ID: 4716 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat die BGZ mbH eine Erweiterung des Antrags vom 04.07.2016 für das SZL Lingen vorgelegt für eine Beladevariante von CASTOR® V/19-Behältern mit Brennelementen sowie Steuerelementfingern. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um Steuerelementfinger als zusätzliche Inventare stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Lingen dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Ort des Vorhabens: Lingen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 02.12.2024 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 50 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vorprüfung_Lingen_Steuerelemente_02.12.2024_zur_Veröffentlichung.pdf
Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben Beitrag des BASE auf der Dialogveranstaltung der BGZ Anfang 28.01.2025 Redner Dr. Christoph Bunzmann, Abteilungsleiter Genehmigungsverfahren Die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung wird notwendig, da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle benannt sein wird. Das BASE hält es für notwendig und möglich, einen sicheren Endlagerstandort bis etwa 2050 zu identifizieren und arbeitet derzeit mit den anderen verantwortlichen Akteuren daran, die Suche nach einem geeigneten Standort dementsprechend und sicherheitsgerichtet zu beschleunigen. Die BGZ plant derweil, den weiteren Verbleib der CASTOR-Behälter in Gorleben 2026 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu beantragen und damit das formale Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz zu starten. Vorlaufend zum Genehmigungsverfahren zur verlängerten Zwischenlagerung hat die BGZ beim BASE die Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Bei einer Dialogveranstaltung der BGZ am 28.01.2025 in Hitzacker wurde die Öffentlichkeit über die Randbedingungen des Verfahrens informiert. In Vertretung des BASE als zuständige Genehmigungsbehörde erläuterte der Leiter der Genehmigungsabteilung, Christoph Bunzmann, die Inhalte, die Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen im Rahmen der UVP. – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufgabe ist klar, und sie braucht eine Menge Durchhaltevermögen: Die hochradioaktiven Abfälle , die heute in Gorleben und an anderen Standorten gelagert werden, müssen zügig und sicher in tiefen geologischen Schichten eingelagert werden. Bis dahin ist eine sichere Zwischenlagerung und ein sicherer Transport entscheidend, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten. Diese Aufgabe bearbeiten die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), die Gesellschaft für Zwischenlagerung ( BGZ ), das Entsorgungswerk für Nuklearanlagen ( EWN ), die atomrechtliche Aufsicht im Land, Forschungsinstitute, Beratungsgremien und wir, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Es sind Ingenieurinnen, Wissenschaftler, Juristinnen, Beteiligungsexperten, Verwaltungsfachleute und Menschen vieler anderer Fachrichtungen, die hier ihren Beitrag leisten. Und sie tun das mit viel Fachwissen und Erfahrung, klaren Aufgaben, und unter Beteiligung von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger. Die Akteure und ihre Rollen Ein solches Großprojekt mit so vielen Akteuren braucht klare Struktur, um zu gelingen. Dazu leisten verschiedene Akteure ihren Beitrag, von denen ich vier hier kurz nennen möchte: Das Bundesumweltministerium erstellt mit dem nationalen Entsorgungsprogramm eine übergreifende Planung für die nukleare Entsorgung. Das Programm wurde vor kurzem im Entwurf überarbeitet, dazu wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, danach soll das Kabinett die aktualisierte Planung dieses Jahr beschließen. Im Umweltministerium liegt auch die Fachaufsicht über das BASE , und – getrennt davon – die Beteiligungsverwaltung der BGZ . Die BGZ hat ihr Forschungsprogramm und ihren Plan für die Beteiligung und die Nachweisführung im Genehmigungsverfahren vorgestellt. Die atomrechtliche Aufsicht hier in Niedersachsen liegt beim Umweltministerium. Sie prüfen, ob der Betrieb sicher läuft und haken bei offenen Fragen genau nach. Insbesondere achten sie darauf, dass die Anforderungen der Genehmigung und atomrechtliche Regeln eingehalten werden. Dazu führen sie Inspektionen vor Ort durch und prüfen Dokumente. Alle zehn Jahre führen sie mit der periodischen Sicherheitsüberprüfung eine Gesamtbewertung des sicheren Betriebs