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Development of a bioaccumulation test using Hyalella azteca

A test concept for bioconcentration tests with the freshwater amphipod Hyalella azteca (HYBIT) was recently described. It was shown that the Hyalella bioconcentration factors (BCFs) derived for compounds with different hydrophobic characteristics (log Kow 2.4 – 7.8) show a strong correlation to those from fish tests. This project was carried out to elucidate the suitability of the HYBIT test for testing an extended range of substance classes including difficult to test compounds and, if required, to further enhance the test concept. The bioaccumulation potential of highly lipophilic UV stabilisers and ionic organic ⁠ PFAS ⁠ as well as silver, titanium dioxide and gold nanomaterials were tested. The two possible set-ups to conduct bioconcentration studies with H. azteca using a semi-static test set-up or a flow-through approach were applied. The solvent-facilitated and solvent-free application of the hydrophobic test compounds were compared. Due to the difficulties regarding the aqueous exposure of nanomaterials, biomagnification studies were also carried out as part of this project. We could show that the HYBIT approach permits the application of difficult to test compounds and enables to derive bioaccumulation endpoints for regulatory assessment. Due to the shorter exposure periods required, and the smaller experimental units used, the HYBIT approach provides several advantages in comparison to the flow-through fish test. As a non-vertebrate test, the Hyalella bioconcentration (or biomagnification) test may help to further reduce the amount of fish required for the regulatory testing of chemicals. Veröffentlicht in Texte | 134/2022.

Chemikalienverordnung REACH: Unternehmen müssen nachbessern

BfR und UBA prüfen über 1.800 Registrierungen für wirtschaftlich wichtige Chemikalien Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Die Informationen in den Registrierungsdossiers sind entscheidend, um mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Hier müssen die Unternehmen nachbessern – die Studie zeigt, an welchen Stellen.“ BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel: „Um die Qualität der Registrierungsdossiers zu verbessern, müssen fehlende oder ungenügende Daten zu den toxikologischen und ökotoxikologischen Endpunkten unbedingt ergänzt werden.“ Die EU-Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ verpflichtet die Europäische Chemikalienagentur ECHA, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu prüfen. Dazu Frau Krautzberger: „Die ECHA benötigt zusätzliche Ressourcen für die Prüfung der Registrierungen. Die Situation wird sich nur verbessern, wenn ausreichend Dossiers geprüft und unzureichende Registrierungen nicht akzeptiert werden.“ 58 Prozent der 1.814 geprüften Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode (2010) für wirtschaftlich wichtige Chemikalien erfüllen mindestens eine von sieben geprüften Anforderungen nicht, 27 Prozent sogar zwei oder mehr. Zu diesen Anforderungen zählen Informationen zum Abbau in der Umwelt  oder zu Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Ohne ausreichende Informationen können Gefährdungen von Mensch und Umwelt übersehen werden. Die Informationen aus der Registrierung sind entscheidend, damit industrielle und gewerbliche Verwender der Stoffe das Gefahrenpotenzial einschätzen und ggf. Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt treffen können. Unerlässlich sind die Informationen auch für die Hersteller von Verbraucherprodukten, die die Sicherheit ihrer Produkte verantworten. Die Behörden benötigen verlässliche Daten aus den Registrierungen, um regulierungsbedürftige Stoffe zu identifizieren. 42 Prozent der geprüften Dossiers bewertet das ⁠ BfR ⁠ als „komplex“.  Hier wurden Möglichkeiten des Datenverzichts in Anspruch genommen, z.B. unter Hinweis auf Daten zu ähnlichen Stoffen. Dies geschieht auch, um Tierversuche zu vermeiden. In einer Folgestudie wird nun detailliert geprüft, ob die Gründe hierfür wissenschaftlich plausibel sind. EU-Chemikalienverordnung REACH: Seit 2010 müssen Hersteller und Importeure ihre Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registrieren. Eine Registrierung muss Informationen enthalten, die es erlauben, die Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Das fordert die EU-Chemikalienverordnung REACH. Die ECHA ist verpflichtet, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Behörden der EU-Länder bewerten anhand dieser Dossiers die Risiken der Stoffe für die Gesundheit und die Umwelt. In begründeten Fällen fordern sie weitere Studien oder die gesetzliche Regulierung des Stoffeinsatzes. Unvollständige Informationen im Dossier können also zu nicht belastbaren Bewertungen der Chemikalien führen. In der ersten Registrierungsperiode mussten innerhalb kurzer Zeit über 4.300 Stoffe registriert werden. Darunter auch Zwischenprodukte und eingestufte Stoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (CMR-Stoffe) mit Produktionsmengen unter 1.000 Tonnen pro Jahr. Diese, ca. 2.300 Stoffe wurden von der Prüfung ausgenommen. Die verbleibenden ca. 2.000 Registrierungen für Stoffe mit hergestellten oder importierten Mengen von mehr als 1.000 Tonnen jährlich hat das BfR in der Studie geprüft. In der zweiten Registrierungsperiode (2013) wurde die Registrierungspflicht auf alle Stoffe ab jährlich 100 Tonnen Produktion bzw. Import ausgeweitet. 2018 endet die letzte Übergangsfrist der Registrierungspflicht. Bis dahin müssen alle noch verbleibenden Chemikalien registriert werden. Mit konformen Registrierungsunterlagen.

