s/castor-fiber/Castor fiber/gi
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Säugetier-Arten (ohne Fledermäuse) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Säugetier-Arten (ohne Fledermäuse) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen: • Vorkommen Biber (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Fischotter (Stand Dezember 2015) • Vorkommen Weißstorch (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Schwarzstorch (Stand Dezember 2014)Bei der Erarbeitung der landesweiten Programmkulisse und deren Konkretisierung auf der regionalen Ebene sind bestimmte charakteristische Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II FFH-RL mit Vorkommen in niedersächsischen Gewässerlandschaften zu berücksichtigen, für deren Schutz die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes und des Wasserhaushaltes ein wichtiger Faktor ist. Beispielhaft zu nennen sind dabei insbesondere die Zielarten der bisherigen Naturschutzprogramme: Biber und Fischotter sind prioritäre und besonders schutzbedürftige Charakterarten großräumiger und vielgestaltiger naturnaher Flusslandschaften. Schutz und Entwicklung dieser wassergebundenen Arten sind Kernziele des Naturschutzes in Niedersachsen. Die Schwerpunkträume ihrer Verbreitung in Gewässerlandschaften einschließlich ihrer z. T. außerhalb der Aue oder in Auenrandbereichen gelegenen Nahrungsreviere und Aktionsräume spielen eine wesentliche Rolle bei der Festlegung und Konkretisierung der Programmkulisse und sind bei der Schwerpunktsetzung zu berücksichtigen. Beim Fischotter entsprechen diese Gewässerauen den Förderkulissen des (bisherigen) Fischotterprogramms. Weißstorch und Schwarzstorch sind ebenfalls prioritäre und schutzbedürftige Arten mit starker Bindung an Wasser und Feuchtigkeit geprägte Lebensräume. Der Weißstorch hat seine Verbreitungsschwerpunkte v. a. in den Stromtälern von Elbe, Weser und Aller. Hier ist in erster Linie die enge Verzahnung von Bruthabitaten und Grünland dominierten Nahrungshabitaten in den Auen, aber auch außerhalb, besonders hervorzuheben. Die Aktionsräume der Weißstörche, ihre Brutstandorte und ihre bekannten Nahrungsreviere auch außerhalb der Auen werden deshalb bei der Programmentwicklung mitberücksichtigt. Der Schwarzstorch ist v. a. hinsichtlich seiner Nahrungshabitate stärker auf Gewässerläufe angewiesen als der Weißstorch. Da der Schwarzstorch auch kleinere Bachtäler (u. a. im Bergland) als Nahrungshabitate nutzt, werden neben bekannten Bruthabitaten v. a. die Nahrungshabitate in die Kulisse mit einbezogen.
Biber (Castor fiber) und Rotmilan (Milvus milvus) stehen in der Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und der Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union und sind in Deutschland besonders und streng geschützt. Vielleicht ebenso wichtig wie der gesetzliche Schutz ist für die Erhaltung dieser Arten, dass sie in der Bildungsarbeit Sympathieträger für das Thema Biodiversität sein können. Da direkte Begegnungen nur mit hohem Aufwand möglich sind, arbeiten Bildungsakteure meist mit Modellen und Anschauungsmaterial. Zwei methodisch unterschiedliche Bildungsmodule (geführtes versus selbstbestimmtes Lernen) werden hier auf ihre Wirksamkeit zur Förderung von Naturverbundenheit und (Umwelt)systemwissen evaluiert. Im Prä-Post-Kontrollgruppen-Design wurden Grundschulkinder aus dem UNESCO-Biosphärenreservat Rhön befragt. Die Naturverbundenheit und das Systemwissen konnten durch beide Module signifikant gesteigert werden. Die Kontrollgruppe zeigte keine Veränderung. Zum Rotmilan wurde zusätzlich eine Follow-up-Erhebung nach neun Monaten durchgeführt, die einen Abfall der Naturverbundenheit, aber ein stabiles Niveau des Systemwissens der Kinder ergab. Die Unterschiede in der Methodik der Bildungsmodule zeigten sich direkt im Autonomie- und Kompetenzerleben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Bibernachweise (Sichtbeobachtungen, Fotofallenauswertungen, Frassspuren, Biberdämme, Fährten, Kotnachweise, Totfunde) in und um den Nationalpark Eifel seit 1976.