durch. Und auch wir, das BASE als Genehmigungsbehörde, haben für die Aufgaben der Zwischenlagerung unsere Strukturen, die ich nun kurz vorstellen will. Das BASE als Akteur der nuklearen Entsorgung Die Aufgaben des BASE umfassen Fragen der nuklearen Sicherheit in den Bereichen des Betriebs von Kernkraftwerken, bei der Zwischenlagerung , bei Transporten, bei der Endlagerung und bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle . Für das anstehende Genehmigungsverfahren sind die Forschung, die Entwicklung der Anforderungen an die Sicherheit, der Ablauf des Genehmigungsverfahrens und schließlich die Umweltverträglichkeitsprüfung besonders relevant. Darauf werde ich im Folgenden weiter eingehen. Das BASE hat ein Forschungsprogramm erarbeitet, das sich intensiv mit der sicheren Zwischenlagerung sowie dem Transport radioaktiver Abfälle befasst. Die aktuelle Fassung wurde letzten August in Berlin konsultiert, vielen Dank an alle, die sich daran beteiligt haben. Was sichere Zwischenlagerung ist, bestimmt das Atomgesetz erst einmal abstrakt. Es macht deutlich, dass ein sehr hoher Anspruch an die technische Sicherheit zu stellen ist und dass der Betreiber und die Sicherheitsbehörden in einem sogenannten integrierten Sicherungs- und Schutzkonzept gemeinsam dafür sorgen müssen, dass auch Angriffe auf ein Zwischenlager keine schwerwiegenden Konsequenzen für die Bevölkerung haben. Deswegen ist es entscheidend, dass konkrete Regeln für die Sicherheit und die Sicherung entwickelt werden. Das machen die zuständigen Behörden, also das Bundesumweltministerium, das Innenministerium, das BASE , weitere Bundesbehörden und die zuständigen Länderbehörden. Diese Regeln definieren die Aufgabe der BGZ : Ihre Planungen für die längere Zwischenlagerung erhalten nur dann eine Genehmigung, wenn diese Regeln erfüllt sind. Das BASE nimmt in den regelmäßigen und fortlaufenden Weiterentwicklungen dieser Regeln eine wichtige Rolle ein, auf der Grundlage unseres Fachwissens und der Erfahrung aus den Genehmigungsverfahren. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung Damit kommen wir zum Kern der heutigen Veranstaltung, nämlich dem angekündigten Genehmigungsverfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung als Teil davon: Den Startpunkt bildet die Beantragung eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die BGZ – die Zeitpläne dazu wurden heute von der BGZ vorgestellt. Damit signalisiert die BGZ, dass sie ihr Vorhaben nach ihrer Auffassung genau beschreiben und Nachweise erbringen kann, dass dieses Vorhaben den Sicherheitsanforderungen entspricht. Das BASE wird dieses atomrechtliche Genehmigungsverfahren transparent und ergebnisoffen lenken, entsprechend den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Das Genehmigungsverfahren hat drei wichtige Funktionen, die alle drei in einer Entscheidung über den Antrag zum Abschluss des Verfahrens zusammenwirken: Die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden, verbunden mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Prüfung sowie Bewertung der Sicherheit. 1. Prüfung und Bewertung der Sicherheit Die Prüfung und Bewertung der Sicherheit fußt auf einer genauen Prüfung der Nachweise der BGZ . Wie die BGZ diese Nachweise anhand der geltenden Regelungen führt, ist dabei ihr überlassen. Meist führen diese Arbeiten zu Klärungsbedarfen und zu Nachforderungen der Prüferinnen und Prüfer, dazu werden Zwischenbewertungen erstellt und in verschiedenen Besprechungsformaten diskutiert. Es wird voraussichtlich Jahre dauern, bis in diesem Verfahren eine abschließende Bewertung der Sicherheit erfolgt ist. 2. Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stellt in Vorbereitung auf diese Prüfung zusätzlich und komplementär zu der Expertise der Genehmigungsbehörde sicher, dass in dieser Prüfung alle relevanten Aspekte in den Blick genommen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird eingeleitet, indem Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. In diesen wird das Vorhaben der BGZ und die möglichen Auswirkungen verständlich beschrieben. Sowohl mögliche Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens, wie auch denkbare Auswirkungen von Störfällen sind dabei Thema. Auf dieser Grundlage sind Sie, die interessierte Öffentlichkeit, eingeladen, Einwendungen zu formulieren. Das können Fragen zum Vorgehen oder Zweifel an der Anforderungsgerechtigkeit des Vorgehens sein. Wir