Nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) sind neu in den Verkehr zu bringende Stoffe anzumelden und nach der EU-Altstoffverordnung sog. Alte Stoffe auf ihre Gefährlichkeit hin zu bewerten. Das Bewertungsverfahren richtet sich nach dem "Technical Guidance Document in Support of Commission Directive 93/67/EEC on Risk Assessment for New Notified Substances and Commission Regulation (EC) 1488/94 on Risk Assessment for Existing Substances"(TGD). Das TGD schlägt in Fällen der nicht ausreichenden Datenlage für die Risikobewertung die Verwendung von Struktur-Wirkungsberechnungen für erste Gefährlichkeitsabschätzungen vor. Mit Hilfe dieser Struktur-Wirkungsbeziehungen ist es möglich, bestimmte Gefährlichkeitsmerkmale eines Stoffes, z.B. seine Ökotoxizität, aus der Struktur des Stoffes zu berechnen. Dazu werden aus der Struktur des Stoffes sog. Deskriptoren abgeleitet. Ein Beispiel für einen häufig verwendeten Deskriptor ist der Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser. Seit Ende der 80er Jahre wurde im Zuge von F+E-Vorhaben ein computergestütztes System durch die FHG-Schmallenberg aufgebaut. Seit Mitte 1997 ist das QSAR-System in den Dauerbetrieb übernommen worden. Im Bestand des Systems sind ca. 170 quantitative Struktur-Wirkungsbeziehungen. Ein regelmässiger Abgleich mit neuesten, in der entsprechenden Fachliteratur veröffentlichten Struktur-Wirkungsbeziehungen sichert die Aktualität des Systems. Das System wird von ca. 40 Anwendern genutzt. Der Nutzer soll eine komfortable Möglichkeit bekommen, validierte QSAR-Berechnungen computergestützt durchführen zu können. Die Übernahme von Strukturdaten aus der Datenbank ChemG sowie die freie Eingabe dieser Daten ist möglich. Basierend auf den eingegebenen Strukturen werden vom Programm die am besten geeigneten Modelle für den jeweiligen Endpunkt vorgeschlagen. Dem Benutzer steht es dann frei diese vorgeschlagenen Modelle oder andere im Programmpaket enthaltene Modelle zu benutzen. Das System ermöglicht dem Nutzer über die Eingabe bzw. das Einlesen von chemischen Strukturdaten die menügesteuerte Abfrage der Berechnungen und Ausgabe der Ergebnisse in verschiedene Windows-Anwendungen.
Internationales Chemikalienmanagement Im Umgang mit Chemikalien geht es vor allem darum, negative Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit zu minimieren, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig den Nutzen von Chemikalienanwendungen für eine nachhaltige Entwicklung zu maximieren. Für dieses Ziel muss eine Vielzahl von Akteuren international zusammenarbeiten und konzertiert wirksame Instrumente zum globalen Chemikalienmanagement einsetzen. Beyond 2020 - eine entscheidende Phase für das Chemikalienmanagement weltweit Globale Trends zeigen ungebremst steigende Herstellungs- und Verwendungsmengen von immer zahlreicheren Chemikalien in zunehmend vielfältigeren Anwendungen und Erzeugnissen. Dadurch wachsen weltweit die Anforderungen an ein verantwortungsvolles Chemikalienmanagement. Gleichzeitig entwickeln sich jenseits bisheriger Industrie-Regionen neue Schwerpunkte der Chemieindustrie und rasch wachsende Konsummärkte. 2002 wurde auf dem Weltgipfel in Johannesburg das sogenannte 2020-Ziel für Chemikalienmanagement vereinbart. Es besagt im Kern, dass beim Umgang mit Chemikalien in allen Phasen ihres Lebenszyklus signifikante negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bis zum Jahr 2020 weltweit minimiert werden sollen. Bis zum Zieljahr 2020 wurde dies nicht erreicht. Das hat der Global Chemicals Outlook II (GCO II) des UN -Umweltprogramms ( UNEP ) im April 2019 ausdrücklich bestätigt. Über das künftige internationale Chemikalien- und Abfallmanagement haben die Staaten und Stakeholder auf der Fünften Weltchemikalienkonferenz (International Conference on Chemicals Management - ICCM5 ) entschieden. Ende September 2023 wurden unter deutschem Vorsitz in Bonn zukunftsweisende Beschlüsse gefasst und lassen dem Strategischen Ansatz zu