Der nationale SAICM-Workshop 2014, der am 7. Oktober im Bundespresseamt in Berlin stattfand, diente der Erhebung des allgemeinen Kenntnisstandes und konkreter Handlungsempfehlungen der Akteure an die Bundesregierung für die Verhandlungen bei der vierten Konferenz zum Internationalen Chemikalienmanagement (ICCM4), die voraussichtlich im September 2015 stattfinden wird. Aus der Diskussion kann geschlossen werden, dass eine Fortführung des SAICM-Prozesses auch über 2020 hinaus von den nationalen Akteuren begrüßt wird. Für eine Meinungsbildung zu einer entsprechenden Rahmenkonvention wurde die Erhebung und Beschreibung von Vor- und Nachteilen gewünscht. Veröffentlicht in Dokumentationen | 01/2015.
33. Jahrestag des Seveso-Chemieunglücks: Internationales Chemikalienmanagement macht Fortschritte Am 10. Juli 1976 wurde bei einem Unfall in der chemischen Fabrik ICMESA nahe der italienischen Ortschaft Seveso eine Schadstoffwolke freigesetzt, die vor allem aus Dioxinen bestand. Ein sechs Quadratkilometer großes, dicht bevölkertes Gebiet wurde damals vergiftet. Diese Umweltkatastrophe löste endlich ernsthafte Bemühungen aus, die Herstellung und Anwendung von Chemikalien sicher zu machen. Das seinerzeit freigesetzte hochgiftige 2,3,7,8 Tetrachlor-Dibenzo-p-Dioxin (2,3,7,8 TCDD) wurde weltweit als „Seveso-Gift” bekannt. Dioxine bilden sich bei chemischen Prozessen als Nebenprodukte und sind die stärksten Umweltgifte, die der Mensch je hergestellt hat, obwohl sie nie gezielt produziert wurden. Für ihre Entstehung sind thermische Prozesse etwa in der Metallindustrie oder diverse Verbrennungsvorgänge verantwortlich. Dioxine können dann mit Abgasen und Produktionsrückständen in die Umwelt gelangen. Grenzübergreifend wurde auf die Problematik reagiert: 1980 machte Deutschland Industrieanlagen mit der Störfall-Verordnung sicherer, 1982 folgte in Europa die so genannten Seveso-Richtlinie (Richtlinie 82/501/EWG über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten). Seither müssen Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder wo solche - wie bei ICMESA - bei chemischen Verfahren entstehen können, Sicherheitsuntersuchungen durchführen und Notfallpläne erstellen. Die Seveso-Richtlinie wurde 1996 und die Störfall-Verordnung 2000 neu gefasst. Seither wird von den Industrieanlagen auch die Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems verlangt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gefährlichen Substanzen und den dazugehörigen Anlagen war aufgrund der hohen Gefahren von Dioxinen auch deshalb erforderlich, weil schon geringste Mengen die menschliche Gesundheit langfristig schädigen. Wegen ihrer Toxizität, Langlebigkeit, der Tendenz sich in der Nahrungskette anzureichern, und weil Dioxine über weite Distanzen rund um den Globus transportiert werden können, gehören Dioxine zu den hochgefährlichen persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POPs). Die Herstellung und Anwendung von POPs ist seit 2004 mit dem Inkrafttreten des Stockholmer Übereinkommen weltweit verboten. Dies erfasst auch Dioxine, die auf das technisch mögliche Mindestmaß reduziert werden müssen. Neben Dioxinen gibt es noch viele weitere POPs: Anfang Mai 2009 entschied die 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Abkommen, dass neben den bereits erfassten zwölf Stoffen neun weitere POPs in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen. Dazu gehören unter anderem bromierte Flammschutzmittel und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ), die auch in Industriestaaten im Gebrauch waren und teilweise sind. Wo solche Anwendungen noch unverzichtbar sind oder keine Ersatzstoffe verfügbar sind, sieht das Stockholmer Übereinkommen Aktionspläne vor, die einen zügigen Ausstieg ermöglichen sollen. Dass noch immer Handlungsbedarf besteht, beweisen die jüngsten Funde von mit Dioxinen und PCB hoch belasteter Schafsleber; ein Indiz für die Langlebigkeit von POPs in der Umwelt. Eine verbesserte Datenlage zur Belastung der Umwelt ist wichtig, um noch vorhandene Dioxinquellen zu identifizieren sowie den weiteren Eintrag und die Verbreitung in der Umwelt, vor allem in die Nahrungskette, zu minimieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien ist für die Industrie nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern Garant für die wirtschaftliche Innovationskraft und Sicherheit der Unternehmen. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Anspruchsvolle Standards und Grenzwerte haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen innovative Techniken entwickelten, von denen die Umwelt profitiert, und die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Das Umweltbundesamt begleitet diese Entwicklung mit der Bewertung von Chemikalien und Techniken für deren sichere Produktion und Anwendung”.