werden rechtzeitig und konkret zu dieser Beteiligungsmöglichkeit informieren. Die eingebrachten Einwendungen werden dann Gegenstand eines Erörterungstermins. Wir haben mit der BGZ vereinbart, dass dieser maximal ein Jahr nach Antragstellung stattfinden soll. Das ist eine Beschleunigung gegenüber früheren Verfahren. Dafür beschneiden wir aber nicht die Zeit, in der Sie Stellung nehmen können – vielmehr sollen dafür die notwendigen Unterlagen sehr frühzeitig im Verfahren vorliegen. Der Erörterungstermin wird nach den Regeln des Verfahrensrechts geführt und ist daher eine sehr formelle Angelegenheit. Er soll sicherstellen, dass wir als Genehmigungsbehörde alle Einwendungen in ihrem Kern verstanden haben und sie damit bei der Prüfung und Bewertung richtig berücksichtigen können. Wenn eine Genehmigung erteilt wird, dann werden wir darin darstellen, wie wir mit den Einwendungen umgegangen sind. 3. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP ) Die Umweltverträglichkeitsprüfung schließlich erfolgt auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union und dessen Umsetzung in deutsches Recht. Es geht – wie die BGZ schon erläutert hat – darum, alle Auswirkungen auf den Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen systematisch darzustellen und diese zu bewerten. Dabei übernehmen wir als BASE die Federführung und arbeiten intensiv mit allen betroffenen Behörden zusammen. Ziel sind eine gemeinsame Sachgrundlage und gemeinsame Entscheidungen. Am Ende muss aber jede Behörde selbst feststellen, was die für ihre Aufgabe relevanten Umweltauswirkungen sind. Da eine gründliche Erfassung des Ist-Zustands Zeit kostet, will die BGZ dieses Verfahren bereits jetzt eröffnen. Das ist möglich, weil hier nicht der atomrechtliche Antrag, sondern das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz die Handlungsgrundlage darstellt. Einen entsprechenden Antrag hat die BGZ gestellt. Wir klären derzeit noch formelle Fragen im Hinblick auf ein solches vorgezogenes UVP -Verfahren – wir beginnen diese beiden Verfahren zum ersten Mal getrennt, und wollen das gründlich und richtig machen. Als ersten Schritt nach Einleitung des UVP -Verfahrens werden wir den Untersuchungsrahmen für dieses Vorhaben festsetzen, damit die BGZ so früh wie möglich ein Signal bekommt, ob die eingeleiteten Arbeiten und Untersuchungen zielführend sind. Fazit Wir starten mit diesem Antrag in einen notwendigen nächsten Schritt der nuklearen Entsorgung. Das übergeordnete Ziel des Atomgesetzes wird erreicht, wenn die Zwischenlagerung als Brücke bis zur Endlagerung sicher ist, und sie zu einem Ende gebracht wird, indem die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten zügig erfolgt. Die behördlichen Verfahren dienen dabei der Sache und den Menschen. Durch sie wird Sicherheit garantiert und für alle Bürgerinnen und Bürger transparent, dass Betreiber und Behörden ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen. Erlauben sie mir zum Abschluss noch einen Ausblick über das Verfahren hinaus: Wir wissen, dass es einen Wunsch nach Information und Dialog zu diesen Themen gibt, auch über das Genehmigungsverfahren hinaus. Dazu werden wir ein Konzept vorlegen und auf dieser Grundlage differenzierte Angebote machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
ID: 4483 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 12.12.2022 hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (im Folgenden als SZL Brokdorf bezeichnet) beantragt auch eine Mischbeladung von Brennelementen (BE) und Köchern für Sonderbrennstäbe (DWR-KSBS) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung aufzubewahren. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um eine Mischbeladung von BE und DWR-KSBS im Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung als zusätzliche Inventare stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 17.07.2024 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR Mischbeladung Vorprüfung Endfassung Abschluss Vorprüfung am 17.07.2024 Stand 29.08.2024 zur Veröffentlichung.pdf
