In recent decades, with EU and national subsidies for farming in Germany, the conventional cultivation of crops has established itself as the basis of an increasingly intensified agriculture and food production. For many crops, a key requirement for this form of production is the intensive application of chemical plant protection products, on which the system is now practically dependent. This is reflected in the assumption that the amount of chemical plant production products currently used and the frequency of their application represents a “necessary minimum” (in German language: “notwendiges Maß”). However, products that protect crops and benefit farmers may have undesirable impacts on nature and the environment. Even for present-day insecticides, herbicides and fungicides, the general principle remains: No effects (i.e. plant protection) without side-effects (i.e. impacts on nature and the environment). In view of the considerable potential environmental threats they pose and because they are applied in large quantities over ample areas of land, plant protection products may only be used if they have successfully undergone strict testing and approval procedures. In Germany, the German Environment Agency ( UBA ) is responsible for assessing the environmental risks. Veröffentlicht in Position | 01/2016.
33. Jahrestag des Seveso-Chemieunglücks: Internationales Chemikalienmanagement macht Fortschritte Am 10. Juli 1976 wurde bei einem Unfall in der chemischen Fabrik ICMESA nahe der italienischen Ortschaft Seveso eine Schadstoffwolke freigesetzt, die vor allem aus Dioxinen bestand. Ein sechs Quadratkilometer großes, dicht bevölkertes Gebiet wurde damals vergiftet. Diese Umweltkatastrophe löste endlich ernsthafte Bemühungen aus, die Herstellung und Anwendung von Chemikalien sicher zu machen. Das seinerzeit freigesetzte hochgiftige 2,3,7,8 Tetrachlor-Dibenzo-p-Dioxin (2,3,7,8 TCDD) wurde weltweit als „Seveso-Gift” bekannt. Dioxine bilden sich bei chemischen Prozessen als Nebenprodukte und sind die stärksten Umweltgifte, die der Mensch je hergestellt hat, obwohl sie nie gezielt produziert wurden. Für ihre Entstehung sind thermische Prozesse etwa in der Metallindustrie oder diverse Verbrennungsvorgänge verantwortlich. Dioxine können dann mit Abgasen und Produktionsrückständen in die Umwelt gelangen. Grenzübergreifend wurde auf die Problematik reagiert: 1980 machte Deutschland Industrieanlagen mit der Störfall-Verordnung sicherer, 1982 folgte in Europa die so genannten Seveso-Richtlinie (Richtlinie 82/501/EWG über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten). Seither müssen Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder wo solche - wie bei ICMESA - bei chemischen Verfahren entstehen können, Sicherheitsuntersuchungen durchführen und Notfallpläne erstellen. Die Seveso-Richtlinie wurde 1996 und die Störfall-Verordnung 2000 neu gefasst. Seither wird von den Industrieanlagen auch die Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems verlangt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gefährlichen Substanzen und den dazugehörigen Anlagen war aufgrund der hohen Gefahren von Dioxinen auch deshalb erforderlich, weil schon geringste Mengen die menschliche Gesundheit langfristig schädigen. Wegen ihrer Toxizität, Langlebigkeit, der Tendenz sich in der Nahrungskette anzureichern, und weil Dioxine über weite Distanzen rund um den Globus transportiert werden können, gehören Dioxine zu den hochgefährlichen persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POPs). Die Herstellung und Anwendung von POPs ist seit 2004 mit dem Inkrafttreten des Stockholmer Übereinkommen weltweit verboten. Dies erfasst auch Dioxine, die auf das technisch mögliche Mindestmaß reduziert werden müssen. Neben Dioxinen gibt es noch viele weitere POPs: Anfang Mai 2009 entschied die 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Abkommen, dass neben den bereits erfassten zwölf Stoffen neun weitere POPs in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen. Dazu gehören unter anderem bromierte Flammschutzmittel und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ), die auch in Industriestaaten im Gebrauch waren und teilweise sind. Wo solche Anwendungen noch unverzichtbar sind oder keine Ersatzstoffe verfügbar sind, sieht das Stockholmer Übereinkommen Aktionspläne vor, die einen zügigen Ausstieg ermöglichen sollen. Dass noch immer Handlungsbedarf besteht, beweisen die jüngsten Funde von mit Dioxinen und PCB hoch belasteter Schafsleber; ein Indiz für die Langlebigkeit von POPs in der Umwelt. Eine verbesserte Datenlage zur Belastung der Umwelt ist wichtig, um noch vorhandene Dioxinquellen zu identifizieren sowie den weiteren Eintrag und die Verbreitung in der Umwelt, vor allem in die Nahrungskette, zu minimieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien ist für die Industrie nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern Garant für die wirtschaftliche Innovationskraft und Sicherheit der Unternehmen. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Anspruchsvolle Standards und Grenzwerte haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen innovative Techniken entwickelten, von denen die Umwelt profitiert, und die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Das Umweltbundesamt begleitet diese Entwicklung mit der Bewertung von Chemikalien und Techniken für deren sichere Produktion und Anwendung”.