Internationalem Chemikalienmanagement (SAICM) das Global Framework on Chemicals – For a Planet Free of Harm from Chemicals and Waste (GFC) folgen. Bewährte Instrumente nutzen, verbreiten und weiterentwickeln Trotz der Fortschritte in vielen Bereichen sind aus Sicht des Umweltbundesamtes erheblich stärkere Entschlossenheit und konsequentere Orientierung aller Akteure auf dieses übergreifende gemeinsame Ziel dringend notwendig. Politisch und fachlich kann das neue Zielsystem des GFC die konkrete Abstimmung und Umsetzung der zahlreichen dafür erforderlichen Maßnahmen und Beiträge deutlich erleichtern. Gleichzeitig ist die zweite große Herausforderung eines erheblichen Kapazitätsaufbaus zu bewältigen, denn vielerorts müssen geeignete Instrumente des Chemikalienmanagements erst noch eingerichtet werden. Weltweit müssen die besten Praktiken kontinuierlich verbreitet und weiterentwickelt werden, um den Zielen des GFC auch global näher zu kommen und gleichzeitig die anderen Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Wichtige bereits existierende Bausteine und Grundlagen dafür sind: Mit dem GFC folgt dem Strategischen Ansatz für Internationales Chemikalienmanagement SAICM ein übergreifendes Rahmenwerk mit der einzigartigen multi-Sektor- und multi- Stakeholder -Ausrichtung, die sich im SAICM bereits bewährt hat. Zusätzliche Robustheit erhält das GFC u.a. durch sein konkretisiertes Zielsystem und zahlreiche Umsetzungsmechanismen; Völkerrechtlich verbindliche Regelwerke wie die Übereinkommen von Basel (zu gefährlichen Abfällen), Rotterdam (zur Information über exportierte gefährliche Stoffe), Stockholm (zu langlebigen organischen Schadstoffen POP) und Minamata (zu Quecksilber); International akzeptierte Werkzeuge zu Prüfung, Bewertung und Management von Chemikalien, die maßgeblich die OECD mit ihren Mitgliedern entwickelt und bereitstellt. Über den OECD-Raum hinaus bietet besonders das IOMC umfassende Unterstützungsangebote für Schwellen- und Entwicklungsländer. Eine ganz wesentliche Grundlage für jedes Chemikalienmanagement ist das auf UN-Ebene entwickelte Globally Harmonised System GHS ; Bedeutende regionale Regelwerke wie z.B. die europäischen Verordnungen zu Chemikalien ( REACH und CLP ), Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden . Nachhaltige Entwicklung im und mit Chemikalienmanagement konsequenter vorantreiben Das 2020-Ziel wenigstens "beyond 2020" zu erreichen erfordert aus Sicht des Umweltbundesamts aber deutlich mehr. Zur konsequenten Ausrichtung aller Maßnahmen im Chemikalienmanagement - genannten wie ungenannten, verbindlichen wie zahlreichen freiwilligen - muss ein umfassendes, für viele auch transformatives Konzept für Nachhaltige Chemie eine zukunftssichere fachliche Orientierung für unternehmerisches, zivilgesellschaftliches und behördliches Handeln im Chemiesektor liefern. Für diese übergreifende Orientierung ist eine breite Verständigung aller Akteure und Interessenträger über zahlreiche spezifische Aspekte und geeignete Indikatoren erforderlich. Dies gilt zum Beispiel auch im Zusammenhang mit der Entwicklung einer funktionierenden und „ungiftigen“ Kreislaufwirtschaft, für die unsere Produktions- und Konsummuster und unser Umgang mit Ressourcen neu organisiert werden müssen. Noch deutlicher wird dies mit Blick auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung, die sogenannten SDG (Sustainable Development Goals), die die Weltgemeinschaft im Folgeprozess zum Rio-Gipfel erarbeitet und im September 2015 als Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung verabschiedet hat. SDG-Unterziel 12.4 sieht vor, einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus zu erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich zu verringern. Dass dieses Ziel weltweit auch nach Ablauf der ersten Halbzeit der Agenda 2030 bei weitem noch nicht erreicht ist, verdeutlicht den enormen Handlungsdruck. Darüber hinaus ergibt sich aus der Agenda 2030, dass die Bedeutung von