Study commissioned by the German government, through its Federal Environment Agency ( UBA ) with the aim to identify and describe the entities that may provide financial support to developing countries and countries with economies in transition, in order to address their challenges with the sound management of chemicals and waste. The overview of the 47 entities identified by the study provides a fairly complete picture in terms of which entities may support countries and for what activities: the topics that may be funded, in which countries and regions, who is eligible for the funding and in which way the funding is provided. Other aspects of the entities are less well documented and it may be worthwhile to consider a follow-up phase in order to expand the number of possible funding sources, review the methodology and improve the quality of information of the funding sources. Veröffentlicht in Texte | 52/2023.
Umweltbundesamt begrüßt Fortschritte im internationalen Chemikalienmanagement und mahnt weiter zur Wachsamkeit Am 03. Dezember 1984 ereignete sich in der indischen Stadt Bhopal in einem Betrieb der Union Carbide India Ltd ein folgenschwerer Chemieunfall. Wegen zahlreicher Mängel, Fehler und nicht funktionierender Sicherheitseinrichtungen, gelangte eine Gaswolke aus 20 bis 30 Tonnen des sehr giftigen Zwischenproduktes Methylisocyanat in die Atmosphäre. In der ersten Woche starben mindestens 2.500 Menschen und 500.000 wurden zum Teil schwer verletzt. Noch Jahre später waren bis zu 50.000 Menschen in Folge des Unfalls behindert und die Sterblichkeitsrate in der Bevölkerung erhöht. In Bhopal lebten zum Zeitpunkt des Unglücks etwa 700.000 Menschen, davon ca. 130.000 in unmittelbarer Nähe zum Betrieb. Das Unglück ist die bis heute schlimmste Chemiekatastrophe. „Der Preis für Industriekatastrophen wie in Bhopal ist so hoch, dass die Lehren daraus nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Auch in Deutschland und Europa müssen wir immer wieder kritisch prüfen, ob wir genug für die Sicherheit unserer chemischen Anlagen tun”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Das Bhopal-Unglück löste weltweit Aktivitäten aus, chemische Betriebe sicherer zu machen. Bereits aufgrund früherer Störfälle, wie dem in der italienischen Stadt Seveso 1976, schuf Deutschland 1980 mit der Störfall-Verordnung und 1982 die EU in der Seveso-Richtlinie ein übergreifendes Anlagensicherheitsrecht. Die Störfall-Verordnung fordert ein stringentes Sicherheitskonzept, um Störfälle zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen. Systematische sicherheitsanalytische Untersuchungen industrieller Produktionsverfahren und Anlagen sind heute Standard. Unterstützt werden diese Fortschritte durch Informationspflichten nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH , wonach Chemikalienhersteller auch Zwischenprodukte bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren müssen. Methylisocyanat, das in Bhopal zur Katastrophe führte, ist ein Beispiel dafür. Unternehmen in Industriestaaten müssen auch Verantwortung für die Sicherheit ihrer Chemieanlagen in weniger entwickelten Ländern übernehmen. Sicherheitsstandards dürfen nicht geringer als in Europa oder Nordamerika sein. Dafür wurden von der Organisation für Ökonomische Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) und der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ( UNECE ) Leitfäden erarbeitet. Diese fordern bei dortigen Investitionen gleiche Sicherheitsniveaus wie in Industriestaaten. Dies gilt auch für deutsche Unternehmen. Ob die Empfehlungen immer befolgt werden, ist bisher nicht geprüft. Die zunehmende Vernetzung der internationalen Chemikalienproduktion demonstriert, wie wichtig internationale Sicherheitsstandards in der Chemikalienproduktion sind. Geringere Standards dürfen kein Wettbewerbsvorteil sein. Internationale Übereinkommen zum Chemikalienmanagement nehmen dazu auch die Industriestaaten in die Pflicht: So dürfen nach dem Rotterdamer Übereinkommen (Prior Informed Consent Procedure = PIC) gefährliche Chemikalien nur mit Informationen zu ihren Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und nicht ohne vorherige Zustimmung durch das Empfängerland exportiert werden. Das Umweltbundesamt unterstützt durch Fachinformationen die Fortentwicklung dieses Übereinkommens. Das Umweltbundesamt ist der Meinung, dass die Sicherheit der Chemikalienproduktion noch weiter verbessert werden muss. Erkenntnisse aus der Katastrophe in Bhopal sollten noch mehr beachtet werden, indem man zum Beispiel:
The project "Dialogues on the appropriate management of substances of concern in the circular economy" aimed to develop a common understanding of the challenges at the interface between chemicals and waste legislation among the stakeholders involved. Furthermore, a current status quo was established on the basis of a literature review. Three workshops were organised as part of the project to address specific aspects of the interface. These took place online with 15 to 30 participants each. The presentations and documentation of the dialogues can be downloaded via an external link. Veröffentlicht in Texte | 28/2024.
Enhancing substitution of substances of concern with less hazardous alternatives will remain a key challenge for chemicals management in the coming years and is a central aim of REACH . This study analyses the support of substitution, which is the use of less hazardous alternatives for substances of concern, by instruments of the REACH regulation as for example during restriction and authorisation procedures and elaborated concrete recommendations for improvements. The analysis addresses two key questions: How does REACH actually support substitution of substances of concern? How could changes in REACH or its implementation enhance the support of substitution by REACH? Veröffentlicht in Texte | 08/2021.
In the project experts have developed sub-criteria and indicators for the internationally agreed five sustainability criteria for Chemical Leasing. From this, both an indicator checklist and the electronic instrument SMART 5 were developed. The checklist allows a qualitative assessment. With SMART 5, users can capture quantitative values and generate an overall view of their Chemical Leasing application. Both tools have been tested by professionals in case studies from various industries. The improvements achieved were then examined with regard to their potential for various industrial sectors. Veröffentlicht in Texte | 112/2018.
Umweltbundesamt veröffentlicht Jahrespublikation "Schwerpunkte 2011" Das Reaktorunglück im japanischen Fukushima und seine unabsehbaren Folgen für Mensch und Umwelt machen deutlich, dass wir unsere Wirtschafts- und Lebensweise konsequent umgestalten müssen. Die Lösung heißt: kohlenstoffarm, energieeffizient und ressourcenschonend in die Zukunft - national, regional und auf internationalem Level. „Eine anspruchsvolle Umweltpolitik auf nationaler Ebene kann über Signaleffekte den Übergang zu einer Green Economy auch in anderen Ländern fördern“, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Jochen Flasbarth, bei der Vorstellung des Berichtes „Schwerpunkte 2011“ in Berlin. Prognosen zufolge wird sich das Weltmarktvolumen für die zentralen „grünen“ Zukunftsmärkte mehr als verdoppeln: von 1,4 Billionen Euro im Jahr 2007 auf 3,1 Billionen Euro im Jahr 2020. Es zeigt sich auch immer deutlicher, dass die Lösung globaler Umweltprobleme - wie der Klimawandel oder der steigende Rohstoffverbrauch - nur durch eine internationale Kooperation, das heißt global verbindliche Vertragsgrundlagen, Zielvorgaben und Maßnahmen angegangen werden kann. Dazu bedarf es einer Stärkung der internationalen Organisationsstrukturen im Umweltschutz. „Spätestens mit dem Erdgipfel von Rio 1992 weitete sich das Blickfeld des Umweltschutzes über die nationalen Grenzen hinaus. Seitdem wurde vieles erreicht. Dennoch sind wir weit entfernt von einer globalen nachhaltigen Entwicklung“, konstatierte Flasbarth. „Das UBA wirbt dafür, auf der institutionellen Seite das Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP zu einer UN -Sonderorganisation aufzuwerten und die UN-Commission on Sustainable Development in einen Sustainable Development Council als Unterorgan der UN-Generalversammlung zu verwandeln. Das würde die Basis für ein globales Umweltregime bilden.