ID: 3763 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 29.09.2017 hat die PreussenElektra GmbH (PEL) für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (im Folgenden als SZL Brokdorf bezeichnet) beantragt auch verfestigte hochradioaktive Abfälle (high active waste, sogenannte HAW-Kokillen), die aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe aus deutschen Kernkraftwerken bei der Sellafield Ltd. angefallen sind, in bis zu sieben durch die Stückliste 503.111-001/1 beschriebenen Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® HAW28M aufzubewahren. Seit dem 01.01.2019 wird das Genehmigungsverfahren von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um HAW-Kokillen als zusätzliche Inventare sowie um CASTOR® HAW28M-Behälter als zusätzliche Behälterbauart stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 27.11.2023 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR Rückführung Abschluss Vorprüfung Stand 27.11.2023 zur Veröffentlichung_Barrierefrei.pdf
ID: 3309 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 28.03.2022 hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH für das Standort-Zwischenlager in Philippsburg (im Folgenden als SZL Philippsburg bezeichnet) beantragt, auch verfestigte hochradioaktive Abfälle (high active waste, sogenannte HAW-Kokillen), die aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe aus deutschen Kernkraftwerken in Frankreich angefallen sind, in bis zu vier Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® HAW28M aufzubewahren. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um HAW-Kokillen als zusätzliche Inventare sowie um CASTOR® HAW28M-Behälter als zusätzliche Behälterbauart stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Philippsburg dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Ort des Vorhabens: Gemarkung der Stadt Philippsburg im Landkreis Karlsruhe, Regierungsbezirk Karlsruhe (Bundesland Baden-Württemberg) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 13.03.2023 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vermerk_Rückführung_SZL-KKP_13.03.23_zur_Veröffentlichung.pdf
Für hochradioaktive Abfälle soll ein dauerhaft sicherer Endlagerstandort in Deutschland gefunden werden. Seit Beginn dieser Suche im Jahr 2017 sind die Mitarbeiter:innen des BASE bundesweit unterwegs, um über das Thema Endlagersuche zu informieren. Nach einer pandemiebedingten Pause hat die Info-Tour in diesem Jahr wieder Fahrt aufgenommen. Multimediales Informationsangebot zur Endlagersuche Zwei Tage sind es meistens, die der schwarz-gelbe Informations-Kubus, das Info-Mobil, bei Großveranstaltungen, auf Marktplätzen oder in Fußgängerzonen zu Gast ist. Auffallen soll er, Passant:innen ermuntern einzutreten und sich die Ausstellung im Inneren anzuschauen. Und was erfahren die Menschen im Info-Mobil? Vor allem informieren die BASE -Teams darüber, wie der Endlagerstandort gefunden werden soll und wie sich die Bürger:innen an dem Suchverfahren beteiligen können. Animationen, eine App, Info-Säulen und Exponate: Das Info-Mobil ist auf die verschiedensten Informationsbedürfnisse einer breiten Öffentlichkeit ausgerichtet. „Das Info-Mobil steht allen offen“, erklärt Andreas Hinz, Referent für Information und Bürgerkommunikation am BASE . An den Tour-Stationen will man möglichst viele Menschen erreichen, das BASE verschickt daher vorab Einladungsschreiben und Pressemitteilungen, wirbt auf Social-Media und seinen Internetangeboten für die Termine. Neben der Information bietet das Info-Mobil Raum für Gespräche und Diskussionen. Wer will kann tief ins Thema einsteigen. Auch kritische Stimmen und Sorgen der Besucher:innen haben hier Platz und werden aufgenommen. In diesem Jahr hat das rollende Informationsangebot bereits große Strecken bewältigt und viele Menschen erreicht. Über 3.000 Besucher:innen konnten die BASE -Mitarbeiter:innen während der ersten fünfzehn von insgesamt 22 geplanten Stationen begrüßen. Expert:innen des BASE haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen Um die Besucher:innen des Info-Mobils bestmöglich über die verschiedenen Aspekte der Endlagersuche zu informieren, stehen bei jedem Halt Expert:innen des BASE aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen Rede und Antwort. Wie vielfältig der Austausch im Info-Mobil ist, schildert Pressesprecher Christoph Hamann, der das Info-Mobil beim Halt in Lingen begleitete. „164 Gäste konnte das BASE -Team auf dem Marktplatz von Lingen begrüßen, ein Standort mit besonderen Bezügen zu den Themen des Amtes: das erst kürzlich abgeschaltete Kernkraftwerk Emsland, das Zwischenlager, die Brennelemente -Fabrik ANF. Das Spektrum der Fragen und Neugierigen unterschiedlichen Alters reichte von ‚Worum geht es hier?‘, ‚Sind sie hier, weil das Emsland das Endlager bekommt?