Nur drei Prozent der Bäche in „gutem“ Zustand Zum Weltwassertag am 22. März kürt das Umweltbundesamt (UBA) den sandigen Tieflandbach zum Gewässertyp des Jahres 2018. Bäche dieses Typs sind häufig begradigt, verlegt und vertieft, um ihre Auen zu entwässern und landwirtschaftlich nutzbar zu machen. So kommt es, dass nur noch 30 Prozent der sandigen Tieflandbäche als „natürlich“ gelten und sogar nur drei Prozent in einem naturnahen, guten ökologischen Zustand sind. Die sandigen Tieflandbäche sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Arten. Typische Bewohner sind der Gründling, ein kleiner, früher geschätzter Speisefisch und der Biber. Zwischen Brunnenkresse und Schwarzerlenwurzeln ist die Bachmuschel zu finden. Früher weit verbreitet, steht sie heute auf der „Roten Liste“ der bedrohten Arten. Damit ist der Gewässertyp des Jahres 2018 ein Beispiel für Gewässer, die auch weitgehend noch keinen guten ökologischen Zustand aufweisen und besser geschützt werden müssen. Dies zeigen die aktuellen Studien des Umweltbundesamtes „Gewässer in Deutschland – Zustand und Bewertung“ und „Wasserwirtschaft in Deutschland“. Da sandige Tieflandbäche in sehr intensiv genutzten Regionen vorkommen, gehören sie heute zu den naturfernsten Gewässertypen in Deutschland. Ökologisch intakte Abschnitte finden sich nur noch selten. Wo sich früher der Bach schlängelte, fährt heute der Landwirt über das bestellte Feld. Die Aue ist gewichen und der Bach kaum zu sehen. Er dient als Entwässerungsgraben und wurde zu diesem Zweck in der Landschaft versenkt und begradigt. Gründling, Biber, Bachmuschel und Co. suchen Naturfreunde hier vergebens. Zur Regulierung des Grundwasserstands dienen Wehre, die Lebensgemeinschaften voneinander trennen und das Wasser aufstauen. Wenn Felder zu dicht am Ufer bewirtschaftet werden und der Bach von Bäumen und Sträuchern ungeschützt ist, gelangt bei Regen sehr leicht Feinsand hinein. Er treibt über die Bachsohle und überdeckt Kiesbänke, so dass Lebensräume und Laichplätze verloren gehen. Auch Nährstoffe und Pestizide können in das Gewässer eingetragen werden. Regelmäßig werden Ufer und Böschungen gemäht, Wasserpflanzen und Totholz entfernt. Ursprünglich vielfältige Lebensräume sind heute meist eintönig. Das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern kann diesen Zustand verbessern. Oft reicht es, der Natur ihren Lauf zu lassen. Äste und Stämme können im Bach verbleiben. Vor allem brauchen die Bäche beidseitig genügend Platz, um sich bei Hochwasser naturnah auszudehnen. Solche Gewässerentwicklungsflächen können auch gegen Schadstoffe von Äckern, Wegen und Straßen schützen. Dem steht eine zu intensive Landnutzung entgegen. Das UBA empfiehlt deshalb, Gewässerentwicklungsflächen dort verbindlich auszuweisen, wo Nutzungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die öffentliche Hand sollte ein Vorkaufsrecht für diese Flächen haben, um dauerhafte Räume für Hochwasserschutz, Erholung, Gewässerentwicklung und Gewässerschutz zu schaffen. Hintergrund: „Natur für Wasser“ ist das Motto des Weltwassertages 2018. Er wird seit der Weltkonferenz „Umwelt und Entwicklung“ 1992 in Rio des Janeiro alljährlich begangen. 2018 wirbt der Weltwassertag dafür, die Potenziale unserer Wasserökosysteme naturnäher zu nutzen als bisher. Wasserspeicher und Wasserfilter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Intakte Auen können Hochwasser zurückhalten. Sie zählen zu den artenreichsten Ökosystemen unserer Erde. Diese „Grünen Infrastrukturen“ können technische Bauwerke ersetzen oder ergänzen und die Auswirkungen auf die Umwelt abmildern.