versiertem Chemikalienmanagement für die nachhaltige Entwicklung insgesamt noch zu oft unterschätzt wird. Denn viele Lösungen sind auf wesentliche Beiträge aus dem Chemiesektor angewiesen, zum Beispiel bei Bekämpfung von Armut, Hunger, Klimawandel, bei der Sicherung von Gesundheit, Hygiene, Ernährung, sauberem Wasser, sauberer Energieversorgung, und für viele andere gesellschaftliche Bedürfnisse und Herausforderungen mehr. Wenn sich Chemiesektor und Chemikalienmanagement dabei umfassend an einem übergreifenden Konzept nachhaltiger Chemie orientieren, tragen sie damit entscheidend zur nachhaltigen Entwicklung bei. Umgekehrt wird business as usual – laut GCO II keine Option! – so hohe Kosten für die Gesellschaft verursachen, dass eine Transformation auch aus diesem Grund immer dringlicher wird. Mit Blick auf SDG 17 („Partnerschaften zum Erreichen der Ziele“) ist bemerkenswert, dass Transparenz und Kooperation der betroffenen Stakeholder für das Finden wirksamer Lösungen oft entscheidend sind. Solche kooperativen Ansätze sind wesentliche Elemente sowohl im Strategischen Ansatz SAICM und seinem Nachfolger GFC als auch zur praktischen Umsetzung eines umfassenden Konzepts für Nachhaltige Chemie. Mit dem eigenständig agierenden International Sustainable Chemistry Collaborative Centre ISC3 entstand 2017 als Initiative und Beitrag Deutschlands eine international vernetzte und besonders dialogorientierte Institution, die genau mit diesem Gedanken die Nachhaltige Chemie weltweit fördern und verbreiten soll. Die Rolle des Umweltbundesamts Das Fachgebiet "Internationales Chemikalienmanagement" (IV 1.1) des Umweltbundesamts agiert als Deutsche Kontaktstelle (National Focal Point) zu SAICM/GFC sowie den Übereinkommen von Stockholm und Minamata. Es adressiert den oben skizzierten Arbeits- und Entwicklungsbedarf mit eigenen Arbeiten und einer Reihe von Projekten des Umweltressortforschungsplans, sowie in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Facheinheiten des ganzen Hauses und mit dem BMUV . Bei Produktion und Einsatz von Chemikalien ist letztlich immer die Frage zu beantworten, welchen gesamtgesellschaftlichen Nutzen und Schaden dies bedeutet. Die politischen Entscheidungsträger müssen ökonomische, soziale und ökologische Argumente abwägen, wenn sie über geeignete – das heißt im Sinne der oben genannten Ziele wirksame und dabei möglichst effiziente – Maßnahmen eines verantwortungsvollen Chemikalienmanagements entscheiden. Strikte gesetzliche Regelungen können genauso wichtig sein wie ökonomische Lenkungsinstrumente oder freiwillige Programme. Entscheidend sind sorgfältige Konzeption, angemessene Ressourcen zur Umsetzung und wirksames Zusammenspiel aller Maßnahmen. Das Umweltbundesamt ist als Partner in diesem Zusammenspiel besonders dafür verantwortlich, mit wissenschaftlichen Methoden ökologische Grenzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Wo die ökologischen bzw. planetaren Grenzen noch unklar sind, identifizieren wir Leitplanken im Sinne des Vorsorgeprinzips und nach bestem verfügbarem Wissen, die uns vor fatalem Überschreiten dieser Grenzen bewahren sollen. Mehr aktuelle Informationen Das International Institute for Sustainable Development ( IISD ) ist ein kanadisches Forschungsinstitut, das sich seit über 30 Jahren mit nachhaltiger Entwicklung weltweit beschäftigt. Als gemeinnützige Organisation wird es u.a. von verschiedenen Regierungen, einigen Institutionen der Vereinten Nationen, Stiftungen und aus dem Privatsektor finanziell unterstützt, so auch vom BMUV . Seit 2016 betreibt das IISD das „ SDG Knowledge Hub “ – ein Online-Ressourcenzentrum mit Nachrichten zur Umsetzung der Agenda 2030. Das Earth Negotiations Bulletin ( ENB ) berichtet unabhängig und zeitnah über die Verhandlungen der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung und ist ebenfalls ein Projekt des IISD. Aktuelle Informationen zu Chemikalien und Abfällen sind auf der spezifischen Themenseite des ENB zu finden.