‘, ‚Warum dauert das alles so lange mit ihrer Suche?‘ bis hin zu einer großen Zahl von Fachfragen. Viele Besucher erkundigten sich gezielt nach Themen, die in ihrem bisherigen bzw. aktiven Berufsfeld liegen, also etwa nach der Verlängerung der Zwischenlager, technischen Details der Endlagersuche oder der Castor -Behälter. Parallel zum Info-Mobil-Besuch hatte eine Bürgerinitiative gegen den Fortbestand der Atomfabriken in Lingen und Gronau ebenfalls auf dem Marktplatz einen Stand aufgebaut. Insgesamt gab es zahlreichen Austausch mit den Besucher:innen, zu denen auch Kommunalpolitiker und eine Medienvertreterin gehörten.“ Jeder Stopp ist anders Katherin Wagenknecht, Referentin im Fachbereich Beteiligung, war bei kleinen und größeren Stopps dabei: „Jeder Aufenthalt bringt andere Gespräche und andere Eindrücke mit sich. So sind die Gespräche auf dem Kirchentag anders als bei einem öffentlichen Stopp wie etwa auf dem Hallmarkt in Halle (Saale). Das ist herausfordernd und belebend, denn es gibt keine Standardargumentationen. Man muss immer wieder neu auf die anwesenden Gesprächspartner:innen zugehen.“ In München etwa waren viele Menschen überrascht, dass die Abfälle momentan in oberirdischen Betonhallen aufbewahrt werden – mit Verweis auf die kriegerischen Angriffe auf das ukrainische AKW Saporischschja konnten daher auch viele Besucher:innen nachvollziehen, warum dies keine Dauerlösung sein sollte und die Endlagersuche aus Sicherheitsgründen ein drängendes Thema ist. Das BASE -Info-Mobil ist im gesamten Bundesgebiet unterwegs. Bei der Tour-Planung werden auch Einladungen aus Städten und Regionen berücksichtigt. In diesem Jahr erreichte das BASE beispielsweise ein Schreiben aus Lüneburg mit der Bitte, das Info-Mobil einmal vor Ort zu präsentieren. Der Wunsch konnte erfüllt werden, das Info-Mobil machte im April 2023 auf dem Marktplatz der Hansestadt Station. Auch Sie möchten das Info-Mobil einmal besuchen? Alle bestätigten Termine finden Sie hier. 02.08.2023 Auswahl Pressestimmen Der Bayerische Rundfunk berichtet über das Info-Mobil in München ARD-Mittagsmagazin begleitet BASE-Info-Mobil in Schwerin Informationen rund um die Endlagersuche Endlagersuche vor Ort: Info-Angebote des BASE BASE digital: Die Endlagersuche erfahren
ID: 2372 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 29.09.2017 hat die PreussenElektra GmbH (PEL) für das Standort-Zwischenlager in Niederaichbach (im Folgenden als SZL Isar bezeichnet) beantragt auch verfestigte hochradioaktive Abfälle (high active waste, sogenannte HAW-Kokillen), die aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe aus deutschen Kernkraftwerken bei der Sellafield Ltd. angefallen sind, in bis zu sieben durch die Stückliste 503.111-001/1 beschriebenen Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® HAW28M aufzubewahren. Seit dem 01.01.2019 wird das Genehmigungsverfahren von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um HAW-Kokillen als zusätzliche Inventare sowie um CASTOR® HAW28M-Behälter als zusätzliche Behälterbauart stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Isar dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Niederaichbach im Landkreis Landshut, Regierungsbezirk Niederbayern (Bayern) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 28.11.2022 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KKI Rückführung Abschluss Vorprüfung 28.11.2022, Stand 08.03.2023 zur Veröffentlichung.pdf
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hunderttausend Transporte radioaktiver Stoffe durchgeführt. Das bedeutet, dass jeden Tag etwa 1.200 Versandstücke mit radioaktivem Inhalt auf Straße, Schiene, zur See und in der Luft quer durch ganz Deutschland befördert werden. Transportaufkommen Die meisten dieser Transporte finden für Mess- und Forschungseinrichtungen sowie für medizinische Anwendungen statt. Demgegenüber fallen auf den Transport abgebrannter Brennelemente lediglich 0,02 Prozent vom Gesamtanteil aller Transporte. Doch auf diese jährlich knapp 100 CASTOR-Transporte entfallen mehr als 99,5 Prozent der insgesamt beförderten Aktivität. Eine weitere geringe Anzahl von Transporten ist notwendig für die Versorgung der Kernkraftwerke mit Kernbrennstoffen und die Entsorgung sonstiger radioaktiver Betriebsabfälle von dort. Genehmigung und Überwachung der Transporte Bei der Beförderung der radioaktiven Stoffe sind die Vorschriften des Atomrechts und des Verkehrsrechts