Die Bundesregierung übermittelte am 5. Dezember 2013 den FFH-Bericht an die EU-Kommission. Der Bericht zeigt den aktuellen Zustand von rund 200 Tier- und Pflanzenarten sowie rund 90 Lebensräumen auf. Für jede Art und jeden Lebensraum wurde der Erhaltungszustand nach dem Ampelschema differenziert. Da viele dieser Arten und Lebensräume repräsentativ sind, liegt mit dem Bericht eine solide Diagnose zum Zustand der Biologischen Vielfalt in Deutschland vor. Die Erhebung umfasst den Zeitraum von 2007 bis 2012. Bei Wildkatze und Wolf gibt es einen positiven Trend im Vergleich zum letzten Bericht vor sechs Jahren. Für den Biber gilt inzwischen sogar im ganzen Land der beste Erhaltungszustand "grün". Schlechter als vor sechs Jahren geht es dagegen besonders den Amphibien wie Laubfrosch oder Rotbauchunke, die unter einem Rückgang an Feuchtgebieten leiden. Auch bei den Lebensräumen ergibt sich ein gemischtes Bild. So ist der Zustand der Buchenwälder überwiegend günstig. Verschlechterungen gibt es besonders im Bereich des Grünlands.
- Die landesweite Erfassung der Biberreviere findet seit 2001 im dreijährigen Turnus zwischen Oktober und April statt, nach 2014 wurde der dreijährige Turnus in den Nationalen Naturlandschaften beibehalten, landesweit wird seither im sechsjährigen Turnus erfasst. Bisher stehen die Daten für 2001/2002, 2004/2005, 2007/2008, 2010/2011, 2013/2014, 2016/2017 und 2019/2022 zur Verfügung. - Ziel ist die genaue Ermittlung der Zahl der Reviere und des Biberbestandes im Land. - Das Kartierungsverfahren ist im Methodenhandbuch für das Artenmonitoring beschrieben und basiert auf der Anleitung von Heidecke 1992. Vom Bearbeiter wurde ein Kartierungsbogen gemäß den Vorgaben des Artenmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern ausgefüllt. Einige Kategorien des Kartierungsbogens sind in die Attributtabelle übernommen worden. - Im Untersuchungszeitraum 2001/2002 wurden alle Reviere in vorgegebenen Referenzgebieten (mit bekannter Biberbesiedlung) kartiert, d.h. es handelt sich nicht um eine landesweit vollständige Übersicht. Im folgenden Untersuchungszeitraum 2004/2005 wurde eine weitgehend vollständige Kartierung angestrebt, allerdings fehlen Daten von der Insel Usedom und aus dem Elbetal. Seit 2007/2008 sind alle bekannten und vermuteten Biber-Vorkommensgebiete in die landesweite Revierkartierung einbezogen. - Während in den ersten beiden Untersuchungszeiträumen für mindestens die Hälfte der Reviere der exakte Besatz (Anzahl der Tiere) durch Ansitz ermittelt wurde, ist dies seit 2007/2008 nur noch für eine ausgewählte Zahl von Revieren möglich. Trotzdem lässt sich nach Heidecke 1997 eine verlässliche Bestands-Hochrechnung durchführen. - Die vorliegenden Daten wurden ab dem Jahr 2014 auf ein anderes Datenbanksystem umgestellt (von DbMonArt zu MultiBaseCS).
Naturschutzministerin Christina Schulze Föcking: „Die Natur ist unsere Zukunft, deshalb müssen wir sorgsam mit ihr umgehen. Mein Ziel ist eine Stärkung des Vertragsnaturschutzes.“ Naturschutzmaßnahmen wirken sich positiv auf die Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen aus. Dies zeigt die aktuelle Zusammenstellung „Daten zur Natur NRW“, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) vorgelegt hat. Erstmals und zuletzt vorgelegt wurde die Statistik zur Natur im Jahr 2005. Umwelt- und Naturschutzministerin Christina Schulze Föcking: „Das Erfreuliche: Dort, wo wir Schutzmaßnahmen umsetzen, erzielen wir deutliche Erfolge. Deswegen fällt den Agrarumweltmaßnahmen, dem Vertragsnaturschutz und auch unseren Leitbetrieben für Artenvielfalt eine besonders wichtige Rolle zu, denn fast 50 Prozent der Fläche Nordrhein-Westfalens werden landwirtschaftlich genutzt“. Das übergreifende Ergebnis zeigt, dass sich der Zustand der Natur in Nordrhein-Westfalen mit ihrer Arten- und Lebensraumvielfalt fortwährend wandelt und auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren muss. „Die Natur ist unsere Zukunft, daher müssen wir sorgsam mit ihr umgehen. Studien, zeigen, dass insbesondere die Erderwärmung weltweit zum Verlust von Arten führt“, erklärte die Ministerin. „Bei uns in Europa und vor allem hier in der dicht besiedelten Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens ist der Klimawandel eine entscheidende Variable für den Zustand unserer Natur. Daneben üben viele weitere Herausforderungen Druck auf die Artenvielfalt aus. Dazu gehören zum Beispiel die anhaltende Versiegelung von Flächen, Umweltchemikalien, der Verlust an artenreichen Wiesen und Weiden und die nach wie vor hohe Fracht an Stickstoff aus der Luft, die zur Verdrängung konkurrenzschwacher, auf nährstoffarme Böden angewiesene Arten führt.