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Bekanntgabe nach § 5 Abs.2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der BASF Personal Care and Nutrition GmbH in Düsseldorf

Die BASF Personal Care and Nutrition GmbH hat mit Datum vom 24.03.2021, in der Antragsmodifikation vom 30.06.2022, zuletzt ergänzt am 05.05.2023, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Veredelungsbetriebe durch Neubelegung von Tanks in den Tanklägern T50 und T51, Errichtung eines Havarietanks sowie Erweiterung des Abluftsammelsystems auf dem Werksgelände am Standort Henkelstr. 67 in 40589 Düsseldorf-Holthausen gestellt. Antragsgegenstand ist die Belegung von Tanks in den Tanklägern T50 und T51 durch die beantragte Lagerung von Stoffgruppen – anstelle bisher von Einzelstoffen - in den Tanks der o.a. Tankläger sowie entsprechender Anpassung der dazugehörigen Abfüllstellen AB14, AB15, AB16 und AB20. Alle Stoffe – bis auf zwei Ausnahmen - werden bereits in den Tanklägern T50 und T51 gelagert. Als neue Stoffe kommen ein Olefin und eine kurzkettige Carbonsäure hinzu. Der Umgang mit dem neuen Olefin ist – im Gegensatz zur o.a. kurzkettigen Carbonsäure – bereits in der Abteilung 520 genehmigt. Es ist zukünftig geplant, auch die anzeigegegenständliche kurzkettige Carbonsäure in der Abteilung 520 einzusetzen. Der Antragsgegenstand dient der flexibleren Belegung der von diesem Antrag betroffenen Tanks.

Wesentliche Änderung einer Anlage zum Polyolrecycling in Oberroßbach, Fa. Soprema GmbH

Wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang zur Herstellung von sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren, Ester, Acetate, Ether, Peroxide, Epoxide nach Nr. 4.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV in der Gemarkung Oberroßbach, Flur 7, Flurstücke 109/9 sowie 75/1

EU beschränkt Verwendung weiterer PFAS

EU beschränkt Verwendung weiterer PFAS Aufgrund ihrer wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften werden per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) vielseitig eingesetzt. Sie sind in der Umwelt jedoch kaum abbaubar. Einige PFAS reichern sich in der Umwelt und in Organismen an und wirken zudem gesundheitsschädigend. Daher hat die EU die Verwendung einiger PFAS beschränkt, weitere Beschränkungen sind in Vorbereitung. Nach der Perfluoroktansulfonsäure (⁠ PFOS ⁠) und der Perfluoroktansäure (⁠ PFOA ⁠) sind ab 2023 auch die Herstellung, die Verwendung und das Inverkehrbringen von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14-PFCA) in der EU unter ⁠ REACH ⁠ beschränkt. Diese Beschränkung umfasst auch die Salze der C9-C14-PFCA sowie Stoffe, die zu diesen Carbonsäuren abgebaut oder umgewandelt werden können, sogenannte Vorläuferverbindungen. Werden C9-C14-PFCA, ihre Salze oder Vorläuferverbindungen als Bestandteil eines anderen Stoffes, in einem ⁠ Gemisch ⁠ oder ⁠ Erzeugnis ⁠ eingesetzt, gelten ab 25. Februar 2023 Grenzwerte von 25 ⁠ppb⁠ (entspricht 25 µg/l) für C9-C14-PFCA und ihre Salze sowie 260 ⁠ ppb ⁠ (260 µg/l) für ihre Vorläuferverbindungen. Für verschiedene Anwendungen, wie z.B. in Arbeitsschutztextilien, in Medizinprodukten, in Halbleitern oder in Feuerlöschschäumen gelten längere Übergangsfristen. Detaillierte Informationen, auch zu weiteren Ausnahmen, sind hier zu finden: Verordnung (EU) 2021/1297 oder REACH-Verordnung Anhang XVII Eintrag 68 . Viele Unternehmen haben bereits auf Alternativen umgestellt. Doch das Umweltbundesamt warnt: Alternative ⁠ PFAS ⁠ können genauso schädlich sein. Kurzkettige PFAS (z.B. Perfluorhexansäure = perfluorierte Carbonsäuren mit 6 Kohlenstoffatomen) sind ebenso langlebig und können durch ihre Mobilität leicht Gewässer verunreinigen und sich über den Wasserkreislauf rasch in der Umwelt verteilen – sie sind daher kein geeigneter Ersatz. Deutschland hat deshalb für die Perfluorhexansäure (PFHxA), deren Salze und Vorläuferverbindungen einen Beschränkungsvorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und soziökonomische Bewertung (SEAC) haben diesen Vorschlag geprüft und unterstützen ihn ( Stellungnahmen ). Im nächsten Schritt entscheidet die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten über die EU-weite Umsetzung dieses Beschränkungsvorschlags. Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehr als 4000 einzelne Stoffe. Das Umweltbundesamt hält, insbesondere unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips, eine Regulierung der gesamten Stoffgruppe für notwendig, denn alle PFAS verbleiben für eine lange Zeit in der Umwelt. Die Regulierung dieser gesamten Stoffgruppe im Vergleich zur schrittweisen Regulierung einzelner Stoffe soll eine effiziente und schnelle Minimierung der Belastung mit PFAS für Mensch und Umwelt bewirken. Zudem soll ein Umsteigen auf alternative PFAS, die ähnlich besorgniserregend sind, verhindert werden. Dafür erarbeitet das Umweltbundesamt gemeinsam mit anderen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Dänemark für diese Stoffgruppe einen Beschränkungsvorschlag unter REACH. Die Verwendung von PFAS soll nur für die Anwendungen erlaubt werden, die wichtig für die Gesellschaft sind und bei denen die Emissionen in die Umwelt durch geeignete Maßnahmen minimiert werden können.