zu beachten. Für die meisten Beförderungen radioaktiver Stoffe bedarf es keiner besonderen Genehmigung oder Zulassung, da das radiologische Gefährdungspotential dieser Transporte sehr begrenzt ist. Dennoch handelt es sich im verkehrsrechtlichen Sinn auch hier um Gefahrguttransporte, so dass die dafür einschlägigen Vorschriften eingehalten werden müssen. Übersteigt die Aktivität der zu transportierenden radioaktiven Stoffe bestimmte Grenzwerte, die im Atomgesetz und in den Transportvorschriften festgelegt sind, so benötigt das Transportunternehmen eine Beförderungsgenehmigung. Welche Behörde diese Genehmigung erteilt, richtet sich nach der Art der radioaktiven Stoffe und dem Beförderungsweg: Bevor Kernbrennstoffe oder andere Großquellen auf öffentlichen Verkehrswegen befördert werden dürfen, muss eine Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz erteilt werden. Die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe werden für den Schienenweg durch das Eisenbahn-Bundesamt und für den Luftweg durch das Luftfahrtbundesamt genehmigt. Die Genehmigung für den Transport sonstiger radioaktiver Stoffe auf der Straße ergeht von der jeweils für das Transportunternehmen zuständigen Landesbehörde. Im Land Sachsen-Anhalt erteilt diese Genehmigung das Landesamt für Verbraucherschutz (§ 9 At-ZustVO). Aufsicht Die Aufsicht über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen bei der Beförderung von Kernbrennstoffen und Großquellen liegt beim Eisenbahn-Bundesamt für Schienentransporte und beim Luftfahrtbundesamt für Lufttransporte. Die Aufsicht über den Transport von Kernbrennstoffen auf der Straße wird auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt vom Landesamt für Umweltschutz wahrgenommen. Die Polizei kümmert sich dabei um den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen. Die Beförderung von Kernbrennstoffen im Land Sachsen-Anhalt ist nicht die Regel, kann jedoch im Hinblick auf den Durchgangsverkehr nicht ausgeschlossen werden. Den zuständigen Landesbehörden werden die Transporte jedoch mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Die für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen zuständigen Genehmigungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt üben gleichzeitig die Aufsicht über die Beförderung dieser Stoffe aus. Diese Behörden sind das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, das Landesamt für Geologie und Bergwesen sowie das Landesamt für Verbraucherschutz. Hinweis: CASTOR® ist ein Markenzeichen der Gesellschaft für Nuklear-Service GmbH und bedeutet „Cask for Storage and Transport of radioactive Material“.
ID: 1729 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 06.03.2013 hat die E.ON Kernkraft GmbH als Vorgängerin der PreussenElektra GmbH, für das Standort-Zwischenlager in Grohnde (SZL Grohnde, vormals auch als ZL-KWG bezeichnet) die Aufbewahrung von mit Sonderbrennstäben aus dem Druckwasserreaktor des Kernkraftwerks Grohnde beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR ® V/19 beantragt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 23.03.2021 präzisiert und um den Einsatz einer zweiten Innenkorbvariante (6AR-Korb) ergänzt. Am 20.12.2021 erfolgte eine weitere Antragspräzisierung. Der Antragsumfang wurde um die unterbrechungsfreie Behälterabfertigung bei einer festgestellten Aktivitätsfreisetzung in den Behälterinnenraum erweitert. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um mit Sonderbrennstäben beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Grohnde dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Emmerthal, Ortsteil Grohnde, Landkreis Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 03.05.2022 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KWG Köcher V19-Abschluss_03-05-2022_zur_Veröffentlichung.pdf