A test concept for bioconcentration tests with the freshwater amphipod Hyalella azteca (HYBIT) was recently described. It was shown that the Hyalella bioconcentration factors (BCFs) derived for compounds with different hydrophobic characteristics (log Kow 2.4 – 7.8) show a strong correlation to those from fish tests. This project was carried out to elucidate the suitability of the HYBIT test for testing an extended range of substance classes including difficult to test compounds and, if required, to further enhance the test concept. The bioaccumulation potential of highly lipophilic UV stabilisers and ionic organic PFAS as well as silver, titanium dioxide and gold nanomaterials were tested. The two possible set-ups to conduct bioconcentration studies with H. azteca using a semi-static test set-up or a flow-through approach were applied. The solvent-facilitated and solvent-free application of the hydrophobic test compounds were compared. Due to the difficulties regarding the aqueous exposure of nanomaterials, biomagnification studies were also carried out as part of this project. We could show that the HYBIT approach permits the application of difficult to test compounds and enables to derive bioaccumulation endpoints for regulatory assessment. Due to the shorter exposure periods required, and the smaller experimental units used, the HYBIT approach provides several advantages in comparison to the flow-through fish test. As a non-vertebrate test, the Hyalella bioconcentration (or biomagnification) test may help to further reduce the amount of fish required for the regulatory testing of chemicals. Veröffentlicht in Texte | 134/2022.
Neuartige Materialien: dauerhaft nachhaltig und sicher Neuartige Materialien sind innovative Materialien unterschiedlichster chemischer Zusammensetzung und Form. Sie können Lösungen für globale Herausforderungen bieten. Beispiele wären Trägersysteme für neuartige Wirkstoffe oder Graphen für den künftigen Einsatz in Batterien. Damit die Materialien über ihren Lebenszyklus sicher und nachhaltig sind, sollten bestimmte Eckpunkte berücksichtigt werden. Wie wichtig der langfristige Blick und die umfassende Prüfung von Chemikalien und Materialien ist, zeigen zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit. So galten Beschichtungen auf der Basis von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen ( PFAS ) als vielversprechend, stellten sich jedoch aufgrund ihrer Eigenschaften als nachteilig für Lebewesen und Lebensräume dar. In dem Spannungsfeld zwischen dem vielversprechenden Einsatz und den möglichen Herausforderungen neuartiger Materialien muss sichergestellt werden, dass mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Zudem ist es zwingend notwendig, Nutzen und Herausforderungen der Anwendungen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz und weiteren Aspekten der Nachhaltigkeit sorgfältig abzuwägen. Das Positionspapier des Umweltbundesamtes ( UBA ) „ Neuartige Materialien - Eckpunkte für einen sicheren und nachhaltigen Lebenszyklus “ betrachtet dieses Spannungsfeld für ausgewählte Schlüsselbereiche der nachhaltigen Transformation (wie Klima -, Ressourcen-, und Gesundheitsschutz, Energie- und Verkehrswende sowie Chemikaliensicherheit) und beschreibt beispielhaft, welche Zielkonflikte dabei entstehen können. So können beispielsweise neuartige Materialien Leistung und Lebensdauer von Batterien erhöhen, die wesentlich für die Energiewende sind. Auf der anderen Seite bestehen diese Batteriesysteme aus Stoffen oder Materialien mit bedenklichen Eigenschaften. Auch das Recycling der Bestandteile und Weiterverwendung wertvoller enthaltener Rohstoffe sind nicht ausgereift. Sicherheit und Nachhaltigkeit von der Entwicklung bis zum Recycling Um den Zielkonflikten aktiv begegnen zu können, zeigt das UBA eine Reihe von Eckpunkten auf. Diese umfassen unter anderen: die Etablierung von Frühwarnsystemen, die es erlauben neuartige Materialien, die Anlass zu Besorgnis geben, aber auch solche, für die wesentliche Wissenslücken bestehen, rechtzeitig zu identifizieren. Ein erstes Bespiel liegt mit dem Early4AdMa -System bereits vor, welches anhand von Schlüsselfragen aus den Bereichen Sicherheit für Mensch und Umwelt, Nachhaltigkeit und regulativer Abdeckung Handlungsbedarfe aufzeigt. Auch gilt es bestehende Ansätze für die grüne und nachhaltige Chemie (wie z.B. die UNEP -Initiative für grüne und nachhaltige Chemie) zu stärken, indem diese weiterentwickelt und mehr als bisher angewendet werden. Um diese Ansätze im Innovationsprozess zu integrieren, braucht es Methoden, wie die der OECD