REACH-Verordnung tritt in Kraft

Die europäische Chemikalienverordnung REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie löst bestehende chemikalienrechtliche Regelungen ab und soll das Chemikalienrecht europaweit vereinfachen und konzentrieren.

SIN Liste Update

Am 15. Februar 2013 veröffentlichte die Umweltorganisation ChemSec (International Chemical Secretariat) ihre überarbeitete Liste mit gefährlichen Chemikalien. Die sogenannten SIN-Liste ist eine Art Schattenliste der Nichtregierungsorganisationen, denen der Prozess in der EU zu langsam vonstatten geht. Auf der offiziellen Kandidatenliste für sehr besorgniserregende Stoffe (SVHC), stehen bisher 138 Chemikalien. Auch in dem kürzlich veröffentlichten Fahrplan für den Umgang mit SVHCs bis 2020, schätzte die EU-Kommission die Zahl der aufgenommenen Substanzen im schlechtesten Fall auf 440. Die 2008 erstmals veröffentlichte SIN-Liste enthält inzwischen 554 CMR-Stoffe, 20 Substanzen sind nachweislich persistent, bioakkumulativ oder toxisch und 52 weitere Stoffe, die ähnlich besorgniserregende Eigenschaften aufweisen.

Umweltbundesamt schlägt fünf Anthracenöle für EU-weite Zulassungspflicht vor

Am 3. August 2009 nominierten zum zweiten Mal die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Chemikalien für eine Zulassungspflicht nach REACH, der EU-Chemikalienverordnung. Es gingen 14 Vorschläge ein, davon fünf aus dem Umweltbundesamt (UBA). Das UBA schlägt der EU vor, für fünf Anthracenöle eine Zulassungspflicht einzuführen. Die aus Steinkohle gewonnenen Anthracenöle gehören zu den Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). PAK verbleiben generell lange in der Umwelt, reichern sich in der Nahrungskette an und sind giftig.

Umweltrat verabschiedet REACH

Die EU-Umweltminister haben in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der heute formal angenommen wurde. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.

Review of the OECD Test Guidelines relevant to environmental assessment with regard to the state of the art in science and technology

Die OECD-Prüfrichtlinien für die Prüfung von Chemikalien sind ein spezielles Instrument zur Bewertung der möglichen Auswirkungen von Chemikalien auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Diese international standardisierten Prüfrichtlinien für die Prüfung von Chemikalien werden von der Industrie, der Wissenschaft und den Behörden bei der Prüfung und Bewertung von Chemikalien (Industriechemikalien, Pestizide, Biozide, Arzneimittel usw.) verwendet. Als Teil des OECD-Prüfrichtlinienprogramms (TGP) werden die OECD Prüfrichtlinien von der OECD-Arbeitsgruppe der nationalen Koordinatoren*Koordinatorinnen für das OECD-Prüfrichtlinienprogramm (WNT) entwickelt und aktualisiert. Um sicherzustellen, dass die OECD-Prüfrichtlinien den Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegeln und den regulatorischen Anforderungen der Mitgliedsstaaten entsprechen, sollen die OECD Prüfrichtlinien kontinuierlich erweitert und aktualisiert werden. Da eine regelmäßige Überprüfung der OECD-Prüfrichtlinien nicht standardmäßig vorgesehen ist, liegt es in der Verantwortung der OECD-Mitgliedsstaaten, die zur Aktualisierung der Prüfrichtlinien notwendigen Projekte zu identifizieren, vorzuschlagen und durchzuführen. Daher liegt der Schwerpunkt häufig auf Richtlinien, an denen die Mitgliedsländer ein besonderes Interesse haben und für die ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen, um einen Überarbeitungsprozess einzuleiten. Prüfrichtlinien, die vielleicht nicht so häufig verwendet werden oder von geringerem Interesse sind, werden bei diesem Ansatz eher vernachlässigt, obwohl eine Überarbeitung erforderlich sein könnte. Ziel dieses Projekts war es die OECD Prüfrichtlinien zu identifizieren, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Berücksichtigt wurden dabei nur OECD-Prüfrichtlinien, die sich auf die Wirkungen von Chemikalien auf biotische Systeme, auf das Verhalten und den Verbleib von Chemikalien in der Umwelt oder auf ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften beziehen, wenn diese für die Umweltrisikobewertung verwendet werden. Auf der Grundlage eines detaillierten Fragebogens wurde eine umfassende Umfrage durchgeführt, um den notwendigen Revisionsbedarf zu ermitteln. Vorschläge zur Revision der Richtlinien wurden in einer zweiten Umfrage evaluiert. Beide Umfragen standen allen interessierten Kreisen aus Industrie, Wissenschaft, Auftragslaboren, Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Behörden offen. Nach Abschluss der Umfragen wurden die Ergebnisse in drei thematischen Workshops diskutiert. Dabei wurden Empfehlungen für die Überarbeitung der OECD-Prüfrichtlinien erarbeitet und priorisiert, die schließlich den Mitgliedern des WNT vorgestellt wurden. Quelle: Forschungsbericht