Bürgerdialog Mitthausen ROLLE GRUPPE Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ Isabell Wiegand Physiklehrerin Nachdem bekannt wurde, dass Mitthausen als Standort für ein Endlager in Frage kommt, haben Sie mit etwa 20 Personen die Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ gegründet. Und Sie wissen aus Gesprächen, dass ein sicheres Endlager und eine transparente Suche nach einem Endlagerstandort vielen Bürger:innen am Herzen liegt. Die Menschen wollen informiert werden und sich einbringen! Sie selbst leben in Mitthausen und sind Physiklehrerin am Gymnasium der nächstgelegenen Kreisstadt. Die derzeitige Umweltbewegung verfolgen Sie mit Interesse. Was die jungen Leute bereits weltweit erreichen konnten beeindruckt Sie sehr. Auch die Suche nach dem Endlager ist für Sie ein gewaltiges Umweltprojekt, das die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt. Sie hoffen, dass sich auch bei dieser Aufgabe die junge Generation beteiligen wird. Sie finden es wichtig, dass diese aktiv angesprochen und zur Beteiligung aufgefordert wird! Ihre Position Sie sind grundsätzlich für eine Beteiligung an der Regionalkonferenz, da Sie es wichtig finden, dass Bürger:innen sich in die Politik einmischen. Das Verfahren braucht Menschen, die sich mit ihrem kritischen Blick einbringen, dafür kann man die Regionalkonferenz nutzen. Ihre Argumente: ■ Der Atomausstieg ist die richtige Entscheidung, doch es bleiben rund 1.900 Castoren mit hochradioaktivem Abfall, der sicher verwahrt werden muss. Wir brauchen ein sicheres Endlager – aus diesem Grund möchten Sie die Endlagersuche gerne unterstützen. ■ Den staatlichen Akteuren darf man bei so einem großen Projekt nicht blind vertrauen. Die Sicherheit des Endlagers muss immer im Vordergrund stehen und darf nicht politischen Machtspielen oder wirtschaftlichen Interessen geopfert werden! Kritische Bürger:innen müssen dafür sorgen, dass das Verfahren Beteiligung ermöglicht und transparent ist. Um dies sicherzustellen ist ein Engagement in der Regionalkonferenz notwendig. ■ Nur wenn man sich bei der Regionalkonferenz einbringt, kann man die Endlagersuche und die Beteiligung daran mitgestalten. Folgende Ideen wollen Sie einbringen: ▸ Das Endlager wird v.a. die heute jungen Menschen betreffen, darum müssen sie bei der Endlagersuche besonders eingebunden werden. Eine Jugend-Quote für den Vertretungskreis der Regionalkonferenz stellt die Einbindung junger Menschen sicher. ▸ Der Vertretungskreis der Regionalkonferenz ist ein wichtiges Gremium. Beteiligung kostet Zeit und Mühe, ein Engagement im Vertretungskreis der Regionalkonferenz ist sehr aufwändig. Darum müssen Gelder zur Verfügung gestellt werden, um jeder Interessensgruppe im Vertretungskreis eine:n hauptamtliche:n Mitarbeiter:in zu finanzieren, der/die sie in ihrer Arbeit unterstützt. ■ Sie finden es falsch, finanzielle Mittel für Infrastrukturprojekte und ähnliches zu fordern! Damit würde man nur die Bereitschaft signalisieren, ein Endlager in der Region zu akzeptieren. Die Menschen dürfen ihre kritische Haltung nicht aufgeben! Sonst kommt das Endlager nachher in die Region, die sich am wenigsten wehrt, weil sie sich wirtschaftliche Vorteile erhofft. Bürgerdialog Mitthausen ROLLE GRUPPE Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ Antonia Auerbach Rentnerin Nachdem bekannt wurde, dass Mitthausen als Standort für ein Endlager in Frage kommt, haben Sie mit etwa 20 Personen die Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ gegründet. Und Sie wissen aus Gesprächen, dass ein sicheres Endlager und eine transparente Suche nach einem Endlagerstandort vielen Bürger:innen am Herzen liegt. Die Menschen wollen informiert werden und sich einbringen! Sie selbst engagieren sich seit Jahrzehnten gegen Atomkraft und haben schon zu Gorleben-Zeiten viele Anti-Atomkraft-Demos organisiert. Auch der Suche nach einem Endlager stehen Sie sehr skeptisch gegenüber: Kann so ein Endlager überhaupt sicher sein? Meint der Staat es ernst mit der Beteiligung? Doch auch Ihr Enkel wird bei der heutigen Versammlung dabei sein, und hat sie letztendlich überzeugt, dem Verfahren eine Chance zu geben. Ihre Position Sie sind grundsätzlich für eine Beteiligung an der Regionalkonferenz, da Sie es wichtig finden, dass Bürger:innen sich in die Politik einmischen. Das Verfahren braucht Menschen, die sich mit ihrem kritischen Blick einbringen, dafür kann man die Regionalkonferenz nutzen. Ihre Argumente: ■ Der Atomausstieg ist die richtige Entscheidung, doch es bleiben rund 1.900 Castoren mit hochradioaktivem Abfall, der sicher verwahrt werden muss. Wir brauchen ein sicheres Endlager – aus diesem Grund möchten Sie die Endlagersuche gerne unterstützen. ■ Den staatlichen Akteuren darf man bei so einem großen Projekt nicht blind vertrauen. Die Sicherheit des Endlagers muss immer im Vordergrund stehen und darf nicht politischen Machtspielen oder wirtschaftlichen Interessen geopfert werden! Kritische Bürger:innen müssen dafür sorgen, dass das Verfahren Beteiligung ermöglicht und transparent ist. Um dies