Änderungsgenehmigungsverfahren für die Chemische Synthese der 3M Deutschland GmbH, Standort Seefeld

Die 3M Deutschland GmbH hat mit Antrag vom 02.10.2019 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Inbetriebnahme von 18 weiteren chemischen Verfahren, die zur Herstellung von chemischen Zwischenprodukten dienen, sowie die Anhebung der Chargenanzahl und Änderung der Chargengröße bei einzelnen bereits genehmigten Verfahren in ihrer Betriebseinheit Chemischen Synthese am Standort Seefeld auf dem Grundstück Fl.Nr. 727 Gemarkung Oberalting-Seefeld beantragt. Die Betriebseinheit Chemische Synthese der 3M Deutschland GmbH unterliegt als Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang, insbesondere zur Herstellung von sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren, Ester, Acetate, Ether, Peroxide und Epoxide der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BIm-SchV) und Nr. 4.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Für die Betriebseinheit Chemische Synthese wurden in der Vergangenheit bereits 161 Verfahren mit unterschiedlichen Chargendurchsätzen genehmigt. Da es sich bei dem Änderungsvorhaben um eine wesentliche Änderung der Chemischen Synthese handelt, ist ein Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG durchzuführen.

Umweltprobenbank Nr. 5653: Clopridogel Carbonsäure / Leber / Koblenz (km 590,3)

Anzahl der Proben: 3 Gemessener Parameter: Probenart: Leber Die Leber ist Hauptumschlagplatz der Stoffe im Körper. Deshalb wird sie zur Überwachung aller ökotoxikologisch relevanten Komponenten untersucht. Probenahmegebiet: Koblenz (km 590,3) Mittelrhein oberhalb der Moselmündung in Koblenz am Deutschen Eck

Umweltprobenbank Nr. 5656: Clopridogel Carbonsäure / Muskulatur / Koblenz (km 590,3)

Anzahl der Proben: 3 Gemessener Parameter: Probenart: Muskulatur Bei der Muskulatur handelt es sich um den essbaren Teil des Fisches, über den eine direkte Verbindung zur Nahrungskette des Menschen besteht. Probenahmegebiet: Koblenz (km 590,3) Mittelrhein oberhalb der Moselmündung in Koblenz am Deutschen Eck

Umweltprobenbank Nr. 5650: Clopridogel Carbonsäure / Blutplasma / Koblenz (km 590,3)

Anzahl der Proben: 1 Gemessener Parameter: Probenart: Blutplasma Als flüssiger Bestandteil des Blutes ist Blutplasma für den Transport zahlreicher Komponenten, wie Fette, Hormone und Eiweiße verantwortlich. Mengenmäßig macht es den größten Teil des Blutes aus.  Probenahmegebiet: Koblenz (km 590,3) Mittelrhein oberhalb der Moselmündung in Koblenz am Deutschen Eck

Umweltprobenbank Nr. 5660: Clopridogel Carbonsäure / Schwebstoffe / Koblenz (km 590,3)

Anzahl der Proben: 11 Gemessener Parameter: Probenart: Schwebstoffe Feine mineralische oder organische Partikel in der Wasserphase, die nicht in Lösung gehen Probenahmegebiet: Koblenz (km 590,3) Mittelrhein oberhalb der Moselmündung in Koblenz am Deutschen Eck

Umweltprobenbank Nr. 5649: Clopridogel Carbonsäure / Blutplasma / Bimmen (km 865)

Anzahl der Proben: 1 Gemessener Parameter: Probenart: Blutplasma Als flüssiger Bestandteil des Blutes ist Blutplasma für den Transport zahlreicher Komponenten, wie Fette, Hormone und Eiweiße verantwortlich. Mengenmäßig macht es den größten Teil des Blutes aus.  Probenahmegebiet: Bimmen (km 865) An der deutsch-holländischen Grenze

Umweltprobenbank Nr. 5652: Clopridogel Carbonsäure / Leber / Bimmen (km 865)

Anzahl der Proben: 1 Gemessener Parameter: Probenart: Leber Die Leber ist Hauptumschlagplatz der Stoffe im Körper. Deshalb wird sie zur Überwachung aller ökotoxikologisch relevanten Komponenten untersucht. Probenahmegebiet: Bimmen (km 865) An der deutsch-holländischen Grenze

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