische Modelle; Teil 2: Analyse internationaler Wechselwirkungen

Das vorgeschlagene Projekt schließt an das laufende Projekt 'Modellierung des Emissionshandels im Kontext europäischer energie- und klimapolitischer Maßnahmen: Markt- und Machbarkeitsstudie für ETS-spezifische Modelle (FKZ 3715 42 5022)' an. Wie dieses dient es dazu, das Verständnis über die Funktionsweise von Modellen, zentrale Annahmen, Detailgrad und die Abbildung des EU Emissionshandelssystems (EU ETS) in Modellen zu verbessern. Dabei ist zu prüfen, wie und ob auch interagierende Klimaschutzinstrumente geeignet zu berücksichtigen sind. Allerdings sollen Modelle im Fokus stehen, die im Vorgängerprojekt nur am Rande untersucht werden konnten: Dies sind sowohl computergestützte allgemeine Gleichgewichtsmodelle (CGEs) als auch kleinere, analytische Modelle, die zur Analyse der Themen internationaler Wettbewerb und Carbon Leakage (CL) sowie möglicher Gegenmaßnahmen (wie kostenlose Zuteilung, Ausgleich indirekter Kosten, Linking von ETS, Anpassung von CO2-, bzw. Energiesteuern, Grenzausgleichsmaßnahmen u.a.) in energieintensiven Industriesektoren eingesetzt werden. Vorarbeiten aus anderen Projekten, in denen Modelle analysiert und/oder eingesetzt wurden, bilden eine wichtige Grundlage für die weitere Fokussierung in diesem Projekt (z.B. zu Linking (FKZ 3714415050) und zu Carbon Leakage (FKZ 3715425010)). Vor dem Hintergrund des Abkommens von Paris wird dabei ein besonderes Augenmerk auf die Genauigkeit gelegt werden, mit der Klimaschutzpolitiken sowohl in Ländern innerhalb als auch außerhalb Europas von den Modellen abgebildet werden können. Auch das Detail mit dem der internationale Handel (insbesondere zwischen der EU und ihren wichtigsten Handelspartnern sowie die Aussagefähigkeit zu einzelnen Industriesektoren) dargestellt wird, sollte einen Schwerpunkt bilden. Alle genannten Themen haben politische Bedeutung für die Analyse und Bewertung der Entwicklung des globalen Kohlenstoffmarktes insbesondere die Weiterentwicklung von Emissionshandelssystemen und deren gegenseitige Wechselwirkungen.

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