Umweltbundesamt begrüßt Fortschritte im internationalen Chemikalienmanagement und mahnt weiter zur Wachsamkeit Am 03. Dezember 1984 ereignete sich in der indischen Stadt Bhopal in einem Betrieb der Union Carbide India Ltd ein folgenschwerer Chemieunfall. Wegen zahlreicher Mängel, Fehler und nicht funktionierender Sicherheitseinrichtungen, gelangte eine Gaswolke aus 20 bis 30 Tonnen des sehr giftigen Zwischenproduktes Methylisocyanat in die Atmosphäre. In der ersten Woche starben mindestens 2.500 Menschen und 500.000 wurden zum Teil schwer verletzt. Noch Jahre später waren bis zu 50.000 Menschen in Folge des Unfalls behindert und die Sterblichkeitsrate in der Bevölkerung erhöht. In Bhopal lebten zum Zeitpunkt des Unglücks etwa 700.000 Menschen, davon ca. 130.000 in unmittelbarer Nähe zum Betrieb. Das Unglück ist die bis heute schlimmste Chemiekatastrophe. „Der Preis für Industriekatastrophen wie in Bhopal ist so hoch, dass die Lehren daraus nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Auch in Deutschland und Europa müssen wir immer wieder kritisch prüfen, ob wir genug für die Sicherheit unserer chemischen Anlagen tun”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Das Bhopal-Unglück löste weltweit Aktivitäten aus, chemische Betriebe sicherer zu machen. Bereits aufgrund früherer Störfälle, wie dem in der italienischen Stadt Seveso 1976, schuf Deutschland 1980 mit der Störfall-Verordnung und 1982 die EU in der Seveso-Richtlinie ein übergreifendes Anlagensicherheitsrecht. Die Störfall-Verordnung fordert ein stringentes Sicherheitskonzept, um Störfälle zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen. Systematische sicherheitsanalytische Untersuchungen industrieller Produktionsverfahren und Anlagen sind heute Standard. Unterstützt werden diese Fortschritte durch Informationspflichten nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH , wonach Chemikalienhersteller auch Zwischenprodukte bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren müssen. Methylisocyanat, das in Bhopal zur Katastrophe führte, ist ein Beispiel dafür. Unternehmen in Industriestaaten müssen auch Verantwortung für die Sicherheit ihrer Chemieanlagen in weniger entwickelten Ländern übernehmen. Sicherheitsstandards dürfen nicht geringer als in Europa oder Nordamerika sein. Dafür wurden von der Organisation für Ökonomische Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) und der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ( UNECE ) Leitfäden erarbeitet. Diese fordern bei dortigen Investitionen gleiche Sicherheitsniveaus wie in Industriestaaten. Dies gilt auch für deutsche Unternehmen. Ob die Empfehlungen immer befolgt werden, ist bisher nicht geprüft. Die zunehmende Vernetzung der internationalen Chemikalienproduktion demonstriert, wie wichtig internationale Sicherheitsstandards in der Chemikalienproduktion sind. Geringere Standards dürfen kein Wettbewerbsvorteil sein. Internationale Übereinkommen zum Chemikalienmanagement nehmen dazu auch die Industriestaaten in die Pflicht: So dürfen nach dem Rotterdamer Übereinkommen (Prior Informed Consent Procedure = PIC) gefährliche Chemikalien nur mit Informationen zu ihren Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und nicht ohne vorherige Zustimmung durch das Empfängerland exportiert werden. Das Umweltbundesamt unterstützt durch Fachinformationen die Fortentwicklung dieses Übereinkommens. Das Umweltbundesamt ist der Meinung, dass die Sicherheit der Chemikalienproduktion noch weiter verbessert werden muss. Erkenntnisse aus der Katastrophe in Bhopal sollten noch mehr beachtet werden, indem man zum Beispiel:
Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen ( ZEMA ) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2012 bis 2014 berichtet über 56 Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs. Betroffen waren vor allem Chemieanlagen. Es wurden 4 Todesfälle gemeldet, 147 Personen wurden verletzt. Bei 12 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und 8 Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Außerdem enthält der Bericht zwei Sonderteile: „Analyse der Personenschäden“ und „Sonderbetrachtung: Trendanalyse 1993 bis 2014“.
Seit 1991 werden alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, bei der ZEMA am Umweltbundesamt zentral registriert. Der Jahresbericht der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen (ZEMA) berichtet über 19 Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs von Betreibern im Jahr 2011. Betroffen waren vor allem Chemieanlagen. Es gab keine Todesfälle, 8 Personen wurden verletzt. Bei jeweils zwei Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Explosionen und Bränden. Sonderteile im Jahresbericht: „20 Jahre ZEMA – ein Rückblick und ein Ausblick“ und „Sonderbetrachtung von Störfällen und nicht meldepflichtigen Ereignissen bei Galvanik-Anlagen“.
Am 16.04.2024 ist in einer Chemiefabrik (Aerosol Service GmbH) in Braunschweig ein Feuer ausgebrochen. Greenpeace wurde am frühen Nachmittag des 17.04.2024 auf den Brand aufmerksam. Das Rapid Response Team hat sich sofort auf den Weg zum noch aktiven Brandort gemacht, um mögliche Umweltschäden zu dokumentieren und zu untersuchen.
Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen ( ZEMA ) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2015 bis 2017 berichtet über 86 Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs. Betroffen waren vor allem Chemieanlagen. Es wurden 6 Todesfälle gemeldet, 115 Personen wurden verletzt. Bei 11 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und 5 Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren technische Fehler, die häufigsten Folgen Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Außerdem enthält der Bericht einen Sonderteil: „Personenschäden bei Einsatzkräften“. Veröffentlicht in Broschüren.
Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2018 bis 2019 berichtet 50 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen – die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurden 4 Todesfälle gemeldet, 75 Personen wurden verletzt. Bei 7 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und bei einem Ereignissen Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Veröffentlicht in Broschüren.
Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für das Jahr 2020 berichtet über 22 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen – die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurde 1 Todesfall gemeldet, 11 Beschäftigte und 2 Einsatzkräfte wurden verletzt. Bei einem Ereignis wurde ein Umweltschaden innerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Veröffentlicht in Broschüren.
Nach Angaben der staatlichen Medienagentur Xinhua vom 29. Juli 2010 sind durch Regenfälle und Überschwemmungen 7000 Fässer einer Chemiefabrik in den Fluss Songhua gespült worden. Rund 3000 dieser Fässer enthielten rund 500 Tonnen Chlormethan, die anderen Fässer waren leer. Daraufhin wurde die Wasserversorgung der 4,3 Milionen Einwohner der nordostchinesischen Stadt Jilin am 28. Juli 2010 zeitweise unterbrochen.
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