“ Das nachhaltige Wirtschaften mit den Wasserressourcen der Erde ist ein weiterer Schwerpunkt des UBA-Berichtes. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) legt für Flüsse, Seen und Küstengewässer einheitliche Anforderungen fest. Danach weisen in Deutschland bereits heute zehn Prozent der Oberflächengewässer den „sehr guten“ oder den „guten ökologischen Zustand“ auf. Im Vergleich hierzu erreichen den „guten chemischen Zustand“ sogar 88 Prozent der Oberflächengewässer und 63 Prozent des Grundwassers. Der Neu- und Ausbau von Kläranlagen sowie die Einführung phosphatfreier Waschmittel haben wesentlich zur Verbesserung der stofflichen Qualität der Oberflächengewässer beigetragen. Eine wichtige Ursache für die gegenwärtigen Zielverfehlungen ist die viel zu wenig umweltorientierte landwirtschaftliche Praxis. Die Überdüngung der Meere und vieler Seen und die hohe Nitratbelastung des Grundwassers sind ursächlich auf Nährstoffausträge aus der Landwirtschaft zurückzuführen. Verschärft wird dies noch durch den zunehmenden Biomasseanbau, insbesondere von Mais. Es wird deshalb wichtig sein, Gewässerschutzanforderungen bei einer zukünftigen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und in die anstehende Reform der EU-Agrarpolitik einzubringen. Umweltbezogener Gesundheitsschutz ist ein zentrales Handlungsfeld der Umweltpolitik. In Deutschland haben gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Umweltqualität und zum Schutz der menschlichen Gesundheit beigetragen. Luftverunreinigungen wie Blei- und Schwefeldioxidemissionen spielen kaum noch eine Rolle. Andere Risikofaktoren sind dagegen in den Vordergrund gerückt - etwa Chemikalien und schadstoffhaltige Produkte oder „dicke Luft“ in Innenräumen. Chemikalien breiten sich über die Luft, das Wasser und den internationalen Handel weiträumig aus. Vor allem schwer abbaubare Chemikalien (Persistent Organic Pollutants, POPs) stellen ein globales Problem dar. Gleichzeitig sind Chemikalien ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Weltweit werden etwa 500 Millionen Tonnen Chemikalien produziert, Prognosen gehen von einem weiteren Wachstum aus. Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2011 zum „Internationalen Jahr der Chemie" erklärt. „Wenn wir langfristig Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien schützen wollen, müssen wir das Chemikalienmanagement als elementaren Baustein einer Green Economy begreiflich machen“, forderte Flasbarth. In Europa gebe es bereits anspruchsvolle und harmonisierte Standards. Beispiele dafür seien die Chemikalien-Verordnung REACH und ein etablierter Stand bestverfügbarer Umwelttechniken, so der UBA-Präsident. Ziel müsse es sein, die Informationen über Risiken und Standards für ein nachhaltiges Chemikalienmanagement auch international zu etablieren. Die UBA-Jahrespublikation „Schwerpunkte 2011“ ist als Druckfassung kostenfrei erhältlich bei Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn; Service-Telefon: 0340/2103 66 88, E-Mail: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Die Englische Fassung erscheint in Kürze. 14.04.2011