BAT-Studie

Das Projekt "BAT-Studie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IfG - Institut für Gießereitechnik gGmbH durchgeführt.

QSAR-System - Quantitative Struktur-Wirkungsbeziehungen

Nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) sind neu in den Verkehr zu bringende Stoffe anzumelden und nach der EU-Altstoffverordnung sog. Alte Stoffe auf ihre Gefährlichkeit hin zu bewerten. Das Bewertungsverfahren richtet sich nach dem "Technical Guidance Document in Support of Commission Directive 93/67/EEC on Risk Assessment for New Notified Substances and Commission Regulation (EC) 1488/94 on Risk Assessment for Existing Substances"(TGD). Das TGD schlägt in Fällen der nicht ausreichenden Datenlage für die Risikobewertung die Verwendung von Struktur-Wirkungsberechnungen für erste Gefährlichkeitsabschätzungen vor. Mit Hilfe dieser Struktur-Wirkungsbeziehungen ist es möglich, bestimmte Gefährlichkeitsmerkmale eines Stoffes, z.B. seine Ökotoxizität, aus der Struktur des Stoffes zu berechnen. Dazu werden aus der Struktur des Stoffes sog. Deskriptoren abgeleitet. Ein Beispiel für einen häufig verwendeten Deskriptor ist der Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser. Seit Ende der 80er Jahre wurde im Zuge von F+E-Vorhaben ein computergestütztes System durch die FHG-Schmallenberg aufgebaut. Seit Mitte 1997 ist das QSAR-System in den Dauerbetrieb übernommen worden. Im Bestand des Systems sind ca. 170 quantitative Struktur-Wirkungsbeziehungen. Ein regelmässiger Abgleich mit neuesten, in der entsprechenden Fachliteratur veröffentlichten Struktur-Wirkungsbeziehungen sichert die Aktualität des Systems. Das System wird von ca. 40 Anwendern genutzt. Der Nutzer soll eine komfortable Möglichkeit bekommen, validierte QSAR-Berechnungen computergestützt durchführen zu können. Die Übernahme von Strukturdaten aus der Datenbank ChemG sowie die freie Eingabe dieser Daten ist möglich. Basierend auf den eingegebenen Strukturen werden vom Programm die am besten geeigneten Modelle für den jeweiligen Endpunkt vorgeschlagen. Dem Benutzer steht es dann frei diese vorgeschlagenen Modelle oder andere im Programmpaket enthaltene Modelle zu benutzen. Das System ermöglicht dem Nutzer über die Eingabe bzw. das Einlesen von chemischen Strukturdaten die menügesteuerte Abfrage der Berechnungen und Ausgabe der Ergebnisse in verschiedene Windows-Anwendungen.

Weiterentwicklung von Pruefmethoden im Rahmen des Vollzugs des Chemikaliengesetzes und im Rahmen der OECD; Reisemittel fuer Experten fuer die Sitzung am 5.9.96

Das Projekt "Weiterentwicklung von Pruefmethoden im Rahmen des Vollzugs des Chemikaliengesetzes und im Rahmen der OECD; Reisemittel fuer Experten fuer die Sitzung am 5.9.96" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt.

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