Prüfrichtlinien und Leitfäden, die eine angemessene Bewertung neuartiger Materialien hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt, aber auch der Nachhaltigkeit ihrer Anwendungen erlauben. Diese könnten zum Beispiel im Rahmen einer Europäischen Prüfrichtlinienstrategie bereitgestellt werden. Damit neuartige Materialien sicher und nachhaltig sind und bleiben, ist es notwendig, Entwickler*innen neuartiger Materialien zu befähigen, wie sie Sicherheit und Nachhaltigkeit im Innovationsprozess berücksichtigt können, zum Beispiel im Rahmen der universitären Ausbildung. Die vom UBA entwickelten Eckpunkte knüpfen unter anderem an die derzeitigen Initiativen der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeit von Chemikalien und anderen Initiativen im Rahmen des EU Green Deals an. Grundsätzlich sind diese Initiativen geeignet, um die oben genannten Eckpunkte zur Sicherheit und Nachhaltigkeit von neuartigen Materialien umzusetzen. Dies kann aber nur gelingen, wenn dabei neue und bisher unbekannte Herausforderungen, die mit neuartigen Materialien einhergehen können, bewältigt werden. Mit seinem Engagement zum Thema möchte das UBA diese Initiativen auch im Kontext neuartiger Materialien unterstützen.
Zur Abschätzung der Gefährlichkeit neuer Chemikalien müssen Prüfungen durchgeführt und den Zulassungsbehörden vorgelegt werden. Die hat unter strengen Qualitätssicherungs-Anforderungen zu erfolgen. Die Prüfeinrichtungen, die solche Tests durchführen, müssen nach den internationalen Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) arbeiten. Die GLP-Grundsätze wurden von der OECD entwickelt und auf eine internationale Basis gestellt. So haben sie dann auch Eingang in europäische und nationale Regelwerke gefunden. Hier finden Sie Informationen zum Antragverfahren auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung im Saarland und Daten zu den saarländischen Prüfeinrichtungen mit einer GLP-Bescheinigung.
Erste OECD-Prüfrichtlinie zur Untersuchung von Nanomaterialien Mit der Prüfrichtlinie OECD 318 ist die überhaupt erste standardisierte Prüfmethode speziell für Nanomaterialien durch die OECD verabschiedet worden. Sie ist ein wichtiger Baustein für die Anpassung der nanospezifischen Anforderungen bei der Umweltrisikobewertung im Rahmen der Regulierungen zur Chemikaliensicherheit. Durch die Prüfrichtlinie steht nun eine standardisierte Methode zur Bestimmung der Dispersionsstabilität von Nanomaterialien in wässrigen Medien in Abhängigkeit von Umweltbedingungen zur Verfügung. Die Notwendigkeit für eine solche Prüfrichtlinie für die Umweltrisikobewertung von Nanomaterialien basiert auf Empfehlungen von OECD -Experten. Denn die Dispersionsstabilität beeinflusst Mobilität und Verfügbarkeit von Nanomaterialien in der Umwelt. Zur Beschreibung dieser Eigenschaft gab es bislang keine OECD-Prüfrichtlinie. Die Daten, die jetzt anhand dieser Prüfrichtlinie erhoben werden können, dienen somit als wesentliche Basis für weiterführende Prüfstrategien zum Umweltverhalten und -exposition von Nanomaterialien. Neben der Löslichkeitsrate ist die Dispersionsstabilität in wässrigen Medien ein grundlegender Parameter, der im Rahmen einer sachgerechten Regulierung von Nanomaterialien berücksichtigt werden sollte. So fordert Deutschland bei den Diskussionen zur nanospezifischen Anpassung der Europäischen Chemikalienverordnung REACH , dies als Informationsanforderung aufzunehmen. Die OECD Prüfrichtlinien zur Prüfung von Chemikalien umfassen eine Reihe standardisierter, international harmonisierter und akzeptierter Prüfmethoden und Leitfäden, anhand derer Chemikalien charakterisiert und potentiell schädigendes Verhalten und Wirkung auf Mensch und Umwelt untersucht werden können. Diese Prüfrichtlinien wurden vorrangig für wasserlösliche, organische Chemikalien entwickelt. Das Verhalten von Nanomaterialien in der Umwelt und im Menschen unterscheidet sich aber deutlich von dem dieser Chemikalien, so das zwar anerkannt wird, dass die bestehenden OECD Prüfrichtlinien im Allgemeinen auch für Nanomaterialien anwendbar sind, dennoch aber Anpassungs- und Ergänzungsbedarf besteht. Die jetzt verabschiedete Prüfrichtlinie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes und unter Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom Department für Umweltgeowissenschaften der Universität Wien entwickelt. Die Entwicklung der Prüfrichtlinie an der Universität Wien wurde in einem umfassenden Forschungsbericht zusammengefasst. Der Forschungsbericht in englischer Sprache wird nach Fertigstellung auf den UBA -Seiten zur Nanotechnik verfügbar sein.