Umweltbundesamt begrüßt Fortschritte bei der internationalen Chemikaliensicherheit Zwei Regierungskonferenzen in diesem Monat brachten deutliche Fortschritte für die internationale Chemikaliensicherheit: Die Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen und die zweite Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement fanden kurz hintereinander statt, um den dort gefassten Entscheidungen noch mehr Gewicht zu geben. Damit ist der Beschluss der Weltgemeinschaft in der Rio-Nachfolgekonferenz 2002, bis 2020 die schädlichen Effekte von Chemikalien für Mensch und Umwelt zu vermindern bzw. zu beseitigen, ein großes Stück näher gerückt. Anlässlich der Vertragsstaatenkonferenz in Genf erweitert das Stockholmer Übereinkommen, auch POP-Konvention genannt, die Liste des „dreckigen Dutzend” um neun weitere langlebige und in der Nahrungskette sich anreichernde Chemikalien - so genannte POPs (persistent organic pollutants). Das Übereinkommen trat im Mai 2004 in Kraft und regelte zunächst zwölf POPs - unter anderem PCB, DDT oder die polychlorierten Dioxine und Furane. Solche Substanzen finden sich in einer Reihe von Pflanzenschutzmitteln und Industriechemikalien oder können als unerwünschte Nebenprodukte bei Produktions- und Verbrennungsprozessen entstehen. Die Liste umfasst nun 21 Chemikalien. „Die erweiterte Liste international geächteter Chemikalien ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg in eine Welt ohne besonders gefährliche Chemikalien. Eine stringente Erfolgskontrolle muss nun den Verhandlungserfolg in Genf sicherstellen”, so Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Entscheidung der vierten Vertragsstaatenkonferenz in Genf von Anfang Mai 2009 betrifft Stoffe, die auch in Europa zumindest bis vor kurzer Zeit verbreitet in Gebrauch waren: Etwa bromierte Flammschutzmittel (Penta- und Octabrom-diphenylether) und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ) mit vielfältigen Verwendungen etwa als Feuerlöschschaum oder in der Textilindustrie. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, dürfen solche Stoffe in Zukunft nicht mehr hergestellt und verwendet werden. Dort, wo Anwendungen noch unverzichtbar sind oder es noch keine verfügbaren Ersatzstoffe gibt, sollen Aktionspläne für eine zügige Beendigung der Anwendungen sorgen. Bereits 2002 beschloss die Weltgemeinschaft, die schädlichen Effekte von Chemikalien für Mensch und Umwelt bis 2020 zu vermindern. Auch das Insektizid DDT , das viele Länder noch zur Bekämpfung der Malaria nutzen, soll endgültig bis 2020 verschwinden. Ein umfangreiches Hilfsprogramm soll die Länder, die heute auf diese hochgiftige Chemikalie nicht verzichten können, beim Ausstieg unterstützen, ohne dass sich Malaria weiter ausbreitet. Die zweite Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM 2) beschloss unter anderem Aktionen, um auf freiwilliger Basis dringende Probleme für Umwelt und Gesundheit durch Chemikalien zu lösen: Gefährliche Chemikalien in unkontrolliert gehandelten Erzeugnissen und Elektroschrott sowie bleihaltige Farben in Konsumentenprodukten wie Spielzeug waren wichtige Themen, zu denen die Delegierten einen verbesserten Informationsaustausch und partnerschaftliche Aktionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern vereinbarten. Auch zu Nanomaterialien - mit vielfältigen Chancen und Risiken für Umwelt und Gesundheit - tauschten sich die internationalen Fachleute aus: Gemeinsam wollen die Staaten die Entwicklung von Nanomaterialien verantwortlich begleiten und nutzen. Mit den neuen Arbeitspaketen sind Industrie- und Entwicklungsländer gleichermaßen gefordert, den Weg zu einem sicheren internationalen Chemikalienmanagement konsequent fortzusetzen. „Gefährliche Chemikalien sind ein Risiko für Umwelt und Gesundheit. Sie breiten sich über die Luft und das Wasser rasch aus und werden weltweit gehandelt. Sicherheit von Chemikalien ist deshalb ein ebenso globales Thema wie der Handel mit ihnen”, so Holzmann. Dessau-Roßlau, 27.05.2009
These checklists offer chemical producers a practicable basis for early identification and management of environmental risks. They include a number of sub-checklists, depending on type of company and installation, including suggestions for improvements, as well as forms for annual safety checks which the companies themselves can carry out. Veröffentlicht in Dokumentationen | 52/2015.
Origin | Count |
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Bund | 104 |
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