“ In den landwirtschaftlich genutzten Gebieten können vor allem über den Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen viele wildlebende Pflanzen und Tiere unterstützt werden. Laut Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV, zeige der Bericht, dass dort, wo Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz zum Einsatz kommen, die Artenvielfalt deutlich ansteigt: „Der Vertragsnaturschutz sorgt für Entlastung. Die Daten zeigen, dass wir davon noch mehr benötigen, um auch in den landwirtschaftlich genutzten Gebieten steigende Trends bei der Artenvielfalt zu etablieren,“ erläuterte Delschen. Im zurückliegenden Jahr konnten etwa 8.300 Betriebe auf fast 190.000 Hektar Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz durchführen, weitere rund 1.700 Betriebe beantragten eine Förderung für die ökologische Bewirtschaftung ihrer Flächen in einer Größenordnung von etwa 70.000 Hektar. Die Antragszahlen ab 2018 für Vertragsnaturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen zeigen, dass das Interesse der Betriebe an dem Förderangebot weiter steigt. Ministerin Schulze Föcking: „Wir haben uns fest vorgenommen, diesen Weg weiter zu gehen und die freiwilligen Maßnahmen der Landwirtschaft für Umwelt- und Naturschutz weiter zu stärken. Freiwillige Leistungen müssen verlässlich honoriert werden“. Wiederansiedelung vom Aussterben bedrohter Arten Einen positiven Entwicklungstrend zeigen naturnahe Waldlebensräume. Die Entwicklung bei typischen Waldvögeln wie zum Beispiel dem Mittel- oder Schwarzspecht deuten darauf hin, dass die Lebensbedingungen in den heimischen Laubmischwäldern im Betrachtungszeitraum stabil gehalten werden konnten. Die Einrichtung von Wildnisentwicklungsgebieten im Staatswald hilft dabei, diese positive Entwicklung zu verstetigen. Die Auswertungen belegen zudem, dass durch die Verbesserung von Lebensräumen oder durch konkrete Wiederansiedlungen sich einstmals in NRW vom Aussterben bedrohte oder bereits ausgestorbene Arten wieder angesiedelt haben. Dazu gehören zum Beispiel der Uhu und der Schwarzstorch, der Biber oder Fische wie Lachs und Maifisch. Die Daten zur Natur zeigen hingegen, dass zum Beispiel sensible Arten wie das Rebhuhn, die Grauammer, der Kiebitz oder der Feldhamster in ihren Beständen über die Jahre hinweg abgenommen haben, diese Entwicklungen spiegeln sich auch in den Roten Listen wieder. Hauptsächliche Ursachen liegen in der Entwicklung bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und dem Rückgang struktur- und blütenreicher Feldränder. Hiervon betroffen sind auch die Insekten, in besonderem Maße offenbar die blütenbesuchenden Fluginsekten wie Wildbienen und Schmetterlinge. Auch hier zeigen gezielte Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz oder Agrarumweltmaßnahmen Wirkung. Durch mehr Vielfalt auf Feld- und Wegrändern werden die notwendigen Strukturen für mehr Artenvielfalt geschaffen, die Landschaft belebt und blütenbesuchende Insekten gefördert. Ähnlich wie in halboffenen Weidelandschaften, in Heiden, orchideenreichen Kalkmagerrasen oder Feuchtgrünland, kann sich die Natur dann sichtbar erholen. Der Bericht „Daten zur Natur“ fasst die Daten bis zum Jahr 2016 zusammen. Aufgezeigt wird, wie sich die Natur in Nordrhein-Westfalen nach zehn Jahren entwickelt hat. In sechs Kapiteln werden die Bereiche „Zustand, Entwicklung und Gefährdung von Lebensräumen und Arten“, „Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz“, „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“, „Monitoring-Instrumente zur Erfassung, Analyse und Bewertung“ beschrieben. Der Bericht steht zum Herunterladen bereit auf den Seiten des LANUV unter folgendem Link Pressemitteilung
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