sicherzustellen ist ein Engagement in der Regionalkonferenz notwendig. ■ Nur wenn man sich bei der Regionalkonferenz einbringt, kann man die Endlagersuche und die Beteiligung daran mitgestalten. Folgende Ideen wollen Sie einbringen: ▸ Das Endlager wird v.a. die heute jungen Menschen betreffen, darum müssen sie bei der Endlagersuche besonders eingebunden werden. Eine Jugend-Quote für den Vertretungskreis der Regionalkonferenz stellt die Einbindung junger Menschen sicher. ▸ Der Vertretungskreis der Regionalkonferenz ist ein wichtiges Gremium. Beteiligung kostet Zeit und Mühe, ein Engagement im Vertretungskreis der Regionalkonferenz ist sehr aufwändig. Darum müssen Gelder zur Verfügung gestellt werden, um jeder Interessensgruppe im Vertretungskreis eine:n hauptamtliche:n Mitarbeiter:in zu finanzieren, der/die sie in ihrer Arbeit unterstützt. ■ Sie finden es falsch, finanzielle Mittel für Infrastrukturprojekte und ähnliches zu fordern! Damit würde man nur die Bereitschaft signalisieren, ein Endlager in der Region zu akzeptieren. Die Menschen dürfen ihre kritische Haltung nicht aufgeben! Sonst kommt das Endlager nachher in die Region, die sich am wenigsten wehrt, weil sie sich wirtschaftliche Vorteile erhofft. Bürgerdialog Mitthausen ROLLE GRUPPE Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ Hans Exner Landwirt Nachdem bekannt wurde, dass Mitthausen als Standort für ein Endlager in Frage kommt, haben Sie mit etwa 20 Personen die Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ gegründet. Und Sie wissen aus Gesprächen, dass ein sicheres Endlager und eine transparente Suche nach einem Endlagerstandort vielen Bürger:innen am Herzen liegt. Die Menschen wollen informiert werden und sich einbringen! Sie selbst sind Landwirt und haben einen eigenen Betrieb in Mitthausen. Sie lieben Ihren Beruf, doch bringt er auch mit sich, dass Sie quasi immer im Dienst sind, nie Freizeit haben. Das Thema Endlagersuche finden Sie jedoch so wichtig, dass Sie sich hierfür einsetzen möchten. Aber trotzdem: Die Politiker:innen wollen, dass sich alle am Verfahren beteiligen – doch wer hat eigentlich die Zeit dafür? Engagement muss auch ermöglicht werden – durch gute Rahmenbedingungen. Für diese wollen Sie sich heute einsetzen. Ihre Position Sie sind grundsätzlich für eine Beteiligung an der Regionalkonferenz, da Sie es wichtig finden, dass Bürger:innen sich in die Politik einmischen. Das Verfahren braucht Menschen, die sich mit ihrem kritischen Blick einbringen, dafür kann man die Regionalkonferenz nutzen. Ihre Argumente: ■ Der Atomausstieg ist die richtige Entscheidung, doch es bleiben rund 1.900 Castoren mit hochradioaktivem Abfall, der sicher verwahrt werden muss. Wir brauchen ein sicheres Endlager – aus diesem Grund möchten Sie die Endlagersuche gerne unterstützen. ■ Den staatlichen Akteuren darf man bei so einem großen Projekt nicht blind vertrauen. Die Sicherheit des Endlagers muss immer im Vordergrund stehen und darf nicht politischen Machtspielen oder wirtschaftlichen Interessen geopfert werden! Kritische Bürger:innen müssen dafür sorgen, dass das Verfahren Beteiligung ermöglicht und transparent ist. Um dies sicherzustellen ist ein Engagement in der Regionalkonferenz notwendig. ■ Nur wenn man sich bei der Regionalkonferenz einbringt, kann man die Endlagersuche und die Beteiligung daran mitgestalten. Folgende Ideen wollen Sie einbringen: ▸ Das Endlager wird v.a. die heute jungen Menschen betreffen, darum müssen sie bei der Endlagersuche besonders eingebunden werden. Eine Jugend-Quote für den Vertretungskreis der Regionalkonferenz stellt die Einbindung junger Menschen sicher. ▸ Der Vertretungskreis der Regionalkonferenz ist ein wichtiges Gremium. Beteiligung kostet Zeit und Mühe, ein Engagement im Vertretungskreis der Regionalkonferenz ist sehr aufwändig. Darum müssen Gelder zur Verfügung gestellt werden, um jeder Interessensgruppe im Vertretungskreis eine:n hauptamtliche:n Mitarbeiter:in zu finanzieren, der/die sie in ihrer Arbeit unterstützt. ■ Sie finden es falsch, finanzielle Mittel für Infrastrukturprojekte und ähnliches zu fordern! Damit würde man nur die Bereitschaft signalisieren, ein Endlager in der Region zu akzeptieren. Die Menschen dürfen ihre kritische Haltung nicht aufgeben! Sonst kommt das Endlager nachher in die Region, die sich am wenigsten wehrt, weil sie sich wirtschaftliche Vorteile erhofft.
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