Gestern besuchte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller im Beisein der Presse die Geräteuntersuchungsstelle und das Labor für stofflichen Verbraucherschutz der LUBW in Karlsruhe. Die LUBW arbeitet außerdem im Bereich Chemikalien der staatlichen Marktüberwachung zu. Die Aufgabe der Marktüberwachung ist es, unsichere und umweltgefährdende Produkte zu entdecken. In Baden-Württemberg ist die Marktüberwachung seit Mitte 2015 beim Regierungspräsidium Tübingen gebündelt. Der Hersteller oder Importeur einer Ware in die EU erklärt mit dem CE-Zeichen eingenverantwortlich, dass sein Produkt den gültigen EU-Richtlinien entspricht. Behördliche Zulassungen benötigt er keine. Durch regelmäßige Marktkontrollen überwachen die Mitgliedsstaaten stichprobenartig die Einhaltung der gültigen Vorschriften. Eva Bell, Präsidentin der LUBW, präsentierte gemeinsam mit ihren Mitarbeitern aktuelle Prüfungen sowie Erkenntnisse aus den Prüfungen des vergangenen Jahres zu Kinderlaufställen, Roboterrasenmäher und Chemikalien in Leuchtstoffröhren. Außerdem besichtigen sie den Elektromotorenprüfstand. Mehr. Momentan ist auch bei Baden TV ein kurzer Filmbeitrag zum Termin abrufbar: https://baden-tv.com/mediathek/von-laufstall-bis-mahroboter-marktuberwachung-bei-der-lubw-karlsruhe/ Bilder zeigen: Besichtigung des Elektromotorenprüfstandes und der Prüfung von Kinderlaufställen und Roboterrasenmähern. Quelle: LUBW. Tatjana Erkert. Quelle: LUBW. Tatjana Erkert. Quelle: LUBW. Tatjana Erkert.
Am 15. Februar 2013 veröffentlichte die Umweltorganisation ChemSec (International Chemical Secretariat) ihre überarbeitete Liste mit gefährlichen Chemikalien. Die sogenannten SIN-Liste ist eine Art Schattenliste der Nichtregierungsorganisationen, denen der Prozess in der EU zu langsam vonstatten geht. Auf der offiziellen Kandidatenliste für sehr besorgniserregende Stoffe (SVHC), stehen bisher 138 Chemikalien. Auch in dem kürzlich veröffentlichten Fahrplan für den Umgang mit SVHCs bis 2020, schätzte die EU-Kommission die Zahl der aufgenommenen Substanzen im schlechtesten Fall auf 440. Die 2008 erstmals veröffentlichte SIN-Liste enthält inzwischen 554 CMR-Stoffe, 20 Substanzen sind nachweislich persistent, bioakkumulativ oder toxisch und 52 weitere Stoffe, die ähnlich besorgniserregende Eigenschaften aufweisen.
Am 3. August 2009 nominierten zum zweiten Mal die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Chemikalien für eine Zulassungspflicht nach REACH, der EU-Chemikalienverordnung. Es gingen 14 Vorschläge ein, davon fünf aus dem Umweltbundesamt (UBA). Das UBA schlägt der EU vor, für fünf Anthracenöle eine Zulassungspflicht einzuführen. Die aus Steinkohle gewonnenen Anthracenöle gehören zu den Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). PAK verbleiben generell lange in der Umwelt, reichern sich in der Nahrungskette an und sind giftig.
Die europäische Chemikalienverordnung REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie löst bestehende chemikalienrechtliche Regelungen ab und soll das Chemikalienrecht europaweit vereinfachen und konzentrieren.
Origin | Count |
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